Hausverwaltung kündigen und abwählen – So gehen Sie vor

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Hausverwalter bestellt, hat diese Bestellung Bestand. Da die Gemeinschaft entschieden hat, kann die Bestellung nicht beliebig widerrufen werden. Soll ein unliebsamer oder inkompetenter Hausverwalter aus dem Amt gedrängt werden, ist zwischen der Abberufung und der Kündigung zu unterscheiden. Vorab: Die Vorgehensweise hängt davon ab, dass die rechtlichen Gegebenheiten bekannt sind. Nur so lassen sich formale Fehler vermeiden. Abberufung und Kündigung sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen …

Artikel jetzt weiterlesen

Hausverwaltung: Bestellung und Vertragsschließung –Tipps für WEG’s

Im Wohnungseigentumsrecht gilt der Grundsatz der Eigentümerselbstverwaltung (§ 21 WEG). Danach steht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu. Das Gesetz schreibt nicht zwingend vor, dass ein Verwalter bestellt werden muss. Die Gemeinschaft kann sich also ohne weiteres selbst verwalten. Miethausverwalter ist kein WEG-Verwalter Der WEG-Verwalter ist vom Mietverwalter oder auch Miethausverwalter zu unterscheiden. Ein Miethausverwalter ist mit der Hausverwaltung eines vermieteten Objekts eines Alleineigentümers insgesamt beauftragt, während …

Artikel jetzt weiterlesen

Weitere Infos

Archiv