In diesem Artikel lesen Sie, mit welchen ungefähren Hausverwaltungs-Preisen Sie an verschiedenen Standorten rechnen müssen. Der Beitrag wurde zuletzt in 01/2026 aktualisiert.

Die genannten Preise stellen marktübliche Orientierungswerte für Neuverträge im Jahr 2026 dar. Sie ersetzen keine objektspezifische Kalkulation durch die jeweilige Hausverwaltung. Abgebildet sind typische Grundhonorare ohne Sonderleistungen, Altverträge und individuelle Mischkalkulationen.

Die Preise für Hausverwaltungen sind so unterschiedlich wie die Immobilien, die verwaltet werden und so ungleich, wie die Lebenshaltungskosten der Regionen in Deutschland.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie Auflistungen mit Beispiel-Preisen für Hausverwaltungen. Die Darstellung soll zeigen,

  • wie groß die Preisgefälle in Deutschland sind und
  • welche Rolle die Größe des Verwaltungsobjektes spielt.

Der Schwerpunkt der genannten Preise liegt auf der klassischen WEG-Verwaltung. Mietverwaltungen können – abhängig vom Leistungsumfang – deutlich davon abweichen.

Die Preisangaben ergeben sich aus über 17 Jahren Erfahrung und kontinuierlichem Kontakt zu Hausverwaltungen in ganz Deutschland (über das Portal Hausverwalter-Vermittlung.de).

Städte mit den höchsten Lebenshaltungskosten, Immobilienkaufpreisen und Mieten führen auch die Liste bei den höchsten Verwaltungskosten an.

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Teure Verwaltungsstädte:

Hier liegen München, Stuttgart, Heidelberg, Frankfurt und Hamburg weit vorne.
Die Kosten für die Hausverwaltung können hier zum Beispiel für ein Objekt mit

  • 5 Wohneinheiten bei 44,00 Euro netto,
  • 10 Wohneinheiten bei bis zu 36,00 Euro netto,
  • 20 Wohneinheiten bei 30,00 Euro netto und
  • 50 Wohneinheiten bei 24,00 Euro netto

pro Einheit und Monat liegen.

Das Gefälle zwischen kleinen und großen Objekten ist klar zu erkennen und ergibt sich aus dem Verwaltungsaufwand.
Hausverwaltungen kalkulieren zunehmend objektbezogen statt rein einheitenbezogen, da viele Fixkosten – Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung, Buchhaltung, Kommunikation – unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten anfallen.

In der Praxis ist der Verwaltungsaufwand für ein Objekt mit 10 Wohneinheiten oft kaum geringer als für ein Objekt mit 30 Wohneinheiten. Der Unterschied liegt im Umsatz: Bei größeren Objekten verteilt sich der Aufwand auf mehr Einheiten, wodurch niedrigere Preise pro Einheit möglich werden.

Günstige Verwaltungsstädte:

Zu den günstigeren Verwaltungsstandorten zählen u. a. Rostock, Dresden, Paderborn, Leipzig, Magdeburg oder Zwickau.

In Regionen mit geringeren Lebenshaltungs-, Miet- und Immobilienpreisen bewerben sich Hausverwaltungen häufig zu niedrigeren Preisen pro Wohneinheit und Monat.

Typische Orientierungswerte können hier wie folgt aussehen:

  • 5 Wohneinheiten bei 31,00 Euro netto,
  • 10 Wohneinheiten bei bis zu 26,00 Euro netto,
  • 20 Wohneinheiten bei 24,00 Euro netto und
  • 50 Wohneinheiten bei 22,00 Euro netto.

Auch hier zeigt sich das bekannte Gefälle zwischen kleinen und großen Objekten, wenngleich auf niedrigerem Preisniveau.

Welche weiteren Aspekte beeinflussen die Preise für eine Hausverwaltung?

1. Objektgröße

Die Anzahl der Wohneinheiten ist der größte Hebel für günstige oder teurere Angebote. Kleine Objekte verursachen nahezu denselben Grundaufwand wie größere, bieten aber deutlich weniger Umsatzpotenzial.

2. Lage

In wirtschaftlich starken Regionen mit hohen Kostenstrukturen liegen auch die Verwaltungspreise höher. Besonders deutlich zeigt sich das Gefälle weiterhin zwischen alten und neuen Bundesländern.

3. Streitfaktor

Zerstrittene Wohnungseigentümergemeinschaften sind einer der häufigsten Gründe für hohe Verwaltungspreise oder für die vollständige Ablehnung eines Objekts durch Hausverwaltungen. Klagen, Dauerkonflikte und eskalierte Eigentümerversammlungen erhöhen den Arbeitsaufwand erheblich.

4. Zustand des Hauses, Sanierungsbedarf

Die Hausverwaltung übernimmt keine Bauleistungen, ist jedoch organisatorisch und rechtlich eng in Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eingebunden. Ein hoher Sanierungsstau wirkt sich regelmäßig preiserhöhend aus.

5. Größe und Gründungsjahr der Hausverwaltung

Kleinere oder neu gegründete Hausverwaltungen bieten häufig niedrigere Einstiegspreise an als etablierte Anbieter. Entscheidend ist jedoch weniger die Unternehmensgröße als vielmehr Organisation, Erfahrung und Digitalisierungsgrad.

Große Objekte werden oft am besten von mittleren / großen, gut organisierten Verwaltungen betreut – kleine Objekte sind bei kleineren Verwaltungen häufig günstiger und trotzdem ausreichend gut betreut. Meist finden kleine Objekte auch nur kleinere Hausverwaltungen, die das Objekt übernehmen.

6. Micro-Lage

Erreichbarkeit, Verkehrsbelastung und Entfernungen beeinflussen den Preis, spielen jedoch meist eine geringere Rolle, als viele Eigentümer vermuten.

Mit dieser Übersicht sind die wichtigsten Faktoren zusammengefasst, die den Preis einer Hausverwaltung pro Wohneinheit und Monat bestimmen.

Viele Hausverwaltungen trennen inzwischen strikt zwischen Grundhonorar und Zusatzleistungen (z. B. E-Ladeinfrastruktur, Photovoltaik, umfangreiche Sanierungen oder erhöhte Kommunikationsanforderungen). Eigentümer sollten Angebote daher genau prüfen.

Eigentümer, die für ihr individuelles Objekt Preise vergleichen und mehrere Angebote einholen möchten, können über Hausverwalter-Vermittlung.de Angebote aus ihrer Region erhalten und sich ein realistisches Bild des aktuellen Marktpreisniveaus verschaffen.

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Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

19 Gedanken zu „Preise für Hausverwaltungen 2026 – Was Verwaltungen kosten (mit Preistabellen)“

    • Hallo Konstantin,
      ich kann hier leider keine genauen Kosten für die Hausverwaltung einer Studentenwohnnanlage benennen. Es kommt sicherlich stark auf die Ausgestaltung des Details und damit auf den Aufwand an. Zimmerweise Vermietung, gemeinsame Flächen, Mietvertragslaufzeiten etc.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  1. Hallo Herr Hundt
    die Wohnanlage hat 24 Wohneinheiten und 34 TG Stellpätzen. Die Wohnanlage ist sieben Jahre alt sie befindet sich in Baden Würrtemberg und die Stadt im ländlichen Raum hat 35000 Einwohner.
    die Hausverwaltung verlangt pro Wohneinheit und Monat 18 € netto und pro TG Stellplatz 10 € netto.
    Besten Dank

    Antworten
    • Hallo A. Hacker,
      insgesamt ist der Preis für die Hausverwaltung in Ordnung. Der Betrag für die Wohnungen könnte ein Stück höher sein und die Verwaltung der TG-Stellplätze für mein Gefühl etwas günstiger. In der Summe aber in Ordnung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Hallo Herr Hundt,
    unsere Wohnanlage liegt in Berlin Prenzlauer Berg wurde bis 2003 saniert, modernisiert und als ETW verkauft. Es besteht kein Modernisierungsstau. Haus wurde 1965 erbaut. Es sind 28 Wohneinheiten mit 26 ET. 4 ET bewohnen Wohnungen selbt, der Rest ist vermietet. Seit 08/2020 haben wir eine neue HV, die 27,00 EURO netto für die Verwaltung verlangt. Außerdem werden noch für einige Leistungen Sondervergütungen verlangt. Im Vertrag wollte man sich weder auf eine Jahresabrechnung bis 30.06. eines Jahres noch auf eine Objektbesichtigung (wann bzw. wieviel) einigen. Was bitte sagen sie zu dem Preis?
    Viele Grüße
    Renate Jacobi

    Antworten
    • Hallo Jacobi,
      ich denke Ihre Hausverwaltung ist nicht besonders günstig. Bei der Objektgröße ist der Preis eher im oberen Viertel des Marktes angesiedelt. Wenn Sie zufrieden mit der Hausverwaltung sind, gibt es keinen Grund zur Beanstandung – wenn die Leistung aber nicht passt, dann macht ein Vergleich mit anderen Hausverwaltungen sicherlich Sinn.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Guten Tag, ich hätte eine Frage. Wir sind 15 Einheiten und alle Eigentümer von einem Neubau was im Januar 22 fertig gestellt werden soll. Jetzt verlangt unsere Verwaltung Nebenkosten von 350€ Euro pro Einheit. Ist das gesetzlich in Ordnung so hohe Summen zu verlangen? Ältere Häuser haben nicht mal so hohe Nebenkosten und unsere Verwaltung verlangt von uns, dass er alle 2 Monate für 25€ die std unsere Aufzüge kontrolliert. Wir sind 3 Häuser mit a 5 Einheiten.

    Antworten
    • Hallo Claudia,
      die Nebenkosten bei einer Eigentumswohnung heißen Hausgeld. Das Hausgeld wird über den Wirtschaftsplan bestimmt. Ihr Bauträger wird einen ersten Wirtschaftsplan aufgestellt haben, in dem die Höhe definiert wird. Es handelt sich um Vorauszahlungen, die mit den Jahren immer realistischer werden, da diese an die tatsächlichen Verbräuche und in Anspruch genommene Dienstleister angepasst werden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Ich suche eine Hausverwaltung, die nur den Buchhalterischen Teil für ein Mietshaus mit 20 Einheiten übernimmt. Den organisatorischen Teil, also Handwerker etc., mach ich selbst. Mit wieviel Kosten pro Monat muss ich rechnen?

    Antworten
    • Hallo K. Ahrens,
      viele Verwaltungen kommen für die Aufgabe leider nicht in Frage, da wenig Interesse auf Verwalterseite besteht. Es gibt immer Schnittmengen in den Arbeiten, die für Probleme sorgen können. Wenn Sie jemanden finden, dann würde ich mindestens von der halben normalen Verwaltervergütung ausgehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Guten Morgen
    Muss ich als Eigentümer einem neuen Hausverwalter zustimmen( im Falle einer Abstimmung), obwohl es einen gibt die um die Hälfte günstiger ist? Das belastet den Geldbeutel enorm

    Antworten
    • Hallo Alexandra,

      Sie können auch gegen einen bestimmten Verwalter stimmen, wenn Ihnen der Preis für die Hausverwaltung zu hoch erscheint. Allerdings können Sie mit einfacher Mehrheit überstimmt werden. In diesem Fall müssen Sie auch den höheren Preis für die Hausverwaltung (mit)tragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Guten Tag,
    kann ein Verwalter für ein Mietobjekt mit prozentualer Gebühr auf die Sollmiete in die Miete die Nebenkosten einrechnen und bei mit USt vermieteten Einheiten auch die Ust ?
    Danke.

    Antworten
    • Hallo Gerd,

      der Maßstab für die Verwaltervergütung ist grundsätzlich verhandelbar. Es zählt die Vereinbarung im Verwaltervertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten

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