Als Eigentümer einer Wohnung kommt man mit verschiedensten Begriffen in Kontakt, die auf den ersten Blick nicht sofort klar sind. Bestes Beispiel sind das Hausgeld und die Nebenkosten. Wo liegt der Unterschied? Ist das Hausgeld nicht dasselbe wie die Nebenkosten für eine Wohnung. Bei beiden Begriffen werden zum Teil identische Kosten wie z.B. Wasser, Hausmeister, Müll usw. abgerechnet.
Der nachfolgende Artikel soll für Wohnungseigentümer erklären, was der Unterschied ist und inwieweit Hausgeld und Nebenkosten sich gleichen.

Hausverwaltung gesucht? Hier kostenlose Angebote anfordern!

I. Was versteht man unter Nebenkosten?

Nebenkosten einer Wohnung sind grds. alle Kosten und Lasten, die im Zusammenhang mit der Wohnung anfallen. Unabhängig von der Verursachung oder dem Adressaten —also demjenigen der die Kosten zu zahlen hat. Der Nebenkostenbegriff ist also eine Art Oberbegriff für alle Kostenarten im Zusammenhang mit einer Eigentums-/Wohnung
Vermietende Wohnungseigentümer sprechen umgangssprachlich oft von sog. „umlagefähigen Nebenkosten“ bzw. Nebenkosten des Mieters der Eigentumswohnung. Hier sind besondere Nebenkosten, die sog. laufenden Betriebskosten nach § 566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gemeint. Dort ist das Wort „Betriebskosten“ und die Abrechnungsform als „Betriebskostenabrechnung“ ausdrücklich erwähnt:

  • So sollen die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt.
  • Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer (…) durch das Eigentum (…) oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
  • Für die Aufstellung der Betriebskosten gelten die §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BetrKV).
  • Über die Betriebskosten können mietvertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart werden, über die jährlich abzurechnen ist.
Merke:
Ist die Rede von den sog. umlagefähigen Nebenkosten, die auf den Mieter einer Eigentumswohnung abwälzbar sind, geht es immer um die laufenden Betriebskosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung anfallen. Ist die Rede von dem Oberbegriff Nebenkosten, geht es grds. um alle Nebenkosten der Wohnung die man als Eigentümer zu tragen hat (die umlagefähigen und nicht umlagefähigen).

II. Wie kann man das Hausgeld von den Nebenkosten abgrenzen?

Das Hausgeld ist ein Unterfall des Oberbegriffs Nebenkosten. Im Hausgeld werden die (potenziell) umlagefähigen Nebenkosten (-falls man vermietet-) und die nicht umlagefähigen Nebenkosten in einer Jahresabrechnung aufgelistet und dem einzelnen Wohnungseigentümer in Rechnung gestellt.
Der Begriff Hausgeld ist zwar nicht gesetzlich definiert, § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestimmt aber, dass die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, von den Wohnungseigentümers zu tragen sind. Das ist das Hausgeld. Eine Übersicht zu den Kostenbestandteilen des Hausgelds finden Sie hier: Hausgeld: Was ist auf Mieter umlagefähig und was nicht?
Die Verteilung des Hausgelds erfolgt in der Regel nach den Miteigentumsanteilen der Wohnungseigentümer. In welchen Fällen der Verteilerschlüssel auch anders sein kann, lesen sie hier: Hausgeldabrechnung: Welche Verteilerschlüssel gibt es und wer legt diesen fest?
Das Hausgeld umfasst insgesamt mehr Kostenpositionen als die „umlagefähigen Nebenkosten bzw. laufenden Betriebskosten“ darstellen.
Allerdings enthält das Hausgeld nicht alle Nebenkosten, die einem Eigentümer für seine Wohnung anfallen: So sind z.B. die Grundsteuerbeträge nicht enthalten und auch Instandhaltungen, Instandsetzungen oder Verwaltungskosten, die dem Eigentümer bzgl. seiner Eigentumswohnung separat entstehen sind nicht Teil des Hausgelds (z.B. Ausbau des Sondereigentums, Renovierung der Wohnung mit neuem Bodenbelag, Austausch von Innentüren usw.).

Hausverwaltung gesucht? Hier kostenlose Angebote anfordern!

Merke:
Das Hausgeld bezieht sich insb. auf alle Kosten und Lasten des Wohnungseigentümers die der Gemeinschaft für die Verwaltung und den Gebrauch des Wohnungseigentum anfallen. Alle sonstigen Nebenkosten, die dem Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit seinem Wohnungseigentum anfallen, sind beim Hausgeld nicht inbegriffen.

III. Fazit und Zusammenfassung

Bei der Unterscheidung der Begriffe Nebenkosten und Hausgeld sollten Eigentümer im Ergebnis immer darauf achten, in welchem Zusammenhang sie verwendet werden. Geht es um die Nebenkosten des Eigentümers für seine Wohnungen, ist das Hausgeld gemeint. Geht es um de Nebenkosten die man auf den Mieter umlegen will, sind nur die umlagefähigen Nebenkosten gemeint, die u.a. Bestandteil der Hausgeldabrechnung sind.  Einen guten Überblick zu allen Wichtigen Fragen des Hausgelds finden Sie in dem Beitrag: Hausgeld: Bestandteile, Verteilerschlüssel und Abrechnung

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

Schreibe einen Kommentar

Weitere Infos

Archiv