Im BGB ist regelt, dass der Vermieter seinem Mieter die Nebenkostenabrechnung nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraums (meist das Kalenderjahr) mitzuteilen hat.
Die Nebenkostenabrechnung muss jedem Mieter schriftlich zugestellt werden. Ein Aushang im Treppenhaus genügt beispielsweise nicht den Anforderungen.
Der Gesetzgeber hat die Mindestinhalte einer Nebenkostenabrechnung im BGB aufgeführt. An diese Aufstellung sind die Vermieter bzw. die Immobilienverwaltungen (falls der Eigentümer seine Pflichten an einer Verwaltung abgegeben hat) gebunden.
Nachfolgende Mindestinhalte müssen in der Nebenkostenabrechnung vorhanden sein.

  • Eine Aufstellung aller Gesamtkosten.
  • Die Berechnung des Anteils für den jeweiligen Mieter.
  • Die Angabe und eine Erklärung des Verteilerschlüssels.
  • Die Verrechnung des Mieteranteils mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen.

All diese Punkte müssen in der Nebenkostenabrechnung klar und übersichtlich dargestellt werden. Auch muss die rechnerische Nachvollziehbarkeit gegeben sein. Die Zusammenstellung bezieht dich auf die absoluten Grundlagen bei der Nebenkostenabrechnung. Neben dem Mindestinhalt gibt es noch viele weitere Punkte zu beachten.
Lesen Sie hier weiter welche Umlageschlüssel für die Nebenkostenabrechnung in Frage kommen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

6 Gedanken zu „Mindestinhalt der Nebenkostenabrechnung“

  1. Nach einem Umzug fand keine vollständige ETW-Wohnungsübergabe statt. Komplette Zahlung vom Käufer allerdings abgewickelt. Keine Eigentümer-Versammlung einberufen. Bauherr und Verkäufer setzt sich selbst als Verwalter ein. Feuchtes Kellerabteil vom Käufer nicht abgenommen und dadurch keine Einigung.
    Frage: Nebenkostenabrechnung von 2020 und 2021 erhalten mit Mahnung.
    Sind Nebenkostenabrechnungen wirksam, auch wenn die Übergabe z. B. fehlende Fertigstellung der Aussenanlagen bis heute andauert??
    Danke für eine Antwort!

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    • Hallo Burkhard,

      ich weiss leider nicht genau, aus wessen Sicht Sie schreiben. Als Eigentümer stehen Sie gegenüber der Eigentümergemeinschaft in der Pflicht. Zahlung / Nachzahlung Hausgelder. Nicht gegenüber dem Bauträger / Verkäufer.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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