Es klingelt an der Wohnungstür und der Vermieter steht unangemeldet vor Ihnen: Er wollte mal wieder nach dem Rechten sehen und seine Wohnung besichtigen. Sie zupfen verlegen an Ihren Lockenwicklern und denken daran, dass Sie die Küche noch nicht aufgeräumt haben. Müssen Sie dem Herrn denn jetzt nun wirklich einen Rundgang durch Ihre Wohnung ermöglichen?
Muss ich den Vermieter jederzeit in meine Wohnung lassen?
Die Antwort lautet ganz klar nein! Sie haben als Mieter das Recht, ungestört in Ihren Mieträumen zu leben. Der Vermieter darf ohne Ihre Zustimmung die Wohnung nicht betreten. Außerdem gilt ein unangekündigter Besuch des Vermieters immer als unzumutbar und Sie müssen ihn nicht hereinlassen. Zwar können im Mietvertrag Regelungen über das Besichtigungsrecht getroffen werden, doch sind Klauseln, die eine Besichtigung ohne Vorankündigung erlauben, immer unwirksam!
Auch hat der Vermieter kein Recht, in Ihrer Wohnung ohne ihr Einverständnis zu fotografieren oder Videoaufzeichnungen zu machen. Ein unangekündigtes Betreten der Wohnung ist somit nur in den seltensten Ausnahmefällen erlaubt, wie bei Gefahr in Verzug: Dringen z. B. Rauchschwaden in den Gang oder tropft Wasser durch die Decke greift das Recht des Vermieters auf Schadensabwehr.
Wann ein Vermieter ein Besichtigungsrecht hat
Grundsätzlich ist das Besichtigungsrecht ein gesetzlicher Anspruch des Vermieters. Er ist jedoch zu einer Terminvereinbarung mindestens 24 Stunden im Voraus verpflichtet, an Samstagen oder Sonntagen müssen Sie einem Termin nicht zustimmen. Darüber hinaus sollte der Vermieter einen nachvollziehbaren Anlass nennen, warum er die Wohnung begehen möchte. Gründe hierfür können z. B. nötige Instandhaltungsarbeiten oder die Überprüfung eines von Ihnen angezeigten Mangels sein.
Auch wenn Sie die Wohnung gekündigt haben, müssen Sie dem Vermieter Gelegenheit geben, die Räume interessierten Nachmietern zu zeigen. Auch hier bedarf es jedoch einer rechtzeitigen Vorankündigung. Außerdem können Sie Sammeltermine für beispielsweise einmal in der Woche vereinbaren, damit die Störung für Sie auf ein annehmbares Maß reduziert wird. Vom Vermieter sind außerdem zumutbare Zeiten vorzuschlagen: Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie ihn um vier Uhr morgens empfangen, weil dann gerade seine Nachtschicht endet.
150 Gedanken zu „Wohnungsbesichtigung durch Vermieter“
Hallo. Wie oft darf der Vermieter mir neue Mieter für die Wohnung schicken…muss ich sie ständig in die von uns noch bewohnte (noch drei Monate) Wohnung zur Besichtigung eines Nachmieters lassen? Danke.
Gilt das auch in einer WG wenn der Vermieter in der Wohnung mit wohnt. Sie ist der Meinung sie darf in mein Zimmer wann immer sie will um Besichtigungen durchzuführen. Sie hat mir gekündigt und will jetzt täglich in mein Zimmer ohne mein Beisein. Ich habe es ihr untersagt und ihr drei Termine pro Woche a zwei Stunden angeboten an denen sie in meinem Beisein in mein Zimmer darf.
Hallo, hier noch ein Aspekt, der den Lesern dieses Forums vielleicht weiterhilft: die Wohnung kann seit über 6 Monaten nicht verkauft werden. Grund zu teuer, Wohnung fest vermietet. Kaufpreis ist jetzt reduziert. Die Besichtigungstermine werden für die Mieter zur Belastung. Die Vorschläge des Mieters (1 x wöchentlich, vormittags) passen dem Makler/Interessenten nicht. Es wird auf Spätnachmittags/Abend- oder Wochenendtermine gedrungen. Meines Wissens. muss der Mieter nicht nachgeben, falls Ausweichtermine (in diesem Fall mehrere Vormittagstermine) angeboten werden. Auch kann offenbar die Gesamtbesichtigungszeit auf unter eine Stunde monatlich begrenzt werden. Richtig? Danke vorab und viele Grüße!!
Hallo Herr Meyerdierks, Sie haben Recht, eine Besichtigung pro Woche muss der Mieter beim Verkauf hinnehmen, mehr nicht. So entschied auch das Landgericht Kiel in folgendem Urteil: LG Kiel, WM 1993, S. 52; AG Hamburg, WM 1992, S. 540. Das Landgericht Frankfurt urteilte sogar, dass nur drei Besichtigungen im Monat für einen berufstätigen Mieter zumutbar sind. Wenn der Mieter mehrere Vormittagstermine vorschlägt, dann hat er in meinen Augen seine Mitwirkungspflicht erfüllt. Mit diesen zumutbaren Terminen muss sich dann der Verkäufer / Makler arrangieren. Eine Gesamtbesichtigungszeit ist mir nicht bekannt, allerdings haben Gerichte entschieden, dass 30 bis 45 Minuten pro Besichtigung in Ordnung seien. Daher erscheint mir eine Stunde für den gesamten Monat eher zu wenig. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, nach knapp 2 Jahren hat die Vermieterin die Wohnung besichtigt. Unangekündigt hatte sie ihre Freundin mitgebracht. Die Wohnung wurde teilweise möbliert übernommen. Nun bemängelt sie schriftlich, dass z.B. eine Lampe durch eine andere ersetzt wurde, eine Brücke nicht mehr auf dem Boden liegt (hat nicht zur Wohnungseinrichtung gepasst). Alles wird jedoch in einem Abstellraum gelagert. Außerdem hat sie wiederholt behauptet, die Treppe würde nicht geputzt werden, dabei wird dies jede Woche erledigt. Nun hat sie angedroht, jemanden zum Putzen zu beauftragen. Während der Besichtigung hat sie u.a. eine Gardine beiseite geschoben, dabei eine Spinnwebe entdeckt. Auch dieses erschien im Protokoll. In der Küche öffnete sie die Tür des Backofens und auch die der Spülmaschine. Es waren noch mehrere (in meinen Augen) Kleinigkeiten, die sie bemängelte. Nun meine Frage: durfte sie so offensichtlich in der Wohnung rumschnüffeln und hierzu noch jemanden mitbringen? Ich muss noch hinzufügen: wir sind hier im Schwabenland, das sagt vielleicht manches. Vielen Dank und ein schönes Wochenende Elke
Hallo Elke, danke für den Kommentar. Grundsätzlich hat Ihre Vermieterin das Recht Begleitpersonen zur Besichtigung mitzubringen. Solange das nicht Ihre „Erzfeinde“ sind, müssen Sie dies akzeptieren. In jeden Fall wäre es besser gewesen auch die Begleitung anzukündigen. Ob das aber verpflichtend ist, wie die Besichtigungsankündigung an sich, ist mir nicht bekannt. Die Grenzen zwischen Besichtigung und „rumschnüffeln“ sind ja oftmals fließend. Ich denke, mal einen eine Ecke schauen und dafür die Gardine bei Seite schieben sollte ok sein. Auch ein Blick in die Küchengeräte scheint mir nachvollziehbar. Solange Sie die Wohnung nicht verwahrlosen lassen, wovon ja hier überhaupt nicht auszugehen ist, haben Sie nichts zu befürchten. Auch die Entfernung / den Austausch der Lampe und Co. ist kein Problem, solange Sie bei Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, mein Mann und ich haben das Mietverhältnis rechtmäßig gekündigt und das vom Vermieter schriftlich bestätigt bekommen. Nun will die Vermieterin dennoch unsere Wohnung ohne triftigen Grund besichtigten. Müssen wir dem zustimmen? Wenn nein welche Gesetze treten da in Kraft?
Hallo Melanie, ich denke, Ihr Vermieter hat ein Interesse die Wohnung vor Ihrem Auszug zu besichtigen. Sie werden da kaum drumherum kommen. Schon gar nicht, wenn Ihr Vermieter einen zumutbaren Termin mit Ihnen abstimmt. Im Übrigen kann es ja auch Sinn machen sich zeitnah mit dem Vermieter über mögliche Schönheitsreparaturen abzustimmen. Viele Grüße Dennis Hundt
Wenn ein Besichtigungstermin auf 16:00 – 18:00 angelegt worden ist und bis 18:00 keiner zur Wohnungsbesichtigung gekommen ist, ist es dann rechtlich ok, dass ich nach 18:00 sage, nein ich möchte das nicht bzw. das Haus wieder verlasse? Kann man bei solchen Zeitangaben auch klipp und klar verlangen, einen genauen Termin bestätigt zu bekommen, wenn das ganze Haus besichtigt wird?
Hallo Sleepless111, ich kann mich auf keine Rechtsprechung stützen, denke aber, dass Sie bei einem Zeitfenster von 2 Stunden auch nur für diese Zeit da sein müssen. Wenn Sie anschließend nicht zu erreichen sind, dann ist das in meinen Augen absolut vertretbar. Schließlich haben Sie auch noch anderen Dinge zu tun. Viele Grüße Dennis Hundt
Kann mein Vermieter ohne Angabe von Gründen meine Wohnung besichtigen? Und wenn ich zu dem Besichtigungstermin arbeiten muss, muss ich ihn dann auch ohne meine Anwesenheit in die Wohnung lassen?
Hallo Herr Klein, Sie werden über kurz oder lang nicht um eine Besichtigung durch den Vermieter herum kommen. Allerdings muss der Vermieter die Termine mit Ihnen abstimmen. Machen Sie Ihrem Vermieter doch einfach zwei oder drei zumutbare Terminvorschläge, dann sind Sie auf der sicheren Seite und Ihr Vermieter muss sich nach Ihnen richten. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, wir haben im Dezember 2011 eine ganz tolle Wohnung bezogen. Nun hat eine Maklerin bei uns angerufen, um einen Besichtigungstermin mit Kaufinteressenten zu vereinbaren. Bei Einzug in die Wohnung hat der Vermieter uns also verschwiegen, das das Haus zum Verkauf steht. Nun meine Fragen: Kann ich den Vermieter in irgendeiner Weise haftbar machen, denn ich bin ja arglistig getäuscht worden? Muss ich dem Makler Zutritt gewähren, nach dem er sich telefonisch angemeldet hat, oder muss er dies in Schriftform tun? Erschwerend kommt hinzu, das meine Ehefrau an einer unheilbaren Lungenkrankheit leidet (COPD) und ich chronisch Herzkrank bin, was bedeutet, das ich eigentlich jeglichen Stress vermeiden muss, dem ich aber durch die Besichtigungen garantiert ausgesetzt bin. Generell sind wir auch nicht bereit, selbst im Falle eines Verkaufes des Hauses, aus der Wohnung auszuziehen. Da meine Frau und ich zur Zeit von Sozialgeld leben (Rentenansprüche noch ungeklärt) käme ein erneuter Umzug aus finanzieller Sicht ebenso wenig in Frage, wie aus gesundheitlicher Sicht. Geeigneter Wohnraum, der dem jetzigen Standard entspricht ist ebenfalls nicht zu finden. Ich weiß, das alles hier ist sehr umfassend, ich hoffe aber, das Sie mir dennoch weiterhelfen können. Mfg Jörg Pfeiffer
Hallo Herr Pfeffer, ich denke nicht, dass Sie zwangsläufig getäuscht wurden. A: Kann der Vermieter sich auch nach Ihrem Einzug zum Verkauf entschlossen haben. B: Ändert der Verkauf des Hauses nichts an Ihrem Mietverhältnis, dieses bleibt wie gehabt bestehen. Ich vermute stark, dass eine telefonischen Terminvereinbarung zur Besichtigung genügt. Die Besichtigung durch Kaufinteressenten müssen Sie bis zu einem gewissen Umfang dulden. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag, mein Vermieter soll ich meiner Wohnung die Toilette, welche schon mehre Monate defekt ist, endlich reparieren. Nach wiederholter Anfrage stand er nun gestern plötzlich vor meiner Tür, er wolle sich das nun anschauen. Da ich aber lernen musste und meine Ruhe wollte, lehnte ich ab und versuchte einen Termin mit ihm auszumachen. Er lehnte jeden Vorschlag ab, abends hat er hierzu keine Lust mehr, er wolle das vormittags machen. Ich möchte ihn nicht unbeaufsichtigt in meiner Wohnung lassen, allerdings habe ich wegen interner Umstrukturierungen derzeit Urlaubssperre. Hat er ein Recht dazu, Reparaturen nur vormittags zu machen? Er ist Rentner, somit nicht berufstätig. Ich arbeite lediglich bis 15 / 16 Uhr, somit eine, meiner Meinung nach, zumutbare Zeit. Kann ich auf einen Termin ab 16 Uhr bestehen? Vielen Dank im Voraus
Hallo Jacqueline, ich denke Ihr Vermieter muss einen Terminvorschlag ab 16 Uhr akzeptieren. Schlagen Sie mehrere Tage vor und lassen Sie den Vermieter auswählen, dann sind Sie auf der sicheren Seite. 16 Uhr ist eine durchaus übliche Zeit, zu der auch normale Handwerker Zeit haben sollen. Gerade wenn Ihr Vermieter Rentner ist, sollte er sich tendenziell eher nach Ihnen richten. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo! Ich habe auch eine Frage. Mein Vermieter hat mir die Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen. Da ich mitlerweile froh bin, wenn ich hier raus bin, stört es mich auch nicht weiter, dass der angegebene Grund eigentlich garnicht zutreffend ist. Nun meine Frage: Meine Restkündigungsfrist beträgt noch knapp 4,5 Monate. Nun hat mir mein Vermieter mitgeteilt, dass er möglicht bald mit seiner neuen Freundin (die Freundin mit Kindern soll hier einziehen) die Wohnung besichtigen will. Wie sind hier die Anmeldefristen für eine solche Besichtigung bzw. darf er überhaupt darauf bestehen? Grundsätzlich wäre das ganze kein Problem, allerdings bin ich mitlerweile ziemlich angefressen. Mindesten wöchentlich fragt mein Vermieter, ob ich schon weiß wann ich endlich ausziehe. Wohlgemerkt, ich habe eigentlich noch 4,5 Monate Zeit. Kann mich ja schließlich nicht in Luft auflösen! Ausserdem hat er mir eben mitgeteilt, dass zeitnah Handwerker in die Wohnung müssten um einen Gasanschluss zu verlegen, Heizungen werden angeblich erst nach meinem Auszug installiert (Heize zurzeit mit Strom, also Nachtspeicher). Muss ich solchen Renovierungsmaßnahmen in meiner Wohnung zustimmen?
Hallo Heike, wenn der Vermieter Ihnen mehrere Termine zur Besichtigung mit einer angemessenen Frist vorschlägt und sich sogar nach Ihren Terminplan richtet, müssen Sie der Wohnungsbesichtigung zustimmen. Ich denke zudem, dass Sie die Bauarbeiten dulden müssen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, gern möchten wir wissen, wie viele Besichtigungstermine pro Monat zumutbar sind. Mein Mann ist voll berufstätig, mit etlichen Überstunden. Ich bin in Elternzeit mit meiner 4 Monate alten Tochter zu Hause. Wir haben mehrere Termine in diesem Monat bereits durchlaufen. Es ist nur nicht so leicht, da unsere Tochter gerade zahnt und viel weint. Nebenbei der Umzug und die Besichtigungen der Wohnungen in einer anderen Stadt, sogar Bundesland. Und, sollten wir uns die Besichtigungen schriftlich, auch vom Interessenten bestätigen lassen? Wir haben ja keinen Beweis dafür, bisher lief das alles telefonisch oder auf Zuruf. Im welchem Zustand muss die Wohnung zur Besichtigung sein, die Kartons stapeln sich, die Spielsachen stehen dazwischen, eine emotionale Mama und ein schreiendes Baby ist nicht an der Anblick den man einen pot. Mieter antun möchte. Nicht für uns als Mieter wünschenswert, aber auch nicht für den Vermieter. Wenn er auf diese Termine besteht, möchten wir nicht, dafür noch „bestraft“ werden, dass wir vielleicht Mieter verschrecken. Vielen Dank für Ihre Unterstützung vorab! Freundliche Grüße Anja
Hallo Anja, danke für Ihren Kommentar. Es ist schwer bzw. wahrscheinlich sogar unmöglich ein Urteil zu finden, dass genau auf Ihren Fall passt. Ich habe etwas recherchiert und bin auf dieses Gerichtsurteil gestoßen: Landgericht Frankfurt/Main, Urt. v. 24.5.2002 – 2/17 S 194/01, NZM 2002, 696. Das Urteil besagt, dass eine Besichtigung beim Verkauf einer Wohnung für einen berufstätigen Mieter 3 mal im Monat in der Zeit von 19 bis 20 Uhr zumutbar ist. Die Richter halten ebenso eine Ankündigungsfrist von drei Tagen für angemessen. Ich hoffe das Urteil hilft Ihnen weiter. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, unser Eigentümer möchte das gesamte Mietgrundstück mit mehreren Wohnungen verkaufen. Dazu beauftragte er eine Maklerfirma. Diese setzt regelmäßig Termine mit eventuellen Käufern an und möchte mit diesen die Wohnung betreten. Muss ich dulden, dass diese Interessenten ohne meine Zustimmung in meinen gemieteten Räumen fotografieren? Wie soll ich mich verhalten? Viele Grüße Ulli B.
Hallo Ulli, ohne Ihre Zustimmung darf der Vermieter / der Interessent keine Bilder machen. Anders würde es aussehen, wenn es zum Beispiel um Schäden in der Wohnung geht. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, Ich habe eine Frage bezüglich meinen Mietvertrages und der Besichtigung von Nachmietern. In meinem Mietvertrag stehen folgendes drinn was die Besichtigungszeiten des Vermieters angeht. Montag von 17 Uhr-20 Uhr Samstag 10 Uhr-13 Uhr Sonntag 11 Uhr-12 Uhr Meine Fragen sind: 1. Ist es Rechtens das er gerade am Samstag und Sonntag bei mir Nachmieter durch die Wohnung rumführen darf? 2. Und wie oft pro Woche muss ich überhaupt besichtigungen gestatten? Mir kommt es so vor das sich der Vermieter mit dem Vertrag ein recht einräumen will jeden Tag Interessenten durch meine Wohnung zu führen. 3. Ist das so Rechtens weil ich den Vertrag unterschrieben habe oder sehen die deutschen Gerichte bzw. Gesetze hier eine andere Regelung die „über“ dem Mietvertrag stehen? Noch dazu steht im Mietvertrag das ich auch falls ich zu den genannten Terminen nicht anwesend sein kann „ich dafür zu sorgen habe das die Mieträume auch in meiner Abwesenheit durch den Mieter betreten werden können“. Das kann doch nicht Rechtens sein das der Vermieter in meiner Abwesendheit andere Mietinteressenten durch meine Wohnung führt oder? Ich bin ja nun echt nicht dagegen das der Vermieter mögliche Nachmieter die Besichtigung ermöglicht. Das kann ich auch nachvollziehen. Überlegt habe ich mir das ich dem Vermieter 1 in ausnahmefällen 2 Besichtigungstermine pro Woche gewähre (Montag-Freitag, nur einige wenige Samstage). Aber nur zu den Zeiten wo ich auch in der Wohnung bin und alles im Blick habe. Denken sie das ich damit meiner Pflicht nachkomme solche Besichtigungstermine zu gewähren und der Vermieter sich damit zufrieden geben muss. Darüberhinaus habe ich die Wohnung 7 Monate im Vorraus gekündigt. Muss ich jetzt schon Besichtigungstermine hinnehmen (was ich auch würde) oder muss ich das erst in den letzten 3 Monaten zulassen? Danke schonmal im Vorraus für ihre Antwort. Mfg Anna T.
Hallo Anna, der Fall ist nicht so einfach einzuschätzen. Grundsätzlich haben die Vereinbarungen im Vertrag schon Bestand. Wichtig ist, dass klar hervorgeht, dass der Vermieter sich bei Ihnen anmelden muss und nicht ohne Ankündigung vor der Tür stehen darf (AG Hamburg, NJW RR 2007, 592). Das Landgereicht Frankfurt hat entschieden, dass ein berufstätiger Mieter drei Termine pro Monat dulden muss, hier ging es aber um einen Verkauf (LG Frankfurt am Main, NZM 2002, 696). In jedem Fall dürfen Sie auch Termine die Ihnen nicht passen ablehnen und müssen auch niemanden in Ihrer Abwesenheit in die Wohnung lassen. Sonntagsbesichtigungen sollten grundsätzlich die Ausnahme bleiben. Am Ende kann ich Ihnen nicht sagen, ob die Vereinbarung noch als angemessen gilt und somit Bestand hat. Das müsste ein Gericht entscheiden. Ich denke sofern der Vermieter die Termine im Rahmen hält und Sonntagsbesichtigungen meidet könnte ich mir vorstellen, dass die Vereinbarung in Ordnung ist. Ich denke es wird wenige Mieter geben, die sieben Monate vor Mietbeginn besichtigen wollen, daher sehe ich hier keine große Schwierigkeit. Der Fall wird einfach nicht oder nur sehr selten eintreten. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt. Danke für die schnelle Antwort. Würden sie sagen, dass 2 Termine pro Woche die beide 2 Stunden dauern können angemessen sind für Besichtigungstermine. Das ist zumindestens mein vorschlag an den Vermieter. Er kann ja in 2 Stunden mehrere Mietinteressenten die Wohnung zeigen denn die Wohnung ist wirklich nicht groß(40qm,Singlehaushalt). Aber ihre erste Antwort hat schonmal sehr geholfen. Besonders das ich den Mieter nicht in meiner abwesendheit in meine Wohnung lassen muss. Und ich nicht jeden Termin hinnehmen muss. Mfg Anna
Hallo Anna, zwei mal die Woche zwei Stunden scheint mir vollkommen angemessen. Ich denke hiermit wird Ihr Vermieter auch gut leben können. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, wir haben unsere Wohnung zum 31. August gekündigt und unser Vermieter möchte für den Nachmieter die Wohnung noch streichen lassen. Wir haben uns bereit erklärt, dass die Maler vor dem eigentlichen Vertragsende schon in die Wohnung kommen dürfen. In den letzten Wochen waren drei vierschiedene Handwerker da und haben sich die Räume angesehen, um einen Kostenvoranschlag zu machen. Jetzt will sich unser Vermieter noch mit Handwerker Nr. 4 die Sache ansehen. So langsam wird das ärgerlich, es kostet uns natürlich auch jedes Mal Zeit. Wie viele von diesen Besichtigungsterminen sind zumutbar? Müssen wir uns überhaupt bereit erklären ihn in die Wohnung zu lassen, wenn uns die Arbeiten gar nicht mehr betreffen? Danke und viele Grüße, Lisa
Hallo Lisa, grundsätzlich müssen Sie den Vermieter schon nach Terminabstimmung bzw. Anmeldung in die Wohnung lassen. Allerdings hat das Besichtigungsrecht auch Grenzen. Wenn es um die vierte Besichtigung zur Erstellung des vierten Angebots eines Malers geht, dann ist irgendwann Schluss. Entweder der Vermieter muss mit zwei oder drei Angeboten auskommen oder die Termine mit den Handwerkern zeitgleich legen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo! Ich wohne in einer WG und wir haben ein Problem mit unserer Hausverwaltung. Im Moment bin nur ich vor Ort, die anderen beiden Parteien sind im Ausland, und ein Zimmer steht zur Vermietung (jedes Zimmer ist per eigenem Mitvertrag einzeln vermietet). Nun stand letzte Woche die Hausverwaltung plötzlich mit zwei fremden Menschen im Wohnungsflur, als ich gerade in der Küche kochte. Es wurde nicht einmal vorher geklingelt und sie hat sich selbst Zugang verschafft. Ich war sprachlos und ziemlich sauer. Nun habe ich eine Mail bekommen, dass am Mittwoch wieder jemand das Zimmer anschauen wolle. Und es sei zwar schön, wenn ich da sei. Wenn nicht, mache das aber auch nichts, denn sie habe ja einen Schlüssel. Gilt das als Ankündigung und sie kann also auch in meiner Abwesenheit (wenn also niemand da ist) in die Wohnung? Und selbst wenn ich da sein könnte, muss ich das einfach so akzeptieren? Ich sehe es allein schon als guten Ton an, mir einen Terminvorschlag zu machen und einen Zeitpunkt mit mir abzumachen, an dem es für mich auch passt. Liege ich da falsch? Vielen Dank im Vorhinein!
Hallo Lena, ich würde sagen, es kommt tatsächlich drauf an, was vermietet wurde. Wenn der Flur „nur“ zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung steht, entschärft dies das Verhalten der Hausverwaltung etwas. Aber auch in diesem Fall halte ich – ebenso wie Sie – eine Terminabsprache für sinnvoll. Schließlich gibt es gemeinsame Räume wie Küche und Bad, die alle drei Bewohner zu Wohnzwecken nutzen. Vielleicht genügt ja ein klärendes Gespräch über die allgemeine Verfahrensweise bei der Vermietung von freien Zimmern. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag H. Hundt, habe die Ausführungen mit Aufmerksamkeit verfolgt, ich hätte noch eine Frage die ggf. für einige interessant sein dürfte. In meinem Fall wurden bereits Besichtigungen durchgeführt und zwar genau eine als Sammeltermin mit 6 Interessenten. Die 3 Monate Kündigung neigen sich dem Ende, es verbleibt nur noch ein Monat, es wurden keine weiteren Termine gemacht, da bereits ein Interessent zugesagt hatte, der jedoch wieder abgesprungen ist. Ich habe meinen Vermieter darüber informiert das ich jetzt im letzten Monat, vom 9-22.10.12 nicht hier vor Ort bin, sondern im Urlaub oder 500km weit entfernt. Jetzt fragt er, aufgrund der Klausel, ob ich jemanden benennen kann, der ihm den Zugang für mögliche Besichtigungen gewährt. Da ich hier leider keine Familie habe, kann ich ihm leider keinem geben der hier Zugang zu meiner Wohnung hat. Es sind ja auch erhebliche Wertgegenstände hier vorhanden. Ich habe Ihn gebeten, entweder einen Termin vor dem 9ten zu finden oder einen Sammeltermin nach dem 22ten. Ich möchte ohne meine Anwesenheit keinem den Zutritt zur Wohnung gewähren. Ich finde ohne Anwesenheit des Mieters, eine Besichtigung nicht zumutbar, wenn alternativ Termine angeboten werden, auch wenn ein Zeitraum von 14 Tage ausgeklammert ist. Gibt es hier Grenzen, ich denke einen ganzen Monat ausklammern, wäre für den Vermieter nicht zuzumuten.
Hallo Daniel, leider kann ich Ihnen nicht wirklich viel zu Ihrem Fall schreiben. Sie haben den Vermieter über Ihren Urlaub informiert, bieten zuvor und danach Termine an. In meinen Augen haben Sie getan was Sie tun konnten. Der Vermieter muss sich in diesem Fall wohl Ihrer Planung unterordnen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich habe meine Wohnung gestern zum 31.01.2013 gekündigt. In diesem Schreiben habe ich der Vermieterin ebenso mitgeteilt das ich Dienstags in der Zeit von 10 – 13 Uhr und Donnerstags von 15 – 18 Uhr für Besichtigungen zur Verfügung stehe. Ich bin um Juni Mutter geworden und meine Tochter schläft dementsprechend noch viel. Zumal ich unter der Woche auch diverse Termine zu bewerkstelligen habe die sich nicht , oder nur mit Kosten verschieben lassen. Nun stand meine Vermieterin eben vor meiner Türe und meinte, Sie hat jetzt schon jemanden der sich die Wohnung anschauen möchte. Sie hat die Herrschaften für Donnerstag, ist hier ein Feiertag, oder Samstag/Sonntag zur Besichtigung eingeladen. Ich sagte Ihr das ich an diesen Tagen keine Zeit habe . Sie wurde direkt ausfallend und sagte mir das ich verpflichtet sei einem dieser Termine zuzustimmen. Meine Frage ist nun – Ist das Rechtens ? Zumal ich in dem Kündigungsschreiben ja Wöchentlich sowohl Vor – als auch Nachmittags einen Termin angegeben habe .
Hallo S.Lie, ob Ihre Termine genügen kann ich Ihnen nicht sagen. In meinen Augen könnte es reichen. Aber die Entscheidung liegt nicht bei mir, Ihnen oder der Vermieterin. Ob ein Vormittags- und ein Nachmittagstermin genügt wird im Zweifel vor Gericht entschieden. Sie sind nicht verpflichtet jeden Terminvorschlag von der Vermieterin anzunehmen, schon gar nicht Feiertags- oder Sonntags. Auch müssen und dürfen Sie Ihre persönlichen Termine natürlich wahrnehmen und nicht Ihren ganz Alltag wegen einem Besichtigungstermin umkrempeln. Das gilt allerdings nur im begrenzten Maß und auch nur, wenn Sie der Vermieterin Alternativen aufzeigen. Viele Grüße Dennis Hundt
Nun, die Alternativen die ich jedesmal vorschlage passen Ihr nicht. Bzw Sie kommt mir dann immer damit, dass die potenziellen Mieter lange arbeiten müssen usw. Ich sagte Ihr , ich kann Ihr Montag Abend gegen 17:30 Uhr anbieten das ginge auch nicht. Nur werde ich auch nicht mein Baby, welches um 18 Uhr schlafen geht, wachhalten damit um 19 Uhr die Wohnung besichtigt werden kann . Ich sagte Ihr dass man dann das Schlafzimmer außen vor lassen müsse aber das passt Ihr auch nicht. Wenn es nach Ihr ginge, könnte Sie jeden Tag mehrere Termine machen und ich hätte hier Dauerbetrieb. Ich habe ein wenig geschaut und dies hier gefunden : Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Mit meinen 2 Terminen wöchentlich liege ich da doch völlig im soll , oder ?
Sehr geehrter Herr Hundt, ich bin letztes Jahr im Juli in meine Erstwohnung (Ich bin 22 Jahre alt) eingezogen. Anfangs war alles super und ich war auch mit meinem Vermieter zufrieden. Doch seit ein paar Monaten hat sich dies total verändert. Er klingelt beinahe täglich an meiner Haustür und bollert an Tür und Fenster. Dies ist besonders ärgerlich wenn ich direkt aus der Nachtschicht komme und er dann Sturmklingelt und an Türen bollert. Letztens war er mit einem Handwerker da. Dort hatte er sich auch angekündigt, wo dann ja nix gegen spricht. Allerdings war dies das einzige mal, wo er sich angemeldet hatte. Anfangs hab ich die Tür noch aufgemacht, doch jetzt ignoriere ich die Klingel einfach. Wenn ich wen erwarte, müssen mich Freunde und Verwandte auf dem Telefon anrufen. Jetzt meine Frage: Muss ich meinem Vermieter die Tür öffnen, wenn er so „energisch“ klingelt? Und muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich die Tür nicht öffne? Ich denke mir, wenn er was von mir will, kann er mir ja auch eine Nachricht hinterlassen oder mich anrufen. Meine Nummer hat er ja.
Hallo Herr Ullrich, Sie können schon aus dem Grund nicht immer öffnen, weil Sie ja nicht immer zuhause sind. Wenn Ihr Vermieter ein Anliegen hat, kann er in der Tat den üblichen, schriftlichen Weg wählen. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Abend! Meine Situation: Ich befinde mich in der Situation, dass ich zur Miete in einer Wohnung lebe, die der Eigentümer, der diese Wohnung bisher als Kapitalanlage genutzt hat, jetzt verkaufen möchte. Nun habe ich schon einige Besichtigungstermine über mich ergehen lassen und bin dabei auf Interessenten gestoßen, die durchaus die Intention habe, diese Immobilie selbst zum Wohnen zu nutzen. Ich habe aber nicht vor, auszuziehen, sondern noch mindestens zwei Jahre in dieser Wohnung als Mieter zu bleiben. Meine Frage: Welche Möglichkeiten hätte ein neuer Eigentümer, mich aus der Wohnung zu bekommen? + Welche Möglichkeiten habe ich, mein Mietverhältnis zu erhalten und in dieser Wohnung zu bleiben? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
Hallo Herr Mustermann, gegen eine statthafte Eigenbedarfskündigung werden Sie nichts machen können. Vielleicht kann man einen Auszug durch die Hinzuziehung eines Anwalt verzögen. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Abend. Ich habe nur eine kurze Frage. Bei mir steht, durch selbst eingereichte Kündigung, eine Wohnungsabnahme an. Meine Frage, muss ich die Ehefrau unseren Vermieters bei der Abnahme mit in die Wohnung lassen? Wir zwei stehen quasi auf Kiegsfuss. Sie ist aufbrausend, sehr laut und unter der Gürtellinie in ihrer ausdrucksweise und das vor meinen Kindern. Muss ich sie als Zeugin des Vermieters rein lassen? Ich wäre dankbar wenn Sie mir schnellst möglich antworten könnten/würden. Da mir die Abnahme im Nacken sitzt. Ich danke im Vorraus.
Hallo Rosali, bitten Sie Ihren Vermieter doch einfach einen anderen Zeugen mitzubringen. Das wäre vielleicht die einfachste Lösung. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag Herr Hundt, ich habe auch eine Frage. Ich hatte gestern einen Zettel vom Hausmeister im Briefkasten. Da es sich um eine Kopie handelt, gehe ich davon aus, dass mehrere Mieter diesen Zettel bekommen haben. Dort steht- mit sehr vielen Rechtschreibfehlern und auf kariertem Papier- dass der Vermieter angeordnet hat, dass zwecks Prüfung der Dusche und Kammer, dem Hausmeister doch Zutritt zur Wohnung nächste Woche gewährt werden soll. Ich wundere mich nun, ob die Prüfung der Dusche schon ein Grund ist, den Hausmeister in meine Wohnung zu lassen. Ich habe keinen Mangel beanstandet und auch sonst wurde kein Grund genannt (zumal ich es sehr komisch finde, dass der kopierte Zettel so bescheiden aussieht und nur so dahingekrakelt wurde.). Ist das in irgendeiner Weise zulässig? Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Tag!
Hallo Minna, fragen Sie doch einfach beim Eigentümer oder Ihrer Hausverwaltung nach, was es mit dem Zettel und der Besichtigung der Dusche auf sich hat. Damit lassen sich Ihre Fragen sicherlich klären. Viele Grüße Dennis Hundt
guten morgen . das habe ich ja versucht, aber darauf lässt er sich nicht ein. Gibt es nicht irgend eine Klausel oder sowas, in der leitlich vorgeschieben ist, wer mit zu nehmen/bringen ist? Ehegatten sind doch parteiisch anzusehen!! oder darf ich ihr wenn es daurauf ankommt den Mund verbieten oder sie gar der Wohnung verweisen?? Denn sie kommt ja quasi nur als „STILLER Beobachter/Zeuge“ mit. Nur weiß ich jetzt schon, wird sie wohl kaum „still“ sein. Ich danke für Ihre Antwort
Guten Tag Herr Hundt, ich habe auch eine Frage. Ich hatte vorgestern einen Zettel vom Hausmeister im Briefkasten. Da es sich um eine Kopie handelt, gehe ich davon aus, dass mehrere Mieter diesen Zettel bekommen haben. Dort steht- mit sehr vielen Rechtschreibfehlern und auf kariertem Papier einfach nur hingekrakelt- dass der Vermieter angeordnet hat, dass dem Hausmeister zwecks Prüfung der Dusche und Kammer, Zutritt zur Wohnung gewährt werden soll (ich merke an: alles vom Haumeister selber geschrieben). Ich wundere mich nun, ob diese Prüfung der Dusche schon ein Grund ist, den Hausmeister in meine Wohnung zu lassen. Ich habe keinen Mangel beanstandet und auch sonst wurde kein Grund genannt. Auch in den vergangenen Jahren kam so etwas nicht vor. Ist das in irgendeiner Weise zulässig? Ich möchte diesen, mir doch sehr unangenehmen Mann, nicht in die Wohnung lassen. Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Tag!
Hallo, Herr Hundt. Habe meine Mietwohnung fristgerecht gekündigt. Mein Vermieter wohnt weit entfernt und lässt die Wohnungs-Neuvermietung durch einen Makler durchführen. Meine erste Frage: Darf der Vermieter einen Makler mit allen Obliegenheiten (Vorabnahme, Regelung der Mängelbeseitigung, Wohnungsabnahme) beauftragen und handelt dieser sodann in Vollmacht? Die zweite Frage: Wo finde ich die rechtliche Regelung, dass der beauftragte Makler meine Wohnung NICHT ohne mein Einverständnis fotografieren darf? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen im voraus, mit freundlichen Grüßen
Hallo Arne, natürlich kann der Vermieter die Aufgaben an einen Vertreter / Bevollmächtigen abgeben. Bezüglich der Fotos würde ich auf Artikel 13 des Grundgesetzes verweisen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich habe eine 2er WG mit einem Mitbewohner und wir haben noch einen Mietvertrag bis Ende Februar (letzen Monat fristgerecht gekündigt). Nun drängt der Vermieter darauf, einen Zeitrahmen für mögliche Besichtigungen für Nachmieter genannt zu bekommen. Mein Mitbewohner hat Schichtdienst und daher ist es schwer feste Termine zu nennen. Nun würden wir gerne Vorschlagen, dem Vermieter einen festen Wochentag zu nennen, an dem wir die Wohnung nach Absprache für Besichtigungen zur Verfügung stellen, jedoch frühestens ab nächstem Monat. Wäre dies soweit rechtlich zulässig oder müssen wir die Wohnung sofort für Besichtigungen zur Verfügung stellen? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Hallo Stephan, was angemessen für Besichtigungen ist, entscheiden Gerichte. Ich würde dem Vermieter für dieses Jahr noch zwei oder drei Tage nennen, an denen Sie Termine abstimmen können und dann im neuen Jahr auch ein bis zwei Termine-Tage die Woche. Das halte ich zumindest für angemessen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich hab ebenfalls eine Frage. Ich hab das Mitverhältnis gekündigt zum 31.12.2012. Wir haben Nachmieter gesucht und diese auch gefunden. Die haben einen Mietvertrag unterschrieben zum 01.01.2013. Leider kann jetzt einer der Nachmieter nicht einziehen, weshalb meine Vermieterin wieder neu suchen muss. Bin ich jetzt verpflichtet Sie mit potentziellen Nachmietern für meine Nachmieter rein zu lassen? Weil eigentlich hatten wir ja Nachmieter die den Mietvertrag auch unterschrieben haben. Im Mietvertrag steht allerdings, dass ich nach 2 Tagen vorankündigung verpflichtet bin den Vermieter rein zu lassen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße, Sabrina Vogel
Hallo Sabrina, ja, in meinen Augen ist es Ihre Pflicht die Vermieterin für Besichtigung reinzulassen, egal ob es der zweite Anlauf ist oder nicht. Eine ordentliche Terminabstimmung vorausgesetzt. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Aber wie sieht es aus, wenn jetzt nur mein Nachmieter mit Interessenten kommt aber ohne meine Vermieterin? Muss ich Ihn dann reinlassen? Natürlich ordentliche Vorankündigung vorausgesetzt. Da sich unsere Nachmieter in den letzten Besuchen uns gegenüber ziemlich daneben benommen haben, wollen wir sie eigentlich nicht weiter unterstützen. Meine Vermieterin ist natürlich was anderes, wenn Sie rein kommen will, kann Sie das gerne machen aber nur ohne die Nachmieter. Kann ich darauf bestehen? Vielen Dank.
Hallo Herr Hundt, unser Vermieter möchte unsere Wohnung mit Kaufinteressenten für das Mietshaus besichtigen. Kann ich von ihm verlangen, dass er sich für die Besichtigungen auch mal an die anderen Mieter wendet, oder muß ich es hin nehmen, dass nur meine Wohnung besichtigt wird? Vielen Dank schon mal!
Hallo Kay, die Rechtsprechung definiert wie viel Besichtigungen angemessen sind. Daran muss sich der Vermieter halten. Welche Wohnung er besichtigen will, müssen Sie meiner Meinung nach ihm überlassen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich bin selber Vermieterin und stehe momentan vor dem Problem der Neuvermietung meines Objektes. Es handelt sich um ein älteres Haus mit Garten, dass aufgrund der Lage und Raumaufteilung schwer zu vermieten ist. Meine Mieter haben zum 28.02. gekündigt und bisher konnten wir die Termine auf nachmittags ab 16:30 Uhr oder anfangs auch mal Samstags abstimmen. Nun jedoch habe ich zwei Interessenten, die aufgrund der Arbeitszeiten nur am Wochenende kommen können und ausserdem betonten, dass Sie natürlich alles gern bei Tageslicht besichtigen möchten. Kann der Mieter eine Besichtigung am Samstag verweigern? Vielen Dank im Vorraus.
Hallo Herr Hundt, mein jetziger Vermieter hat einen Makler damit beauftragt, die von mir gemietete Wohnung zu verkaufen. Ich möchte nicht ausziehen und der Mietvertrag wurde auch von keiner Seite gekündigt. Jetzt stehen zwei Optionen zur Auswahl, entweder die Wohnung wird als Kapitalanlage verkauft und ich bekomme sozusagen einen neuen Vermieter, wobei der Mietvertrag unberührt weiter bestehen bleibt oder die Wohnung wird verkauft und der neue Eigentümer klagt auf Eigenbedarf. Im letzteren Fall müsste ich dann ja ausziehen. Die Mietwohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus, welches aus teilweise vermiteten und teilweise selbstgenutzten Eigentumswohnungen besteht. Welche Fristen habe ich einzuhalten, wenn der neue Vermieter auf Eigenbedarf klagt? Wann muss ich spätestens ausziehen? Übernimmt der neue Eigentümer, der ja dann will das ich ausziehe, meine Umzugskosten? Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichem Gruß Heiko
Hallo Heiko, ein neuer Eigentümer muss nicht auf Eigenbedarf klagen, vielmehr kündigt der Eigentümer einfach wegen Eigenbedarf. Wenn der Mieter dann nicht auszieht, muss man im zweiten Schritt klagen. Es gelten hier die gesetzlichen Kündigungsfristen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, ich bewohne mit meinen beiden Söhnen eine Mietwohnung, bestehend aus Haupthaus und Anbau, in dem Küche, Bad und Kinderzimmer untergebracht sind. Durch ein vermutlich undichtes Ziegelwerk (Dach) war der komplette Anbau (insbesondere Kinderzimmer) extrem mit schwarzem Schimmel befallen! Der Vermieter hat die Sanierung,die durch mich geleistet wurde, finanziert. D.h. er hat für das benötigte Material (Isoliermaterial, Mauerwerk, Putz et.) gezahlt. Den Arbeiten ging aufgrund der hohen Feuchtigkeit im Mauerwerk, eine fast 6 Wochen andauernde Trockenzeit mit einem Raumentfeuchter voraus. Das Gerät verbrauchte 3,6kW/ std.! Nun habe ich die Stromabrechnung für 2012 erhalten, in denen eine Nachforderung von fast 700€ aufgeführt ist. In den vergangenen Jahren habe ich immer Geld zurückbekommen. Ursache diesmal liegt auf der Hand. Wie kann ich den Vermieter dazu bewegen, diese Kosten zu übernehmen? Kann er das nicht über seine Gebäudeversicherung abwickeln? Eine schnelle antwort wäre nett, da ich nicht gerade wohlhabend bin und nur eine kurze Zeit zur Zahlung der ausstehenden Forderung habe. Mit freundlichen Grüßen Stephan Eßer
Hallo Stephan, sprechen Sie Ihren Vermieter doch darauf an und bitten Sie um Kostenübernahme. Mehr können Sie im ersten Schritt nicht machen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich habe durch Zufall erfahren, dass meine Vermieterin „meine“ Wohnung“ verkaufen möchte, was ja auch ihr gutes Recht ist, nur hat sie mich darüber nicht in Kenntniss gesetzt. Ich gehe nun davon aus, dass sie sich demnächst melden wird, um Kaufinteressenten die Wohnung zu zeigen. Meine Frage ist nun allerdings folgende: Ich bin freiberuflich tätig und nicht oft daheim, somit könnten Besichtigungstermine etwas schwierig werden. Ich möchte aber auf gar keinen Fall, dass Interessenten nur mit meiner Vermieterin und evtl. einer Nachbarin, die einen Schlüssel hat, die Wohnung besichtigen. Müsste ich dem ggf. zustimmen oder kann ich darauf bestehen, dass die Besichtigungen nur statt finden, wenn ich auch selbst anwesend bin? Schon einmal vielen Dank!
Hallo Angela, die Vermieterin muss sich natürlich auch nach Ihren Terminen richten. Auf der anderen Seite kann das nicht heißen, dass über Monate keine Besichtigung möglich ist. Vielleicht haben Sie ja eine Vertrauensperson, der Sie den Schlüssel zur Besichtigung anvertrauen können. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich habe meine Wohnung gekündigt und von meiner Vermieter ein Brief bekommen in den steht: Bzgl. der Weitervermietung werden wir ihr Appartement zur Besichtigung freigeben und, wie in Mietvertrag vereinbart, das Appartment in der Zeit von 8.00 – 16.00 Uhr auch ohne Ihre Anwesenheit Vorbesichtigen. Was auch schon ohne mein Wissen und Anwesenheit stand gefunden hat. Trotz das ich in meiner Kündigung an gegeben hab das ich bitte schriftlich oder tefonisch informiert werden möchte. Ist das nicht Hausfriedenbruch? oder kann mein Vermieter das einfach machen.
Hallo, wir befinden uns gerade in der 3 monatigen Kündigungsfrist. Die Besichtigungstermine werden mit den Vermietern immer abgesprochen und eigentlich läuft alles auch ganz gut. Ich habe unserem Vermieter eine Zeit vorgegeben wann besichtigt werden kann und wann nicht. Da ich einen kleinen Sohn habe möchte ich nicht dass wegen Mittagsschläfchen von 12 bis 16 uhr besichtigt wird. Jetzt ruft die mich wieder an und kündigt einen Temin für Samstag 14 uhr an. Sie meinte das die Leute nur um die Uhrzeit Zeit hätten. Bin ich verpflichtet den Termin zuzustimmen? LG Kira Te
Guten Tag Herr Hundt. Wir haben zum 31.7.13 nach knapp über 5 Jahren unsere Wohnung gekündigt und suchen selbst einen Nachmieter der schon ab Mitte Juni die Wohnung haben könnte. Bisher vertröstet der Vermieter alle Kandidaten und schleppt nun selbst welche an obwohl er von uns seriöse Kandidaten bekommt. Wie lange kann der Vermieter das noch machen? Dazu würde ich gern wissen ob ich den Vermieter mit in die Wohnung lassen muss wenn sein potenzieller Nachmieter zum anschauen kommt? Und eine letzte Frage, wir haben vor knapp 2 Jahren fast alles gestrichen. Dabei haben wir alles geweißt und eine rote wand und ein gelbes Zimmer vom Vormieter weiß gestrichen. Dafür aber für uns im Flur einen leichten Grünton (2kleine Flächen) und im Schlafzimmer eine Wand in Fliederfarben gestrichen. Der erste Satz des Vermieters war…“Sie müssen die Wohnung weißen“ Ist das in dem Fall zulässig? Ich bedanke mich im vorraus für Ihre hoffentlich hilfreiche Antwort. Mit freundlichen Grüßen M. Schneider
Sehr geehrter Herr Hundt, ich habe meine Wohnung zum 31.08.13 gekündigt und nun steht schon eine erste Besichtigung eines potenziellen Nachmieters an. Zu meinem Problem: Meine Tochter ist schwer krank und zurzeit bettlägerig. Muss ich grundsätzlich einer Besichtigung ihres Zimmers zustimmen und sie quasi aus dem Bett „schmeißen“ oder habe ich in diesem Fall das Recht „nein“ zu sagen? Leider finde ich dazu keine Informationen und hoffe auf Ihre Antwort. Hinzu kommt, dass wir seit Jahren, besonders seit einem halben Jahr ständig extremem Lärm der Nachbarn ausgesetzt sind (deshalb auch der Auszug), weshalb sich der Zustand meiner Tochter noch verschlimmert hat , was dem Vermieter bekannt ist. Mit freundlichen Grüßen, Maria W.
Sehr geehrter Herr Hundt, wir leben zu zweit seit 7 Jahren in einem Reihenhaus zur Miete. Nun hat unser Vermieter beschlossen alles zu verkaufen. Seither kommt er alle 2-3 Tage und kündigt eine Besichtigung für den nächsten Tag an. Was wir sehr kurzfristig empfinden da wir berufstätig sind. Zudem bin ich schwanger und froh, wenn ich nach einem stressigen Arbeitstag meine Ruhe habe und auch mal die Füsse hochlegen kann. Bisher haben wir den Besichtigungen zugestimmt aber das wird scharmlos ausgenutzt. Bei der einen angemeldeten Besichtigung wird uns dann mitgeteilt das 1 oder 2 Stunden später noch 2 weitere Besichtigungen duchgeführt werden sollen. Müssen wir uns die gefallen lassen? Zudem soll in das von uns bewohnte Gebäude eine neue Heizung eingebaut werden und der Wasserkreislauf getrennt werden. Auch hier immer am Vorabend die Anmeldung das zum Beispiel das Wasser am nächsten Morgen um 8 Uhr abgestellt wird oder das am nächsten Morgen irgendwelche Handwerker kommen. Müssen wir das in diese Form akzeptieren oder können wir dies unterbinden? Könnte eventuell auch eine Mietminderung angedroht werden? Über eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Anja
Hallo Anja, ich würde den Vermieter einfach bitten, das er Termin auf z.B. zwei Tage die Woche beschränken soll und min. 3 Tage vorher abkündigen sollte. Das wäre wohl ein guter Kompromiss. Viele Grüße Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, wir haben unseren Vermieter bereits darum gebeten, die Termine besser mit uns abzusprechen und diese dann auch einzuhalten. Leider ohne Erfolg. Trotzdem Danke für Ihre Antwort. Grüße Anja
Sehr geehrter Herr Hundt, mein Vermieter würde gerne zwecks Weitervermietung meine Wohnung werktags besichtigen lassen. Da ich bis 18 Uhr arbeite und mit dem Auto eineinhalb Stunden von der Arbeit zu dieser Wohnung brauche (deswegen auch Umzug), sage ich ihm momentan Anfragen zur Wohnungsbesichtigung Werktags ab und biete Ihm als Alternative Samstag ab 18.30Uhr oder den ganzen Sonntag an. Bin ich damit meiner „Pflicht“ zur Mitwirkung an der Weitervermietung ausreichend nachgekommen oder muss ich Ihn tatsächlich werktags besichtigen lassen ? Hierzu sei noch gesagt, dass die Wohnung vor 2 Monaten gekündigt wurde und er sich erst vor wenigen Tagen gemeldet hat. Einmal habe ich Ihm bereits eine Besichtigung unter der Woche ermöglicht, weil meine Freundin grade Zeit hatte. Mit freundlichen Grüßen Benjamin
Sehr geehrter Herr Hundt Ich war 3 Wochen im Urlaub während mein Vermieter in meiner Wohnung war und Fotos gemacht hat (er behauptet das meine Türe offen war und er nur nach dem rechten sehen wollte )!!! Was kann ich jetzt dagegen machen ??
Hallo Herr Hundt, mein Vermieter will das Haus verkaufen, in dem wir eine Wohnung mieten. Dafür will er einen Besichtigungstermin mit mir ausmachen. Er will mit dem Makler und seiner Frau vorbeikommen. Den Mietvertrag hat allerdings nur er alleine unterschrieben. Muss ich seine Frau bei dem Termin dulden? Oder reicht wenn er alleine mit dem Makler erscheint? Der Grund: seine Frau wird schnell beleidigend und laut und ich möchte die einfach nicht sehen müssen. Darf verweigern seine Frau in meine Wohnung reinzulassen? Lieben Gruß Stefan
Hallo Dennis, Ihr Artikel ist sehr gut geschrieben. Leider nur Wohnungen betreffend. Ich bin darauf gestoßen, als ich mich fragte, ob meine dem Vermieter angebotenen Besichtigungstermine meines fristgerecht gekündigten Ladenlokals ausreichend sind. Ich betreibe dort keinen Verkauf mehr. Es ist aber noch mit Sachen/Kartons von mir bestückt. Ich habe dem Makler Montag und Freitag 8.15 Uhr angeboten. Ich denke im geschäftlichen Verkehr ist die Uhrzeit angemessen. Der Makler hat mich aber wüst beschimpft und gesagt, sein Interessent käme aus Wuppertal und er würde so früh auch nicht arbeiten. Er wollte den Schlüssel. Hat er nicht bekommen. Später kann ich aber nicht, da ich bereits um 9 Uhr sam neuen Laden sein muss! Über eine Antwort freue ich mich!
Hallo Diana, was kann ich dazu schreiben… Sie als Mieterin und der Makler/Vermieter kann jetzt nach Urteilen suchen, um seine Wunschzeit durchzusetzen. Am Ende sollten Sie einen Kompromiss finden, am besten ohne Rechtsprechung zu sichten. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, bei uns sieht es so aus, der Makler hat uns über den Verkauf der Wohnung informiert und uns jetz erneut Kontaktiert, zwecks einem Besichtigungstermin des evtl. Käufers. An und für sich, haben wir damit kein Problem. Mir stellt sich nur die Frage, wenn die von uns bezogene Wohnung gekauft wird, und ich nehme an der Käufer wird sie selbst beziehen wollen, müssen wir ja ausziehen, das geht bei uns derzeit Finanziell rein gar nich. Wie wird das geregelt? Zumal bei uns im Umfeld die großen wohnungen recht Teuer btw Rar sind. Wir haben 3 Kinder. LG Nancy
Bei mir war die Toilette verstopft. Dazu musste ich den Vermieter anrufen, der sich das dann ansehen kommen wollte. Als er da war, ging er in die Küche, um dort den Abfluss zu prüfen. Leider stand dort der Abwasch von 3 Tagen, da ich krank im Bett liege seit einer Woche. Der Vermieter hat mich ausgeschimpft, vonwegen ich würde die Küche verwüsten und weißichwasalles. Dabei standen da nur ein paar Teller und eine Pfanne. Aber egal. Jetzt hat er mich heute angerufen und erneut die Ohren lang gezogen und einen Termin für eine Wohnungsbesichtigung gemacht, da er meint, ich würde die Wohnung verwahrlosen (was nicht stimmt – seine Mutter ist wöchentlich in meiner Wohnung und die hätte sowas direkt gesehen/gemeldet). Auf was muss ich mich nun gefasst machen, wenn der kommt (hatte sowas noch nie)? Darf der in meine Schränke schauen und kontrollieren, ob auch Staub gewischt wurde, oder wie muss ich mir das vorstellen? Und was darf er überhaupt? Da ich nur ein Zimmer habe, kann er ja nicht viel zu schauen haben?
Mir wurde vor einigen Monaten meine Wohnung rechtmäßig wegen Eigenbedarf gekündigt. Das musste ich nach gerichtlicher Prüfung akzeptieren und übergebe nun die Wohnung in 4 Wochen. Jetzt will meine Vermieterin unbedingt noch vor der Übergabe alles besichtigen, weil Sie die anstehende Sanierung vorplanen möchte und sich daher ein Bild machen müsse. Sieht droht mir, wenn ich sie nicht vorher reinlasse mit Gericht. Was aber soll in diesem Fall passieren, wenn ich der Besichtigung nicht zustimme? Ich meine, sie hat gekündigt…ich muss hier raus…und sie will auch niemandem die Wohnung zeigen. Sie zieht ja selbst ein. Muss ich sie reinlassen? bzw was droht mir, wenn ich sie bis zur Übergabe in einigen Wochen nicht reinlasse? Mit einer Kündigung kann sie mir jedenfalls nicht drohen. DANKE!!!
Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe meine Wohnung gekündigt, die Frist läuft bis zum 30.11.2014. Meine neue Wohnung beziehe ich am 30.09. 2 Monate überschneiden sich also die beiden Mietverträge… Ich habe vor 3 Wochen einige Besichtigungstermine in Eigenregie (mit Zustimmung des Vermieters) veranstaltet und 12 zumutbare (solvente, beruftätige, Alleinstehende oder Paare ohne Kinder oder Haustiere) präsentiert (deren Unterlagen vorgelegt). Daraufhin teilte er mir mit, dass er eine Entscheidung erst nach seinem Urlaub (15.9., also heute) treffen könnte, weil er in den Urlaub fahren würde und sein Bruder (er vermietet mit) erkrankt sei. – Heute haben erneut die Interessenten bei ihm angerufen und wurden erneut vertröstet, sie möchten sich am 17.09. nochmals melden. 1.)Mir ist klar, dass es nur ein Irrglaube ist, dass drei Nachmieter durch mich präsentiert werden müssen um aus dem Mietvertrag rauszukommen… – Aber darf der Vermieter sich dermaßen dagegen stellen, den Mietvertrag durch einen Nachmieter vorzeitig enden zu lassen? 2.) Sollte ein Nachmieter zum 1.10. scheitern: Bin ich auch nach meinem Auszug am 30.09. dazu verpflichtet, dem Vermieter unbegrenzt in meine Wohnung zu lassen? 3.) kann ich im Falle des Falles, dass ich auch den November noch bezahlen muss (ich werde im November in den Urlaub fahren), verlangen, dass er Termine nur in meiner Anwesenheit vollziehen darf? Wie oft bin ich verpflichtet, ihn in die Wohnung zu lassen? – Wieviele Tage Vorankündigung kann ich verlangen? Ich danke herzlich für eine Beantwortung… Viele Grüße Laura
Hallo, Auch ich habe eine Frage zu dem Thema Besichtigung durch Interessenten: Es fand letzte Woche bei uns eine Besichtigung mit mehreren Interessenten statt. Von diesen Interessenten fragten uns einige nach den Heizkosten( Nachtspeicheröfen)die wir zahlen würden. Auch nach unseren Gründen für den Auszug wurden wir gefragt. Wir haben wahrheitsgemäß geantwortet z.B. “ Wir zahlen momentan … an Abschlag für die Heizung aber das hängt natürlich auch vom individuellen Verbrauch ab.“ Oder eben das wir als Familie gesundheitliche Probleme hätten durch die hohe Feuchtigkeit der Wohnung (Schimmel und Stockflecke sind auf der Tapete sichtbar). Nun erhielten wir ein Schreiben des Anwalts des Vermieters das wir Fragen zu der Wohnung und den Gründen nicht beantworten dürfen andernfalls würden weitere Schritte geplant werden. Ist das Richtig? Wenn ja, darf ich dann den Interessenten auf Fragen auch genau das antworten ,nämlich das der Anwalt des Vermieters uns verboten hat Fragen zur Wohnung zu beantworten? Man merkt wir haben kein friedlichen Auszug mit dem Vermieter und trennen uns sozusagen im Unfrieden. Dankeschön für Ihre Antwort und Mühe Christiane
Hallo Christiane, ich möchte Ihnen zu so einem heiklen Thema lieber keinen Rat geben. Wenn Sie gegenüber den Interessenten nicht schweigen wollen, sollten Sie sich besser rechtlich zu Ihren Möglichkeiten beraten lassen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, Ich wohne in eine WG und habe nur einen Mietvertrag für ein Zimmer. Darf der Vermieter unangekündigt eine Besichtigung der Küche und des Bades durchführen? Er klingelt nicht mal, sondern schließt mit dem Schlüssel auf uns steht plötzlich mir 2 bis 3 Interessenten in der Wohnung. Danke. Beste Grüße
Hallo Perer, leider weiss ich nicht, was Sie für einen Mietvertrag abgeschlossen haben und welche Rolle die Allgemeinflächen bei der Anmietung spielen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, ich ziehe Mitte Februar um; der Vermieter will die Wohnung verkaufen. Vorher bin ich von Anfang Januar bis drei Tage vor dem Umzug sechs Wochen zu einem Praktikum weg, und zwar sechs Fahrtstunden. Ich hatte nicht vor, in dieser Zeit heimzukommen, weil es mir zu weit und zu teuer ist. Mein Vermieter weiß von dem Praktikum. Bisher hat er aber keinen Käufer für die Wohnung bekommen. Immer wieder einmal will er die Wohnung besichtigen. Einmal habe ich zu meiner Arbeitszeit meinen einzigen Schlüssel bei meinem Nachbarn hinterlassen, damit die Wohnung besichtigt werden kann. Ein weiterer Schlüssel existiert nicht und er kann nicht nachgemacht werden (Sicherungskarte beim Vermieter nicht auffindbar). Ich sehe aber nicht ein, in den sechs Wochen Abwesenheit meinen einzigen Schlüssel jemand anderem zu überlassen, egal wem. Muss ich das? Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo Cornelia, bitten Sie den Vermieter um einen Kompromiss. Zum Beispiel könnte das Schloss auf seine Kosten getauscht werden und ein Schlüssel bei Ihrer Vertrauensperson hinterlegt werden. Einfach als Idee. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, ich habe meine Wohnung zum 31.03. gekündigt. 1. Jetzt will der Vermieter noch dieverse Reparaturen , z.B. die Dusche usw durchführen lassen während ich noch da Wohne. Muss ich dem Zustimmen? 2. Ausserdem bin ich im Februar im Urlaub, da will der Vermieter dass ich der Marklerin den Schlüssel gebe für Besichtigungen. Muss ich dem Zustimmen? 3. Habe ich gehört dass ich auf ein Zutrittsprotokoll verlangen kann von der Marklerin wen Sie in die Wohnung lässt. Wie hat so ein Protokoll auszusehen? Grüße Micha
Hallo, ich habe nun meine Wohnung gekündigt und der VM möchte Interessenten die Wohnung zeigen. Muß ich die Führungen durch die Wohnungs durchführen oder darf ich diese Ablehnen! Das mein VM Interessenten die Wohnung zeigt ist für mich Ok, aber eigentlich sehe ich es nicht ein das ich ihm den „Makler“ mache. Er soll schon selbst den Nachmietern die Wohnung zeigen und anpreisen. Gruß
Hallo Herr Hundt, in meiner Wohnung sollen aufgrund der Modernisierungsmaßnahmen Netzkabel verlegt werden. Das gilt für das gesamte Haus. Die hierfür von der Verwaltung beauftragte Firma nennt in ihrem Schreiben einen Termin, bei dem ich in dem Zeitraum von 8-16 Uhr zu Hause sein muss. Terminveränderungen sind nicht möglich.Die Firma droht mit kostenpflichtigen Einsätzen, wenn zu diesem einen Termin kein Zugang gewährt wird. Nun, bin ich in diesem Zeitraum nicht zu Hause, da ich beruflich verreist bin. Daher möchte ich der Firma in der drauffolgenden Woche drei Termine vorschlagen wie folgt: Montag, xxxx 8 bis 10 Uhr; Dienstag, xxxx 16 bis 18 Uhr; Freitag, xxxx 15 bis 17 Uhr. Sind die Termine angemessen? Soll ich den Brief als Einschreibebrief versenden? Ist die Begründung für meine Abwesenheit ausreichend oder muss ich noch ausführlicher schreiben (wie lange ich nicht da bin und wie weit Entfernt ich dann von der Wohnung bin)? Vielen Dank im Voraus Viele Grüße
Hallo, Mein exfreund hat einfach einen Termin mit unserer Vermieterin vereinbart, unsere gemeinsam gemietete Wohnung zu besichtigen. (Biede stehen im Mietvertrag) Mietvertrag gekündigt, ich ziehe zum 31.04 fristgerecht aus. Ich kann an dem Termin aber nicht (schon diesen Donnerstag, also 4 Tage vorher Bescheid bekommen) und möchte nicht, dass Sie allein mit meinem Ex in der Wohnung ist. Kann ich den Termin absagen? Ich habe ihr bereits Alternativen angeboten. Darf er ihr allein einen Termin zusagen? Jeder hat momentan ein Zimmer und die Gemeinschaftsräume. Viele liebe Grüße, B.
Hallo Herr Hundt, seit einem Jahr wohne ich nun in meiner Wohnung. Mein Vermieter beschwert sich ständig, dass ich zu oft lüfte und behauptet auch, dass ich den gesamten Winter über stundenlang die Fenster offen hatte. Das stimmt aber nicht. Ich habe ihm gesagt, dass ich es schon gern kühler mag, das heißt, dass mir 18 °C völlig ausreichen, aber dass ich ganz bestimmt nicht gerne friere. Es stimmt schon, dass ich mehrmals am Tag lüfte (auch im Winter), aber ganz bestimmt nicht stundenlang. Dann sagte er zu mir, dass es üblich sei einmal im Jahr eine Wohnungsbesichtigung vorzunehmen. Stimmt das? Vor allem, wenn seine Begründung ist, dass ich zu oft lüfte und sich deshalb Schimmel bilden würde? Gruß Kati
Hallo, Ich als Mieter habe seit über 2 Jahren regelmäßig Besichtigungen zwecks Verkauf der Wohnung. Nun habe ich eine neue Arbeit und bin in den nächsten 3 Monaten Mo-Sa von 8 bis 22 Uhr nicht zu Hause. Der Vermieter besteht nun darauf vor oder nach der Arbeit oder am Sonntag Besichtigungen durchzuführen. Muss ich dies dulden oder kann ich darauf bestehen dass erst in 3 Monaten weitere besichtigen gemacht werden? Kann ich generell etwas gegen die Besichtigungen machen? Es geht nun seit über 2 Jahren so und es zieht langsam ziemlich an den Nerven.
Meine Mietwohnung soll verkauft werden. Mein Vermieter hat dazu eine Maklerin beauftragt. Sie war schonmal in der Wohnung (war so abgesprochen mit mir) um sie selbst zu besichtigen. Im mündlichen wurde geregelt, dass sie jederzeit in die Wohnung darf wenn sie es vorher ankündigt. Sie kann sich den Schlüssel beim Vermieter holen dafür. Ich bin selbstständig und habe daher 12-13 Stunden die ich arbeite. Deswegen wollte ich die Besichtigungen etwas erleichtern. Heute ist folgendes vorgefallen: Ich habe einen freuen Tag (es ist Montag). Plötzlich höre ich wie am Schloss ein Schlüssel reingesteckt wird. Aufgesperrt werden konnte nicht weil mein eigener Schlüssel von innen steckt. Ich höre die Stimme der Maklerin und denke mir nur: „da hab ich sie gerade vor Hausfriedensbruch bewahrt.“ Stimmt das so? Setzt unsere mündliche Absprache die Ankündigung außer Kraft bzw. überhaupt die gesetzlichen Regelungen? Darf ich nun den schliesszylinder austauschen? Ich habe leider keinen Beweis dass sie auch davor schon ohne Absprache in der Wohnung war.
Hallo Simon, ich würde mich mit dem Vermieter und der Maklerin besprechen. Die Regel definieren, vielleicht auch schriftlich. Es ist ja sehr ungewöhnlich, dass Sie einen Schlüssel beim Vermieter lassen (oder dieser einen Schlüssel hat) und Sie die Besichtigung ohne Ihre Anwesenheit zulassen. Viele Grüße Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, das Hausverwalterehepaar, welches für mein Mietverhältnis zuständig ist, hat nach dem kürzlichen Tod der Hausbesitzerin das Haus geerbt und will dieses nun schnell verkaufen. Diese Woche finden schon einige Besichtigungen statt und man hat mir mitgeteilt, dass mir seitens der Verwalter das Mietverhältnis noch diese Woche, unter Berücksichtigung der gesetzl. Kündigungsfrist, gekündigt wird. Ist dies rechtens, da das Haus ja dann in die Hände des neuen Besitzers übergeht und man diesem praktisch die Kündigung vorweg nimmt, um den Verkauf „attraktiver“ zu gestalten und dem neuen Besitzer ein „Übel“ abnimmt? Da ja auch im Falle der Kündigung seitens der Hausverwalter kein „Eigenbedarf“ besteht. Ich besitze einen gültigen Mietvertrag seit 1. Dezember 2015 und habe mir in dieser Zeit auch nichts zu Schulden kommen lassen. Mit freundlichen Grüßen C. Wolf
Hallo Christian, eine aus der Luft gegriffene Kündigung ist natürlich nicht möglich. Vielmehr muss eine Kündigung begründet werden, z.B. durch Eigenbedarf. Viele Grüße Dennis Hundt
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Frage, die sich hier jetzt stellt ist – wenn kein Eigenbedarf der jetzigen Besitzer besteht, sondern nur der Verkauf des Hauses an neue Hausbesitzer angestrebt wird (keine Verwandten oder Familie, sondern per Anzeige im Immobilienportal), kann dann nur durch den neuen Besitzer gekündigt werden? Denn das einzige Interesse der jetzigen Besitzer besteht ja nur im Verkaufserlös des Hauses. Und da der neue Besitzer erst ermittelt werden muss und erfahrungsgemäß die notariellen Abwicklungen bis zum finalen Verkauf ja einige Wochen in Anspruch nehmen können, würde mir in diesem Fall noch mehr Zeit zur Verfügung stehen, um neuen Wohnraum zu suchen. Mit freundlichen Grüßen C. Wolf
Hallo Christian, ja, der neue Eigentümer könnte ggf. kündigen. Aber bis dieser im Grundbuch eingetragen ist und kündigen kann, kann durchaus ein halbes Jahr vergehen. Viele Grüße Dennis Hundt
Das heißt, dass mein jetziger Vermieter mir nicht kündigen darf?
Nun ja, es gibt z.B. auch eine Verwertungskündigung. Aber die spielt in der Praxis (bei einem Verkauf) im Grunde keine Rolle. Viele Grüße Dennis Hundt PS: danke für Ihren erneuten Kommentar. Ich kann hier leider keine kopierten Inhalte veröffentlichen, tut mir leid.
Guten Tag! Unsere Vermietung hat gekündigt und suchen nun was Neues… Jetzt hieß es auf einmal, das Sie einen Monat vor Auszug eine Vorabnahme machen wollen, wo wir noch drinnen wohnen… Müssen Wir dies zulassen?
Hallo Yvonne, eine Vorabnahme macht Sinn, um die Dinge zu besprechen, die vor der Übergabe vielleicht noch renoviert werden müssen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, Unsere Wohnung soll verkauft werden. Bei den Besichtigungen ist den Interessenten aufgefallen, dass die Fenster sehr nass sind, was auch durch regelmäßiges lüften nicht zu verhindern ist. Wir wurden darauf angesprochen und habe gesagt, dass das immer so sei. Jetzt haben wir ein Brief vom Anwalt bekommen, dass wir den Kauf absichtlich verhindert hätten und Unwahrheiten verbreitet hätten. Desweiteren wurde im Schreiben behauptet wir lüften nicht ordnungsgemäß und seien selber Schuld. Darf ich wahrheitsgemäß antworten, muss ich Lügen oder muss ich sagen, ich beantworte keine Fragen. Wir haben uns Nichts dabei gedacht und wahrheitsgemäß auf Fragen geantwortet. Danke für Ihre Einschätzung.
Hallo Lisa, sich bedeckt zu halten ist sicher die beste Möglichkeit, um garnicht erst den Anschein zu erwecken, einen Interessenten „vergraulen“ zu wollen. Viele Grüße Dennis Hundt
Danke für die Antwort. unsere Nachbarin hat auch Post vom Anwalt bekommen mit Vorwürfen, die nicht stimmen, genauso wie bei uns. Die Maklerin scheint Lügen zu verbreiten. Wir suchen jetzt dringend eine Wohnung. Sollte noch eine Besichtigung angesetzt werden, werde ich nicht mehr mit der Maklerin sprechen und keine Fragen ihrerseits mehr beantworten, da sie uns wohl bei den Vermietern in die Pfanne haut, indem sie geschickte Fragen stellt. Muss ich diese Person nochmal in meiner Wohnung dulden?
Hallo Herr Hundt, unser Vermieter hat per Email Kündigung wegen Eigenbedarf angekündigt. Der Zugang einer behaupteten Kündigungsschreibens wird bestritten, höchstvorsorglich wurde einer Kündigung außerdem wegen Härtegründen widersprochen. Nun hat Vermieter Termine zur Vorabnahme angefragt und auf sein Besichtigungsrecht verwiesen. Da uns keine Kündigung vorliegt bzw. einer solchen vorsorglich widersprochen wurde, sehen wir keinen Anlass zu einer Vorabnahme. Müssen wir den Besuch des Vermieters zum Zwecke der Vorabnahme trotzdem dulden? Wir möchten keinesfalls eine fristlose Kündigung wegen Verweigerung des Zutritts bei wichtigem Grund riskieren – aus unserer Sicht besteht aber eben kein wichtiger Grund (kein Ende des Mietverhältnisses). Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung!
Hallo Marco, eine Besichtigung werden Sie m.E. mittelfristig nicht verhindern können. Ob als Vorabnahme oder mit einem anderen Grund deklariert. Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag Hr. Hundt, vor 2-3 wochen waren meine Vermieter in meiner Wohnung während ich im Urlaub war, damit sie in der Wohnung auch mal lüften können während ich weg war. Das war so abgesprochen und ich habe ihnen dafür meinen Schlüssel dagelassen. Nun ist es so das ich im Nachhinein von ihnen zum Gespräch geboten worden bin, in dem mir gesagt wurde das die beiden mit der Sauberkeit unzufrieden sind. Dazu muss ich sagen die Wohnung war aufgeräumt, es war nicht sauber, aber es war auch nicht die Hölle los. Alles mit einmal durchsaugen und durchwischen wieder weg. Mal abgesehen davon, dass es meine private Sache ist wie oft ich putze, haben die beiden auch in meinen Kühlschrank geschaut und die Gelegenheit zum spionieren genutzt. Dürfte ich fristlos Kündigen? Ich find es einfach eine Frechheit wenn ich denen im Vertrauen den Schlüsselgebe und dann in meinen Schränken spioniert wird.
Guten Tag, auch wenn dies evtl. schon behandelt wurde habe ich eine Frage. Unsere Wohnung soll nun seit Dezember 2015 verkauft werden. Wir haben seit dem immer wieder Interessenten Abends in unserer Wohnung empfangen. Wir haben auch Zugestaendnisse gemacht wenn die Wohnung verkauft wird ( Einwilligung des Auszugs in zwei Jahren, Mieterhoehungen, etc.). Die Wohnung ist immer noch nicht verkauft. Nun habe ich dem Markler mitgeteilt dass ich Besichtigungen nur noch vor 18 Uhr und nicht Samstag moechte, da ich und meine Frau gerne den Feierabend gemeinsam und mit Freunden verbringen wollen und Sie die Wohnungsbesichtigungen Tagsueber managen koennte. Der Makler ist darueber nicht erfreut und will weiterhin nur Abendtermine. Ich verstehe das schon aber denke auch irgendwo ist mal ein Ende. Komme ich also meiner Pflicht nach, wenn ich nur Termine vor 18 Uhr von Montag bis Freitag anbiete? Ich danke Ihnen
Hallo Herr Hundt, meine Mietwohnung steht zum Verkauf und es hat schon eine Besichtigung mit einem Interessenten stattgefunden. Dann musste ich mich krankschreiben lassen, über mehrere Wochen. Einen weiteren Besichtigungstermin wollte ich dennoch stattfinden lassen, um Ärger mit dem Makler aus dem Weg zu gehen, musste ihm aber aufgrund einer akuten gesundheitlichen Verschlechterung 24 h vorher absagen. Der Makler und der Vermieter wollen diesen Grund als Absage nicht aktzeptieren, und ich weiß nicht, woran ich bin. Eine Forderung wegen Fahrtkosten und Stundensatz ist vom Makler schon eingegangen, weil er trotzdem an der Tür klingelte – fast 200 €. Nach ein paar Tagen habe ich weitere Besichtigungstermine nach meiner Krankschreibung angeboten. Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll – darf man einen Besichtigungstermin aus gesundheitlichen Gründen als Mieter absagen, und darf der Makler eine Krankschreibung bis zu einer bestimmten Uhrzeit am nächsten Tag einfordern? Darf man nur absagen, wenn es berufliche Gründe gibt? Vielen Dank für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Carolin
Hallo Carolin, wenn Sie im Bett oder im Krankenhaus liegen, ist eine Besichtigung sicher nicht zumutbar. Sinnvoll ist, wenn Sie eine Krankheit im Ernstfall mit einem Attest belegen können. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo wir ziehen in den nächsten 2 Wochen um und sind im Moment beschäftigt unsere Sachen zusammen zupacken . Unser neues Zuhause ist ca. 1 stunde entfernt daher muss alles gut geplant sein da wir 5 Personen sind.Seit ein halben Jahr soll das Haus in der wir derzeit noch leben Verkauft werden,wir haben in diesen halben Jahr immer alle Besichtigungen angenommen und vor 3 Monaten haben wir die Wohnung von uns aus gekündigt . Meine Frage müssen wir jetzt noch 2 Wochen vor Auszug Besichtigungen annehmen ? viele Grüße
Sehr geehrter Herr Hundt, wenn der Vermieter eine Wohnungsbesichtung durchführen möchte, obwohl man zu dem Zeitpunkt nicht anwesend ist, muss man den Wohnungsschlüssel dann abgeben? Oder kann man sagen, dass man bei dem Termin anwesend sein möchte?
Hallo, die Maklerin versucht seit über einem Jahr erfolglos das Haus zu verkaufen, in das wir als Mieter in eine der drei Wohnungen kurz vor Beginn der Verkaufsbemühungen eingezogen sind. Seither haben wir regelmäßig Besichtigungen in unserer Wohnung, welche wir inzwischen auf einmal monatlich beschränken. Meine Frage ist nun, wie oft muss ich ein und das selbe Ehepaar (Kaufinteressenten) mit dem Makler Zutritt gewähren? Besagtes Ehepaar war bereits vor zwei Wochen in unserer Wohnung und will nun einen zweiten Termin, um den Vater der Frau mitzubringen. Bin ich verpflichtet Leuten die Wohnung mehrmals zu zeigen? Ich finde leider keine passende Rechtsprechung hierzu.
Hallo Herr Hundt, Ich habe den dringenden Verdacht, dass mein Untermieter meine Wohnung völlig verrotten lässt. Die Rollos sind immer unten, Fenster immer geschlossen und der Geruch deutet auf Schimmel hin. Darf ich in diesem Fall ohne Ankündigung in die Wohnung? Wenn sich dort meine Vermutung bestätigt, darf ich dann fristlos kündigen oder muss ich erst Mahnungen schreiben? Immerhin hat er in diesem Fall gegen Hausordnung und Mietvertrag verstoßen. Danke und viele Grüße
Muss ich meinen Vermieter mit in die Wohnung lassen wenn dieser mit einem potenziellen Nachmieter kommt oder kann ich den Nachmieter auch nur OHNE Vermietung in meine Wohnung lassen?
Hallo Katrin, ich verstehe die Frage nicht wirklich. Wenn jemand ein Haus kauft, dann hat er ein Interesse daran alle Räume zu sehen. Wenn Sie Ihre Privatsphäre besser schützen wollen, könnten Sie z.B. eine Tagesdecke über Ihr Bett legen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich möchte meine (neu sanierte) vermietete Wohnung verkaufen, aber der durch den Mieter erreichte verlotterte Zustand schreckt jeden Kapitalanleger ab. Der Makler und ich habe ihm auch schon mehrmals gesagt, dass er sich damit nur selber schadet. Ich würde jetzt (entgegen seinem Willen) an Eigenbedarfsinteressenten verkaufen. Muss ich ihm das mitteilen? Danke für eine Antwort! M.f.G. J. Meyer.
Hallo, mir lief gestern beim Verlassen des Hauses zufällig meine Vermieterin über den Weg und bat mich um einen Termin für eine Wohnungsbesichtigung „in den nächsten Tagen“. Da ich es eilig hatte und ohnehin erst einen Blick in meinen Terminkalender werfen müsste, schlug sie vor, mich zwecks einer genauen Terminvereinbarung später am selben Tag noch einmal anzurufen. Ein konkreter Anlass wurde mir nicht genannt. Muss die Vermieterin mir den Anlass nicht vor der eigentlichen Besichtigung mitteilen? Ich kann mir den Grund für die Besichtigung beim besten Willen nicht erklären. Ich habe einmal einen Mangel gemeldet, dies liegt jedoch bereits drei Jahre zurück. Bei einer von den Vermietern in Auftrag gegebenen Reparatur wurde eine Fliese in meinem Badezimmer entfernt, die bis heute nicht ersetzt wurde, sodass unter der Dusche ein Loch ist, das direkt zum Abflussrohr führt und durch das oft Spinnen und Silberfische aus der Zwischendecke in meine Wohnung kommen. Ich habe das Problem mehrfach angesprochen und auch mehrmals versucht, das ausführende Sanitärunternehmen mit der Reparatur zu beauftragen. Dort sagt man mir wahlweise, es werde sich darum gekümmert bzw. der Auftrag müsse von den Vermietern selbst kommen. Bei anderen Unternehmen erhalte ich ebenfalls letztere Antwort; leider haben die Vermieter bisher nicht darauf reagiert. Ich weiß von Nachbarn, dass bei diesen das Sanitärunternehmen auch ohne Rücksprache mit den Vermietern kommt, um Reparaturen durchzuführen und dass bisher nie eine Besichtigung durch die Vermieter dafür nötig war. Diese sind zudem sowieso max. einmal im Jahr für wenige Tage hier. Muss ich nun eine kurzfristige Besichtigung zulassen, obwohl ich keine Zeit dafür habe und mir kein Grund genannt wird? Vor nächsten Donnerstag habe ich dafür keine Zeit, bis dahin werden die Vermieter jedoch schon nicht mehr hier sein. Der für gestern angekündigte Anruf durch die Vermieterin ist bisher ausgeblieben und wenn ich versuche, sie oder ihren Mann anzurufen, erreiche ich niemanden.
Hallo Anna, fragen Sie nach dem Grund und bieten Sie zwei oder drei mögliche Termin mit angemessenen Frist an. Damit sollten Sie m.E. Ihre Pflicht erfüllt haben. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, Unsere Vermieter haben uns einen Mietvertrag mit einer möglichen Kündigungsfrist wegen Eigenbedarfs von 2 Jahren gegeben. Sie haben das Haus gekauft und wir sind Ihre ersten Mieter. Die Nachbarn kamen kurze Zeit später auf uns zu und waren entsetzt, dass man das Haus so, unrenoviert und unsaniert vermietet. Lediglich das Treppengeländer am Hauseingang soll gestrichen worden sein. Das Haus war in entsprechendem Zustand. Tiere kamen aus dem Boden. Die Wände waren mit 7! Tapeten beklebt (habe ich auf meine Kosten renovieren lassen. Dem Handwerker fiel Mäusekot, welches hinter den Tapeten steckte, entgegen. Eine Leiste habe ich in der Küche gelöst. Darunter befanden sich mehrere Tierarten die ich nie zuvor gesehen habe. Der Teppich im Flur ist schwer befleckt und die Balkontür lässt sich nicht richtig schließen. In der Küche kam uns die Wand entgegen gebröckelt. Ich wollte die Böden auf meine Kosten erneuern, jedoch sagte mir der Verleger, dass es Vermietersache sei und es auch nichts bringt, weil das Holz unter den Böden Sanierung bedürfte. Nachdem die Tiere nun bis in unsere Betten krochen, haben wir vor Ablauf der 2 Jahre gekündigt. Heute kam die E-Mail, wegen eines Besichtigungstermins mit Handwerkern in 3 Tagen. Seit Monaten drohen Sie uns wegen der Schäden die wir nun verursacht haben sollen. Bei uns stehen die Umzugskartons herum. Es macht momentan wenig Sinn mit Handwerkern durchs Haus zu laufen. Der Handwerker der bereits hier war sagte uns, er dürfte nichts reparieren, nur flickschustern. Uns schrieben die Vermieter der Handwerker hat alles repariert. Wenn etwas kaputt ist, müssten wir das zahlen. (neue Heizungsanlage zB. Diese war im Winter 3* kaputt). Können wir vorschlagen dass eine Begehung mit Handwerker erst ab Juli Sinn macht? Zumal mein Mann schichtet und ich die Termine nicht alleine wahrnehmen möchte und wir an den Wochenenden noch auf Wohnungssuche sind. Haben noch nichts neues. Mir scheint, die Handwerker sollen nur als Zeugen fungieren. Er möchte ja mit mehreren Handwerkern kommen.
Hallo zusammen! Unser Mieter hat seine Wohnung gekündigt Termine mit neuen Mietern hatten wir habe ihn aber höflich gebeten das seine neue Lebenspartnerin nicht dabei ist da sie nichts mit der Wohnung oder den neuen Mietern zu tun hat und sie sich in alles einmischt was sie nichts angeht! Daraufhin hat er den Termin gekänzelt. Muss ich seine Lebenspartnerin dulden wenn neue Mieter sich die Wohnung anschauen? Danke schon mal im voraus
Hallo Nicole, ich glaube es wird kompliziert, dem Mieter vorzuschreiben, wer sich in seiner Wohnung aufhalten darf und wer nicht. Viele Mieter wünschen sich auch einen Zeugen, bei einer zum Teil unübersichtlichen Besichtigung mit mehreren Personen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, bin am 01.10.2018 in die Wohnung eingezogen und werde zum 01.06.2019 wieder ausziehen wegen job wechsel. Mein Vermieter verlangt von mir das ich einen Makler beauftrage einen Nachmieter bzw falls es nicht klappt einen neuen Mieter zu Suchen… darf er das? Da sie nicht nochmal die 2 Kalt MM bezahlen möchten an den Makler. Danke im Vorraus
Hallo Giuliano, wenn Sie nicht vertraglich an die Wohnung gebunden sind (Vertragslaufzeit), sehe ich keinen Grund für Sie, sich um einen Nachmieter zu kümmern. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag. Gestern wurde ich telefonisch von der Hausverwaltung darüber informiert, dass meine Mietwohnung verkauft werden soll und ein Makler damit beauftragt wird. Nun gehe ich aber für ein halbes Jahr weg, sitze quasi schon auf gepackten Koffern, bin auch die ganze Zeit dann weder telefonisch noch per Email erreichbar. Den Schlüssel wollte ich bei einer Vertrauensperson hinterlegen für den Notfall. Für Auskünfte oder kleinere Entscheidungen ist ein Familienmitglied bevollmächtigt, als Ansprechpartner zu fungieren. Diese Person ist allerdings nicht in der Nähe wohnhaft. In der nun neuen Situation kann und will ich der Vertrauensperson das Procedere mit Besichtigungen von Kaufinteressenten etc. aber nicht zumuten. Da ich im Umkreis niemanden weiter habe kam mir der Gedanke, den Schlüssel dem Makler zu übergeben und einen Vertrag mit ihm abzuschließen für die ganze Zeit der Besichtigungen bzw. bis ich wieder da bin, einschließlich Regelungen was gestattet ist und was nicht (z.B. Fotos machen). Meine Frage: Ist dies so machbar? (Ich gehe davon aus, dass in einem halben Jahr noch nicht viel mehr passiert als diese Besichtigungen und der Verkauf.) Und wenn ja: Gibt es für derlei Verträge mit dem Makler schon Musterformulare? Für eine kurze Auskunft bedanke ich mich im Voraus.
Hallo Herr Hundt, der Vermieter meiner Tochter hatte ihr eine E-Mail mit einem Termin gesendet, an dem er mit einem Handwerker die Elektrik in der Wohnung überprüfen wollte. Da meine Tochter zu diesem Zeitpunkt einen 14tägigen Urlaub gebucht hatte und nicht anwesend sein konnte, hat sie ihm zwei Alternativtermine für danach vorgeschlagen. Der Vermieter kommt nun mit dem Handwerker zu dem einen Alternativtermin, will aber die Anfahrtkosten in Höhe von 50 Euro von meiner Tochter haben. Ist das rechtsmäßig? Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Hallo F. Klein, ich gehe davon aus, dass das Verhalten unzulässig ist. Da A: sind keine doppelten Anfahrtskosten entstanden sind, und B: weil der Vermieter nicht davon ausgehen kann, dass der Mieter seinem ersten Terminvorschlag folgen kann. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, mein Freund hat seine Wohung fristgerecht gekündigt. Da er jedoch ab August Urlaub hat und erst ab mitte August für Besichtigungtermine zur Verfügung steht, will der Vermieter solange die Bestätigung der Kündigung einbehalten. Diese soll erst rausgegeben und gültig sein, sobald die Wohnung besichtigt werden kann. Ist das rechtmäßig? Muss man sofort ab dem Tag der Kündigung für Besichtigungen zu Verfügung stehen, selbst wenn man durch einen Urlaub nicht zuhause ist? Vielen Dank und freundliche Grüße,
ich hatte eine schwere Operation und muss 2-3 Wochen im Bett liegen Muss ich in diesem. Zeitraum Besichtigungstermin zustimmen obwohl ich eine Krankmeldung habe?
Wir haben kein gutes Verhältnis zur Vermieterin. Mein Vertrag ist vor einem Monat mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt worden. Sie hat die Wohnung bereits vor zwei Wochen besichtigt und Fotos gemacht. Jetzt will sie die Wohnung den Mietinteressenten zeigen. Kann ich das alles ablehnen? Ich arbeite die ganze Woche im Home Office und möchte nicht gestört werden. Außerdem möchte ich mich nicht mit der Vermieterin auseinandersetzen.
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mein Name ist Dennis Hundt. Ich bin der Betreiber des Portals Hausverwalter-Vermittlung.de und habe dieses im März 2009 in Berlin gegründet.
Als Immobilienkaufmann weiß ich, wie schwer es ist, eine gute Hausverwaltung für sein Eigentum zu finden. Deshalb wollte ich an der Lösung dieses Problems mitwirken.
Ich bin stolz und dankbar, dass in den vergangenen 14 Jahren bereits über 32.400 Immobilieneigentümer mein Portal bei der Suche nach einer Hausverwaltung genutzt haben.
Für Eigentümer ist das Portal kostenlos. Denn mit jeder Anfrage unterstütze ich auf der anderen Seite Hausverwaltungen bei der Auftragsgewinnung. Die Verwaltungen vergüten mich für meine Arbeit am Portal. Derzeit arbeite ich mit mehreren Hunderten Hausverwaltungen in Deutschland zusammen.
Hallo. Wie oft darf der Vermieter mir neue Mieter für die Wohnung schicken…muss ich sie ständig in die von uns noch bewohnte (noch drei Monate) Wohnung zur Besichtigung eines Nachmieters lassen? Danke.
2 bis 3 Besichtigungen die Woche sind in Ordnung. An Werktagen: Mo-Sa.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Gilt das auch in einer WG wenn der Vermieter in der Wohnung mit wohnt. Sie ist der Meinung sie darf in mein Zimmer wann immer sie will um Besichtigungen durchzuführen. Sie hat mir gekündigt und will jetzt täglich in mein Zimmer ohne mein Beisein. Ich habe es ihr untersagt und ihr drei Termine pro Woche a zwei Stunden angeboten an denen sie in meinem Beisein in mein Zimmer darf.
Hallo,
hier noch ein Aspekt, der den Lesern dieses Forums vielleicht weiterhilft: die Wohnung kann seit über 6 Monaten nicht verkauft werden. Grund zu teuer, Wohnung fest vermietet. Kaufpreis ist jetzt reduziert. Die Besichtigungstermine werden für die Mieter zur Belastung. Die Vorschläge des Mieters (1 x wöchentlich, vormittags) passen dem Makler/Interessenten nicht. Es wird auf Spätnachmittags/Abend- oder Wochenendtermine gedrungen.
Meines Wissens. muss der Mieter nicht nachgeben, falls Ausweichtermine (in diesem Fall mehrere Vormittagstermine) angeboten werden. Auch kann offenbar die Gesamtbesichtigungszeit auf unter eine Stunde monatlich begrenzt werden. Richtig?
Danke vorab und viele Grüße!!
Sie haben Recht, eine Besichtigung pro Woche muss der Mieter beim Verkauf hinnehmen, mehr nicht. So entschied auch das Landgericht Kiel in folgendem Urteil: LG Kiel, WM 1993, S. 52; AG Hamburg, WM 1992, S. 540.
Das Landgericht Frankfurt urteilte sogar, dass nur drei Besichtigungen im Monat für einen berufstätigen Mieter zumutbar sind.
Wenn der Mieter mehrere Vormittagstermine vorschlägt, dann hat er in meinen Augen seine Mitwirkungspflicht erfüllt. Mit diesen zumutbaren Terminen muss sich dann der Verkäufer / Makler arrangieren.
Eine Gesamtbesichtigungszeit ist mir nicht bekannt, allerdings haben Gerichte entschieden, dass 30 bis 45 Minuten pro Besichtigung in Ordnung seien. Daher erscheint mir eine Stunde für den gesamten Monat eher zu wenig.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
nach knapp 2 Jahren hat die Vermieterin die Wohnung besichtigt. Unangekündigt hatte sie ihre Freundin mitgebracht.
Die Wohnung wurde teilweise möbliert übernommen. Nun bemängelt sie schriftlich, dass z.B. eine Lampe durch eine andere ersetzt wurde, eine Brücke nicht mehr auf dem Boden liegt (hat nicht zur Wohnungseinrichtung gepasst). Alles wird jedoch in einem Abstellraum gelagert. Außerdem hat sie wiederholt behauptet, die Treppe würde nicht geputzt werden, dabei wird dies jede Woche erledigt. Nun hat sie angedroht, jemanden zum Putzen zu beauftragen.
Während der Besichtigung hat sie u.a. eine Gardine beiseite geschoben, dabei eine Spinnwebe entdeckt. Auch dieses erschien im Protokoll. In der Küche öffnete sie die Tür des Backofens und auch die der Spülmaschine.
Es waren noch mehrere (in meinen Augen) Kleinigkeiten, die sie bemängelte. Nun meine Frage: durfte sie so offensichtlich in der Wohnung rumschnüffeln und hierzu noch jemanden mitbringen?
Ich muss noch hinzufügen: wir sind hier im Schwabenland, das sagt vielleicht manches.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
Elke
danke für den Kommentar. Grundsätzlich hat Ihre Vermieterin das Recht Begleitpersonen zur Besichtigung mitzubringen. Solange das nicht Ihre „Erzfeinde“ sind, müssen Sie dies akzeptieren. In jeden Fall wäre es besser gewesen auch die Begleitung anzukündigen. Ob das aber verpflichtend ist, wie die Besichtigungsankündigung an sich, ist mir nicht bekannt.
Die Grenzen zwischen Besichtigung und „rumschnüffeln“ sind ja oftmals fließend. Ich denke, mal einen eine Ecke schauen und dafür die Gardine bei Seite schieben sollte ok sein. Auch ein Blick in die Küchengeräte scheint mir nachvollziehbar.
Solange Sie die Wohnung nicht verwahrlosen lassen, wovon ja hier überhaupt nicht auszugehen ist, haben Sie nichts zu befürchten. Auch die Entfernung / den Austausch der Lampe und Co. ist kein Problem, solange Sie bei Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo, mein Mann und ich haben das Mietverhältnis rechtmäßig gekündigt und das vom Vermieter schriftlich bestätigt bekommen. Nun will die Vermieterin dennoch unsere Wohnung ohne triftigen Grund besichtigten. Müssen wir dem zustimmen? Wenn nein welche Gesetze treten da in Kraft?
ich denke, Ihr Vermieter hat ein Interesse die Wohnung vor Ihrem Auszug zu besichtigen. Sie werden da kaum drumherum kommen. Schon gar nicht, wenn Ihr Vermieter einen zumutbaren Termin mit Ihnen abstimmt. Im Übrigen kann es ja auch Sinn machen sich zeitnah mit dem Vermieter über mögliche Schönheitsreparaturen abzustimmen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Wenn ein Besichtigungstermin auf 16:00 – 18:00 angelegt worden ist und bis 18:00 keiner zur Wohnungsbesichtigung gekommen ist, ist es dann rechtlich ok, dass ich nach 18:00 sage, nein ich möchte das nicht bzw. das Haus wieder verlasse? Kann man bei solchen Zeitangaben auch klipp und klar verlangen, einen genauen Termin bestätigt zu bekommen, wenn das ganze Haus besichtigt wird?
ich kann mich auf keine Rechtsprechung stützen, denke aber, dass Sie bei einem Zeitfenster von 2 Stunden auch nur für diese Zeit da sein müssen. Wenn Sie anschließend nicht zu erreichen sind, dann ist das in meinen Augen absolut vertretbar. Schließlich haben Sie auch noch anderen Dinge zu tun.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Kann mein Vermieter ohne Angabe von Gründen meine Wohnung besichtigen? Und wenn ich zu dem Besichtigungstermin arbeiten muss, muss ich ihn dann auch ohne meine Anwesenheit in die Wohnung lassen?
Sie werden über kurz oder lang nicht um eine Besichtigung durch den Vermieter herum kommen. Allerdings muss der Vermieter die Termine mit Ihnen abstimmen. Machen Sie Ihrem Vermieter doch einfach zwei oder drei zumutbare Terminvorschläge, dann sind Sie auf der sicheren Seite und Ihr Vermieter muss sich nach Ihnen richten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
wir haben im Dezember 2011 eine ganz tolle Wohnung bezogen. Nun hat eine Maklerin bei uns angerufen, um einen Besichtigungstermin mit Kaufinteressenten zu vereinbaren. Bei Einzug in die Wohnung hat der Vermieter uns also verschwiegen, das das Haus zum Verkauf steht. Nun meine Fragen: Kann ich den Vermieter in irgendeiner Weise haftbar machen, denn ich bin ja arglistig getäuscht worden? Muss ich dem Makler Zutritt gewähren, nach dem er sich telefonisch angemeldet hat, oder muss er dies in Schriftform tun? Erschwerend kommt hinzu, das meine Ehefrau an einer unheilbaren Lungenkrankheit leidet (COPD) und ich chronisch Herzkrank bin, was bedeutet, das ich eigentlich jeglichen Stress vermeiden muss, dem ich aber durch die Besichtigungen garantiert ausgesetzt bin.
Generell sind wir auch nicht bereit, selbst im Falle eines Verkaufes des Hauses, aus der Wohnung auszuziehen. Da meine Frau und ich zur Zeit von Sozialgeld leben (Rentenansprüche noch ungeklärt) käme ein erneuter Umzug aus finanzieller Sicht ebenso wenig in Frage, wie aus gesundheitlicher Sicht. Geeigneter Wohnraum, der dem jetzigen Standard entspricht ist ebenfalls nicht zu finden.
Ich weiß, das alles hier ist sehr umfassend, ich hoffe aber, das Sie mir dennoch weiterhelfen können.
Mfg Jörg Pfeiffer
ich denke nicht, dass Sie zwangsläufig getäuscht wurden.
A: Kann der Vermieter sich auch nach Ihrem Einzug zum Verkauf entschlossen haben.
B: Ändert der Verkauf des Hauses nichts an Ihrem Mietverhältnis, dieses bleibt wie gehabt bestehen.
Ich vermute stark, dass eine telefonischen Terminvereinbarung zur Besichtigung genügt. Die Besichtigung durch Kaufinteressenten müssen Sie bis zu einem gewissen Umfang dulden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Tag,
mein Vermieter soll ich meiner Wohnung die Toilette, welche schon mehre Monate defekt ist, endlich reparieren. Nach wiederholter Anfrage stand er nun gestern plötzlich vor meiner Tür, er wolle sich das nun anschauen. Da ich aber lernen musste und meine Ruhe wollte, lehnte ich ab und versuchte einen Termin mit ihm auszumachen.
Er lehnte jeden Vorschlag ab, abends hat er hierzu keine Lust mehr, er wolle das vormittags machen. Ich möchte ihn nicht unbeaufsichtigt in meiner Wohnung lassen, allerdings habe ich wegen interner Umstrukturierungen derzeit Urlaubssperre.
Hat er ein Recht dazu, Reparaturen nur vormittags zu machen?
Er ist Rentner, somit nicht berufstätig.
Ich arbeite lediglich bis 15 / 16 Uhr, somit eine, meiner Meinung nach, zumutbare Zeit.
Kann ich auf einen Termin ab 16 Uhr bestehen?
Vielen Dank im Voraus
ich denke Ihr Vermieter muss einen Terminvorschlag ab 16 Uhr akzeptieren. Schlagen Sie mehrere Tage vor und lassen Sie den Vermieter auswählen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
16 Uhr ist eine durchaus übliche Zeit, zu der auch normale Handwerker Zeit haben sollen. Gerade wenn Ihr Vermieter Rentner ist, sollte er sich tendenziell eher nach Ihnen richten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo!
Ich habe auch eine Frage. Mein Vermieter hat mir die Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen. Da ich mitlerweile froh bin, wenn ich hier raus bin, stört es mich auch nicht weiter, dass der angegebene Grund eigentlich garnicht zutreffend ist. Nun meine Frage: Meine Restkündigungsfrist beträgt noch knapp 4,5 Monate. Nun hat mir mein Vermieter mitgeteilt, dass er möglicht bald mit seiner neuen Freundin (die Freundin mit Kindern soll hier einziehen) die Wohnung besichtigen will. Wie sind hier die Anmeldefristen für eine solche Besichtigung bzw. darf er überhaupt darauf bestehen? Grundsätzlich wäre das ganze kein Problem, allerdings bin ich mitlerweile ziemlich angefressen. Mindesten wöchentlich fragt mein Vermieter, ob ich schon weiß wann ich endlich ausziehe. Wohlgemerkt, ich habe eigentlich noch 4,5 Monate Zeit. Kann mich ja schließlich nicht in Luft auflösen! Ausserdem hat er mir eben mitgeteilt, dass zeitnah Handwerker in die Wohnung müssten um einen Gasanschluss zu verlegen, Heizungen werden angeblich erst nach meinem Auszug installiert (Heize zurzeit mit Strom, also Nachtspeicher). Muss ich solchen Renovierungsmaßnahmen in meiner Wohnung zustimmen?
wenn der Vermieter Ihnen mehrere Termine zur Besichtigung mit einer angemessenen Frist vorschlägt und sich sogar nach Ihren Terminplan richtet, müssen Sie der Wohnungsbesichtigung zustimmen. Ich denke zudem, dass Sie die Bauarbeiten dulden müssen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
gern möchten wir wissen, wie viele Besichtigungstermine pro Monat zumutbar sind. Mein Mann ist voll berufstätig, mit etlichen Überstunden. Ich bin in Elternzeit mit meiner 4 Monate alten Tochter zu Hause. Wir haben mehrere Termine in diesem Monat bereits durchlaufen. Es ist nur nicht so leicht, da unsere Tochter gerade zahnt und viel weint. Nebenbei der Umzug und die Besichtigungen der Wohnungen in einer anderen Stadt, sogar Bundesland.
Und, sollten wir uns die Besichtigungen schriftlich, auch vom Interessenten bestätigen lassen? Wir haben ja keinen Beweis dafür, bisher lief das alles telefonisch oder auf Zuruf.
Im welchem Zustand muss die Wohnung zur Besichtigung sein, die Kartons stapeln sich, die Spielsachen stehen dazwischen, eine emotionale Mama und ein schreiendes Baby ist nicht an der Anblick den man einen pot. Mieter antun möchte. Nicht für uns als Mieter wünschenswert, aber auch nicht für den Vermieter. Wenn er auf diese Termine besteht, möchten wir nicht, dafür noch „bestraft“ werden, dass wir vielleicht Mieter verschrecken.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung vorab!
Freundliche Grüße
Anja
danke für Ihren Kommentar. Es ist schwer bzw. wahrscheinlich sogar unmöglich ein Urteil zu finden, dass genau auf Ihren Fall passt. Ich habe etwas recherchiert und bin auf dieses Gerichtsurteil gestoßen: Landgericht Frankfurt/Main, Urt. v. 24.5.2002 – 2/17 S 194/01, NZM 2002, 696.
Das Urteil besagt, dass eine Besichtigung beim Verkauf einer Wohnung für einen berufstätigen Mieter 3 mal im Monat in der Zeit von 19 bis 20 Uhr zumutbar ist. Die Richter halten ebenso eine Ankündigungsfrist von drei Tagen für angemessen.
Ich hoffe das Urteil hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
unser Eigentümer möchte das gesamte Mietgrundstück mit mehreren Wohnungen verkaufen. Dazu beauftragte er eine Maklerfirma. Diese setzt regelmäßig Termine mit eventuellen Käufern an und möchte mit diesen die Wohnung betreten. Muss ich dulden, dass diese Interessenten ohne meine Zustimmung in meinen gemieteten Räumen fotografieren?
Wie soll ich mich verhalten?
Viele Grüße
Ulli B.
ohne Ihre Zustimmung darf der Vermieter / der Interessent keine Bilder machen. Anders würde es aussehen, wenn es zum Beispiel um Schäden in der Wohnung geht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
Ich habe eine Frage bezüglich meinen Mietvertrages und der Besichtigung von Nachmietern.
In meinem Mietvertrag stehen folgendes drinn was die Besichtigungszeiten des Vermieters angeht.
Montag von 17 Uhr-20 Uhr
Samstag 10 Uhr-13 Uhr
Sonntag 11 Uhr-12 Uhr
Meine Fragen sind:
1. Ist es Rechtens das er gerade am Samstag und Sonntag bei mir Nachmieter durch die Wohnung rumführen darf?
2. Und wie oft pro Woche muss ich überhaupt besichtigungen gestatten?
Mir kommt es so vor das sich der Vermieter mit dem Vertrag ein recht einräumen will jeden Tag Interessenten durch meine Wohnung zu führen.
3. Ist das so Rechtens weil ich den Vertrag unterschrieben habe oder sehen die deutschen Gerichte bzw. Gesetze hier eine andere Regelung die „über“ dem Mietvertrag stehen?
Noch dazu steht im Mietvertrag das ich auch falls ich zu den genannten Terminen nicht anwesend sein kann „ich dafür zu sorgen habe das die Mieträume auch in meiner Abwesenheit durch den Mieter betreten werden können“.
Das kann doch nicht Rechtens sein das der Vermieter in meiner Abwesendheit andere Mietinteressenten durch meine Wohnung führt oder?
Ich bin ja nun echt nicht dagegen das der Vermieter mögliche Nachmieter die Besichtigung ermöglicht. Das kann ich auch nachvollziehen.
Überlegt habe ich mir das ich dem Vermieter 1 in ausnahmefällen 2 Besichtigungstermine pro Woche gewähre (Montag-Freitag, nur einige wenige Samstage). Aber nur zu den Zeiten wo ich auch in der Wohnung bin und alles im Blick habe. Denken sie das ich damit meiner Pflicht nachkomme solche Besichtigungstermine zu gewähren und der Vermieter sich damit zufrieden geben muss.
Darüberhinaus habe ich die Wohnung 7 Monate im Vorraus gekündigt. Muss ich jetzt schon Besichtigungstermine hinnehmen (was ich auch würde) oder muss ich das erst in den letzten 3 Monaten zulassen?
Danke schonmal im Vorraus für ihre Antwort.
Mfg Anna T.
der Fall ist nicht so einfach einzuschätzen. Grundsätzlich haben die Vereinbarungen im Vertrag schon Bestand. Wichtig ist, dass klar hervorgeht, dass der Vermieter sich bei Ihnen anmelden muss und nicht ohne Ankündigung vor der Tür stehen darf (AG Hamburg, NJW RR 2007, 592).
Das Landgereicht Frankfurt hat entschieden, dass ein berufstätiger Mieter drei Termine pro Monat dulden muss, hier ging es aber um einen Verkauf (LG Frankfurt am Main, NZM 2002, 696).
In jedem Fall dürfen Sie auch Termine die Ihnen nicht passen ablehnen und müssen auch niemanden in Ihrer Abwesenheit in die Wohnung lassen.
Sonntagsbesichtigungen sollten grundsätzlich die Ausnahme bleiben. Am Ende kann ich Ihnen nicht sagen, ob die Vereinbarung noch als angemessen gilt und somit Bestand hat. Das müsste ein Gericht entscheiden. Ich denke sofern der Vermieter die Termine im Rahmen hält und Sonntagsbesichtigungen meidet könnte ich mir vorstellen, dass die Vereinbarung in Ordnung ist.
Ich denke es wird wenige Mieter geben, die sieben Monate vor Mietbeginn besichtigen wollen, daher sehe ich hier keine große Schwierigkeit. Der Fall wird einfach nicht oder nur sehr selten eintreten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt.
Danke für die schnelle Antwort. Würden sie sagen, dass 2 Termine pro Woche die beide 2 Stunden dauern können angemessen sind für Besichtigungstermine.
Das ist zumindestens mein vorschlag an den Vermieter. Er kann ja in 2 Stunden mehrere Mietinteressenten die Wohnung zeigen denn die Wohnung ist wirklich nicht groß(40qm,Singlehaushalt).
Aber ihre erste Antwort hat schonmal sehr geholfen. Besonders das ich den Mieter nicht in meiner abwesendheit in meine Wohnung lassen muss.
Und ich nicht jeden Termin hinnehmen muss.
Mfg Anna
zwei mal die Woche zwei Stunden scheint mir vollkommen angemessen. Ich denke hiermit wird Ihr Vermieter auch gut leben können.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
wir haben unsere Wohnung zum 31. August gekündigt und unser Vermieter möchte für den Nachmieter die Wohnung noch streichen lassen.
Wir haben uns bereit erklärt, dass die Maler vor dem eigentlichen Vertragsende schon in die Wohnung kommen dürfen. In den letzten Wochen waren drei vierschiedene Handwerker da und haben sich die Räume angesehen, um einen Kostenvoranschlag zu machen.
Jetzt will sich unser Vermieter noch mit Handwerker Nr. 4 die Sache ansehen. So langsam wird das ärgerlich, es kostet uns natürlich auch jedes Mal Zeit.
Wie viele von diesen Besichtigungsterminen sind zumutbar? Müssen wir uns überhaupt bereit erklären ihn in die Wohnung zu lassen, wenn uns die Arbeiten gar nicht mehr betreffen?
Danke und viele Grüße,
Lisa
grundsätzlich müssen Sie den Vermieter schon nach Terminabstimmung bzw. Anmeldung in die Wohnung lassen. Allerdings hat das Besichtigungsrecht auch Grenzen. Wenn es um die vierte Besichtigung zur Erstellung des vierten Angebots eines Malers geht, dann ist irgendwann Schluss. Entweder der Vermieter muss mit zwei oder drei Angeboten auskommen oder die Termine mit den Handwerkern zeitgleich legen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo!
Ich wohne in einer WG und wir haben ein Problem mit unserer Hausverwaltung. Im Moment bin nur ich vor Ort, die anderen beiden Parteien sind im Ausland, und ein Zimmer steht zur Vermietung (jedes Zimmer ist per eigenem Mitvertrag einzeln vermietet).
Nun stand letzte Woche die Hausverwaltung plötzlich mit zwei fremden Menschen im Wohnungsflur, als ich gerade in der Küche kochte. Es wurde nicht einmal vorher geklingelt und sie hat sich selbst Zugang verschafft. Ich war sprachlos und ziemlich sauer.
Nun habe ich eine Mail bekommen, dass am Mittwoch wieder jemand das Zimmer anschauen wolle. Und es sei zwar schön, wenn ich da sei. Wenn nicht, mache das aber auch nichts, denn sie habe ja einen Schlüssel.
Gilt das als Ankündigung und sie kann also auch in meiner Abwesenheit (wenn also niemand da ist) in die Wohnung?
Und selbst wenn ich da sein könnte, muss ich das einfach so akzeptieren? Ich sehe es allein schon als guten Ton an, mir einen Terminvorschlag zu machen und einen Zeitpunkt mit mir abzumachen, an dem es für mich auch passt.
Liege ich da falsch?
Vielen Dank im Vorhinein!
ich würde sagen, es kommt tatsächlich drauf an, was vermietet wurde. Wenn der Flur „nur“ zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung steht, entschärft dies das Verhalten der Hausverwaltung etwas. Aber auch in diesem Fall halte ich – ebenso wie Sie – eine Terminabsprache für sinnvoll. Schließlich gibt es gemeinsame Räume wie Küche und Bad, die alle drei Bewohner zu Wohnzwecken nutzen.
Vielleicht genügt ja ein klärendes Gespräch über die allgemeine Verfahrensweise bei der Vermietung von freien Zimmern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Tag H. Hundt,
habe die Ausführungen mit Aufmerksamkeit verfolgt, ich hätte noch eine Frage die ggf. für einige interessant sein dürfte. In meinem Fall wurden bereits Besichtigungen durchgeführt und zwar genau eine als Sammeltermin mit 6 Interessenten. Die 3 Monate Kündigung neigen sich dem Ende, es verbleibt nur noch ein Monat, es wurden keine weiteren Termine gemacht, da bereits ein Interessent zugesagt hatte, der jedoch wieder abgesprungen ist. Ich habe meinen Vermieter darüber informiert das ich jetzt im letzten Monat, vom 9-22.10.12 nicht hier vor Ort bin, sondern im Urlaub oder 500km weit entfernt. Jetzt fragt er, aufgrund der Klausel, ob ich jemanden benennen kann, der ihm den Zugang für mögliche Besichtigungen gewährt. Da ich hier leider keine Familie habe, kann ich ihm leider keinem geben der hier Zugang zu meiner Wohnung hat. Es sind ja auch erhebliche Wertgegenstände hier vorhanden. Ich habe Ihn gebeten, entweder einen Termin vor dem 9ten zu finden oder einen Sammeltermin nach dem 22ten. Ich möchte ohne meine Anwesenheit keinem den Zutritt zur Wohnung gewähren. Ich finde ohne Anwesenheit des Mieters, eine Besichtigung nicht zumutbar, wenn alternativ Termine angeboten werden, auch wenn ein Zeitraum von 14 Tage ausgeklammert ist. Gibt es hier Grenzen, ich denke einen ganzen Monat ausklammern, wäre für den Vermieter nicht zuzumuten.
leider kann ich Ihnen nicht wirklich viel zu Ihrem Fall schreiben. Sie haben den Vermieter über Ihren Urlaub informiert, bieten zuvor und danach Termine an. In meinen Augen haben Sie getan was Sie tun konnten. Der Vermieter muss sich in diesem Fall wohl Ihrer Planung unterordnen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich habe meine Wohnung gestern zum 31.01.2013 gekündigt. In diesem Schreiben habe ich der Vermieterin ebenso mitgeteilt das ich Dienstags in der Zeit von 10 – 13 Uhr und Donnerstags von 15 – 18 Uhr für Besichtigungen zur Verfügung stehe.
Ich bin um Juni Mutter geworden und meine Tochter schläft dementsprechend noch viel. Zumal ich unter der Woche auch diverse Termine zu bewerkstelligen habe die sich nicht , oder nur mit Kosten verschieben lassen. Nun stand meine Vermieterin eben vor meiner Türe und meinte, Sie hat jetzt schon jemanden der sich die Wohnung anschauen möchte. Sie hat die Herrschaften für Donnerstag, ist hier ein Feiertag, oder Samstag/Sonntag zur Besichtigung eingeladen.
Ich sagte Ihr das ich an diesen Tagen keine Zeit habe . Sie wurde direkt ausfallend und sagte mir das ich verpflichtet sei einem dieser Termine zuzustimmen.
Meine Frage ist nun – Ist das Rechtens ?
Zumal ich in dem Kündigungsschreiben ja Wöchentlich sowohl Vor – als auch Nachmittags einen Termin angegeben habe .
ob Ihre Termine genügen kann ich Ihnen nicht sagen. In meinen Augen könnte es reichen. Aber die Entscheidung liegt nicht bei mir, Ihnen oder der Vermieterin. Ob ein Vormittags- und ein Nachmittagstermin genügt wird im Zweifel vor Gericht entschieden.
Sie sind nicht verpflichtet jeden Terminvorschlag von der Vermieterin anzunehmen, schon gar nicht Feiertags- oder Sonntags. Auch müssen und dürfen Sie Ihre persönlichen Termine natürlich wahrnehmen und nicht Ihren ganz Alltag wegen einem Besichtigungstermin umkrempeln. Das gilt allerdings nur im begrenzten Maß und auch nur, wenn Sie der Vermieterin Alternativen aufzeigen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Nun, die Alternativen die ich jedesmal vorschlage passen Ihr nicht. Bzw Sie kommt mir dann immer damit, dass die potenziellen Mieter lange arbeiten müssen usw.
Ich sagte Ihr , ich kann Ihr Montag Abend gegen 17:30 Uhr anbieten das ginge auch nicht.
Nur werde ich auch nicht mein Baby, welches um 18 Uhr schlafen geht, wachhalten damit um 19 Uhr die Wohnung besichtigt werden kann . Ich sagte Ihr dass man dann das Schlafzimmer außen vor lassen müsse aber das passt Ihr auch nicht.
Wenn es nach Ihr ginge, könnte Sie jeden Tag mehrere Termine machen und ich hätte hier Dauerbetrieb.
Ich habe ein wenig geschaut und dies hier gefunden : Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52).
Mit meinen 2 Terminen wöchentlich liege ich da doch völlig im soll , oder ?
ja, es gibt hier verschiedene Urteile. Diese können Sie Ihrer Vermieterin ja mal zeigen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich bin letztes Jahr im Juli in meine Erstwohnung (Ich bin 22 Jahre alt) eingezogen. Anfangs war alles super und ich war auch mit meinem Vermieter zufrieden. Doch seit ein paar Monaten hat sich dies total verändert. Er klingelt beinahe täglich an meiner Haustür und bollert an Tür und Fenster. Dies ist besonders ärgerlich wenn ich direkt aus der Nachtschicht komme und er dann Sturmklingelt und an Türen bollert. Letztens war er mit einem Handwerker da. Dort hatte er sich auch angekündigt, wo dann ja nix gegen spricht. Allerdings war dies das einzige mal, wo er sich angemeldet hatte. Anfangs hab ich die Tür noch aufgemacht, doch jetzt ignoriere ich die Klingel einfach. Wenn ich wen erwarte, müssen mich Freunde und Verwandte auf dem Telefon anrufen. Jetzt meine Frage: Muss ich meinem Vermieter die Tür öffnen, wenn er so „energisch“ klingelt? Und muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich die Tür nicht öffne? Ich denke mir, wenn er was von mir will, kann er mir ja auch eine Nachricht hinterlassen oder mich anrufen. Meine Nummer hat er ja.
Sie können schon aus dem Grund nicht immer öffnen, weil Sie ja nicht immer zuhause sind. Wenn Ihr Vermieter ein Anliegen hat, kann er in der Tat den üblichen, schriftlichen Weg wählen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Abend!
Meine Situation:
Ich befinde mich in der Situation, dass ich zur Miete in einer Wohnung lebe, die der Eigentümer, der diese Wohnung bisher als Kapitalanlage genutzt hat, jetzt verkaufen möchte. Nun habe ich schon einige Besichtigungstermine über mich ergehen lassen und bin dabei auf Interessenten gestoßen, die durchaus die Intention habe, diese Immobilie selbst zum Wohnen zu nutzen. Ich habe aber nicht vor, auszuziehen, sondern noch mindestens zwei Jahre in dieser Wohnung als Mieter zu bleiben.
Meine Frage:
Welche Möglichkeiten hätte ein neuer Eigentümer, mich aus der Wohnung zu bekommen?
+
Welche Möglichkeiten habe ich, mein Mietverhältnis zu erhalten und in dieser Wohnung zu bleiben?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
gegen eine statthafte Eigenbedarfskündigung werden Sie nichts machen können. Vielleicht kann man einen Auszug durch die Hinzuziehung eines Anwalt verzögen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Abend.
Ich habe nur eine kurze Frage.
Bei mir steht, durch selbst eingereichte Kündigung, eine Wohnungsabnahme an. Meine Frage, muss ich die Ehefrau unseren Vermieters bei der Abnahme mit in die Wohnung lassen? Wir zwei stehen quasi auf Kiegsfuss. Sie ist aufbrausend, sehr laut und unter der Gürtellinie in ihrer ausdrucksweise und das vor meinen Kindern. Muss ich sie als Zeugin des Vermieters rein lassen?
Ich wäre dankbar wenn Sie mir schnellst möglich antworten könnten/würden. Da mir die Abnahme im Nacken sitzt.
Ich danke im Vorraus.
bitten Sie Ihren Vermieter doch einfach einen anderen Zeugen mitzubringen. Das wäre vielleicht die einfachste Lösung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Tag Herr Hundt,
ich habe auch eine Frage. Ich hatte gestern einen Zettel vom Hausmeister im Briefkasten. Da es sich um eine Kopie handelt, gehe ich davon aus, dass mehrere Mieter diesen Zettel bekommen haben. Dort steht- mit sehr vielen Rechtschreibfehlern und auf kariertem Papier- dass der Vermieter angeordnet hat, dass zwecks Prüfung der Dusche und Kammer, dem Hausmeister doch Zutritt zur Wohnung nächste Woche gewährt werden soll. Ich wundere mich nun, ob die Prüfung der Dusche schon ein Grund ist, den Hausmeister in meine Wohnung zu lassen. Ich habe keinen Mangel beanstandet und auch sonst wurde kein Grund genannt (zumal ich es sehr komisch finde, dass der kopierte Zettel so bescheiden aussieht und nur so dahingekrakelt wurde.). Ist das in irgendeiner Weise zulässig?
Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Tag!
fragen Sie doch einfach beim Eigentümer oder Ihrer Hausverwaltung nach, was es mit dem Zettel und der Besichtigung der Dusche auf sich hat. Damit lassen sich Ihre Fragen sicherlich klären.
Viele Grüße
Dennis Hundt
guten morgen .
das habe ich ja versucht, aber darauf lässt er sich nicht ein.
Gibt es nicht irgend eine Klausel oder sowas, in der leitlich vorgeschieben ist, wer mit zu nehmen/bringen ist?
Ehegatten sind doch parteiisch anzusehen!!
oder darf ich ihr wenn es daurauf ankommt den Mund verbieten oder sie gar der Wohnung verweisen??
Denn sie kommt ja quasi nur als „STILLER Beobachter/Zeuge“ mit.
Nur weiß ich jetzt schon, wird sie wohl kaum „still“ sein.
Ich danke für Ihre Antwort
Guten Tag Herr Hundt,
ich habe auch eine Frage. Ich hatte vorgestern einen Zettel vom Hausmeister im Briefkasten. Da es sich um eine Kopie handelt, gehe ich davon aus, dass mehrere Mieter diesen Zettel bekommen haben. Dort steht- mit sehr vielen Rechtschreibfehlern und auf kariertem Papier einfach nur hingekrakelt- dass der Vermieter angeordnet hat, dass dem Hausmeister zwecks Prüfung der Dusche und Kammer, Zutritt zur Wohnung gewährt werden soll (ich merke an: alles vom Haumeister selber geschrieben).
Ich wundere mich nun, ob diese Prüfung der Dusche schon ein Grund ist, den Hausmeister in meine Wohnung zu lassen. Ich habe keinen Mangel beanstandet und auch sonst wurde kein Grund genannt. Auch in den vergangenen Jahren kam so etwas nicht vor. Ist das in irgendeiner Weise zulässig? Ich möchte diesen, mir doch sehr unangenehmen Mann, nicht in die Wohnung lassen.
Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Tag!
Hallo, Herr Hundt.
Habe meine Mietwohnung fristgerecht gekündigt. Mein Vermieter wohnt weit entfernt und lässt die Wohnungs-Neuvermietung durch einen Makler durchführen.
Meine erste Frage: Darf der Vermieter einen Makler mit allen Obliegenheiten (Vorabnahme, Regelung der Mängelbeseitigung, Wohnungsabnahme) beauftragen und handelt dieser sodann in Vollmacht?
Die zweite Frage: Wo finde ich die rechtliche Regelung, dass der beauftragte Makler meine Wohnung NICHT ohne mein Einverständnis fotografieren darf?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen im voraus,
mit freundlichen Grüßen
natürlich kann der Vermieter die Aufgaben an einen Vertreter / Bevollmächtigen abgeben. Bezüglich der Fotos würde ich auf Artikel 13 des Grundgesetzes verweisen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich habe eine 2er WG mit einem Mitbewohner und wir haben noch einen Mietvertrag bis Ende Februar (letzen Monat fristgerecht gekündigt).
Nun drängt der Vermieter darauf, einen Zeitrahmen für mögliche Besichtigungen für Nachmieter genannt zu bekommen. Mein Mitbewohner hat Schichtdienst und daher ist es schwer feste Termine zu nennen. Nun würden wir gerne Vorschlagen, dem Vermieter einen festen Wochentag zu nennen, an dem wir die Wohnung nach Absprache für Besichtigungen zur Verfügung stellen, jedoch frühestens ab nächstem Monat.
Wäre dies soweit rechtlich zulässig oder müssen wir die Wohnung sofort für Besichtigungen zur Verfügung stellen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
was angemessen für Besichtigungen ist, entscheiden Gerichte. Ich würde dem Vermieter für dieses Jahr noch zwei oder drei Tage nennen, an denen Sie Termine abstimmen können und dann im neuen Jahr auch ein bis zwei Termine-Tage die Woche. Das halte ich zumindest für angemessen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich hab ebenfalls eine Frage. Ich hab das Mitverhältnis gekündigt zum 31.12.2012. Wir haben Nachmieter gesucht und diese auch gefunden. Die haben einen Mietvertrag unterschrieben zum 01.01.2013. Leider kann jetzt einer der Nachmieter nicht einziehen, weshalb meine Vermieterin wieder neu suchen muss. Bin ich jetzt verpflichtet Sie mit potentziellen Nachmietern für meine Nachmieter rein zu lassen? Weil eigentlich hatten wir ja Nachmieter die den Mietvertrag auch unterschrieben haben.
Im Mietvertrag steht allerdings, dass ich nach 2 Tagen vorankündigung verpflichtet bin den Vermieter rein zu lassen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Viele Grüße,
Sabrina Vogel
ja, in meinen Augen ist es Ihre Pflicht die Vermieterin für Besichtigung reinzulassen, egal ob es der zweite Anlauf ist oder nicht. Eine ordentliche Terminabstimmung vorausgesetzt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Aber wie sieht es aus, wenn jetzt nur mein Nachmieter mit Interessenten kommt aber ohne meine Vermieterin? Muss ich Ihn dann reinlassen? Natürlich ordentliche Vorankündigung vorausgesetzt.
Da sich unsere Nachmieter in den letzten Besuchen uns gegenüber ziemlich daneben benommen haben, wollen wir sie eigentlich nicht weiter unterstützen. Meine Vermieterin ist natürlich was anderes, wenn Sie rein kommen will, kann Sie das gerne machen aber nur ohne die Nachmieter. Kann ich darauf bestehen?
Vielen Dank.
Hallo Herr Hundt,
unser Vermieter möchte unsere Wohnung mit Kaufinteressenten für das Mietshaus besichtigen.
Kann ich von ihm verlangen, dass er sich für die Besichtigungen auch mal an die anderen Mieter wendet, oder muß ich es hin nehmen, dass nur meine Wohnung besichtigt wird?
Vielen Dank schon mal!
die Rechtsprechung definiert wie viel Besichtigungen angemessen sind. Daran muss sich der Vermieter halten. Welche Wohnung er besichtigen will, müssen Sie meiner Meinung nach ihm überlassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich bin selber Vermieterin und stehe momentan vor dem Problem der Neuvermietung meines Objektes. Es handelt sich um ein älteres Haus mit Garten, dass aufgrund der Lage und Raumaufteilung schwer zu vermieten ist.
Meine Mieter haben zum 28.02. gekündigt und bisher konnten wir die Termine auf nachmittags ab 16:30 Uhr oder anfangs auch mal Samstags abstimmen. Nun jedoch habe ich zwei Interessenten, die aufgrund der Arbeitszeiten nur am Wochenende kommen können und ausserdem betonten, dass Sie natürlich alles gern bei Tageslicht besichtigen möchten.
Kann der Mieter eine Besichtigung am Samstag verweigern?
Vielen Dank im Vorraus.
ich würde Ihnen raten nach konkreter Rechtsprechnung zu suchen. Vielleicht hilft Ihnen auch dieser Artikel weiter: https://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/besichtigung-der-vermieter-darf-rein-kommen-wann-er-will-irrtum-nr-2/.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
mein jetziger Vermieter hat einen Makler damit beauftragt, die von mir gemietete Wohnung zu verkaufen. Ich möchte nicht ausziehen und der Mietvertrag wurde auch von keiner Seite gekündigt. Jetzt stehen zwei Optionen zur Auswahl, entweder die Wohnung wird als Kapitalanlage verkauft und ich bekomme sozusagen einen neuen Vermieter, wobei der Mietvertrag unberührt weiter bestehen bleibt oder die Wohnung wird verkauft und der neue Eigentümer klagt auf Eigenbedarf. Im letzteren Fall müsste ich dann ja ausziehen.
Die Mietwohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus, welches aus teilweise vermiteten und teilweise selbstgenutzten Eigentumswohnungen besteht.
Welche Fristen habe ich einzuhalten, wenn der neue Vermieter auf Eigenbedarf klagt? Wann muss ich spätestens ausziehen? Übernimmt der neue Eigentümer, der ja dann will das ich ausziehe, meine Umzugskosten?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichem Gruß
Heiko
ein neuer Eigentümer muss nicht auf Eigenbedarf klagen, vielmehr kündigt der Eigentümer einfach wegen Eigenbedarf. Wenn der Mieter dann nicht auszieht, muss man im zweiten Schritt klagen. Es gelten hier die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
ich bewohne mit meinen beiden Söhnen eine Mietwohnung, bestehend aus Haupthaus und Anbau, in dem Küche, Bad und Kinderzimmer untergebracht sind. Durch ein vermutlich undichtes Ziegelwerk (Dach) war der komplette Anbau (insbesondere Kinderzimmer) extrem mit schwarzem Schimmel befallen! Der Vermieter hat die Sanierung,die durch mich geleistet wurde, finanziert. D.h. er hat für das benötigte Material (Isoliermaterial, Mauerwerk, Putz et.) gezahlt. Den Arbeiten ging aufgrund der hohen Feuchtigkeit im Mauerwerk, eine fast 6 Wochen andauernde Trockenzeit mit einem Raumentfeuchter voraus. Das Gerät verbrauchte 3,6kW/ std.! Nun habe ich die Stromabrechnung für 2012 erhalten, in denen eine Nachforderung von fast 700€ aufgeführt ist. In den vergangenen Jahren habe ich immer Geld zurückbekommen. Ursache diesmal liegt auf der Hand. Wie kann ich den Vermieter dazu bewegen, diese Kosten zu übernehmen? Kann er das nicht über seine Gebäudeversicherung abwickeln? Eine schnelle antwort wäre nett, da ich nicht gerade wohlhabend bin und nur eine kurze Zeit zur Zahlung der ausstehenden Forderung habe.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Eßer
sprechen Sie Ihren Vermieter doch darauf an und bitten Sie um Kostenübernahme. Mehr können Sie im ersten Schritt nicht machen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich habe durch Zufall erfahren, dass meine Vermieterin „meine“ Wohnung“ verkaufen möchte,
was ja auch ihr gutes Recht ist, nur hat sie mich darüber nicht in Kenntniss gesetzt.
Ich gehe nun davon aus, dass sie sich demnächst melden wird, um Kaufinteressenten die Wohnung zu zeigen.
Meine Frage ist nun allerdings folgende:
Ich bin freiberuflich tätig und nicht oft daheim, somit könnten Besichtigungstermine etwas
schwierig werden. Ich möchte aber auf gar keinen Fall, dass Interessenten nur mit meiner Vermieterin und evtl. einer Nachbarin, die einen Schlüssel hat, die Wohnung besichtigen.
Müsste ich dem ggf. zustimmen oder kann ich darauf bestehen, dass die Besichtigungen nur statt finden, wenn ich auch selbst anwesend bin?
Schon einmal vielen Dank!
die Vermieterin muss sich natürlich auch nach Ihren Terminen richten. Auf der anderen Seite kann das nicht heißen, dass über Monate keine Besichtigung möglich ist. Vielleicht haben Sie ja eine Vertrauensperson, der Sie den Schlüssel zur Besichtigung anvertrauen können.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich habe meine Wohnung gekündigt und von meiner Vermieter ein Brief bekommen in den steht: Bzgl. der Weitervermietung werden wir ihr Appartement zur Besichtigung freigeben und, wie in Mietvertrag vereinbart, das Appartment in der Zeit von 8.00 – 16.00 Uhr auch ohne Ihre Anwesenheit Vorbesichtigen.
Was auch schon ohne mein Wissen und Anwesenheit stand gefunden hat. Trotz das ich in meiner Kündigung an gegeben hab das ich bitte schriftlich oder tefonisch informiert werden möchte.
Ist das nicht Hausfriedenbruch? oder kann mein Vermieter das einfach machen.
höchst ungewöhnlich und rechtlich wohl mehr als fragwürdig.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
wir befinden uns gerade in der 3 monatigen Kündigungsfrist. Die Besichtigungstermine werden mit den Vermietern immer abgesprochen und eigentlich läuft alles auch ganz gut. Ich habe unserem Vermieter eine Zeit vorgegeben wann besichtigt werden kann und wann nicht. Da ich einen kleinen Sohn habe möchte ich nicht dass wegen Mittagsschläfchen von 12 bis 16 uhr besichtigt wird. Jetzt ruft die mich wieder an und kündigt einen Temin für Samstag 14 uhr an. Sie meinte das die Leute nur um die Uhrzeit Zeit hätten. Bin ich verpflichtet den Termin zuzustimmen?
LG Kira Te
Guten Tag Herr Hundt.
Wir haben zum 31.7.13 nach knapp über 5 Jahren unsere Wohnung gekündigt und suchen selbst einen Nachmieter der schon ab Mitte Juni die Wohnung haben könnte. Bisher vertröstet der Vermieter alle Kandidaten und schleppt nun selbst welche an obwohl er von uns seriöse Kandidaten bekommt. Wie lange kann der Vermieter das noch machen?
Dazu würde ich gern wissen ob ich den Vermieter mit in die Wohnung lassen muss wenn sein potenzieller Nachmieter zum anschauen kommt?
Und eine letzte Frage, wir haben vor knapp 2 Jahren fast alles gestrichen. Dabei haben wir alles geweißt und eine rote wand und ein gelbes Zimmer vom Vormieter weiß gestrichen. Dafür aber für uns im Flur einen leichten Grünton (2kleine Flächen) und im Schlafzimmer eine Wand in Fliederfarben gestrichen. Der erste Satz des Vermieters war…“Sie müssen die Wohnung weißen“
Ist das in dem Fall zulässig?
Ich bedanke mich im vorraus für Ihre hoffentlich hilfreiche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
M. Schneider
es ist ein Mythos, das der Vermieter eine Nachmieter annehmen muss. Zu den Schönheitsreparaturen kann man leider nichts sagen, ohne den MIetvertrag mit den gesamten Klauseln zu prüfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich habe meine Wohnung zum 31.08.13 gekündigt und nun steht schon eine erste Besichtigung eines potenziellen Nachmieters an.
Zu meinem Problem: Meine Tochter ist schwer krank und zurzeit bettlägerig. Muss ich grundsätzlich einer Besichtigung ihres Zimmers zustimmen und sie quasi aus dem Bett „schmeißen“ oder habe ich in diesem Fall das Recht „nein“ zu sagen? Leider finde ich dazu keine Informationen und hoffe auf Ihre Antwort.
Hinzu kommt, dass wir seit Jahren, besonders seit einem halben Jahr ständig extremem Lärm der Nachbarn ausgesetzt sind (deshalb auch der Auszug), weshalb sich der Zustand meiner Tochter noch verschlimmert hat , was dem Vermieter bekannt ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Maria W.
Sehr geehrter Herr Hundt,
wir leben zu zweit seit 7 Jahren in einem Reihenhaus zur Miete. Nun hat unser Vermieter beschlossen alles zu verkaufen. Seither kommt er alle 2-3 Tage und kündigt eine Besichtigung für den nächsten Tag an. Was wir sehr kurzfristig empfinden da wir berufstätig sind. Zudem bin ich schwanger und froh, wenn ich nach einem stressigen Arbeitstag meine Ruhe habe und auch mal die Füsse hochlegen kann. Bisher haben wir den Besichtigungen zugestimmt aber das wird scharmlos ausgenutzt. Bei der einen angemeldeten Besichtigung wird uns dann mitgeteilt das 1 oder 2 Stunden später noch 2 weitere Besichtigungen duchgeführt werden sollen. Müssen wir uns die gefallen lassen?
Zudem soll in das von uns bewohnte Gebäude eine neue Heizung eingebaut werden und der Wasserkreislauf getrennt werden. Auch hier immer am Vorabend die Anmeldung das zum Beispiel das Wasser am nächsten Morgen um 8 Uhr abgestellt wird oder das am nächsten Morgen irgendwelche Handwerker kommen.
Müssen wir das in diese Form akzeptieren oder können wir dies unterbinden? Könnte eventuell auch eine Mietminderung angedroht werden?
Über eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Anja
ich würde den Vermieter einfach bitten, das er Termin auf z.B. zwei Tage die Woche beschränken soll und min. 3 Tage vorher abkündigen sollte. Das wäre wohl ein guter Kompromiss.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
wir haben unseren Vermieter bereits darum gebeten, die Termine besser mit uns abzusprechen und diese dann auch einzuhalten. Leider ohne Erfolg.
Trotzdem Danke für Ihre Antwort.
Grüße
Anja
Sehr geehrter Herr Hundt,
mein Vermieter würde gerne zwecks Weitervermietung meine Wohnung werktags besichtigen lassen. Da ich bis 18 Uhr arbeite und mit dem Auto eineinhalb Stunden von der Arbeit zu dieser Wohnung brauche (deswegen auch Umzug), sage ich ihm momentan Anfragen zur Wohnungsbesichtigung Werktags ab und biete Ihm als Alternative Samstag ab 18.30Uhr oder den ganzen Sonntag an. Bin ich damit meiner „Pflicht“ zur Mitwirkung an der Weitervermietung ausreichend nachgekommen oder muss ich Ihn tatsächlich werktags besichtigen lassen ?
Hierzu sei noch gesagt, dass die Wohnung vor 2 Monaten gekündigt wurde und er sich erst vor wenigen Tagen gemeldet hat. Einmal habe ich Ihm bereits eine Besichtigung unter der Woche ermöglicht, weil meine Freundin grade Zeit hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin
Sehr geehrter Herr Hundt
Ich war 3 Wochen im Urlaub während mein Vermieter in meiner Wohnung war und Fotos gemacht hat (er behauptet das meine Türe offen war und er nur nach dem rechten sehen wollte )!!! Was kann ich jetzt dagegen machen ??
Hallo Herr Hundt,
mein Vermieter will das Haus verkaufen, in dem wir eine Wohnung mieten.
Dafür will er einen Besichtigungstermin mit mir ausmachen. Er will mit dem Makler und seiner Frau vorbeikommen.
Den Mietvertrag hat allerdings nur er alleine unterschrieben. Muss ich seine Frau bei dem Termin dulden? Oder reicht wenn er alleine mit dem Makler erscheint?
Der Grund: seine Frau wird schnell beleidigend und laut und ich möchte die einfach nicht sehen müssen. Darf verweigern seine Frau in meine Wohnung reinzulassen?
Lieben Gruß
Stefan
Hallo Dennis,
Ihr Artikel ist sehr gut geschrieben. Leider nur Wohnungen betreffend.
Ich bin darauf gestoßen, als ich mich fragte, ob meine dem Vermieter angebotenen Besichtigungstermine meines fristgerecht gekündigten Ladenlokals
ausreichend sind.
Ich betreibe dort keinen Verkauf mehr. Es ist aber noch mit Sachen/Kartons von mir bestückt.
Ich habe dem Makler Montag und Freitag 8.15 Uhr angeboten. Ich denke im geschäftlichen Verkehr ist die Uhrzeit angemessen.
Der Makler hat mich aber wüst beschimpft und gesagt, sein Interessent käme aus Wuppertal und er würde so früh auch nicht arbeiten. Er wollte den Schlüssel. Hat er nicht bekommen.
Später kann ich aber nicht, da ich bereits um 9 Uhr sam neuen Laden sein muss!
Über eine Antwort freue ich mich!
was kann ich dazu schreiben… Sie als Mieterin und der Makler/Vermieter kann jetzt nach Urteilen suchen, um seine Wunschzeit durchzusetzen. Am Ende sollten Sie einen Kompromiss finden, am besten ohne Rechtsprechung zu sichten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
bei uns sieht es so aus, der Makler hat uns über den Verkauf der Wohnung informiert und uns jetz erneut Kontaktiert, zwecks einem Besichtigungstermin des evtl. Käufers.
An und für sich, haben wir damit kein Problem.
Mir stellt sich nur die Frage, wenn die von uns bezogene Wohnung gekauft wird, und ich nehme an der Käufer wird sie selbst beziehen wollen, müssen wir ja ausziehen, das geht bei uns derzeit Finanziell rein gar nich. Wie wird das geregelt? Zumal bei uns im Umfeld die großen wohnungen recht Teuer btw Rar sind.
Wir haben 3 Kinder.
LG Nancy
ich schicke Ihnen zum Thema Eigenbedarf einen Link per E-Mail.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo, vielen lieben dank für die schneller antwort 🙂
LG
Bei mir war die Toilette verstopft. Dazu musste ich den Vermieter anrufen, der sich das dann ansehen kommen wollte. Als er da war, ging er in die Küche, um dort den Abfluss zu prüfen. Leider stand dort der Abwasch von 3 Tagen, da ich krank im Bett liege seit einer Woche. Der Vermieter hat mich ausgeschimpft, vonwegen ich würde die Küche verwüsten und weißichwasalles. Dabei standen da nur ein paar Teller und eine Pfanne. Aber egal. Jetzt hat er mich heute angerufen und erneut die Ohren lang gezogen und einen Termin für eine Wohnungsbesichtigung gemacht, da er meint, ich würde die Wohnung verwahrlosen (was nicht stimmt – seine Mutter ist wöchentlich in meiner Wohnung und die hätte sowas direkt gesehen/gemeldet). Auf was muss ich mich nun gefasst machen, wenn der kommt (hatte sowas noch nie)? Darf der in meine Schränke schauen und kontrollieren, ob auch Staub gewischt wurde, oder wie muss ich mir das vorstellen? Und was darf er überhaupt? Da ich nur ein Zimmer habe, kann er ja nicht viel zu schauen haben?
Mir wurde vor einigen Monaten meine Wohnung rechtmäßig wegen Eigenbedarf gekündigt. Das musste ich nach gerichtlicher Prüfung akzeptieren und übergebe nun die Wohnung in 4 Wochen.
Jetzt will meine Vermieterin unbedingt noch vor der Übergabe alles besichtigen, weil Sie die anstehende Sanierung vorplanen möchte und sich daher ein Bild machen müsse.
Sieht droht mir, wenn ich sie nicht vorher reinlasse mit Gericht. Was aber soll in diesem Fall passieren, wenn ich der Besichtigung nicht zustimme? Ich meine, sie hat gekündigt…ich muss hier raus…und sie will auch niemandem die Wohnung zeigen. Sie zieht ja selbst ein. Muss ich sie reinlassen? bzw was droht mir, wenn ich sie bis zur Übergabe in einigen Wochen nicht reinlasse? Mit einer Kündigung kann sie mir jedenfalls nicht drohen.
DANKE!!!
Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe meine Wohnung gekündigt, die Frist läuft bis zum 30.11.2014. Meine neue Wohnung beziehe ich am 30.09. 2 Monate überschneiden sich also die beiden Mietverträge… Ich habe vor 3 Wochen einige Besichtigungstermine in Eigenregie (mit Zustimmung des Vermieters) veranstaltet und 12 zumutbare (solvente, beruftätige, Alleinstehende oder Paare ohne Kinder oder Haustiere) präsentiert (deren Unterlagen vorgelegt). Daraufhin teilte er mir mit, dass er eine Entscheidung erst nach seinem Urlaub (15.9., also heute) treffen könnte, weil er in den Urlaub fahren würde und sein Bruder (er vermietet mit) erkrankt sei. – Heute haben erneut die Interessenten bei ihm angerufen und wurden erneut vertröstet, sie möchten sich am 17.09. nochmals melden.
1.)Mir ist klar, dass es nur ein Irrglaube ist, dass drei Nachmieter durch mich präsentiert werden müssen um aus dem Mietvertrag rauszukommen… – Aber darf der Vermieter sich dermaßen dagegen stellen, den Mietvertrag durch einen Nachmieter vorzeitig enden zu lassen?
2.) Sollte ein Nachmieter zum 1.10. scheitern: Bin ich auch nach meinem Auszug am 30.09. dazu verpflichtet, dem Vermieter unbegrenzt in meine Wohnung zu lassen?
3.) kann ich im Falle des Falles, dass ich auch den November noch bezahlen muss (ich werde im November in den Urlaub fahren), verlangen, dass er Termine nur in meiner Anwesenheit vollziehen darf? Wie oft bin ich verpflichtet, ihn in die Wohnung zu lassen? – Wieviele Tage Vorankündigung kann ich verlangen?
Ich danke herzlich für eine Beantwortung…
Viele Grüße
Laura
Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen: Drei Nachmieter stellen und der Mieter kann ausziehen – Irrtum Nr. 15
Wenn Sie die Wohnung zeitnah weitervermietet haben möchten, sollten Sie so viele Termin wie möglich ermöglichen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
Auch ich habe eine Frage zu dem Thema Besichtigung durch Interessenten:
Es fand letzte Woche bei uns eine Besichtigung mit mehreren Interessenten statt. Von diesen Interessenten fragten uns einige nach den Heizkosten( Nachtspeicheröfen)die wir zahlen würden. Auch nach unseren Gründen für den Auszug wurden wir gefragt. Wir haben wahrheitsgemäß geantwortet z.B. “ Wir zahlen momentan … an Abschlag für die Heizung aber das hängt natürlich auch vom individuellen Verbrauch ab.“ Oder eben das wir als Familie gesundheitliche Probleme hätten durch die hohe Feuchtigkeit der Wohnung (Schimmel und Stockflecke sind auf der Tapete sichtbar).
Nun erhielten wir ein Schreiben des Anwalts des Vermieters das wir Fragen zu der Wohnung und den Gründen nicht beantworten dürfen andernfalls würden weitere Schritte geplant werden.
Ist das Richtig? Wenn ja, darf ich dann den Interessenten auf Fragen auch genau das antworten ,nämlich das der Anwalt des Vermieters uns verboten hat Fragen zur Wohnung zu beantworten?
Man merkt wir haben kein friedlichen Auszug mit dem Vermieter und trennen uns sozusagen im Unfrieden.
Dankeschön für Ihre Antwort und Mühe
Christiane
ich möchte Ihnen zu so einem heiklen Thema lieber keinen Rat geben. Wenn Sie gegenüber den Interessenten nicht schweigen wollen, sollten Sie sich besser rechtlich zu Ihren Möglichkeiten beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
Ich wohne in eine WG und habe nur einen Mietvertrag für ein Zimmer.
Darf der Vermieter unangekündigt eine Besichtigung der Küche und des Bades durchführen? Er klingelt nicht mal, sondern schließt mit dem Schlüssel auf uns steht plötzlich mir 2 bis 3 Interessenten in der Wohnung.
Danke.
Beste Grüße
leider weiss ich nicht, was Sie für einen Mietvertrag abgeschlossen haben und welche Rolle die Allgemeinflächen bei der Anmietung spielen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
ich ziehe Mitte Februar um; der Vermieter will die Wohnung verkaufen. Vorher bin ich von Anfang Januar bis drei Tage vor dem Umzug sechs Wochen zu einem Praktikum weg, und zwar sechs Fahrtstunden. Ich hatte nicht vor, in dieser Zeit heimzukommen, weil es mir zu weit und zu teuer ist. Mein Vermieter weiß von dem Praktikum.
Bisher hat er aber keinen Käufer für die Wohnung bekommen. Immer wieder einmal will er die Wohnung besichtigen. Einmal habe ich zu meiner Arbeitszeit meinen einzigen Schlüssel bei meinem Nachbarn hinterlassen, damit die Wohnung besichtigt werden kann. Ein weiterer Schlüssel existiert nicht und er kann nicht nachgemacht werden (Sicherungskarte beim Vermieter nicht auffindbar). Ich sehe aber nicht ein, in den sechs Wochen Abwesenheit meinen einzigen Schlüssel jemand anderem zu überlassen, egal wem. Muss ich das?
Vielen Dank für die Hilfe.
bitten Sie den Vermieter um einen Kompromiss. Zum Beispiel könnte das Schloss auf seine Kosten getauscht werden und ein Schlüssel bei Ihrer Vertrauensperson hinterlegt werden. Einfach als Idee.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
ich habe meine Wohnung zum 31.03. gekündigt.
1. Jetzt will der Vermieter noch dieverse Reparaturen , z.B. die Dusche usw durchführen lassen während ich noch da Wohne. Muss ich dem Zustimmen?
2. Ausserdem bin ich im Februar im Urlaub, da will der Vermieter dass ich der Marklerin den Schlüssel gebe für Besichtigungen. Muss ich dem Zustimmen?
3. Habe ich gehört dass ich auf ein Zutrittsprotokoll verlangen kann von der Marklerin wen Sie in die Wohnung lässt. Wie hat so ein Protokoll auszusehen?
Grüße
Micha
Hallo,
ich habe nun meine Wohnung gekündigt und der VM möchte Interessenten die Wohnung zeigen.
Muß ich die Führungen durch die Wohnungs durchführen oder darf ich diese Ablehnen!
Das mein VM Interessenten die Wohnung zeigt ist für mich Ok,
aber eigentlich sehe ich es nicht ein das ich ihm den „Makler“ mache.
Er soll schon selbst den Nachmietern die Wohnung zeigen und anpreisen.
Gruß
Hallo Herr Hundt,
in meiner Wohnung sollen aufgrund der Modernisierungsmaßnahmen Netzkabel verlegt werden. Das gilt für das gesamte Haus. Die hierfür von der Verwaltung beauftragte Firma nennt in ihrem Schreiben einen Termin, bei dem ich in dem Zeitraum von 8-16 Uhr zu Hause sein muss. Terminveränderungen sind nicht möglich.Die Firma droht mit kostenpflichtigen Einsätzen, wenn zu diesem einen Termin kein Zugang gewährt wird. Nun, bin ich in diesem Zeitraum nicht zu Hause, da ich beruflich verreist bin. Daher möchte ich der Firma in der drauffolgenden Woche drei Termine vorschlagen wie folgt:
Montag, xxxx 8 bis 10 Uhr;
Dienstag, xxxx 16 bis 18 Uhr;
Freitag, xxxx 15 bis 17 Uhr.
Sind die Termine angemessen?
Soll ich den Brief als Einschreibebrief versenden?
Ist die Begründung für meine Abwesenheit ausreichend oder muss ich noch ausführlicher schreiben (wie lange ich nicht da bin und wie weit Entfernt ich dann von der Wohnung bin)?
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
ich würde einfach mal anrufen und nach einen Alternativtermin fragen. Das wäre mein erster Schritt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
Mein exfreund hat einfach einen Termin mit unserer Vermieterin vereinbart, unsere gemeinsam gemietete Wohnung zu besichtigen. (Biede stehen im Mietvertrag) Mietvertrag gekündigt, ich ziehe zum 31.04 fristgerecht aus. Ich kann an dem Termin aber nicht (schon diesen Donnerstag, also 4 Tage vorher Bescheid bekommen) und möchte nicht, dass Sie allein mit meinem Ex in der Wohnung ist. Kann ich den Termin absagen? Ich habe ihr bereits Alternativen angeboten. Darf er ihr allein einen Termin zusagen? Jeder hat momentan ein Zimmer und die Gemeinschaftsräume.
Viele liebe Grüße,
B.
versuchen Sie doch einvernehmlich einen gemeinsamen Termin mit der Vermieterin zu finden. So würde ich da rangehen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
seit einem Jahr wohne ich nun in meiner Wohnung. Mein Vermieter beschwert sich ständig, dass ich zu oft lüfte und behauptet auch, dass ich den gesamten Winter über stundenlang die Fenster offen hatte. Das stimmt aber nicht. Ich habe ihm gesagt, dass ich es schon gern kühler mag, das heißt, dass mir 18 °C völlig ausreichen, aber dass ich ganz bestimmt nicht gerne friere. Es stimmt schon, dass ich mehrmals am Tag lüfte (auch im Winter), aber ganz bestimmt nicht stundenlang. Dann sagte er zu mir, dass es üblich sei einmal im Jahr eine Wohnungsbesichtigung vorzunehmen. Stimmt das? Vor allem, wenn seine Begründung ist, dass ich zu oft lüfte und sich deshalb Schimmel bilden würde?
Gruß Kati
grundsätzlich vermeidet lüften die Schimmelbildung, solange es warm genug in den Räumen ist.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
Ich als Mieter habe seit über 2 Jahren regelmäßig Besichtigungen zwecks Verkauf der Wohnung.
Nun habe ich eine neue Arbeit und bin in den nächsten 3 Monaten Mo-Sa von 8 bis 22 Uhr nicht zu Hause. Der Vermieter besteht nun darauf vor oder nach der Arbeit oder am Sonntag Besichtigungen durchzuführen. Muss ich dies dulden oder kann ich darauf bestehen dass erst in 3 Monaten weitere besichtigen gemacht werden?
Kann ich generell etwas gegen die Besichtigungen machen? Es geht nun seit über 2 Jahren so und es zieht langsam ziemlich an den Nerven.
Meine Mietwohnung soll verkauft werden. Mein Vermieter hat dazu eine Maklerin beauftragt. Sie war schonmal in der Wohnung (war so abgesprochen mit mir) um sie selbst zu besichtigen. Im mündlichen wurde geregelt, dass sie jederzeit in die Wohnung darf wenn sie es vorher ankündigt. Sie kann sich den Schlüssel beim Vermieter holen dafür. Ich bin selbstständig und habe daher 12-13 Stunden die ich arbeite. Deswegen wollte ich die Besichtigungen etwas erleichtern.
Heute ist folgendes vorgefallen: Ich habe einen freuen Tag (es ist Montag). Plötzlich höre ich wie am Schloss ein Schlüssel reingesteckt wird. Aufgesperrt werden konnte nicht weil mein eigener Schlüssel von innen steckt. Ich höre die Stimme der Maklerin und denke mir nur: „da hab ich sie gerade vor Hausfriedensbruch bewahrt.“
Stimmt das so?
Setzt unsere mündliche Absprache die Ankündigung außer Kraft bzw. überhaupt die gesetzlichen Regelungen? Darf ich nun den schliesszylinder austauschen? Ich habe leider keinen Beweis dass sie auch davor schon ohne Absprache in der Wohnung war.
ich würde mich mit dem Vermieter und der Maklerin besprechen. Die Regel definieren, vielleicht auch schriftlich. Es ist ja sehr ungewöhnlich, dass Sie einen Schlüssel beim Vermieter lassen (oder dieser einen Schlüssel hat) und Sie die Besichtigung ohne Ihre Anwesenheit zulassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
das Hausverwalterehepaar, welches für mein Mietverhältnis zuständig ist, hat nach dem kürzlichen Tod der Hausbesitzerin das Haus geerbt und will dieses nun schnell verkaufen.
Diese Woche finden schon einige Besichtigungen statt und man hat mir mitgeteilt, dass mir seitens der Verwalter das Mietverhältnis noch diese Woche, unter Berücksichtigung der gesetzl. Kündigungsfrist, gekündigt wird.
Ist dies rechtens, da das Haus ja dann in die Hände des neuen Besitzers übergeht und man diesem praktisch die Kündigung vorweg nimmt, um den Verkauf „attraktiver“ zu gestalten und dem neuen Besitzer ein „Übel“ abnimmt? Da ja auch im Falle der Kündigung seitens der Hausverwalter kein „Eigenbedarf“ besteht.
Ich besitze einen gültigen Mietvertrag seit 1. Dezember 2015 und habe mir in dieser Zeit auch nichts zu Schulden kommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Wolf
eine aus der Luft gegriffene Kündigung ist natürlich nicht möglich. Vielmehr muss eine Kündigung begründet werden, z.B. durch Eigenbedarf.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Frage, die sich hier jetzt stellt ist – wenn kein Eigenbedarf der jetzigen Besitzer besteht, sondern nur der Verkauf des Hauses an neue Hausbesitzer angestrebt wird (keine Verwandten oder Familie, sondern per Anzeige im Immobilienportal), kann dann nur durch den neuen Besitzer gekündigt werden?
Denn das einzige Interesse der jetzigen Besitzer besteht ja nur im Verkaufserlös des Hauses.
Und da der neue Besitzer erst ermittelt werden muss und erfahrungsgemäß die notariellen Abwicklungen bis zum finalen Verkauf ja einige Wochen in Anspruch nehmen können, würde mir in diesem Fall noch mehr Zeit zur Verfügung stehen, um neuen Wohnraum zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Wolf
ja, der neue Eigentümer könnte ggf. kündigen. Aber bis dieser im Grundbuch eingetragen ist und kündigen kann, kann durchaus ein halbes Jahr vergehen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Das heißt, dass mein jetziger Vermieter mir nicht kündigen darf?
Viele Grüße
Dennis Hundt
PS: danke für Ihren erneuten Kommentar. Ich kann hier leider keine kopierten Inhalte veröffentlichen, tut mir leid.
Guten Tag!
Unsere Vermietung hat gekündigt und suchen nun was Neues… Jetzt hieß es auf einmal, das Sie einen Monat vor Auszug eine Vorabnahme machen wollen, wo wir noch drinnen wohnen… Müssen Wir dies zulassen?
eine Vorabnahme macht Sinn, um die Dinge zu besprechen, die vor der Übergabe vielleicht noch renoviert werden müssen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
Unsere Wohnung soll verkauft werden. Bei den Besichtigungen ist den Interessenten aufgefallen, dass die Fenster sehr nass sind, was auch durch regelmäßiges lüften nicht zu verhindern ist. Wir wurden darauf angesprochen und habe gesagt, dass das immer so sei. Jetzt haben wir ein Brief vom Anwalt bekommen, dass wir den Kauf absichtlich verhindert hätten und Unwahrheiten verbreitet hätten. Desweiteren wurde im Schreiben behauptet wir lüften nicht ordnungsgemäß und seien selber Schuld. Darf ich wahrheitsgemäß antworten, muss ich Lügen oder muss ich sagen, ich beantworte keine Fragen. Wir haben uns Nichts dabei gedacht und wahrheitsgemäß auf Fragen geantwortet.
Danke für Ihre Einschätzung.
sich bedeckt zu halten ist sicher die beste Möglichkeit, um garnicht erst den Anschein zu erwecken, einen Interessenten „vergraulen“ zu wollen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Danke für die Antwort. unsere Nachbarin hat auch Post vom Anwalt bekommen mit Vorwürfen, die nicht stimmen, genauso wie bei uns. Die Maklerin scheint Lügen zu verbreiten. Wir suchen jetzt dringend eine Wohnung. Sollte noch eine Besichtigung angesetzt werden, werde ich nicht mehr mit der Maklerin sprechen und keine Fragen ihrerseits mehr beantworten, da sie uns wohl bei den Vermietern in die Pfanne haut, indem sie geschickte Fragen stellt. Muss ich diese Person nochmal in meiner Wohnung dulden?
Hallo Herr Hundt,
unser Vermieter hat per Email Kündigung wegen Eigenbedarf angekündigt. Der Zugang einer behaupteten Kündigungsschreibens wird bestritten, höchstvorsorglich wurde einer Kündigung außerdem wegen Härtegründen widersprochen. Nun hat Vermieter Termine zur Vorabnahme angefragt und auf sein Besichtigungsrecht verwiesen. Da uns keine Kündigung vorliegt bzw. einer solchen vorsorglich widersprochen wurde, sehen wir keinen Anlass zu einer Vorabnahme. Müssen wir den Besuch des Vermieters zum Zwecke der Vorabnahme trotzdem dulden? Wir möchten keinesfalls eine fristlose Kündigung wegen Verweigerung des Zutritts bei wichtigem Grund riskieren – aus unserer Sicht besteht aber eben kein wichtiger Grund (kein Ende des Mietverhältnisses). Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung!
eine Besichtigung werden Sie m.E. mittelfristig nicht verhindern können. Ob als Vorabnahme oder mit einem anderen Grund deklariert.
Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Tag Hr. Hundt,
vor 2-3 wochen waren meine Vermieter in meiner Wohnung während ich im Urlaub war, damit sie in der Wohnung auch mal lüften können während ich weg war. Das war so abgesprochen und ich habe ihnen dafür meinen Schlüssel dagelassen. Nun ist es so das ich im Nachhinein von ihnen zum Gespräch geboten worden bin, in dem mir gesagt wurde das die beiden mit der Sauberkeit unzufrieden sind. Dazu muss ich sagen die Wohnung war aufgeräumt, es war nicht sauber, aber es war auch nicht die Hölle los. Alles mit einmal durchsaugen und durchwischen wieder weg. Mal abgesehen davon, dass es meine private Sache ist wie oft ich putze, haben die beiden auch in meinen Kühlschrank geschaut und die Gelegenheit zum spionieren genutzt. Dürfte ich fristlos Kündigen? Ich find es einfach eine Frechheit wenn ich denen im Vertrauen den Schlüsselgebe und dann in meinen Schränken spioniert wird.
Guten Tag,
auch wenn dies evtl. schon behandelt wurde habe ich eine Frage. Unsere Wohnung soll nun seit Dezember 2015 verkauft werden. Wir haben seit dem immer wieder Interessenten Abends in unserer Wohnung empfangen. Wir haben auch Zugestaendnisse gemacht wenn die Wohnung verkauft wird ( Einwilligung des Auszugs in zwei Jahren, Mieterhoehungen, etc.). Die Wohnung ist immer noch nicht verkauft. Nun habe ich dem Markler mitgeteilt dass ich Besichtigungen nur noch vor 18 Uhr und nicht Samstag moechte, da ich und meine Frau gerne den Feierabend gemeinsam und mit Freunden verbringen wollen und Sie die Wohnungsbesichtigungen Tagsueber managen koennte.
Der Makler ist darueber nicht erfreut und will weiterhin nur Abendtermine. Ich verstehe das schon aber denke auch irgendwo ist mal ein Ende. Komme ich also meiner Pflicht nach, wenn ich nur Termine vor 18 Uhr von Montag bis Freitag anbiete? Ich danke Ihnen
Hallo Herr Hundt,
meine Mietwohnung steht zum Verkauf und es hat schon eine Besichtigung mit einem Interessenten stattgefunden. Dann musste ich mich krankschreiben lassen, über mehrere Wochen. Einen weiteren Besichtigungstermin wollte ich dennoch stattfinden lassen, um Ärger mit dem Makler aus dem Weg zu gehen, musste ihm aber aufgrund einer akuten gesundheitlichen Verschlechterung 24 h vorher absagen. Der Makler und der Vermieter wollen diesen Grund als Absage nicht aktzeptieren, und ich weiß nicht, woran ich bin. Eine Forderung wegen Fahrtkosten und Stundensatz ist vom Makler schon eingegangen, weil er trotzdem an der Tür klingelte – fast 200 €. Nach ein paar Tagen habe ich weitere Besichtigungstermine nach meiner Krankschreibung angeboten. Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll – darf man einen Besichtigungstermin aus gesundheitlichen Gründen als Mieter absagen, und darf der Makler eine Krankschreibung bis zu einer bestimmten Uhrzeit am nächsten Tag einfordern? Darf man nur absagen, wenn es berufliche Gründe gibt? Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Carolin
wenn Sie im Bett oder im Krankenhaus liegen, ist eine Besichtigung sicher nicht zumutbar. Sinnvoll ist, wenn Sie eine Krankheit im Ernstfall mit einem Attest belegen können. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo
wir ziehen in den nächsten 2 Wochen um und sind im Moment beschäftigt unsere Sachen zusammen zupacken .
Unser neues Zuhause ist ca. 1 stunde entfernt daher muss alles gut geplant sein da wir 5 Personen sind.Seit ein halben Jahr soll das Haus in der wir derzeit noch leben Verkauft werden,wir haben in diesen halben Jahr immer alle Besichtigungen angenommen und vor 3 Monaten haben wir die Wohnung von uns aus gekündigt .
Meine Frage müssen wir jetzt noch 2 Wochen vor Auszug Besichtigungen annehmen ?
viele Grüße
Sehr geehrter Herr Hundt,
wenn der Vermieter eine Wohnungsbesichtung durchführen möchte, obwohl man zu dem
Zeitpunkt nicht anwesend ist, muss man den Wohnungsschlüssel dann abgeben?
Oder kann man sagen, dass man bei dem Termin anwesend sein möchte?
Sie müssen den Schlüssel natürlich nicht abgeben. Vereinbaren Sie einen Termin, der beiden Parteien passt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo, die Maklerin versucht seit über einem Jahr erfolglos das Haus zu verkaufen, in das wir als Mieter in eine der drei Wohnungen kurz vor Beginn der Verkaufsbemühungen eingezogen sind. Seither haben wir regelmäßig Besichtigungen in unserer Wohnung, welche wir inzwischen auf einmal monatlich beschränken. Meine Frage ist nun, wie oft muss ich ein und das selbe Ehepaar (Kaufinteressenten) mit dem Makler Zutritt gewähren? Besagtes Ehepaar war bereits vor zwei Wochen in unserer Wohnung und will nun einen zweiten Termin, um den Vater der Frau mitzubringen. Bin ich verpflichtet Leuten die Wohnung mehrmals zu zeigen? Ich finde leider keine passende Rechtsprechung hierzu.
ich denke beim Immobilienkauf ist ein zweiter Besichtigungstermin angemessen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
Ich habe den dringenden Verdacht, dass mein Untermieter meine Wohnung völlig verrotten lässt. Die Rollos sind immer unten, Fenster immer geschlossen und der Geruch deutet auf Schimmel hin.
Darf ich in diesem Fall ohne Ankündigung in die Wohnung?
Wenn sich dort meine Vermutung bestätigt, darf ich dann fristlos kündigen oder muss ich erst Mahnungen schreiben?
Immerhin hat er in diesem Fall gegen Hausordnung und Mietvertrag verstoßen.
Danke und viele Grüße
vereinbaren Sie doch einfach einen Besichtigungstermin mit Ihrem Mieter.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Darf mein Vermieter Interessenten meine Wohnung zeigen ohne rechtskräftige kündigung??
wenn es sich um mögliche Käufer handelt, sehe ich kein Problem.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Muss ich meinen Vermieter mit in die Wohnung lassen wenn dieser mit einem potenziellen Nachmieter kommt oder kann ich den Nachmieter auch nur OHNE Vermietung in meine Wohnung lassen?
Das Haus, in em wir eine Mietwohnung haben, soll verkauft werden. Muss ich die Interessenten auch in mein Schlafzimmer lassen?
ich verstehe die Frage nicht wirklich. Wenn jemand ein Haus kauft, dann hat er ein Interesse daran alle Räume zu sehen. Wenn Sie Ihre Privatsphäre besser schützen wollen, könnten Sie z.B. eine Tagesdecke über Ihr Bett legen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich möchte meine (neu sanierte) vermietete Wohnung verkaufen, aber der durch den Mieter erreichte verlotterte Zustand schreckt jeden Kapitalanleger ab. Der Makler und ich habe ihm auch schon mehrmals gesagt, dass er sich damit nur selber schadet. Ich würde jetzt (entgegen seinem Willen) an Eigenbedarfsinteressenten verkaufen. Muss ich ihm das mitteilen?
Danke für eine Antwort!
M.f.G.
J. Meyer.
Sie können Ihre Eigentum verkaufen an wen Sie möchten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
mir lief gestern beim Verlassen des Hauses zufällig meine Vermieterin über den Weg und bat mich um einen Termin für eine Wohnungsbesichtigung „in den nächsten Tagen“. Da ich es eilig hatte und ohnehin erst einen Blick in meinen Terminkalender werfen müsste, schlug sie vor, mich zwecks einer genauen Terminvereinbarung später am selben Tag noch einmal anzurufen. Ein konkreter Anlass wurde mir nicht genannt. Muss die Vermieterin mir den Anlass nicht vor der eigentlichen Besichtigung mitteilen?
Ich kann mir den Grund für die Besichtigung beim besten Willen nicht erklären. Ich habe einmal einen Mangel gemeldet, dies liegt jedoch bereits drei Jahre zurück. Bei einer von den Vermietern in Auftrag gegebenen Reparatur wurde eine Fliese in meinem Badezimmer entfernt, die bis heute nicht ersetzt wurde, sodass unter der Dusche ein Loch ist, das direkt zum Abflussrohr führt und durch das oft Spinnen und Silberfische aus der Zwischendecke in meine Wohnung kommen. Ich habe das Problem mehrfach angesprochen und auch mehrmals versucht, das ausführende Sanitärunternehmen mit der Reparatur zu beauftragen. Dort sagt man mir wahlweise, es werde sich darum gekümmert bzw. der Auftrag müsse von den Vermietern selbst kommen. Bei anderen Unternehmen erhalte ich ebenfalls letztere Antwort; leider haben die Vermieter bisher nicht darauf reagiert.
Ich weiß von Nachbarn, dass bei diesen das Sanitärunternehmen auch ohne Rücksprache mit den Vermietern kommt, um Reparaturen durchzuführen und dass bisher nie eine Besichtigung durch die Vermieter dafür nötig war. Diese sind zudem sowieso max. einmal im Jahr für wenige Tage hier.
Muss ich nun eine kurzfristige Besichtigung zulassen, obwohl ich keine Zeit dafür habe und mir kein Grund genannt wird? Vor nächsten Donnerstag habe ich dafür keine Zeit, bis dahin werden die Vermieter jedoch schon nicht mehr hier sein. Der für gestern angekündigte Anruf durch die Vermieterin ist bisher ausgeblieben und wenn ich versuche, sie oder ihren Mann anzurufen, erreiche ich niemanden.
fragen Sie nach dem Grund und bieten Sie zwei oder drei mögliche Termin mit angemessenen Frist an. Damit sollten Sie m.E. Ihre Pflicht erfüllt haben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
Unsere Vermieter haben uns einen Mietvertrag mit einer möglichen Kündigungsfrist wegen Eigenbedarfs von 2 Jahren gegeben. Sie haben das Haus gekauft und wir sind Ihre ersten Mieter. Die Nachbarn kamen kurze Zeit später auf uns zu und waren entsetzt, dass man das Haus so, unrenoviert und unsaniert vermietet. Lediglich das Treppengeländer am Hauseingang soll gestrichen worden sein.
Das Haus war in entsprechendem Zustand. Tiere kamen aus dem Boden. Die Wände waren mit 7! Tapeten beklebt (habe ich auf meine Kosten renovieren lassen. Dem Handwerker fiel Mäusekot, welches hinter den Tapeten steckte, entgegen. Eine Leiste habe ich in der Küche gelöst. Darunter befanden sich mehrere Tierarten die ich nie zuvor gesehen habe. Der Teppich im Flur ist schwer befleckt und die Balkontür lässt sich nicht richtig schließen. In der Küche kam uns die Wand entgegen gebröckelt.
Ich wollte die Böden auf meine Kosten erneuern, jedoch sagte mir der Verleger, dass es Vermietersache sei und es auch nichts bringt, weil das Holz unter den Böden Sanierung bedürfte.
Nachdem die Tiere nun bis in unsere Betten krochen, haben wir vor Ablauf der 2 Jahre gekündigt. Heute kam die E-Mail, wegen eines Besichtigungstermins mit Handwerkern in 3 Tagen. Seit Monaten drohen Sie uns wegen der Schäden die wir nun verursacht haben sollen.
Bei uns stehen die Umzugskartons herum. Es macht momentan wenig Sinn mit Handwerkern durchs Haus zu laufen. Der Handwerker der bereits hier war sagte uns, er dürfte nichts reparieren, nur flickschustern. Uns schrieben die Vermieter der Handwerker hat alles repariert. Wenn etwas kaputt ist, müssten wir das zahlen. (neue Heizungsanlage zB. Diese war im Winter 3* kaputt).
Können wir vorschlagen dass eine Begehung mit Handwerker erst ab Juli Sinn macht? Zumal mein Mann schichtet und ich die Termine nicht alleine wahrnehmen möchte und wir an den Wochenenden noch auf Wohnungssuche sind. Haben noch nichts neues.
Mir scheint, die Handwerker sollen nur als Zeugen fungieren. Er möchte ja mit mehreren Handwerkern kommen.
Hallo zusammen! Unser Mieter hat seine Wohnung gekündigt Termine mit neuen Mietern hatten wir habe ihn aber höflich gebeten das seine neue Lebenspartnerin nicht dabei ist da sie nichts mit der Wohnung oder den neuen Mietern zu tun hat und sie sich in alles einmischt was sie nichts angeht! Daraufhin hat er den Termin gekänzelt. Muss ich seine Lebenspartnerin dulden wenn neue Mieter sich die Wohnung anschauen? Danke schon mal im voraus
ich glaube es wird kompliziert, dem Mieter vorzuschreiben, wer sich in seiner Wohnung aufhalten darf und wer nicht. Viele Mieter wünschen sich auch einen Zeugen, bei einer zum Teil unübersichtlichen Besichtigung mit mehreren Personen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo, bin am 01.10.2018 in die Wohnung eingezogen und werde
zum 01.06.2019 wieder ausziehen wegen job wechsel.
Mein Vermieter verlangt von mir das ich einen Makler beauftrage einen Nachmieter bzw falls es nicht klappt einen neuen Mieter zu Suchen… darf er das?
Da sie nicht nochmal die 2 Kalt MM bezahlen möchten an den Makler.
Danke im Vorraus
wenn Sie nicht vertraglich an die Wohnung gebunden sind (Vertragslaufzeit), sehe ich keinen Grund für Sie, sich um einen Nachmieter zu kümmern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Tag.
Gestern wurde ich telefonisch von der Hausverwaltung darüber informiert, dass meine Mietwohnung verkauft werden soll und ein Makler damit beauftragt wird. Nun gehe ich aber für ein halbes Jahr weg, sitze quasi schon auf gepackten Koffern, bin auch die ganze Zeit dann weder telefonisch noch per Email erreichbar. Den Schlüssel wollte ich bei einer Vertrauensperson hinterlegen für den Notfall. Für Auskünfte oder kleinere Entscheidungen ist ein Familienmitglied bevollmächtigt, als Ansprechpartner zu fungieren. Diese Person ist allerdings nicht in der Nähe wohnhaft.
In der nun neuen Situation kann und will ich der Vertrauensperson das Procedere mit Besichtigungen von Kaufinteressenten etc. aber nicht zumuten. Da ich im Umkreis niemanden weiter habe kam mir der Gedanke, den Schlüssel dem Makler zu übergeben und einen Vertrag mit ihm abzuschließen für die ganze Zeit der Besichtigungen bzw. bis ich wieder da bin, einschließlich Regelungen was gestattet ist und was nicht (z.B. Fotos machen).
Meine Frage: Ist dies so machbar? (Ich gehe davon aus, dass in einem halben Jahr noch nicht viel mehr passiert als diese Besichtigungen und der Verkauf.) Und wenn ja: Gibt es für derlei Verträge mit dem Makler schon Musterformulare?
Für eine kurze Auskunft bedanke ich mich im Voraus.
das wäre m.E. möglich – durchdenken Sie mögliche Probleme und suchen Sie nach einer möglichen Vorlage.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
der Vermieter meiner Tochter hatte ihr eine E-Mail mit einem Termin gesendet, an dem er mit einem Handwerker die Elektrik in der Wohnung überprüfen wollte. Da meine Tochter zu diesem Zeitpunkt einen 14tägigen Urlaub gebucht hatte und nicht anwesend sein konnte, hat sie ihm zwei Alternativtermine für danach vorgeschlagen. Der Vermieter kommt nun mit dem Handwerker zu dem einen Alternativtermin, will aber die Anfahrtkosten in Höhe von 50 Euro von meiner Tochter haben. Ist das rechtsmäßig?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
ich gehe davon aus, dass das Verhalten unzulässig ist. Da A: sind keine doppelten Anfahrtskosten entstanden sind, und B: weil der Vermieter nicht davon ausgehen kann, dass der Mieter seinem ersten Terminvorschlag folgen kann.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
mein Freund hat seine Wohung fristgerecht gekündigt. Da er jedoch ab August Urlaub hat und erst ab mitte August für Besichtigungtermine zur Verfügung steht, will der Vermieter solange die Bestätigung der Kündigung einbehalten. Diese soll erst rausgegeben und gültig sein, sobald die Wohnung besichtigt werden kann. Ist das rechtmäßig? Muss man sofort ab dem Tag der Kündigung für Besichtigungen zu Verfügung stehen, selbst wenn man durch einen Urlaub nicht zuhause ist?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
der Mieter muss den Zugang der Kündigung beweisen. Ob der Vermieter bestätigt oder nicht, ist unerheblich.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
ich hatte eine schwere Operation und muss 2-3 Wochen im Bett liegen
Muss ich in diesem. Zeitraum Besichtigungstermin zustimmen obwohl ich eine Krankmeldung habe?
Ich kann mich kaum bewegen oder aufrecht stehen
Liebe Grüße
Yasmine
m.E. sind Besichtigungen in diesem Zeitraum nicht zumutbar. Bieten Sie Alternativtermine nach dieser Zeit an.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Wir haben kein gutes Verhältnis zur Vermieterin.
Mein Vertrag ist vor einem Monat mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt worden.
Sie hat die Wohnung bereits vor zwei Wochen besichtigt und Fotos gemacht. Jetzt will sie die Wohnung den Mietinteressenten zeigen. Kann ich das alles ablehnen?
Ich arbeite die ganze Woche im Home Office und möchte nicht gestört werden. Außerdem möchte ich mich nicht mit der Vermieterin auseinandersetzen.
Ihre Frage wird oben im artige beantwortet.
Viele Grüße
Dennis Hundt