WEG: Eigentümer zahlt sein Hausgeld nicht – Was tun als Verwalter und Miteigentümer?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG- Gemeinschaft) funktioniert nur dann, wenn alle Wohnungseigentümer ihren Verpflichtungen nachkommen. Zahlt ein Eigentümer sein Hausgeld nicht, kann das schnell zu Liquiditätsproblemen der WEG- Gemeinschaft führen: Es entstehen Löcher in der Hausgeldkasse und laufende Rechnungen können ggf. nicht bezahlt werden. Als Verwalter oder Miteigentümer ist man in einem solchen Fall zum Handeln aufgefordert, denn zahlt der Eigentümer sein Hausgeld dauerhaft nicht, kann dieser Ausfall von den anderen Eigentümer …

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Was müssen WEG-Verwalter bei der Instandhaltungsrücklage beachten?

Instandhaltungsrücklagen dienen der Instandhaltung der Immobilie. Sie werden langfristig angespart und decken unerwartete oder geplante Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft ab. Nach § 21 V Nr. 4 WEG gehört es zur ordnungsgemäßen Verwaltung, eine angemessene Instandhaltungsrückstellung anzusammeln. Die Instandhaltungsrücklage ist zweckbestimmt. Sie darf grundsätzlich nur für Instandhaltungen verwendet werden. Ein Eigentümerbeschluss oder die Entscheidung eines WG-Verwalters, die eine zweckwidrige Verwendung der Instandhaltungsrücklage vorsehen, entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und sind auf Anfechtung …

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Hausgeld: Bestandteile, Verteilerschlüssel und Abrechnung

Wer eine Immobilie kauft, übernimmt auch die Verantwortung zur Unterhaltung des Objekts. Was für ein Einfamilienhaus offensichtlich ist, ist auch für eine Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentumsanlage maßgebend. Nach dem Grundsatz des § 16 II WEG ist „jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seiner Anteile zu tragen“. Diese finanzielle Verpflichtung findet ihren …

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Rückbauverpflichtung des Sondereigentümers bei baulichen Veränderungen – 10 Aspekte zu Voraussetzungen, Tipps zur Streitvermeidung

Der Glaube, der Wohnungs- oder Teileigentümer (Sondereigentümer) dürfe sein Wohnungseigentum (Teileigentum) innerhalb seiner eigenen vier Wände beliebig gestalten, findet seine Grenze dort, wo das Gemeinschaftseigentum beginnt. Hier findet sich die Ursache für eine Vielzahl von Streitfällen. Errichtet der Wohnungseigentümer auf seinem Balkon einen Wintergarten, beeinträchtigt er das optische Erscheinungsbild der Wohnungsanlage und damit das Gemeinschaftseigentum. Sofern die anderen Wohnungseigentümer diese bauliche Veränderung nicht dulden, können Sie den Bauherrn zum Rückbau …

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Heizkörper – Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

Ob Heizkörper denn nun Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum sind, beantwortet der Bundesgerichtshofes wie folgt (Urteil v. 8.7.2011, Az.: V ZR 176/10 in NZM 2011, 750): … „Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschluss an eine Zentralheizung können durch Teilungserklärung oder nachträgliche Vereinbarung dem Sondereigentum zugeordnet werden. Sondereigentum sind dann vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung auch Heizungs- und Thermostatventile und ähnliche Aggregate.“ … Diese vielfach zitierte BGH-Entscheidung wird oft völlig falsch …

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Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

Wer ist betroffen? Was ist verboten, was ist erlaubt? Wie wird beschlossen? (mit vielen Beispielen und Musterantrag) Eine Wohnungseigentümergemeinschaft lebt nach festen Regeln. Die Grundlagen, auf denen die Gemeinschaft vereinbart wurde, müssen dauerhaft Bestand haben. Bauliche Maßnahmen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, insbesondere Auswirkungen auf die optische Gestaltung der Wohnanlage, die bauliche Substanz und den Außenbereich haben, kann ein einzelner Wohnungseigentümer nicht alleine entscheiden (§ 5 II WEG). Vor allem …

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Instandhaltungsrücklage – Bildung, Verwendung, Voraussetzungen und Höhe

Immobilien behalten ihren Wert nur dann und sind nur dauerhaft bewohnbar und vermietbar, wenn sie fortlaufend instandgehalten und instandgesetzt werden. In einer Wohnungseigentumsanlage ist die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Gemeinschaftsaufgabe. Daraus ergeben sich zwei Aspekte: Jeder Wohnungseigentümer muss daran interessiert sein, auch das Gemeinschaftseigentum zu erhalten. Zum anderen muss ausreichend Liquidität vorhanden sein, wenn in der Immobilie eine unerwartete Reparaturmaßnahme anfällt (Austausch eines defekten Heizkessels) oder saniert werden muss. Inhalt: …

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Sonderumlagen im Wohnungseigentum – Was ist möglich?

Liquidität ist in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein entscheidender Faktor. Fehlt Geld, sind oft Streit und Ärger vorprogrammiert. Plötzlich auftretender Reparaturbedarf oder Wohngeldrückstände sind die häufigsten Gründe für Liquiditätsengpässe. Im Idealfall kann der Reparaturbedarf durch die Instandhaltungsrücklage abgedeckt werden. Ist die Kasse leer, hilft nur noch eine Sonderumlage. Muss eine solche beschlossen werden, sind eine ganze Reihe formaler Aspekte zu berücksichtigen. Fehler führen zu unkalkulierbaren Anfechtungsrisiken. Zielsetzung des Artikels: Für welche Art …

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Wohnungstür – Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

Wer sich die Frage stellt, ob seine Wohnungstür zum Gemeinschaftseigentum gehört oder in seinem Sondereigentum steht, kann sich die Frage beantworten, wenn er die dafür maßgeblichen Grundsätze kennt. Auch der Bundesgerichtshof gibt Entscheidungshilfe. Inhalt: Wohnungstür – Gemeinschafts- oder Sondereigentum? Die Definition von Sondereigentum bestimmt die Richtung Wohnungsinnentüren sind Sondereigentum Wohnungsabschluss- und Hauseingangstüren sind Gemeinschaftseigentum Konsequenzen in der Praxis a. Bauliche Veränderungen b. Instandhaltung und Instandsetzung obliegen der Gemeinschaft 1. Die Definition …

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Instandhaltung und Instandsetzung in der Wohnungseigentümergemeinschaft – Voraussetzungen, Umlagen

Instandhaltung und Instandsetzung dienen dem Werterhalt der Immobilie. Die Begriffe sind von der „modernisierenden Instandhaltung“, „Modernisierung“ und „baulichen Veränderung“ abzugrenzen. Es kommt entscheidend darauf an, alle diese Begriffe gegeneinander abzugrenzen, da das Wohnungseigentumsgesetz für die jeweilige Maßnahme unterschiedliche Mehrheiten vorschreibt. Wird eine Maßnahme nicht mit der vorgeschriebenen Mehrheit beschlossen, kann sie ungültig oder anfechtbar sein. Um also die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme beurteilen zu können, ist es unabdingbar, sie begrifflich zu …

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Terrassen: Gemeinschafts-, Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht?

Terrassen sind rechtliche Zwitter. Es kommen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrechte in Betracht. Dabei sind ebenerdige Terrassen vor Erdgeschoßwohnungen und Dachterrassen zu unterscheiden. Die Abgrenzung Gemeinschaftsfläche / Sondereigentum / Sondernutzungsrecht ist vor allem dann relevant, wenn es darum geht, wer die Kosten trägt, wenn die Terrasse beispielsweise in Stand gehalten oder saniert werden muss oder wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Als Kostenträger kommt die Eigentümergemeinschaft in Betracht oder derjenige, der die …

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Wohnungseigentum: Mängel am Fenster – Wer ist verantwortlich?

Fenster sind ein echtes Streitthema in Wohnungseigentümergemeinschaften. Als äußerer Gebäudebestandteil prägen sie mithin das äußere Erscheinungsbild. Sie bedürfen witterungsbedingt regelmäßig intensiver Innen- und Außenpflege. Oft wird über Schäden infolge von Baumängeln debattiert. Die Frage, wer für Baumängel oder sonstige Mängel am Fenster verantwortlich ist, richtet sich auf der Passivseite (also die Seite, die den Mangel beanstandet) danach, ob ein Fenster Gemeinschaftseigentum ist oder im Sondereigentum des einzelnen Wohnungseigentümers steht. Auf …

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Fenster – Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

Fenster sind immer wieder Streitgegenstand in Eigentümergemeinschaften. Es ist in der Rechtsprechung weitgehend unbestritten, das Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehören. Um dies zu verstehen und die Abgrenzung zum Sondereigentum vorzunehmen, ist die Kenntnis des rechtlichen Umfeldes unabdingbar. Der Grund für die Zuordnung von Fenstern zum Gemeinschaftseigentum besteht darin, dass sie der Witterung ausgesetzt sind, regelmäßig intensiver Innen- und Außenpflege bedürfen und insoweit die Schwachstellen der Außenfassade darstellen. Fenster sind wesentliche Gebäudebestandteile. …

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Stromumlage, Anbieterwahl und Stromklau in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Nach § 16 II WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Sein Anteil bestimmt sich nach dem im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile (§ 16 I 2 WEG). Es sollte klar sein, dass der Stromverbrauch von der Gemeinschaft bezahlt werden muss. Erörterungswürdig ist lediglich, wie die Umlage im Einzelfall erfolgt. In diesem Artikel erklären wir, wie die Umlage …

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Nachträgliche Änderung der Teilungserklärung – Voraussetzungen und Ablauf

Die Teilungserklärung ist das „Grundgesetz“ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie kann grundsätzlich nicht mehr verändert werden. Jeder Wohnungseigentümer darf darauf vertrauen, dass ihr Inhalt bestandskräftig ist und bestandskräftig bleibt. Nur wenn dies der Fall ist, lässt sich das Engagement als Wohnungseigentümer im Hinblick auf die Regelung von Rechten, Pflichten und insbesondere Kosten kalkulieren. Dennoch kann sich in der Praxis das Bedürfnis einer nachträglichen Änderung der Teilungserklärung ergeben. Dabei geht es meist um …

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