Eine Eigentümerversammlung sollte für die meisten Eigentümer vor allem eins sein und das ist effizient: Alle aktuellen wichtigen Themen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG- Gemeinschaft) sollten gemäß der Tagesordnung zügig besprochen werden und Beschlussfassungen sollten vorab gut organisiert sein, um eine angemessene Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Als Eigentümer kann man bei der Vorbereitung der Eigentümerversammlung mithelfen und eigene Vorschläge zur Beschlussfassung oder Beratung für die Eigentümerversammlung in die Tagesordnung einbringen. Ein solcher Antrag auf Aufnahme eines Beschlussthemas oder Besprechungsthemas in die Tagesordnung empfiehlt sich immer dann, wenn dies für die ordnungsgemäße Verwaltung wichtig sind.

Der nachfolgende Artikel erklärt für Eigentümer, wie ein solcher Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung funktioniert und wie er formuliert sein kann. Hier bekommen Eigentümer eine kostenlose Vorlage.

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I. Haben Eigentümer einen Anspruch auf Aufnahme von Tagesordnungspunkten?

Ja. Nach ständiger Rechtsprechung haben Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in der nächsten Eigentümerversammlung. Dieser Anspruch wird aus den §§ 23, 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeleitet (vgl. Landgericht (LG) Hamburg, Urteil vom 13.07.2022, Az.: 318 T 16/22; Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 23.12.2018, Az.: V ZR 101/16). Voraussetzung ist, das sachliche Gründe vorliegen, den gewünschten Gegenstand zu erörtern und zum Beschlussgegenstand zu machen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 13.07.2022, Az.: 318 T 16/22). Der zur Aufnahme in die Tagesordnung vorgeschlagene Gegenstand muss ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, Beschluss vom 18.08.2008, Az.: W 426/05; LG München I, Urteil vom 16.05.2011, 1 S 5166/11).

II. Wie ist der Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts zu stellen?

Eigentümer haben den Antrag zur Aufnahme eines bestimmten Tagesordnungspunktes schriftlich — bzw. in Textform per E-Mail etc. — bei demjenigen zu stellen, der zur Wohnungseigentümerversammlung einlädt. Das ist im Regelfall der Hausverwalter. Gibt es keinen Hausverwalter ist der Verwaltungsbeirat oder ein zur Einladung von der WEG-Gemeinschaft bestimmter Miteigentümer zuständig für die Entgegennahme des Antrags.

Der Antrag sollte folgenden Inhalt haben:

  • Bezeichnung der WEG-Gemeinschaft; Namen des/der beantragenden Wohnungseigentümer
  • Genauer Wortlaut des gewünschten Tagesordnungspunkts/ Formulierung des zu fassenden Beschlusses
  • Begründung für den Antrag, ggf. mit Anlagen die in Kopie beizulegen sind
  • Unterschrift des Antragsstellers oder dessen Bevollmächtigter

III. Wann ist der Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts zu stellen?

Damit für den Einladenden die Möglichkeit besteht, den beantragten Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung mit aufzunehmen, ist der Antrag frühzeitig zu stellen.

Zu bedenken ist hier, dass der Einladende die vollständige Tagesordnung zusammen mit der Einladung spätestens 3 Wochen vor dem Termin der Eigentümerversammlung versenden muss. Der Antrag sollte daher mindestens 4 Wochen vor der Eigentümerversammlung gestellt werden, damit er noch in die Tagesordnung aufgenommen werden kann.

Später können an der Tagesordnung nur noch vereinzelt Veränderungen vorgenommen werden. Welche das sind, lesen Sie hier: Nachträgliche Änderung der Tagesordnung einer WEG – Möglich oder nicht?

IV. Darf der Hausverwalter den Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung ablehnen?

Grundsätzlich gilt, dass der Einladende kein Recht hat, den von einem Eigentümer gewünschten Tagesordnungspunkt auf Notwendigkeit, Richtigkeit oder Sachlichkeit zu prüfen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 13.07.2022, Az.: 318 T 16/22).

Es gibt aber Einzelfälle, in denen der Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts vom Hausverwalter abgelehnt werden kann — z.B. bei Rechtsmissbrauch des Antragsrechts oder der inhaltlichen Rechtswidrigkeit. Eine Ablehnung wegen Rechtsmissbrauchs ist möglich, wenn ein Wohnungseigentümer mit seinem Antrag (oder einer Vielzahl von Anträgen) beabsichtigt, den ordnungsmäßigen Ablauf der Versammlung der Eigentümer zu gefährden oder die Versammlung ihres Zweckes zu berauben (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 13.07.2022, Az.: 318 T 16/22).

Letztlich kann auch ein zu spät gestellter Antrag, dazu führen, dass eine Aufnahme in die Tagesordnung der bevorstehenden Eigentümerversammlung nicht möglich ist.

Weitere Details und Beispiele zur Frage, wann ein Hausverwalter die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes verweigern darf und was Eigentümer dann tun können, lesen Sie hier: Verwalter verweigert Aufnahme von Tagesordnungspunkt.

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V. Kostenlose Vorlage: Antrag zur Aufnahme Tagesordnung

Der Antrag auf Aufnahme eines Beschlussgegenstandes in die Tagesordnung kann beispielsweise wie folgt formuliert werden:

Anmerkung: Ein Antrag auf Aufnahme eines Beschlussgegenstandes in die Tagesordnung ist immer individuell. Maßgeblicher Inhalt ist der gewünschte Beschlussgegenstand. Die Vorlage ist auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen: Dazu sind die maßgeblichen Sachverhaltsangeben in die Platzhalter einzufügen. Formulierungsbeispiele und Ausfüllhilfen finden Sie in Klammern.

________________ (Absender: Anschrift Eigentümer)

________________(E-Mailadresse)

________________ (Ort, Datum)

 

(ggf. per Einschreiben mit Rückschein)

An

Hausverwaltung XY GmbH

Hd. Herr/ Frau Verwalter XY

________________

________________

(Anschrift der Hausverwaltung)

Vorab per E-Mail:  ________________

 

Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft ________________ in ________________ (genaue Angaben zum Objekt und Ort der WEG)

 

Sehr geehrte/r Herr / Frau ________________ (Hausverwalter/in)

hiermit bitte ich Sie, den nachfolgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung aufzunehmen und mit der Einberufung zur Versammlung bekannt zu geben.

Beschlussantrag:

_____________________________________________________________ _____________________________________________________________

(hier: eigene Überschrift / Titel einfügen)

(Beispiel: „Beschlussfassung über die Installation einer Videoüberwachungsanlage im Eingangsbereich des Hauses“

Begründung: 

_____________________________________________________________

_____________________________________________________________

_____________________________________________________________

_____________________________________________________________

(Nun folgt die Angabe, warum der Beschlussgegenstand zur Entscheidung vorgelegt werden soll, z.B.: „Hintergrund meines Antrages ist, dass in letzter Zeit mehrere Beschädigungen durch Vandalismus im Hausflur und Eingangsbereich, sowie Diebstähle im Fahrradkeller stattfanden. Diese Vorfälle führten nicht nur zu erheblichen Schäden, sondern auch zur Verunsicherung bei Eigentümern und Mietern des Hauses. Eine Videoüberwachungsanlage könnte dazu beitragen, die Sicherheit im Haus zu erhöhen und potenzielle Täter abzuschrecken bzw. zu identifizieren. Die Kosten für die Anlage würden gemäß dem beiliegenden Kostenvoranschlag der Sicherheitsfirma „Safe“ ca. 5.000,00 Euro betragen, die aus der Instandhaltungsrücklage entnommen werden könnten. Zwei weitere Kostenvoranschläge der Firmen „Security 1st“ und „SecABC“ liegen ebenfalls als Anlage bei. Die Kosten entsprechen, denen der Firma „Safe“ allerdings ist, der Leistungsumfang geringer.“)

Vielen Dank im Voraus für die Aufnahme des Tagesordnungspunktes. Bitte benachrichtigen Sie mich, wenn Rückfragen oder Unklarheiten bestehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

________________

(Unterschrift des antragsstellenden Eigentümers bzw. seines Vertreters)

 

Ggf. Anlagen hinzufügen

VI. Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich folgendes festhalten:

  1. Eigentümer haben einen Anspruch auf Aufnahme beantragter sachgerechter Tagesordnungspunkte.
  2. Vorausgesetzt ist, dass der Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes rechtzeitig beim Einladenden gestellt ist.
  3. Inhaltlich ist der gewünschte Beschlussgegenstand genau zu bezeichnen und zu begründen. Er darf weder rechtsmissbräuchlich noch rechtswidrig sein und muss ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

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