Durch meinem Blog und mein Portal Hausverwalter-Vermittlung.de habe ich immer wieder mit Mietern und Eigentümern Kontakt, die Fragen zu den Nebenkosten haben.
Oftmals auch zu den Verwaltungskosten und zu anderen Betriebskosten, die dem Eigentümer entstehen, aber möglicherweise nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. In dem Artikel möchte ich darauf eingehen, ob die Verwaltungskosten auf Wohnungsmieter umgelegt werden dürfen oder ob diese nicht umlegbar sind.

Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig

Viele Eigentümer beauftragen verständlicherweise einen Experten, einen Hausverwalter, und möchten diese Kosten auch an die Mieter der Immobilie weitergeben. Das geht aber nicht, denn die Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig.
Mieter, die ihre Nebenkostenabrechnung prüfen und Verwaltungskosten vorfinden, brauchen diese Kosten nicht bezahlen.
Selbst wenn der Vermieter diese Kosten im Mietvertrag als Betriebskosten definiert, so ist die Klausel unwirksam. Das entschied auch das Oberlandesgericht Koblenz im Jahr 1986 (OLG Koblenz, RE vom 07. Januar 1986, WM 1986, S. 50).


Verwaltungskosten bei der Vermietung von Gewerbeflächen

Im Bereich der Gewerbevermietung gelten andere „Spielregeln“, da hier Kaufleute Geschäfte miteinander machen. Daher dürfen unter gewissen Voraussetzungen im Gewerbe auch die Verwaltungskosten an die Mieter weitergegeben werden. Einen detaillierten Artikel dazu findet man bald hier: Verwaltungskosten im Gewerbe.

Verwaltungskosten sind Werbungskosten

Für Vermieter ist es aber wichtig zu wissen, dass die Kosten der Verwaltung zwar nicht auf den Mieter umlegbar sind, aber durchaus als Werbungskosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Das heißt, die Verwaltungskosten sind Ausgaben, die den Gewinn aus der Einkommensklasse „Vermietung und Verpachtung“ mindern und somit auch die Steuerlast senken.


Weitere nicht umlagefähige Nebenkosten im Bereich Wohnraum

Hier haben wir eine Auswahl von umlagefähigen Nebenkosten zusammengestellt. Im Vergleich dazu, hier weitere Nebenkosten, die nicht umgelegt werden dürfen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

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