Zweitschlüssel bleibt beim Vermieter – Irrtum Nr. 20

Gerade Vermieter oder auch manche Hausverwalter meinen oft, sie dürften einen Wohnungstürschlüssel einbehalten, wenn sie eine Wohnung vermieten. Abgesehen von der unerhörten Peinlichkeit, einem gerade aus der Dusche kommenden nackten Mieter zu begegnen, liegen Vermieter mit dieser Meinung falsch.

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Wohnfläche kleiner als im Mietvertrag = Mietminderung – Irrtum Nr. 19

Stellen Mieter fest, dass die Wohnfläche ihres Zuhauses kleiner ist als im Mietvertrag angeben, sind sie mit Mietkürzungen schnell zur Hand. Selbstverständlich fühlen sich die Mieter im Recht. Tatsächlich ist aber noch lange nicht jede Mietkürzung rechtens. Zudem bestehen manchmal Meinungsverschiedenheiten darüber, mit wie viel Quadratmetern etwa Terrassen in die Wohnfläche einzuberechnen sind.

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Untervermietung ist immer verboten – Irrtum Nr. 18

Weit verbreitet ist die Meinung, ein Mieter dürfe niemanden bei sich zur Untermiete wohnen lassen. Daran ist allenfalls richtig, dass der Mieter für die Untervermietung vom Vermieter eine Erlaubnis braucht.

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Schönheitsreparaturen: Einmal renovieren ist Pflicht – Irrtum Nr. 17

Viele Mieter meinen, eines sei klar: Um mindestens eine Renovierung – entweder bei Ein- oder Auszug – kämen sie nicht herum. In den vergangenen Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch zahlreiche Klauseln, mit denen Mietern Schönheitsreparaturen aufgebürdet wurden, gekippt. Je nach Inhalt des Mietvertrags hat der Mieter daher gute Chancen, ohne eine einzige Renovierung wieder [...]

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Rücktritt vom Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen – Irrtum Nr. 16

Manche Mietinteressenten machen sich über ihre Unterschrift unter einen Mietvertrag nicht viele Gedanken. Sie glauben, sie könnten von einem unterzeichneten Mietvertrag – wie beim Haustürgeschäft – innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Und da sie nicht wissen, ob sie noch eine bessere Wohnung finden, wird der Mietvertrag zu der ihnen angebotenen Wohnung schon einmal unterschrieben. Warum [...]

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Drei Nachmieter stellen und der Mieter kann ausziehen – Irrtum Nr. 15

Nicht nur Mieter, sondern auch Vermieter denken oft, der Mieter könne beim Nachweis von drei möglichen Nachmietern (Ersatzmietern) das Mietverhältnis jederzeit beenden. Auf Mieterseite kursieren manchmal sogar Sprüche wie: „Lässt der Vermieter mich nicht gehen, wird er sich noch wundern.“ Solche Annahmen und Äußerungen sind jedoch nicht richtig.

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Mietminderung muss mit einer Frist angekündigt werden – Irrtum Nr. 14

Viele Mieter meinen, eine Mietminderung sei erst zulässig, wenn diese zuvor gegenüber dem Vermieter angekündigt wurde. Das ist so aber nicht ganz richtig. Denn der Mieter ist ab dem Zeitpunkt von der Mietzahlung (teilweise) befreit, in dem ein Mangel an der Mietsache auftritt, § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

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Die 5 größten Stromfresser im Haushalt

Der Strompreis steigt und steigt und ein Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht. Nicht zuletzt durch die seit Anfang dieses Jahres erhöhte Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien.  Doch in jedem Haushalt lassen sich Stromfresser identifizieren, bei denen durchaus einiges an Kilowattstunden gespart werden kann.

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Urteile Schönheitsreparaturen: Die fünf wichtigsten Urteile

Der Bundesgerichtshof hat zwar schon 1987 fest gelegt, wie Schönheitsreparaturen zu definieren sind und welche Tätigkeiten dabei explizit gemeint sind, seit dem kam es aber immer wieder zu Urteilen und Rechtsprechungen bezüglich der so genannten Schönheitsreparaturklauseln.

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Mieterhöhung ohne Begründung – Irrtum Nr. 13

Mancher Vermieter denkt sich: „Alles wird teurer, also rauf mit der Miete“. Doch so einfach geht es nicht. Vielmehr ist eine Mieterhöhung nur unter eng umgrenzten Voraussetzungen zulässig. Neben bestimmten Formalien spielen dabei u. a. die Kappungsgrenze, die ortsübliche Vergleichsmiete, der Mietspiegel, unterschiedliche Fristen sowie die Zustimmung des Mieters eine große Rolle.

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Gemeinsamer Mietvertrag: Wer kündigt, darf ausziehen – Irrtum Nr. 12

Speziell wenn mehrere Mieter einen Mietvertrag unterschrieben haben und sich diese überwerfen, denken manche: „Was soll`s? Mietvertrag gekündigt und weg bin ich!“ So einfach ist das aber nicht.

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Wer keine Miete zahlt, muss sofort ausziehen – Irrtum Nr. 11

Zahlt der Mieter keine Miete, kündigen viele Vermieter sofort. Denn meistens ist die Immobilie finanziert und die Vermieter benötigen die Mietzahlungen, um die Bankkredite pünktlich bedienen zu können.

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Mietkaution: Der Vermieter muss die Kaution sofort zurückzahlen – Irrtum Nr. 10

Die meisten Mieter jubeln innerlich, wenn die Rückgabe der vormals gemieteten Wohnung an den Vermieter reibungslos und ohne Beanstandungen verlaufen ist. Denn nun rechnen die früheren Mieter mit einer sofortigen Rückzahlung der vollen Kaution. Doch so einfach ist das nicht, auch der Vermieter hat bestimmte Rechte.

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Haustür: Nachts wird abgeschlossen – Irrtum Nr. 9

Manche Hausordnungen sehen das nächtliche Abschließen der Haustüre ab 22:00 Uhr vor, was für viele Vermieter und Mieter selbstverständlich ist.

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Hausflur und Treppenhaus: Hier darf der Mieter abstellen, was er will – Irrtum Nr. 8

Manche Hausflure und Treppenhäuser ähneln einem Parcours für den Hindernislauf. Schuhschränke, Garderoben, Schirmständer, Blumentöpfe, Fahrräder und Kinderwagen säumen den Weg – und den Blick auf mehr oder weniger kitschige Bilder an den Wänden gibt es obendrauf.

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