Kontoführung: Probleme beim Wechsel des Hausverwalters

Die ordnungsgemäße Kontoführung ist auf die Achillessehne im Verhältnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu ihrem Verwalter. Schließlich geht es ums Geld. Endet die Amtszeit des Hausverwalters, endet auch seine Kontoführungsbefugnis für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Dabei kommt es darauf an, welche Art von Konto bei der Bank geführt wird. In Betracht kommt ein Eigenkonto des Verwalters, das im Verhältnis zur Bank mit einem Treuhandvermerk versehen wird. Dann ist der Verwalter alleiniger Inhaber des Kontos …

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Einsichtsrecht des Wohnungseigentümers in gemeinschaftliche Unterlagen des Hausverwalters

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Da dem WEG-Hausverwalter die Führung der Geschäfte der Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt, hat der einzelne Wohnungseigentümer nur bedingt Kenntnis von den Vorgängen. Naturgemäß kann sich im Einzelfall das Bedürfnis ergeben, Daten und Vorgänge in den gemeinschaftlichen Unterlagen des Hausverwalters einzusehen. Der Wohnungseigentümer hat ein Einsichtsrecht. Der Hausverwalter kann dieses Einsichtsrecht nur bedingt verweigern. Hausverwalterunterlagen sind Gemeinschaftseigentum Die im Besitz des Hausverwalters befindlichen Verwaltungsunterlagen gehören rein eigentumsrechtlich …

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