Ganz gleich, aus welchen Gründen sich ein Wohnungseigentümer zu einem Wohnungsverkauf entschließt, so muss an viele Dinge gedacht werden, damit der Verkauf der Immobilie oder der Wohnung und damit auch der Eigentümerwechsel ohne größere Probleme verläuft und auch rechtlich abgesichert ist.
Damit möglichst nichts in Vergessenheit gerät ist bei einem Wohnungsverkauf der richtige Ablauf die bestmögliche Garantie für einen erfolgreichen Vertragsabschluss. Wir zeigen in dem Artikel wir der Ablauf beim Wohnungsverkauf aussehen kann.

Wie verläuft der Wohnungsverkauf?

An erster Stelle steht natürlich die Überlegung, die Eigentumswohnung zu verkaufen. Schon hier sollten im Groben die ersten Überlegungen zum Verkauf angestellt werden. So sind beispielsweise Fragen, ob die Wohnung alleine, über einen unabhängigen Makler oder eher in direkter Zusammenarbeit mit der Bank verkauft werden soll. Genauso wichtig ist die Frage wie schnell der Wohnungsverkauf erfolgen soll.
Bei einer derzeit vermieteten Wohnung besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, den Mietern die Wohnung zum Kauf anzubieten. Gerade wenn der Verkäufer den Verkaufserlös nicht auf einmal braucht, kann auch der sogenannte Mietkauf eine sinnvolle Lösung sein.
Zusätzlich ist es ratsam, sich im Vorfeld über die entstehenden Kosten durch Makler und Notar bei einem Wohnungsverkauf zu informieren. In der Regel werden die sogenannten Erwerbsnebenkosten durch den Käufer getragen (mehr dazu unter Nebenkosten beim Wohnungskauf). Aber es gibt auch Regionen, in denen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen.
Sind die ersten Überlegungen abgeschlossen, so sollte als Nächstes der Weg zum Makler erfolgen. Auch wenn natürlich keine Verpflichtung besteht, einen Wohnungsverkauf durch einen Immobilienmakler durchführen zu lassen, so ist es dennoch ratsam.


Die Erfahrung und das Wissen des Immobilienmaklers können den Verkauf beschleunigen und gleichzeitig kann durch den Immobilienmakler auch der Verkehrswert der Wohnung ermittelt werden, welches letztendlich zur Bestimmung des Verkaufspreises von großer Bedeutung ist. Liegt der gewünschte Preis deutlich über dem Verkehrswert, so kann dies einem zügigen Verkauf im Wege stehen. Erfahrungsgemäß kann man sagen, dass Verkäufer zum Teil erheblich höhere Verkaufspreisvorstellen haben, als der Markt hergibt. Makler finden einen realistischen Preis.
Nach dem Besuch beim Makler erfolgt die Suche nach dem passenden Käufer. Auch hier stehen dem Makler eine Vielzahl von Werbe- und Angebotsflächen zur Verfügung, auf denen die Wohnung angeboten werden kann.
Im Gegensatz zum Makler ist ein Wohnungsverkauf ohne das Mitwirken eines Notars nicht möglich, der sich um sämtliche rechtliche Belange, die in Verbindung mit dem Wohnungsverkauf auftreten kümmert. Er setzt somit nicht nur den Kaufvertrag auf, sondern veranlasst unter anderem nach erfolgreichem Verkauf der Eigentumswohnung auch das Umschreiben des Eigentümers beim zuständigen Grundbuchamt.


Zusätzlich veranlasst der Notar schon beim Zustandekommen des Vertrages eine Auflassungsvormerkung. Diese sichert dem Käufer die Wohnung zu und verhindert gleichzeitig, dass der Eigentümer diese noch weiter veräußern kann.
Wichtig bei der Vertragsunterzeichnung ist, dass Verkäufer und Käufer der Wohnung gemeinsam bei der Unterzeichnung beim Notar anwesend sein müssen.
Nach erfolgter Zahlung des Kaufpreises und der Eintragung des Käufers als neuen Wohnungseigentümer im Grundbuch ist der Verkauf der Wohnung abgeschlossen und die Wohnung wird an den neuen Eigentümer übergeben. Dieser Übergabetermin – der sogannete Nutzen-Lasten-Wechsel – wird auch im Kaufvertrag fixiert.
Mit dem Nutzen-Lasten-Wechsel gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über (z.B. Einzug in die Wohnung (Recht) aber auch die Pflicht z.B. das Hausgeld von nun an zu bezahlen).

Fazit zum Wohnungsverkauf

Bei einem Wohnungsverkauf ist der Ablauf klar gegliedert. Dieses vereinfacht den Wohnungsverkauf um ein Vielfaches und verhindert gleichzeitig, dass wichtige Dinge vergessen werden, welches unter Umständen den gesamten Verkauf scheitern lassen kann.
Bei Fragen oder Unklarheiten während des gesamten Verkaufsprozesses steht der Notar dem Verkäufer aber auch dem Käufer zur Seite.
Gerade unerfahrenen Wohnungseigentümern sei auch zum Verkauf über einen Makler geraten, denn gute Immobilienmakler begleiten Verkäufer und Käufer von Anfang an durch die gesamte Kaufabwicklung.

8 Gedanken zu „Wohnungsverkauf: Ablauf“

  1. Guten Morgen,
    kann ich beim Wohnungsverkauf eine anteilige Rückzahlung aus der Instandhaltungsrücklage fordern und muß der neue Eigentümer diesen Betrag quasi wieder einzahlen? Alternativ könnte man das natürlich auch über den KP regeln.
    LG T.L.

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    • Hallo Doris,
      natürlich muss die WEG(-Verwaltung) nach dem Verkauf informiert (oft schon durch den Notar, Stichwort: Verwalterzustimmung). Schließlich wird der neue Eigentümer teil der Gemeinschaft.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Wir verkaufen 2 Wohnungen zum ersten mal. Sind sehr unerfahren. Der Käufer hat schon mehrere Wohnungen und möchte alles in die Wege leiten. Den Kaufpreis kennt er von der Annonce. Bisweilen noch nie darüber geäußert ob der Kaufpreis bleibt. Wer sucht jetzt den Notar. Wir oder er. Wie verläuft sowas was den Kaufpreis angeht. Müssen wir einen Kaufvertrag aufsetzen. Wir sind im ungewissen.

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    • Hallo Christine,
      in der Regel zahlt der Käufer den Notar und wählt diesen daher aus. Teilen Sie dem Notar gemeinsam die Eckdaten des Verkaufs mit und dieser wird Ihnen beiden einen Vertragsentwurf zusenden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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