Mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 2020 gab es viele Neuerungen. Das WEG wurde grundlegend modernisiert und das betrifft auch die Möglichkeit der Abbestellung und Kündigung des WEG-Verwalters. Insbesondere für Wohnungseigentümer ist die Abbestellung und Kündigung des WEG-Verwalters nun vereinfacht möglich.

Was sich genau geändert hat und auf was die WEG- Gemeinschaft nun besonders zu achten hat, erklärt der nachfolgende Beitrag.

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I. Abbestellung des WEG- Verwalters – So geht’s

Die Abbestellung des WEG- Verwalters wurde in § 26 Abs. 3 S. 1 WEG neu gefasst. Die frühere Bedingung, dass der WEG- Verwalter nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abbestellt bzw. abberufen werden kann, wurde abgeschafft. Die Abbestellung ist nun jederzeit und ohne besonderen Grund möglich. Ein Abmahnungserfordernis vor der Abbestellung des WEG-Verwalters gibt es nicht mehr.
Diese neue Regelung betrifft alle WEG-Verwaltungen und so können auch Verwalter, die vor dem 01.12.2020 bestellt wurden, jederzeit von ihrem Amt enthoben werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind gemäß § 26 Abs. 5 WEG nicht möglich und bereits bestehende anderslautende Vereinbarungen wurden durch die neu Regelung im WEG Gesetz 2020 gegenstandslos.
Nach der Gesetzesbegründung soll diese Vereinfachung der Abbestellung dazu dienen, dass es den  Wohnungseigentümern jederzeit möglich ist, sich von ihrem WEG- Verwalter zu trennen, wenn sie das Vertrauen in ihn verloren haben (vgl. Ausführungen in BT- Drucksache 19/18791, S. 74).
Die Abbestellung (auch Abberufung genannt) erfolgt in der Praxis durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. Eine Anfechtung durch den Verwalter ist — im Gegensatz zu früher — nicht mehr möglich.
Wie eine Abbestellung erfolgen kann, zeigt der Beitrag: Gegen Hausverwaltung vorgehen: Schritt für Schritt zum neuen Verwalter

II. Kündigung des WEG- Verwalters

Nach der dem neuen WEG Gesetz 2020 ist es nicht notwendig den Verwaltervertrag extra zu kündigen, wenn die WEG- Gemeinschaft den WEG- Verwalter abbestellt. In § 26 Abs. 3 S. 2  WEG ist insoweit eine Beendigung des Verwaltervertrags kraft Gesetz. Danach endet der Vertrag mit dem Verwalter spätestens 6 Monate nach dessen Abbestellung durch die WEG- Gemeinschaft.
Spätestens deshalb, da es durchaus sein kann, dass er auch eher endet — z.B. durch Zeitablauf oder Kündigung (vgl. Ausführungen in BT-Drucksache 19/22634, S. 46). Die neue gesetzliche Regelung schließt also eine Kündigung mit eine kürzeren Frist (z.B. die außerordentliche Kündigung) nicht aus, sondern bestimmt nur eine Art maximale Restlaufzeit nach der Abbestellung. Nach der Gesetzesbegründung soll damit der Gefahr Einhalt geboten werden, dass sich Wohnungseigentümer nur aufgrund fortbestehende Vergütungsansprüche des WEG- Verwalters nicht dazu in der Lage sehen, diesen abzubestellen, obwohl dies gewünscht ist (vgl. Ausführungen in BT-Drucksache 19/22634, S. 46).
Für die WEG- Gemeinschaft ist es wichtig zu bedenken, dass der Verwaltervertrag bei fehlender oder unwirksamer fristloser Kündigung trotz Abbestellung fortbesteht. Das bedeutet, der WEG- Verwalter kann auch weiterhin seine Vergütung einfordern, wenngleich gekürzt um die seinerseits ersparten Aufwendungen.
Wie Sie dem WEG- Verwalter außerordentlich kündigen, lesen Sie hier: Hausverwaltung außerordentlich fristlos kündigen.

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III. Fazit

Das neue neues WEG Gesetz 2020 vereinfacht die Abbestellung und Kündigung des WEG-Verwalters. Die Abbestellung ist nun jederzeit möglich und der Verwaltervertrag läuft ohne Kündigung 6 Monate nach Abbestellung aus. Trotz der erleichterten Abbestellung und Vertragsbeendigung kraft Gesetz sollte die WEG- Gemeinschaft allerdings abwägen, wann die Abbestellung aufgrund der fortlaufenden vertraglichen Vergütungsansprüche zeitlich sinnvoll ist.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

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