Hausgeld für Eigentumswohnung | Höhe, Berechnung & Bestandteile

Als Hausgeld wird in einer Wohnungseigentümergemeinschaft der monatliche Vorschuss für die laufenden Kosten einer Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet. In der Regel fließt das Hausgeld dem Hausverwalter zu, dieser verwaltet die Beträge auf einem separaten Konto der Eigentümergemeinschaft. Wie hoch ist das Hausgeld bei Eigentumswohnungen?

Das Hausgeld wird in der Regel jährlich neu berechnet. Grundlage für die Berechnung ist der jährlich aufgestellte Wirtschaftsplan. Der Wirtschaftsplan gibt Auskunft darüber, mit welchen Kosten die Eigentümergemeinschaft im nächsten Wirtschaftsjahr konfrontiert wird. Die Höhes des Hausgeld am Beispiel einer 80 Quadratmeter Wohnung:


In dem gewählten Beispiel wird für die 80 Quadratmeter große Wohnung ein monatliches Hausgeld in Höhe von 273,33 € fällig. Je nach Ausstattung (großer Garten, Schwimmbad, Sauna) und Zustand der Immobilie (Stichwort Instandhaltungsrücklage) kann das Hausgeld erheblich nach oben oder nach unten abweichen.

Wie wird das Hausgeld verteilt?

Der Verteilerschlüssel ist in der Regel an die Miteigentumsanteile (MEA) angepasst. Jeder Eigentümer zahlt demnach den prozentualen Teil des Hausgeldes, der seinen Miteigentumsanteilen anspricht.

Zwingend muss von der Regelung abgewichen werden –  bei der Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten. Hier greift in jedem Fall die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Heizkostenverordnung. Ebenso kann vom Verteilerschlüssel nach MEA abgewichen werden, wenn in der Teilungserklärung etwas anderes vereinbart wurde. Beispiele, für die sich eine abweichende Verteilung anbieten:

  • Kosten für Kaltwasser, da der Verbrauch hier für jede einzelne Wohnung gemessen werden kann und somit auch nach Verbrauch abgerechnet werden kann
  • Verwaltungskosten (hier zahlt in der Regel jede Einheit dieselbe monatliche Verwaltervergütung)

Die Bestandteile vom Hausgeld

Vereinfacht ausgedrückt, kann man sagen, dass sich das Hausgeld aus den üblichen Betriebskosten (wie sie auch ein Mieter zahlt), den Kosten für die Verwaltung und den Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage zusammensetzt.

Betriebskosten + Verwaltungskosten + Instandhaltungsrücklage = Hausgeld

Zu den Betriebskosten zählen zum Beispiel: Heizkosten, Warmwasserkosten, Kaltwasser, Gartenpflege, Müllabfuhr, Hausreinigung, Strom für den Garten und für das Treppenhaus, usw.

Achtung: Die Grundsteuer wird nicht über das Hausgeld gezahlt. Die Grundsteuer zahlt jeder Eigentümer separat für seine Wohnung. Hier finden Sie einen Artikel, wie man die Grundsteuer auf den Mieter umlegen kann.

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