Der Vermieter einer Wohnung ist dazu verpflichtet, diese während der gesamten Mietzeit in einem dem Vertrag entsprechenden Zustand zu halten und auftretende Mängel möglichst umgehend zu beheben.
Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, so ist der Mieter nach § 536 BGB dazu berechtigt, durch ein Schreiben eine Mietminderung anzukündigen und diese bis zur vollständigen Behebung des Mangels zu aufrecht zu erhalten. Wie so ein Schreiben für eine Mietminderung aussehen kann, zeigen wir in nachfolgenden Text.
Die angemessene Höhe der Mietminderung wird anhand der wohnlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigung bemessen und kann je nach Art und Umfang des Mangels z.B. zwischen 5 Prozent und 100 Prozent liegen.
Die Mietminderung muss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden, darin muss dem Mieter der Grund der Mietminderung, dessen Höhe und der Zeitpunkt des Beginns der Mietminderung mitgeteilt werden. Gründe könnten z.B. Schimmel, ein Wasserschaden oder Baulärm sein.


Über die angemessene Höhe der Mietminderung in Anbetracht auf den Umfang und die Art des Mangels, sollte sich im Vorfeld ausreichend informiert werden. Zudem ist eine Mietminderung nur für die Zeit des bestehenden Mangels zulässig. Mögliche Informationsstellen sind hier beispielsweise ein Anwalt oder der Mieterschutzbund.
Wie ein solches Mietminderungsschreiben aussehen kann, zeigen wir Ihnen hier:


Name & Anschrift des Vermieters
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Name & Anschrift des Mieters
Musterstraße 2
12345 Musterstadt
Ort, Datum
Betr. Mietminderung aufgrund vorhandener Mietmängel
Sehr geehrte(r) Herr / Frau ___________,
ich habe Sie am _____ über folgende, in der von mir angemieteten Wohnung informiert:

  • Genaue Auflistung aller angezeigten Mängel

Zusammen mit der Mängelanzeige habe ich Sie gebeten die angezeigten Mängel umgehend, jedoch spätestens zum ______ zu beheben.


Da die Mängel innerhalb der Frist nicht beseitigt wurden, mache ich von meinem Mietminderungsrecht gemäß § 536 BGB gebrauch und werde ab der kommenden Mietzahlung die Miete um ______ Prozent bis zur vollständigen Mängelbeseitigung mindern.
Für Rückfragen oder zur Terminabsprache zur Behebung der Mängel stehe ich Ihnen gerne telefonisch unter ____________ zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Mieter


Anmerkung: Dieses Schreiben für eine Mietminderung können Sie gerne kostenlos kopieren und an Ihre persönliche Mietminderung anpassen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

27 Gedanken zu „Schreiben: Mietminderung“

  1. Sehr geehrter Herr Hundt,
    seit Januar 2012 haben wir einige Mängel in unserer Wohnung festgestellt.
    – undichte Fenster / Terrassentür – es bilden sich Eis an den Schanieren und Wänden (unter der Tapete), dabei kam es dazu, dass wir das 2fache am Heizkostenverbrauch hatten
    – nicht korrekt schließende Schlafzimmertür – kalte Luft dringt in die Wohnung beim Stoßlüften
    – Heizungsanlage läuft nicht korrekt – schaltet mehrmals am Tag komplett ab für ca. 1h, auch bei den extremen Minustemperaturen, die wir dieses Jahr hatten – nachts heizt sie dann komplett durch
    Wir haben diese Mängel erstmals mündlich gleich im Januar angezeigt, in dem Glauben, dass sie behoben werden. Bis dahin haben wir uns mit dem Vermieter gut verstanden. Drei Wochen haben wir gewartet, dann haben wir die Mängel schriftlich per Einschreiben nochmals beanstandet, mit der Bitte um kurzfristige Behebung. Per Telefon teilte uns der Vermieter mit, das er am besten gleich mit Handwerker vorbeikommt, um die Mängel zu anzusehen und gleich Beratung vom Fachmann hat.
    Er kam dann allein, hat aber die Mängel anerkannt und wollte sie schnellstmöglich beseitigen. Wir haben dann wieder 2 Wochen gewartet. Jetzt haben wir eine nochmalige Mängelauflistung mit Mietminderungsanzeige zum nächsten Zahltermin (01.03.) per Einschreiben abgeschickt. Wir haben versucht, den niedrigsten Minderungswert zu nehmen, sind aber trotzdem auf insgesamt 30% gekommen.
    Die Reaktion war sehr heftig. Er wird Widerspruch gegen die Minderung einlegen. Allerdings haben wir lediglich den Anruf, wo er die Mängel anerkennt auf unserer Mailbox gespeichert und nicht schriftlich.
    Wie verhalten wir uns jetzt? Müssen wir auf den Widerspruch reagieren?
    Oder können wir einfach ohne Weiteres von unserem Minderungsrecht Gebrauch machen?
    Ist 30% Minderung zu hoch für diese Mängel?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Mandy K.

    Antworten
    • Hallo Mandy,
      danke für den ausführlichen Kommentar. Grundsätzlich können Sie die Minderung natürlich einfach hart durchziehen. Ein Problem wird es erst dann, wenn Sie zu viel mindern. Denn dann gerade Sie in Mietrückstand. Ohne den Fall genau zu kennen, halte auch ich 30% für weit überzogen. Hätten Sie 10% geschrieben, würde ich sagen, ja, passt. Aber 30% ist wirklich sehr viel.
      Ich würde vielleicht nochmal das Gespräch suchen und klar machen, dass Sie nicht mindern möchten, sondern die Mängel abgestellt haben wollen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wir hoch die Minderung ausfallen soll, können Sie auch ab 1. März unter Vorbehalt der Minderung zahlen. Somit halten Sie sich alle Türen offen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • vielen Dank für die schnelle Antwort.
        Wir haben bezüglich der Minderungsquote im Internet recherchiert und eigentlich den untersten Bereich ausgewählt. Wir fanden die 30% auch ziemlich viel. Leider gibt es ja keine genauen Vorgaben mehr. Und nach eigenem Ermessen zu handeln ist ja dann für jeden Mieter eine Kratwanderung. Aber wenn Sie jetzt auch sagen, das dies zu hoch erscheint, werden wir das auf jeden Fall nochmal überdenken und ggf. den Vorbehalt in betracht ziehen. Scheint wirklich sicherer zu sein.
        Auf jeden Fall sagen wir Dankeschön für Ihre Hilfe.
        Liebe Grüße
        Mandy K.

        Antworten
  2. Entschuldigung, aber ich bin es schon wieder.
    Unser Vermieter hat uns gestern abend (Freitag!) auf die Mailbox gesprochen um 21:25 Uhr!!!.
    Er kommt am Montag mit den Handwerker um 15:00 Uhr und will die Mängel beseitigen.
    Keine Frage, ob wir da arbeiten sind o.ä.. Einfach: er bestimmt das so und wir haben da zu sein.
    Von Widerspruch ist keine Rede mehr.
    Wir haben am Montag einen wichtigen Arzttermin, den wir jetzt so kurzfristig auch nicht mehr verschieben können, ohne Ärger zu bekommen.
    Was machen wir jetzt?
    Liebe Grüße
    Mandy

    Antworten
    • Hallo Mandy,
      im Grunde spricht die Handlung des Vermieters ja für Sie. Er will es offensichtlich nicht drauf ankommen lassen.
      Entweder Sie schlagen zwei oder drei Alternativ-Termine vor und bitten Ihren Vermieter um Abstimmung eines neuen Termins. Oder Sie müssen wohl Ihren Arzttermin absagen, bzw. dafür sorgen, dass Vermieter und Handwerker Zutritt zur Wohnung bekommen. So viele Möglichkeiten gibt es nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • ups…das habe ich mir schon gedacht :/
        Wir sind schon froh, dass der Vermieter endlich darauf eingeht, aber so einen Termin hatten wir schon. Da kam nur der Vermieter und die Handwerker hatten auf einmal keine Zeit mehr.
        Mit dem Arzttermin lässt sich sicher regeln, ist eine sehr liebe Ärztin.
        Aber wir haben so den Verdacht, dass er uns wieder hinhalten will.
        Wir werden es am Montag sehen.
        Vielen Dank derweil.
        Vielleicht dann bis Montag.
        Liebe Grüße Mandy

        Antworten
  3. Habe ein ähnliches Problem und weiß nicht in wie weit die Prozente für eine Mietminderung umsetzbar sind.
    Mein Freund wohnt in einer WG ähnlichen Behausung. Inbegriffen sind Bad mit WC und Dusche und einer Küchenzeile mit integriertem Kühlschrank und Herd.
    Anfang Januar fror die Wasserleitung zu. Es kam kein Wasser mehr. Dann verstopfte das WC die Fäkalien liefen heraus. Er konnte sich also weder waschen noch duschen oder auf die Toilette gehen. Die Vermieter wurden telefonisch schon von einer Nachbarin die das gleiche Problem hat vor dem Anruf meines Freundes hingewiesen. In wie weit kann man da die Miete mindern? Der Zustand hält noch an (3 Wochen)! Im Internet sind dazu folgende Prozente zu finden:
    – Abflussstau mit Rücklauf der Fäkalien ins Badezimmer 20% -38%
    – Eingefrorene Wasserleitung und damit kein Wasser 10%
    – Duschen und Baden nicht möglich 33%
    – Küche/ Toilette unbenutzbar 50%
    Das wären über 100% Minderung, was nun? Wie lange nach dem Hinweis kann man die Minderung noch einfordern?

    Antworten
    • Hallo Doreen,
      viel mehr als die von Ihnen genannten Minderungssätze kann ich Ihnen auch nicht nennen. Wenn man nicht Duschen kann, kein Wasser hat, die Toilette überschwemmt ist und man ohne Wasser auch nicht kochen kann, dann ist die Wohnung schlichtweg nicht mehr zu bewohnen.
      In der Summe kommt man so auf 100% Minderung, klingt erst mal sehr viel. Aber die Wohnung ist halt auch nicht mehr bewohnbar.
      Ein Minderung können Sie nicht rückwirkend geltend machen. Sie können ab sofort mindern, solange die Einschränkungen bestehen, aber leider nicht mehr für die Vergangenheit. Wenn Sie rückwirkend mindern wollen, hätten Sie die Schaden melden müssen und ganz klar darauf hinweisen müssen, dass Sie ab sofort nur noch unter Vorbehalt einer Mietminderung die Miete zahlen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Einen schönen guten Morgen, ich bin gerade auf der Suche nach Hilfe. Und hoffe hier finde ich sie!!
    Bei uns wurde der Gaszähler demontiert aus dem Grunde weil der Vermieter die Rechnung des Versorgers nicht entrichtet hat,das ganze wurde dem Vermieter sofort von meinem Mann mitgeteilt und wir haben ihm mithilfe Ihres oben angeführten Formulars auch eine Mietminderung angekündigt. Das ganze geschah am 12.März und zog sich hin bis zum 23.April ergo 43 Tage ohne Heizung. Da ich aber einen kleinen Sohn habe (3 Jahre)für den es unzumutbar war in einer ungeheizten Wohnung zu leben, habe ich Radiatoren gekauft (Verbrauch 2000 Watt) um wenigstens sein Zimmer und das Wohnzimmer auf einer angenehmen Temperatur zu haben.
    Jetzt meine Frage kann ich die Kosten die mir angefallen sind, fast 100 € für die Radiatoren und den Stromverbrauch (der ja nicht da gewesen wäre, hätte die Heizung funktioniert) auch irgendwie vom Vermieter zurück bekommen ?
    Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Antwort
    lg Tatjana D.

    Antworten
    • Hallo Tatjana,
      wen der Vermieter zu verschulden hat, dass Sie anderweitig heizen mussten, muss der Vermieter auch die Mehrkosten tragen. Bitten Sie ihn doch im ersten Schritt, die Ihnen entstandenen Kosten zu erstatten. Vielleicht lässt sich das Problem so schon einvernehmlich klären.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Herr Hundt
        Vielen Dank für die prompte Beantwortung !
        Ich wollte ihm eine E-mail schicken, in der ich die Kosten aufschlüssel und einen Durchschnittswert an Stunden reinschreibe, denn er reagiert nicht auf meine Anrufe ( geht nicht ran und ruft auch nicht zurück), also ist die e-mail momentan die einzige Möglichkeit um mit ihm in Verbindung zu treten.
        Somit habe ich auch etwas schriftliches, und er kann mir nicht sagen ich hätte ihn nicht informiert.
        Ist das rechtens??
        Gibt es Gerichtsurteile auf die ich verweisen kann, um zu meinem Recht zu kommen??
        Vielen lieben Dank für Ihre Mühe
        Tatjana D.

        Antworten
  5. Guten Tag! Ich habe ebenfalls ein Problem, was evtl. eine Mietminderung nach sich zieht. Vorigen Montag ging an der Heizungsanlage (steht im Dachgeschoss) ein Ventil kaputt. Daraufhin lief das Wasser aus und tropfte durch die Bad-Zimmerdecke und ein weiteres Zimmer. Seit diesem Tag stehen 3 Trocknungsgeräte in meiner Maisonnette-Wohnung; Das Kinderzimmer und das Bad sind für die bevorstehenden Bauarbeiten leer geräumt (weitere Trocknungsmaßnahmen, Entfernung Trockenbauwände). Das Kinderzimmer kann somit derzeit nicht mehr genutzt werden. Im Bad wird die Dusche weggebaut. Eine Badewanne ist noch vorhanden. Da die Heizungsanlage auch weg muss für die weiteren Trocknungsmaßnahmen, steht auch kein Warmwasser zur Verfügung. Es soll ein 80-Liter-Boiler vorübergehend installiert werden.
    Im Zusammenhang mit diesen ganzen Maßnahmen und dem dazugehörigen Bauschmutz bin ich mir über die Höhe der Mietminderung nicht ganz im Klaren. Rechnet man jeden Mangel für sich und addiert dann die Prozente?
    Ich würde aus dem Bauchgefühl und Recherchen hier im Netz sagen, dass eine Mietminderung von 30 % angemessen wären. Oder?
    Ist eine fehlende Dusche ein Mangel, wenn noch eine Badewanne vorhanden ist?
    Ziehe ich die Prozente von der Kaltmiete ab?
    Rechne ich für einen angefangenen Monat die Miete kalendertäglich um?
    Kann der Vermieter diesen Mietausfall seiner Versicherung in Rechnung stellen, die den Schaden auch reguliert? Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich meinem Vermieter wirklich dieses Schreiben schicke. Ich will ja keinen Ärger mit ihm haben. Er hat ja selber die Unannehmlichkeiten wegen dem Wasserschaden (Laufereien, Telefonate usw.)
    Viele Grüße Manuela F.

    Antworten
    • Hallo Manuela,
      gerne helfe ich Ihnen bei Ihren Fragen.
      Die Miete mindert man immer von der Warmmiete ausgehen. Sie rechnen die Mietminderung für die Tage aus, an denen den Wohnwertminderung besteht. Ja, wenn der Vermieter eine Gebäudeversicherung hat, dann sollte diese in der Regel auch für die Mietminderung / für den Mietausfall aufkommen. Eine Mietminderung ist immer eine Einzelfallentscheidung – 30% klingt nicht vollkommen unrealistisch.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
    • Hallo Markus,
      aus Gründen der Beweisbarkeit sollte der Widerspruch auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Ggf. ist auch eine Übersendung per Einschreiben sinnvoll.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Hallo, Herr Hundt.
    kann Ihrer Meinung nach eine zu erhöhten Betriebskosten führende defekte Dauerbeleuchtung des Treppenhauses, eine entsprechende Mietminderung begründen.
    MfG
    A. Wrobel

    Antworten
  7. Hallo Herr Hundt,
    seit einer Woche fließt das Abwasser in der Küche nicht mehr ab, so dass ich den Geschirrspüler nicht nutzen kann, das Geschirr per Hand spüle und das Wasser dann in die Toilette schütte.
    Der Vermieter wurde sofort kontaktiert. Zwei Sanitärfirmen sowie eine Rohrreinigungsfirma waren da und kamen zu dem Schluss, dass höchstwahrscheinlich der Boden der Küche bis hin zum Bad aufgerissen werden müsse, um ein neues Rohr zu verlegen. Das Haus ist erst vor wenigen Jahren saniert wurden, jedoch wurden die alten Gusseisenrohre in unserer Küche nicht erneuert. Diese haben einen zu kleinen Durchmesser und die Küche in der Nachbarwohnung wurde zusätzlich angeschlossen, was laut Aussage der Firmen so nicht gemacht werden dürfe, da das Rohr diese Leistung mit dem Alter, Rost und so porös nicht schaffen könne.
    Das heißt im Klartext, dass der Vermieter bei der Sanierung Geld sparen wollte und es sich einfach gemacht hat. Jetzt scheint er wieder nach der günstigsten Variante zu suchen, denn mit der Behebung des Problems lässt er sich dem Anschein nach Zeit.
    Wieviel Zeit müssen wir dem Vermieter geben, um das Problem zu beheben? Es ist schließlich kein Dauerzustand, das Geschirr so zu spülen. Zudem entsteht uns so auch durch das Handspülen und Nachspülen der Toilette ein erhöhter Wasserverbrauch.
    Wir zahlen für die Einbauküche eine Extra-Miete von 35 Euro.
    Sollte wirklich die Küche abgebaut, der Boden aufgerissen werden und die Küche und das Bad wären etwa 10-12 Tage nicht nutzbar, kann ich dann einfach so die kommende Miete mindern und wenn ja, um wieviel? Ich möchte auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein, fair bleiben, aber dennoch von meinem Recht Gebrauch machen. Muss der Vermieter uns ein/e Hotelzimmer/Ferienwohnung geben? Wir arbeiten beide im Schichtsystem und es ließe sich nicht vereinbaren, dass wir während der Bauzeit unseren Schlaf bekämen.
    Vielen Dank im Voraus und danke dafür, dass es Menschen wie Sie gibt, die auch unentgeltlich helfen.
    MfG D.H.

    Antworten
    • Hallo D.H.,
      wie hoch eine Mietminderung ausfallen kann ist immer Sache des Einzelfalls. Hierzu kann man pauschal nichts sagen. Eine Wohnalternative muss nur vom Vermieter gezahlt werden, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Die Frist muss angemessen sein – einige Tagen, vielleicht sogar 2 Wochen, sollten es wohl schon sein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  8. Hallo Herr Hundt,
    in Absprache mit dem Mieterschutzverein habe ich die Miete für Dez. um 30 Prozent gekürzt, da am 28.11. von einem vom Vermieter beauftragtem Handwerker in der Wohnung über mir eine Wasserleitung beschädigt wurde. Es tropfte tagsüber soviel Wasser von der Decke runter, dass Matratze, Bett, Kleider und Bücher meines Sohnes völlig durchnässt waren. Das Wasser stand ca. 2 cm hoch im Zimmer. Es kam auch zu einem Kurzschluss, so dass wir an diesem Abend 2 Stunden im Dunkeln mit Taschenlampe das Wasser mit Handtüchern und Decken aufgewischt haben. Erst dann kam der Handwerker gegen 21.30 Uhr noch zu uns und schaffte es, dass wir wieder Licht hatten, nicht jedoch im Zimmer meines Sohnes.Ich habe dies alles der Vermieterin mitgeteilt und auch darauf hingewiesen, dass sie sich die Mietminderung beim Schadensverursacher wieder einfordern kann/soll. Dies war die Auskunft des Mieterschutzvereins und auch des Mitarbeiters der Versicherung, der den Schaden bei mir begutachtete. Seitens der Vermieterin kam keine Reaktion, weder auf mein Schreiben noch kam sie in die Wohnung Noch rief sie mich zurück. Ich musste alles selbst mit dem Handwerker und dessen Versicherung regeln! Es dauerte 4 Wochen bis die Versicherung den Schaden regulierte. Da ich finanziell nicht in der Lage bin, umgehend neue Matratze, Bett und Lampe zu kaufen (die Schulbücher, welche zu ersetzen waren, hatten Vorrang), war das Zimmer meines Sohnes auch 4 Wochen nicht nutzbar. Er kann ja nicht im Dunkeln lernen und hatte keine Matratze.
    Nun fordert die Vermieterin von mir die Mietminderung zurück mit der Begründung, die Versicherung hätte meinen Schaden ja schon reguliert. Ich hatte ihr jedoch geschreiben, dass sie die Mietminderung selbst beim Schadensverursacher einfordern muss, da mir dies ja so mitgeteilt wurde. Was ist nun richtig? Hätte sie sich an den Schadensverursacher wenden müssen oder hätte ich diese Mietminderun bei der Haftpflicht des Schadensverursachers angeben müssen? VIelen Dank für eine Mitteilung!!
    Herzliche Grüße
    Liane

    Antworten
    • Hallo Liane,
      Sie mindern die Miete, weil die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand ist, die Versicherung hat Ihnen sicherlich (nur) die materiellen Schäden ersetzt. In meinen Augen zwei verschiedene paar Schuhe.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Hallo Herr Hundt,
    habe seit 14 Tagen einen Wasserschaden in meiner Wohnung.
    Zur Ursache die Abwasserrohre in unserem Haus verstopfen regelmäßig, auch vor ca 14 Tagen war es wieder soweit, ich informierte den zuständigen Hausmeister und dieser organisierte auch sofort eine „Rohreinigungs Firma“ um das verstopfte Abwasserrohr mit einer sogennanten „Spirale“ zu reinigen. Am selben Nachmittag informierte mich mein Nachbar unter mir, das Wasser von seiner Decke tropfte.
    Wie sich dann am nächsten Tag herausstellte wurde in meiner Wohnung ein defektes Rohr entdeckt, hierfür wurde in meiner Küche eine Wand aufgestemmt, hinter der sich die Abwasserleitungen befand.
    Nun wurde ein erheblicher Wasserschaden in Estrich und Wänden, mit teilweise Schimmelbildung festgestellt, so das nun eine Trocknungfirma mir ein Loch in den Laminatboden bohren und Trocknungsgeräte aufgestellt werden sollen, jedoch muß dafür ein Teil meiner Küche abgebaut werden.
    Außerdem wird Feuchtigkeit an der angrenzenden Wand im Schlafzimmer mit evtl. Schimmelbildung vermutet, vor dieser steht jedoch ein 2,50 breiter und 2, 36 hoher Kleiderschrank, gerade eben erhielt ich einen Anruf, das ich den Kleiderschrank selber abbauen soll, was mir als Alleinerziehende Mutter wohl kaum möglich ist, außerdem sehe ich das auch nicht ein, da ich den Schaden ja in keinster Weise verursacht habe.
    Meine Frage ist nun wie soll ich weiterhin verhalten, bzw. kann ich die Miete mindern. Seit drei Tagen haben meine Kinder und ich auch gesundheitliche Probleme wie verstopfte Nasen, Husten, Kopfschmerzen. Soll ich lieber einen Anwalt einschalten (eigentlich ist mit das finanziell gar nicht möglich)?
    Vielen Dank schon mal für eine Antwort.
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Petra,
      wenn Sie die Miete ab sofort unter Vorbehalt (der Mietminderung) zahlen, halten Sie sich alle Optionen offen und müssen nicht gleich über die Höhe der Mietminderung entscheiden. Ansonsten ist der beschriebene Fall sicher typisch für eine Mietminderung. Ein Anwalt einzuschalten kann sinnvoll sein und macht ein bisschen mehr Druck.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Sehr geehrter Herr Hundt,
    in meinem Mietvertrag habe ich die Gartennutzung mit drin stehen, habe diesen auch letztes Jahr genutzt und einen Rasen angelegt. Dieses Jahr wurde es mir verweigert. Ich habe 2011 diese Wohnung angemietet auf Grund des Gartens, dass mein Kind sich da aufhalten kann. Die Vermieterin hatte meinen Rasen gehakt und den Garten bepflanzt. Als ich Sie darauf angesprochen habe war die Antwort : Ich nix verstehen ! ( Thailänderin ).
    Alles andere und die Nachbarn kann sie verstehen ?!! Ich würde jetzt gerne ein Schreiben aufsetzen mit einer Mietminderung von 10 % für die Monate März, April. Mai, Juni, Juli. August, September, Oktober. Würde ich damit durchkommen, hatte mir vieles aus dem Interneht erlesen mit Urteilen ect.
    Wäre sehr nett wenn Sie mir da helfen könnten.
    Liebe Grüße
    Anja

    Antworten
  11. Hallo,
    seit 3 Wochen funktioniert bei uns im Haus keiner der beiden Aufzüge. Wir wohnen im 11. OG und haben ein 5 Wochen alten Säugling. Die Hausverwaltung weiß von den Zuständen, kümmert sich aber nur unserer Meinung geringfügig um Erledigung. Mehrmals haben wir über den Hausmeister neue Termine erhalten wann die Aufzüge wieder funktionsfähig sein sollen. Mein Gedanke ist jetzt der Verwaltung eine Mietminderung i. H. v. 50% anzukündigen. Is das in Ordnung oder zu viel?
    Liebe Grüße
    Stephan

    Antworten
  12. Guten Tag, wir wohnen seit April in einer Mietwohnung. Es finden nach wievor Bauarbeiten am Haus statt, welche schon zu mehrfachen Diskussionen geführt haben, da der Baulärm einfach nicht weniger wird. Nun haben wir einen Feuchtigkeitsschaden, welche wir umgehend bekannt gegeben haben. Es ging mit gelben Flecken in Wohnzimmer, Nebenzimmer und Kinderzimmer los. Kurz darauf bemerkte wir im Kinderzimmer Schimmelbildung. Darauf folgten weitere Baumaßen an der Außenfassade des Hauses. Seit dem 24. Oktober haben wir Bautrockner im Kinderzimmer stehen. Diese sind laut und dröhnen. Es ist absolut unmöglich in der Wohnung Ruhe zu finden. Im Schlafzimmer haben wir Schimmel an Rattankörben gefunden, welche zur Wandseite grün „angeschimmelt“ waren. Dies wurde dem Vermieter mitgeteilt, er reagierte darauf nicht. Heute kam wieder ein Spezialist, welche die bisherigen Trocknungsversuche als misslungen einstufte. In 2 Tagen wird ein anderes Gerät installiert, welches mit einem „Abluftrohr durch das offene Fenster“ montiert wird. Das heißt, das das Fenster gekippt/ oder komplett offen nur mit einer Schutzfolie „verschlossen“ wird. Wir wohnen im Erdgeschoss, diese Maßnahme gefällt uns absolut nicht. Wir möchten nun in die Mietminderung gehen, Sind 20% in Ordnung? Oder würden Sie mehr ansetzen?

    Antworten

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