Gemeinschaftseigentum – Was gehört dazu, was nicht? Wo liegen die Streitfälle?

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft richten sich die Eigentumsverhältnisse danach, was Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum ist. Denn danach richtet sich, ob die Gemeinschaft oder der einzelne Wohnungseigentümer für bestimmte Räumlichkeiten oder bestimmte Bauteile verantwortlich ist. Muss beispielsweise ein Balkon saniert werden, kommt es darauf an, ob dieser den Gemeinschaftseigentum oder dem Sondereigentum eines einzelnen Wohnungseigentümers zuzuordnen ist. 1. Ausgangspunkt ist die Definition im Gesetz § 1 V WEG bestimmt als gemeinschaftliches Eigentum …

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Schaden am Sondereigentum durch Gemeinschaftseigentum

Problembeispiel: Das Dach einer Wohnungseigentümeranlage ist undicht. Eindringendes Regenwasser hat die Tapeten in der Wohnung eines Wohnungseigentümers durchfeuchtet. Wer bezahlt den Kostenaufwand für die Schadensbeseitigung und die neuen Tapeten für die Wohnung? Oder: Das Hauptwasserrohr platzt und setzt die EG-Wohnung eines Wohnungseigentümers unter Wasser. Zunächst: Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gesamtheit der Wohnungseigentümer. Die Gemeinschaft ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum …

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