Ratgeber für Eigentümer und Hausverwaltungen: WEG-Recht, Verwaltung und Kosten

Sondereigentum: Büro und Gewerbe, was ist erlaubt, was nicht?

Ein Sondereigentümer (Wohneigentümer, Teileigentümer) ist zwar Herr in den eigenen vier Wänden. Dennoch kann er nicht schalten und walten wie er möchte. Er kann sich nur im Rahmen der Gemeinschaftsordnung bewegen und muss auf die Belange der anderen Sondereigentümer Rücksicht nehmen. Die Rechtsprechung hat in einer Vielzahl von Fällen entscheiden müssen, welche Nutzung des Sondereigentums im konkreten Fall erlaubt ist und welche nicht. Nicht alle Urteile liegen auf einer Linie. …

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Instandhaltung und Instandsetzung in der Wohnungseigentümergemeinschaft – Voraussetzungen, Umlagen

Instandhaltung und Instandsetzung dienen dem Werterhalt der Immobilie. Die Begriffe sind von der „modernisierenden Instandhaltung“, „Modernisierung“ und „baulichen Veränderung“ abzugrenzen. Es kommt entscheidend darauf an, alle diese Begriffe gegeneinander abzugrenzen, da das Wohnungseigentumsgesetz für die jeweilige Maßnahme unterschiedliche Mehrheiten vorschreibt. Wird eine Maßnahme nicht mit der vorgeschriebenen Mehrheit beschlossen, kann sie ungültig oder anfechtbar sein. Um also die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme beurteilen zu können, ist es unabdingbar, sie begrifflich zu …

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Entziehung von Wohnungseigentum – Voraussetzungen und Vorgehen

Die Entziehung von Wohnungseigentum ist ein heikles Thema. Sie ist im Lichte des Grundsatzes „Eigentum verpflichtet“ zu verstehen. Auch wer Eigentümer einer Eigentumswohnung oder Eigentümer von Teileigentum ist, bleibt verpflichtet, mit seinem Eigentum so zu verfahren, dass er die Rechte anderer Wohnungs- oder Teileigentümer nicht über Maßen beeinträchtigt. Inhalt: Entziehung von Wohnungseigentum 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist unauflösbar 2. Eigentum verpflichtet 3. Voraussetzungen der Entziehung von Wohnungseigentum 3.1. Generalklausel § 18 I …

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Terrassen: Gemeinschafts-, Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht?

Terrassen sind rechtliche Zwitter. Es kommen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrechte in Betracht. Dabei sind ebenerdige Terrassen vor Erdgeschoßwohnungen und Dachterrassen zu unterscheiden. Die Abgrenzung Gemeinschaftsfläche / Sondereigentum / Sondernutzungsrecht ist vor allem dann relevant, wenn es darum geht, wer die Kosten trägt, wenn die Terrasse beispielsweise in Stand gehalten oder saniert werden muss oder wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Als Kostenträger kommt die Eigentümergemeinschaft in Betracht oder derjenige, der die …

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Wohnungseigentum: Mängel am Fenster – Wer ist verantwortlich?

Fenster sind ein echtes Streitthema in Wohnungseigentümergemeinschaften. Als äußerer Gebäudebestandteil prägen sie mithin das äußere Erscheinungsbild. Sie bedürfen witterungsbedingt regelmäßig intensiver Innen- und Außenpflege. Oft wird über Schäden infolge von Baumängeln debattiert. Die Frage, wer für Baumängel oder sonstige Mängel am Fenster verantwortlich ist, richtet sich auf der Passivseite (also die Seite, die den Mangel beanstandet) danach, ob ein Fenster Gemeinschaftseigentum ist oder im Sondereigentum des einzelnen Wohnungseigentümers steht. Auf …

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Hausverwaltung: Aufgaben, Rechte und Verantwortlichkeit des WEG-Verwalters

Sein Sondereigentum verwaltet jeder Wohnungseigentümer selbst in eigener Verantwortung. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu (§ 21 WEG). In kleineren Objekten funktioniert diese Eigenverwaltung im besten Fall noch einigermaßen problemlos. In größeren Objekten mit vielen Wohnungseigentümern muss hingegen die Verwaltung regelmäßig organisiert und fachkundig verwaltet werden. Allerdings kann auch bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft von nur zwei Wohnungseigentümern ein Wohnungseigentümer aufgrund seines Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung die Bestellung …

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Gemeinschaftsordnung – Bedeutung, Inhalt und Änderung

Gemäß § 10 II Satz 2 WEG können die Wohnungseigentümer von den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes abweichende Vereinbarungen treffen, sofern das Gesetz nicht entgegensteht. Diese Vorschrift ist die Ermächtigungsgrundlage für die Beschluss einer Gemeinschaftsordnung. Die Gemeinschaftsordnung ist sozusagen die Verfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie steht der Satzung einer juristischen Person oder einem Gesellschaftsvertrag gleich (BGHZ 163, 171). Mit diesem Beitrag möchten wir interessierten Eigentümer helfen, die Bedeutung der Gemeinschaftsordnung besser nachvollziehen zu …

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Fenster – Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

Fenster sind immer wieder Streitgegenstand in Eigentümergemeinschaften. Es ist in der Rechtsprechung weitgehend unbestritten, das Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehören. Um dies zu verstehen und die Abgrenzung zum Sondereigentum vorzunehmen, ist die Kenntnis des rechtlichen Umfeldes unabdingbar. Der Grund für die Zuordnung von Fenstern zum Gemeinschaftseigentum besteht darin, dass sie der Witterung ausgesetzt sind, regelmäßig intensiver Innen- und Außenpflege bedürfen und insoweit die Schwachstellen der Außenfassade darstellen. Fenster sind wesentliche Gebäudebestandteile. …

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Stromumlage, Anbieterwahl und Stromklau in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Nach § 16 II WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Sein Anteil bestimmt sich nach dem im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile (§ 16 I 2 WEG). Es sollte klar sein, dass der Stromverbrauch von der Gemeinschaft bezahlt werden muss. Erörterungswürdig ist lediglich, wie die Umlage im Einzelfall erfolgt. In diesem Artikel erklären wir, wie die Umlage …

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Einsicht ins Grundbuch bei Wohnungseigentum – Wer darf einsehen und wer darf nicht?

Im Grundbuch ist jedes Grundstück erfasst. Auch das Wohnungseigentum unterliegt den auf Grundstücke anwendbaren Vorschriften der Grundbuchordnung. Auf Grundlage des Aufteilungsplans werden für jedes Sondereigentum und Teileigentum eigene Grundbuchblätter angelegt. Das Grundbuch genießt“ öffentlichen Glauben“. Es schützt denjenigen, der auf die Richtigkeit des Grundbuchs vertraut. Der Inhalt des Grundbuchs gilt bis zum Beweis des Gegenteils als richtig. Es beinhaltet die widerlegbare Vermutung seiner Richtigkeit. Die Einsicht ins Grundbuch verschafft einen …

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Teilungserklärung – Erstellung, Kosten und Inhalte der Teilungserklärung

Wohnungseigentum kann nur begründet werden, wenn die Immobilie aufgeteilt wird. Jeder Miteigentümer möchte und muss wissen, was ihm gehört und was er nur gemeinsam mit anderen Wohnungseigentümern nutzen darf. Durch die Teilungserklärung wird das Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum abgegrenzt. Wohnungseigentum kann auf zweierlei Wegen entstehen. So kann Wohnungseigentum einmal gemäß § 3 WEG durch mehrere Miteigentümer eines Grundstücks (Bruchteilsgemeinschaft) durch einen entsprechenden Teilungsvertrag begründet werden. Da mehrere Personen beteiligt sind, spricht …

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Sondernutzungsrecht an einem Kfz-Stellplatz (z.B. im Freien oder in der Garage)

Ein Sondernutzungsrecht gewährt einem Wohnungseigentümer das exklusive Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss aller anderen Wohnungseigentümer allein und ausschließlich zu nutzen. Es handelt sich um eine Gebrauchs- und Nutzungsregelung im Sinne des § 15 WEG. Auch das Recht, einen Kfz-Stellplatz ausschließlich zu nutzen, ist ein typisches Sondernutzungsrecht. Die Stellplatzflächen gehören regelmäßig und grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum. Sondernutzungsrechte werden dort vereinbart, wenn aus rechtlichen Gründen kein Sondereigentum begründet werden kann, eine …

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Sondernutzungsrecht an einem Kellerraum oder Hobbyraum

Das Sondernutzungsrecht gewährt einem Wohnungseigentümer das exklusive Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein und ausschließlich zu nutzen und alle anderen Wohnungseigentümer von der Nutzung auszuschließen. Es handelt sich um eine Gebrauchs- und Nutzungsregelung im Sinne des § 15 WEG. Auch das Recht, einen Kellerraum oder Hobbyraum ausschließlich zu nutzen, ist ein typisches Sondernutzungsrecht. Wir die Gemeinschaft und der „begünstigte“ bei einem Sondernutzungsrecht an einem Keller und/oder einem Hobbyraum beachten muss, …

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Nachträgliche Änderung der Teilungserklärung – Voraussetzungen und Ablauf

Die Teilungserklärung ist das „Grundgesetz“ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie kann grundsätzlich nicht mehr verändert werden. Jeder Wohnungseigentümer darf darauf vertrauen, dass ihr Inhalt bestandskräftig ist und bestandskräftig bleibt. Nur wenn dies der Fall ist, lässt sich das Engagement als Wohnungseigentümer im Hinblick auf die Regelung von Rechten, Pflichten und insbesondere Kosten kalkulieren. Dennoch kann sich in der Praxis das Bedürfnis einer nachträglichen Änderung der Teilungserklärung ergeben. Dabei geht es meist um …

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Sondernutzungsrecht an einer Terrasse

Sondernutzungsrechte gewähren einzelnen Wohnungseigentümern das exklusive Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein und ausschließlich zu nutzen und alle anderen Wohnungseigentümer von der Nutzung dieses Sondereigentums auszuschließen. Es handelt sich um eine Gebrauchs- und Nutzungsregelung im Sinne des § 15 WEG. Auch das Recht, eine Terrasse ausschließlich zu nutzen, ist ein typisches Sondernutzungsrecht. Im Hinblick auf Terrassen sind ebenerdige Terrassen, die meist an Erdgeschoßwohnungen gelegen sind, und Dachterrassen zu unterscheiden. Inhalt: …

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