Wie in vielen anderen Bereichen streiten sich die Geister auch im Bereich der Onlineversammlung. Die einen Eigentümer bevorzugen die altbewährten Präsenzveranstaltungen während andere gerne eine neue digitalisierte Eigentümerversammlung durchführen wollen. In jeder Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es daher Unstimmigkeiten, welche der zwei Arten wohl die Bessere ist.

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Der nachfolgende Artikel erklärt, warum die Form der Hybriden Eigentümerversammlung hier die goldene Mitte darstellt und ein idealer Kompromiss in der WG ist.

I. Was ist die hybride Eigentümerversammlung?

Die hybride Eigentümerversammlung ist eine Kombination aus der Präsenz-Eigentümerversammlung und der virtuellen Eigentümerversammlung. Das bedeutet, während die Eigentümerversammlung wie bisher an einem ganz bestimmten Ort stattfindet, können einzelne Wohnungseigentümer mittels elektronischer Hilfsmittel zugeschaltet werden und so digital teilnehmen – ohne persönlich anwesend zu sein. Es erfolgt eine Liveübertragung der Versammlung und einzelne Eigentümer sind durch Videokonferenz auf einem großen Bildschirm oder einer Leinwand zugeschaltet und können so teilnehmen.

Die gesetzliche Grundlage für die Möglichkeit einer solchen hybriden Eigentümerversammlung findet sich in § 23 Abs. 1 Satz 2 Wohnungseigentümergesetz (WEG). Danach erhalten die Wohnungseigentümer eine Beschlusskompetenz, die ihnen ermöglicht in einem Mehrheitsbeschluss die zukünftige Durchführung der hybriden Eigentümerversammlung für ihre Wohnungseigentümergemeinschaft zu bestimmen.

Alles Wichtige zu den gesetzlichen Grundlagen der hybriden oder reinen Onlineversammlung finden Sie hier zusammengefasst: Rechtliche Grundlagen für digitale und hybride Eigentümerversammlungen

II. Vorteile der hybriden Eigentümerversammlung gegenüber einer Präsensversammlung

Die Vorteile der Hybriden Eigentümerversammlung gegenüber einen Präsenzveranstaltung entsprechen den Vorteilen einer Onlineversammlung:

So wird in erster Linie eine bessere Teilnahmequote erreicht, da auch auswärtig Wohnende, urlaubsabwesende, beruflich abwesende oder kranke Eigentümer teilnehmen können. Die Teilnahme ist ortsunabhängig, was besonders bei großen Wohnungseigentümergemeinschaften mit vielen weit verstreuten Eigentümern wichtig sein kann. Die Beschlussfassungen werden dann von einer größeren Eigentümerzahl getragen und die Eigentümerinteressen so besser präsentiert.

Damit einhergehend, ist der Vorteil der Kostenersparnis für alle Teilnehmer, die nicht mehr extra anreisen müssen oder einen Vertreter beauftragen. Hinzu kommen geringere Kosten für Raummiete, Bewirtung und Druckmaterialien, wenn eine geringere Anzahl an Eigentümern physisch anwesend ist.

Verwalter können hybride Eigentümerversammlungen genauso gut planen wie Präsenzveranstaltungen und müssen nicht so viel Rücksicht auf die Zeitplanung der einzelnen Eigentümer nehmen. Online teilnehmende Eigentümer werden ganz einfach per Knopfdruck zugeschaltet.

Die hybride Teilnahme erspart den online teilnehmenden Eigentümern Zeit, da sie keine Anreise und Abreisewege haben und auch nichts Entsprechendes organisieren müssen. Das reduziert den Zeitaufwand erheblich.

Die Eigentümerversammlung mit einer hybriden Teilnahmemöglichkeit ist in der Regel straffer und strukturierter organisiert, damit auch die Onlineteilnehmer dem Geschehen vor Ort nachfolgen können. Rederechte sind genauer aufzuteilen und ein Hereinrufen wird eher unterbunden.

Im Gegensatz zur reinen Präsenzveranstaltung ist die hybride Eigentümerversammlung transparenter. Da sie als Liveübertragung für die physisch abwesenden Teilnehmer stattfindet, ist die Aufzeichnung unproblematisch möglich. Dies erleichtert die Protokollarbeit des Verwalters im Nachhinein erheblich und es gibt eine jederzeit abrufbare Dokumentation des Versammlungsablaufs. Der Verwaltungsaufwand des Verwalters bei der Nacharbeit wird zudem weniger.

III. Vorteile der hybriden Eigentümerversammlung gegenüber einer Onlineversammlung

Wie bei der reinen Onlineversammlung bzw. virtuellen Eigentümerversammlung klappt die Einführung auch bei der hybriden Eigentümerversammlung nur mit einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Eigentümer. Ohne diesen Einführungsbeschluss ist die

Digitale Teilnahme an einer Eigentümerversammlung nicht zulässig.

Im Gegensatz zur reinen Onlineversammlung gibt es allerdings für die Einführung der hybriden Teilnahmemöglichkeit kein 2/3 Mehrheitserfordernis für den Einführungsbeschluss. Für die Einführung der hybriden Eigentümerversammlung reicht eine einfache Mehrheit.

Dazu kommt, dass die Einführung der Möglichkeit einer teilweisen Onlineteilnahme nicht zeitlich befristet sein muss, wie bei der virtuellen Eigentümerversammlung.

Ein weiterer Vorteil gegenüber der rein virtuellen Eigentümerversammlung ist, dass damit alle Herausforderungen und Hürden der elektronischen Kommunikation für ältere und technisch unerfahrene Menschen entfallen. Es gibt keinen Zwang zur Onlineteilnahme und so kann jeder Teilnehmer, der die Präsenzteilnahme bevorzugt, zum Versammlungsort anreisen.

Bei der Einführung der hybriden Eigentümerversammlung ist ein Vorteil auch, dass die Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft eher in kleinen Schritten an die Form der Onlineversammlung herangeführt werden. Bei einer hybriden Eigentümerversammlung haben Eigentümer, die mit Videokonferenzen weniger vertraut sind, die Möglichkeit ihre Erfahrungen zu sammeln. Sie werden mit jeder Eigentümerversammlung in kleinen Schritten an das Konzept der Onlineteilnahme herangeführt und nicht mit einer reinen Onlineversammlung „ins kalte Wasser geworfen“.

Vorteilhaft ist auch die Flexibilität der Eigentümer. Wie bei einer reinen Onlineversammlung ist die Teilnahmen ortsunabhängig möglich. Hinzukommt aber bei der hybriden Eigentümerversammlung, dass die Eigentümer sich auch spontan noch zu einer Präsenzteilnahme umentscheiden können.

Die Kosten für die Einführung einer hybriden Eigentümerversammlung fallen auf der Eigentümerseite geringer aus, da nicht alle Eigentümer die entsprechenden technischen Geräte —wie Laptop, Computer etc. — anschaffen müssen.

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III. Hybride Eigentümerversammlung schließt die Präsenzveranstaltung nicht aus

Ein weiteres Plus für die Einführung der hybriden Eigentümerversammlung ist das diese selbst nach Beschlussfassung nicht zur Pflicht wird. Die Einberufung einer reinen Präsenzveranstaltung bleibt weiterhin möglich. Bis Ende 2027 ist das einmal jährlich sogar Pflicht gemäß § 48 Abs. 6 WEG. Gemeinschaften, die bis zum 1. Januar 2028 einen hybriden Versammlungsmodus nach § 23 Abs. 1a WEG beschließen, müssen dennoch mindestens einmal im Jahr eine Versammlung in Präsenz abhalten.

Ein Verzicht auf die Präsenzpflicht ist nur durch einstimmigen Beschluss aller Eigentümer möglich.

IV. Fazit und Zusammenfassung

Die hybride Eigentümerversammlung bietet viele Vorteile gegenüber der reinen Präsenzveranstaltung oder der rein virtuellen Eigentümerversammlung. Sie kombiniert den digitalen Fortschritt mit dem Festhalten an Altbewährtem und kann so eine gute Lösung für viele WEG- Gemeinschaften sein. Durch die Möglichkeit der digitalen Teilnahme wird die WEG- Gemeinschaft zu einer modernen Verwaltung und erweckt damit eine positive Außenwirkung. Durch die Einführungsmöglichkeit des einfachen Mehrheitsbeschlusses bietet sich hier ein idealer Kompromiss, da nicht alle Eigentümer mit der Onlineteilnahme einverstanden sein müssen.

Wie Verwalter eine hybride bzw. virtuelle Eigentümerversammlung einführen können, lesen Sie hier: Digitale Eigentümerversammlung erfolgreich einführen: Eine Anleitung für Verwalter

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

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