Das Mietrecht sieht keine grundsätzliche Verpflichtung zur Treppenhausreinigung durch den Mieter vor. Wird seitens des Vermieters die Reinigung des Treppenhauses weder innerhalb des Mietvertrags oder einer vorhandenen Hausordnung auf den Mieter übertragen, so ist die Treppenhausreinigung Aufgabe des Vermieters, der unter bestimmten Voraussetzungen hierfür auch eine Reinigungsfirma beauftragen kann.
Oftmals wird jedoch die regelmäßige Treppenhausreinigung durch eine entsprechende Klausel auf den Mieter übertragen, der diese Reinigungspflicht dann entsprechend wahrnehmen muss. Anderenfalls ist der Vermieter dazu berechtigt, im schlimmsten Fall rechtliche Schritte gegen den Mieter einzuleiten.

Wie kann die Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus geregelt werden?

In der Regel wird die Reinigung des Treppenhauses durch die Hausordnung oder eine entsprechende Klausel im Mietvertrag geregelt.

  • Zum einen besteht die Möglichkeit die Treppenhausreinigung auf den Mieter zu übertragen
  • oder der Vermieter beauftragt eine Reinigungsfirma, welche diese Tätigkeit übernimmt.

Möchte der Vermieter die Treppenhausreinigung durch eine Reinigungsfirma durchführen lassen, so kann er die hierfür anfallenden Reinigungskosten innerhalb der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen (siehe auch den Artikel zu den umlegbaren Nebenkosten).
Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch, dass diese zusätzlichen Betriebskosten im Mietvertrag aufgeführt sind. Ist dies nicht der Fall und eine Reinigungsfirma führt die Reinigung durch, so hat der Vermieter die anfallenden Kosten zu 100% selbst zu tragen.


Im Normalfall wird der Mieter rechtmäßig zur Reinigung des Treppe verpflichtet. Werden im Mietvertrag oder in der Hausordnung keine weiteren Angaben zum Umfang der Treppenhausreinigung gemacht, so ist es in der Regel vollkommen ausreichend einmal wöchentlich die Treppen und Podeste zu reinigen, der vom darunter liegenden Stockwerk zur eigenen Etage führt.
Erfolgt durch schlechtes Wetter eine besonders starke Verschmutzung – z.B. im Winter -, so kann eine zweimalige Reinigung erforderlich sein.

Was kann der Mieter tun, wenn die Treppenhausreinigung für ihn nicht machbar ist?

Wenn die Treppenhausreinigung auf den Mieter übertragen wurde, so ist dieser dazu verpflichtet, die Reinigung des Treppenhauses durchzuführen oder durch eine Reinigungskraft oder eine andere Person durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür hat er jedoch selbst zu tragen, ebenso die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung.


Verweigert ein Mieter die Reinigungspflicht oder kommt er dieser aus anderen Gründen nicht nach, so darf der Vermieter dieses Versäumnis abmahnen und bei einer weiteren Missachtung besteht zudem die Berechtigung, den Mieter auf Erfüllung zu verklagen und auf Kosten des Mieters die Reinigung durch eine dritte Person oder eine entsprechende Firma durchführen zu lassen.
Wichtig: Ist ein Mieter nur kurzfristig, etwa durch Krankheit oder Urlaub, verhindert, so ist es nicht erforderlich, für eine Vertretung zu sorgen. Das Amtsgericht Dortmund empfand dieses in einem Urteil aus dem Jahr 1988 als nicht zumutbar. Nur bei einer längeren Abwesenheit muss der Mieter für eine Vertretung sorgen.
In der Regel ist es jedoch üblich, dass unter den Nachbarn oder Mitbewohnern eine interne Regelung bei Urlaub oder im Krankheitsfall getroffen wird.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

194 Gedanken zu „Mietrecht: Treppenhausreinigung“

  1. Können die Hauseigentümer die Art und Weise der Treppenhausreinigung (saugen, wischen fegen in einem bestimmten Rhythmus) festlegen, obwohl im Mietvertrag lediglich steht, dass die Treppenhausreinigung zu erfolgen hat?

    Antworten
    • Hallo Frau Horn,
      wir bewegen uns hier im Bereich der Rechtsprechung: Es gibt zahlreiche Urteile, wie oft die Treppenhausreinigung zu erfolgen hat, wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist. Ein Urteil, das festlegt wie die Reinigung zu erfolgen hat ist mir nicht bekannt. Entscheidend ist sicher, dass das Treppenhaus anschließend sauber ist. Hierzu zählt nach allgemeiner Auffassung sicherlich das Fegen bzw. Saugen und anschließend das feuchte Wischen der Stufen und Podeste.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
    • Hallo.
      Darf der Vermieter uns Mietern die Kosten in der Betriebkostenabrechnung stellen ?
      Wir haben jetzt die Betriebskostenabrechnung bekommen. Darin sind die Kosten Gartenpflege , Treppenhausreinigung und Hausmeisterkosten explodiert , sie sind um 120% gestiegen gegenüber dem Vorjahr.
      Auf Nachfrage behauptet er jetzt das er eine Firma beauftragt hat , die einen Hausmeister angestellt hat , der auch alle Arbeiten ausgeführt hat. Nun ist ds Problem das der Hauseigentümer und diese Firma , die wie er sagt den Hausmeister angestellt hat ein und dieselbe Person , Also das heisst der Hauseigentümer ist auch gleichzeitig der Besitzer dieser Firma. Ist das zulässig ?

      Antworten
      • Hallo Rolf,
        die Situation ist nicht so einfach zu überblicken. Grundsätzlich muss der Vermieter sich immer an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten. D.h. er kann keine Mondpreise zahlen sondern muss immer Wettbewerbsüblich agieren.
        Viele Grüße
        Dennis Hundt

        Antworten
        • Sehr geehrter Herr Hundt.
          Vielen Dank für Ihre Antwort.
          In erster Linie geht es ja darum , daß der Hauseigentümer auch Gleichzeitig Firmeneigentümer ist.
          Somit schreibt er sich ja die Rechnung selber , wie er es mag.
          Ist das überhaupt rechtens, oder besteht da nicht ein Intressenskonflikt ?
          Somit könnte doch jeder Hauseigentümer seine eigene Firma gründen , und alles darüber abrechnen. Auf Anfrage hat der Eigentümer des Hauses ja immer behauptet, das er die Aufträge der Reinigung , Gartenarbeit , Hausmeiser an einer Externe Firma abgegeben hat, und hat ja nicht mal erwähnt das er auch der Eigentümer dieser Firma ist.

          Antworten
          • Hallo Rolf,
            vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich sehe grundsätzlich kein Problem, wenn ein Vermieter zum Beispiel seine eigene GmbH mit der Ausführung von Hausmeister-Dienstleistungen beauftragt. Tochterfirmen gibt es z.B. auch bei großen Wohnungsbaugesellschaften. Das ist also durchaus möglich und üblich. Knackpunkt ist, dass der Vermieter wirtschaftlich agieren muss, das bedeutet er muss so arbeiten, wie es auch Fremdfirmen machen würden.
            Viele Grüße
            Dennis Hundt

          • Sehr geehrter Herr Hundt.
            Vielen Dank für Ihre Antwort.
            Mit freundlichen Grüßen Rolf Ernst

    • Hallo!
      Bei mir ist es so dass in meinem Mietvertrag die Treppenhausreinigung von Anfang an durch eine Reinigungsfirma verankert ist. Habe aber eben erfahren, dass meine Nachbarin einen älteren Mietvertrag hat, wo sie noch selbst die Treppe reinigt und dadurch weniger Miete bezahlt. Ich hatte die Wohngesellschaft daraufhin angefragt, ob wir das bei mir das auch so machen könnten, dass ich die Treppen selbst reinige. Die Anwort lautete leider „nein“, man könne den Mietvertrag nicht mehr ändern.
      Aber ist das wirklich so, dass der Vermieter diese Leistung den Mietern „aufzwingen“ kann, auch wenn die Mieter das nicht wollen und voll in der Lage wären, die Reinigung selbst zu machen?
      VG Alex

      Antworten
  2. Hallo Herr Hundt,
    ich bin WEG-Verwalter und habe folgende Situation:
    Ein WEG-Objekt mit 6 Wohnungen – 3 Selbstnutzer, 3 Mietparteien. Seit Jahren wird die Treppenhausreinigung von den Mietern nicht ausgeführt. Was genau in den einzelnen Mietverträgen vereinbart ist, weiß ich nicht. Seit Bestehen des Objektes gibt es einen Reinigungsplan und eine Erläuterung zur Hausreinigung, die jährlich an die Bewohner verteilt wird. Die Mieter reagieren nicht. Es erfolgten schon mehrere Hinweisschreiben durch die Verwaltung, es wurde Beschlüsse gefasst, in denen die Vermieter die Mieter zur Reinigung auffordern und es wurde auch schon Umfragen gemacht, ob die Reinigung von einer Reinigungsfirma durchgeführt werden soll – da kein einstimmiges Ergebnis vorlag (manche Mieter meldeten sich gar nicht), konnte ich keine Reinigungsfirma beauftragen.
    Alle Beschlüsse, die für die Vermieter „schlecht“ wären, werden von diesen natürlich nicht akzeptiert. Morgen steht wieder die Eigentümerversammlung an. Was kann ich noch tun?
    Ich bin leider sehr kurzfristig dran…..vielleicht kann mir jemand bis morgen Abend einen Tipp geben?? Danke schon mal!

    Antworten
    • Hallo Frau Karch,
      danke für Ihren Kommentar. Ich bin Immobilienkaufmann, aber kein Verwalter – aber ich werde versuchen Ihnen einen Tipp zugeben.
      Ich würde sagen, die Gemeinschaft entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Mieter haben mit der Eigentümerversammlung nichts zu tun.
      Die Gemeinschaft entscheidet:
      A: Die Reinigung macht eine Firma.
      B: Die Eigentümer übernehmen die Reinigung – die Eigentümer die vermieten, müssen die Pflicht dann entweder an Ihre Mieter weitergeben, oder eine andere Lösung finden (z.B. eine Firma für ihren Teil beauftragen)
      Wenn Sie einen Pattsituation (3:3) haben, kann ich Ihnen leider nicht sagen, wie Sie vorgehen könnten. Aber auch hierfür gibt es sicher Lösungen. Wenn es schlussendlich um den (Wert)Erhalt der Immobilie und um die Verkehrssicherung geht, dann werden Sie als Verwalterin vermutlich in der Pflicht sein und ein Unternehmen für die Reinigung beauftragen müssen.
      Viele Grüße
      und viel Erfolg morgen in der Versammlung
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Guten Tag,
    ich wohne in einem Miethaus (6 Mietwohnungen, 2 Eigentumswohnungen), welches vor etwa 1 Jahr den Eigentümer gewechselt hat. ein neuer Mietvertrag kam bei mir nur aufgrund eines Wohnungswechsels im Haus zu stande. Jedoch ist keine neue Hausordnung daran bzw. vereinbart wurden mit mir. Ich habe seit Jahren meine Treppenhausreinigung immer selbst erledigt. Heute plötzlich bemerkte ich und andere Mieter des Hauses, das ohne Vorankündigung eine Firma nun dies übernommen hat. Ich bin damit jedoch wie auch 4 weitere Mietparteien im Haus (2 weitere Mieter und 2 Eigentumswohnungsinhaber) nicht einverstanden. Was kann ich / wir nun tun? Im Mietvertrag ist die Umsetzung der Hausreinigung auf die Betriebskostenabrechnung zwar drin, jedoch ist der überwiegende Teil im Haus dieser Pflicht bisher immer selbst nachgekommen.
    Können wir als Mieter dagegen Einspruch einlegen und verlangen das nur für die Mieter die es nicht selbst machen, dies von einer Drittfirma übernommen wird? Können wir darauf beharren unsere Hausreinigung selbst weiter durchzuführen?
    Ich hoffe sie können mir/ uns helfen.
    Mit freundlichem Gruß
    A. Rulka

    Antworten
    • Hallo Herr Rulka,
      wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter die Treppenhausreinigung ausführen, muss der Vermieter die Reinigung durch eine Firma mit jedem einzelnen Mieter abstimmen, da es sich um eine Vertragsveränderung handelt. Das Amtsgericht Magdeburg (AG Magdeburg, Urteil v. 14.8.2002 – 12 C 66/02, WM 2002, S. 576) hat entschieden, dass die eigenmächtige Umstellung des Vermieters dazu führt, dass die Mieter die Reinigung durch die Firma nicht bezahlen müssen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Sehr geehrter Herr Hundt,
        ich schließe mich mal an die Frage von Herrn Rulka an. Ich war bis letztes Jahr seit 2001 als Mieter in der Pflicht meine Treppenhausreinigung selber zu erledigen. Im Juni letzten Jahres beschloss mein Vermieter alle Häuser der LWB durch eine Reinigungsfirma ab Sept.2021 reinigen zu lassen ,darüber wurden wir in Kenntnis gesetzt . Ich habe mich gegen dieses Schreiben gewehrt, da wurde mir gesagt , im Mietvertrag ist verankert ,das die Betriebskosten,(Treppenhausreinigung-ein Punkt davon) auf die Mieter umgelegt werden können. Ist mit diesem Punkt der Vermieter abgesichert, daß er sich eine Fremdfirma jederzeit nehmen kann? Der Vermieter hat in einem Schreiben (letztes Jahr) geschrieben, er entbindet uns somit von der Pflicht der Hausreinigung. Muß ich nun die Kosten tragen, obwohl ich in einem Schreiben an den Vermieter klar gemacht habe, nicht gewillt zu sein, für eine Reinig. durch eine Firma zu zahlen? Ich habe beim Vermieter sämtliche Mängel der Reinigungsfirma und fehlende Arbeiten moniert, diese wurde zur Nachbesserung aufgefordert. Jetzt bekomme ich die Betriebskostenabrechnung mit vollen Abzügen.
        Über eine umgehende Antwort wäre ich Ihnen super dankbar! Mit netten Grüßen verbleibt Kathleen Thieme

        Antworten
        • Hallo Kathleen,

          es ist nicht ungewöhnlich, dass Mieter bei der Reinigung durch eine Firma abgelöst werden. Und offen gesagt, muss es diese Möglichkeit auch geben, insbesondere wenn die Reinigung durch die Mietergemeinschaft nicht mehr richtig funktioniert.

          Sie scheinen ja grundsätzlich mit der Entscheidung einverstanden zu sein, monieren aber, dass der volle Betrag trotz mangelhafter Leistung abgerechnet wurde.

          Ich würde Ihnen empfehlen die Möglichkeit der Mietminderung zu prüfen. Das wäre der erste Schritt bei einem Mangel. Allerdings muss man auch sagen, dass ein nicht 100-prozentig korrekt gereinigtes Treppenhaus ein extrem kleiner Mangel ist, der wenn überhaupt im niedrigen einstelligen Prozentbereich eine Mietminderung rechtfertigen würde.

          Ich hoffe diese Gedanken helfen Ihnen weiter.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          Antworten
          • Hallo Herr Hundt,
            vielen Dank für Ihre Antwort, aber
            mir geht es nicht um die Mietminderung! Meine wichtigste Frage wäre, hat der Vermieter das Recht, einfachso nach 20 Jahren ,den Mieter aus seiner Pflicht(Recht) der Treppenhausreinigung zu Entbinden, wenn im Mietvertrag von 2001 geregelt ist,das Mieter die Hausordnung selber machen müssen, aber unter den Punkt Betriebskosten laut §2Nr.9 steht, Hausreinigung kann auf Mieter umgelegt werden. Kann ich mich ggen diese Fremdfima wehren,wenn ich immer ordentlich meine Hausreinigung erledigt habe oder muss ich dulden,das eine Reinigungsfirma eingesetzt wird u. ich die Kosten dafür tragen muss? Habe gehört,das es mit jedem Mieter abgestimmt werden muss und nicht die Mehrheit zählt. Hierzu wurde es vom Vermieter einfach festgelegt. Abgesehen davon möchten viele Mieter in der Straße gern selber die Treppenhausreinigung weiter durchführen. Was kann ich tun? Ich bin sehr dankbar über ihre Antwort

  4. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne seit einigen Jahren in einem Mietshaus und habe im Mietvertrag verankert, dass die Mieter selbst für die Hausreinigung zuständig sind. Zum Beginn des Jahres bekam ich vom Vermieter Post und wurde darüber informiert, dass die Hausreinigung ab sofort durch eine Firma übernommen wird. Ich bat den Vermieter persönlich, mir eine Kostenaufstellung zukommen zu lassen. Diese habe ich bis heute noch nicht erhalten und somit habe ich auch noch nichts unterschrieben, was eine Vertragsveränderung bedeutet. Kann ich noch immer Einspruch erheben?
    Ist es günstig auch die Unterschriften der Mitmieter zu sammeln und einen gemeinsamen Einspruch mehrerer Mieter anzumelden?
    Ich hoffe auf Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Marcus Schulz

    Antworten
    • Hallo Herr Schulz,
      Sie haben es wahrscheinlich im letzten Kommentar gelesen, eine einseitige Umstellung ist nicht so ohne weiteres möglich. Ich würde mich an Ihrer Stelle erneut an den Vermieter wenden. Beziehen Sie sich doch auf Ihren ersten Brief und auf das genannte Urteil. Ich vermute, Ihr Vermieter wird sich bei Ihnen melden, wenn es um die Kostenübernahme geht.
      Natürlich kann es nicht schaden, sich mit weiteren Mietern im Haus zusammen zu schließen. Je nachdem, wie dieses es mit der Treppenhausreinigung halten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir sind Mieter einer Erdgeschosswohnung.
    Seit Monaten werden vom Eigentümer diverse Renovierungs-, Maler-, Elektro-, Umbauarbeiten und komplette Wohnungssanierungen vorgenommen.
    Einige Firmen decken weder den Eingangsbereich, noch Stufen oder sonstiges ab. Große Teppichläufer wurden während unserer Abwesenheit noch nicht einmal zur Seite gestellt. Abends ist der Hausflur natürlich stark in Mitleidenschaft gezogen.
    Bisher haben wir dann regelmäßig akribisch alles gereinigt. Zweimal hat der Eigentümer eine „Reinigungsfirma“ geschickt (ein Eimer Wasser für 4 Etagen); das Ergebnis war natürlich katastrophal.
    Müssen wir bei diesem Hintergrund einer 2-wöchentlichen (im Mietvertrag verankerten) Reinigung rechtlich gesehen überhaupt nachkommen?
    Wir würden uns über eine detaillierte Info sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen aus Essen
    Familie Hock

    Antworten
    • Hallo Frau Hock,
      meiner Meinung nach deckt Ihre Reinigungsleistung die normale Verschmutzung im Hausflur ab. Mit dem Schmutz der durch die Bauausführungen entsteht haben Sie in meinen Augen nichts zu tun. Hier sehe ich den Vermieter in der Pflicht. Das ist nur meine persönliche Meinung zu Ihrer Sachlage – leider habe ich auf die Schnelle kein passendes Urteil gefunden. Ich würde empfehlen, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Bei uns im Mietshaus führt mein Mann die Reinigung des Hauses sowie die Gartenpflege und den Schneeräumdienst durch. Dafür entrichtet jeder Mieter einen monatlichen Beitrag. Ein neuer Mieter zählt nun nicht und möchte die Reinigung usw. selbst durchführen. Wie kann ich dagegen tun?

        Antworten
        • Hallo Bärbel,
          wenn Sie die Umlage und Durchführung durch eine Firma im Mietvertrag verankert haben, kann ein Mieter i.d.R. nicht die Eigenleistung verlangen.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  6. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne in einem Hauskomplex (Vorderhaus mit mehreren Mietwohnungen und einem Treppenhaus), zugleich befinden sich auf dem Hinterhof vier über drei Etagen verlaufende Wohnungen (insoweit ohne Treppenhaus). Nun erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung und in ihr ist die Hausreinigung enthalten, die ich mitbezahlen soll, wenngleich meine Wohnung nicht an einem Treppenhaus angeschlossen ist und ich insoweit ein solches nicht nutzen kann.
    Muss ich die Hausreinigung mittragen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Carolin Müller

    Antworten
    • Hallo Carolin,
      ich würde sagen, wenn die das Treppenhaus im EG durchqueren um zu Ihrer Wohnung zu kommen müssen Sie die Kosten auf jeden Fall mittragen. Aber selbst wenn das nicht der Fall ist, kann ich die rechtmäßig Kostenumlage nicht ausschließen. Beispiel: Gerichte haben entschieden, dass auch EG-Mieter die Nebenkosten für einen Aufzug tragen müssen (das ist auch nicht ganz fair)
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Guten Tag, Herr Hundt,
    wenn es Ihre Zeit wieder erlaubt, würde ich mich über eine Antwort freuen.Unser Mietshaus hat 3 Etagen,mit je einer Wohnung auf jedem Stockwerk. Die mittlere Wohnung, im 1. Stock steht leer. In der Hausordnung steht, dass jeder Mieter für die regelmäßige Reinigung, seines Treppenappsatzes zuständig ist, also von seiner Etage bis hinunter zur nächsten Etage. Wer reinigt denn nun den Abschnitt, der leerstehenden Wohnung, in der Mitte? Der Vermieter hat mir gesagt, das müssen nun die Mieter im Obergeschoss mitreinigen, da diese ja da durch gehen. Ich denke eher, das dafür jetzt der Vermieter die Verantwortung trägt. Ebenso die Kosten für eine beauftragte Firma.Wie verhält es sich da rechtlich richtig,unter Berücksichtugung unserer Hausordnung?
    Ich selbst wohne im Erdgeschoss.

    Antworten
      • Guten Tag,
        Wir haben gerade das gleiche Problem.
        Wir sollen hier die Kehrwoche für eine Leerstehende Wohnung übernehmen.
        Bin bei meine Suche nun auf die Frage und Antwort gestoßen.
        Meine Frage nun dazu, gibt es da ein Urteil oder was aus der aktuellen Rechtsprechung.
        Viele Grüße
        Birgit paulat

        Antworten
  8. Guten Tag Herr Hundt,
    ich bin im Februar 2008 in eine Erdgeschoss Wohnung eingezogen wo von der Vermieterin der Sohn mit Frau in der 2. Etage und die Enkelkinder in der 3. Etage wohnen. Beim Einzug wurde ich gefragt ob ich die Außentreppe mitputzen würde wenn ich den Innenbereich fege und wische. Da es nur eine sehr kleine Fläche ist habe ich mich dazu bereit erklärt. Jetzt nach über 4 Jahren werde ich von meiner Vermieterin angesprochen ob ich denn nie die Spinnweben weg machen würde. Ich war erst mal ein wenig perplex was Sie von mir wollte, denn ich habe immer die Spinnweben weggemacht und darüber hinaus sogar immer die Hauseingangstür gereinigt, musste aber feststellen das sie die Spinnweben in den Ecken bei den über 3 Meter hohen Wänden meinte. Ich hatte nur noch Fragezeichen in meinen Augen und bei der Diskussion meinte sie plötzlich auch die Lampe wäre meine Pflicht zu putzen. Habe nie eine Hausordnung von ihr bekommen, obwohl sie meinte eine beim Einzug mir gegeben zu haben. Seid ich Mieter bin habe ich immer die Treppen geputzt aber noch nie die Lampen geschweige denn über hohe Wände!
    Muss ich das machen wenn ich nicht Besitzer des Hauses bin?
    Viele Grüße
    I. Zeisler

    Antworten
    • Hallo Frau Zeisler,
      ich kann Ihnen leider nicht genau sagen, was man alles unter Treppenhausreinigung wirksam vereinbaren kann. Meiner Meinung nach umfasst die Treppenhausreinigung das säubern der Treppe + Sockelleisten + Geländer.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Einen wunderschönen guten Tag Herr Hundt,
    ich habe ein paar, für uns wichtige Fragen an Sie z. B.:
    Unser Mieter wohnt seit 1 1/2 Jahren bei uns; Miete € 400,– inkl. Heizung und Wasser, 77 qm, eine Abrechnung gibt es nicht (Inklusivmiete). Wir vermieten seit 1970 jeweils an eine Person und sind immer gut gefahren. Jetzt jedoch bekommt er ständig für mehrere Tage Besuch d.h. Mehrkosten für Wasser. Wie kann man da vorgehen?
    Ein Reinigungsplan ist auch vorhanden. Er wohnt im 1. Stock, Aussentreppe und Gemeinschaftsräume werden nicht gereinig, obwohl der Reinigungsplan dies vorschreibt.
    Muß der Mieter eigentlich den Reinigungsplan unterschreiben? Wenn nicht, dann muß ich diese Spalte eben entfernen.
    Für Ihre Antwort im voraus herzlichen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Monika Stock

    Antworten
    • Hallo Frau Stock,
      Besuch ist Besuch – da ändert sich an den Nebenkosten für den Mieter gar nichts. Als Eigentümer müssen Sie das wohl akzeptieren.
      Wenn der Mieter seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, sollten Sie ihn entsprechend abmahnen. In der Regel ist die Hausordnung / Reinigungsplan Bestandteil des Mietvertrages. Ob eine Unterschrift zwingend ist glaube ich nicht, schaden kann es allerdings nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Hallo Herr Hundt,
    über eine google Suche bin ich auf ihre Seite gestolpert und hoffe sehr, dass sie mir weiterhelfen können. Ich wohne im Erdgeschoss und reinige den Flur jeden Sonntag. Klar, dass der Flur dann spätestens nach 2 Tagen wieder verdreckt ist. Laut Amsgericht Regensburg reiche 1x mal pro Woche putzen trotz erhöhtem Bedarf durch Handwerker oder Witterung. Nun teilt mir der Antwalt des Vermieters mit, dass sein Mandant eine Reinigungskraft für das erdgeschoss ordern wird und die Rechnung über meine Nebenkosten umlegen wird. Kann er das ohne weiteres, obwohl ich der Reinigungspflicht nachkomme? Was kann ich dagegen tun, ausser einen Widerspruch einzulegen?
    Vielen Dank und Grüße
    Faisal Rahim

    Antworten
    • Hallo Faisal,
      ich würde sagen, bevor die Reiniungsfirma beauftragt werden kann, muss der Vermieter Sie ein oder zweimal abmahnen. Das wäre der übliche Weg. Außer sich selbst rechtlichen Beistand zu holen oder Widerspruch einzulegen wird Ihnen nicht viel übrig bleiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin Mieter eines 10-Familien-Hauses, in dem ab Januar 2013 die Reinigung durch eine Hausmeisterfirma übernommen werden soll. Damit bin ich soweit einverstanden, jedoch soll die Umlage der Kosten auf die Anzahl der Quadratmeter pro Wohnfläche erfolgen.
    Für mich erscheint dies unlogisch, da ich mit einer Wohnfläche von 80 qm den Hausflur, den Garten sowie andere öffentlichen Räume des Hauses nicht öfter nutze als diejenigen mit einem 1-Raum-Appartment.
    Daher meine präzise Frage: Wie darf der Vermieter den Einsatz einer Hausmeisterfirma auf den Mieter umlegen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Christina E.

    Antworten
    • Hallo Christina,
      die Treppenhausreinigung ist grundsätzlich umlagefähig. Die Abrechnung nach Quadratmetern ist absolut üblich und in meinen Augen auch fair. In aller Regel wohnen in größeren Wohnungen mehr Personen und selbst wenn nicht, ist die „Lebensqualität“ größer. Damit begründet sich die Mehrbelastung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  12. Guten Tag!
    Ich möchte gerne wissen, ob der Vermieter alle Kosten, die durch eine Reinungsfirma entstehen, auf jede einzelne Mietpartei verteilen darf? In unserer Hausgemeinschaft ist es de facto so, daß nur eine Partei für wesentliche Verdreckung sorgt und den Keller in „Messi“ähnlichem Zustand belagert. Ich würde mich ungerecht behandelt fühlen dafür zu zahlen und jegliche Hilfe unsererseits der einen Partei zur Ordnung zu helfen, wird nicht angenommen. Der Vermieter weiß von diesen Umständen.
    Viele Grüße an Sie,
    Monika

    Antworten
  13. Guten Tag Herr Hundt,
    nach meiner Google Recherche bin ich auf Ihren Namen aufmerksam geworden und möchte Ihnen gerne mein Anliegen schildern.
    Lebe in einem 10 Parteien Mietshaus, dessen Treppenhausreinigung durch eine Putzfrau wöchentlich geregelt ist. Die Abrechnung der Treppenhausreinigung erfolgt pro Wohnungseinheit.
    Gemäß Betriebskostenabrechnung belaufen sich die Gesamtkosten BZ für die Treppenhausreinigung auf 1.193,70 Euro. Dies bedeutet, dass jeder 119,37 Euro zu tragen hat. Mir erscheint dies sehr hoch. Ihre Einschätzung würde mir sehr helfen.
    Besten Dank und Gruß
    Oliver Kruse

    Antworten
  14. Guten Tag Herr Hundt.
    Ich bewohne das Erdgeschoss in einem Mietshaus mit 8 Parteien. Ich habe bisher immer ordentlich das Treppenhaus gereinigt. Nun habe ich folgende Probleme. Das Treppenhaus ist gerade jetzt in der feuchten Jahreszeit immer extrem stark verschmutzt. Streugut, Salz, Kies, insbesondere rund um die Kinderwägen. Aber erst diese Woche ist scheinbar jemand direkt vom Bau mit seinen Stiefeln durch den Hausflur gelaufen und hat eine extreme Schlammspur hinterlassen. Die Krönung ist aber eigentlich, dass irgendjemand scheinbar Hundekot unterm Schuh hatte und diesen schön auf der Treppe verteilt hat.
    Man kann auch diese Spur sehr schön in eine der oberen Etagen nach verfolgen. Meine Frage ist, ob ich mich irgendwie dagegen wehren kann? Ich sehe es einfach nicht ein, den Schlamm und insbesondere den Hundekot zu entfernen, den andere im Hausflur verteilen. Das ist einfach ekelhaft.
    Ich hoffe sie können mir mit einem kurzen Rat weiterhelfen.
    MfG René

    Antworten
    • Hallo René,
      die einfachste Lösung wäre wohl die Reinigung an eine Firma abzugeben, im Zweifel müssten Sie aber nur Ihren kleinen Reinigungsteil abgeben. Schwer zu sagen, ob sich da jemand für findet.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Guten Tag Herr Hundt,
    wir wohnen in einem Zweifamilienhaus, das von uns den 2 Eigentümern selbst bewohnt wird. Ich bin lt. Notarvertrag auch die Verwalterin. Ich erstelle jedes Jahr einen Putzplan. Leider wird dieser nur von mir eingehalten. Die andere Partei putzt entweder gar nicht oder nur zum Teil, wenn es z.B. um die monatliche Kellerreinigung geht, wird dieser überhaupt nicht geputzt. So bin ich die einzige, die die Kellerreiniung vornimmt. Trotz mehrmaliger Erinnerung an den Putzplan ändert sich leider nichts. Was kann ich tun? Wie sieht es rechtlich aus? Man will sich ja nicht verfeinden.

    Antworten
    • Hallo Elisabeth,
      eine schwierige Situation – der Einfachheit halber sollten Sie eine externe Firma für die gesamte Reinigung beauftragen. Eine Hausverwaltung würde den Eigentümer anmahnen und dann im letzten Schritt eine Reinigungsfirma bestellen – Problem: die Gemeinschaft muss sich dann die Kosten von dem nicht putzenden Eigentümer holen.
      Also: besser gleich alles extern reinigen lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  16. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin schwerbehindert und aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme nicht in der Lage, mich um die Reinigung der Treppe bzw. des Kellerbereiches zu kümmern. Ich wohne in einem Wohnblock mit mehreren Eingängen und 10 Etagen. Meine kleine Rente gibt es leider nicht her, davon einen Reinigungsdienst zu bezahlen. Es gab seitens Mitmieter bereits Beschwerden. Ich sehe mich jedoch außer Stande den Aufforderungen nachzukommen. Was kann ich tun, was sind meine Möglichkeiten?
    Mit freundlichen Grüßen
    Jeanette Lange

    Antworten
  17. Hallo Herr Hundt,
    danke für Ihre Antwort; dieser Aspekt war mir schon klar.
    Ich habe mich mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt und wir haben dieses Problem besprochen und Lösungsansätze gefunden.
    Viele Grüße
    Jeanette Lange

    Antworten
  18. Guten Tag Herr Hundt,
    Ich bin Vermieter eines Mehrfamilienhauses und habe die Treppenhausreinigung über eine geringfügige Beschäftigung (Artbeitnehmer ist ein Mieter) geregelt. In diesem Arbeitsverhältnis hat die Arbeitnehmerin ja bekanntlich gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Während dieser Zeit setzt die Treppenhausreinigung aus (4x im Jahr finde ich das vertretbar). Die mir entstehenden Kosten lege ich auf die Mieter um.
    Nun gibt es die Beschwerde eines Mieters, der von mir verlangt, auf meine Kosten für Vertretung während des Urlaubs zu sorgen. Meine Meinung ist, diese Kosten ebenfalls auf die Mieter umlegen zu können (was ich den Mietern eigentlich ersparen möchte).
    Wie sehen Sie diesen Fall aus dem rechtlichen Blickwinkel?
    Viele Grüße
    E. Liesegang

    Antworten
    • Hallo Herr Liesegang,
      ich kann die Situation leider nicht rechtlich beurteilen. Eine normale Reinigungsfirma muss die Urlaubslücke auch schließen und als Kunde zahlt man indirekt auch den Lohn für die Urlaubszeit + die Vertretung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  19. Lieber Herr Hundt,
    wir wohnen in einem dreistöckigen Mietshaus. Im ganzen oberen Stockwerk eine Familie, im mittleren Stockwerk wir, wobei die Wohnung geteilt ist in unsere Wohnung mit 110 m2 und ein Zimmer mit Bad mit geschätzt gesamt 20 m2. Das Erdgeschoss steht im Moment leer, ermöglicht jedoch beide Optionen, d.h. für nur eine Familie oder wie in meinem Stockwerk zu trennen. Durch Vermieterwechsel ergibt sich folgendes Problem für mich. Das Treppenhaus soll monatsweise durch jeweils eine Partei des jeweiligen Stockwerks gereinigt werden. Der Mieter, der auf meinem Stockwerk wohnt, soll ausgespart werden mit der Begründung, der Herr würde nicht viel Dreck machen und sich, bevor er das Treppenhaus durchquert, immer die Schuhe ausziehen. Meiner Ansicht nach muss er aber an der Reinigung mit beteiligt werden, meinetwegen gerne in deutlich geringerem Maße als wir, aber auf keinen Fall gar nicht. Sehe ich das richtig? Oder kann ein Vermieter einigen Mietern die Treppenhausreinigung auferlegen und anderen nicht?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort und danke Ihnen schon mal herzlich,
    Marion Adloff

    Antworten
    • Hallo Marion,
      ich meinen Augen muss der Vermieter die Reinigungskosten für die leerstehende Wohnung übernehmen und auch dafür sorgen, dass kein Mieter ausgekommen wird – zumindest nicht zum Nachteil der anderen Mieter im Haus.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  20. Hallo Herr Hundt,
    bei mir steht im Mietvertrag das alle Mieter für das Treppenhaus- und Eingängefegen zuständig sind. Zur Zeit sind 2 von 4 Wohnungen nicht vermietet, muss dann der Vermieter für dass fehlen der Mieter das Treppenhaus reinigen und wie stehe es mit dem Schneefegen
    muss hier der Vermieter mit einspringen.
    Gibt es bereits Gerichtsurteile über diese Probleme.
    Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
    Viele Grüße
    Fritz Rietmann

    Antworten
  21. Hallo Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihre Antwort, aber ich glaube das Thema ist das Fegen des Treppenhaus und die Winterarbeiten wenn Wohnungen leer stehen, (nicht Vermietet sind) muss dann der Vermieter an deren stelle die Reinigung mit uns Mietern im wechseln mit übernehmen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
    Viele Grüße
    Fritz Rietmann

    Antworten
  22. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihre interessanten und hilfreichen Anregungen.
    Bei uns im Haus wohnen 4 Mietparteien. Das Problem ist hier, dass es scheinbar verschiedene Mietverträge gibt.
    Bisher wurde die Treppenhausreinigung von allen Mietern eigenständig durchgeführt, ohne dass der Vermieter in irgendeiner Weise Kontrollen oder Vorgaben gemacht hat. Es gibt auch keine Hausordnung.
    Nun schickt er plötzlich einen Brief, dass ab nächstem Monat eine Reinigungsfirma die Reinigung übernehmen wird, allerdings ohne Angaben von Kosten. In 2 der Mietverträge ist festgelegt, dass der Mieter die Reinigung übernimmt, diese Mieter wären somit aus dem Schneider, allerdings ist dies in unserem Mietvertrag nicht explizit festgelegt.
    Kann der Vermieter auch eine Reinigungsfirma beuaftragen und die Kosten z.T. nur auf uns umlegen? Die Reinigungsfirma soll auch Außenpflege betreiben, dies beträfe dann alle Mietparteien. Wie will der Vermieter das aufschlüsseln?
    Für ein paar Tipps und Hinweise wäre ich dankbar.
    Viele Grüße,
    T. Mech

    Antworten
    • Hallo Herr Mech,
      Sie haben die Situation in meinen Augen schon richtig erfasst. Der Vermieter kann die Kosten im Zweifel nur anteilig auf einige Mieter umlegen, den Rest müsste er ggf. selbst tragen. Die Aufschlüsselung ist eine Rechnung, der man Ihrem Vermieter sicher zutrauen kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  23. Hallo,
    ich hätte mal ein Anliegen bezüglich Hausordnung und Winterdienst.Ich bewohne eine Zweizimmerwohnung in einem 8-Parteienhaus einer Wohngenossenschaft.Hier ist es so geregelt das jede Woche wechselnd die große Hausordnung erfolgt.Darunter fallen so viele Punkte das ich locker 3 Stünden beschäftigt bin.Nun meine Frage:Muss es sein das jede Woche sämtliche Hausfenster geputzt werden,ein ewig länger Gehweg vorm Haus gekehrt werden muss,im Herbst eine große Rasenfläche vom Laub befreit werden muss?Ich finde das arg übertrieben.
    Dann hätte ich noch eine Frage bezüglich Winterdienst:Ich möchte das gern von einer Firma machen lassen da ich ganztags berufstätig bin.Ich bekam die Auskunft das alle Mieter damit einverstanden sein küssen.Es gab schonmal eine Abstimmung mit 5:3 Stimmen dafür.Stimmt es das es dann unmöglich ist eine Firma damit zu beauftragen wenn nicht alle einverstanden sind?So haben doch die das Nachsehen die es körperlich oder zeitlich garnicht schaffen können.
    Vielen Dank
    S. Böhme

    Antworten
    • Das würde miich jetzt auch Interessieren, wenn 5 von 8 Mietern einverstanden sind, das ein Putzdienst kommen soll, gilt dann nicht das Mehrheits-Prinzip! Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich schon im Voraus!!!
      MfG
      G.Zettner

      Antworten
  24. Sehr geehrter Herr Hundt,
    in dem Haus, in dem ich zu Miete wohne, haben alle Mieter laut Mietvertrag die Pflicht zur Reinigung des Treppenhauses im wöchentlichen Wechsel. Soweit korrekt und fair. Kann nun der Vermieter mir vorschreiben, an welchem Tag ich das Treppenhaus zu reinigen habe? (Er sagt Freitags, damit das Treppenhaus am Wochenende sauber sei.)
    Wie sieht das rechtlich aus?
    Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort
    Gruß
    Thomas

    Antworten
  25. Hallo!
    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und die Treppenhausreinigung wird laut Mietvertrag durch eine Reinigungsfirma durchgeführt und auf die Mieter umgelegt. Die Reinigung ist jedoch nicht ausreichend (teilweise nur 1x/Monat, es wird teilweise nur gefegt und nicht gewischt). Das Mehrfamilienhaus (Vorder- und seitenflügel à 5 Etagen) bezahlt monatlich 340 € dafür dass kaum etwas gemacht wird. Die Mieter haben sich mehrfach bei derm Vermieter beschwert es hat sich jedoch nichts geändert. Haben die Mieter das Recht das Geld für die Reinigung einzubehalten und selbständig eine Reinigungskraft zu beantragen und zu bezahlen?
    Vielen Dank für die Antwort!

    Antworten
  26. Hallo,
    wir haben eine Nebenkostenabrechnung bekommen in der die Treppenhausreinigung für ein Jahr 2.499,00 beträgt. Die Treppenhausreinigung erfolgte einmal in der Woche und betug zeitlich nur 30 Minuten. Das man Treppenhausreingung zahlen muss ist mir klar, aber sind diese Kosten nicht viel zu hoch angesetzt?
    Vielen dank für die Antwort schon im vorraus

    Antworten
  27. Mir wurde gestern, von meinem Vermieter erklärt, dass ich die Reinigung des Hausflures nicht gründlich genug vorgenommen wurde. Mein Einsatz mit „5 Minuten Staubsaugerschwingen“ wäre nicht genug. Der Zeiteinsatz für eine Reinigung (die im wöchentlichen Wechsel mit einer anderen Mietpartei durchzuführen ist) sei mindestens eine bis anderthalb Stunden und beinhalte das Nasswischen des Flures, so wie eines Wasch und eines Durchgangsraumes im Keller. Die Räume im Keller sind allerdings sehr selten genutzt, so dass dort m.E. eine gereinigter Zustand durch einsaugen der immer wieder einwandernden Kellerasseln ausreichen. Kann mir mein Vermieter vorschreiben, dass immer nass gereinigt werden muss, auch wenn gar keine Verschmutzung vorliegt?

    Antworten
  28. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 10 Mietparteien. In unserer Hausordnung wurde die Treppenhausreinigung von Anfang an auf die Mieter verteilt – woran sich aber leider nicht jeder gehalten hat. Jetzt wurde uns in einer Mail mitgeteilt das ab 1.1.2015 die treppenhausreinigung von einer Fremdfirma übernommen wird und die Kosten auf die Mieter verteilt werden. Da wir vorher nie darauf hingewiesen wurden und das jetzt einfach beschlossen wurde – haben wir als Mieter ein Recht uns dagegen zu wehren und wenn ja wie ?

    Antworten
  29. Hallo,
    laut meinem Mietvertrag muss ich für die Gebäudereinigung einen Vorschuss auf die Betriebskosten zahlen, doch nun verlangt der Vermieter – eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft -, daß ich trotzdem auch die Treppe putzen soll, da die anderen Mieter dies auch machen würden.
    Da ich schwerbehindert bin, hatte ich mir extra eine Wohnung gesucht, wo lt. Expose ein Hausmeisterservice angeboten wird. Lt. Mietgesetz ist es die Aufgabe eines Hausmeisters auch die Flurreinigung zu übernehmen.
    Doch davon will der Vermieter nichts wissen.
    Nun hatte ich einen Antrag auf Befreiung von der Treppenhausreinigung gestellt und auf meinen Behindertenausweis hingewiesen, den ich vor Abschluß des Mietvertrages vorgelegt habe. Doch das hat man mir abgelehnt, auch auf Beschwerde einer Nachbarin hin, die meint, wenn ich noch laufen kann, wäre ich nicht schwerbehindert !
    Durch ihre Beschwerden habe ich inzwischen schon zwei Abmahnungen bekommen, obwohl ich da geputzt hatte, aber sie hat dann Blumenerde auf den Flur gestreut, um zu beweisen, das ich nicht geputzt hätte. Sie hetzt auch die anderen drei Nachbarn gegen mich auf und erzahlt anderen Mietern davon. Auch klebt sie ständig Zettel an meine Flurtür mit dem Hinweis: „Sie haben mal wieder nicht geputzt“ – für alle sichtbar. Für mich ist das Rufmord….- was kann man dagegen tun ?

    Antworten
  30. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich wohne seit 20 Jahren in einem Mietshaus und habe schon manches hinnehmen müssen.
    Jetzt hat der Eigentümer (Wohnungs-GmbH) die Kellerwohnung von Grund auf saniert, ebenfalls mit neuer Wohnungstür versehen.
    Hierdurch ist ein derartiger Staub und Schmutz entstanden, so dass ich nicht gewillt bin, diesen zu entfernen. Mit meinen 76 Jahren kann ich die Reinigung, die ich durch eine Putzhilfe durchführen lasse,
    nicht selber mehr ausführen. Meine Wohnung liegt im Erdgeschoss und ich muss die Treppen zum Keller mitversorgen. Auch der Kellerflur müsste unbedingt gereinigt werden.
    Bevor ich mich an meinen Vermieter wende, bitte ich um Ihren Rat, was ich tun kann.
    Mit bestem Dank und
    freundlichen Grüßen
    Ingrid Bürger

    Antworten
  31. Sehr geehrter Herr Hundt, wir wohnen seit 16 Monaten in einem 4-Familienhaus. Zu Beginn unseres Mietverhältnisses wandte ich mich an eine Dame (selber nur Mieter) hier, um die Gepflogenheiten der Hausreinigung zu erfahren. Ich muss anmerken, dass das Haus von Anfang an in einem sehr sauberen Zustand ist. Die Frau antwortete mir, dass keine externe Reinigungsfirma hier reinigt, jeder macht seine Treppe, wie er kann, es ist ja eh nicht schmutzig hier. So reinigte ich jetzt nun das 2. Jahr auf unserer Etage (etwa alle 3 Wochen mit Fegen und Wischen). Mehrmals reinigte ich die Waschküche und den Kellerbereich. Auch zwischen den Maschinen machte ich sauber. Alles kein Thema, denn das Haus sollte sauber sein. Die Dame sagte mir mal zwischendurch, „Du brauchst das nicht machen“, mehr nicht! Und ich sagte ihr „ich nutze den Waschraum wie alle anderen, deshalb wische ich auch mal hier unten“. Ich wunderte mich, dass die Familie gerade rüber auf unserer Etage nie die Flurreinigung machte, aber man will ja keinen Streit! Deshalb sprach ich auch niemanden an.
    Nun bekamen wir diese Woche unsere 1. Nebenkostenabrechnung. Uns wurden 79 € für die Straßen-und Gebäudereinigung für 8 Monate (wir wohnen erst seit Mai 2014 hier) abgezogen. Es stellte sich heraus, dass diese Dame (nur Mieterin ) von der Vermieterin diese Reinigung bezahlt bekommt! Wir wurden im Dunkeln gelassen, was ich persönlich als sehr unehrlich empfinde. Außerdem mache ich selber meine Arbeit, und brauche keinen, der meinen Schmutz wegmacht. Ist das gerecht???
    Ich wäre Ihnen für eine Stellungnahme sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Regina Heuer

    Antworten
  32. Guten Morgen,
    ich habe leider auch ein Problem mit unserem „Untermieter“. Wir wohnen in einem Haus, dass 2 Wohneinheiten hat, wobei die 2. Wohneinheit nur durch unseren Wohnungsflur und die gemeinsame Wohnungstreppe zu erreichen ist. Während wir, um in unser Obergeschoss mit den Schlafräumen zu gelangen, in Hausschuhen über die Treppe laufen, zieht unser 2. Mieter nicht die Straßenschuhe aus, sondern läuft über die Treppe zu seinem Wohnungseingang. Uns war die Konstellation sicherlich klar, als wir im März diesen Jahres einzogen, aber wir verließen uns auf die Hausordnung, die eine regelmäßige Reinigung vorgab. Nun hat besagter Mieter noch nie seit unserem Einzug nur einen Handschlag gemacht, während wir 2 x täglich die Wohnungstreppe wischen. Gerade in dieser Jahreszeit kommen wir abends von Arbeit heim, und müssen erstmal Blätter und Schlamm aus unserem Hausflur entfernen. Der Vermieter wurde mehrmals informiert, bittet uns aber um Verständnis, da unser Mitmieter geistig etwas zurückgeblieben ist (Alkohol). Zudem hat der Hund des Mitmieters auf unseren Teppich im oberen Flur gekackt, aber das bleibt dann eben auch so lange liegen, bis wir es entfernen. Wir sind sicher keine Nörgler, aber irgendwann muss doch auch mal gut sein. Ich habe einfach keine Lust, jeden Tag Massen von Dreck zu entfernen, dass ich überhaupt mit Hausschuhen meine Wohnung betreten kann. Haben Sie hier einen Tipp?

    Antworten
    • Hallo Andrea,
      danke für Ihren Kommentar. Ich kann mir die Situation mit der Treppe nur bedingt vorstellen und habe leider auch keine Lösung für Sie. Sie brauchen einen besseren Nachbarn oder müssen wohl über einen Umzug nachdenken, wenn Sie Situation nicht hinnehmbar ist.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  33. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich wohne in einem Altbau Haus mit 4 Etagen. Das Treppenhaus ist mit einem Teppich ausgelegt.
    Vor einigen Tagen habe ich meine Nebenkostenabrechnung für 2014 erhalten. In dieser wird für das gesamte Jahr für das gesamte Haus Kosten in Höhe von 3.450€ für die Hausreinigung verlangt.
    Können Sie bitte eine Einschätzung abgeben, ob die Summe angemessen ist? Laut Hausverwaltung wird 1 mal pro Woche geputzt. Jeden Monat wird 250€ + MwSt abgerechnet.
    Vielen Dank im Voraus
    Clara Schick

    Antworten
    • Hallo Clara,
      das klingt zumindest nicht völlig umplausibel. Wenn Sie von min. 4 Reinigungen zu je 1,5 Stunden ausgehen, dann sind das gute 41 Euro netto die Stunde. Je nach Ort und Umfang ist das wie geschrieben durchaus realistisch.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  34. Hallo Herr Hundt,
    meinen Partner und mich plagt jetzt seit einigen Tagen folgendes Problem:
    Wir zahlen über die Nebenkosten 25 Euro monatlich für eine Reinigungskraft, welche für das gesamte Treppenhaus zuständig ist. Im Haus befinden sich 3 Mietparteien und unsere Vermieterin ist eine davon.
    Unsere Vermieterin meint nun wir würden zu viel Dreck und Sand mit ins Treppenhaus bringen und verlangt nun von uns dies ständig zu reinigen. Meines Erachtens nach ist es kein erheblicher Dreck und auch nicht in dem Ausmaß in dem sie es betitelt.
    Nun ist die Frage müssen wir die Putzfrau bezahlen und gleichzeitig auch noch selbst das Treppenhaus reinigen. Darf Sie uns vorschreiben, die Schuhe immer auszuziehen? Und was versteht man unter viel Dreck, ab wann wird es kritisch?
    Ich hoffe auf eine schnelle Antwort
    Liebe Grüße

    Antworten
    • Hallo Melissa,
      ich kann auf der Ferne leider nichts zu Ihren Fall schreiben. Ich weiss nicht, warum und wie stark Sie das Treppenhaus (mehr) verschmutzen als de anderen Bewohner.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  35. Sehr geehrter Herr Hundt,
    auch ich habe eine Frage an Sie:
    ich wohne seit kurzem in einem 3-Stöckigen Haus mit je 2 Parteien pro Etage. Ich selbst bin im Hochparterre. Im EG ist der Eingang, der Wäschekeller und die Kellerräume, dann geht es die Treppe hoch.
    In der Hausordnung steht:“…sind die Zugänge zu den einzelnen Wohnungen sauber zu halten. Die Treppen sind je nach Beschaffenheit sachgemäß zu pflegen und einschl Geländer und Fenster zu putzen.“
    Nun ist es so, das jede Partei oben den Absatz vor den Türen putzt und die Treppe zum darunter liegenden Stockwerk. Von uns im Hochparterre wird erwartet, das wir beide abwechselnd die Kellerräume mitmachen und den Eingangsbereich, welcher gerade im Winter stark verschmutzt ist.
    Die anderen Mieter wurden vor über 10 Jahren schon einmal gebeten, das EG abwechselnd alle 6 Parteien zu reinigen. Wurde aber abgelehnt. Meine Nachbarin hat im Mietvertrag stehen, das sie bis zur Eingangstüre putzen muss.
    Ich finde das ungerecht verteilt, denn die anderen machen den Dreck im EG ebenso.
    Bin ich nun verpflichtet, alle 2 Wochen im Wechsel mit der Nachbarin auf meiner Etage das EG zu putzen? Ich denke, hier sollten alle mit anpacken!
    Vielen Dank,
    M. B.

    Antworten
    • Hallo Manuela,
      ich kann die Details Ihres Mietvertrages und die des Hauses hier leider nicht bewerten. Holen Sie doch einfach den Vermieter mit ins Boot und bitten Sie um eine fairere Verteilung. Die Alternative ist dann oft ein Reinigungsdienst, den alle zahlen müssten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  36. Hallo Herr Hundt,
    die Eigentümer des Hauses haben letztes Jahr ohne Absprache mit mir als Mieter eine Reinigungsfirma statt der üblichen Reinigung durch die Mieter beauftragt. In meinem Mietvertrag ist noch die Kehrwoche vermerkt, aber keinerlei Kosten über eine Reinigungsfirma. Mein Vermieter legt die Kosten nun aber dennoch auf mich um. Kann er das?
    Herzliche Grüße,
    Nina

    Antworten
  37. Guten Tag Herr hundt,
    Unser Vermieter bzw. Der meiner Mutter verlangt in einem 6
    8 Familienhaus 75 Euro im Monat von jedem einzelnen mieter, für die Reinigung des Treppenhaus (2 mal im Monat).
    Ist das rechtlich möglich das, die Vermieter sich quer stellen?
    Also ich kenne keine reinigungsfirma die so viel nicht verlangen kann.
    Habe selbst den test gemacht von ganz oben bis in den Keller, nicht mehr wie zwei Stunden.
    Könnten wir dagegen vorgehen ?
    Danke im vorraus

    Antworten
    • Hallo Maria,
      lassen Sie sich doch einfach die Rechnung der Reinigungsfirma zeigen, dort sehen Sie, wie lange die Reinigung dauert, wie hoch die gesamten Kosten im Monat sind und können dann einschätzen, ob die Kosten angemessen sind.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  38. Guten Tag Herr Hundt,
    Folgende Situation: Meherere Miethäuser mit jeweils mehreren Parteien. Die Mieter in den anderen Häusern kommen Ihrer Reinigungspflicht nicht nach. In unserem Mietshaus jedoch sorge ich Regelmässig für ein sauberes Treppenhaus. Dennoch hat der Vermieter eine Reinigungsfirma für alle Mietshäuser bestellt. Im Mietvertrag wird die Reinigung auf den Mieter übertragen. Darf er das? Und was kann ich tun?
    gruss Anke

    Antworten
  39. Hallo Herr Hundt,
    In unserem Haus wohnt außer mir noch eine Familie mit 3 Kindern, die das Erdgeschoss, die 2. Etage und das Dachgeschoss bewohnt. Meine Wohnung ist im 1. Stock.
    Gebaeudereinigungskosten werden normalerweise nach der Größe des Wohnraums umgelegt. Wenn wir die Reinigung selbst machen, ist dann der gleiche Verteilerschlüssel anzulegen?
    Die Treppen vom 1. Stock zum 2. und die vom 2. Stock zum Dachgeschoss liegen innerhalb der anderen Wohnung und sind kein Gemeinschaftseigentum. Gemeinschaftseigentum ist nur der Hauseingang und die Treppe vom EG zum 1. Stock.
    Da das Wohnflächenverhältnis zwischen beiden Parteien 3:1 und das Verhältnis der dort wohnenden Personen sogar 5:1 ist, wäre es dann nicht gerecht, dass die Partei, die 3 Etagen bewohnt, im Monat 3 x die Reinigung macht und die andere Partei, die nur 1 Etage bewohnt, nur 1x im Monat zur Reinigung verpflichtet ist?
    Ich wäre Ihnen dankbar für eine schnelle Antwort.
    Herzliche Grüße
    Brigitte

    Antworten
    • Hallo Brigitte,
      die Kosten können nach Wohnfläche aber auch nach Wohneinheiten umgelegt werden. Die Schlüssel können relativ frei vereinbart werden. Auch bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Umlage nach MEA oder nach Einheiten erfolgen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  40. Sehr geehrter Herr Hundt,
    seit 2009 wohne ich im Erdgeschoss eines Mietshauses, dass von vier Parteien bewohnt wird und zu zwei Wohnblöcken gehört (gesamt sieben Häuser). Zu Beginn des Mietvertrags erhielt ich einen Putzplan in Anlehnung an den Mietvertrag, in dem ich verpflichtet wurde wöchentlich den Flurbereich für meine Etage zu putzen sowie 1 x monatlich den Eingangsbereich und den Keller. Soweit ist das wohl auch üblich und wurde von mir bis zum heutigen Tag so praktiziert. Außerdem wurde von mir in regelmäßigen Abständen Bürgersteig und Rinne gesäubert und Unkraut entfernt.
    Bei einer Objektbegehung hat die Hausverwaltung nun kürzlich festgestellt, dass nicht alle Mieter Ihren Verpflichtungen nachkommen und auch die Säuberung des Bürgersteigs zu wünschen übrig lässt. Daraufhin hat die Hausverwaltung ein Schreiben an alle Mieter verschickt und einen neuen Putz-/Reinigungsplan erstellt. Demnach ist jetzt jede Mietpartei im Wechsel immer einen kompletten Monat für die wöchentlich Reinigung des gesamten Hausflurs, des Kellers, des Eingangsbereichs und einmal monatlich für die Reinigung des Bürgersteigs zuständig. Das habe ich so noch nicht gehört und auch in meinem Freundes-/Bekanntenkreis hat diese Regelung Kopfschütteln ausgelöst. Gerne hätte ich von Ihnen gewusst, ob ich mich mit dieser Regelung abfinden muss. Hinzu kommt, dass eine einmalige Grundreingigung durch eine Fremdfirma vor Beginn des Putz-/Reingigungsplans von der Hausverwaltung abgelehnt wurde. Da mit mir der Plan beginnt, würde die Grundreingigung an mir hängen bleiben. Gerne warte ich auf Ihr Feedback und verbleibe bis dahin
    Mit freundlichem Gruß
    Iris Ertel

    Antworten
    • Hallo Iris,
      danke für Ihren Beitrag. Am Ende bleibt Ihren Belastung ja gleich. Die anderen Mieter putzen ja auch Ihren Bereich. Sie könnten sich jetzt auch auf den alten Putzplan beziehen und „stur“ sein, aber ich bin nicht sicher, ob das zielführend ist.
      Ich persönlich finde die Reinigung über eine Firma ohnehin besser.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  41. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir wohnen in einer 6-Partei Wohnung als Mieter. Wir wurden schriftlich um eine Abstimmung für die Beauftragung einer Reinigungsfirma (nur Treppenhausreinigung) angeschrieben und wir haben dies abgelehnt. Der Vermieter, eine Genossenschaft schreibt uns dass, die andere Parteien die Beauftragung zugestimmt hätten und wir lt. Hausordnung dazu verpflichtet sind dies zu tun. In der Hausordnung steht dass, die Genossenschaft ein Hausmeister für die Reinigung der Gemeinschaftsäumen einsetzen kann und die Mitglieder sich anteilig an der Reinigung beteiligen. Außer Treppenhausreinigung ist die Reinigung alle anderen Gemeinschaftsanlagen in der Miete enthalten.
    In dem Schreiben zur Abstimmung steht dass, die Zustimmung alle Mitglieder(Mieter) voraussetzung sei.
    Seit 8 Jahren gehen wir unsere Pflichten alle zwei Wochen nach, aber die zusätzliche finanzielle Belastung können wir nicht leisten.
    Ist diese Aufforderung rechtlich richtig? Wir möchten weiterhin selber reinigen.
    Vielen Dank für Ihren Rat.
    Zelalemu

    Antworten
    • Hallo Zelalemu,
      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen bei Ihren Fragen leider nicht helfen. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten – nach Einsicht der Unterlagen ist eine Bewertung eher möglich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  42. Hallo Herr Hundt,
    ich bin Eigentümer und habe folgende Situation:
    Ein Objekt mit 6 Wohnungen – 3 Selbstnutzer, 3 Mietparteien. Seit Jahren wird die Treppenhausreinigung von den Mietern nicht ausgeführt. Was genau in den einzelnen Mietverträgen vereinbart ist, weiß ich nicht. Seit lange gibt es einen Reinigungsplan, die jährlich an die Bewohner verteilt wird. Die Mieter reagieren nicht. Es erfolgten schon mehrere Hinweisschreiben durch die Verwaltung, es wurde Beschlüsse gefasst, in denen die Vermieter die Mieter zur Reinigung auffordern. Die Verwaltung sagt, dass sie können nichts mehr machen und sie dürfen auch nicht den Vermieter dafür abmahnen, dass der Mieter Treppenhaus nicht putzt. Vorher wurde eine externe Firma beauftragt um die Reinigung durchzuführen, aber die Mitbewohner waren mit der Firma nicht zufrieden. Deshalb wurde entschieden Treppenhaus selbst zu putzen.
    Die Frage ist ob der Vermieter den Mieter abmahnen darf und unter Fristsetzung auffordern, endlich zu putzen? Und was tun wenn Vermieter den Mieter nicht abmahnen will? Ist es möglich die Reinigungsfirma nur für Mieter, die nicht putzen durch Vermieter mit der Zustimmung der Mieter zu beauftragen, und als Betriebskosten auf Mieter, die nicht putzten, umlegen oder müssen im diesen Fall die Kosten auf alle verteilt werden obwohl alle andere immer putzen?
    Bald steht wieder die Eigentümerversammlung an. Was kann ich noch tun?
    Danke schon mal!

    Antworten
    • Hallo Birgit,
      mit der „Selber-Putzen-Regelung“ werden Sie in diese Konstellation nicht glücklich. Es ist scheinbar überhaupt nicht klar, ob die Mieter mietvertraglich überhaupt verpflichtet werden können, die Reinigung zu übernehmen.
      Mein Rat: Beauftragen Sie eine Firma.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  43. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und bin alle drei Wochen mit der Reinigung des Treppenhauses dran. Hierfür wird im Mietvertrag leider ein fester Tag (Dienstag) festgelegt. Erfolgt die Reinigung nicht am Dienstag, so hat man bereits am Mittwoch morgen ein Errinerungsschreiben im Briefkasten mit der aufforderung die Reinigung bis zum Donnerstag nachzuholen, ansonsten würde eine Fachfirma beauftragt. Meine Frage ist jetzt: Ist die Festlegung eines bestimmten Reinigungstages rechtens? Im Putzplan ist ja die Woche festgelegt. Da ich beruflich viel unterwegs bin ist es mir selten möglich diesen Tag einzuhalten. Nun ist es heute passiert das die Reinigungsfirma noch in meiner zuständigen Woche anrückte und den Hausflur reinigte. Hier auch die Frage ob das in Ordnung ist? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Dennis Thomsen

    Antworten
    • Hallo Dennis,
      der Vermieter möchte die regelmäßig Reinigung sicherstellen – das ist erstmal nachvollziehbar. Suchen Sie am besten nach Rechtsprechung – vielleicht finden Sie Urteile, ob die Reinigung an einen bestimmt Tag gebunden werden kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  44. Hallo Herr Hundt,
    beim googlen bin ich bei Ihnen gelandet, vielleicht haben Sie ja eine Idee wie ich reagieren soll.
    Folgende Situation:
    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, 8 Parteien. Ich wohne im EG. Wir sollen das Treppenhaus und den Keller selber reinigen. Es gab schon öfter im Haus Hinweise und Unterweisungen dass die Reinigung nicht richtig oder unregelmäßig geführt wird. Ich hatte mich jedes mal, wenn ich eine erneute Aufforderung mit dem Hausmeister /Hausverwalter unterhalten, ihm gesagt dass ich putze usw. , ich hatte ihm auch klargemacht, dass ich mich ungerecht behandelt fühle und es mir so vor kommt, als wenn nur ich putze und dann zusätzlich noch eine Verwarnung und Abmahung bekomme. Er meinte zwar, das betrifft alle, was allerdings nicht ersichtlich ist. Erzählen kann man ja viel.
    Nun war es soweit, meine Frau hatte am Sonntag mal wieder das Treppenhaus (unseren Abschnitt geputzt) und es kam am Dienstag eine Abmahnung (ca. 16Uhr als ich endlich zuhause war), dass wir bis Dienstag 9 :00 Uhr Keller und Treppenhaus putzen sollen. Ich hatte versucht dort anzurufen, aber ab 16 Uhr ist dort niemand mehr erreichbar.
    Am nächsten Tag, als ich von der Arbeit zurückkam, war das ganze Treppenhaus und der Keller geputzt.
    Eine Rechnung dafür kam dann am Samstag, wo drin steht, dass ich 70€ für die Reinigung zahlen müsste, für das Treppenhaus (ist nicht ersichtlich ob fürs ganze oder nur mein Abschnitt) und für den Keller.
    Zugegeben, den Keller hatte ich im August nicht gefegt, da ich mit der Renovierung beschäftigt geswesen bin, da würde es ich noch verstehen und mich nicht aufregen. Aber andersrum, nun muss ich quasi für meinen Nachbar bezahlen, der nun im September dran wäre oder sehe ich das Falsch?
    Ausserdem sieht es nun so aus, als könnte man es dem Hausmeister sowieso nicht Recht machen, da am Sonntag der Boden im Treppenhaus geputzt worden ist.
    Auch wurde das ganze Treppenhaus geputzt, was sowieso nicht meine Aufgabe ist. Nun sieht es für mich so aus, als wenn er sich einen rausgesucht hat, der alles bezahlen muss.
    Falls er mit dem Argument kommen wird, dass alle eine Rechnung bekommen haben, wäre das eine ziemlich teure Firma (8 x 70€), was dann doch unglaubwürdig ist.
    Ich bin natürlich verärgert und möchte hier eigentlich wohnen bleiben, aber in dieser Hinsicht fühle ich mich von dem Verwalter veralbert und habe keine Ahnung wie ich darauf reagieren soll..
    Vielleicht haben Sie ja eine Idee.
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Christian B.

    Antworten
  45. Hallo Herr Hundt,
    in meinem Mietvertrag wird die Treppenhausreinigung mit 30,00€ monatlich aufgeführt.
    Ende letzten Jahres hat der Vermieter diesen Betrag einfach ohne irgendwelche Informationen und Zustimmung ab Oktober auf 50,00€ erhöht.
    Nun hatten sich einige Mieter im Haus beschwert (alle haben unterschrieben bis auf ich selbst), dass es nicht sauber genug sei, da ein alter Mann die Reinigung im Haus erledigt hatte (es war wirklich nie sauber)!
    Zack Vermieter lässt sich ein Angebot einer Reinigungsfirma erstellen und wirft mir heute einen Brief rein, dass die Betriebskosten nun MONATLICH 134,00€ betragen werden.
    Nun meine Frage.
    Durfte er überhaupt ohne Einverständnis auf 50,00€ erhöhen?
    Und die 134,00€ sind ja total absurd.
    Wir wohnen in einem Haus mit 6 Mietparteien.
    Habe gelesen, dass er die Zustimmung der Mieter benötigt ansonsten bleibt er auf den Kosten sitzen.
    Ich werde heute noch einen Brief an meinen Vermieter schreiben, dass ich damit nicht einverstanden bin. Alle anderen Mieter im Haus machen das selbe.
    Ich habe dann eben erst gesehen, dass ich letztes Jahr für 2 Monate die 50€ statt 30€ bezahlt hatte. Ist es gerechtfertigt wenn ich die Differenz von 40€ bei der nächsten Abrechnung dann abziehe?
    Wie im Mietvertrag vereinbart, muss ich doch nur 30,00€ zahlen oder?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Stephanie Scherer

    Antworten
    • Hallo Stephanie,
      wahrscheinlich handelt es sich um eine Betriebskostenvorauszahlung und nicht um einen Festbetrag von 30 Euro. Eine Vorauszahlung kann sich auch ändern und der Vermieter ist natürlich berechtigt eine andere Firma zu beauftragen. Trotzdem muss er sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot halten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  46. Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe, es wäre toll, wenn das mal erklärt würde:
    Wenn ein Mieter mehrfach seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, also einmal wurde er verwarnt und hat dann geputzt, ein Jahr später passiert ihm dieses Versäumnis wieder,
    hat der Vermieter dann das Recht, eine Reinigungskraft für diesen Mieter für immer einzustellen, die also automatisch kommt, wenn dieser Mieter an der Reihe ist oder nur für das akute Versäumnis und danach hat der Mieter die Chance, wieder selbst zu reinigen?
    Ist ja ein großer finanzieller Unterschied, ob man einmal um die Bezahlung einer Reinigungskraft nicht herumkommt, weil der Vermieter einen vor die vollendete Tatsache stellt oder ob man die für immer an der Backe hat.

    Antworten
  47. Hallo, ich habe da mal eine Frage: wenn es einen gemeinschaftlichen Fahrradkeller gibt, der aber von mir nicht genutzt wird und den ich auch nicht nutzen kann, weil ich keinen Schlüssel dazu habe, muss ich ihn dann putzen?
    Die Frage wäre eh, wie ich in den Keller komme, weil er abgeschlossen ist und ich in den letzten 2 1/2 Jahren, die ich in meiner Wohnung wohne, noch nie drin war. Meine Vermieterin sagte mir zum Einzug, dass ich diesen nicht putzen müsste, da auch sie keinen Schlüssel dafür habe. Eine Person im Haus spielt aber jetzt den Sheriff und meckert wegen jeden bisschen, ob es nun stimmt oder nicht. Daher meine Frage.
    Im Mietvertrag ist auch nichts gesondert aufgelistet und bisher habe och mich an die Absprache mit meiner Vermieterin gehalten.
    Danke für die Antwort.

    Antworten
  48. Hallo Herr Hundt,
    in meiner Betriebskostenabrechnung wurde die Treppenreinigung auf meine Wohnungsgröße abgerechnet, ich bin mir sicher das dies nicht rechtens ist. Die Reinigungsfirma wird sicher nach den Quadratmetern der zu putzenden Fläche bezahlt und nicht wegen meiner Wohnungsgröße.
    Es ist auch ungerecht zu den Mietern mit einer kleineren Wohnungsfläche in unserem Aufgang das ich für die gleiche erbrachte Arbeit mehr zahlen soll.
    Vielleicht können Sie mir hier weiter helfen, denn nur dem Vermieter zu schreiben das das nicht rechtens ist fruchtet leider nicht.
    Besten Dank
    Viele Grüße
    Mareen Wellenbrock

    Antworten
    • Hallo Mareen,
      die Umlage nach Wohnfläche (durch den Vermieter) ist absolut korrekt und sogar vom BGB als Umlage vorgeschrieben, sofern kein anderer Schlüssel vereinbart wurde.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  49. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in einem Mietshaus mit 2 Wohnungen (im letzten Stock) und vier Gewerberäumen darunter (noch leer). In der ersten Etage wohnt unsere Vermieterin obwol dies einer der vier Gewerberäume ist.Ist das rechtlich zulässig? Und meine zweite Frage. Sie beschimpft uns das wir den Eingangsbereich zu ihrer Wohnung nicht mitreinigen. Ist es nicht so das wir nur die Treppen reinigen müssen, der vom darunter liegenden Stockwerk zur eigenen Etage?
    Viele Grüsse
    Franz Schurig

    Antworten
    • Hallo Herr Schurig,
      ich kenne leider nicht die genauen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort und kann Ihnen dazu leider auch nichts schreiben (Stichwort „bewohntes Gewerbe“). Auch bei der Treppenhausreinigung weiss ich leider nicht, welchen Umfang Sie im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart haben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  50. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich wohne im Erdgeschoss eines zwei Familien Hauses, d.h. über mir wohnt mein Vermieter. Seit 4 Wochen arbeitet dieser nun im Keller seines Hauses um die neue Kläranlage anzuschließen, was natürlich mit viel Dreck verbunden ist. wortlos überlässt er mir seitdem das Beseitigen des Drecks. Bin ich den dazu verpflichtet und wie kann ich mich verhalten? Vielen Dank für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Gruß
    Petra Benedek

    Antworten
    • Hallo Frau Benedek,
      grundsätzlich ist die Instandhaltung Sache des Vermieter. Wenn jeden Tag eine Grundreinigung notwenig ist, dann zählt das m.E. auch zur Instandhaltung. Aber die Grenzen sind hier natürlich fließend – es kommt auf den Einzelfall an.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  51. Sehr geehrter Hr. Hundt,
    eine kurze Frage: In meinem Mietvertrag sind zwar unter Betriebskosten die Hausreinigungskosten als umlagefähig aufgeführt, allerdings ist im angehängten Mietvertragsbestandteil Hausordnung klar festgelegt, dass die Mieter für die Hausreinigung verantwortlich sind. Nun kam letztens ein Brief von der Genossenschaft, dass ab nächsten Monat die Hausreinigung durch eine Fremdfirma durchgeführt wird und 12,50€ mehr Betriebskosten pro Monat abgebucht werden (mein Einverständnis dazu hätte ich damals angeblich beim Einzug vor 13 Jahren mit meiner Einzugsermächtigung erklärt). Ich habe daraufhin natürlich Widerspruch eingelegt und mich auf die Hausordnung berufen, das ich einer einseitigen Vertragsänderung nicht zustimme und weiterhin selber putze.
    Natürlich wurde der Betrag trotzdem abgebucht und der Widerspruch als nicht statthaft zurückgewiesen.
    Begründung: Laut Urteil (AG Köpenick, Urteil v. 26.10.2009, S C 11/09, GE 2009, S. 1522) wären sie dazu berechtigt, weil die Mehrheit im Haus die Umstellung wünscht und eine unterschiedliche Handhabung der Reinigung nicht zumutbar wäre.
    Wie kann ich hier reagieren?
    Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Antworten
  52. Hallo Herr Hundt,
    bei uns gibt es folgendes Problem. Wir wohnen im Erdgeschoss und bei uns war von Anfang an eine Reinigungsfirma beauftragt worden (seitens des Vermieters). Eigtl. eine feine Sache, aber leider bin ich seit diesem Jahr nicht mehr zufrieden mit der Dienstleistung. Ich habe kein Problem den Treppenflur selber zu reinigen, nur wie gesagt war es schon so festgelegt. Jetzt zu meiner Frage: kann ich diese Dienstleistung kündigen? So richtig finde ich zu diesem Sachverhalt nichts im Mietvertrag. Das Problem ist, dass wir keine Lust haben für ….“klingeln + unterschreiben und 2x Husten, zack ist der Boden nass zu bezahlen. Es wird NIE der Keller gemacht (auch nicht an den Tagen wo er mit ausgeschildert ist), die Handläufe sehen nur von mir Wasser und Briefkasten, sowie Eingangstür sind ganz außer acht. Spinnweben im Hausflur sieht man nicht. Ich bedaure das sagen zu müssen, aber die jetzige Reinigungsfirma ist faul!
    Als ich mich bei unserer Wohnungsgenossenschaft beschwert habe, haben die meine Beschwerde an die Reinigungsfirma weitergeleitet. Was dann passiert ist, war der Oberhammer. Späten Nachmittag kamen dann 3 Damen von der Firma und haben geklingelt, sofort stand das junge Fräulein, die eigtl. den Auftrag hat bei uns den Treppenflur zu säubern, halb in der Tür bei mir. Ich musste sie um Abstand beten. Die 2 anderen älteren Damen standen unten in der Eingangstür und keiften mich an, was denn mein Problem wäre, daraufhin die junge Dame: „ich habe doch gewischt“, darauf ich: „ja, sogar rekordverdächtig“…..das ging noch eine Weile so, aber als ich den älteren Damen zeigte was für wunderschön, große Spinnweben ich doch besitze und der Handlauf nicht sauber war, genau wie alles andere, waren sie reumütig und entschuldigten sich und pfiffen das junge Mädel zurecht. Die musste dann nochmal „säubern“.
    Das alles hat nur nix geholfen, es kamen dann immer verschiedene Leute (ich kann es natürlich nur beurteilen, wenn ich denn zugegen war). Es scheint unter denen eine 2-min,-Regel zu geben.
    Dabei, habe ich sonst gerne mal eine Packung Merci verschenkt (obwohl ich dafür bezahle…ja ich weiß der Lohn ist nicht hoch, aber dennoch bestehe ich natürlich auf die saubere Ausführung…).
    Seit 2 Monaten ca. kann ich es wöchentlich nachverfolgen: es wird geklingelt, dann lasse ich sie/ihn rein, dann wird natürlich erstmal dafür unterschrieben (ich sehe das, weil ich meine Vorleger selber wegnehmen muss), man habe den Keller und alles gesäubert und dann habe ich kaum die Tür zu….kann man die Uhr nachstellen. Exakt 1min 30s – 2min (vom Klingeln zum beenden mit Eingangstür knallen).
    Ich hoffe ich kann was dagegen tun. Würde es gerne selber machen, da wird es wenigstens sauber (meine Nachbarn von oben fragten mich auch schon, ob die Firma gar nicht da war, wenn ich denn sage doch, dann müssen die sich schon köstlich amüsieren).
    Danke im Voraus
    Beste Grüße
    R.Rissmann

    Antworten
  53. Hallo Herr Hundt,
    auch ich habe eine Frage. Wir wohnen in einem Anbau eines Mehrfamilienhauses und haben einen separaten Eingang. Für die Säuberung des Treppenhauses des Mehrfamilienhauses ist eine Firma beauftragt.
    Müssen wir, obwohl wir nicht in dem Mehrfamilienhaus wohnen sondern nur im Anbau, auch die Nebenkosten für die Treppenhausreinigung und den Hausstrom mit zahlen?
    Viele Grüße
    Klaus Mengen

    Antworten
  54. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne in einem fünf Parteienhaus, wir haben alle einen Putzplan. An diesen hält sich auch jeder, bis auf einen Herren.
    Jetzt stellt sich mir die Frage – kann der Vermieter eine Reinigungsfirma einstellen, die wir alle zahlen müssen, obwohl nur einer der Unhold ist, der sich nicht an die Regeln hält, was unser Vermieter ja auch sieht? Oder ist es möglich, dass eben nur speziell für diesen Mieter eine Reinigungsfirma bestellt wird, die auch nur er zu tragen hat?

    Antworten
  55. Sehr geehrter Herr Hundt,
    meine Tochter wohnt in einem Mehrfamilienhaus (5 Wohnungen).
    Im Mietvertrag ist geregelt, dass ein Hausmeister für die Treppenhausreinigung zuständig ist.
    Es stellt sich für alle Mieter des MFHs die Frage, ob in einer „Treppenhausreinigung“ auch die Säuberung des Flurbereiches im Kellergeschoss (direkt nach der Treppe ins KG) und die Säuberung des Waschraumes (befindet sich hinter einer Tür, die vom vorerwähnten Flurbereich aus zu öffnen ist) inkl. des Flures zu den einzelnen MIeterkellern.
    Gibt es dazu eine Regelung im Mietvertragsrecht bzw. in der Betriebskostenverordnung?
    Muss für den zu reinigenden Bereich ein gesonderter Vertrag geschlossen werden bzw. sind die Mieter dafür zuständig?

    Antworten
    • Hallo Heike,
      zum Verständnis: Wenn der Hausmeister auch diese Flächen reinen soll, wird er länger brauchen und damit steigen auch die Nebenkosten.
      Im Waschraum hat m.E. nicht mit dem Treppenhaus zu tun.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  56. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne , seit ca 20 Jahren, in einem Block, dieser hat 4 Eingänge und jeder Eingang hat 8 Wohnungen (8 WE). Vor dem Eingang, ist auch ein kleiner Weg zu kehren. Im Mietvertrag steht, daß man sich an den Turnus zu halten hat. Bei 8 Mietern ist der Turnus alle 8 Wochen.
    Vor ca. 2-3 Jahren waren die zwei Wohnungen in der oberen Etage leer und wurden vom Vermieter renoviert. Was ich nicht wußte und erst später, und nur nebenbei, erfahren habe ist, daß die Wohnungen nicht nur renoviert, sondern zu einer Wohnung zusammengefaßt/umgebaut wurden.
    Bis vor ca. 4 Wochen war das kein Thema. Da fiel dem Vermieter aufeinmal auf, das es nur noch 7 WE sind und sich der Turnus für jeden Mieter verringert. Kein Mieter wurde informiert. Der Plan wurde einfach sang- und klanglos ausgetauscht. Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt.
    Einige Mieter kehren selbst, einige haben von sich aus (meist beruflich bedingt) eine Firma beauftragt. Aber die Verringerung der WE ist nachteilig für uns Mieter und geht zu unseren Lasten.
    Was kann ich dagegen unternehmen? Wie ist das im Mietrecht geregelt?
    Ich bin für jeden Rat, jeden Tipp, also jegliche Hilfe dankbar.
    Vielen Dank im voraus
    Marina H.

    Antworten
    • Hallo Marina,
      leider gibt es nicht für alle Eventualitäten Rechtsprechung – mir ist zumindest nichts bekannt, was zu Ihrem Schilderungen passen würde.
      Wenn Ihnen das 8tel Mehrbelastung wichtig ist, würde ich mich an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  57. Sehr geehrter Herr Hundt
    wir sind neun Parteien in einem Mehrfamillienhaus. Bei einigen, neueren Mietverträgen (5 Mietverträge) ist die die Treppenhausreinigung in den Betriebskosten festgeschrieben. In meinem Mietvertrag ist ebenfalls die Treppenhausreinigung in den Betriebskosten aufgeführt. In der Hausordnung des Mietvertrags steht nun aber, daß die Treppenhausreinigung durch die Mieter erfolgt.
    Kann mein Vermieter nun eine externe Reinigungsfirma beauftragen und muß ich dafür anteilig aufkommen oder gilt die Hausordnung, die besagt, daß die Treppenhausreinigung durch die Mieter erfolgt?
    Viele Grüße
    S. Diedenhofen

    Antworten
  58. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Wir vermieten mehrere Eigentumswohnungen in einem Gebäude. Die Reinigung wird durch eine Firma durchgeführt. Durch diese wurde uns mehrfach mitgeteilt, dass ein bestimmter Mieter regelmäßig stark verdreckte Schuhe hat und dadurch das Treppenhaus über die Maßen verschmutzt. Jetzt beschwert sich eben dieser Mieter, dass das Treppenhaus nicht genügend sauber gemacht wurde und hat seine Miete um 5Prozent gekürzt. Ist das rechtens? Können wir in der Hausordnung festlegen, dass es die gegenseitige Rücksicht verlangt, übermäßig verschmutzte Schuhe – wie Arbeitsschuhe von der Baustelle – aus zu ziehen?
    Vielen Dank
    Anna Meier

    Antworten
    • Hallo Anna,
      ein schweigen Thema, vor allem was die Beweisbarkeit angeht. Die einfachste Lösung wäre es, die Reinigungsintervalle zu erhöhen. Aber auch ein offener Appell den den Mieter kann ein Versuch sein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  59. Guten Tag Herr Hundt,
    ich habe folgende Frage, meine Tante(80) und ihr Mann(89) wohnen in einem Mehrfamilienhaus, in dem durch die Hausordnung geregelt ist dass die Mieter die Reinigung des Hauses durchführen. Allerdings meine Tante wohnt im ersten Stock und hat 5fach größere Fläche zu einem und zu anderem den Eingangsbereich, der am meisten verschmutzt ist zum putzen. Durch den Alter ist es leider nicht möglich dass sie es macht. Auf Anfrage bei der Verwaltung(Vermieter) wurde uns empfohlen jemand zu beauftragen und selbst die Kosten zu tragen. Leider durch die ungerechte ‚Aufteilung der Putzfläche sind wir damit nicht einverstanden, die anderen putzen lediglich nur Fläche 1m auf 1m und kehren den ganzen Schmutz, was meine Tante putzen soll. Zu einem ist die Frage ob es irgendein Gesetz gibt, dass Aufgrund des Alters bzw. Behinderung nicht dieses verweigert werden darf und an welchse Stelle kann man sich wenden im Fall wenn die Hausverwaltung nichts unternimmt?
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Mfg.
    Margarete Weit

    Antworten
    • Hallo Margarete,
      nur ganz kurz: was ist denn die Alternative? Der Vermieter beauftragt ein Unternehmen und legt die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter um.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo,
        mittlerweile hat der Vermieter(in diesem Fall ein Immobilenbüro) einen Vorschlag an alle Mieter über die Reinigung des Hauses rausgeschickt, darauf hat aber keiner reagiert.
        Jetzt haben wir aus dem Mietvertrag rausgelesen dass wir den Eingangsbereich gar nicht reinigen müssen, nur das Teil des Flurs zu der Wohnung und der Treppe.
        Meine Frage war ob es auf Grund des Alters es eine Klausel gibt, dass man nicht reinigen kann und muss.
        fg.
        Frau Weit

        Antworten
  60. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vielen Dank erstmal für Ihre wundervolle Internetseite und ihr Engagement. Es ist wirklich außerordentlich wie sehr Sie sich in Ihrer Freizeit für die Belange von Fremden einsetzen!
    Auch ich habe eine Frage und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können!
    Ich habe in der diesjährigen Kostenabrechnung eine Nachzahlung in Höhe von 400€ erhalten, welche sich fast ausschließlich aus einer „Flurreinigung“ zusammensetzt. In meinem Mietvertrag ist Gebäudereinigung aufgeführt, jedoch ohne einen bezifferten Betrag und dieses Jahr ist das erste Jahr, dass diese auch eingezogen wurde. Die Flurreinigung wurde ihne Ankündigung an die Mieter anscheinend irgendwann im letzten Jahr veranlasst und jetzt sollen auf einen Schlag alle Kosten getragen werden. Schlimmer noch: Es wurde definitiv keine regelmäßige Reinigung durchgeführt! Dafür gibt es mehrere Parteien als Zeugen. Was kann ich tun?

    Antworten
    • Hallo Mona,
      wenn Sie die Reinigung anzweifeln, würde ich versuchen die „Arbeitsnachweise“ für die Reinigung beim Vermieter anzufordern. Oft hängt ein Plan auch im Treppenhaus.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  61. Guten Tag.
    Meine Situation is folgende:
    Ich wohne zur Miete in einem 6-Parteien-Block.
    Die Reinigung des Hausflures, Keller und Speicher wird von niemandem im Haus durchgeführt, obwohl sie im Mietvertrag auf die Mieter übertragen wurde.
    Eine ältere Frau im Haus (reinigt selbst nur den m² vor ihrem Eingang) meldet die nicht Einhaltung der Reinigungspflicht immer wieder dem Vermieter, so daß schon Abmahnungen verteilt wurden. Ich selbst bin zu 100% gehbehindert, verfüge über einen entsprechenden Behindertenausweis mit den Vermerken G,aG,H,RF und B (Begleitperson). Meine Frau ist in Vollzeit berufstätig, und muß mich nach Feierabend in den Aufgaben des Haushalts unterstützen, die ich nicht selbst erledigen kann. Um nun nicht noch mehr Stress mit dem Vermieter zu bekommen, haben meine Frau und ich nun schon mehrmals als einzige auf unserer Etage die Reinigung der entsprechenden Hausteile übernommen.
    Meine Frage : Gibt es eine Möglichkeit der Befreiung von diesen Pflichten für mich UND meine Frau ?

    Antworten
  62. Die Treppenhausreinigung sollte am besten schon im Mietvertrag vereinbart werden. So kann man rechtliche Unklarheiten schon einmal ausschließen.
    Beste Grüße,
    Jens

    Antworten
  63. Hallo Herr Hundt,
    vor ca einem Monat sind mein Freund und ich zusammen in eine Mietwohnung gezogen, neben diversen anderen Kleinigkeiten und Streitereien mit der Vermieterin verlangt sie zudem das wir (wir wohnen in der 1.etage) das komplette Treppenhaus inklusive ihres „vor Flurs“ (Erdgeschoss) 1× pro Woche Putzen und alle 2 Wochen die steintreppe hoch zur Eingangstür für beide Parteien putzen.
    Unsere Frage ist 1. Müssen wir wirklich 1× wöchentlich den Flur und ihren Flur putzen obwohl es nicht im Mietvertrag steht ( und die Vermieterin, auch wenn sie schon etwas älter ist nie den Flur putzt)?
    Und 2. Sind wir verpflichtet den Hauseingang zu säubern und Steine abzuschrubben (auch nicht vertraglich festgehalten)
    Zu dem kommt das sie für jede Kleinigkeit Handwerker bestellt (sogar um einen duschschlauch auszutauschen, was ich auch selbst kann) weil sie will das alles „fachgerecht“ gemacht wird.. wieso putzt sie dann nicht selbst?
    Wir sind beide viel unterwegs und manchmal auch erst spät zuhause, kann ich sonst wenn sie verlangt das ich den Flur putzen diesen nachts saugen wenn ich es sonst anders wöchentlich nicht schaffe?
    LG und schon einmal danke für ihre Rückmeldung.

    Antworten
  64. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne in einer Mietwohnung. Für die Reinigung des Kellers und des Treppenhauses hat der Vermieter eine Putzfrau beauftragt und rechnet die Kosten über die Nebenkosten ab.
    Nun wurde schon länger nicht geputzt und auch vorher nicht so oft, wie vertraglich zwischen Vermieter und Putzfrau vereinbart (Treppenhaus 1x wöchentlich, (Wasch-)keller 1x monatlich). Seit bestimmt einem Jahr ist der Keller offensichtlich nicht gereinigt worden, das Treppenhaus wird vielleicht ein mal pro Monat geputzt. Kann ich die Miete mindern? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Bewohner sind nicht furchtbar schlimm, da die Bewohner ordentlich sind, aber für eine Dienstleistung zahlen zu müssen, die nicht erbracht wird, kann ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein!?
    MFG, Tea

    Antworten
    • Hallo Tea,
      Sie sollten sich mit der Nebenkostenabrechnung die Arbeitsnachweise zeigen lassen – dann würde ich eine einvernehmliche Kürzung der Position anstreben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  65. Hallo Herr Hundt,
    ich hoffe, dass Sie uns eventuell mit gutem Rat Abhilfe schaffen können.
    Unser Haus gehörte mal der GWH und wurde dieses Jahr an eine Privatperson verkauft. Wir haben die Wohnung (EG) gewechselt (1.OG), da wir einen Schimmelbefall (aufgrund undichtem Kellerabteil) hatten. Nun legte uns besagte Privatperson eine neue Hausordnung vor (gestern). Alle Briefe, die sie uns zukommen lässt, sind nicht einmal unterschrieben. Sie verlangt von uns, dass bei großer Hausordnung auch der Hauszugang, Gehweg, Mülltonnen-Standplatz gekehrt werden muss und die Haustür, Briefkästen und Fenster im Treppenhaus von innen und außen feucht abgewischt werden sollen. Mit allen anderen Anordnungen ihrerseits bezüglich des Kehrens und Wischens der Kellergänge, Wasch- und Trockenraumes, etc. bin ich einverstanden. Ich verstehe jedoch nicht, wieso wir (vier Parteien) jede Woche Fenster und Klingel/Briefkästen putzen sollen. Ist das denn so zulässig?
    Vielen lieben Dank im voraus!
    Liebe Grüße
    Nev

    Antworten
  66. Hallo Herr Hundt,
    ich hoffe, dass Sie uns eventuell mit gutem Rat Abhilfe schaffen können.
    … würden Sie das Schreiben so lassen?
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    der Strom war von teilweise März und die vollen Monate April, Mai, und Juni 2017 in Form der Treppenhausbeleuchtung von min. 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr in dieser Zeit war auch die Kellerbeleuchtung eingeschaltet.
    Am 08.03., und 09.03. und 10.03.2017 habe ich gesehen das der Elektriker Firma Bergemann Baustrom verlegt hat.
    Am 31.03.2017 bin ich aus der Wohnung ausgezogen, habe Zählernummer und Zählerstand notiert.
    Als ich am 17.04 und 18.04.2017 den Stand erneut kontrollierte habe, stellte sich heraus das der Zählerstand von 015502,0 auf 015560,9 kWk erhöht hat obwohl ich mich nicht in diesen Zeitraum nicht in der Wohnung aufgehalten habe und die Wohnung im übrigen komplett leer stand.
    Beweismittel:
    Meine Stromrechnung den 11.04.2017 mit dem Stromzählerstand vom 31.03.2017
    Ich hatte alle 3 Sicherungen heraus gedreht und mit ins Hotel genommen, im April 2017 waren 3 neue Sicherungen wieder eingesetzt worden.
    Mindestens Zwei Zeugen und Foto.
    Ich bitte um Erstattung der aufgelaufen Stromkosten von 15,00 €, welche ich nicht verursacht habe.
    Ab 07.00 Uhr von 03.04.2017 bis 04.04.2017 war die Treppenhausbeleuchtung 24 Stunden rund um die Uhr an.
    Ab 07.00 Uhr von 08.04.2017 bis 09.04.2017 war die Beleuchtung 24 Stunden rund um die Uhr an
    Ab 07.00 Uhr von 21.04.2017 bis 23.04.2017 war die Beleuchtung 24 Stunden rund um die Uhr an.
    Ab 07.00 Uhr von 02.06.2017 bis 03.06.2017 war die Beleuchtung 24 Stunden rund um die Uhr an, bis 19.00 Uhr.
    Durch Nachbarschaft L. Zielinski und M. Dombrowski abgestellt.
    Am 02.06.2017
    Bauarbeiter demontieren den Baustrom im Treppenhaus und die Wasserleitung
    vor dem Eingang Nr.: 09, nun gibt es bloss noch Baustrom im Keller (siehe
    Foto).
    Es fand ausserdem keine Treppenhausreinigung statt in diesen Zeitraum,
    09.03.2017, 30.03.2017, April, Mai und Juni 2017 seit dem nicht mehr gereinigt. Die Putzfrau sagte zu mir im Mai 2017 das bloss einmal der Handlauf gereinigt worden ist.
    Für die nächste Nebenkostenabrechnung möchte ich Arbeitsnachweise bzgl.
    Treppenhausreinigung einsehen und danach einvernehmliche Kürzung der
    Position anstreben.
    Ebenso verhält es sich mit dem Wasser was für die Baumassnahme verwendet
    wird, auch das muss in den Betriebskosten berücksichtigt werden. Hier sind an
    verschieden Wochenenden das Wasser über die Nacht geflossen z. B.: am
    02.06 und 09.06 und 10.06.2017 bei den Eingängen 04 und 10 im Mai
    mehrmals beim Eingang 09.
    Die Container ab März, bis … 2017 für die Keller Entrümpelung sollen auf die Nebenkosten umgelegt werden.
    Auch die schon seit mehren Jahren leerstehenden Wohnungen gehen ausschließlich zulasten zu Ihren Lasten.
    Ich behalte mir ausdrücklich vor, dieses bei der nächsten Betriebskostenabrechnung zu monieren, bzw. die Miete entsprechend zu mindern.
    Sollte ich auf diesen Schriftstück keine Rückantwort erhalten, gehe ich davon aus das Sie damit einverstanden sind.
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  67. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in einem Haus mit 7 Mietparteien.
    Seit unserem Einzug vor 12 Jahren wurde die Treppenhausreinigung durch den Vermieter sichergestellt und die Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.
    Einen entsprechenden Passus gibt es darüber im Mietvertrag nicht.
    Nun hat uns der Vermieter mündlich mitgeteilt, dass die Mehrheit der Bewohner die Treppenhausreinigung selbst übernehmen möchten. Auch wenn wir nicht begeistert sind, haben wir zugestimmt unter der Voraussetzung, dass nur die zur Wohnung führende Ebene plus Treppe zu reinigen ist.
    (Steht auch so im Mietvertrag)
    Hinsichtlich der Reinigung der Gemeinschaftsräume sollte ein Plan erstellt werden (den wir bis heute nicht haben).
    Kann uns der Vermieter zwingen das komplette Treppenhaus zu reinigen?
    Vorab vielen Dank!
    Mit freundlichen Grüssen
    A.K.

    Antworten
  68. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne in einem Mehrparteienhaus. Bei uns findet eine Reinigung des Treppenhauses durch eine externe Firma statt. Es zahlen allerdings von den sieben anbei wohnenden Parteien nur fünf davon für diese Reinigung, die anderen zwei Mietparteien haben alte Mietverträge und sollten laut diesen alleine ihre Treppe reinigen.
    Meine Frage ist nun, ob es sein kann, dass es in einem Miethaus so geteilt geregelt sein kann. Der Reinigungsdienst macht alles sauber, also auch die Treppenabschnitte von den Mietparteien, die nicht mitbezahlen. Ist es rechtlich richtig, dass ich praktisch für diese Parteien mitbezahle?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  69. Hallo Herr Hundt,
    Ich hätte eine Frage. Wir sind eine kleine wohnungsgenossenschaft ca. 100 WE über 100 Jahre bestand. Derzeit ziehen nun immer neue Mieter zu uns. Traditionell wurde hier die Reinigung der Häuser und des Hofes durch die Mieter durchgeführt. Nun gibt es aus zweierlei Gründen Probleme. Die älteren Bewohner sind teilweise nicht mehr in der Lage diese selbst zu machen und die jüngeren Bewohner machen die Hausordnung entweder garnicht oder teilweise nur sporadisch, was zu vielen Ärgernissen unter den Mietern und immer zahlreicheren Beschwerden führt. Nun würden wir gern die Reinigung an einen Dienstleister übergeben um diese Probleme zu lösen. Können Sie uns mitteilen, in welcher Form wir dies angehen könnten. Muss dies in der Mitgliederversammlung beschlossen werden, bzw. die Mietverträge ergänzt werden. Oder müssen die Mieter einzeln befragt werden und ihre Zustimmung geben?
    Mit freundlichen Grüßen
    E. k.

    Antworten
    • Hallo Eva-Maria,
      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen hier leider nicht helfen, da ich nicht weiss, wie eine solche Änderungen in Ihrer Genossenschaft durchgesetzt werden kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  70. Hallo Herr Hundt,
    Wir haben auch ein ähnliche Situation.
    Vor 7 Jahren wurde bei der letzten Mieterversammlung beschlossen die Treppenhausreinigung auf die Mieter zu verlegen.
    Mittlerweile sind bis auf eine Mietern alle aus und neue eingezogen.
    In unserer Hausordnung (wurde vom 3. letzten Vermieter erstellt) ist geregelt dass die Mieter die Reinigung durchzuführen haben. Auch genau was wann zu tun ist.
    Im unteren Absatz steht: „unterlässt 1 Mieter vorgeschrieben arbeiten, so kann der Vermieter sie auf Kosten des Mieters veranlassen. “
    Nun haben wir folgendes Problem, alle Mieter putzen ihren Hausflur. Nur eine einzige Mieterin weigert sich dies zu tun.
    Keiner der Mieter möchte die Kosten für die Hausreinigung übernehmen.
    Wäre es rechtens, wenn wir die Reinigung für Sie übernehmen und unsere Nebenkostenabrechnung herabgesetzt wird, Ihre hoch?,
    Was können wir nun tun?
    Genauso verhält es sich auch bei den Mülltonnen. Abgemacht ist das jeder Mieteinheit eine feste Mülltonne nach vorne an den Straßenrand stellt. Jeder kümmert sich darum, bis auf die eine Mieterin.

    Antworten
    • Hallo Jermaine,
      die Lösung wäre, dass der Vermieter für die eine Mieterin ein Firma beauftragt und diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung an die Mieterin weiterreicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  71. Hallo Herr Hundt,
    ich miete ein Bürogebäude im Erdgeschoss mit eigenem Eingang zur Straßenseite. Das Gebäude hat auf der Rückseite einen weiteren separaten Eingang für die vermieteten Wohnungen in den oberen Stockwerken. Hierzu besteht ein Treppenhaus und ein Aufzug. Mein Büro ist in sich abgeschlossen, hat also keinen Zugang zum Treppenhaus und Aufzug. Die jetzt erhaltene Betriebskostenabrechnung beinhaltet aber Kosten für die Reinigung des Treppenhauses sowie Wartung des Aufzuges. Ich bin der Meinung, diese Kosten nicht mittragen zu müssen, da ich beides (Treppe und Aufzug) nicht nutze und vor allen Dingen mein Büro weder über das Treppenhaus noch über den Aufzug erreichbar ist.
    Liege ich da richtig?
    Mit besten Grüßen
    A. S.

    Antworten
  72. Hallo Herr Hundt,
    Wir leben in einem 8-Parteien-Haus. Die Häflte der Mieter macht regelmäßig den eigenen Anteil am Treppenhaus sauber, wie im Mietvertrag auch festgehalten. Die andere Hälfte leider nicht. Jetzt lag gestern ein Zettel in unserem Briefkasten, dass ab November eine Reinigungsfirma, vom Vermieter beauftragt, das Treppenhaus reinigt und dass jeder Mieter 20€ dafür zu zahlen hat, die monatlich vom Konto abgebucht werden. Das sind bei uns 40€ pro Monat, obwohl wir bisher das Treppenhaus wöchentlich sauber gemacht haben!
    Ist das rechtens? Immerhin ist die Reinigung durch den Mieter im Mietvertrag festgehalten und wir persönlich haben noch keine schriftliche Abmahnung bekommen. Und darf mein Vermieter einfach so beschließen, monatlich 40€ von unserem Konto abzubuchen??
    Ich sage schon einmal vielen Dank für Ratschläge 🙂
    Viele Grüße
    Katy Moos

    Antworten
  73. Hallo Herr Hundt,
    ich habe mal eine Frage. Wir wohnen in einem Mietshaus, unser Eingang hat einen eigenen Eingang zur einen Seite, die anderen Wohnungen von dem Haus haben 2 Eingänge und 2 Hausflure. Die wir nicht benutzen, da wir einen eigenen Hauseingang haben. Wir haben somit keinen Treppenhaus. Wir sollen jetzt laut Vermieter die Reinigung übernehmen für die 2 anderen Hausflure und Keller, die durch eine Reinigung ab sofort durch geführt werden soll.
    Wir reinigen eigenständig unseren Strassenbereich, Sommer wie Winter. Wir haben mit dem anderen 2 Eingängen nichts zu tun.
    Müssen wir für die 2 anderen Treppeneingänge mit bezahlen?
    Grüße
    Familie Müller

    Antworten
  74. Hallo,
    ich habe auch für Sie eine Frage. Darf der Putzkraft einer Treppenhausreinigung den Putzwagen bzw. Putzmittel ständig während seiner Arbeit im Aufzug lassen? Wenn wir den Aufzug brauchen und mit Kind + Kinderwagen reinkommen müssen, dürfen wir den Putzwagen vom Lift herausnehmen um den Lift benutzen zu können? Gibt es in diesem Sinne Regelungen?
    Vielen Dank im voraus.
    Grüße
    I.M.

    Antworten
  75. Hallo,
    Mich würde mal folgender Fall interessieren:
    Der Vermieter möchte eine Wohnung sowie das Treppenhaus sanieren und renovieren. Dies ist nun seit 1 Jahr noch nicht abgeschlossen. Da die Handwerker immer unregelmäßig kamen (meist nur an Freitagen und Samstagen – aber nicht wöchentlich), stellte ich die Treppenhausreinigung irgendwann ein, weil ich es nicht einsah dass immer wenn die Treppe gereinigt wurde am nächsten Tag wieder Dreck gemacht wurde.
    Seit mehr als einem halben Jahr wohnen über mir in 2 Wohnungen Verwandtschaft vom Vermieter. Auch diese beiden Parteien reinigten nie die Treppe.
    Wer muss für die Beseitigung des Baudrecks (Staub, Bauschutt usw.) sorgen? Inzwischen hat der Vermieter dies bemängelt und ich reinige die Treppe wieder, die anderen Parteien hab ich noch nicht dabei sehen können.

    Antworten
  76. Lieber Herr Hundt,
    meine Frage an Sie ist folgende: Wir wohnen in einem Altbau mit 9 Parteien. Wir wohnen im EG und unter uns ist der Keller. Nun ist es leider so,das 7 Parteien starke Raucher sind was ja ihre Sache ist so lange es in Ihrem Wohnbereich ist. Leider ist es so,das sich nach Feierabend grundsätzlich zwei Parteien im Keller treffen und auch fremde Personen einladen wo dann stark geraucht und getrunken wird. Dazu bleibt dann die Kellertür offen weil sie selbst sonst wohl umfallen würden. Der ganze Flur vor unserer Tür stinkt wirklich. Es richt nicht, sondern stinkt stark. Es ist uns unmöglich Sachen im Keller zu lagern wie Koffer etc. Haben uns an unseren Vermieter gewendet aber er unternimmt nichts. Weiterhin ist ständig breitgetretener Hundekot auf dem Flur. Muss ich den beseitigen? Würden uns über eine Antwort freuen. Mit frdl.Gruß

    Antworten
    • Hallo Herr / Frau Breuer,
      ich würde mich bezüglich der Raucher zum Thema Mietminderung belesen. Zum Hundekot: Ich gehe davon aus, dass Sie im rahmen der Treppenhausreinigung nur dazu verpflichtet sind, normale Verschmutzungen zu entfernen. Bitte lassen Sie sich im Zweifel zu beiden Fragen rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  77. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Wir (Familie mit drei Kindern und Hund) wohnen in einem Zweifamilienhaus, wo beide Parteien im 1. OG wohnen. D.h es gibt eine Treppe zu reinigen. Für uns kein Problem, gehört ja dazu. Allerdings möchte der Vermieter, dass wir alleine die Treppenhausreiniging übernehmen und unsere Nachbarn in der gleichen Etage NIE reinigen müssen. Schließlich hätten wir drei Kinder und Hund und machen den meisten Dreck. Unsere Nachbarn haben ebenfalls einen Hund, wenn auch sehr klein, und bekommen häufig Besuch, machen also auch Dreck. Ehrlich gesagt sehe ich das nicht so ganz ein, dass wir alleine verantwortlich gemacht werden. Seit wir dort wohnen haben drei mal die Nachbarn gewechselt und immer sind nur wir in die Pflicht genommen worden. Ist das rechtens?
    Mit freundlichen Grüßen,
    C. Stendel

    Antworten
  78. Ich glaube es ist nicht selten, dass einige der Mieter nicht putzen und dann eine Putzfrau gebucht wird. Das ist dann natürlich leider zum Leidwesen derer, die immer vernünftig sauber gemacht haben.

    Antworten
  79. Guten Tag, ich habe folgende Frage: Darf der Vermieter mir die Treppenhausreinigung auferlegen obwohl einige Mieter,die neu in das Haus eingezogen sind laut Mietvertrag von der Reinung ausgeschlossen sind?

    Antworten
  80. Mein Mutter ist fast 90 Jahre alt und kann nicht mehr das Treppenhaus und die Zuwegung sauber machen. Muss Sie auf eigene Kosten die Hilfe bezahlen, oder kann Sie von der Aufgabe befreit werden? Ich wohne leider nicht in der Nähe

    Antworten
  81. Hallo Herr Hundt
    Folgendes Problem. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Dieses Haus hat nun den Verwalter gewechselt. Damit verbunden war nun auch der Wechsel von Reinigungs und Hausmeisterservice. Desweiteren wird jetzt ohne Vorankündigung nicht mehr jede Woche sondern alle 2 Wochen die Reinigung des Treppenhauses erledigt. Darf der Verwalter das einfach so machen zumal der Flur spätestens nach 5 Tagen grauenhaft aussieht.

    Antworten
  82. Hallo Her Hundt,
    Wir sind Eigentümer einer Wohnung in einem 4 Parteien Haus. 3 Mal vermietet, einmal wohnt der Eigentümer in seiner Wohnung, der gleichzeitig auch die Hausverwaltung macht. Eine Mietpartei macht seit Jahren selten bis gar nicht dir Hausreinigung. Nun wurde auf der letzten Eigentümer Versammlung beschlossen, eine neue Hausordnung zu erstellen. Hausreinigung soll zu einem festen Termin stattfinden. Hier in der Zeit von Freitag 15.00 Uhr bis Samstag 15.00 Uhr. Waren alle Parteien einverstanden. Nun kommt der Hausverwalter/Eigentümer um die Ecke, daß dass nicht erlaubt ist. Ich finde dazu leider nichts relevantes. Können Sie mir dabei behilflich sein? Meiner Meinung nach, verstößt diese Regelung nicht gegen geltendes Recht. Oder irre ich mich. Vielen Dank schon mal im vorraus. Viele Grüße B. Suelflow

    Antworten
    • Hallo Birgit,
      ich kann nur ganz allgemein antworten: Ich bin kein großer Freund von solchen Eigenleistungen. Spätestens bei Problemen, würde ich immer zu einer externen Firma wechseln.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  83. Ich wohne in einer Kellerwohnung. Der Eingang zu meiner Wohnung ist separat und befindet sich auf der Rückseite des Haupthauses. Dieses betrete ich nur, wenn ich in den Keller muss. Im Haupthaus wohnen 8 Mietparteien über 3 Etagen. Das Treppenhaus wird durch den Hausmeister wöchentlich gereinigt. Frage: muss ich Nebenkosten für die Reinigung des Treppenhauses und Hausstrom im Haupthaus bezahlen? Was könnte noch entfallen? Danke Jutta B. Ich benötige bitte eine „schnelle“ Antwort.

    Antworten
  84. Guten Tag Herr Hundt,
    ich mit Mieterin in einem Mehrfamilienhaus. Im Herbst 2018 hat der Hauseigentümer gewechselt. Die Treppenhausreinigung war bis zum 31.12.2018 immer Bestandteil der Nebenkosten. So steht es auch im Mietvertrag. Ende 2018 hat der bisherige Reinigungsdienst gekündigt. Daraufhin hat sich eine Mieterin aus unserem Haus bereit erklärt die Treppenhausreinigung zu übernehmen. Ende März erhielten die übrigen Mieter einen Brief des Vermieters, dass wir doch dieser Nachbarin rückwirkend zum 1.1.19 dafür das Geld geben sollen. Ich habe dem Vermieter daraufhin geschrieben, dass ich ihn bitte gemäß meinem Mietvertrag die Treppenhausreinigung wie in der Vergangenheit unter Nebenkosten abzurechnen. Seine Antwort war, dass im Mietvertrag ja nur ein Katalog der Betriebskostenverordnung standardmäßig aufgeführt ist und ich keinen Anspruch darauf habe, dass die Treppenhausreinigung als Nebenkosten abgerechnet wird. Wenn ich nicht damit einverstanden wäre, dass die Nachbarin das Treppenhaus reinigt, könnte ich ja einen kommerziellen Anbieter engagieren. In meinem Mietvertrag steht aber nicht, dass die Mieter selbst putzen müssen. Mit der Mieterin, die jetzt das Treppenhaus putzt, habe ich auch keinen Vertrag. Meines Erachtens muss doch der Vermieter ihr Vertragspartner sein. Wieso sollen wir anderen Mieter ihr das Geld geben? Der Vermieter hat gesagt, dass ab 1.1.19 die Reinigung nicht mehr in der Nebenkostenabrechnung auftauchen wird. Unsere Nebenkostenvorauszahlung ist aber unverändert geblieben. Ich finde das alles nicht in Ordnung und rechtlich angreifbar! Vielleicht können Sie mir Ihre Meinung dazu per E-Mail sagen. Danke!

    Antworten
    • Hallo Beata,
      ich bin absolut bei Ihnen. Sie zahlen an den Vermieter die Vorauszahlung, dieser muss die Aufgabe vergeben und entsprechend mit seinem Dienstleiter abrechnen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  85. Ich wohne seit 16 Jahren in einem Zweifamilienhaus. Der Vermieter wohnt unten und ich oben. Bisher hat der Vermieter nicht ein einziges Mal das Treppenhaus und den Eingang gesäubert. Ganz im Gegenteil, er müllt ihn noch zu. Alles wird im Flur abgestellt. Oft Pflanzen, die nicht gegossen werden und vor sich hin trocknen. Die Blätter fallen und der Flur dreckt zu. Ich warte wochenlang, ob er vielleicht doch noch es beseitigt. Nichts!! Ich säubere es dann doch allein. Man glaubt nicht, wie es hier aussieht. Ich
    brauche 2 Std und bin danach fix und fertig. Was kann ich bloss machen. ?? Wenn ich ihn daraufhin anspreche, wird er böse und frech. Ich kann ja ausziehen, sagt er..

    Antworten
  86. Guten Tag,
    wir haben die aktuelle Nebenkostenabrechnung für 2019 erhalten und machen große Augen in Sachen Hausreinigung. Die externe Reinigungsfirma putzt einmal die Woche das Treppenhaus und ca. alle 4-6 Wochen die Fenster. Es handelt sich um Mehrfamilienhäuser mit 6 Parteien über 3 Etagen plus Kellerräume. Die Reinigung ist gerade in den Ecken eher sporadisch.
    Jedenfalls werden Gesamtkosten von 22.558,50 für alle Objekte in Rechnung gestellt. Es handelt sich um 2961,81 qm Wohnfläche, wovon wir 70,6 qm bewohnen. Macht 537,72 Euro pro Jahr ,knapp 45 Euro im Monat. Dies empfinde ich als seeeehr viel. Wie bewerten Sie dies und die kann ich dagegen vorgehen?

    Antworten
    • Hallo Mel anie,
      ich kann die Zahlen leider nur aus der Entfernung einschätzen und denke, dass die Kosten eher zu hoch zu zu niedrig sind. Nehmen Sie Einblick in die Unterlagen und finden Sie den Stundensatz heraus.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  87. Guten Tag Herr Hundt,
    ich habe eine Frage zu der ich leider bisher nichts gefunden habe: Lärm bei der Treppenhausreinigung.
    Der Vermieter hat eine Firma beauftragt die Treppenhausreinigung durchzuführen.
    Dabei entsteht für wenige Minuten erheblicher Lärm, weil es 1. sehr hellhörig bei uns im Haus ist und 2. die Reinigungskräfte mit ihren Besen immer kräftig gg die metallenen Treppengeländer und gg die Wände im Treppenhaus „schlagen“.
    Bisher fanden diese Reinigungsarbeiten immer Vormittags statt. Dies war nicht weiter schlimm.
    Seit diesem Jahr haben sich die Zeiten jedoch verschoben und die Reinigung findet oftmals in den Ruhezeiten statt. Dies sind lt. Hausordnung 13 – 15 Uhr. Dies ist erheblich störend da mein Sohn (Baby) in der Zeit seinen Mittagsschlaf absolviert und durch die „Schlaggeräusche“ gelegentlich aufwacht und nicht wieder zur Ruhe kommt. Auf Anfrage an den Vermieter teilte dieser mit, dass die Ruhezeiten nur für die Mieter gelten und nicht für die Gewerke der externen Dienstleister. Damit kann ich mich jedoch nur bedingt abfinden und halte die Aussage auch für rechtlich fragwürdig. Es geht hier ja nicht um Wohnungsumbauten die eine begrenzte Zeit stattfinden (wofür man übrigens auch Mietminderung geltend machen kann) sondern um wiederkehrende Arbeiten.
    Der Vermieter sagte zwar zu die Firma zu bitten, die Arbeiten außerhalb der Ruhezeiten zu machen aber mehr als ein Guter Wille wurde hier nicht in Aussicht gestellt.
    Nichtsdestotrotz besserte es sich und die Arbeiten fingen wieder am Vormittag statt. Allerdings heute fanden diese wieder kurz vor Beginn der Ruhezeit statt.
    Falls es sich wieder weiter in die Ruhezeiten verschieben sollte meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich hier?
    Mietminderung für die kurzzeitige Störung finde ich grds. etwas überzogen. Allerdings durch das Wiederkehrende mehr als unschön. Und m.E. ist der Vermieter hier ggü. dem Dienstleister auch durchaus Weisungsbefugt.
    Vielen Dank vorab!
    MfG
    Stefan Priem

    Antworten
  88. Hallo,
    Unser Vermieter hat eine Hausverwaltung zur Verwaltung seiner Objekte beauftragt. Die Hausverwaltung selber hat eine Putzfrau eingestellt, welche auch das Treppenhaus unseres Mietshauses reinigt. Dafür schreibt die Immobilienverwaltung eine Rechnung (Stundensatz 35€) an den Vermieter und verrechnet höhere Kosten als ursprünglich von der Putzfrau in Rechnung gestellt wurden. Die Originalrechnugen der Putzfrau werden uns nicht zur Verfügung gestellt. Ist das rechtens?
    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
  89. Hallo,
    in unserem Hausflur hängt ein Zettel auf dem öffentlich mit Unterschrift abgestimmt werden soll, ob eine Reinigungsfirma zukünftig die Treppenreinigung übernehmen soll. Es geht mir hierbei nicht um die Sache, sondern um die Vorgehensweise. Darf der Hausverwalter diese Abstimmung nutzen und bin ich im Nachteil, wenn ich dort nicht öffentlich mit abstimmen möchte? Gibt es zu solcher Art der Abstimmung Datenschutzrichtlinien? Kann es nicht sein, dass solche Abstimmungen durch Gruppenzwang oder der Wille den Hausfrieden zu bewahren, gar nicht so vollzogen werden dürfen, weil das Ergebnis beeinflusst werden könnte?
    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
  90. Hallo :o)
    Wir wohnen seit 4 Jahre in einem 3 Partien Haus, wir im Erdgeschoss und 2 Partien oben.
    Wir reinigen den Inneneingangsbereich. Vor etwa 1 Jahr kamen die neuen Vermieter auf uns zu und sagten, wir wären auch für den Bereich vor der Eingangstür zuständig. Auf dem zweistufigen Treppenpodest das Unkraut entfernen und fegen. Beim nächsten Mal kam das Reinigen der Eingangstür von innen und aussen dazu. Heute bekamen wir wieder Post, dass wir für die Entfernung des Schwalbenkotes vor der Eingangstür verantwortlich sind.
    Bitte nicht falsch verstehen, wir wollen sauber machen, aber es kommt immer mehr dazu und ich bin mir nicht sicher, ob das mit den Schwalben jetzt nicht überzogen ist. Müsste der Vermieter nicht eher ein Brett anbringen, um dies zu verhindern?
    GanZ lieben Dank für Ihre Antwort :o)

    Antworten
    • Hallo M. Alharoun,
      schauen Sie in den Mietvertrag, welche Arbeiten dort vereinbart sind. Nur weil Sie im EG wohnen, stehen Sie nicht automatisch in der Pflicht sich um Allgemeinflächen zu kümmern.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  91. Hallo Hr. Hundt,
    bei uns im Mietvertrag sind für die Treppenhausreinigung 20€ mtl. veranschlagt. Die Hausverwaltung hat jetzt einen neuen Reinigunsdienst beauftragt. Ist es korrekt das die Hausverwaltung dann ohne Ankündigung und Änderung im Mietvertrag die Kosten dementsprechend (jetzt mtl. 77€) erhöhen darf?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Anke,
      eine Erhöhung ist jederzeit denkbar (z.B. durch Dienstleisterwechsel). Wichtig ist, dass der Vermieter (hier die Hausverwaltung) stets wirtschaftlich handeln muss. Der Preis von 77 Euro muss also marktüblich sein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  92. Sehr geehrter Herr Hundt,
    gibt es eine Kostenbegrenzung für die Umlage der Reinigungskosten des Treppenhauses?
    In einem Haus mit 3 Mietparteien stehen für die Reinigung des Treppenhauses ca. 1000€ pro Mietpartei auf der Nebenkostenabrechnung. Das erscheint überdurchschnittlich hoch und entspricht in keiner Weise der tatsächlichen Reinigungsleistung (Wischen des Flurs, 1x pro Wochen, Dauer ca. 15 min.).
    Kann man einer derartigen Überteuerung der Reinigung nachträglich widersprechen?
    Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe.
    Viele Grüße

    Antworten
  93. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine kurze Frage.
    Ich wohne in einem Mehrparteienhaus mit insgesamt 8 Mietparteien. Wir alle sind laut Mietvertrag dazu verpflichtet, dass Treppenhaus zu reinigen. Was auch absolut ok ist.
    Nun halten sich seit längerer Zeit 3 neue Mietparteien nicht an diese Vereinbarung und putzen das Treppenhaus nie. Wir haben dem Vermieter schon mehrmals telefonisch und auch schriftlich mitgeteilt, dass die 3 neuen Mietparteien sich nicht an der Reinigung beteiligen und wir anderen 5 Mietparteien es auch nicht mehr einsehen, immer den Dreck der anderen mit zu entfernen.
    Nun hat der Vermieter uns geschrieben, dass wir das Treppenhaus reinigen sollen sonst würde er eine Reinigungsfirma beauftragen, die jede Mietpartei 45 Euro im Monat kostet und er das über die Betriebskosten mit uns abrechnet.
    Geht das so einfach, auch wenn sich der Großteil der Mieter an die Reinigungsvereinbarung hält? Und darf er uns ALLE zur Kasse bitten, obwohl wir uns an die Reinigungsvereinbarung halten und nur 3 Mieter nicht. Immerhin haben wir dem Vermieter schon mehrmals darauf aufmerksam gemacht welche Mieter nicht putzen.
    Ich würde mich hierzu über eine kurze Antwort freuen.
    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
    Dorit Zimmermann

    Antworten
    • Hallo Dorit,
      davon müssen Sie ausgehen. Es ist für den Vermieter m.E. nicht zumutbar, eine Firma zu finden, die nur gewisse Stockwerke reinigt. Die Reinigung durch die Mieter muss insgesamt funktionieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  94. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich wohne in einem 4 Familienhaus, 2 x Mieter, 2 x Eigentümer.
    Ohne mich und meinen Nachbarn , Beide Mieter, zu informieren, wurde ein Reinigungsdienst – beauftragt vom Hausverwalter , gewünscht von den Eigentümern der selbstbewohnten Wohnungen beauftragt.
    Mir wurde der Sachverhalt erst mitgeteilt als ich gerade die Treppe putzen wollte….
    Muss ich dies hinnehmen, oder kann ich und mein Nachbar darauf bestehen weiterhin selbst putzen zu wollen?

    Im Voraus schon vielen Dank für ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Sabine Schneid

    Antworten
    • Hallo Sabine,

      für Sie als Mieterin ist der Mietvertrag maßgeblich. Lesen Sie nach, ob die Selbstreinigung durch die Mieter ohne die Beauftragung einer Firma vereinbart wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  95. Hallo Herr Hundt,

    ich lebe in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Parteien. Bis vor Kurzem lebten die Eigentümer des Hauses mit im Haus und haben einige der anfallenden Reinigungen übernommen. Bisher gab es einen Reinigungsplan bei dem jede Mietpartei im Rotationssystem die Reinigung des Treppenhauses übernommen hat. Nun sind die Eigentümer ausgezogen und schaffen es nicht mehr, die Reinigungsarbeiten die nebst der Treppenhausreinigung anfallen zu übernehmen. Da einige der Mietparteien auch die Reinigung des Treppenhauses nicht mehr übernehmen wollen, sollte ein Reinigungsdienst beauftragt, der von mir und einer weiteren Mietpartei abgelehnt, da dieser mit Mehrkosten verbunden wäre. Nun will die Eigentümerin die anfallenden zusätzlichen Arbeiten anteilsmäßig auf die Mietparteien umlegen, die nicht zugestimmt haben. Darf Sie das so ohne Weiteres?

    Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.

    LL

    Antworten
    • Hallo Laura,

      es können nur die Kosten umgelegt werden, deren Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde. Prüfen Sie Ihren Vertrag. Ist dort die Reinigung durch den Mieter vereinbart, kann der Vermieter nicht ohne Weiteres davon abweichen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  96. Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank erst einmal für diese Seite und ihre Unterstützung.
    Mein Vermieter hat mich Anfang Februar 2021 informiert, dass zum 01.02.2021 die Treppenhausreinigung von einer Firma übernommen wird. Im Januar 2021 haben wir Mieter noch fleißig selbst geputzt.
    Die Abwälzung der neuen Kosten ist m.E. auch zulässig, da der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält.
    Nun ist es so, dass der Vermieter eine Rechnung vorweist (erstellt April 2021), die besagt, dass ab dem 01.01.2021 eine Betrag x für die Reinigung gezahlt werden soll. Fakt ist aber, dass erst ab Februar von extern geputzt wurde und auch die Info lautet zum 01.02.
    Frage: Kann mein Vermieter 12 Monate abrechen oder nur 11?

    Viele Grüße
    Julia Hansen

    Antworten
    • Hallo Julia,

      der Vermieter kann nur die tatsächlichen Kosten abrechnen. Und dies auch nur die den Zeitraum, in dem gereinigt wurde. Im Idealfall können Sie nachweisen, dass die Reinigung erst zu 02/2021 abgegeben wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  97. Hallo,ich wohne in einem Wohnblock und möchte die Treppenreinigung…selber erledigen.Um dies bei meinem Vermieter anzufragen,bräuchte ich ein Formular.Kann man im Internet irgendwo eins herunterladen?
    LG Janet

    Antworten
  98. Guten Tag Herr Hundt,

    Was kann man tun wenn der Mietvertrag und die Hausordnung sich widersprechen ?
    Im Mietvertrag ist eine Flurreinigung aufgelistet, in der Hausordnung muss jedoch jeder Mieter den Flur selber putzen. (Dies habe ich auch getan) Bis die Hausverwaltung ohne Information an uns Mieter eine Flurreinigung eingestellt hat.

    Die besagte Flurreinigung hat jeden Monat 240€ bekommen. Das wäre ein Stundenlohn vom 80€… Sie war 2 x im Monat für 1 1/2 Stunde da und hat angeblich geputzt (was wir Mieter leider nie wirklich gesehen haben).

    Nun müssen wir als Mieter insgesamt 1.904€ an die Flurreinigung zahlen.
    Nach Anfrage einen Vertrag zwischen Flurreinigung und unserem Haus zu sehen, kommt nur die Antwort, dass es eine „ privat eingestellte Flurreinigungskraft“ ist und ich mich an die Stundennachweise halten kann..

    Ist das Ganze rechtens ?

    Antworten
    • Hallo Lara,

      m.E. ist der Mietvertrag maßgeblich. Der Vermieter muss eine Rechnung oder eine Lohnabrechnung nachweisen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  99. Guten Tag Herr Hundt,
    Ich hätte eine Frage,
    Es gibt zwei Reinigungskräfte für ein Mehrfamilienhaus, eine macht Treppen und Hauseingang und die andere den Außenbereich auf der Wiese und dem Spielplatz um das Gebäude vom Müll sauber.
    Vor dem Hauseingang draußen am Eingangsbereich steht ein Papierkorb.
    Wer macht den Papierkorb leer und tauscht den Müllsack aus?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Hallo Woni,

      das ist pauschal nicht zu beantworten. Die Leerung muss mit dem Eigentümer/Vermieter entsprechend als Leistung vereinbart sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  100. Guten Tag Herr Hundt,

    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, alle Wohnungen gehören unserem Vermieter. Dieser hat uns nun die Nebenkostenrechnung geschickt worin auch due Hausreinigung aufgelistet wurde. Jetzt ist es aber so das wirklich noch nie hier eine Reinigungskraft da war und etwas gereinigt wurde. Kann er dann trotzdem diese Kosten berechnen?

    Vielen Dank im Voraus.
    Viele Grüße
    Beatrice W.

    Antworten
    • Hallo Beatrice,

      nehmen Sie Belegeinsicht und prüfen Sie, welche Arbeiten hier bezahlt und abgerechnet werden sollen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Weitere Infos

Archiv