Wer kein Eigenheim in Form einer Eigentumswohnung oder eines Hauses besitzt, lebt im Regelfall in der Wohnung oder in dem Haus zur Miete. Diese Vereinbarung zum Überlassen der Wohnung wird zusammen mit den dazugehörigen Pflichten des Mieters und des Vermieters in einem Mietvertrag geregelt, der von beiden Parteien unterschrieben werden muss.
Tritt jedoch seitens des Mieters kurz nach Vertragsunterzeichnung eine Veränderung, z.B. in der wirtschaftlichen Lage ein, taucht schnell die Frage auf, ob ein Rücktritt vom Mietvertrag möglich ist.

Ist ein Rücktritt vom Mietvertrag seitens des Mieters möglich?

Das Recht eines gesetzlichen Rücktrittsrechts steht dem Mieter nach Abschluss des Mietvertrags nicht zu. Auch dann nicht, wenn sich die finanzielle Lage oder die persönlichen Umstände so verändern, dass ein Weiterführen des Mietverhältnisses unmöglich ist. Hierbei ist es nicht entscheidend, ob der Mieter bereits in die Wohnung eingezogen ist oder nicht.


Einzige Ausnahme hierbei ist, wenn im geschlossenen Mietvertrag der Rücktritt vom Mietvertrag zusätzlich vereinbart wurde. In einem solchen Fall gelten dann die dort vereinbarten Zeiten und Fristen.

Welche Möglichkeiten hat der Mieter um von einem unterschriebenen Mietvertrag zurück zutreten?

Besteht noch vor Einzug in die Wohnung der Wunsch oder die Notwendigkeit vom Mietvertrag zurück zutreten, so kann mit dem Vermieter ein Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen werden. Eine Pflicht dazu besteht seitens des Vermieters nicht, jedoch stimmt dieser einem solchen Rücktritt vom Mietvertrag möglicherweise zu, wenn ihm die Gründe dazu erläutert werden.


Lehnt der Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag ab, so bleibt dem Mieter lediglich die reguläre Kündigung des Mietvertrages. Hierbei sind die geltenden Kündigungsfristen von 3 Monaten zum Monatsende zu beachten. Wenn dem Vermieter die Kündigung bis zum 3. Werktag des laufenden Monats zukommt, so zählt dieser Monat bereits mit zur geltenden Dreimonatsfrist. Während dieser Zeit ist der Mieter auch dann zur Zahlung der Miete verpflichtet, wenn er die angemietete Wohnung nicht bezogen hat.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

216 Gedanken zu „Rücktritt vom Mietvertrag“

  1. Hallo,
    wie ist es denn, wenn der Vermieter dem Mieter wichtige Tatsachen – in meinem Fall die Tatsache, dass das Haus im Internet zum Verkauf angeboten wird – nicht mitgeteilt hat bevor der Mietvertrag unterschrieben wurde?
    Mit freundlichen Grüßen
    S. van de Ree

    Antworten
    • Hallo Herr van de Ree,
      ich bin mir nicht sicher, ob der Verkauf der Immobilie für Sie als Mieter eine wichtige Tatsache ist? Es gilt das Sprichwort „Kauf bricht Miete nicht„. Das heißt, der neue potenzielle Eigentümer tritt einfach in den Vertrag mit den Mieter ein. Ich sehe hier keinen wirklich Nachteil für Sie.
      Meine Meinung also: Der Rücktritt vom Mietvertrag ist wohl nicht möglich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und jetzt vom Umzugsunternehmen eine Bestätigung bekommen das sie keinen Termin haben und die anderen Unternehmen sind zu teuer.
        Kann ich daraufhin vom Mietvertrag zurück treten?
        LG

        Antworten
  2. Hallo Herr Hundt,
    in unserem Falle wurde uns eine EG Wohnung mit Terrasse und eigenem Garten (laut Exposé) und Begehung als Erstbezug vom Makler vermittelt. Bei der Übergabe heute stellte sich heraus, dass der Makler falsche Angaben gemacht hat und der Garten angrenzend an unsere Terrasse zur gemeinschaftlichen Nutzung allen Mietern zur Verfügung steht.
    Ein genauer Blick in den Mietvertrag offenbarte, dass der Garten nur „zur Verfügung gestellt“ wird und nicht wie die Terrasse zu den gemieteten Räumen gehört.
    Können wir hier vom Mietvertrag zurück treten?
    Grüße
    J. Schneider

    Antworten
    • Hallo Frau Schneider,
      danke für Ihren Kommentar. Ihr Fall ist sicherlich grenzwertig. Einerseits gilt natürlich der Mietvertrag und den hätten Sie besser lesen sollen. Auf der anderen Seite: Wer liest schon einen Mietvertrag? Leider kann ich Ihre Frage zum Rücktritt vom Mietvertrag nicht beantworten. Alles was nicht im BGB geregelt ist, wird durch die Rechtsprechung entschieden. Nun vermute ich, dass es solchen einen Fall noch nicht vor Gericht gab, zumindest habe ich auf die Schnelle nichts ähnliches gefunden.
      Irgendjemand ist immer der erste, der einen Fall vor Gericht bring. Aber ich denke, soweit muss es gar nicht kommen. Wenn Sie Makler und Vermieter mit einem entsprechenden (anwaltlichen) Brief entgegentreten, werden diese es vielleicht auch nicht drauf ankommen lassen wollen und den Mietvertrag aufheben.
      Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Ich habe eine Wohnung besichtigt, die mir auf den ersten Blick sehr gut gefallen hatte. Nachdem ich den Mietvertrag unterschrieben hatte, fielen mir nach und nach Mängel auf… Küche: Herd defekt, Kühlschrank muss ich kaufen, Möbel alt und vermackt ..besonders in den Schränken sieht es schlimm aus. Alte Heizungen , Wohnungstür klemmt und ist undicht, im Bad alte Armatur Fensterrahmen und Türen vermackt, Boden im Flur ist alt , Parkett hat Macken….was mich stört ist, dass die Grundmiete so hoch gesetzt ist…laut Mietspiegel entweder an der Obergrenze oder darüber! Im Moment weiß ich das Baujahr noch nicht genau. Kann ich hier vom Vertrag zurück treten ?

    Antworten
    • Hallo Angelika,
      danke für Ihren Kommentar. Ich denke, auch wenn Sie vielleicht etwas vorschnell den Mietvertrag unterschrieben haben, können Sie nicht mehr zurücktreten. Nur einvernehmlich mit einer Mietaufhebungvereinbarung. Ansonsten können Sie natürlich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist den Mietvertrag beenden.
      Zum Mietspiegel: Bei Neuvermietung kann der Vermieter bis zu 20% über dem Mietspielniveau vermieten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Hallo,
    ich habe einen Mietvertrag für ein Reihenmittelhaus unterschrieben und von der Maklerin einen selbst gezeichneten Grundriss vorher erhalten. Dieser Grundriss war entscheidend für unsere Entscheidung für dieses Haus.
    Nun haben wir vorher schon einen Schlüssel erhalten, um die Maße für die Küche nehmen zu können. Dabei habe ich feststellen müssen, dass der Grundriss vorn und hinten nicht stimmt. Es sind z.B. Türen falsch oder gar nicht eingezeichnet. D.h. dass wir unsere Möbel überhaupt nicht stellen können bzw. gar nicht ins Dachgeschoss tragen können, weil die Tür nach oben nur 69 cm breit ist (es passt keine Couch durch).
    Die Türen beginnen direkt an den Wänden, so dass man diese Wände nicht als Stellflächen nutzen kann, weil sonst die Türen nicht mehr aufgehen. das ist ist fast allen Räumen so.
    Auch bei der Größe scheinen die Angaben nicht zu stimmen. Wie es aussieht, wurden im Dachgeschoss die Schrägen nicht berücksichtigt, so dass von den 114 nur noch ca. 100 qm übrig bleiben.
    Vertragsbeginn ist der 1.3.
    Haben wir unter diesen Umständen eine Chance, einen Aufhebungsvertrag zu erwirken? Wir hätten das Haus nicht angemietet, wenn wir die echten Zahlen gehabt hätten.
    Wir wollten übermorgen (18.2.) noch mal ein genaues Aufmaß machen, um die Maklerin dann mit den richtigen Zahlen zu konfrontieren.
    Wie sind unsere Chancen? Ich will ja nicht 3 Monate Miete plus Maklercourtage zahlen müssen, wenn wir nicht dort einziehen..
    Vielen dank schon mal im Voraus!

    Antworten
    • Hallo Herr / Frau Strattmann,
      danke für den ausführlichen Bericht. Ihre Punkte sind schon gute Argumente. Es scheint ja so, als hätten Sie den Vertrag unterschrieben, ohne die Wohnung besichtigt zu haben?
      Solche Fälle sind immer Einzelfallentscheidung. Entweder man findet eine Lösung mit den Vermietern oder der Einzelfall wird im Zweifel vor Gericht entschieden. Ich vermag keine Einschätzung abzugeben – möglicherweise lenken Vermieter und Maklerin ein, vielleicht müssen Sie auch vor Gericht. Und auch da ist sicher nicht eindeutig klar, wer Recht bekommt.
      Schwieriger Fall, ich würde versuchen das einvernehmlich zu lösen. Lassen Sie uns hier gerne wissen, ob die zurück treten konnten oder nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Lieber Herr Hundt,
        vielen dank für Ihre Antwort.
        Doch wir haben die Wohnung einmal besichtigt, allerdings stand die Maklerin dabei unter Zeitdruck.
        Ein weitere Punkt ist, dass ich gestern in der Mietspiegelberechung festgestellt haben, dass die Kaltmiete ca. 200 Euro zu hoch angesetzt ist. Dabei wurden alle plus- und Minuspunkte berücksichtigt und die angegeben Größe zugrunde gelegt.
        Mit welcher Summe kann ein Garten veranschlagt werden? Der ist im Mietspiegel nicht auswählbar.
        Wir halten Sie auf dem laufenden.
        MfG

        Antworten
        • Hallo Herr / Frau Strattmann,
          die Besichtigung spricht natürlich gegen Ihren Wunsch den Vertrag aufzulösen. Schließlich haben Sie das Haus gesehen. Bei der Neuvermietung kann der Vermieter bis zu 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zudem kann man sich bei der Einordnung im Mietspiegel und der Vergabe von Plus- und Minuspunkten schnell vertun. Hier muss man einige wichtige Punkt beachten, sonst wird das Ergebnis verfälscht. Der Garten kann das Haus z.B. soweit aufwerten, das alleine hierfür schon ein deutliches Plus möglich ist.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  5. Hallo herr Hundt,
    jetzt machen Sie mir doch Angst. Ich glaube, alle mietminderneden und aufwertenden Punkte sachlich eingestuft zu haben.
    Für uns ist wichtig, dass der Grundriss so falsch gezeichnet wurde und wir aus der Erinnerung heraus nicht mehr alle nachvollziehen konnten, sonst hätten wir niemals diesen Vertrag unterschrieben..
    Für uns ist das Haus praktisch nicht bzw. sehr eingeschränkt nutzbar…
    MfG

    Antworten
  6. Hallo,
    wir wollen einen Mietvertrag für November 2012 unterschreiben, könnten wir 3 Monate vor Einzug noch kündigen bzw. zurück treten? Es ist eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart.
    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
    • Hallo Frau Gebauer,
      ich denke, Sie können erst nach Beginn des Mietzeit wieder kündigen. Alles andere würde in meinen Augen wenig Sinn machen. Wenn Sie den Mietvertrag jetzt schließen, aber erst am November Miete zahlen, sieht es schon wieder anders aus. Dann sehe ich die Möglichkeit noch vor dem Einzug zu kündigen.
      Ein Nachtrag zur Antwort: Es gibt kein BGH Urteil (VIII ZR 88/78 (BGHZ 73, 350)), nach welchem die Kündigung auch vor dem Einzug / dem Überlassen der Wohnung möglich ist. Mit den gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Kündigung ist also nach dem Mietvertragsabschluss, aber vor dem eigentlichen Mietbeginn möglich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Hallo ich habe folgendes Problem. Ich bin mit einem Freund in einer WG zusammen gezogen. Nun merke ich, dass das einfach vom Lebensrhythmus nicht passt das die Wohnung ziemlich hellhörig ist. Der andere Mieter hat vorher schon dort gewohnt und wir stehen beide im Mietvertrag. Welche Chancen habe ich da schnell raus zu kommen? Ich habe immer noch keinen Haustürschlüssel und im Bad sind Fliesen gebrochen und generell ist die Wohnung auf dem zweiten Blick in einem eher renovierungsbedürftigen Zustand. Habe ich da Chancen früher als in 3 Monaten raus zu kommen?

    Antworten
    • Hallo Taugenixx,
      im Grunde können Sie froh sein, wenn Sie mit der normalen Kündigungsfrist aus der Wohnung kommen. Der gemeinsame Mietvertrag bringt Pflichten mit sich (mehr dazu unter Gemeinsamer Mietvertrag). Sie brauchen die Zustimmung von Ihrem Vermieter und von Ihren Mitmieter um aus dem Vertrag entlassen zu werden. Alleine können Sie nicht kündigen. Wenn sich aber alle drei Parteien einig sind, können Sie aber auch einvernehmlich zu jedem erdenklichen Zeitpunkt den Vertrag verlassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  8. Hallo, ich habe einen Mietvertrag am 5.2.12 unterschrieben. Gestern habe ich erfahren, dass der Vermieter das Haus verkaufen will. Ich bin seit Januar mit den Renovierungsarbeiten beschäftigt. Was soll ich jetzt machen? Die alte Wohnung ist schon gekündigt und es ist schwer eine neue Wohnung mit Haustieren zu finden. Ein neuer Nachmieter ist auch schon da. Bitte um schnellstmögliche Antwort. Der Einzug ist am 01.05.

    Antworten
  9. Hallo,
    ich habe im Dezember eine Wohnung zum 1. Januar angemietet. Ich habe die Wohnung fristgerecht wieder gekündigt zum 31.03.2012. Es ist erst gar nicht zur Schlüsselübergabe gekommen. Eine Kaution habe ich aus diesem Grund auch nicht gezahlt. Das heißt, ich habe die Warmmiete einschließlich Garage jetzt 2 Monate gezahlt, bzw. es wurde abgebucht. Nun steht die letzte Abbuchung aus. Wie sieht es in diesem Fall mit den Nebenkosten aus. Muss ich die überhaupt zahlen? Wie schon erwähnt, ich habe nicht einmal einen Schlüssel von der Wohnung! Kann ich die letzte Monatsmiete einbehalten bzw. zurück buchen und mit evtl. Kosten verrechnen?
    Für einen Rat wäre ich dankbar.

    Antworten
    • Hallo Maria,
      danke für den Kommentar. Ich wüsste nicht, warum Sie zwei Monate Miete inkl. Nebenkosten zahlen sollten und den dritten Mietmonat nicht? Mit anderen Worten, in meinem Augen müssen Sie natürlich auch den März bezahlen und ebenso die Nebenkosten. Sie werden auch für den Zeitraum eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Sicherlich mit einer Rückzahlung, da Sie ja gar nicht in der Wohnung waren.
      Zur Schlüsselübergabe: Ich vermute mal, der Schlüssel steht Ihnen zur Verfügung, Sie könnten diesen abholen, wenn Sie wollten. Anders würde es sicherlich aussehen, wenn der Vermieter Ihnen den Zugang zur Wohnung verwehrt.
      Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe mal eine Frage zu diesem Mietaufhebungsvertrag.
    Meine Schwester hat ihre Wohnung Ende Januar vertragsgemäß zum 30. April gekündigt und hat damals bereits gesagt, dass sie aber bereits Ende Februar auszieht, da sie einen neuen Job in einer anderen Stadt hat.
    Nun hat der Vermieter einen Nachmieter für die Wohnung bereits zum 15.03. – was natürlich schön ist – und will daher einen Mietaufhebungsvertrag mit meiner Schwester schließen, der sie 75 Euro Gebühren kosten soll.
    Darf er das? Ich meine, er macht doch keinerlei Verlust, wenn die Wohnung sofort wieder vermietet ist. Und die „Arbeit“, einen neuen Mieter für die Wohnung zu finden, hat er doch sowieso, ob nun jetzt oder erst im April. Wieso also diese „Gebühr“?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Herzliche Grüße,
    Kristin T.

    Antworten
    • Hallo Kristin,
      ein Mietaufhebungsvertrag ist immer eine individuelle Vereinbarung. Ich kann mir schon vorstellten, dass man auch eine solche Gebühr (halbwegs rechtssicher) erheben kann. Allerdings haben in Ihren Fall ja beide Vertragsparteien was von der vorzeitigen Aufhebung des Vertrages. Von daher halte ich die Gebühr einfach für unangebracht.
      Vielleicht ist der Vermieter ja auch bereit ohne Gebühr den Mietvertrag aufzuheben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Hallo Herr Hundt,
    wir haben Ende Februar einen Mietvertrag mit Beginn 01.04.2012 unterzeichnet. Die Wohnung war im Internet als „renoviert“ inseriert. Wir haben erst nach Vertragsunterzeichnung im Gespräch mit den Vormietern zufällig erfahren, das diese die Wohnung nicht renovieren werden und auch der Vermieter nicht.
    Am 03.03. erhielten wir die Schlüssel – „da ja doch noch so viel zu tun sei“. Bei der Begehung der nunmehr leeren Wohnung fielen uns Mängel auf, die wir bei der Sammelbesichtigung (es waren ca. 15 Leute in der Wohnung) nicht feststellen konnten. Die Schallschutzfenster sind offenbar falsch eingebaut, es hört sich trotz geschlossener Fenster so an, als würde der Verkehr durch die Wohnung fahren (Hauptstraße). Bei der Besichtigung befand sich auch kein Mieter (diese war ebenfalls zu vermieten und schon frei) in der Wohnung darüber. Nun aber sind dort Leute herumgelaufen und wir hatten den Eindruck, das diese gleich durch die Decke fallen und bei uns in der Wohnung sitzen. Man hörte sogar die Unterhaltung – nicht die Worte, aber das gesprochen wurde (normale Lautstärke, kein Schreien etwa). Die Heizungsanlage knackt unerträglich – hierauf der Hinweis der Vermieterin: da hat der Schreiner so Stäbchen in die Verkleidung der Heizungsrohre gesteckt, die Vormieter meinten auch es sei seitdem besser geworden… Nichts war besser, zudem häuft sich der Dreck in dem ca. 2cm breiten Spalt der Verkleidung. Weiterhin wurde das Parkett laienhaft verlegt (hat die Vermieterin auch zugegeben, das seien die Vorvormieter gewesen…). Zu den Wänden fehlt an einigen Stellen ein Stück Parkettboden von ca. 4 cm – trotz Fußleiste. Das war bei der Besichtigung ebenfalls nicht zu sehen, da Möbel dort standen. Im Fliesenspiegel der Küche fehlen Fliesen weil dort Schränke hingen… etc. Es wurde von den Vorvormietern drumherum gefliest! Ich bin hier schon der Meinung, das grobe Mängel vorliegen die vorher nicht zu erkennen waren?! Auch hier hat man als Mieter „leider Pech gehabt“??
    Hinzu kommt, das wir gleich wieder gekündigt haben – am Sonntag den 04.03. haben wir die Kündigung zum 01.06.2012 persönlich beim Vermieter in den Briefkasten eingeworfen. Die Bestätigung haben wir zwar gleich am nächsten Tag, aber erst zum 30.06. erhalten, da die Frist erst zum 01.04. beginnen würde?! Meiner Meinung nach zählt der März schon mit. Müssen wir da Einspruch einlegen?
    Haben wir irgendwelche Möglichkeiten doch noch zurückzutreten??
    Vielen Dank vorab!!

    Antworten
    • Hallo Frau Mieterin,
      danke für die ausführliche Schilderung. Ich möchte gar nicht auf alle genannten Punkte eingehen, da ich diese einflach schleicht bewerten kann.
      A: Ich denke ebenso wie Ihr Vermieter, das die Kündigungsfrist erst mit Beginn der Mietzeit zu laufen beginnt. Also zum 30.06. (Achtung, siehe Ergänzung am Ende des Kommentars)
      B: Ich sehe Ihre einzige Chance den Konflikt überhaupt zu lösen darin, dass Ihr Vermieter die Wohnung als renoviert ausgeschrieben hat. Sie sollten Ihrem Vermieter also nachweisen können, dass die Wohnung als renoviert online stand und Sie davon ausgegangen sind, dass diese folglich auch im renovierten Zustand übergeben wird. Und selbst mit dieser Argumentation werden Sie in meinen Augen alleine nicht weiter kommen. Sie schicken sich mit dem Vermieter fleißig Briefe hin und her und die Zeit geht ins Land. Ich denke, Sie brauchen eine Beratung durch einen Anwalt. Wenn ein fachkundiger Anwalt Ihnen ein Schreiben aufsetzt, das dem Vermieter aufzeigt, dass er die Wohnung nicht vereinbarungsgemäß übergeben hat, haben Sie vielleicht ein Chance den Vertrag einvernehmlich aufzuheben.
      Wenn Sie eine Empfehlung für einen Anwalt wünschen, mailen Sie mir einfach. Eine Beratung + Schreiben kostet weniger als man denkt.
      Ergänzung: Recherchen haben ein Urteil zu Tage gebracht: BGH VIII ZR 88/78 (BGHZ 73, 350). Nach diesem Urteil ist die Kündigung bereits nach Mietvertragsabschluss möglich. Endscheidens ist also nicht der eigentliche Mietvertragsbeginn bzw. der Einzugstermin.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  12. Hallo.
    Wenn ich einen Mietvertrag unterschreibe,der ab Juni gilt und ich natuerlich auch erst ab dann zahle,kann ich dann z.b. auch schon im april (bis zum 3.) zu ende juni kuendigen??Ohne Angabe vom Grund wie ja normal.
    Danke schonmal!

    Antworten
    • Hallo Katharina,
      ich habe recherchiert und ein BGH Urteil gefunden: VIII ZR 88/78 (BGHZ 73, 350).
      Das Urteil besagt, das eine Kündigung bereits nach Abschluss des Mietvertrages möglich ist und nicht erst mit dem Überlassen der Wohnung. Ich denke, Sie können also bereits jetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder Angabe von Gründen kündigen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Hallo.
    Ich habe Anfang März einen Wohnung besichtigt die weder Tapeten noch einen Bodenbelag hatte. Da der Mitarbeiter des Vermieters mir zusicherte das ich 3 Wochen vor Mietbeginn in die Wohnung könnte habe ich einen Mietvertrag zum 1.5.2012 abgeschlossen. Bei meiner Anfrage beim Vermieter wurde mir dann gesagt Schlüsselübergabe wäre am 25.4.2012 nachmittags um 15.00 Uhr. Als ich nach einem früheren Termin wegen der Renovierung gefragt habe, wurde mir gesagt davon wüsste man nichts. Der Mitarbeiter war nicht zu sprechen und da ich nichts schriftliches habe gibt es auch kein Entgegenkommen des Vermieters. Gibt es eine Möglichkeit für eine frühere Schlüsselübergabe da ich meine derzeitige Wohnung auch bis zum 30.4.2012 renoviert übergeben muss und nicht weiß wie ich das schaffen soll. Die neue Wohnung steht derzeit schon leer. Eine schnelle Antwort wäre toll.

    Antworten
    • Hallo Birgit,
      wenn Sie die frühere Schlüsselübergabe nicht im Mietvertrag oder anderweitig schriftlich vereinbart haben sieht es erst mal schlecht aus. Ich würde versuchen den Mitarbeiter zu erreichen, mit dem Sie die frühere Übergabe besprochen haben. Viel mehr können Sie wohl nicht tun.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  14. Guten Tag, mein Vermieter hat mir ein Mietvertrag zugeschickt aber nicht unterschrieben von Vermieter. Ich habe es unterschrieben beide Exemplare zurückgeschickt. Der Mietvertrag geht ab 1.4.2012 . Nun hab ich selbst angerufen und gefragt, wann ich die Schlüssel bekomme und erfahren, dass ich vor 3.4. 2012 nicht die Schlüssel bekomme. Den unterschriebene Vertrag von Vermieter habe ich auch noch nicht erhalten. Er hat aber mein Unterschrift schon geleistet. Was nun? Kann ich zurücktreten?

    Antworten
    • Hallo Maminecka,
      damit der Vertrag wirksam ist, darf zwischen den beiden geleiteten Unterschriften keine „Ewigkeit“ liegen. Ihr Vermieter muss Ihnen die Wohnung vertragsgemäß zum 01.04.2012 zur Verfügung stellen und Ihnen natürlich auch den Vertrag aushändigen.
      Sie können fristlos und außerordentlich kündigen, wenn Ihnen die Wohnung nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt wird. Eine solche Kündigung basiert auf § 543 BGB –
      Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Hallo. Ich habe eine Frage. Mein Mann und ich haben am 3.3. einen Mietvertrag unterzeichnet bei dem das Mietverhältnis am 1.6. beginnen soll. Nun haben wir das Problem das ich meine kleine Nebentätigkeit verloren habe und wir uns die Miete nicht mehr leisten können und in unserer alten Wohnung bleiben wollen. Wie kommen wir aus dem Mietvertrag wieder raus? Beziehungsweise kommen wir da überhaupt wieder raus?
    mfg steffimarcus

    Antworten
    • Hallo SteffiMarcus,
      Sie können den Vertrag vor dem eigentlichen Mietvertragsbeginn mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. April + Mai + Juni. Ende Juni wird die Kündigung wirksam. Um diese eine Monatsmiete werden Sie also nicht herum kommen. Oder Sie versuchen eine einvernehmliche Lösung mit den Vermieter herbei zuführen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  16. Hallo Herr Hundt,
    ich habe letzte Woche ein Haus besichtig und mit dem Vermieter vereinbart, dass wir uns aufgrund der Entfernung von meinem jetzigen Wohnort die gegenseitig unterschriebenen Verträge jeweils per Email zusenden.
    Der Vermieter hat den von mir unterschriebenen Mietvertrag bereits erhalten, ich habe aber noch keinen von ihm unterschriebenen zurück bekommen.
    Da diese Gegend ein Wohngebiet für die amerikanischen Truppen ist und der Vermieter scheinbar von der Vermietung seiner Immobilien an diese lebt, hege ich den Verdacht dass er mich absichtlich hinhält in der Hoffnung vielleicht noch einen anderen potentiellen Mieter zu finden, der möglicherweise einen höheren Rang hat als mein Mann und daher einen höheren Betrag für die Kaltmiete erhalten kann.
    Auch das Exposé wurde noch nicht von der Immobilienbörse entfernt.
    Bin ich jetzt an diesen Vertrag, der bisher nur von mir unterschrieben wurde, gebunden?
    Mfg & vielen Dank im Voraus!

    Antworten
    • Hallo Daniela,
      mit der Übersendung des Vertrages haben Sie Ihrem Vermieter ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages gemacht. Dieses kann er durch das Zurücksenden eines unterschriebenen Vertrages annehmen. Für die Annahme hat er aber nur so lange Zeit, wie man es unter normalen Umständen erwarten würde (siehe auch § 147 BGB Annahmefrist). Bei einem Mietvertrag haben Gerichte entschieden, dass bis zu 1 bis 2 Wochen für die Annahme üblich sind.
      Überzieht der Vermieter die Frist und sendet Ihnen dann erst den Vertrag zu, ist der Vertrag als neues Angebot zu verstehen, dass Sie annehmen oder ablehnen können. Es kommt dann also kein Vertrag mehr auf Grundlage Ihrer ersten Unterschrift zustande
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
    • Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
      Gehe ich denn richtig in der Annahme dass mein Angebot erstmal rechtlich verbindlich ist und dass das praktisch bedeutet,dass ich nun den Ablauf dieser max. 2 Wochen Annahmefrist abwarten muss (sollte), bevor ich mich nach einer Alternative umsehen kann?
      MfG

      Antworten
  17. Hallo,
    Wir haben unseren Mietvertrag gestern Nachmittag unterschrieben. Abends stellte sich heraus, dass wir eine andere Wohnung, die unseren Wünschen mehr entspricht, nun doch bekommen. Der Termin für die Unterzeichnung ist in wenigen Stunden.
    Beim ersten Mietvertrag hat die Hausverwaltung einen Fehler in den persönlichen Daten gemacht, sodass dieser nochmal geschrieben und unterschrieben werden muss. Jedoch haben wir bei dieser Wohnung ein privates Abkommen (mündlich) mit dem Vormieter der Wohnung abgeschlossen, dass er vorzeitig auszieht und wir die Wohnung gleich übernehmen.
    Nun fragen wir uns, ob wir heute den Mietvertrag für die zweite Wohnung unterschreiben sollen oder nicht!? Beide Mieten zu zahlen wird recht schwer werden…

    Antworten
    • Hallo Kristina,
      die Situation ist schwierig. Entweder Sie suchen offen das Gespräch zur Hausverwaltung und zum Vormieter und erklären, dass Sie sich für eine andere Wohnung entscheiden werden oder Sie nehmen von der zweiten Wohnung Abstand. Es ist schwer zu sagen, ob Sie an den Vertrag mit dem Fehler in den persönlichen Daten und an die Vereinbarung mit dem Vormieter gebunden sind, ich vermute ab schon.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  18. Hallo,
    wir haben Anfang März 2012 einen Mietvertrag unterschrieben! Wir hatten einen Hund, von dem der Vermieter wusste und einverstanden war! Der Mietbeginn sollte am 01.05.2012 sein!
    Ich habe gestern, 2.4.12, meinem zukünftigen Vermieter geschrieben das nochmal 2 Hunde dazu gekommen sind! Ich bin im Tierschutz tätig, was er aber wusste ! Ich sagte ihm auch vor Vertragsabschluss, dass ich ab und zu einen Pflegehund habe und er meinte da hätte er kein Problem damit! Um aber vielleicht Ärger zu vermeiden hatte ich ihm gestern eben geschrieben, dass ich jetzt 2 Pflegehunde habe und ich die ja dann mitbringen würde! Daraufhin meinte er das ihm das auf Dauer zu viel werden würde und er möchte jetzt einen Aufhebungsvertrag mit dem ich auch einverstanden bin, da ich ja jetzt wohl besser was anderes suchen muss, mit Garten oder so! Nur jetzt soll ich Miete bezahlen obwohl ich nicht drin wohne und auch im Mietvertrag nichts steht das nur ein Hund erlaubt ist! Er möchte doch nicht das ich dort einziehe, ist ja auch ok. Aber warum soll ich dann dafür bezahlen? Muss ja meine Miete bezahlen und dann noch von einer Wohnung in der ich gar nicht wohne? Wie soll ich das finanziell machen ? Außer er ließe sich auf Ratenzahlung ein. Obwohl das auch Geld ist, was ich selbst brauchen kann für eine andere Wohnung die ich ja jetzt suchen muss! Muss ich jetzt bezahlen obwohl der Vermieter die Aufhebung möchte ?
    LG Gaby

    Antworten
    • Hallo Gaby,
      ein Aufhebungsvertrag ist sicherlich die beste Lösung für beide Parteien. Aber Sie haben recht, der Vertrag bringt eine Vertragsauflösung zu einem bestimmten Datum mit sich. Es macht jetzt wenig Sinn das Datum so zu wählen, dass Sie noch für zwei Monate Miete zahlen müssen. Dann hätten Sie schließlich auch regulär kündigen können und noch in der Wohnung leben.
      Ich würde Ihrem Vermieter eine sofortige Auflösung vorschlagen, ohne dass Sie noch Miete zahlen müssen. Im andern Fall können Sie zumindest auf Ihren Einzug / auf die Anmietung pochen. Schließlich haben Sie einen wirksamen Mietvertrag und Ihr Vermieter kannte die Situation mit den Hunden von Anfang an.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  19. Hallo Hr. Hundt,
    Ich entschuldige mich schon einmal für den langen Text, aber einmal in Rage geschrieben…
    In erster Linie möchte Ich wissen, ob man einen Mietaufhebungsvertrag erzwingen kann (da dieser nicht im Mietvertrag vereinbart ist) bzw. eine fristlose Kündigung erwirken kann, wenn der Mietvertrag seitens des Vermieters nicht erfüllt ist.
    Unser Mietverhältnis beginnt am 01.05.12. Im Mietvertrag ist die Installation einer Sat-TV-Anlage angegeben, die jeder Mietpartei zur Verfügung steht und auch mit einer monatlichen Gebühr von 8€ zu buche steht. Für mich damals bei der Wohnungsbesichtigung ein schöner Zusatz gegenüber anderen Wohnungen, da man sich ja vom örtlichen Kabelanbieter lösen kann und über das gesamte Jahr gesehen Geld spart. Gestern sollte eine Schlüsselübergabe stattfinden damit wir so langsam mit dem Umzug beginnen können. 17:00 war der ausgemachte Termin, gegen 18:00 hat es den Markler / Hausmeister / Handwerker (er scheint alles zu machen) mit „angenehmer“ Alkoholfahne angedreht. Dieser Zustand wurde nicht das erste mal beobachtet, leider aber nicht bei der Wohnungsbesichtigung. Wir sind wären der Wartezeit problemlos in unsere neue, frisch renovierte Wohnung „eingedrungen“. (Erklärung: Die Haustür ist beidseitig mit Türgriffen ausgestattet und müsste von daher immer abgeschlossen werden. Der schöne neuverbaute elektrische Türöffner also überflüssig! Die Haustür war nicht abgeschlossen und unsere Wohnungstür stand offen.) Wir hatten nun also genug Zeit unsere Wohnung zwei Wochen vor Umzug zu inspizieren. Der Schock: Es hat sich Nichts weiter getan, nur der Balkon wurde angebracht. Ein Blick vom Balkon offenbarte mir, das der erste Mieter, der eingezogen ist, eine Satellitenschüssel auf seinem Balkon installiert hat? Mit dieser Tatsache habe ich natürlich den „Schlüsselübergeber“ (ich nenne Ihn mal so) konfrontiert und erst darauf hin wurde uns gesagt, dass die Installation der SAT-Anlage aufgrund von Problemen mit der Telekom nicht funktioniert hat, wir müssen uns jetzt wieder an den örtlichen Kabelanbieter wenden. Jetzt erscheint der aufgeführte Grund vielleicht lapidar, aber aufgrund der obigen Kommentare werden die bisher nicht aufgeführten Umstände (ich möchte noch ein bisschen Platz für Andere lassen) mir als Mieter kein Recht geben. Ich sag nur soviel: Die Vorfreude auf unsere neue Wohnung ist verflogen, da es noch erhebliche Mängel gibt, Vieles noch nicht fertig ist, Versprechungen nicht gehalten werden, die bisherigen Mieter schon jetzt nur Probleme haben und wir auch kein Vertrauen mehr in den „Schlüsselübergeber“ haben, die Mängel bis zum neuen Wohnungsübergabetermin (20.04.12, 17:00!) zu beseitigen.
    PS: Die Begrüßung nach einstündiger Verspätung war: „Ich soll nicht so ein böses Gesicht ziehen, es wird schon Alles gut!“

    Antworten
    • Hallo Herr Grimm,
      ich fasse mich kurz: Einen Aufhebungsvertrag können Sie nur einvernehmlich erwirken, nicht erzwingen. Ich denke auch nicht, dass die vielen Kleinigkeiten (allen Voran die fehlende SAT-Anlage) für eine fristlose Kündigung reichen. Im Zweifel können Sie bei einem nicht vertragsgemäßen Zustand die Miete mindern. Eine andere Möglichkeit sehe ich eher nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  20. Hallo,
    wir haben im Januar eine Wohnung zum 1.5. gemietet. Da die Wohnung seit Jahren nicht bewohnt war, sah sie nicht gerade schön aus. Aber der Vermieter sagte, dass er alles komplett neu renovieren lässt. Neue Böden, Bad, Treppe; Wände raus usw. Er wollte auch den Garten für unseren Hund einzäunen. Er sagte uns zu, dass wir zusammen die komplette Ausstattung, Böden, Fliesen usw. aussuchen würden. Jetzt hat er 3 Wochen vor Einzug angefangen zu renovieren. Wir haben weder die Böden, noch Fliesen, nicht einmal die Tapeten aussuchen dürfen. Aus Lieferzeitgründen meinte er alles bestellen zu müssen ohne Absprache, die sogar im Vertrag steht.
    Es sieht auch so aus, dass er nicht pünktlich fertig wird. Durch Zufall habe ich erfahren, dass er nur 1 Zimmer komplett tapezieren kann, weil ihm die Wände beim Abreißen entgegenkamen.
    Es ist also so, dass er macht, was er will, wir nicht einmal die Tapeten ausgesucht haben. Er meldet sich nicht auf Fragen und ich möchte wissen, ob ich da jetzt einziehen muss oder ob ich da raus komme. Er hat überhaupt keine Absprachen eingehalten und wir haben diese Wohnung nur angemietet, weil er uns diese freie Ausstattungswahl angeboten hatte.
    Viele Grüße und danke im Voraus
    Regina

    Antworten
    • Hallo Regina,
      ich sehe für Ihren Fall ggf. die Möglichkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 BGB. Sie könnten von dieser Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen, wenn der Vermieter Ihnen die Nutzung der Wohnung nicht zum 01.05. ermöglicht.
      Was die Ausstattungswahl und den Umfang der Renovierung angeht, wäre es sicherlich besser gewesen, alles schriftlich im Mietvertrag festzuhalten und zu definieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  21. Hallo,
    wir haben Anfang Februar einen Mietvertrag unterschrieben der am 1.5.2012 beginnen sollte. Leider gab es dann in der Wohnung über uns im Februar noch einen Wasserschaden, sodass unsere Wohnung auch mit unter Wasser stand. Daraus ergaben sich jetzt noch einige neue Mängel in unserer Wohnung, die vorher nicht bestanden. (Eingangstür schließt nicht mehr richtig, Tür zum Gäste-WC ist total verzogen u.s.w.). Außerdem wurde uns seitens des Maklers noch zugesichert, dass bis dahin noch ein Balkon angebaut wird, was bis heute auch nicht geschehen ist. Von uns wurde auch noch eine Mängelliste mit dem Makler zusammen erstellt, die er der Vermieterin zuschickte. Sie meint aber jetzt das wir auf jeden Fall zum 1.5.2012 einziehen sollen und sie das alles im bewohnten Zustand renoviert. Wir hatten auch erst am Montag, den 16.4.12 den unterschriebenen Mietvertrag von der Vermieterin erhalten (Datumsstempel auch komischerweise 16.5.12). Da mein Mann viel auswärts arbeitet,wir zwei kleine Kinder haben und ich in Schichten arbeite, wollen wir diese Renovierung im bewohnten Zustand aber nicht. Haben wir überhaupt eine Möglichkeit von dem Mietvertrag zurückzutreten? Und wie ist das mit dieser Annahmefrist des Mietvertrages? Da liegen wie doch schon lange drüber! Bei uns drängt es halt jetzt auch langsam, da ja nun der 1.5.12 nicht mehr weit hin ist und wir uns von der Vermieterin und dem Makler schon etwas über den Tisch gezogen fühlen. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, damit ich weiß, ob ich eine Chance habe mich nach einer bewohnbaren Wohnung um zuschauen.
    Viele Grüße
    Claudia

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    • Hallo Claudia,
      ich sehe die Annahmefrist als einzige und wirklich gute Möglichkeit aus dem Vertrag zukommen. Sie haben den Vertrag vor Monaten unterschrieben, Ihre Vermieterin hat diesen aber erst vor wenigen Tagen gegengezeichnet und Ihnen zugestellt.
      Nun ist es so, dass zwischen Ihrem Angebot („Lieber Vermieter, hier ist der Vertrag – bitte unterschreibe doch auch“) und der Annahme (Vermieter unterschreibt) nicht allzu viel Zeit verstreichen darf (ca. 1 bis 2 Wochen). Jetzt liegen aber Monate dazwischen. Das bedeutet, der gegengezeichnete Vertrag vom Vermieter ist als neues Angebot zu verstehen („Lieber Mieter, ich habe den Vertrag unterschrieben, ich hoffe du willst noch mieten?“), welches Sie annehmen können. Nehmen Sie das Angebot jetzt an, kommt der Vertrag zustande. Wenn Sie nicht einziehen wollen, sollten Sie sich auf das oben genannte Urteil beziehen und das Angebot des Vermieters ausschlagen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  22. Hallo Hr. Hundt.
    Vielen Dank für die super schnelle Antwort. Da ist mir doch ein Stein vom Herzen gefallen. Also sollten wir jetzt so schnell wie möglich den Mietvertrag an die Vermieterin zurück schicken?
    Viele Grüße Claudia

    Antworten
    • Hallo Claudia,
      nicht mal unbedingt den Vertrag. Den sollten Sie besser aufbewahren. Ein Brief mit der Info, dass Sie das Vertragsangebot nicht annehmen sollte reichen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  23. Hallo,
    mein Problem ist folgendes: ich habe eine Wohnung über einen Makler angesehen. Einen Tag später bekam ich durch den Makler eine Zusage und bin in sein Büro gefahren und habe den Vertrag unterschrieben. Der Vermieter hat den Vertrag noch nicht unterschrieben und ich hatte mit dem Vermieter auch keinen mündlichen oder sonstigen Kontakt! Ein Tag später merke ich, dass ich die Wohnung nicht möchte und fahre zu dem Vermieter. Nur seine Frau war zu hause. Da ihr Mann alles erledigt, liegt der Vertrag noch ohne seine Unterschrift auf dem Tisch. Ich sagte, dass mir alles zu teuer ist und ich das so doch nicht möchte. Dem Makler sagte ich das auch und da der Vermieter noch nicht unterschrieben hat, der Vertrag doch nichtig ist. Jetzt sagt der Makler das ich ihn trotzdem bezahlen muss! Ist das so? Wenn der Vertrag doch noch nicht von beiden Seiten unterschrieben ist? Vielleicht entscheidet sich der Vermieter gegen mich. Da ich dort auftauchte und da ich meinte alles ist zu teuer?! Was soll ich nur tun.Ich danke schon einmal für die Antwort, rechne aber damit das ich zahlen muss bzw. einziehen muss. Kann es auch passieren das der Vermieter sich gegen mich entscheidet und ich trotzdem dem Makler das Geld geben muss?
    Viele liebe Grüße
    Lunalane

    Antworten
    • Hallo Lunalane,
      der Makler hat seine Provision bei Vertragsabschluss verdient. Der Vertrag ist erst geschlossen, wenn beide Vertragspartner (Sie und der Vermieter) den Mietvertrag unterschrieben haben. Unterschreibt der Vermieter nicht den Vertrag, kommt dieser nicht zu Stande und der Makler hätte seine Provision nicht verdient. Nimmt der Vermieter Ihr Angebot an und unterschreibt, kommt ein Vertrag zu Stande und Sie werden wohl auch die Maklerprovision zahlen müssen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  24. Guten Tag!
    Herzlichen Dank für die Bereitstellung Ihrer sehr informativen Seiten!
    Auf dieser Seite hier zum Thema „Rücktritt vom Mietvertrag“ hatte ich gehofft nach dem Absatz
    „Welche Möglichkeiten hat der Mieter um von einem unterschriebenen Mietvertrag zurück zu treten?“ einen nächsten Absatz „Welche Möglichkeiten hat der *Vermieter* um von einem unterschriebenen Mietvertrag zurück zu treten?“ zu finden, denn genau diesen Fall habe ich gerade. Genauer: Mein neuer Vermieter fechtet seinen eigenen(!) Vertrag an. Ich halte das für unmöglich, hätte mir aber gerne Rat eingeholt. Hintergrund ist die Tatsache, dass ich ihm schon vor Einzug vorbuchstabiert habe, dass seine Wohnung statt der angegebenen (und in Rechnung gestellten) 90m² nur 74m² hat.
    Somit wäre ich für eine kurze Stellungnahme Ihrerseits sehr dankbar.
    Im Voraus besten Dank!
    Lars Rödel

    Antworten
    • Hallo Herr Rödel,
      ich denke Ihr Vermieter kommt aus dem Vertrag nicht mehr raus. Ich sehe die Rechte viel eher bei Ihnen als Mieter. Sie könnten bei mehr als 10% Abweichung in der Wohnfläche die Miete entsprechend mindern (BGH, Urteil v. 24.3.2004 – VIII ZR 295/03) und sogar die zu viel gezahlte Miete zurück verlangen (BGH-Urteil v. 7.7.2004 – VIII ZR 192/03). Auch die Nebenkosten müssen bei einer Abweichung von mehr als 10% nach der tatsächlichen Größe berechnet werden.
      Mir fällt beim besten Willen nicht ein, wie der Vermieter das Vertragsverhältnis aufgrund der Wohnflächenabweichung auflösen sollte.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  25. Hallo Herr Hundt,
    mein Freund und ich haben ein Mietvertrag zum 01.05.2012 unterschrieben und vor kurzem haben wir uns um entschieden die Wohnung zu beziehen, aufgrund mehrerer negativen Eigenschaften des Vermieters. Fakt ist, dass der Vermieter nun auf eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, Miete + Nebenkosten besteht. Wir wissen, dass wir die Entschädigung zahlen müssen und sind auch bereit dazu.
    Nun weigert der Vermieter sich uns den Schlüssel für die Wohnung zu übergeben mit der Begründung, dass wir nur die Absichten hätten den Mietgegenstand zu zerstören, wenn wir auf eine Wohnungsübergabe bestehen.
    Unter anderem ist er der Meinung, dass wenn er nachweisen kann, dass wenn wir nicht einziehen sollten und auch keine Möbel herein stellen würden, wir kein Recht auf einen Schlüssel hätten, da wir die Wohnung nicht zu Wohnzwecken nutzen wollen.
    Der Grund warum wir einen Schlüssel haben wollen ist ja der, dass wir das Recht darauf haben, da wir Mietzahlungen + Nebenkosten leisten und die Wohnung in Gebrauch zu nehmen auch wenn wir nicht einziehen und dadurch die Gewissheit haben, dass die Wohnung nicht doppelt vermietet wird.
    Bin ich in der Annahme richtig, dass wir die Schlüssel haben dürfen auch wenn wir nicht einziehen?
    Vielen Dank im voraus 🙂
    Liebe Grüße
    Carina

    Antworten
    • Hallo Carina,
      danke für den Kommentar. Eins geht natürlich nur, entweder Sie zahlen die Miete und bekommen den Schlüssel oder Sie bekommen den Schlüssel nicht, können dann nach nach § 543 BGB außerordentlich fristlos kündigen.
      Ich würde in Ihrem Fall vielleicht versuchen einen Kompromiss herbeizuführen – möglicherweise kommen Sie einvernehmlich mit einer Monatsmiete davon und schließen mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag.
      Sie liegen also absolut richtig.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  26. Hallo Herr Hundt,
    am 19.4. haben wir mit einem Ehepaar für das Bauernhaus einen Mietvertrag mit Mietbeginn 1.5.2012 geschlossen. Dabei ist mir ein Schreibfehler beim Datum vor den Unterschriften unterlaufen und zwar hatte ich anstatt 16. April geschrieben 16. Mai. Habe dies der Mietpartei per eMail mitgeteilt, die das auch bemerkt hatte und bereit war, dies beim Einzug zu korrigieren.
    Gestern Nachmittag (29.4.) aber rief er an, dass er vom Mietvertrag aus persönlichen Gründen zurücktreten möchte. Anlass: sein Bruder war zunächst auf Reha und für die Zeit der Abwesenheit in der Reha sollte unser Mieter die beiden Hunde zu sich und mit ins Mietshaus nehmen.
    Das hatte er in der Mieterauskunft so deklariert: „z.Zt. 2 Hunde von Bruder zur Pflege“. Das war dann auch so akzeptiert und es bot sich der Wiesen- u. Obstgartenteil an. Er würde einzäunen und morgens vor bzw. abends nach der Arbeit ausführen.Die Mitbenutzung der Wiese (5.-€ pro Monat) wurde in der Anlage zum Mietvertrag unter §17, Punkt 8 niedergeschrieben.
    In seinem Anruf gestern schilderte er, dass es seinem Bruder bedenklich schlecht geht und er ihm sein Versprechen erneuert hat, für die Hunde zu sorgen. da dieser Zustand sich hinziehen kann und er die Hunde evtl. für immer halten muss. Deswegen will er vom Mietvertrag zurücktreten, einen Aufhebungsvertrag machen und eine Monatsmiete (die für Mai samt Kaution schon bezahlt ist) als
    Entschädigung einbehalten lassen. Die Kaution soll mit Nebenkostenpauschale ohne Miete bis 15.5.12 zurück überwiesen werden.
    Ist das so gesetzeskonform? Hätte ich evtl. mehr Anspruch als Entschädigung? Können wir diese Formalitäten per eMail machen? wenn ich schnell einen anderen Mieter finde, wie verhält es sich dann mit evtl. Doppelmiete?
    Viele Grüße! R. Beuschel

    Antworten
    • Hallo Frau / Herr Beuschel,
      wie Sie vielleicht gelesen haben, kann man nicht einfach von einem Mietvertrag zurücktreten. Das heißt, der normale Ablaufe wäre: Ihr Mieter kündigt mit der regulären dreimonatigen Kündigungsfrist und übergibt Ihnen die Mietsache anschließend wieder.
      Natürlich können Sie aber jederzeit einvernehmlich eine Vereinbarung schließen, die eine kürzere Mietzeit festlegt. Das würde ich als Ihr Entgegenkommen in Richtung des Mieters betrachten.
      Ob der Mieter die Hunde dauerhaft behalten muss, spielt in meinem Augen keine Rolle. A: Sie könnten damit ja durchaus einverstanden sein. B: Im Zweifel müsste er sich an den Mietvertrag halten und die Hunde abschaffen. Oder C: Der Mieter muss kündigen und das Haus verlassen.
      Wenn der Mieter das Haus mietet ohne einzuziehen, hat er dennoch einen Anspruch auf die Nutzung – er könnte ja einziehen. Daher halte ich eine Doppelvermietung für unzulässig. Nicht zuletzt, weil der Mieter ja auch die Schlüssel bekommt.
      Vereinbarungen können Sie mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder auch schriftlich schließen. Schriftlich eignet sich allerdings aus Gründen der Beweisbarkeit am besten.
      Zu dem falschen Unterschriftdatum (und dessen eventuelle Auswirkungen) kann ich Ihnen leider nichts schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  27. Hallo Herr Hundt,
    hier habe ich mal eine Frage: Mein Sohn und seine Freundin haben einen Mietvertrag zur Miete einer 3-Zimmerwohnung zum 01.06.2012 unterschrieben.
    Nach Unterschrift verweigerte der Vermieter seine Unterschrift auf dem Mietvertrag und erklärte, dass er momentan noch keine Kopie bzw. Zweitschrift für die Mieter hätte.
    Nach nochmaliger Anmahnung haben die zwei leider immer noch keinen – vom Vermieter unterschriebenen Mietvertrag. Da sie aber noch eine Küche kaufen müssen bräuchten sie diesen Mietvertrag um auf Nummer sicher zu gehen.
    Nun meine Frage : Kann mein Sohn und seine Freundin vom Vertrag zurücktreten, da die Zeit ja immer knapper wird.
    Und ohne unterschriebenen Mietvertrag von Seiten des Vermieters können sie ja wohl keine Küche ordern – die sowieso 6-8 Wochen Lieferzeit hat.
    Bitte um baldige Antwort , da der Fall drängt. Im voraus besten Dank
    mfg Petra Mohring

    Antworten
    • Hallo Petra,
      Sie haben es vielleicht schon in den anderen Kommentaren gelesen. Zwischen den Unterschriften des Mieters und des Vermieters darf nicht beliebig viel Zeit liegen. Wenn der Vermieter den Vertrag nicht binnen 1 bis 2 Wochen auch unterschreibt, sondern erst danach, muss der Mieter den Vertrag wiederum annehmen.
      Sind also schon ein bis zwei Wochen verstrichen, würde ich dem Vermieter mitteilen, dass die Annahmefrist verstrichen ist und kein Interesse mehr an der Anmietung besteht.
      Siehe dazu auch: § 147 BGB Annahmefrist.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  28. Hallo Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, Sie haben mir damit sehr geholfen und mich in meiner Annahme gestärkt
    Ab wann ist der Vermieter mit der Schlüsselübergabe in Verzug, sodass ich eine fristlose Kündigung aussprechen könnte?
    Natürlich versuche ich es zuerst auf dem friedlichen Weg als erstes und versuche einen Mietaufhebungsvertrag auszuhandeln.
    Nochmals vielen Dank!
    Lg
    Carina

    Antworten
    • Hallo Carina,
      bitte entschuldigen Sie. Ich zweiter Kommentar ist bei mir untergegangen. Kurze Antwort: Ab dem 01.05. ist der Vermieter in Verzug. Denn er gerät dann in Verzug, wenn Ihnen die Nutzung der Mietsache „nicht rechtzeitig gewährt“ wird. (Auszug § 543).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  29. Hallo Herr Hundt,
    ich habe folgendes Problem und zwar habe ich einen Mietvertrag unterschrieben, wo sich jetzt hinter herausgestellt hat, dass das alles etwas merkwürdig ist. Und zwar ist laut dem Mietvertrag die Schwester des sich mir vorgestellten Vermieters eigentlich die Vermieterin, da ihr auch schriftlich das Haus gehört. Die, die sich mir anfangs als Vermieter vorgestellt haben sagten mir hinter her, das sie selbst Sozialhilfeempfänger sind und es deswegen offiziell über die Schwester laufen müsste, ich müsste aber wenn es Probleme gibt mich nicht an die „offizielle Vermieterin“ wenden, sondern an die, die sich mir erst als Vermieter vorgestellt hatten. Ich finde das ganze sehr merkwürdig und kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass das alles Rechtens ist. Habe ich eine Möglichkeit aus dem Vertrag wieder raus zu kommen? ich bin selbst Sozialhilfeempfänger und kann es mir mit meinen Kindern nicht erlauben mich in solche merkwürdigen Sachen rein ziehen zu lassen.
    Ich hoffe ich konnte mein Problem einigermaßen gut erklären.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sarah

    Antworten
    • Hallo Sarah,
      ich kann Sie im Grunde nur darauf verweisen, dass Sie schauen sollten, wer Vertragspartner im Mietvertrag ist und wer den Vertrag unterschrieben hat. Vertragspartner sollte die Vermieterin sein und diese sollte den Vertrag auch unterschrieben haben. Andernfalls würde ich alleine deshalb an der Rechtswirksamkeit des Mietvertrages zweifeln.
      Wenn die Situation auf der Vermieterseite sehr verworren ist, können Sie vielleicht auch einfach das offene Gespräch suchen und mitteilen, dass Sie sich auf eine solche Konstruktion nicht einlassen möchten. Bitten Sie um Aufhebung des Vertrages. Das kommt dann einem Rücktritt vom Mietvertrag gleich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  30. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten.
    Eine Grauzone ist noch, ob es tatsächlich am Bruder und dessen Hunden liegt, oder ob dies als Vorwand für einen andere Tatsache angesehen werden könnte. Habe ich eine Handhabe die angegebenen Rücktrittsgründe zu hinterfragen bzw. nachzuvollziehen?
    Im heutigen eMail hat er im Anhang einen Auflösungsvertrag vorgeschlagen und auf meine Bitte die Gründe des Rücktrittes angegeben. Etwas unlogisch gibt er darin an, dass die Hunde seiner Frau nicht gehorchen und dass der Garten nicht unmittelbar am Haus anschließt und somit das Objekt für die langfristige Hundehaltung nicht geeignet ist. Diese Begründung erscheint etwas „gemacht“.
    Er hat das Objekt ja besichtigt und kurz danach telefonisch zugesagt. Vor der Vertragsunterzeichnung hatte er sogar alleine im Haus und Garten verweilt, da ich mit dem Mietvertrag noch nicht fertig war, alldieweil er fast ein Stunde zu früh kam.
    Deswegen erscheint mir die Begründung etwas fadenscheinig.
    Ist es bei der Vertragsauflösung relevant, den Vertrag als Auflösung oder Mietaufhebungsvertrag zu
    betiteln ?
    Ist es wichtig, die einbehaltene Monatsmiete als Entschädigung zu betiteln?
    Kann ich dazu einen Verzicht auf Nutzung und Schlüssel verankern?
    Ich habe vor, 2/3 der Kaution nach der erfolgten Aufhebung zurück zu zahlen und das letzte Drittel
    bis zur Unterzeichnung eines Vertrages mit einem Nachmieter zu behalten, diese vorbehaltlich keiner weiteren entstandenen Kosten durch die Auflösung zurückzuzahlen.
    Ich denke das wäre kulant und korrekt!?
    In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort und mit
    freundlichen Grüßen
    Rudolf Beuschel

    Antworten
    • Hallo Herr Beuschel,
      wie gesagt, es gibt keinen wirklichen Rücktrittsgrund. Die Situation mit den Hunden spielt in meinen Augen keine Rolle.
      Wie Sie eine Vereinbarung nennen sollte egal sein. Mit einer „Mietaufhebungsvereinbarung“ liegen Sie aber richtig.
      Sie brauchen die Miete nicht als Entschädigung zu bezeichnen, vielmehr wird das Mietverhältnis nach einem Monat Mietzeit ausgelöst. Es ist also eine ganz normale Mietzahlung. Die Schlüssel einzubehalten halte ich für bedenklich.
      Ein Drittel der Kaution bis zu einem neuen Mietverhältnis einzubehalten sehe ich auch als schwierig an. Nach der einmonatigen Mietzeit könnten Sie das letzte Drittel auszahlen. Das würde mehr Sinn machen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  31. Hallo Herr Hundt,
    der Vermieter ist nun mit Ablauf des 01.05. im Verzug mit der Schlüsselübergabe und ich habe ihn auch schon daran erinnert, dass wir die Schlüssel haben wollen…..jedoch keine Antwort vom Vermieter.
    Ich habe mir den §543 BGB durchgelesen und beschlossen den Mietvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.
    Ich habe da nur ein kleines Bedenken, da ich schon weiß, dass der Vermieter rechtlich gegen uns vorgehen wird. Der Vermieter weiß, dass wir nicht vor hatten in die Wohnung einzuziehen und weiß auch, dass wir versucht haben ihm im freundlichem Sinne zu fragen, ob er nicht eine Miete wegfallen lasen könne und das wir bereits ordentlich gekündigt haben.
    Ich hoffe, dass Sie mir in diesem Fall helfen könnten!
    Liebe Grüße
    Carina

    Antworten
    • Hallo Carina,
      Ihre Quelle bestätigt es, einfach den Schlüssel einbehalten geht nicht, da Sie dann kündigen können. Daher sollte der Vermieter sich rechtlichen Rat einholen, bevor er einfach den Schlüssel einbehält. Sonst läuft der Vermieter in die Falle, wie es in Ihrem Fall wohl geschehen ist.
      Ich vermute, dass Sie sich in Ihrer Kündigung auf die Regelung des §543 BGB bezogen haben. Der Vermieter wird sich wohl genau überlegen, ob er das Risiko eingeht, gegen Sie vorzugehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  32. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Sie haben die wichtigen Eckpunkte prägnant erläutert, so dass ich dahinhehend Rechtssicherheit erlangt habe.
    Herzlichen Dank dafür!!
    Mit freundlichen Grüßen
    R.Beuschel

    Antworten
  33. Sehr geehrter Herr Hundt, – ich bitte in meinem Fall um Ihre Mithilfe.
    Im April 2012 haben mein Partner und ich einen Mietvertrag für eine privat vermietete Wohnung ab 1. Juli 2012 unterzeichnet. Im Monat Juli beläuft sich die zu zahlende Miete lediglich auf 50% da meine alte Wohnung erst zum 1.8 gekündigt worden ist. Aus persönlichen Gründen möchte ich die neue Wohnung nicht beziehen und in meinen eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Die alten Vermieter wurden durch mich informiert, – suchen nun nicht einen neuen Mieter für das Objekt. Ist es möglich die neue Wohnung vor Mietantritt zu kündigen, oder bleibt mir nur die Zustimmung des Vermieters und ein Aufhebungsvertrag? Wenn dieser nicht zu Stande kommen sollte, lediglich die dreimonatige rechtliche Kündigungsfrist?
    Lieben Gruß
    Nina

    Antworten
    • Hallo Nina,
      Sie und Ihr Partner können die Wohnung mit der gesetzlichen dreimonatigen Kündigungsfrist auch vor dem eigentlichen Mietvertragsbeginn gemeinsam kündigen. Juni + Juli + August. Die Kündigung wird zum 31.08.2012 wirksam. Besser wäre es natürlich, wenn der Vermieter Sie mittels Aufhebungsvertrag aus dem Mietvertrag „entlässt“.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  34. Ich wünsche ihnen einen guten Tag,
    ich habe eine Frage: wir haben den Mietvertrag bereits unterschrieben, Kaution angezahlt. jetzt machen die „noch“ Mieter ärger. Eine Küchenfirma wollte zum ausmessen der Küche kommen, damit unsere neue rechtzeitig bestellt werden kann. Jetzt lassen die Mieter aber keinen in die Wohnung, in dem sie einfach sagen“an diesem Datum passt es“, doch dann sind sie einfach nicht da. Somit verzögert sich auch der Liefertermin der neuen Küche. Wir haben Kinder und ich brauche zum Einzug eine Küche!! Dann hat sich jetzt gezeigt, dass 3 Zimmer sehr schwer mit Schimmel befallen war. der Vermieter sagte, es sei nur oberflächlich (die jetzigen Mieter hätten nie gelüftet) und er würde es bis zu unserem Einzug beseitigen. Ich könne vorher alles kontrollieren. Das alles hat mich schon so viel Nerven gekostet, daß ich jetzt am liebsten nicht mehr dort hin ziehen möchte. Besteht die Möglichkeit von diesem Vertrag zurückzutreten? Einzug wäre am 15.7.2010.
    Vielen dank schon mal für Ihre Antwort
    D. Schumacher

    Antworten
    • Hallo Daniela,
      die Probleme bei der Terminfindung / bei der Begehung der Wohnung und die Schäden in der Wohnung (Schimmel, den der Vermieter ja wie angekündigt beseitigen will) rechtfertigen in meinen Augen nicht wirklich eine fristlose Kündigung. Aber im Zweifel sollten Sie hier mit einem Rechtsanwalt sprechen.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  35. Sehr geehrter Herr Hundt,
    mein Freund und ich haben am 22.04. einen Mietvertrag zum 01.08.2012 unterschrieben. Das leerstehende Haus wurde zuvor mit der Vermieterin besichtigt (bei schönem Wetter). Wir haben hierbei vereinbart, dass wir vorab die Schlüssel erhalten und somit das besenreine Haus zu renovieren – sprich alte Tapeten entfernen und mit Kalkglätte versehen, ungeliebte Wandverkleidung entfernen bzw erneuern. Das war der Vermieterin sehr Recht – die Schlüssel haben wir nach Ihrem Urlaub und der Fertigstellung der Bodenarbeiten (Parkett wurde abgeschliffen) im 1.OG am 26.05. erhalten. Zuvor haben wir nach Absprache den Garten auf eingene Kosten erneuert – umgegraben, neu bepflanzt, …
    Nun haben wir vergangenes WE mit den vermeintlichen Renovierungen im Mietobjekt begonnen (Tapeten abgerissen, Vekleidungen raus…). Leider oder zum Glück hat es am Samstag und Sonntag geregnet und dadurch haben wir festgestellt, dass das Mauerwerk Wasser zieht – also nicht nur die Außenwände, sondern auch Innenwände. Im WZ haben wir dann unter der nächsten Tapetenlage Schwarz-Schimmel und Salpeter entdeckt worauf hin wir die arbeiten einstellten. Gestern waren wir mit einem Fechtigkeitsmesser in der Wohnung – wie gesagt es regnet seit 3 Tagen – und stellen fest, dass alle Wände im EG eine Nässe von 15-20% aufweisen!! Nachdem wir die Vermieterin kontaktiert haben meinte Sie, damit müsse man in einem älteren Haus rechnen und damit leben – ich finde das nicht. Diese Nässe ist gesundheitsgefährdend (ich habe stark angeschlagene Bronchien und eine Lungenentzündung hinter mir) geschweige denn dass alle Möbel kaputt gehen werden. Eine fachmännische Lösung mit einer Feuchtigkeitssperre kommt für Sie nicht in Frage – Kostengünstig soll es sein – also wird Sie die Wände wohl nur austrocknen.
    Frage: Was können wir hier tun – ich kann doch in keine nasse Wohnung ziehen?! Kann man auf richtige Sanierung drängen – war dies arglistig und wir können aus dem Vertrag raus – was passiert mit der „offenen“ Baustelle im Haus?
    Vielen Dank!
    Kerstin

    Antworten
    • Hallo Kerstin,
      danke für den ausführlichen Bericht. Ich muss mich leider etwas kürzer fassen: Ihr Fall ist so komplex, dass ich mir schlichtweg nicht zutraue Ihnen hier einen handfesten Tipp zu geben. Gerade die angebrochenen Renovierungsarbeiten sind natürlich ein riesen Problem. Wenn Sie wirklich aus den Mietvertrag wollen, kann ich Ihnen nur empfehlen sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Hier müssen alle Details der Vereinbarung zwischen Ihnen und der Vermieterin genaustens geprüft werden. Ich vermute auch, dass ein Fachmann die Lage in dem Haus beurteilen muss. Es geht hier sicherlich um mehrere tausend Euro Schaden.
      Tut mir Leid, dass ich Ihnen nicht mehr schreiben kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  36. Sehr geehrter Herr Hundt,
    erstmal vielen Dank, dass Sie Ratsuchenden so uneigennützig helfen.
    Mein Sohn und der Vermieter haben am 18.06. den Mietvertrag zum 01.07. unterschrieben. Nun hat mein Sohn festgestellt, dass z.B. die Außenwände mit berechnet wurden, so dass statt der im Mietvertrag angegebenen 48 qm die Wohnung nur 38 qm hat.
    Kann mein Sohn die Miete sofort mindern? Sollte er den Vermieter vorher informieren? Und muss er dann Sorge haben, dass der Vermieter ihm schnell wieder kündigt. Das wäre dann mit neu angeschafften Möbeln ein großes Problem für meinen Sohn. So schnell findet man keine geeignete kleine Wohnung.
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
    Lieben Gruß
    Lara

    Antworten
    • Hallo Lara,
      wenn die Wohnfläche um mehr als 10% kleiner ist als im Mietvertrag vereinbart, so handelt es sich um einem Sachmangel, der zur Mietminderung berechtigt. (BGH, Urteil vom 24.03.2004, VIII ZR 295/03).
      Ihr Sohn sollte also berechnen, wie hoch die Miete eigentlich wäre und eine entsprechende Minderung vornehmen. Diese sofortige Minderung könnte er dem Vermieter in den ersten Miettagen mitteilen.
      Auch müssen die Nebenkosten nach der tatsächlichen Wohnfläche umgelegt und abgerechnet werden (24. März 2004 – VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947 / 23. Mai 2007 – VIII ZR 138/06, NJW 2007).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  37. Guten Tag,
    ich habe Anfang des Monats einen Mietvertrag einer großen Wohnungsgesellschaft unterschrieben, nachdem ich eine Besichtigung mit dem Vormieter hatte.
    Dort wurden mir falsche angaben gemacht. Er hatte mir zum Beispiel zugesagt, dass das Bad renoviert werden soll, dass die Böden und Tapeten drin bleiben und er bereits zu Anfang Juni auszieht.
    Nachdem ich den Vertrag zugeschickt bekommen habe, war dort hinterlegt, dass ich die Wohnung zum 15.08. anmiete. Bei der Besichtigung hat der Vormieter gesagt, dass er Nachmieter zum 01.07. sucht. Bis dahin hatte ich keine Information, dass ich ihn dadurch eher aus dem Vertrag entlasse.
    Nun hat mich seine persönliche Beraterin und er angerufen. Er will nun die Böden und Tapeten raus reißen, das Bad wird nicht so renoviert wie zugesagt und man besteht auf die Anmietung ab dem 01.07. Zudem fühle ich mich durch den Vormieter nun sehr unter druck gesetzt und hätte kein gutes Gefühl alleine in diese Wohnung zu ziehen, da er weiß wo ich wohne und wer weiß was machen kann.
    Ich habe den Sachverhalt bereits schriftlich eingereicht, würde aber gerne wissen, ob es dabei möglich ist zurückzutreten, da man falsche Informationen erhalten hat.
    MfG
    Dana

    Antworten
    • Hallo Dana,
      Ihr Fall scheint komplex zu sein und ist für mich nicht so richtig durchsichtig. Ich kann Ihnen nur soviel sagen: In erste Linie ist entscheidend, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie schließen mit dem Vermieter einen Vertrag zu einem bestimmten Datum für eine bestimmte Wohnung, nicht mit dem aktuellen Mieter. Entscheidend sind ebenso die Aussagen des Vermieters (z.B. zum Zustand der Wohnung) nicht die des aktuellen Mieters.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  38. Guten Tag,
    wir haben am 14.06 einen Mietvertrag unterschrieben. Dies lief über eine Immobilienmaklerin. Bei der Besichtigung war eine Dame vor Ort, die nicht die Maklerin und auch nicht die Eigentümerin war. Hierbei wurde uns mitgeteilt, dass die Wohnung noch etwas durcheinander aussähe, jedoch bis zum Einzug noch einiges gemacht werden würde und die alten, hässlichen Fußleisten ausgewechselt würden.
    Nachdem wir nun die Zusage für die Wohnung bekommen hatten, haben wir uns (ohne sie vorher noch einmal zu besichtigen) auf den Weg in das Maklerbüro gemacht und den Mietvertrag unterschrieben. ´Nachdem die Maklerin die Unterschriften hatte, begann sie den Satz „Ja, was habe ich denn zu der Wohnung noch zu sagen..“ Anschließend teilte sie uns mit, dass die SCHIMMELIGEN Fußleisten von uns entfernt werden müssten. (Entfernen der Fußleisten vertraglich festgehalten, jedoch keine Rede von Schimmel). Für die anstehenden Renovierungsarbeiten müssen wir für zwei Monate nur die Hälfte der Miete zahlen. Desweiteren wohnen in dem Haus „viele Griechen“ und in der einen Wohnung würden viel mehr Leute hausen, als es vertraglich festgelegt sei und es könne ja nicht sein, dass das ganze Haus aufgrund von einer Zentralheizung für die Kosten aufkommen muss. Gesetzlich könne man da jedoch auch nichts machen, sie gehe aber davon aus, dass die keine Ahnung haben und das schon geregelt würde.
    Bei der Schlüsselübergabe stellte sich dann heraus, dass die Wohnung in einem viel schlimmeren Zustand ist, als wir es zuvor gesehen haben. Sie erzählte uns dann außerdem von einem Schimmelfleck, der sich in der Ecke der Decke des einen Zimmers befindet, der von den Malern mit Chlor bearbeitet und übergestrichen wurde. In der Ecke der Küche befinden sich irgendwelche uns unbekannten Insekten.
    Wir wollten hier beim besten Willen nicht einziehen. (Ich muss dazu sagen, dass wir wirklich verzweifelt nach einer Wohnung gesucht haben, da wir aus der alten bereits zum 30.06 raus sein müssen und eventuell nicht sonderlich auf Details geachtet haben, auf Schimmel muss man aber doch hingewiesen werden??)
    Wir haben dann mit einem Anwalt gesprochen, der uns rat, eine fristlose Kündigung einzureichen. Hierrauf haben wir nun eine Antwort bekommen, die besagt, dass wir von dem Vertrag nicht zurücktreten können, wir bis zum 3. Werktag des nächsten Monats offiziel zum 30.09 kündigen könnten und wir die Bestandteile des Mietvertrags erfüllen müssen. Sollten wir dies nicht tun, müssten sie dies auf unsere Kosten einen Handwerker ausführen lassen. Wir haben bis zum 15.07 Zeit dazu. Sie könnten uns soweit entgegen kommen, dass wir Ihnen geeignete Nachmieter vorstellen könnten und die Ungeziefer seien von einem Gutachter als „ungefährlicher Käfer“ festgestellt worden.
    Was sollen wir jetzt tun? Müssen wir renovieren? Müssen wir zahlen?
    Ich danke Ihnen im Vorraus,
    Kassandra

    Antworten
    • Hallo Kassandra,
      ich denke alle Ihre genannten Punkte sind unschön, aber wohl keine Gründe für eine außerordentlich fristlose Kündigung. Ich denke sie müssen sich wohl oder übel an die Vereinbarungen im Mietvertrag halten. Die frühstmögliche Kündigung ist zum 30.09. möglich, das ist richtig. Im Zweifel sollten Sie Ihren Anwalt erneut um Rat bitten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  39. Sehr geehrter Herr Hundt,
    meine Freundin und ich haben Ende April eine Wohnung besichtigt, wo privat vermietet wird. Wir haben die Zusage auch gleich bekommen. Den Mietvertrag haben wir Ende Mai ausgehändigt bekommen. Der Vermieter meinte, wir sollen den Vertrag dann beim Einzug am 1.7.12 unterschrieben mitbringen. Währenddessen haben wir den Schlüssel für die Garage bekommen, damit wir mit dem Umzug schon beginnen können. Der Vermieter hat uns mehrmals versichert, dass er die Wohnung ausmalen und vom Vormieter angebrachte Gegenstände entfernen würde. Nun haben wir leider festgestellt, dass das Badezimmer nicht ausgemalt und die Gegenstände auch nicht entfernt wurden. Auf unsere Frage wann er das noch machen würde, meinte er, er hätte keine Zeit gehabt, wir müssen die Gegenstände alle selbst entfernen, wenn sie uns stören würden und das Badezimmer würde er auch nicht ausmalen, da es noch schön sei – was leider nicht so ist! Der Vermieter lässt da leider auch nicht mit sich reden. Nun Überlegen wir, ob wir Absagen sollen!
    Nun unsere Frage: Können wir jetzt noch Absagen? Wir haben den Mietvertrag ja noch nicht unterschrieben! Gilt eine mündliche Zusage unsererseits überhaupt oder hat der Vermieter dann das Recht Schadensersatz zu verlagen, da er ja so schnell keine neuen Mieter finden wird?
    Wir danken Ihnen im Voraus!
    Klaus

    Antworten
    • Hallo Klaus,
      wenn Sie nicht schon den Schlüssel (für die Garage) hätten, würde ich sagen, die Mietvertrag wird erst mit Unterschrift zustande kommen. Aber so könnte man einen konkludenten Mietvertrag – zumindest über die Garage – vermuten. Ich möchte Ihnen nichts falsches schreiben, im Zweifel sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen. Ich persönlich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass Sie davonkommen könnten, ohne in die Wohnung einzuziehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  40. Hallo Herr Hundt,
    Ende Mai habe ich einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, die ich zum 1.8. beziehen wollte. Dazu musste ich eine Provision an eine von der Vermieterin eingesetzten Maklerin zahlen, die innerhalb von einer Woche fällig war. Nun hat mich die Vermieterin vor nicht ganz zwei Wochen informiert, dass sie die Wohnung verkaufen wird und mir angeboten, einen Mietaufhebungsvertrag zu unterschreiben, falls ich nun nicht mehr einziehen möchte. Die Maklerin für den Verkauf (eine andere als die, die mir die Wohnung für die Miete vermittelt hatte) machte nun mehrfach Andeutungen, dass die eventuelle Käuferin wahrscheinlich entweder Eigenbedarf anmelden wird oder zumindest nach der gesetzlichen „Schonfrist“ die Miete erhöhen wird. Aus diesem Grund habe ich mich entschieden, das Angebot für den Aufhebungsvertrag anzunehmen, um nicht die Unanehmlichkeiten mit dem Umzug zweimal zu haben und auch, um die Provision zurück zu bekommen und diese in die Suche nach einer neuen Wohnung investieren zu können. Jetzt erzählte mir jedoch die neue Maklerin, dass ich keinen Anspruch mehr auf die schon gezahlte Provision hätte, da die alte Maklerin ihren Job erledigt hätte- stimmt das, obwohl ich ja noch nicht in die Wohnung eingezogen bin und die Bedingungen sich noch vor dem Einzug geändert haben?
    Viele Grüße,
    Karla

    Antworten
    • Hallo Karla,
      ich sehe das genauso. Die Maklerin hat Ihren Job erledig, der Mietvertrag wurde abgeschlossen, damit ist die Provision verdient. Wenn Sie den Mietvertrag jetzt auflösen möchten, dann ist das Ihr gutes Recht. Die Maklerin wird die Provision aber wohl kaum zurückzahlen wollen. Viel mehr kann ich Ihnen leider gar nicht dazu schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  41. Guten Tag,
    mein Freund und ich haben Anfang diesen Monats einen Mietvertrag unterschrieben, für eine Wohnung ab dem 1. Oktober 2012. Bei der Unterzeichnung haben wir mit dem neuen Vermieter nur mündlich abgesprochen, dass wir die neue Wohnung teilweise renovieren dürfen (dies steht aber nicht im Mietvertrag).
    Nun stellte sich heraus dass wir doch keine grösseren Renovierungsarbeiten durchführen dürfen und uns deshalb nicht wohlfühlen werden.
    Ist es möglich noch diesen Monat den Vertrag zu kündigen (3 Monate Kündigungsfrist), auf den 31. Oktober bzw. 3. November und sowmit nur eine Monatsmiete zu bezahlen.
    Viele Grüsse und vielen Dank

    Antworten
  42. Hallo Herr Hundt,
    am 10.05.2012 haben wir den Mietvertrag für eine öffentlich geförderte Wohnung unterschrieben. Mietbeginn zum 1. August 2012. Haben von Anfang an gesagt, wir suchen eine ruhige Wohnung. Nun haben wir erfahren, dass die Vormieter (nachdem sie selbst erst 6 Monate dort wohnen) ausziehen weil es in der Wohnung zu laut ist, durch die Haustüre, durch den Hausflur und die Mieter oben drüber. Dann wurde uns gesagt durch die Vermieter, die Heizkosten / Wasserkosten würden wohl mit 55 Euro (für 4 Personen) hinkommen, weil die Wohnung sehr gut isoliert wäre. Erfahren habe ich von den Vormietern, dass die an die 50 Euro mehr zahlen, bei der gleichen Personenzahl. Und er (der Vermieter) erhöht jedes Jahr die Miete um 5 Euro, Nebenkosten gibt es grundsätzlich jedes Jahr nur Nachforderungen. Also, der Vermieter ist ein Geldfuchs und versucht es auf jede erdenkliche Art und Weise. Außerdem wurde uns gesagt, der Stellplatz müsste mitgemietet werden (30 Euro/Monat), obwohl wir keinen brauchen. Da sind genügend freie Parkplätze. Die Satellitenschüssel muss bezahlt werden(15 Euro/Monat), aber ein Dekoder wird nicht gestellt….und immer MUSS alles mitgemietet werden. Obwohl es doch eine „Sozialwohnung“ ist. Letztlich zahlen wir 680,- Euro (Strom geht extra) an die Vermieter für eine 91 qm Wohnung….und ich bin sicher, es wird über die Jahre noch sehr viel mehr werden. Also, kurzum wir fühlen uns ein wenig übers Ohr gehauen und möchten dort nicht mehr einziehen. Ich glaube aber kaum, dass der Vermieter sich auf einen Aufhebungsvertrag einlässt. 300 Euro an Kaution ist schon bezahlt. Was kann uns der Vermieter also alles zahlen lassen? Kaution für die Wohnung laut Mietvertrag 1000 Euro, Kaltmiete 460 Euro, Miete plus Betriebskosten 680 Euro und was ist mit eventuellen Renovierungskosten obwohl wir nicht dort gewohnt haben? Was käme auf uns zu? Ich bedanke mich im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Hallo Nicole,
      leider weiss ich nicht, was es bei öffentlich geförderten Wohnungen für Besonderheiten gibt. Grundsätzlich würde ich sagen, dass Sie alle genannten Punkte zahlen müssen. Wenn Sie einen Stellplatz mit mieten, müssen Sie diesen auch bezahlen. Das es sich um keine ruhige Wohnung handelt und die Nebenkosten wohl eher knapp als reichlich kalkuliert sind, ist unschön, wird aber nicht zur außerordentlich fristlosen Kündigung reichen. Wenn Sie wirklich nicht einziehen wollen, können Sie nur ordentlich mit dreimonatiger Frist kündigen. Wenn Sie nicht einziehen, brauchen auch auch keine Schönheitsreparateuren ausführen, schließlich wird auch nichts abgenutzt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  43. Hallo. Ich nochmal :-)….also wir sollen jetzt die 3 Monatsmieten zahlen. Zugesichert wurde aber es wird natürlich „schnellstmöglich“ ein Nachmieter gesucht. Was ist mit der Kaution ? Kann der Vermieter die auch noch verlangen? Und muss er uns den Schlüssel übergeben? Was wenn er es nicht zu Vertragsbeginn macht? Ist er damit dann im Verzug? Und da wir nun doppelt Miete zahlen müssen, kann er verlangen, dass wir die Miete komplett zahlen?…..oder dürfen wir auch in Raten zahlen? Ich bedanke mich ganz lieb im Voraus für die Antworten 🙂
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  44. Hallo,
    meine Schwiegermutter hat einen Mietvertrag unterschrieben zum 1.10.!
    Nun ist es so, dass der Vermieter (älteres Baujahr) ständig auf ihrer Arbeit auftaucht und guckt was sie macht. Er fragt dauernd nach ihr und will sich auf der Arbeit bei ihr umgucken. Sie ist städtische Angestellte und in dem Amt sagt die Pförtnerin schon immer, dass sie im Aussendienst sei und nicht zu sprechen ist. Er wandert ständig vor der Arbeit auf und ab und das ist ihr mittlerweile schon sehr unangenehm.
    In einem Gespräch mit dem Vormietern hat sie dann nach Vertragsabschluss erfahren, dass diese die Wohnung gekündigt haben weil der Vermieter so aufdringlich ist. Ständig im Haus ist (er wohnt dort selbst nicht) und nach dem rechten sieht. Sobald ein kleines Fleckchen im Flur ist schellt er an und bittet darum, dass man dies weg machen soll obwohl 1x in der Woche eine Putzfrau für den Flur kommt.
    Sie ist nur sehr verschreckt und möchte gerne vom Vertrag zurück treten damit sie auch keinen Ärger mehr auf der Arbeit bekommt.
    Ist es möglich aufgrund des nicht vorhandenen Vertrauensverhältnis vom Vertrag zurück zu treten?
    Danke für die Hilfe

    Antworten
    • Hallo Andrea,
      so unschön die Dinge sind die Sie beschreiben, ich denke nicht, dass Ihre Schwiegermutter den Mietvertrag außerordentlich kündigen kann. Es besteht aber auch vor dem Einzug die Möglichkeit den Mietvertrag mit der dreimonatigen Kündigungsfrist zu beenden. In Ihrem Fall wäre eine Kündigung zu Ende November möglich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  45. Sehr geehrter Herr Hundt,
    mein Freund und ich haben einen Mietvertrag unterschrieben. zum 01.10.12.
    Wegen der Renovierung des Badezimmers, (neue Fliesen an Wänden und Boden seitens der Immobilien Fa.), hat diese uns vertraglich verpflichtet den Mietvertrag für 3 Jahre zu unterschreiben.
    Heute haben wir durch Zufall mit einer Nachbarin gesprochen, die uns vor Schimmel im ganzen Haus warnte. Wir durften die Wohnung der Nachbarin besichtigen und stellten fest, dass die Wände bei Ihr mit Schwarzschimmel bedeckt sind. Darauf hin haben wir einige Stellen, die in unserer zu-
    künftigen Küche neu verputzt waren, aufgekratzt und stellten fest das auch hier unter dem Putz Schimmel ersichtlich wurde.
    Ich bin jetzt stark verunsichert, die Kaution in Höhe von 759,00 € habe ich der Immobiliengesellschaft bereits überwiesen.
    Was für Schritte kann ich jetzt gehen? Wie soll ich mich verhalten?
    Die Nachbarin sagte mir auch das neue Mieter mit günstigen Mieten „angelockt“ werden und dann nach einem halben Jahr die Miete stark erhöht wird.
    Das könnte ich mir dann auch finanziell nicht mehr leisten. Da mein Freund keine gute Schufa hat, mussten wir auch eine notariell beglaubigte Räumungsverpflichtung unterschreiben.
    Ich habe jetzt einfach nur noch Angst das mich diese Firma in den finanziellen Ruin treibt.
    Gibt es überhaupt keine Möglichkeit von diesem fiesen Mietvertrag zurück zu treten? Kann ich wirklich erst in 3 Jahren kündigen?
    Auch bei Schimmel in der Wohnung?
    Ich wäre für Ihre Hilfe wirklich sehr dankbar.
    Viele Grüße
    Diana F.

    Antworten
    • Hallo Diana,
      die einzige Möglichkeit zu kündigen bietet in meinen Augen „§ 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“. Aber: offensichtlich wurde der Schimmel ja (erstmal) beseitigt. Es wird für Sie also verdammt schwer zu beweisen, dass eine „erheblichen Gefährdung der Gesundheit“ (§ 569 BGB) vorliegt. Ich denke die Chancen stehen dafür eher schlecht. Wenn Sie in der Wohnung leben und der Schimmel bricht in erheblichen Maße wieder aus, kann das Ihre Position wieder stärken.
      Die Miete kann frühestens nach einem Jahr wieder erhöht werden, hier kann ich Ihnen die Befürchtung der Nachbarin nehmen. Mehr dazu unter: Maximal zulässige Mieterhöhung.
      in der Summe glaube ich eher nicht, dass Sie kurzfristig aus dem Mietvertrag kommen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  46. Guten Tag,
    ich habe einen Mietvertrag ab 1.9.12 unterschrieben und einen Schlüssel bereits Mitte Juli erhalten.
    Nun kann ich die Wohnung aus beruflichen Gründen nicht beziehen. Per Einschreiben habe ich am 6.8.12 die Vermieter informiert. Kaution zu 1/3 angezahlt. Muß ich die Kaution voll leisten?
    Kann ich die angezahlte Kaution als Mietzins verrechnen. Kann ich Nachmieter vorschlagen, um früher (gedacht ist 1.10.12) aus dem Mietvertrag zu kommen?
    Am Nebengrundstück ist bald Baubeginn und wurde mir so nicht gesagt. Gesagt wurde „…da wird irgendwann mal gebaut….“
    Muß die Kündigung den Wortlaut besitzen “ kündige ich fristgerecht zum 31.10.12 oder genügt wie geschehen kündige den Mietvertrag und trete davon zurück…..
    Darf der Vermieter obwohl ich die Wohnung nicht beziehe, Besichtigungstermine durchführen.
    Vielen Dank für Ihre Antworten

    Antworten
    • Hallo Stefan,
      ja, Sie müssen die volle Kaution einzahlen. Nein, die dürfen die Kaution nicht „abwohnen“. in Absprache mit dem Vermieter können Sie Nachmieter vorschlagen. Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet die Vorschläge anzunehmen. Wenn Sie heute kündigen, wird die Kündigung zum Ende November wirksam (Auszug 30.11.12). Ich würde schreiben „hiermit kündige ich fristgerecht zum…“.
      Ja, der Vermieter hat Anspruch auf Besichtigungstermine mit Nachmietern.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  47. Guten Abend,
    folgender Fall: wir haben im Juli einen Mietvertrag für ein Reihenendhaus unterschrieben, zum 1.10.12. Eigentlich wurden wir damit auch etwas überrumpelt, aber wir wollten da auch gerne einziehen.
    Wir sind zwei Erwachsene und ein 2 1/2 halb Jahre altes Kind, beide voll berufstätig.
    Da wir momentan noch in Berlin leben und der neue Wohnort wäre MOL, hat sich nun der Sachverhalt ergeben, dass das Jugendamt uns den Kitaplatz kündigen will (da wir dann nicht mehr im Land Berlin wohnen würden) und wir somit keine Betreuung für das Kind haben. Einer von uns müsste die Arbeit kündigen damit der kleine Versorgt ist. Da wir erst im nächsten Jahr dort einen Kitaplatz bekommen würden.
    Wir würden gerne vom Mietvertrag zurücktreten, da wir finanziell uns das Haus dann gar nicht mehr leisten könnten sollte der Fall eintreffen. Problem: der Vermieter stellt sich quer, wir sollen einen Nachmieter suchen (Kein Problem), aber wir bekommen keine Schlüssel ausgehändigt und der Vermieter fühlt sich nicht dafür zuständig Wohnungsbesichtigungen durchzuführen.
    Wir sind momentan mit unserem Latein am Ende hoffe Sie wissen Rat.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine

    Antworten
    • Hallo Sabine,
      wenn Sie zum 01.10. den Mietvertrag unterschrieben haben, ist der Vermieter in meinem Augen auch nicht in der Pflicht Sie vorher in das Haus zu lassen, bzw. Besichtigungen durchzuführen. Zu Ende November könnten sie fristgerecht kündigen (September + Oktober + November). Wenn der Vermieter blockiert, werden Sie erst ab Oktober mit potentiellen Nachmietern besichtigen können. Ich sehe zumindest keine andere Möglichkeit.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  48. Folgendes Problem besteht weiterhin… im Vertrag steht das man nicht vor Ablauf von 2 Jahren kündigen darf…
    Danke für die schnelle Amtwort

    Antworten
    • Hallo Sabine,
      Vermieter und Mieter können das Recht auf eine Kündigung für bis zu vier Jahre ausschließen. Das macht die Sache nicht einfacher. An der Nachmietersuche ab Oktober (wenn Sie die Schüssel haben) ändert das aber nichts. Übrigens: Der Vermieter muss den Nachmieter nicht akzeptieren, dass wäre ein Entgegenkommen des Vermieters.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  49. Guten Tag Herr Hundt,
    meine Lebensgefährtin und ich haben vor etwa einem Monat einen Vertrag unterschrieben für eine Mietwohnung. Der Vertrag beginnt ab dem 1.10.2012.
    Nun ist meine Lebensgefährtin leider ihren Job losgeworden, und wir können mit dieser Wohnung nicht mehr planen. Die Rechtslage bezüglich des Mietvertrages ist uns klar, es kommt nur noch ein Mietaufhebungsvertrag in Frage.
    Nach diesem haben wir beim Vermieter auch gefragt, und um Kulanz gebeten.
    Der Vermieter hat diesem zugestimmt, und auch ausgedrückt, dass es für ihn kein Problem ist, einen neuen Mieter für die Wohnung zu finden, da es ja noch ein relativ großer Zeitraum bis zum 01.10.2012 ist. Allerdings hat der Vermieter die Bedingung gestellt, dass wir für „entstandene Kosten“ aufkommen müssten, in Form von einer Kaltmiete PLUS Mwst. Natürlich können wir froh sein, dass der Vermieter überhaupt auf einen Mietaufhebungsvertrag eingeht, jedoch kommt es mir jetzt so vor, dass der Vermieter seine Situation, im Recht zu sein, ausnutzt, um mir noch dieses geforderte Geld abzunehmen, was ich dann auch wiederum nicht rechtens finde. Da er ja nach eigenen Aussagen einen neuen Mieter findet, sehe ich nicht, wo jetzt Kosten entstanden sein sollen.
    Ich danke im vorraus für eine Antwort
    Viele Grüße, Florian G.

    Antworten
    • Hallo Florian,
      so hart es ist, wenn der Vermieter die Mietaufhebungsvereinbarung von bestimmten Konditionen abhängig machen möchte, dann werden Sie da in meinen Augen nichts dran ändern können. Sie können sich darauf einlassen oder auch nicht, auch wenn ich Ihren Standpunkt durchaus nachvollziehen kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  50. Hallo Herr Hundt,
    sehr informativ das alles hier. Vielen Dank dafür und vor allem dafür, dass Sie sich um Ihre „Fans“ kümmern. Top!
    Vielleicht haben Sie auch einen Tip für mich: mir wurde nach einem Jahr Mietzeit wegen Eigenbedarfs gekündigt. Inzwischen habe ich einen neuen Mietvertrag unterschrieben und werde demnächst umziehen. Nun kommt ein Schreiben, dass die Kündigung zurückgezogen wird, da dem Vermieter nun selbst ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen die nächsten 6 Monate nicht zuzumuten sei und ich die Kündigung als gegenstandslos betrachten solle.
    Nun könnte ich zwar einen Aufhebungsvertag mit dem neuen Vermieter anstreben, aber das möchte ich eigentlich nicht, da ich davon ausgehe, dass -zwischen den Zeilen gelesen – ich spätestens in sechs Monaten erneut die Kündigung bekomme. An solch einem „labilen Mietverhältnis“ habe ich kein Interesse.
    Für beide Wohnungen (die jetzige und die Neue) sind Maklergebühren angefallen – von den Umzugskosten und den neu beschafften, für die derzeitige Wohnung teils maßangefertigtem Mobiliar mal ganz abgesehen.
    Meine Frage: hat es Sinn (z.B. über den Mieterschutzbund) rechtlich eine Entschädigungsleistung einzufordern?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Hallo Herr Weser,
      danke für die Blumen. Entschädigungen werden bei Kündigungen oft aus Kulanz gezahlt, um dem Mieter die Entscheidung etwas zu erleichtern. Wenn Sie die Kündigung im Grunde schon akzeptiert haben, sehe ich eher keine Entschädigung. Ich würde darauf hinweisen, dass Sie bereits ein neues Mietverhältnis eingegangen sind und an einer Fortführung des aktuellen Mietvertrages kein Interesse haben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  51. Hallo, ich habe eine Frage zum Mietrecht.
    Ich hatte zum 15.03.2012 eine EG Wohnung mit Gartenanteil in einem sanierten Denkmalgebäude angemietet. Bei der Besichtigung im Dezember 2011 waren Wohnung und Haus noch nicht fertiggestellt, mir wurde aber schriftlich vom Eigentümer zugesichert dass zum Mietbeginn alles außer außer Garten und Kellerräume fertig sei.
    Leider wurde die Wohnung bis zum Mietbeginn nicht fertig so dass wir nicht einziehen konnten. Da wir bei unseren Eltern Unterschlupf fanden war dies zunächst nicht so dramatisch. Ein neuer Fertigstellungstermin wurde uns schriftlich zum 01.05. zugesagt. Der Eigentümer hatte sogar eine Schadenersatzforderung gegenüber den Bauträger festgehalten falls die Wohnung doch nicht fertig werden würde. Die Lieferung und den Einbau einer von uns bereits bestelle Einbauküche konnten wir glücklicherweise zum 20.04. verschieben, die dann auch zum Einbau kam. Leider wurde die Wohnung wieder nicht fertig und wir wurden wieder vertröstet. Ende Juni hatten wir die Faxen dicke und kündigten die Wohnung per Einschreiben mit Ankündigung von Schadenersatz. Nun meine Frage, wir haben alle unsere Sachen die wir bereits in die Wohnung gestellt hatten ausgeräumt. Nur die Küche haben drinnen gelassen, da diese angepasst werden musste und wir sie woanders nur mit großem Aufwand und Umbaukosten nutzen können. Der VErmieter hat jetzt einen neuen Nachmieter und verlangt von uns den sofortigen Ausbau der Küche, da die Nachmieter die 7.000,– € die wir gezahlt haben nicht übernehmen möchten. Auch der Eigentümer will oder kann, laut seiner Auskunft, die Küche nicht übernehmen. Muss ich jetzt die Küche ausbauen oder nicht? VG A. Renning

    Antworten
    • Hallo Andi,
      ich kann und darf Sie hier nicht rechtlich beraten und weiß auch nicht, ob Sie verpflichtet sind die Küche auszubauen. Ich würde vermuten, dass Sie die Küche ausbauen müssen und Ihren Schadenersatz dann auf juristischen Wege einfordern müssen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  52. Hallo Herr Hundt,
    ich habe vorgestern, 21.08. einen Mietvertrag zum 1.10. unterschrieben. Die Maklerin meinte, sie würde ihn der Hausverwaltung mit meinen Unterlagen zusenden. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich die Wohnung auch wirklich bekomme. Die Maklerin meinte zwar, dass meine Unterlagen o.k. sind, aber ich zweifle dennoch, da ich ein sehr geringes Einkommen habe und sogar meine Mutter als Bürgin unterzeichnen lassen musste. Ich habe am gleichen Tag noch mal im Maklerbüro angerufen und den Kollegen, der Maklerin gefragt, ob ich jetzt tatsächlich der Mieter bin und er meinte ja. Aber ist das wirklich eine Garantie oder kann die Hausverwaltung, deren Unterschrift noch nicht auf dem Vertrag war, mich als Mieter noch ablehnen?
    Viele Grüße und Danke im Voraus!
    J.B.

    Antworten
    • Hallo J.B.
      ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Gegenseite (Vermieter / ggf. vertreten durch eine Hausverwaltung) Ihr Vertragsangebot (den unterschriebenen Vertrag) annimmt (also auch unterschreibt).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  53. Hallo Herr Hundt,
    ich habe Anfang August einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, die ich nun doch nicht beziehen möchte. Beginn des Mietverhältnisses ist laut Vertrag der 15. September. (Hier ist mir der Vermieter entgegengekommen, da die Wohnung eigentlich ab sofort zu vermieten gewesen wäre.) Auf mein Angebot, mich quasi aus dem Vertrag „rauszulassen“, indem ich die Miete für August und September bezahle und er somit ab Oktober neu vermieten kann, wollte dieser nicht eingehen (obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass es für ihn schwierig wäre, einen neuen Mieter zu finden). Daher habe ich den Mietvertrag nun fristgerecht zum 30. November gekündigt.
    Nun meine Frage: Sollte der Vermieter einen neuen Mieter finden, der innerhalb „meiner“ Mietzeit, also z.B. zum 1. Oktober, einziehen würde, könnte er dann von mir eine Entschädigung für den Mietausfall für die Zeit vor Beginn des Mietverhältnisses verlangen (weil er mir ja entgegengekommen ist, was den Zeitpunkt des Mietbeginns betriff)? Oder sehe ich es richtig, dass ich „nur“ für die Zeit ab dem 15.09. zahlen muss, entweder bis zum 30.11. oder aber bis zum Einzug eines neuen Mieters vorher? Immerhin hätte der Vermieter mein Angebot ja akzeptieren können…
    Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Luna L.

    Antworten
    • Hallo Luna,
      danke für Ihren Kommentar. Ehrlich gesagt verstehe ich nicht ganz, warum der Vermieter von Ihnen Schadenersatz fordern sollte. Es gibt einen Vertrag, der am 15.09. beginnt. Diesen Vertrag haben Sie fristgerecht gekündigt. Sie zahlen bis Ende November die Miete, für alles andere ist der Vermieter verantwortlich. Wenn Sie sich mit dem Vermieter einigen, dass der Nachmieter schon eher einziehen kann und Sie dann eher aus dem Vertrag entlassen werden, umso besser.
      Das der Vertrag erst ab 15.09. beginnt, ist ja frei zwischen Ihnen vereinbart worden und an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Von daher sehe ich hier keine Probleme.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  54. Hallo Herr Hundt,
    wir haben einen Mietvertrag fristgerecht vor Mietbeginn gekündigt. Da der Vermieter das Objekt bis jetzt nicht vermieten konnten, müssen wir einen Monat Kaltmiete bezahlen, dass ist ist klar.
    Der Vermieter rechnet nun Kaltmiete UND Anteilig Versicherung und Grundsteuer SOWIE eine Pauschale für nicht verbrauchsabhängige Nebenkosten ab. Ist dies rechtmäßig?
    Viele Grüße und herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Hallo Frau Haag,
      Sie müssen nicht nur die Kaltmiete zahlen, sonder auch die Nebenkosten (das ist vermutlich auch im Mietvertrag vereinbart). Ist eine Vorauszahlung vereinbart, müssen Sie keine Pauschale zahlen und der Vermieter muss für den einen Monat eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Das kann aber bis Ende des nächsten Jahres (vielleicht auch noch länger) dauern. Sie sollten also abwägen, ob es nicht sinnvoller ist, sich auf die Pauschale einzulassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  55. Hallo
    wenn ein Mieter eine Wohnung gemietet hat zwecks besserer Busanbindung zur Arbeit, den Arbeitsplatz dann aber verliert ist das ein Grund für einen Rücktritt vom Mietvertrag? (beruft sich auf §313 Abs 1 Satz 1 BGB) oder muß dieser sich auch dann an seine wie im Mietvertrag vereinbarte dreimonatige Kündigungsfrist halten?
    Vielen dank für ihre Antwort Lena

    Antworten
    • Hallo Lena,
      meiner Meinung nach kann der Mieter nicht zurücktreten, vielmehr muss er den Vertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Im Zweifel sollten Sie sich aber rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  56. Hallo Herr Hundt,
    wir haben einen Mietvertrag unterschrieben, sind aber nicht eingezogen und haben auch keinen Schlüssel für die Wohnung. Nun sollen wir nicht nur die 3 Mieten plus Nebenkosten zahlen, sondern auch eine Kaution von 1000 Euro und es wurde direkt gesagt, dass wir zum Jahresende auch noch eine Betriebskostenabrechnung bekommen, obwohl wir nie irgendetwas in der Wohnung verbrauchen konnten! Von anderen Mietern in dem Haus weiß ich, dass immer sehr hohe Nachzahlungen fällig werden und Kautionen auch selten ausgezahlt werden. Also, sehen wir unsere Kaution wohl nicht wieder. Obwohl wir wie gesagt nichts verbrauchen konnten! Ist das rechtens? Und kann man den Mietvertrag anfechten wenn wir z.B. nachweisen können (anhand von mindestens 3 ehemaligen Mietern), dass der Hausverwalter seine Mieter betrügt und diesbezüglich eine Anzeige anstrengen?
    Gruß. Georgina

    Antworten
    • Hallo Georgina,
      zum Umgang der Hausverwaltung mit den Kautionen kann und möchte ich nichts schreiben. Nur soviel: Natürlich müssen Sie auch die Nebenkosten vorauszahlen. Eine Nebenkostenabrechnung wird es dann auch geben. Es gibt ja auch verbrauchsunabhängige Kosten. Zum Beispiel die Treppenhausreinigung, die Gartenpflege und weitere Positionen. Für die Kosten würden Sie dann auch anteilig aufkommen müssen. So ist das leider.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  57. Guten Tag,
    ich lebe im Moment noch mit meinem Freund zusammen. Will aber ausziehen und habe auch schon eine Wohnung gefunden. Der Vermieter verlangt von mir nun, dass ich jetzt schon den Mietvertrag unterschreibe, obwohl ich noch nicht genau abschätzen kann wie es sich mit der jetzigen Wohnung und dem Geld aussieht, da ich mit meinem Freund ja in diese Wohnung gezogen bin. (Kaution / NK Brechnung etc.)
    Der Mietvertrag wird vermutlich auf 01.10. / 15.10. oder 1.11. datiert, als Einzugsdatum.
    Würde den Vertrag gern erst kurz vorher unterschreiben, da ich wie gesagt nicht weiß was mit unser jetzigen Wohnung ist.
    Gibt es da denn zu Not eine Rücktrittsfrist?
    Bitte helfen Sie mir.
    Vielen Dank
    Müller

    Antworten
    • Hallo Frau Müller,
      wenn Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben können Sie nur noch regulär kündigen oder den Vertrag einvernehmlich auslösen. Eine Rücktrittsmöglichkeit gibt es nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  58. Guten Abend Herr Hundt,
    wir haben am 16. August im Beisein der Maklerin und in Abwesenheit der Vermieterin, welche auch die letzte Bewohnerin war, den Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben (Mietbeginn 1. Oktober). Erst heute (5. Sep.) haben wir den Vertrag von der Makerin mit allen Unterschriften zurückerhalten. Mündlich wurde uns von der Maklerin zugesichert, dass wir aufgrund von noch nötigen Malerarbeiten vier Wochen ab Schlüsselübergabe (1. September) mietfrei renovieren können und der offizielle Mietbeginn der 1.10 ist. Da die Vermieterin jedoch 200 km entfernt wohnt, ist es ihr erst zum 17.9 möglich die Schlüssel und Wohnungsübergabe zu tätigen – laut ihrer Meinung sind die 2 Wochen zum Renovieren allerdings ausreichend.
    Meine Frage: Habe ich irgendeine Handhabe auf die mündliche Vereinbarung mit der Maklerin (4 Wochen mietfreie Renovierungszeit) zu bestehen und gibt es eine Frist bis der Vertrag unterschrieben zurückgeschickt werden muss?
    Auch will die Vermieterin jetzt noch Gehaltsnachweise der letzen drei Monate. Rechtlich gesehen hätte sie dies vor Unterschrift des Vertrages einfordern müssen oder?
    Ich befürchte dieser Fall ist ein Sonderfall, doch würde mich über ihre Antwort sehr freuen.
    Vielen Dank,
    Michael Perscho

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    • Hallo Michael,
      Sie machen der Vermieterin mit dem Mietvertrag ein Angebot, unterschreibt die Vermieterin auch den Mietvertrag, nimmt sie das Angebote an. Für die Rücksendung sehen Gerichte 1 bis 2 Wochen als angemessen. Ggf. ist durch die Überschreitung dieses Zeitraums ein neues Angebot entstanden, welches Sie wiederum annehmen oder ablehnen können. Das sollten sie rechtlich prüfen lassen.
      Die mietfreie Zeit hätten Sie besser schriftlich fixieren sollen, in der aktuellen Situation haben Sie es schwer. Ebenso hätte die Vermieterin alle Unterlagen (Gehaltsnachweise) vor dem Mietvertragsabschluss prüfen sollen / müssen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  59. Guten Tag,
    ich habe Anfang August einen Mietvertrag zum 01.11. unterschrieben. Die Küche der Wohnung ist ca. 4 qm groß, woraufhin ich mich entschieden habe eine Küche durch ein Fachunternehmen einbauen zu lassen. Bei dem Termin zur Ausmessung der Küche war denn die Vermieterin nicht da. Sie wohnt im gleichen Haus. Erreichbar war sie auch nicht. Ich habe dann mit Glück den Bruder telefonisch erreicht, da er gerade zu Besuch war. Er sagte mir, dass meine Vermieterin auf unbestimmte Zeit im Krankenhaus und anschließender Reha ist.
    Wir haben es dann geschafft einen Termin zum Ausmessen mit der Nachbarin zu vereinbaren. Hier stellte sich dann heraus, dass sämtliche Anschlüsse in der Küche geändert werden müssen. Hier herrscht noch der Standart aus den 50er Jahren. Da es sich hier um Modernisierungen handelt, bin ich der Ansicht, dass sich der Vermieter kümmern muss.
    Ich habe dann wieder tagelang versucht jemanden zu erreichen und wieder nur den Bruder bekommen. Dieser sagte mir dann, dass er mir keine Zusage geben könne, dass die Anschlüsse geändert werden. So lange ich hier nicht bescheid weiß, kann ich allerdings die Küche nicht bestellen. Ich habe diese schon angezahlt und bei Bestellung bis nächste Woche, kommt diese auch erst Mitte November.
    Des Weiteren habe ich keinen Ansprechpartner, der mir irgenwie weiterhelfen kann. Ich weiß nicht wann ich die Schlüssel bekomme, um zu renovieren und zu wann genau ich einziehen kann.
    Muss mir in einem solchen Fall nicht ein Ansprechpartner genannt werden, der Entscheidungen treffen kann?
    Kann ich in diesem Fall vom Mietvertrag zurück treten? Ich kann ja nicht in eine Wohnung ziehen, in die man keine Küche bekommt.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Nina Westermann

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    • Hallo Nina,
      ich sehe eigentlich einen Mietvertrag zum 01.11.12 = viel Zeit. Ich denk der Vermieter ist derzeit also nicht in der Pflicht, zwangsläufig und schnellstmöglich für Entscheidungen bereit zu stehen.
      Ich weiss nicht in welchem Umfang in der Küche Arbeiten ausgeführt werden müssen, aber es kann gut sein, dass der Vermieter nichts macht. Ggf. auch zu Recht – aber das hängt einfach von den Arbeiten ab die erledigt werden sollen. Arbeiten zur grundsätzlichen Nutzung einer Küche = Ich sehe den Vermieter in der Pflicht. Besondere Arbeiten, die nicht unbedingt notwendig sind = Vermieter nicht in der Pflicht.
      Eine Rücktrittsmöglichkeit sehe ich nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  60. Guten Tag,
    im September habe ich einen Mietvertrag unterschrieben und dem Vermieter vier Tage nach Vertragsabschluss mitgeteilt, dass ich die Wohnung leider nicht beziehen kann.
    Es hat noch keine Schlüsselübergabe stattgefunden und ich möchte auch nicht in die Wohnung ziehen, bin ich dennoch verpflichtet die Warmmiete + Nebenkosten, sowie die Provision zu zahlen, obwohl ich nicht einmal in die Wohnung einziehe? Zudem habe ich bereits mehrere potenzielle Nachmieter gefunden, die ich dem Vermieter vorgeschlagen habe. Außerdem steht nicht meine richtige Anschrift im Mietvertrag, ist der Vetrag dann überhaupt rechtens?
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Anna,
      in meinen Augen können Sie die Wohnungen natürlich wieder kündigen, um die Verpflichtungen (Miete + Provision) werden Sie aber nicht herumkommen. Ggf. können Sie sich mit dem Vermieter und Makler einvernehmlich einigen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  61. Hallo Herr Hundt,
    wir haben einen Mietvertag zum 01.10 abgeschlossen. 1 Woche vor dem Einzug schickte uns die Wohnungsgesellschaft eine Zusatzvereinbarung. In der Zusatzvereinbarung steht, dass die Wohnung mit den Sachen sprich Jalousinen, Tapeten und weitere Gegenstände an uns als Renovierungsausgleich übergeben wird und wir beim Auszug die Sachen auch entfernen sollen. Das wurde so nie mit uns abgesprochen. Es wurde uns nur gesagt, dass die Wohungsgesellschaft dies von der Vormieterin als Renovierungsausgleich übernommen hat und es entfernen wird. Darf man nachdem der Mietvertrag schon unterschrieben ist noch eine Zusatzvereinbarung kommen? Ich habe auch schon das Mietverhältnis gekündigt bevor wir überhaupt in die neue Wohnung eingezogen sind. Die Dame war so unfreundlich zu mir. Sie wollte mir den Schlüssel nicht vorher wie vereinbart geben, sondern erst zum 01.10. Ich müsste den Schlüssel von der jetztigen Wohnung am 01.10 abgeben. Wegen der Zusatzvereinbarung und der Unfreundlichkeit, habe ich den Mietvertrag gekündigt und die Kündigung der jetztigen Wohnung wieder zurückgezogen. In dem Vertrag stand noch, dass wir erst nach einem Jahr kündigen dürfen sprich am 30.09.2013. Meine Frage nun kommt auf uns noch was zu sprich müssen wir jetzt die Miete bis 30.09.2013 bezahlen? Können wir den Mietvertrag nicht kündigen? Außerdem war ein Bestandteil des Mietvertrages, dass wir ein Haftpflichverichrung vorweisen sollten, was wir aber nicht haben und auch nicht machen werden. Ist der Miettvertrag den überhaupt wirksam? Was wird auf uns jetzt noch zu kommen?
    Viele Grüße
    Meyer

    Antworten
    • Hallo Anna,
      wenn die Kündigung ein Jahr lang ausgeschlossen ist, können Sie nicht kündigen. Sie brechen den Vertrag und müssen mit Folgekosten rechnen.
      Wenn der Mietvertrag am 01.10. beginnt, muss auch der Schlüssel nicht vorher übergeben werden. Eine weitere Vereinbarung kann man nach dem Mietvertrag schließen, damit müssen aber auch Vermieter und Mieter einverstanden sein. Eine einseitige Vereinbarung ist allerdings nicht möglich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  62. Guten Abend Herr Hundt,
    Auch wir haben eine Frage an Sie. Wir haben Ende August eine Wohnung zum 01.11.2012 angemietet, während diese komplett saniert wurde. Nun rückt der Mietbeginn näher, und nach mehrmaligem Nachfragen will der Vermieter uns diese Wohnung nun zum 17.10. (etwas früher, des Einrichtens etc. wegen) samt Schlüssel übergeben. Er hat in diesem Zusammenhang darum gebeten, vorher die Kaution zu zahlen, womit wir aus Gründen der Unsicherheit noch gewartet hatten.
    Nun haben wir uns das Objekt nochmals angeschaut, da wir ja keine kurzfristige Gelegenheit zur Besichtigung – nach Sanierung – hatten. Wir mussten feststellen – soweit sichtbar -, dass die Wohnung soweit fertig erscheint, Haus und Hof jedoch eine einzige Baustelle (Hausflur + Treppenhaus = Baustelle, Haustür = Bausicherungstür) und Schutthalde darstellt. Keller und Abstellkammern; Nichts fertig. Und die uns lt. Vertrag vermietete Terasse existiert auch in keinster Weise (Schuttberg). Nun haben wir uns entschlossen, die Kaution doch noch nicht zu zahlen, und zum Termin am 17.10. erstmal genauer hinzuschauen und ggf. die Annahme der Schlüssel verweigern – mit der Bitte um Fertigstellung bis spätestens 31.10. Wir möchten ja keine solche Wohnung wissend um die Baustelle herum annehmen, was uns dann in die Pflicht nehmen könnte, zu akzeptieren was dann erst recht lange dauern kann.
    Nun unsere Frage: Müssen wir den Vermieter bereits jetzt von dem von uns getragenen Gedanken der fristlosen Kündigung bei Nichtfertigstellung informieren? Sind wir überhaupt zu einer fristlosen Kündigung in diesem Falle berechtigt? Ggf. müssten wir uns ja anderweitig umschauen. In welcher Pflicht sind wir; Jetzt, da erkennbar wird, dass der Vermieter dies sicherlich nicht schafft. Und auf Gut & Glauben & irgendwelche Versprechen möchten wir uns nicht einlassen. Wir gehen auch davon aus, dass die Kaution erst ab Einzug fällig ist, wie auch die Miete. Und dies möchten wir uns sicherheitshalber für den Fall anderweitiger Orientierung ersparen!
    Wir danken im Voraus für Ihren stets guten Rat
    Beste Grüße

    Antworten
    • Hallo Rammon,
      ich denke nicht das Sie fristlos kündigen können. Alleine die unfertige Terrasse wird dafür keine Grund liefern. Auch die Bauarbeiten im Haus scheinen mir durchaus schlüssig. Ich vermute mal, das die gesamte Immobilie saniert wurde. Der Vermieter wird sich wohl darauf berufen, dass Ihnen hätte klar sein müssen, dass nicht alle Arbeiten bis zu Ihren Einzug abgeschlossen sein werden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  63. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe am 10.10.12 einen Mietvertrag unterschrieben mit Mietbeginn 01.12.12. Von Bekannten hatteich gehört, dass ein Vormieter wegen Schimmel auszog und habe den Vermieter vor Vertragsabschluss darauf angesprochen. Dieser meinte das dies vor der Renovierung war und das Problem nicht mehr bestünde. Heute kam dann der Mieter der zweiten Wohnung in diesem Haus vorbei und warnte mich, dass über den Schimmel nur drüber gestrichen wurde. Habe ich eine Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Hallo Franziska,
      ich denke nicht, das Sie den Vertrag außerordentlich kündigen können. Nicht zuletzt, weil Sie nicht wissen, ob der Schaden behoben ist oder nicht. Ein Statement der Nachbarin hilft Ihnen wohl nicht wirklich weiter.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  64. Hallo Herr Hundt,
    Ich habe folgendes Problem:
    Es wurde ein Mietvertrag geschlossen. Noch vor dem Einzug bei Renovierungsarbeiten, insbesondere dem Abreißen der Tapeten, wurde Schimmelbefall in der ganzen Wohnung festgestellt. Der Mietvertrag wurde darauf hin, durch Einvernehmen des Mieters und Vermieters aufgehoben. Mündlich wurde vereinbart, dass die bereits gezahlte MIete für einen halben Monat zurückerstattet wird und gegenseitig keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. Kurze Zeit später wurde der MIeter in einem weiteren Gespräch aufgefordert eine vorformuliertes Einverständis zu unterschreiben, die Zimmer, in denen die Tapeten entfernt wurden, wieder zu tapezieren. Ansonsten würde die bereits bezahlte Miete einbehalten werden. Dieses Schreiben wurde seitens des Mieters leider unterschrieben. Ist der Mieter trotz der nicht vertragsgemäßen Gebrauchsüberlassung der Wohnung zum Tapezieren der Räume verpflichtet? Anmerken sei vielleicht noch, dass die Mieter noch nicht eingezogen waren und demnach noch nie in der Wohnung gelebt haben.
    Vielen Dank im Voraus

    Antworten
    • Hallo Jenny,
      ich würde vermuten, dass ein Mietaufhebungsvertrag ein „Geben und Nehmen“ ist. Soll heißen, der Vermieter erstattet die Miete zurück, der Mieter tapeziert den Teil der Wohnung wieder, in dem er die Tapete entfernt hat. Grundsätzlich halte ich eine solche Vereinbarung schon für denkbar. Im Zweifel sollten Sie sich einfach durch einen Anwalt beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  65. Hallo,
    ich habe einen Mietvertrag unterschrieben zum 1.11.2012. Bisher habe ich noch keine Kopie vom Mietvertrag (seit einer Woche) bekommen und ich sehe nicht ein dem Vermieter hinterher zu rennen. Eigentlich kann er ja froh sein, wenn er das halbe Zimmer ( er nennt es Wohnung) mit max 15qm vermietet bekommt. Ich habe ca einen Tag nach unterschreiben des Mietvertages die Schlüssel bekommen. Da das Zimmer ja leer steht und die Einrichtung der „Wohnung“ lange Planung benötigt. Nun habe ich von einem Bekannten erfahren, dass die „Wohnung“ nun von einem anderen Mieter des Nebenhauses, welches auch meinem Vermieter gehört, bewohnt wird. Der Vermieter hat mir keineswegs auch nur Bescheid gesagt. Er hat meine Handynummer und ich bin definitiv erreichbar. Ist das in Ordnung, wenn der Mieter die Wohnung bis zum 30.10 verlässt? Oder ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung? Für mich war ja wichtig, dass ich viel Zeit habe die Einrichtung zu planen und ich der Erstmieter nach Sanierung bin.

    Antworten
    • Hallo Sven,
      wenn Ihr Mietvertrag zum 01.11. beginnt, dann ist bis zu diesem Zeitpunkt der Vermieter für die Wohnung verantwortlich. In meinen Augen kann die Wohnung also so genutzt werden, wie der Eigentümer es möchte. Aber rufen Sie Ihren Vermieter doch einfach an, dann werden Sie erfahren, ob Sie jetzt schon in der Wohnung können oder tatsächlich erst zum Mietbeginn.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  66. Hallo Herr Hundt,
    ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, worin ich am 1.09.12 eine Wohnung anmieten sollte. Die Wohnung ist aber noch immer nicht fertig saniert und nun will ich nicht mehr, da ich seit 7 Wochen auf gepackten Koffern sitze. Ich habe den Mietvertrag auch noch garnicht vom Vermieter zurück bekommen. Ist der Mietvertrag nun ungültig? Ich muss dazu sagen, daß der Vermieter extra für mich eine Zwischenwand eingezogen hat. Eine schnelle Antwort wäre schön, weil ich am Montag schon eine, sofort bezugsfähige Wohnung, beziehen könnte und mich da rechtlich ein bisschen sicherer fühlen möchte.
    Vielen Dank im voraus und Grüße

    Antworten
    • Hallo Birgit,
      ich vermute stark, dass kein Mietvertrag mehr zustande kommen würde, wenn der Vermieter unterschreiben würde. 1 bis 2 Wochen halten Gerichte für das „Gegenzeichnen“ eines Mietvertrages für angemessen. Sollte Ihr Vermieter jetzt den Vertrag zurücksenden, ist das als neues Angebot zu verstehen, dem Sie zustimmen müssten.
      Im Zweifel gilt wie immer: Holen Sie sich rechtlichen Rat ein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  67. Hallo,
    ich habe vor zwei Monaten einen Mietvertrag unterzeichnet. Da es sich um einen Neubau handelt, beginnt das Mietverhältnis erst am01.01.2013.
    In der Zwischenzeit haben sich die Dinge geändert, so dass ich nicht mehr in die Wohnung einziehe möchte.
    Im Mietvertag ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten aufgeführt. Kann ich das Mietverhältnis vor Mietbeginn kündigen und gilt dann die vereinbarte Frist?
    Viele Grüße
    Jasmina

    Antworten
    • Hallo Jasmina,
      Gerichte haben entschieden, dass eine Kündigung auch vor dem Einzug möglich ist. Ich wüsste nicht, was gegen die Inanspruchnahme der kürzeren und vereinbarten Frist spricht. Im Zweifel sollten Sie darüber aber mit einem Anwalt sprechen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  68. Hallo Herr Hundt,
    wir sind vor 2 Tagen in die Italienische Schweiz (Nahe Lugano)in ein Haus gezogen und mussten nun, nachdem die Moebel vom Hausbesitzer ausgeraeumt waren feststellen, dass dieses Haus fuer uns nicht bewohnbar ist.
    In mehreren Zimmern ist Schimmel an der Decke, die Waende sind fast alle mit grossen Loechern und Rissen im Gemaeuer versehen und alle Raeume bis auf das Wohnzimmer sind in einem sehr schlechten Zustand. Der Makler sagte uns zwar bei der ersten Hausbesichtigung, dass das Haus unrenoviert uebernommen werden muss, aber wir sind der Meinung das Schimmel und kaputte Waende und Fenster u.s.w. nicht zu einer normalen Renovierung gehoeren, oder? Leider haben wir den Mietvertrag vor 2 Tagen unterschrieben und auch eine Maengelliste auf Italienisch ausgestellt bekommen die ich auch dummerweise unterschrieben habe(wir sprechen beide noch kein Italienisch). Uns sass der Umzugswagen im Nacken und alles musste schnell gehen, deshalb waren wir so dumm den Vertrag einfach ohne Pruefung zu unterschreiben.
    Leider war es uns nicht moeglich das Haus in ausgeraeumten Zustand vor Ankunft des Moebelwagens zu besichtigen da wir aus der Franzoesischen Schweiz ca. 450 km entfernt anreisten.
    ( Das Haus kostet 3500,00 SFR)
    Nun meine Frage, denken Sie es ist noch moeglich mittels eines Aufhebungsvertrags aus dem laufenden Mietvertrag zu kommen? Wir sind ziemlich verzweifelt und wuerden uns ueber eine schnelle Antwort Ihrerseits sehr freuen.
    Besten Dank im voraus,
    Herzliche Gruesse, Silvia

    Antworten
    • Hallo Silvia,
      ich kenne mich mit den Gegebenheit in Italien überhaupt nicht aus, aber ich halte einen Aufhebungsvertrag grundsätzlich für möglich. Da müssen allerdings immer beide Vertragsparteien mitspielen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  69. Hallo,
    ich habe zum 1. März 2013 vorschnell einen Mietvertrag unterschrieben, den ich direkt am nächsten Tag beim Vermieter telefonisch zurückziehen wollte.
    Der Vermieter hatte sehr wenig Zeit und wollte mich umgehend zurückrufen. ( 4.1-6.1.2013).
    Ich habe schon öfter zurückgerufen, er war bisher nicht erreichbar, nur seine Frau hatte ich am Telefon. Sie wollte sich darum kümmern. Ich möchte die Sache so schnell wie möglich klären. Dies ist nicht möglich.
    Hat der Vermieter irgendwelche Absichten, durch Verzögerungstaktik? Was soll ich tuen?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Mfg
    Christiane Wengst
    PS: Ich selber habe keinen gegengezeichneten Vertrag bekommen.

    Antworten
  70. Ich habe auch einen Vertrag der ab 01.02. beginnt. Unterschrieben ist schon alles.
    Nun war ich letzte Woche die Wohnung nochmal anschauen mit meiner Tochter die nicht bei mir lebt und meiner Lebensgefährtin die im gleichem Ort wohnt – mit der ich aber nicht zusammen ziehe. Die neue Vermieterin hat uns betrunken die Tür aufgemacht und sich sehr schlecht verhalten und ständig meine Tochter betächelt…so das diese jetzt Angst vor ihr hat.
    Mein Kind ist 2x in der Woche bei mir und alle 14 Tage das Wochenende und mir macht das große Bauchschmerzen. Inzwischen habe ich erfahren das diese Frau wohl ein Alkohol Problem hat.
    Komme ich irgendwie da noch raus? Oder auch nur auf Kulanz hoffen? Außerdem ist die qm Zahl nicht korrekt die Wohnung ist kleiner als in der Annonce damals stand.

    Antworten
  71. Hallo,
    kann man von einem Mietvertrag zurücktreten wenn man einen Nachmieter anbietet und noch nicht eingezogen ist?
    Situation:
    Ich möchte ab März ein 6-monatiges Praktikum beginnen. Habe jetzt eine interessante Wohnung gefunden, würde diese demnächst auch besichtigen und auch gern zusagen, da es nicht einfach ist kurzfristig eine solche gute/schöne Wohnung zu finden. Jedoch habe ich noch keine Zusage für dieses Praktikum.
    Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort!

    Antworten
  72. Hallo Herr Hundt,
    ich habe im November einen Mietvertrag mit Mietbeginn zum 1.12.2012 unterschrieben. Trotz einer schriftlichen Aufforderung mit Fristsetzung ist die Wohung bisher nicht an uns übergeben worden. Können wir diesen Mietvertrag nun fristlos kündigen, da der Vermieter weder unser Schreiben beantwortet hat noch nach Aufforderung die Wohung an uns übergeben hat?
    Gruß, Norman

    Antworten
  73. Guten Tag Herr Hundt,
    wir haben vor 3 Wochen einen Mietvertrag unterschrieben und wollen Ende März umziehen.
    Letzte Woche bekamen wir kurzzeitig den Schlüssel, um die Wohnung auszumessen.
    Die Vormieterin hat den Schlüssel noch, weil sie noch nicht renoviert hat. Nun, da die Möbel aus der Wohnung sind, sind uns erst diverse Mängel aufgefallen, die vorher nicht erkennbar waren.
    Schimmelbefall in 2 Zimmern, ausserdem sind die Wände ziemlich schmutzig und teilweise grauenhaft gestrichen.
    Die Vormieterin will uns nun 2 Töpfe Farbe hinstellen und den Schimmel erst gar nicht beseitigen.
    Das kann doch nicht sein?
    Sollte der Schimmel nun zu schlimm sein, könne wir dann vom Mietvertrag zurücktreten?
    Wir möchten wirklich gerne in die Wohnung. Muss der Vermieter in diesem Fall den Schimmel beseitigen?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Gruß

    Antworten
  74. Hallo,
    ich habe folgende Frage: Mein Partner und ich wollten nach langer Fernbeziehung eine gemeinsame Wohnung beziehen. Der Mietvertrag über eine Wohnung bei mir im Vorderhaus ist bereits unterschrieben.
    Das Haus ist in Privateigentum. Ich siebt bewohne dort seit ca. 2 Jahren eine Wohnung, welche ich entsprechend zum 15.4 gekündigt habe. Mit der Verwaltung und den Vermietern gab es bisher keine Probleme und vieles ließ sich wie auch jetzt bei der neuen Wohnung durch den direkten Kontakt gut regeln.
    Jetzt ist es so, dass mein Partner und ich uns kurzfristig getrennt haben. Ein Zusammenziehen ist daher ausgeschlossen. Wäre das ein triftiger Grund vom Mietvertrag zurück zu treten?
    Mit besten Grüßen
    U. Küch

    Antworten
  75. Hallo Herr Hundt,
    Ich habe mir vor 12 Tagen eine Wohnung angeschaut die auf den ersten Blick sehr schön war.
    Die Vormieterin war bereits mitten im Auszug, sodass überall in der Wohnung Kartons standen.
    Alle Möbel waren auch noch vorhanden und standen an ihrem Platz.
    Ich habe dann den Mietvertrag unterschrieben.
    Heute war die Wohnungsübergabe und ich war schockiert! Ohne Möbel, Kartons und mit einer anderen Maklerin als Zeugin, haben wir einiges an Mängeln gefunden.
    Es ist nicht möglich so in diese Wohnung einzuziehen (licht geht nur nach mehrmaligem ein und ausschalten, alle Fußleisten in der gesamten Wohnung sind angemalt, dreckig oder Kaputt. Aus den Wänden hängen Kabel raus, wo keiner weis wo diese hingehören.
    Alle Türen weisen erhebliche Beschädigungen auf (Vormieterin hatte diese aufgrund ihres Auszuges ausgehängt und an die Wand gelehnt).
    Die Dichtung der Fenster lässt ebenfalls zu wünschen übrig.
    In der gesamten Wohnung befinden sich Nachtspeicheröfen. (Dies war mir natürlich bekannt, aber heute beim überprüfen ob diese funktionsfähig sind, kam aus den Lüftungsschlitzen alles andere als saubere Luft. Der Geruch allein hängt mir immernoch in der Nase.
    Gibt es eine Möglichkeit die Mängel beheben zu lassen bzw. Unter diesen Umständen vom Vertrag zurückzutreten?
    Gruß Marie

    Antworten
    • Hallo Marie,
      wenn man es ganz sachlichen betrachtet, haben Sie die Wohnung nach eine Besichtigung gemietet. Sie kannten den Zustand ja. Ich würde versuchen eine gütliche Einigung mit dem Vermieter herbeizuführen. Einen Rücktritt vom Mietvertrag sehe ich nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  76. Guten Tag,
    ich habe eine Wohnung zum 15.05. gemietet, in die ich nun doch nicht einziehen werde und mich dem Vermieter geeinigt, dass ich ein Kündigungsschreiben unter Beachtung der 3monatigen Kündigungsfrist aufsetze und er sich bemüht schleunigst einen Nachmieter zu finden.
    (Text: Betreff: Kündigung vom Mietvertrag
    „Lieber Herr XXX,
    hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung in der (Wohnung/ Straße) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigung erfolgt vor Einzug, da die Wohnung nach längeren Überlegungen leider doch nicht meinen Bedürfnissen entspricht. Um die dreimonatige Kündigungsfrist verkürzen zu können, bitte ich um die Suche eines Nachmieters, so dass die Wohnung umgehend weitervermietet werden kann.
    Ich bitte um Kündigungsbestätigung.“
    Wir haben noch einen Termin, um die Rahmenbedingungen zu klären, daher meine Fragen:
    Frage 1: Es wird keine Schlüssel- und Wohnungsübergabe stattfinden, muss ich dennoch Kaution, Nebenkosten und Strom zahlen?
    Frage 2: Vetraglich festgehalten beginnt zum 15.05. das Mietverhältnis, Kündigungszeitpunkt ist der heutige Tag (26.04.) –>Wann wird die Kündigung wirksam, also bis zu welchem Datum muss ich maximal zahlen (15.08.?)?
    Vielen Dank!

    Antworten
  77. Hallo,
    Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben. Eine Woche später habe ich erfahren das ich ins Ausland gehen könnte. Also hab ich mit dem Makler Rücksprache gehalten ob es irgendwie möglich ist, dass jemand anderes einzieht. Der Makler meinte er wird sich bemühen eine andere Person zu finden. Zwei Tage später teilt er mir mit, dass er die Wohnung erfolgreich an jemand anderen vermitteln konnte. Seine Provision möchte er aber trotzdem von mir.
    Ist es möglich, dass er für ein Objekt zweimal Provision (von mir und dem neuen Mieter) verlangen kann?
    Viele Grüße
    Katja

    Antworten
  78. Guten Tag,
    mein Verlobter und ich haben vor 8 Tagen einen Mietvertrag unterschrieben, in dem eine Kündigungsfrist von 6 Monaten festgesetzt wurde.
    Nun haben wir von Nachbarn gehört, dass der Vermieter seinen Mietern nur Probleme macht und ein ständiges Kommen und Gehen der Mieter ist. Er selbst wohnt im Erdgeschoss… 1.OG und 2.OG werden vermietet.
    Außerdem hat sich die Familiensituation des Mieters geändert- seine Frau ist ausgezogen und somit wäre ich die einzige Frau im Haus- die abends mit dem Hund noch raus muss…
    Das macht uns Angst. Ist es möglich noch irgendwie die Entscheidung rückgängig zu machen?
    Vielen Dank (für eine hoffentlich schnelle Antwort!)
    MfG Steffi

    Antworten
  79. Kann der Vermieter ein bereits geschlossenen unbefristeten Mietvertrag mit Kündigsverzicht von 12 Monaten seit Vertragsbeginn, 5 Tage vor dem Mietvertragsbeginn anfechten? Die Begründung wird mit „arglistiger Täuschung“ durch den Mieter in Bezug auf Angaben zum Arbeitgeber und Gehaltsnachweise, welche nach dem Kenntnisstand des Vermieters gefälschte Unterlagen sind.
    Die Frage hierzu wäre, kann der Mieter in diesem Fall gegen den Vermieter vorgehen, da er hätte die Unterlagen vor Abschluss des Mietvertrages prüfen müssen und wäre aufgrund der kurzfristigen Mitteilung von 5 Tagen vor Einzug eine Schadensersatzforderung möglich, da ggfls. Kosten für Stornierung der Umzugsfirmen/ – Waagen entstehen.

    Antworten
  80. Hallo Herr Hundt,
    mein Verlobter und ich haben vor 2 Monaten einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Zur Schlüsselübergabe wurde uns von 3 Mietparteien mitgeteilt und gezeigt, dass in den jeweiligen Wohnungen großflächig Schimmel auftritt.
    Daraufhin haben wir die Schlüsselübergabe unterbrochen (keine Übergabe, keine Unterschriften) und uns wurde von der Marklerin mitgeteilt, dass diese unsere Einwände versteht und alles rückgängig machen würde.
    Außerdem haben wir sofort Kontakt zur Vermieterin aufgenommen, welche den Befall von Schimmel in den Wohnungen abstreitet.
    Heute haben wir von der Vermieterin eine Nachricht bekommen, dass wir die Kündigungsfrist einhalten müssen und diese keinen Rücktritt unserer Seits annimmt.
    Können Sie uns sagen, ob wir ein Recht auf den Rücktritt haben, bzw. wie wir vorgehen müssten, um ohne finanzielle Nachteile aus dieser Gesichte zu kommen.
    Ich danke Ihnen recht herzlich.

    Antworten
    • Hallo Frau Hüfner,
      in meinen Augen kommt es weniger auf die Übergabe an (die Sie ja ablehnen), sondern auf den Abschluss des Mietvertrages. Ich weiss nicht, wie die Dinge bei Ihnen genau liegen, daher sollten Sie sich am besten rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  81. Guten Tag Herr Hundt,
    meine Frage: Wir wollten uns Selbstständig machen und ein Ladenlokal entsprechend mieten. Wir haben lediglich nur eine Vorvereinbarung getroffen (kein Mietvertrag), in der Mietbeginn und Dauer, etc. aufgeführt sind. Ein Waschbecken sollte erneuert werden, das ist noch aufgeführt. Die Vermieterin hat von sich aus noch gesagt, dass Sie die Heizkörper wechselt (nicht in der Vereinbarung aufgeführt)- was Sie auch getan hat.
    Nun kommt unsere Existenzgründung leider nicht zustande, hat die Vermieterin irgendeinen Anspruch bezgl. der geleisteten Leistungen?
    Bitte beachten Sie, dass wir noch keinen Mietvertrag unterschrieben haben, sondern nur eine Vorvereinbarung.
    Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
    Gruß

    Antworten
    • Hallo,
      ich würde anwaltlich prüfen lassen, ob sich aus der Vereinbarung Verpflichtungen für Sie ergeben. Nur wenn die Vereinbarung im Wortlaut vorliegt, können dazu Aussagen getroffen werden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  82. Hallo Herr Hundt,
    mein Freund und ich haben am letzten Sonntag einen Mietvertrag bei Wohnung A unterschrieben. Der Vermieter hat diesen noch nicht unterschrieben, da er mit den letzten Mietern noch einen Aufhebungsvertrag machen muss. Diese sind schon ausgezogen aber der Vertrag besteht bis Ende März.
    Erst hieß es dass diese einen Termin am Montag um 14 Uhr haben. Dann heiß es am Dienstag um 10:30. Beide Termine haben nicht stattgefunden.
    In der Zwischenzeit haben wir den Mietvertrag von Wohnung B zugeschickt bekommen. Diese Wohnung würde besser in unser Budget passen und gefällt uns auch sehr gut. Jedoch haben wir ja nun schon den Mietvertrag von Wohnung A unterschrieben und können ja keinen zweiten Mietvertrag unterschreiben.
    Der Vermieter von Wohnung A hält uns weiterhin hin und hofft wohl darauf andere (bessere? reichere?) Mieter zu finden. Hatten auch bei dieser Wohnung die Miete noch etwas runtergehandelt. Das gefiel ihm wohl nicht, aber immerhin hat er den Mietvertrag geändert und wir haben diesen unterschrieben. In dieser Zeit geht uns aber auch Wohnung B flöten und am Ende stehen wir ohne Wohnung da. Haben die aktuelle Wohnung auch schon lange gekündigt und müssen spätestens Ende Februar ausziehen.
    Welche Möglichkeiten haben wir nun? Wir würden gerne den Mietvertrag von Wohnung A auflösen.. unterschrieben ist er ja noch nicht vom Vermieter. Haben aber Angst, dass dieser den Vertrag unterschreibt, jetzt wo wir davon zurücktreten wollen.
    Ich hoffe Sie können uns helfen.

    Antworten
    • Hallo Sarah und Patrick,
      man kann davon ausgehen, dass dem Vermieter A ein angemessenen Zeitraum zusteht Ihnen den Vertrag zurückzusenden und Ihr „Angebot“ damit anzunehmen. Man geht hier von zwei Wochen aus. Ich denke Ihnen bleibt nur die Möglichkeit abzuwarten. Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  83. Hallo,
    ich habe eben einen Mietvertrag unterzeichnet, jedoch ist meine Partnerin mit auf dem Mietvertrag, die diesen erst am Freitag unterschreiben kann.
    Besteht die Möglichkeit bis Freitag vom Vertrag zurückzutreten, da nicht alle Vertragspartner unterschrieben haben?

    Antworten
  84. Hallo,
    und zwar haben wir folgendes Problem. Wir haben am 6.02.2015 ein Mietvertrag mit drei monatiger Kündigungsfrist unterschrieben der ab den 01.06.2015 wäre. Nun haben wir uns um entschieden aus mehreren persönlichen Gründen das wir doch nicht dort hinziehen können bzw wollen.Jetzt sagte mir der Vermieter das wir ein gültigen mietvertag geschlossen haben und der gilt. Kann ich ihn denn nicht jetzt schon kündigen ohne das wir doppelt Miete zahlen müssen also das wir dann auch zum 1.6 aus den Vertrag wieder raus sind oder mzss ich drei Monate Miete zahlen such wenn wir dort nicht einziehen?

    Antworten
    • Hallo Familie v,
      recherchieren Sie nach „Mietvertrag vor Mietbeginn kündigen“ und Sie werden sicher hilfreiche Antworten finden, die Ihnen helfen werden. Viel Erfolg.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  85. Hallo Herr Hundt,
    wir haben ein kleines Problem und würden uns über Ihre Hilfe freuen. Am Freitag haben wir einen Mietvertrag unterschrieben für eine Wohnung, welche vom Makler angeboten wurde. Er sagte uns, dass vorher 10 Jahre ein Mietverhältnis mit einem anderen Mieter bestand. Die Vermieterin schien nett und umgänglich zu sein. Als wir heute noch einmal da waren, um die Wohnung auszumessen, fanden wir einen ganz anderen Umstand vor: Die Vermieterin hat wirres Zeug geredet und schien nicht mehr zu wollen, dass wir einziehen. Sie wirkte psychisch krank und es stellte sich außerdem heraus, dass die Angaben des Maklers bzgl. langjähriger Mieter nicht korrekt waren. Die Vermieterin windete sich hin und her und ihre Meinung änderte sich sekündlich bzgl. unseres Einzuges. Außerdem warf sie uns vor psychische Tricks angewandt zu haben etc. Aufgrund dieses wirklich heftigen Erlebnisses möchten wir Abstand von der Wohnung nehmen und nun nicht mehr einziehen. Wir haben desweiteren eine vorherige Mieterin ausgemacht und mit ihr telefonisch Kontakt aufgenommen. Sie bestätigte uns die psychische Krankheit der Vermieterin und sagte uns noch mal, dass dort bereits viele Mieter waren und es niemand lang aushielt. Z.B. war hier die Rede davon, dass die Vermieterin ihre Mieter des Diebstahls beschuldigte etc. Sie riet uns dringend davon ab, dort einzuziehen. So wie es aussieht hat die Vermieterin eine attestierte psychische Krankheit. Unter gar keinen Umständen werden wir dort einziehen. Ebenso wenig wird unserer Ansicht nach die Maklerprovision fällig. Was sagen Sie zu dem Sachverhalt? Welche Möglichkeiten haben wir von dem Vertrag zurückzutreten? Ganz herzlichen Dank schon mal für Ihre Mühe!

    Antworten
    • Hallo S&T,
      danke für Ihren Beitrag – eine interessante Situation. Ich wage leider nicht die Situation zu beurteilen. Die Frage wird wohl sein, in wie weit haben Sie tatsächlich mit der Vermieterin zu tun, wohnt diese im Haus, wird sie von einer Hausverwaltung vertreten? Wenn Sie für sich bereits entschieden haben, dass Sie nicht einziehen werden, sollten Sie sich auf jeden Fall mit einem Anwalt beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Herr Hundt,
        herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
        Es sieht so aus, dass die Vermieterin mit im Haus (in der oberen Wohnung) wohnt. Diese Tatsache schließt also ein harmonievolles Zusammenleben vollkommen aus.
        Wir werden uns dann schnellst möglich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
        Viele Grüße
        S&T

        Antworten
  86. Hallo Herr Hundt,
    Bei mir sind ein Paar Fragen offen.
    Wenn ich eine Eigentumswohnung vermieten will und habe aber kein Büro , muss ich den Mietvertrag mit dem Mieter bei mir Zuhause unterschreiben? Muss ich auch eine WB durch gehen?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Hallo Köstlich,
      Sie können sich im in einem Café oder einen andern Ort treffen und den Vertrag unterzeichnen, das bleibt Ihnen überlassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  87. Hallo Herr Hundt,
    ich stehe vor folgendem Problem: ich habe im Februar einen Mietvertrag zur Zwischenmiete für drei Monate in einer WG unterschrieben, das Einzugsdatum ist der 1.7.2015. Weil sich ein paar Umstände bei mir geändert haben will ich nicht mehr in die Wohnung und hab mich über meine Möglichkeiten informiert, da ich ja noch überhaupt nicht eingezogen bin. Im Vertrag steht, dass ich das Mietverhältnis vor Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit nur dann beenden kann, wenn ich einen geeigneten Nachmieter stelle. Also hab ich mit meiner Vermieterin telefoniert und sie willigte ein, nochmals nach einem („Ersatz“-) Zwischenmieter zu suchen. Heute habe ich mir dann die Anzeige angeschaut, die meine Vermieterin online gestellt hat und hab festgestellt, dass sie nur noch einen Zwischenmieter für zwei Monate, von August bis September sucht. Auf Nachfrage antwortete sie mir, dass sie selbst einen Monat länger in der WG bleibt. Jetzt meine Frage: im Monat Juli wohnt dann ja meine Vermieterin in der Wohnung, das heißt den Vertrag den ich unterschrieben habe stimmt nicht mehr und müsste geändert werden? Ich bin mir nicht sicher, ob meine Vermieterin einem Aufhebungsvertrag zustimmen würde, allerdings wäre ja für mich das Risiko, keinen Nachmieter für zwei Monate zu finden, viel höher als wenn ich einen Zwischenmieter für drei Monate suche. Oder besteht vielleicht sogar ein Kündigungsrecht? Wie sollte ich vorgehen?
    Vielen Dank und liebe Grüße!

    Antworten
  88. Guten Tag Herr Hundt,
    Mit ist folgendes passiert: Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben. Die Wohnung war nicht renoviert. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass ich bis zu 400 Euro kosten für einen neuen Bodenbelag vom Vermieter erstattet bekomme, nicht jedoch Handwerkerkosten.
    Der Vermieter wünschte sich von mir einen PVC-Bodenbelag. Nun habe ich bereits gestrichen. Dann habe ich angefangen, den alten Boden zu entfernen, und festgestellt, dass der nicht fachmännisch verlegt war. Am Boden ist der nackte Estrich, auf den man kein PVC verlegen kann. Es muss aufgespachtelt, vielleicht sogar gegossen werden. Der Vermieter hat angedeutet, das nicht zahlen zu wollen.
    Darüber hinaus habe ich festgestellt, dass die Kälteanlage des im Haus befindlichen Supermarktes sich direkt unter meinem Fenster befindet und regelmäßig, auch nachts, anspringt. Dabei ist ein deutliches Dröhnen zu hören. Das Schließen der Fenster bringt nichts, da der Motor seine Vibration direkt auf die Wand überträgt. Über diese Anlage wurde ich nicht informiert. Mir war klar, dass ein Supermarkt im Hause Betriebsgeräusche haben kann, aber man geht ja davon aus, dass Supermärkte abends irgendwann schließen.
    Kann ich von diesem Vertrag zurück treten?
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus

    Antworten
    • Hallo Markus,
      danke für Ihren Beitrag. Die Frage ist, hätten Sie das Kühlgerät nicht vorher sehen können und sich um Zustand des Boden (stichprobenartig) überzeugen können? So wird der Vermieter argumentieren, vermute ich.
      Ob Sie außerordentlich und fristlos kündigen können, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  89. Hallo Herr Hundt,
    ich habe zum 01.12 einen Mietvertrag in einem Neubau in einer dort befindlichen Wohnung unterschrieben.
    Ich habe den Rohbau besichtigt um mir ein Eindruck von den maßen zu machen, alles hat gepasst.
    lt. Expose soll ein Massivholz-Parkettboden verlegt werden, eine Hochwertige Einbauküche Mit Hochglanzfronten mit Miele Geräten wird eingebaut und dem Mieter zur Verfügung gestellt.
    Dies waren alles Gründe weshalb ich den Mietvertrag unterschrieben habe.
    Heute bekam ich netterweise schon den Schlüssel und musste dann feststellen das nur ein Laminat-Boden verlegt ist, die Einbauküche weist keine Hochglanzfronten auf es sind Minderwertige Elektrogeräte verbaut und ein Absolut billiger Beistell-Kühlschrank lässt sich ebenso vorfinden.
    ist es möglich ein Nachlass der Miete zu fordern / die Wohnung / Mietvertrag zu Kündigen oder auf Nachbesserung zu bestehen ?
    Grüße Weber

    Antworten
    • Hallo Herr Weber,
      ich kann leider nicht sagen, in wie weit Sie sich auf das Exposé verlassen können und vor allem, was Sie im Mietvertrag vereinbart haben. Aber der vertragsgemäße Zustand ist nach Ihrer Ansicht nicht hergestellt. Sie sollten sich diesbezüglich zum Thema Mietminderung belesen, das wird Sie weiterbringen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  90. MIetaufhebungsvertrag durch Vermieter vor Einzug | Folgekosten?
    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe einen Mietvertrag für eine WG-taugliche Wohnung unterschrieben (etwa eine Woche vor dem Einzugstermin). Am nächsten Tag wurde ich vom Vermieter gebeten den Vertrag wieder aufzulösen (mit der Begründung dass ich gelegentlich außerhalb der Wohnung rauche, obwohl das bei Abschluss des Mietvertrages besprochen und bei diesem Gespräch nicht als Problem durch den Vermieter angesprochen wurde).
    Ich hatte dann die Nase voll, da ich sogar bereits einen Besichtigungstermin für eine potentielle Mitbewohnerin organisiert und durchgeführt und weitere Termine ausgemacht hatte, und habe den Mietaufhebungsvertrag unterschrieben.
    Kann ich einen Ausgleich von Folgekosten (für die erneute Wohnungssuche, Maklerkosten, etc.) vom Vermieter einfordern?
    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    A&L

    Antworten
  91. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe per Email den Vermieter meiner Wohnung gegen Ende November 15 um eine Auflösung meines Mietvertrages max. zum Ende dieses Monats Dezember 15 gebeten. Meine Begründung waren verschiedene Probleme, schlechte, dadurch zu teure Heizung, und letztlich doch für mich mangelnde Infrastruktur für mich auf Dauer.
    Mein Mietvertrag beinhaltete einen Kündigungsausschluss für beide Seiten bis zum Ende Juli 16. Er erklärte sich u.a. unter der Voraussetzung einverstanden mit meinem vorzeitigen Auszug, dass ich bis zum 31. Dezember 15 die Wohnung geräumt mit Übergabeprotokoll zu übergeben hätte.
    Ich bedankte mich per Mail und während der folgenden Zeit kam es zu weiteren gegenseitigen Mails: Themen: Anfrage des Vermieters, ob es rechtzeitig klappt, Antwort von mir, dass es wohl alles klappt mit dem Termin und die Übergabe wohl rechtzeitig erfolgen kann.
    In den letzten Tagen habe ich mir mein Umzugsvorhaben rechtzeitig noch genau überlegt, und ich schrieb dem Vermieter per Email ausführlich, dass ich nicht ausziehe, weil ich meine Begründung nicht mehr aufrechterhalte und mich doch sehr wohlfühle nunmehr, und dass die Übergabe sowie das Übergabeprotokoll somit zum Ende des Jahres im Dezember nicht stattfinden.
    Nun erhielt ich eine Email, dass der Vermieter eigentlich froh war, dass ich von mir aus ausziehen wollte, und der Mietvertrag für ihn de fakto ab dem 31.12.15 beendet ist. Er hätte Beschwerden erhalten, dass es im Haus stark riecht nach meinen Tieren, und er ja ohnehin schon bei Mitvertragsabschluss Bedenken gegen die Haltung meiner vier Katzen (neben meinem Hund) hatte.
    Die Haltung ist im Mietvertrag genehmigt!
    Er räumt mir großzügig ein, noch bis Ende Januar 16 in der Wohnung verbleiben zu können, weil er mich zu Weihnachten nicht vor die Tür setzen würde, denn ich hätte ja wohl keine andere Wohnung.
    Meiner Meinung nach ist die ausdrückliche Voraussetzung, dass ich zum 31.12.15 die Übergabe und Räumung vorzunehmen eine Bedingung für das rechtliche Zustandekommen der Vertragsauflösung.
    Nach meiner Auffassung besteht der Mietvertrag weiter, wenn weil es nun nicht zur Übergabe und Räumung und Auszug kommt, weil ich hierbleibe.
    Das habe ich ihm auch mitgeteilt, auch, dass die Beschuldigungen wegen der angeblich starken Geruchsbelästigungen falsch sind (eine bestimmte hier im Haus ansässige allseits sehr unbeliebte, mir direkt benachbarte Mietpartei ist hier für derartige Anschuldigungen und Angriffe auch gegen andere Mieter bereits bekannt. Sie möchte liebend gern, dass ich ausziehe oder ausziehen muss.
    Ich bitte Sie, mir hier zumindest soweit Auskunft zu geben über die mögliche Rechtslage, wie es Ihnen möglich ist, und wie die Situation zu beurteilen ist. Ist meine Rechtsauffassung, dass die ursprüngliche Auflösungsvereinbarung unwirksam ist oder zumindest strittig? Ich bin ja sehr beunruhigt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

    Antworten
    • Hallo Thomas,
      ich kann die Lage hier leider nicht für Sie einschätzen. Ich würde es fair finden, wenn Sie zu Ihrer Entscheidung stehen und aus der Wohnung ausziehen würden. Es ist nicht selbstverständlich, das ein Vermieter Ihrem Wunsch mit nur wenigen Wochen Frist folgt.
      Ansonsten kann ich Ihnen nur schreiben, dass eine Wohnungskündigung immer in Schriftform erfolgen muss. Das ist vielleicht ein Ansatzpunkt für Sie.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  92. Hallo Herr Hundt,
    ich hätte ne Frage und zwar ob eben der Vermieter fristlos und ohne Grund kündigen kann obwohl der Vertrag unterschrieben wurde und zwar von beiden?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Hallo Marcel,
      verweisen Sie den Vermieter auf den Vertrag und auf die dort vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten. Kurz: frist- und grundlos ist natürlich nicht möglich. Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  93. Sehr geehrter Herr Hundt.
    Ich habe einen Mietvertrag ab dem 01.05.2016 unterschrieben.
    Nun sieht es aber danach aus, dass ich gesundheitlich nicht in der Lage sein werde den Vertrag anzugehen.
    Die Untersuchungsergebnisse muss ich jedoch noch abwarten.
    Im Falle, dass es wirklich dazu kommt was muss ich machen um die 3 monate Kündigungsfrist zu umgehen ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Vanja Milicic

    Antworten
  94. Ich habe einen Mietvertrag zum 15.06. unterschrieben und vom Vermieter MÜNDLICH zugesagt bekommen,
    – dass das Bad komplett renoviert wird und
    – dass das Fenster zum „“Garten““ hin durch eine Balkontür ersetzt wird.
    Die Wohnung liegt aber im Souterain und außer der Tüt müsste noch Erdreich entsorgt werden welches jetzt bis zur Fensterbank reicht und eine Treppe hoch zum Garten angelegt werden, damit ich ihn überhaupt nutzen kann.
    Heute ist bereits der 10.06. und es ist noch NICHTS von den vereinbarten Renovierungsarbeiten erledigt, bzw überhaupt angefangen worden.
    Kann ich aus diesem Grund vom Mietvertrag zurücktreten???
    MfG
    Ane E.

    Antworten
    • Hallo Anee,
      in dieser Situation haben Sie wahrscheinlich ein Beweisproblem. Sogetwas gehört fest in den Mietvertrag – dann können Sie diese Vereinbarungen auch belegen.
      Ich würde mich an Ihrer Stelle bei Bedarf rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  95. Hallo Herr Hundt,
    am 10.02.2013 habe ich für meine derzeitige Wohnungen einen Mietvertrag mit Mietbeginn 16.2.2013 unterschrieben. Ich habe die Zusage von der Wohnungsgesellschaft, einer Tochtergesellschaft meines Arbeitgebers, Ende Januar 2013 erhalten und konnte meine damalige Wohnung noch mit Wirkung zum 30.04.2013 kündigen. Die Wohnungsgesellschaft bestand aber trotz der kurzfristigen Mietbeginns auf das Datum 16.2.2013, um dem Vormieter entgegen zu kommen. Ich habe in den sauren Apfel gebissen, da ich dringend eine größere, bezahlbare Wohnung brauchte und davon ausgegangen bin, dass die Wohnungsgesellschaft mir bei meinem Auszug auch etwas entgegen kommt. Nun habe ich Ende April 2016 mit Wirkung zum 31.07.2016 die derzeitige Wohnung gekündigt. Die Wohnungsgesellschaft hat sich 5 Wochen lang in keinster Weise bemüht und dann die Wohnung mit Mietbeginn 16.08.2016 inseriert. Auf meine Nachfrage, ob ein früherer Mietbeginn möglich wäre, und man mir zumindest 2 Wochen auf Mitte Juli (wir ziehen schon Ende Juni aus) entgegen kommen könnte, wurde abgelehnt. Mir wurde angeboten, dass falls man sich für einen Interessenten entscheide, der gerne früher einziehen möchte, wäre das möglich. Da die Wohnung aber erst zum 16.8. ausgeschrieben wurde, erscheint mir das sehr unwahrscheinlich. Ich bin sehr enttäuscht und ärgere mich, dass man bei der Anmietung der Wohnung dem Vormieter und nun beim Auszug dem Nachmieter entsprechend entgegen kommt. Die Wohnung wird nun den gesamten Juli unnötiger Weise leer stehen. Habe ich hier eine Chance, auf ein Entgegenkommen des Vermieters?

    Antworten
    • Hallo Martina,
      es ist ein unschönes Beispiel – aber am Ende können Sie sich nur auf Ihre Kündigungsfrist berufen. Alles andere wäre ein freundliches Entgegenkommen des Vermieters.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  96. Hallo Herr Hundt
    Eine FreundIn von mir hat eine Wohnung zum 01.07.2016 gemietet die Wohnung war schon am 01.06.2016 leer so wie es sein sollte haben wir angefangen die Wohnung zu renovieren jetzt hat sie sich entschieden auf eigene Kosten in die Küche und Bad pvc zu legen weil die Fliesen wirklich nicht mehr schön sind teilweise kaputt aber der Vermieter war dagegen daraufhin wurde die FreundIn mehrmals beleidigt und beschimpft sie dürfte grundsätzlich kein pvc verlegen so wie es kommen musste hat sie den Vermieter am 10.06.2016 schriftlich (Rücktritt Mietvertrag)mitgeteilt das sie nicht in die Wohnung einziehen wird. Jetzt vor kurzen hat die FreundIn einen Brief vom Vermieter bekommen sie soll jeden Monat ab 01.07.2016 400 Euro bezahlen bis der Vermieter einen neuen Mieter findet

    Antworten
  97. Guten Tag Herr Hundt,
    wir haben im September 2013 ein EFH angemietet, welches bei der Besichtigung noch eine Baustelle war. Der Vermieter versprach, dass das Haus bis zum Einzug am 01.01.2014 in einen Top Zustand versetzt wird (Das ist sogar noch schriftlich als Anlage zum Mietvertrag beigefügt). Es wurde ein befristeter Kündigungsaussschluss bis 31.12.2017 vereinbart. Als wir das Haus dann bezogen haben, stellten sich diverse Mängel heraus, die bis zum heutigen!! Zeitpunkt noch nicht alle beseitigt sind. Trotzdem sind die Mietzahlungen in voller Höhe erfolgt. Da es bei den Aufforderungen zur Mängelbeseitigung immer wieder zu Problemen kommt (es kommen auch noch andere unschöne Dinge, wie zum Beispiel Mobbing durch die Nachbarn wegen unserer zwei (vom Vermieter erlaubten) Hunde, Nachbar betätigt täglich seine Kreissäge neben meinem Büro im Haus (ich verdiene dort mit Verschriftlichung von Audiodateien meinen Lebensunterhalt – wenn ich denn was verstehe). Wegen unserer Hunde hat uns der Vermieter schon zwei Mal abgemahnt. Wir empfinden das als reine „Rache“, weil wir auf die Beseitigung der Mängel drängen, die ja schon beim Einzug nicht mehr vorhanden sein sollten. (Hinweis: Unsere Hunde bellen im Höchstfall beide zusammen 5 Minuten am ganzen Tag). Wir würden gerne den Kündigungsbefristung aufheben lassen und uns etwas anderes suchen. Besteht hier eine Möglichkeit, insbesondere eventuell, weil der Mietvertrag aufgrund der Versprechungen des Vermieters zustande kam?

    Antworten
    • Hallo Manuela,
      danke für Ihren Beitrag. Aus der Entfernung betrachtet, ist es natürlich nicht gerade ein Vorteil, wenn Sie Mängel von vor drei Jahren jetzt als Kündigungsgrund nutzen wollen (auch wenn die Mängel noch bestehen). Mein Tipp, lassen Sie den Kündigungsausschluss prüfen – ggf. ist dieser ja unwirksam und Sie können mit der dreimonatigen Kündigungsfrist den Mietvertrag beenden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  98. Hallo Hr Hundt,
    wir haben vom Makler unsere Mietverträge zur Unterschrift zugeschickt bekommen. Unter dem Punkt Sonstige Vereinbarungen war nichts eingetragen (wir haben vorsichtshalber alle Seiten des Vertrages Fotografiert.). Den Mietvertrag haben wir nach unserer Unterschrift dann wieder an den Makler geschickt und der Makler den Vertrag dann zum Vermieter. Den vom Vermieter unterzeichneten Vertrag haben wir nun zugeschickt bekommen und auf einmal stehen div. Forderungen im Absatz Sonstige Vereinbarungen. Ist der Vertrag damit für mich ungültig ?
    m.f.G: B. Andresen

    Antworten
    • Hallo Bernd,
      im besten Fall machen Sie Freizeilen so kenntlich, dass diese nicht mehr beschrieben werden können. Ansonsten würde ich vermuten, dass der geänderte Vertrag als neuer Antrag des Vermieters zu werten ist, den Sie wiederum annehmen können. Bitte lassen Sie den Einzelfall bei Bedarf rechtlich prüfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  99. Hallo Herr Hundt,
    Mein Partner und ich haben einen Mietvertrag für ein Häusschen unterschrieben in welches wir jetzt zum 1.1.2017 einziehen wollten. Da die Entfernung zu unserem jetzigen Wohnort so groß war hat die Vermieterin dieses per Post zugeschick. Sie hatte ihn noch nicht unterschrieben.
    Nun hat mein Partner , jetzt Ex-Partner mich 2 Wochen vor Auszug verlassen. Unsere gemeinsame Tochter im KleinkindAlter und mich samt Baby im Bauch… Der Vermieterin habe ich die Situation erklärt wie sie ist. Sie kann allerdings nicht auf die Miete verzichten bis Ende März..Dann tritt die Kündigung ein die ich einreichen soll.
    Jetzt meine Frage, da wir nie ein von ihr unterschriebenes Exemplar zurück erhalten haben, ist der Mietvertrag trotzdem gültig. Ich weiß nämlich nicht wie ich doppelt Miete zahlen soll.
    Grüße
    T.Langhof

    Antworten
  100. Hallo Herr Hundt,
    ich bin zum 01.01.17 in meine Wohnung eingezogen. In dem Mietvertrag waren einige Punkte angegeben, die noch vom Vermieter erledigt werden müssen. Diese sind bis dato nur zu Hälfte erledigt wurden. Nun ist es so, dass ich aus privaten Gründen vorzeitig aus der Wohnung raus muss. Da in meinem Mietvertrag steht, dass eine Kündigung erst ab dem 01.11.2017 möglich wäre, bat ich den Vermieter um einen Aufhebungsvertrag. Er hat mir per Whatsapp zugesagt, dass wenn ich einen geeigneten Nachmieter finde und eine Entschädigung von 400 € zahle, könnte ich vorzeitig ohne Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag raus. Eine geeignete Nachmieter habe ich gefunden, diese hat ihm den Mietvertrag zugeschickt, aber nun erpresst er mich und droht mir damit, dass ich nicht aus dem Mietvertrag raus kann.
    Ich möchte noch dazu erwähnen, dass ich den Mietvertrag nie unterschrieben von ihm zurückerhalten habe.
    Habe ich irgendwelche Rechte oder bin ich auf das Wohlwollen von meinem Vermieter angewiesen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin Podlich

    Antworten
  101. Guten Tag,
    ich habe mit meiner Lebenspartnerin einen Mietvertrag unterschrieben. 2 Tage nach dieser Unterschrift wurde Sie von ihrem Arbeitgeber versetzt, Der Bezug der Wohnung macht fahrtechnisch keinen Sinn. Ich habe unserem Vermieter die Situation erklärt. Dieser sagte dann, dass wir das Mietverhältnis einfach sein lassen und ich ihm meinen Mietvertrag zuschicken solle, dann hätte sich das erledigt. Jetzt 14 Tage später erhalte ich Post in der steht ich solle 1,5 Monatsmieten als Entschädigung zahlen. Kann man diese mündliche Zusage als Aufhebung sehen?
    Vielen Dank.

    Antworten
  102. Hsllo Herr Hundt,
    ein jüngerer Freund von mir hat (offensichtlich) etwas überstürzt einen Mietvertrag unterschrieben, der offensichtlich eine 12-Monats-Klausel im Kleingedruckten enthielt. Die Wohnung war recht renovierbedürftig und roch muffig. Er erhielt die Info, dass dort eine alte Frau gewohnt habe.
    Im Laufe der ersten Renovierung (Dampfstrahlreinigung der Böden, Streichen etc. ) bemerkte er deutlich stärkere Gerüche nach Exkrementen und lebendige Maden hinter der Tapete…:/
    Im Gespräch mit dem Hausmeister erfuhr er dann unter Zeugen, dass es sich um eine ehemalige „Mesdie“-Wohnung handelt.
    Er hat die Maden fotografisch dokumentiert und ist sofort per E-Mail und Einschreiben vom Vertrag mit Hinweis auf die Verseuchung zurück getreten.
    Der Vermieter / Vermietergesellschaft (Anwalt) weist diese Künfigung zurück und verlangt12-monatige Zahlung der Miete.
    Welche Rechte hat er?
    Mit freundlichem Gruß
    Andreas Schmidt, Dortmund

    Antworten
  103. Hallo,
    wir haben ein Haus (Neubau Erstbezug im Bau) angemietet, an das eine Garage unmittelbar angebaut werden sollte. Diese sollte einen hinteren Ausgang zum Garten und damit zur Terrasse haben.
    Da das Haus keinen Keller hat, würde uns die Garage als Platz für Fahrräder, Werkzeug, Gartenmöbel, Spielgeräte, etc. dienen.
    3 Wochen vorm geplanten Einzug am 1.6. teilt uns der Vermieter nun mit, dass er die Garage aus baurechtlichen Gründen nicht am geplanten und mit uns besprochenen Ort bauen darf.
    Er bietet uns eine Garage neben einem anderen Haus in der Nähe an.
    Können wir hier vom Vertrag zurücktreten?
    Vielen Dank!!

    Antworten
  104. Guten Tag,
    ich habe eine Wohnung angemietet, die ich nicht beziehen werde. Grund: Die Mieterin hat nur 100€ Nebenkosten veranschlagt und in den Vertrag geschrieben. Darin sind die Heizkosten enthalten. Die Whg. hat 155qm. Der Mieterverein sagt, dass ich jedoch mit 350-450 NK rechnen muss. Unter diesen Voraussetzungen will ich die Whg. nicht antreten, da sie mein Budget übersteigt.
    Kann ich den Mietvertrag unter diesen Voraussetzungen auflösen oder bedarf es der Zustimmung der Vermieterin? Es waren ja Falschangaben. Der Mietbeginn ist in 2 Tagen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Antworten
    • Hallo S. Lange,
      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen nur raten, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen, sollte die Vermieterin den Vertrag nicht einvernehmlich aufheben wollen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  105. Hallo, ich habe einen Mietvertrag unterschrieben in der Annahme das meine Lebensgefährtin diesen auch unterzeichnet, was sie nicht tat. Zudem ist im Mietvertrag unter Mieter 1 mein Name sowie ihr Name eingetragen und zusätzlich unter Mieter 2 nochmals ihr Name. Ist der Vertrag rechtsgültig? Gruß

    Antworten
  106. Hallo Herr Hundt,
    Einen Mietvertrag habe ich letzte Woche unterzeichnet und heute wurde mir eine schönere Wohnung angeboten. Ich glaube zwar nicht, dass ich fristlos vor der Schlüsselübergabe in 2 Tagen vom Mietvertrag zurücktreten darf, aber die Wohnungsgesellschaft hatte mir bei der Besichtigung einen falschen Grundriss gegeben, der gar nicht übereinstimmt (offensichtlich eine Verwechslung). Erst nach Anfrage und Vertragsabschluss wurde mir einen anderen Grundriss verschickt, aber ohne Sicherheit, dass er der richtige ist. Ist vielleicht ein falscher Grundriss ein Grund zur fristlosen Kündigung?
    Viele Grüße
    F.

    Antworten
    • Hallo Herr F.,
      wenn Sie die Wohnung besichtigt haben, wovon ich ausgehe, konnten Sie sich in der Realität von der Beschaffenheit der Wohnung überzeugen. Ich denke es steht eher schlecht um Ihr Vorhaben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  107. Guten Tag,
    meine Tochter ( derzeit arbeitslos) hat eine Wohnung in Karlsruhe angemietet mit einem Zeitmietvertrag nach Paragraph 575 BGB mit mir der Mutter als Bürgin.
    Jetzt zieht meine Tochter zurück nach NRW und ich wurde jetzt auch arbeitslos. Vermieter wurde kontaktiert wir könnten Nachmieter vorschlagen was wir gemacht haben Ende März. Seitdem kommt keine Reaktion mehr. Ist es möglich irgendwie aus diesem Vertrag rauszukommen der noch 2 Jahre andauert?
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Joan-Cameron,
      das kann ich Ihnen leider nicht pauschal beantworten. Lassen Sie die Zeitmietvertragsklausel auf deren Wirksamkeit prüfen – so würde ich an Ihrer Stelle vorgehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  108. Guten Tag
    Mein Sohn hat einen Mietvertrag zum 01.01.24 unterschrieben, aber kann das finanziell nicht zahlen. Nun hat er den Mietvertrag vor Einzug gekündigt. Ab 01.02.24 ist die Wohnung nun anderweitig vermietet. Er hat gar keinen Schlüssel erhalten und somit fallen für ihn auch keine Nebenkosten an. Muss er trotzdem NK zahlen und in welchem Anteil?

    Antworten
    • Hallo Bremerin,

      auch wenn die Wohnung nicht bezogen wird, ist vom Mieter grundsätzlich die Warmmiete zu zahlen. Wer sollte diese Kosten sonst tragen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  109. Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe noch eine Frage zu Ihrer vorherigen Antwort an die Bremerin. Bei einer ordentlichen Kündigung vor Mietbeginn und wenn die Wohnung nicht bezogen wurde und ich als Mieterin auch keinen Schlüssel erhalten habe, ist es für mich noch nachvollziehbar Warmmiete sprich die Kaltmiete plus den anfallenden Nebenkosten (Müllabfuhr, Grundwasser etc.) zu zahlen. Nicht nachvollziehbar ist für mich eine Zahlung der Heizkosten, die ja zusätzlich zur Kaltmiete und den Nebenkosten aufgezählt erden und dann die Warmmiete ergeben. Da ich die Wohnung nicht bezogen habe, fallen auch keine Heizkosten (die ja eh zunächst ein Schätzwert sind) an. Wieso soll ich dann fiktive Kosten bezahlen?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung!
    Mit freundlichen Grüßen
    U. Paulußen

    Antworten
    • Hallo Uschi,

      wenn keine Heizkosten entstehen, dann werden Sie über die Abrechnung ein Guthaben zurück erhalten. Bedenken Sie aber, dass nach Heizkostenverordnung 30 bis 50% der Heizkosten nicht nach Verbrauch, sondern nach Fläche abgerechnet werden. Es entstehen also immer Kosten, auch, wenn die Heizungen nicht angestellt sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten

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