Im unteren Teil des Artikels finden Sie einen Musterbrief zur Mietminderung. Dieses Muster können Sie kopieren und kostenlos für Ihre eigene Mietminderung verwenden. Mängel in einer Wohnung sind ärgerlich und beeinträchtigen oft den Wohnkomfort. Grundsätzlich steht dem Mieter das Recht zur Mietminderung aus verschiedenen Gründen zu, wenn er die Mietsache nicht mehr im vertraglich vereinbarten Zustand nutzen kann. Wenn man als Mieter die Miete wegen bestehender Mängel mindern will, muss man jedoch dem Vermieter den Mangel melden und ihm eine angemessene Frist zu dessen Behebung setzen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, kann die Miete zu einem dem Mangel angepassten Prozentsatzgemindert werden. Im Folgenden finden Sie einen Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Mietminderung – Musterbrief zur freien Verwendung
Absender:
Mieter Mustermann Musterstr.1 12345 Musterstadt Brief an: Vermieter Musterfrau Musterstr. 2 67890 Musterort Mängel in der Wohnung / Mietminderung Sehr geehrte Frau Vermieterin, wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 10.02.2010 mitteilte, finden sich in der von Ihnen gemieteten Wohnung in der Musterstr. 1 folgende Mängel:
An der Decke des Wohnzimmers findet sich ein kreisrunder Wasserfleck von etwa einem Meter Durchmesser. Die Außenwand des Wohnzimmers zeigt Schimmelflecken.
Der Außenrollladen des Schlafzimmerfensters ist defekt und lässt sich nicht mehr hochziehen.
Die Dichtungen im Toilettenkasten sind undicht, was ein ständiges Laufen des Wassers zur Folge hat.
Der Wasserfleck kann nicht auf falsches Lüften zurückzuführen sein, da ich seit meinem Einzug in die Wohnung ausreichend heize und zweimal täglich Stoßlüfte. Vermutlich ist das Dach undicht oder die Wände nicht ausreichend isoliert. Der Außenrollladen war bereits seit meinem Einzug altersschwach und ist nun gar nicht mehr funktionsfähig.
In meinem Schreiben vom 15.02.2010 bat ich Sie, die Mängel innerhalb von vier Wochen zu beseitigen. Leider sind Sie der Bitte nicht nachgekommen. Da in meinen Augen eine spürbare Beeinträchtigung des Wohnwertes der Immobilie durch die Mängel verursacht wird, sehe ich mich gezwungen, die Miete um 20 Prozent zu mindern. Die Höhe der monatlichen Miete beträgt derzeit 475 Euro, was einen Minderungsbetrag von 95 Euro ergibt. Ab April werde ich also eine Monatsmiete von 380 Euro überweisen. Ich bitte Sie nochmals um eine Beseitigung der Mängel. Für eine Besichtigung der Mängel und deren Behebung können Sie jederzeit unter folgender Nummer 0123-1234567 mit mir Kontakt aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen Mustermieter
Hallo, meine Eingangstür ist eine ganz normale einwandige Holztür, die man in Schrebergärten einbaut oder ein normales Zimmer damit zu macht, durch die frostigen Tage hat meine Tür Schwitzwasser gebildet und ist eingefroren. Zudem nimmt die Tür Wasser auf und schimmelt. Was kann ich machen, gibt es da ein Vordruck? Würde mich freuen wenn sie mir helfen könnten, danke.
Hallo Herr Bergmann, ich würde mich im ersten Schritt mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen, Ihre Situation schildern und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Einen konkreten Vordruck für Ihren Fall, zur Kontaktaufnahme oder für eine Mietminderung, habe ich leider nicht für Sie. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, wir haben am 30.12.2011 ein Neubau-Reihenhaus bezogen. Zuerst war man von der Vermieterseite sehr entgegenkommend. Wir mussten unbedingt noch vor Jahresende einziehen und man hat alle Handwerker in unser Haus geschickt. Bislang haben wir alleine in der Häuserreihe gewohnt, letzte Woche ist ein Nachbar eingezogen. Wir haben folgende Mängel: Keinen Internet-/TV-/Telefonanschluss. Man hat vergessen, den Bauantrag dafür zu stellen. Jetzt waren wir gezwungen, die Telekom zu nehmen, was monatliche Mehrkosten für 2 Jahre im Gegensatz zu Kabel Deutschland bedeutet. Seit gestern haben wir Telefon. Vorher mussten wir unsere Mobiltelefone benutzen. Die Außenanlagen sind nicht fertig. Wir haben ständig Baulärm von außen und auch innen, weil die Handwerker aus- und eingehen. Unsere Terrasse ist nicht nutzbar. Der Elektriker ist ständig im Haus, da auch Kabel falsch verlegt wurden. Der Maler muss wieder kommen, weil die Handwerker wieder bohren mussten. Unseren Abstellraum konnten wir sechs Wochen nicht nutzen, weil dort eine provisorische Heizung stand. Auch sechs Wochen. Türen müssen ausgebessert werden, weil sie zu kurz waren und man ein Stück angesetzt hat, was aber braun statt weiß ist. Also müssen die Türen rausgenommen und gestrichen werden. Im Erdgeschoss gab es keine Telefondose. Uns reißt jetzt die Geduld, wir wohnen sieben Wochen hier und nichts passiert ohne dass wir jeden Tag hinterher telefonieren. Ich habe die Hausverwaltung angeschrieben und um Erledigung gebeten und um einen Vorschlag gebeten, wie man uns entgegenkommt. Freundlicherweise erlässt man uns 100 Euro pro Monat von der Miete (880 Kaltmiete). Wir wollen jetzt einen Brief aufsetzen und Mietkürzung androhen. In welcher Höhe wäre das angemessen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Ute M.
Hallo Frau Mathews, vielen Dank für die ausführliche Schilderung Ihrer Situation. Wie es scheint, handelt es sich um eine Neubau-Reihenhausanlage. Im Grunde kann ich mich recht kurz fassen, wenn Sie in ein Haus ziehen, das sich in einer Neubauanlage befindet, müssen Sie auch mit weiteren Arbeiten rechnen. Das betrifft aber nicht alle Punkte die Sie genannt haben. Aber z.B. den nicht fertigen Garten. Wenn der Garten bei Einzug nicht fertig ist, wissen Sie ja, dass da noch was gemacht werden muss (ebenso Terrasse). Und das auch nicht im Winter, sondern erst im Frühjahr. OK, das heißt, für derartige Probleme scheidet eine Mietminderung aus. In der o.g. Situation sehe ich zum Beispiel auch die provisorische Heizung. Die war vermutlich auch bei Ihrem Einzug da. Wenn Sie also nichts Verbindliches für die Aktivierung / Einbau einer normalen Heizung vereinbart haben, sehe ich hier auch keinen (wirklichen) Grund für eine Minderung. Die vielen anderen Punkte die Sie angesprochen haben sind natürlich nicht schön und berechtigen ggf. auch zur Minderung. Eine Mietminderung ist immer eine Einzelfallentscheidung – ich kann Ihnen hier leider einen pauschalen Wert an die Hand gegen. Die angebotenen 100 Euro der Hausverwaltung könnten aber ein Anhaltspunkt für eine möglicherweise höhere Mietminderung sein. Ich persönliche halte die 100 Euro für ein Angebot, dass durchaus annehmbar ist, gerade weil Sie mit Wissen „auf eine Baustelle“ gezogen sind. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, wir wohnen seit 12 Jahren in einem bislang ruhigen, sauberen und kinderfreundlichen 8 Parteienmietshaus mit netter Mietergemeinschaft, auf 4 Etagen. Seit ca 4 Jahren haben wir einen neuen Mieter ( 1.EG) im Haus. Dieser zog mit seiner damaligen Freundin und 2 Hunden in die Wohnung. Nach kurzer Zeit begann die Lärmbelästigung durch ständiges Hundegebell, laute Musik und Türenknallen. Das war aber nichts gegenüber dem ständigen Streiten, Schreien, Poltern der beiden Mieter. Laute Geräusche, entstanden durch handgreifliche Übergriffe, Hilferufe und Weinen, wurden immer unerträglicher. Mehrfach wurde die Polizei gerufen. Beschwerden beim Vermieter, ergaben lediglich ein einmaliges Gespräch aller Hausbewohner und dem Vermieter mit diesem Nachbarn. Resultat: kurzfristige Ruhe und die damalige Freundin zog aus, mit den beiden Hunden. Danach folgte Freundin Nr.2 und das ganze begann von neuem. Seit ca 1 Jahr nun wohnt der Nachbar mit Freundin Nr.3 in dieser Wohnung. Mittlerweile wird wegen bereits o.a. Lärmbelästigung, 2mal in der Woche von den Hausbewohnern die Polizei gerufen, egal ob tagsüber oder nachts. In unserem Haus wohnen 3 Kinder im Alter von 11-14 Jahren, die mit Angst durch das Treppenhaus gehen, oder gar nicht mehr allein in der eigenen Wohnung bleiben möchten. Oftmals kann man nachts nicht schlafen oder die Nachtruhe wird jäh unterbrochen. Einige freundliche Versuche mit dem Nachbarn zu reden und um Rücksicht zu bitten scheiterten. Hausordnung oder Ruhezeiten beachtet er überhaupt nicht. Selbst abends oder sonntags mittags beginnt er mit Renovierungsarbeiten und Bohrlärm. Auch diese Versuche, den Nachbarn zu bitten, er möge sich doch an die Hausordnung halten, scheiterten. Seit ca 2 Monaten sind nun im OG neue Mieter eingezogen. mit erst einem Kleinkind, mittlerweile sind es zwei Kleinkinder. Bei diesem Mieter musste bereits zweimal die Polizei gerufen werden, wegen nächtlicher Ruhestörung durch Geschrei, Handgreiflichkeiten und Sachbeschädigung im Treppenhaus. Hier wird wöchentlich gefeiert mit sehr lauter Musik, die bis zu uns ( wir wohnen 2 Etagen unter diesem Mieter) zu hören ist und nächtlichen Schlaf unmöglich macht. Dieser Nachbar stellt die Kinderkarren im Treppen- bzw Kellerbereich ab, was an sich kein Problem darstellt, allerdings sammelt sich seither dort der Unrat (benutzte Taschen-und Feuchttücher, leere und halbleere Getränkepackungen, deren restlicher Inhalt bereits auf dem Boden klebt, aussortierter Sperrmüll) an. Einige Versuche der anderen Hausbewohner um Ruhe, Sauberkeit und Rücksichtnahme zu bitten, wurden zur Kenntnis genommen und das war es dann leider auch. Mehrere Versuche den Vermieter um Hilfe zu bitten wurden jedesmal mit dem Vermerk auf ein Lärmprotokoll abgetan… Lärmprotokolle haben wir in den vergangenen Jahren einige geführt und gebracht hat es nichts. Nun möchte ich dem Vermieter ein Schreiben aufsetzen mit einer Frist und der Ankündigung der Mietminderung. Welche Frist muss ich einräumen und wieviel Prozent Minderung kann ich ankündigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo Frau Staps, danke für den sehr ausführlichen Kommentar. Grundsätzlich brauchen Sie für die Mietminderung keine Frist setzen. Dem guten Verhältnis zum Vermieter wegen, könnte man sicherlich 1 bis 2 Wochen Frist für Maßnahmen des Vermieters setzen. Gerade weil Sie schon oft mit den Vermieter diesbzgl. Kontakt hatten und auch schon Lärmprotokolle geführt haben. Wie hoch die Minderung ausfallen kann, kann ich nicht pauschal beantworten. Hier ein Urteil vom Amtsgericht Neuss: AG Neuss, WM 1989, S. 264. Im dem Urteil entschieden die Richter, dass 10% Minderung (der Warmmiete) in Ordnung sind. Meines Erachtens nach, sind Ihre Einschränkungen bei Ihnen aber noch erheblicher. Ich würde an Ihrer Stelle nach weiteren Urteilen recherchieren und daran meine Minderung ausrichten. Mit 10% + X haben Sie sicherlich die richtige Richtung. Viele Grüße Dennis Hundt
Ich wohne sehr fast 20 Jahren in einem Mietshaus mit 7 Wohnparteien und gewerblichen Mietern. Seit ca.3 Monaten haben wir ein massives Problem mit dem Vermieter, da er nicht rechtzeitig Öl bestellt und wir mindestens 2 Tage ohne Heizung und warmes Wasser sind. Dieses Problem habe wir in regelmäßigen Abständen, da nach ca. 14 Tagen das Öl wieder alle ist. . Seit Freitag, vergangener Woche ist diese Situation wieder eingetreten, ich persönlich habe ihn in Kenntnis gesetzt, das wieder die Heizung kalt ist, außer “ ich kümmere mich darum“ hat sich bis heute nichts getan, telefonisch ist der Vermieter nicht erreichbar, d.h. er drückt die Anrufe weg bzw. legt einfach auf, so das kein Gespräch zustande kommt. Bei den zur Zeit herrschenden Außentemperaturen heißt das für uns Mieter, das wir in dem Wohneinheiten nicht mehr als 12-13 °Grad Celsius haben., was sehr unangenehm ist und wir bereits gesundheitliche Auswirkungen haben. Ich bin im Moment ziemlich hilflos, da ich nicht weiß was ich dagegen tun kann, außer einer Mietminderung ( wie hoch kann die Miete gemindert werden?), aber davon wird meine Wohnung aber auch nicht warm! Bin für jeden Rat dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen Christine Heinke
Hallo Frau Heinke, danke für die Schilderung. Im Grunde bleibt Ihnen als Druckmittel tatsächlich nur die Mietminderung. Ich habe gerade nochmals recherchiert. Gerichte haben Mietminderung zwischen 20 und 100 Prozent beim Heizungsausfall im Winter für angemessen befunden. Hier zwei Beispiele: LG Berlin, GE 1993, S. 861 –> 40% Mietminderung LG Berlin, GE 1992, S. 1213 –> 100% Mietminderung Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, wir wohnen seid 10 Jahren (2002) in einem Zweifamilienhaus das von uns alleine genutzt wird. Unser Vermieter hat eine Firma und sein Haus 2 Häuser weiter. Gemietet wurde: Wohnhaus mit ca. 600qm Garten + Nebengebäude bestehend aus : alten Schweinestall, Garage und Fahrradraum (wir konnten rund ums Haus gehen) Super für die Kids und genau das was wir suchten. Bei Abschluss des Mietvertrages wurde vom Vermieter gesagt, das im Erdgeschoss das Bad innerhalb von 3 Jahren erneuert wird. Innerhalb der ersten 5 Jahre wurde gesagt das das Nebengebäude abgerissen wird . Auf Nachfragen ob eventuell ein Carport hinkommt wurde gesagt : ihr bekommt da schon was hin, lasst euch überraschen. JUHU… letztes Jahr im Februar 2011 wurde endlich angefangen (freu) Das Nebengebäude wurde abgerissen (na toll) dafür stehen dort jetzt 4 Garagen wovon 1 uns gehört 1 unserer Nachbarin und eine Doppelgarage unserem Vermieter. Der mit Liebe angelegte Garten ist nur noch eine Sandwüste und die Kids können dort auch nicht mehr richtig spielen weil dort die Baumaschinen stehen. (nachdem unser Jüngster 10 Jahre darauf gespielt hat und sich eine Eisenstange in den Oberschenkel gerammt hat … Notarzt Krankenwagen 10cm lange Narbe … Glück gehabt ) Ein 2 Meter hoher und mit ca. 6-8 Meter Durchmesser breiter Sandberg hat sich im Garten breit gemacht. Auf Anfrage wann der wegkommt : keine klare Aussage. Nun ist aber auch die Hofeinfahrt zu den Garagen noch nicht fertiggestellt und nur mit dem geschreddertem Schutt erst mal befahrbar gemacht worden. Mein Badezimmer wurde fertiggestellt und ist sehr schön geworden, dennoch war es sehr viel Dreck und Staub ca. 10 Wochen im Haus. Es wurden Fußböden, Wände und Decken weg gestemmt, wovon ich keine Ahnung hatte. Teilweise hatte ich in der Küche beim Kochen Schutt welcher beim stemmen von der wand viel (von der Wand die sich zum Badezimmer befindet und an meinem Herd) im Essen. Eines abends rief mein Vermieter an das um 8.00 Uhr am nächsten Tag angefangen wird den Dachboden zu isolieren. Es nahm einfach kein Ende mit dem Dreck im Haus. Durch den Hintereingang kamen und gingen die Handwerker durchs ganze Haus. Meine Söhne haben beide eine Hautkrankheit / Neurodermitis und Hausstauballergie) und sind von dem Staub komplett am blühen (welches noch nicht weg ist). Es kam vor, das ich gerade aus dem Schlafzimmer (Gott sei dank im Bademantel) kam und ein Handwerker vor mir stand. Am 21.12.11 habe ich dann mal gesagt, dass ich mich nun gerne mal auf Weihnachten vorbereiten möchte und ein bisschen Ruhe haben möchte. Gnädigerweise hatte ich dann bis zum 27.12.2011 sowas wie Weihnachten. Dann ging es weiter die Wände würden isoliert und die Schläuche mussten durchs Fenster auf den Dachboden. Der Schornstein wurde abgerissen und und und…. Na ja… Jahreswechsel….. 2012 im Haus ist es ruhiger geworden, aber der Hof ist immer noch nicht fertig, genauso der Garten nicht nutzbar und in unserer Garage (sie ist schon recht groß) passt gerade unser Auto das Regal und 2 Fahrräder. Im Gegensatz was wir vorher hatten ist es ein Witz. Kein Motorrad kein Rasentrecker … nichts geht mehr rein. Nun der Hammer: Unsere Miete wurde von 646,00 EUR kalt inkl. Nebenkosten auf 740 EUR kalt inkl Nebenkosten. erhöht. Wegen Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten und weil der Mietspiegel sich so verändert hat. Davon war vorher nicht mal die Rede! sonnst hätte ich mir das gar nicht alles angetan und was neues gesucht. Wir haben von Anfang an (Mietbeginn) gesagt, dass wir nicht mehr zahlen können. Es kam auch nie auch nur das Gespräch über eine Mieterhöhung die ganzen Jahre nicht. Fazit: Ich muss mehr zahlen für weniger Nebengebäude weniger Garten (weil der Hof ja vergrößert werden musste wegen der Firmenwagen die dort nun die Garagen nutzen). Keinen eigenen Hof mehr und immer noch keinen nutzbaren Garten (der Berg und die Baumaschinen sind immer noch da) da immer wieder was neues dazu kommt. Oh mein Gott… meine Nerven liegen blank. Habe Widerspruch erhoben bei der Hausverwaltung… ohne Erfolg. Zitat: Ihren Einspruch gegen die Mieterhöhung muss ich nach Rücksprache mit dem Vermieter zurückweisen. Was kann ich noch machen?
Hallo Frau G. vielen Dank für den tollen und sehr langen Kommentar, freut mich. Im Grunde können Sie die Beeinträchtigung aus der Vergangenheit abhaken. Rückwirkend können Sie keine Mietminderung mehr geltend machen. Drei Punkte für Sie: 1. Für die aktuelle Beeinträchtigungen können Sie die Miete durchaus mindern. Ab sofort, bis die Beeinträchtigungen beseitigt sind. 2. Jetzt müssen Sie prüfen, ob die Mieterhöhung nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) oder nach § 559 BGB (Modernisierung) erfolgten. 3. Wenn Sie wissen, was die Grundlage für die Erhöhung ist, müssen Sie prüfen, ob alle Berechnungen (Vergleichsmiete, Berechnung der Erhöhung durch Modernisierung) korrekt und fristgerecht durchgeführt wurden. Nach diesen Prüfungen können Sie Ihr weiteres Vorgehen zielgerichtet abstimmen. Grundsätzlich werden Sie eine Erhöhung nur sehr schwer umgehen können. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, ich wohne seit Juni 2010 in einem Mehrfamilienhaus. Mein Problem bezieht sich auf eine nicht funktionierende Heizung im Wohnzimmer. Diese heizt ununterbrochen auf vollen touren. Die Raumtemperatur liegt permanent bei rund 28 Grad +-2. Der Regler hierfür ist seit Anfang Oktober 2011 defekt. Nach mehrmaligen telefonischen Anfragen kam auch ein Klempner Anfang November, der sich die Heizung angeguckt hat. Als Antwort gab er mir, dass der Regler komplett ausgetauscht werden müsse und er mit dem Vermieter die nächsten Schritte einleitet. Seit dem Versuche ich, der Reparatur bezüglich, mit dem Vermieter auf ein Nenner zu kommen. Doch bei jedem Anruf oder persönlichen Gespräch heißt es nur, ES SEI IN ARBEIT. Anstatt in dieser Zeit den Fehler zu beheben, hat er auch noch frecherweise die Nebenkosten von 150 auf 175 Euro erhöht. Mein eigentliches Problem ist, dass ich keines dieser Informationsflüsse schriftlich getätigt habe. Kann ich da noch irgendwas herausholen, wenn ja wie viel? Wenn nicht, müsste ich dem Vermieter noch eine Frist geben oder kann ich die Mietminderung gleich ankündigen und vollstrecken (wenn ja mit wie viel %). freundliche Grüße
Hallo Kaya, rückwirkend können Sie die nur mindern, wenn Sie die defekte Heizung gemeldet haben (das haben Sie) und dann die Miete unter Vorbehalt der Minderung gezahlt haben (das haben Sie offensichtlich leider nicht getan). Daher sehe ich keine Minderung für die Vergangenheit. Wegen der nicht funktionierenden Heizung können Sie ab sofort (mit Ankündigung, aber ohne Frist) die Miete mindern. Zudem sollten Sie in der Ankündigung auch schreiben, dass Sie Schadenersatzansprüchen einfordern werden. Die erhöhten Heizkosten. 1 Grad wärmer entspricht in etwa 6% der Heizkosten (für den Raum). Für eine derartige Minderung ist mir kein Fall bekannt, aber ich halte 5 bis 15 Prozent durchaus für realistisch. Den möglichen Schadensersatz müssen Sie sich durchrechnen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Hr. Hundt, Wir sind gerade in eine 4 Zimmer (DDR-Platte) Wohnung gezogen. Das der Lärmpegel dort nicht gerade berauschend ist wahr schon klar, aber… Unter uns wohnt eine offenbar alleinstehende Frau die den ganzen Tag schreit. Sie schreit aus vollem Halse, als ob Sie den ganzen Tag irgend jemanden anschreit. Es scheint wohl nach Gesprächen mit anderen Mietern so zu sein das das Problem schon seit längerem besteht. Auf das Klingeln und Klopfen der Nachbarn reagiert Sie nicht … ich denke aus Angst. Ein Nachbar sagte mir er habe gegen die Tür getreten. Es war auch schon mehrfach die Polizei wegen des Lärms deswegen im Haus. Aus den Gesprächen mit den Nachbarn habe ich herausgehört das es sich wohl wahrscheinlich um eine psychische Erkrankung handelt. Sie schreit jeden Tag bis in die späten Nachtstunden. Die Kinder sind betroffen und ich als Nachtarbeiter muss tagsüber auch schlafen. Da es bei der Erstbegehung der Wohnung und auch bei der späteren Übergabe, also zu keiner Zeit, ein Wort vom Vermieter bzw. Hausverwalter dazu gab frage ich mich: Ich das schon vorsätzliche Täuschung? Immerhin muss der Vermieter ja das Problem bereits seit längerem kennen. Was kann ich da machen, wohin kann ich mich wenden?
Hallo Herr Finke, danke für den ausführlichen Kommentar. Ich kann Ihnen natürlich nicht sagen, ob Sie vorsätzlich getäuscht wurden. Das weiß wohl nur der Vermieter. Für Sie ist es auch schwierig Ihren Verdacht zu beweisen / zu untermauern. Sie können sich an Ihren Vermieter wenden. Bitten Sie darum, dass die normalen Ruhezeiten eingehalten werden und Sie nicht fortlaufend vom Lärm belästigt werden. Dann liegt der Ball beim Vermieter. Dann folgt in der Regel ein Lärmprotokoll als Nachweis der Lärmbelästigung (das Sie erstellen) und eine Mietminderung. Wie hoch eine Minderung ausfallen kann, ist abhängig von Ihrer Beeinträchtigung. Die Minderung wirkt dann oftmals motivieren, sodass der Vermieter tätig wird, Abmahnungen ausspricht und im schlimmsten Fall Ihrer Nachbarin gekündigt. Viel mehr kann ich leider gar nicht schreiben. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, vor 4 Tagen gab es eine Überschwemmung in dem Stockwerk über mir (Dachgeschoss). Wasser tropfte von meiner Zimmerdecke. Die Zimmerdecke ist in der Größe von ca 4qm nass und 2 Wände (Zimmerecke) sind bis 80cm von der Decke gemessen nass. Der Hausmeister hat die Überschwemmung beseitigt und einen Luftentfeuchter in mein Zimmer gestellt. Ich solle diesen nun 2 Wochen lang tagsüber laufen lassen um die Feuchtigkeit im Raum aufzunehmen. Er sagt auch dass sobald die Wände trocken sind er das Zimmer streichen würde. Kann ich trotzdem auf Mietminderung klagen/fordern, da Nachts wo der Entfeuchter nicht läuft die Luftfeuchtigkeit schon sehr hoch ist sodass man am Morgen das Fenster mit einem Handtuch abwischen muss und das Zimmer unangenehm riecht? Wäre für einen Tip sehr dankbar. Schöne Grüße
Hallo Herr Schneider, schön, dass Ihr Vermieter alles daran setzt, den Schaden schnell zu beseitigen. Natürlich haben Sie dennoch das Recht die Miete in angemessener Höhe für die Zeit der Einschränkung zu mindern. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich wohne seit einem Jahr in einem Mehrfamilienhaus. Nun wird leider direkt vor meinem Balkon ein neues Mehrfamilienhaus gebaut. Ich habe bereits zum Schlafzimmer raus eine Baustelle, da dort das Gleich geschieht. Dies stört mich allerdings nicht wirklich. Nun aber noch eine Baustelle direkt vor dem Wohnzimmer zu bekommen, bedeutet auf jeden Fall viel Lärm. Ich habe gelesen, dass ich die Miete um 16% kürzen kann, wenn durch einen Neubau der Ausblick versperrt, nur noch spät am Nachmittag Sonnenlicht in die Wohnung fällt und außerdem noch vom gegenüber liegenden Balkon in das Wohnzimmer gesehen werden kann. Aber in wie weit kann ich die Miete schon während der Bauzeit kürzen (Bauzeit ca. 1 Jahr)? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß K. Stange
Hallo Frau Stange, es kommt immer auf die Beeinträchtigung während der Bauphase an. Je nachdem, wie sehr Ihr Wohnwert für den Zeitraum X gemindert wird, können Sie auch die Miete kürzen. Rechtsprechung gibt Ihnen hierfür zumindest erste Anhaltspunkte. Leider kann ich Ihnen keinen festen Prozentsatz nennen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, am 23.03. ist in der Wohnung über mir die Spülmaschine ausgelaufen, das Wasser hat sich den Weg in mein Schlafzimmer gesucht und dort mein Bett und diverse Wäschestücke durchnässt. Das Schlafzimmer war somit einige Tage nicht nutzbar, auch weil die Deckenbeleuchtung in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Hausverwaltung hat sich nach anfänglichem Zögern relativ schnell um die Beseitigung des Schadens gekümmert. So wurde vom 04.04. bis zum 18.04. wurde ein Gebläse installiert, das Feuchtigkeit aus der Decke gezogen hat, was mit einem erheblichen Lärmpegel verbunden war. Diese Termine, sowie weitere Termine mit einem Elektriker sowie einem Sachverständigen der Versicherung der Hausverwaltung waren nur während meiner Arbeitszeit möglich, so dass auch hier Einschränkungen resultierten. Ein weiterer Termin mit einem Maler wird noch folgen und ich befürchte die gleiche Problematik. Besteht die Möglichkeit, dass ich meine nächste Miete nach vorheriger schriftlicher Mitteilung mindere und wenn ja, zu welchem Prozentsatz? Vielen Dank für Ihre Antwort. O. Drelich
Hallo Herr Drelich, grundsätzlich können Sie in diesem Fall die Miete mindern. Allerdings kann man sich Miete nicht mehr rückwirkend kürzen. Soll heißen, besser wäre es gewesen, wenn Sie bereits zu Beginn der störenden und zeitraubenden Arbeiten die Miete gekürzt hätte. Bzw. eine Kürzung angekündigt und seither unter Vorbehalt gezahlt hätten. Dann können Sie jetzt rückwirkend die Beeinträchtigung abschätzen und die Miete mindern. Da die Zeitraum der Beeinträchtigung ja bei Ihnen erst wenige Tage her ist, könnten Sie zumindest versuchen die Miete zu mindern und die Reaktion des Vermieter abwarten. Aber wie gesagt, im dümmsten Fall sind Sie durch den zeitlichen Verzug im Unrecht. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, mein Freund bewohnt seit 5 Jahren ein Altbauhaus das ausschließlich mit Holz beheizbar ist. Am 08.02.2012 hatte er einen Wasserrohrbruch. Im oberen Stock ist der Rohrbogen geplatzt und das gesamte Wohnzimmer (unterer Stock) stand unter Wasser. Es wurde durchgehend mehrfach am Tag geheizt. Erst im Dezember 2011 beendete mein Freund die Renovierungsarbeiten (neuer Boden, neue Tapeten, neue Möbel) Da mein Freund berufstätig ist hat er früh Briketts in den Ofen gelegt und ich habe tagsüber mehrfach drauf gelegt. Das Haus ist Baujahr 1926 und der Vermieter hat in den letzten 5 Jahren keinerlei Investitionen in das Haus gesteckt. Alle Reparaturen und Renovierungsarbeiten hat mein Freund gezahlt. Die Miete beläuft sich kalt auf 400€ + 100€ Nebenkosten. Der Vermieter erließ ihm die Märzmiete und stellte einen Bautrockner zur Verfügung. Den Schaden selbst hat er sich zum damaligen Zeitpunkt nicht angeschaut. Erst am Oster-Samstag, 07.04.2012 hat sich der Vermieter das Haus angesehen. Mein Freund hatte die Aprilmiete im vollen Umfang gezahlt, da er davon ausgegangen ist dass der Vermieter den Schaden (das geplatzte Rohr) behebt. Nun weigert sich der Vermieter den Schaden zu beheben da dies in seiner Versicherung nicht abgedeckt sei. Originalton des Vermieters war: „Ich stecke keinen Cent in das Haus da ich selbst genug Schulden habe.“ Er habe ja schließlich die Märzmiete erlassen und sei somit genug entgegen gekommen so das mein Freund den Schaden selbst beheben soll. Da seit dem 08.02.2012 das komplette Wasser im Haus abgedreht ist ist dieses seit dem nicht Bewohnbar und mein Freund ist gezwungen bei mir zu wohnen. Kann mein Freund die Maimiete einbehalten wenn der Vermieter sich weigert die Reparaturen vorzunehmen? Er hatte alleine für den Bautrockner einen Energieverbrauch von 1000kw die auch auf seine eigene Stromrechnung laufen. Da er keine Rechtschutzversicherung hat und auch nicht Mitglied im Mieterschutzbund ist wissen wir nicht in wie weit er die Miete mindern darf. Vielen dank für Ihre Antwort Eva H.
Hallo Eva, wenn wir davon ausgehen, dass der Vermieter für den Schaden (das geplatzte Rohr) verantwortlich ist, muss dieser den Schaden natürlich auch beheben. Tut er das nicht, ist der Wohnwert stark eingeschränkt. Ich habe kurz nach Urteilen gesucht, die sich mit einer Mietminderung bei einem Wasserausfall beschäftigen. Das Landgericht Berlin hat z.B. entschieden, das 20% Minderung (LG Berlin MM 2002, 427) angemessen sind. Allerdings kann dieser Fall schon deutlich von Ihrem Fall abweichen, sodass auch eine höhere Minderung möglich sein könnte. Schließlich haben Sie seit Monaten kein Wasser. Viel mehr kann ich Ihnen leider nicht schreiben. Sie könnten weitere Urteile recherchieren und daran die eigene Mietminderung anlehnen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, in dem Wohnzimmer unserer WG (verbreiterter Bereich des Flurs mit Fernseher und kleiner Couch) hat es am 11.04 angefangen von der Decke zu tropfen. Nach wenigen Stunden, hatte der Wasserfleck an der Rigipsdecke einen Durchmesser von ca. 2m x 1,5m. Der Schaden wurde dem Vermieter sofort gemeldet und am nächsten Tag war auch schon ein Handwerker vor Ort. Dieser entfernte ein Teil der Rigipsdecke und es wurde festgestellt, dass es Abwasser aus einer oberhalb liegenden Wohnung ist. Seit dem 23.04 ist nun die Ursache für den Schaden behoben und eine Trocknungsfirma ist auch beauftragt. Jedoch lief in diesen 12 Tagen jede Menge Abwasser durch das defekte Rohr, was darauf hin auch in unsere Wohnung tropfte. Wir versuchten das Abwasser aufzufangen, was jedoch nicht vollständig ging, da es aus einem sehr großflächigen Bereich herunter tropfte. Was folgte war ein starker Gestank, ständiges Aufputzen und Behälter leeren. Der Aufenthaltsbereich konnte somit Aufgrund anhaltender Überschwemmung nicht genutzt werden (die Möbelstücke wurden natürlich um geräumt). Ab dem 30.04 werden voraussichtlich weitere Handwerker folgen zwecks Trocknung und Schadensbehebung. Nun würde ich gern wissen in welchen Maße ich eine Mietminderung veranschlagen könnte? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße, J. Schwab
Hallo Herr Schwab, Ihr Fall ist sehr individuell, es ist schwer hier einen Prozentsatz zu nennen. Sie könnten ja die Quadratmeterzahl des nicht nutzbaren Raums als Grundlage für eine Mietminderung nehmen + X Prozent für den Gestank und die Beeinträchtigung durch die Handwerker. So würde ich wahrscheinlich an die Minderung herangehen. Gemindert wird immer von der Warmmiete. Am einfachsten ist die Minderung natürlich, wenn der Vermieter mit der Höhe einverstanden ist. Dann haben beide Seiten am wenigsten Ärger. Von daher lieber etwas weniger mindern, dafür auch mit weniger Stress. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo! Seit Monaten ist unser Garagendach undicht. Die Autos wurden mit Teerrückständen die vom Dach gespült wurden beschmutzt. Der Vermieter hat nun das Dach notdürftig mit Bitumenmasse bestrichen. Danach hat er die Decke in der Garage gestrichen obwohl die Autos ,Motorroller und Fahrräder darin standen. Überall Farbspritzer. Leider war das Ergebnis nach dem ersten starken Regen ernüchternd. Es regnet wieder durch. Ich zahle 20 Euro im Monat. Wie viel kann ich mindern, Wie kann ich mich wehren vor derartigen Verschmutzungen meines Eigentums. Besten Dank
Hallo Herr Eckardt, wie hoch die Minderung für das defekte Garagendach ausfallen kann, hängt davon ab, wie sehr es durchrechnet. Von einem niedrigen einstelligen bis zu einem mittleren zweistelligen Prozentsatz halte ich alles für möglich. Versuchen Sie die Beeinträchtigung realistisch einzuschätzen. Wenn der Vermieter einen Schaden an Ihrem Eigentum anrichtet, muss er dafür aufkommen. Sie können ihn um die Schadensregulierung bitten. Wenn das keinen Erfolg verspricht, müssen Sie sich wohl rechtlichen Beistand holen. Beste Grüße Dennis Hundt
Lieber Herr Hundt, wir wohnen in einer WG in einem Altbau, dementsprechend lärmdurchlässig sind auch unsere Fenster. Drei unserer Zimmer liegen zur „Hauptschlagader“ der Innenstadt, die vor allem von Bussen und nachts von feiernden Menschen frequentiert wird. Das Problem ist nun aber vielmehr die weitläufige Baustelle am gegenüberliegenden Hang – ein Wohn- und Geschäftshaus wurde abgerissen und wird nun neu gebaut, ein weiteres wird saniert; ebenso wurde die antike Stadtmauer in Stand gesetzt, und am Hang soll ein neuer Weg entstehen. All diese Baumaßnahmen sind mit einem Lärmpegel verbunden, der weit über den gewohnten Straßenbetrieb hinausgeht. Gearbeitet wird Montags bis Samstags, spätestens ab 8 Uhr und oft bis in die Abendstunden, d.h. ca 22 Uhr; die Baustelle wird noch bis mindestens Dezember diesen Jahres bestehen. Seit Anfang diesen Monats ist nun noch eine Baustelle im eigenen Haus dazugekommen, da der Vermieter sein Bekleidungsgeschäft im Erdgeschoss sanieren lässt. Wir befinden uns also sozusagen unter akustischem Dauerbeschuss, der zunehmend an unseren Nerven zehrt. Kann der Hauptmieter unserer WG also eine Mietminderung beantragen? Und welche Forderung wäre hier wohl angemessen? Vielen Dank und viele Grüße, L. Kapuja
Hallo Lea, danke für den Kommentar. Grundsätzlich halte ich eine Mietminderung durchaus für möglich. Die grundsätzlich eher laute Gegend macht es natürlich schwierig einen konkreten Minderungsbetrag zu benennen. Eine Minderung muss man nicht „beantragen“ – vielmehr mindert man eigenständig die Miete. Eine Absprache mit dem Vermieter bedarf es nicht, aber eine Ankündigung der Mietminderung. Gerade weil man einfach eigenständig (ohne Rücksprache) mindert, kann man mit der Höhe schnell daneben liegen. Ich würde Ihnen raten nach Urteilen zu suchen, die Ihrem Fall ähnlich sind und daran dann die Minderung zu bestimmen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, folgendes Problem ich wohne in einem Haus das aus 6 Parteien besteht, darunter ein Arzt sowie eine Apotheke. Unser allgemeines Problem in diesem Haus ist Schimmelbefall in der Wohnung. Bei mir in der Küche, an der Decke direkt Fensterfront, sowie mehrere Wasserflecken in der Küche sowie im Wohnzimmer. Dieses Problem ist seit gut einem Jahr bei der Hausverwaltung bekannt. Nachdem durch diverse Ausbesserungsarbeiten mal hier mal dort etwas geschustert wurde, wurde jetzt eine Firma beauftragt, um die Ursache zu finden (Fachfirma). Siehe da, die Außenfassade ist das Problem. Eigentümer versprach uns, das die Schäden beseitigt werden. Jetzt haben wir raus gefunden, dass der Eigentümer der Fachfirma den Auftrag nicht erteilt hat, sondern ein Bekannter vom Eigentümer dies tut. Vor drei Wochen wurde ein Gerüst aufgebaut ein Tag waren zwei Handwerker da, haben 3 Platten von der Fassade abgenommen und das war ´s. Rufen wir bei der Hausverwaltung an und fragen wie es weiter läuft, weiß man dort auch nichts. Langsam bin ich ziemlich genervt und enttäuscht man möchte vernünftig wohnen schließlich bezahlt man ja Miete. Meine Frage kann ich trotzdem ohne eine Frist zu setzten da die Mängel ja schon bekannt sind und auch alles besichtigt wurde umgehend eine Mietminderung machen, wie gesagt ist im ganzen Haus das Problem, mit Rückwirkung für den letzten Monat . Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen. MfG J. Gerund
Hallo Jessica, rückwirkend können Sie nicht die Miete mindern. Wenn die Wohnung sich aktuell nicht in einem vertragsgemäßen Zustand befindet, haben Sie natürlich das Recht die Miete sofort (nach Ankündigung) angemessen zu mindern. Und zwar so lange, bis die Wohnung wieder dem vertragsgemäßen entspricht. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Hr. Hundt, vorab Danke für die Vorlage. War mir soeben eine Hilfe. Vielleicht haben Sie einen Kommentar zu meinem Fall. Wir bewohnen eine Doppelhaushälfte die aus 3. Stockwerken besteht, im Untergeschoss befindet sich das Bad (das einzigste) sowie unser Schlafzimmer, sowie ein Kinderzimmer (bei uns Hauswirtschaftszimmer). Durch einen Wasserschaden ende April, wurde das komplette UG unterspült. Es wurden Feuchtigkeitswerte jenseits der zumutbaren Grenze gemessen (lt. Gutachter) Seit nun mehr als 3 Wochen befinden sich Bautrockner (5 Stück) im kompletten UG. Natürlich mußten wir den kompletten Stock räumen und unser Schlafzimmer unters Dach verlegen (bei 30 Grad ist das eine Freude). Das komplette UG umfasst ca. 55qm und kann seit Mai natürlich nicht mehr benutzt werden (700Euro gesamtmiete für 130qm). Die von der Versicherung (Sparkassenversicherung) beauftragte Firma meinte heute, das sie nicht wissen, wann sie Zeit finden, um den Schaden zu Renovieren. Es wurden alle Laminatböden entfernt, Löcher im Bad (20jahre alte Fliesen) sowie die frisch tapezierten und gestrichenen Wände beschädigt (leichter Schimmel bis ca. 30cm höhe in allen Räumen incl. Treppenhaus) Lt. der Renovierungsfirma könnte sich dieses noch bis August hin ziehen. Sicherlich kann man sich vorstellen, wie es sich in so einem Haus leben lässt 🙁 – eigentlich gar nicht. Von der Versicherung hört nicht einmal unser Vermieter etwas, er fiel auch aus allen Wolken, als ich von Mietkürzung (was WIR NATÜRLICH nicht getan haben) geredet hatte. Wir zahlen brav weiter unsere volle Miete 🙁 da wir ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter haben und dies auch behalten möchten! Kann man für unseren Fall pauschal sagen, was Abzugsfähig wäre – wir versuchen dies nun direkt mit der Versicherung – Notfalls via Rechtsanwalt (wenn nicht anders Lösbar) Danke. Schöne Grüße aus Crailsheim. Swen
Hallo Swen, in meinen Augen können Sie natürlich erstmal anteilig für die nicht nutzbaren 55 Quadratmeter die Warmmiete mindern. Das ist das einfachste. Dadurch, dass es sich um das einige Bad handelt, sollte die Minderung sogar noch etwas höher ausfallen können. Viel mehr kann ich Ihnen dazu leider nicht schreiben. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, seit 3 Jahren wohnen wir in einem 3 Parteienhaus auf der 1. Etage. Bei unserem Einzug versprach der Vermieter eine neue Eingangstür incl. neuer Briefkastenanlage einzubauen. Bis heute ist das nicht geschehen. Es geht hier nicht so sehr um die Eingangstür aber wir haben keinen abschließbaren Briefkasten. Von außen sieht man 3 Schlitze aber innen ist er komplett offen. Schon sehr oft ist die Post verschwunden da auch viele Zeitungen mit reingestopft werden und beim zusammenklauben wird der ein oder andere Brief bestimmt dazwischen gewesen sein. Zum Glück hat unsere kleine Hausgemeinschaft ein gutes Verhältnis somit wird die Post täglich von jemand anderem verteilt. Aber das ist doch kein Dauerzustand besonders nachdem wir ihn mehrfach aufgefordert hatten die Briefkastenanlage zu erneuern oder einfach eine Tür vor zu setzen. Das ist aber noch nicht alles. Da das Haus ein Altbau ist wird das Dach so langsam undicht. Vor ca. 15 Monaten bemerkten wir Schimmelbefall in unserem Kämmerchen worauf der Vermieter auch direkt reagierte und den Dachdecker kommen ließ. Statt das Dach großflächig zu erneuern hat er aus Kostengründen nur ein paar Ziegel austauschen lassen und das Kämmerchen streichen lassen. Vor ein paar Tage tropfte dann das Wasser aus einer Halogenleuchte der Decke und die halbe Wohnzimmerwand bestand aus tennisball großen Wassblasen und im Kämmerchen ist die Decke nun auch wieder feucht. Der Dachdecker kam dann auch sofort zusammen mit dem Vermieter und meinte „da muß mal ne größere Aktion her“. Der Vermieter läßt nun schon wieder nicht das Dach großflächig erneuern womit der nächste Wasserschaden vorprogrammiert ist. Die Gauben bei den Mietern über uns im Dachgeschoß sind auch alle undicht. Die Mängelliste ist lang aber wir sehen mitlerweile über die „Kleinigkeiten“ hinweg. Dürfen wir die Miete kürzen obwohl er immer sofort erscheint wenn der Wasserschaden auftritt aber die Briefkastenanlage immer noch nicht ausgewechselt ist? Vielen Dank für Ihren Rat und Grüße aus Düsseldorf E. Solidoro
Hallo Herr / Frau Solidoro, für den nicht abschließbaren Briefkasten sehe ich schon eine Mietminderung im einstelligen Prozentbereich. Gleiches gilt natürlich auch für die Wasserschäden. Wenn Ihr Wohnwert durch nasse Wände und Decken oder eine schimmlige Kammer eingeschränkt ist, können Sie hier natürlich auch die Miete angemessen kürzen. Ob Ihr Vermieter sich den Schaden immer sofort ansieht spielt hierbei keine Rolle. Die Miete kann solange gemindert werden, wie der (Wasser-)Schaden vorhanden ist. Viele Grüße Dennis Hundt
Ich bin Mieter bei einer großen Wohnungsgenossenschaft in Hamburg. Durch mangelnde Instandsetzung und Erhaltung des Dachs und der Regenrinne kam es zur Beschädigung des Wohnraums im Obergeschoss. Initial schleichend nur durch Geruchsbelästigung seit Anfang Mai 2012. In folge stärkeren Regens dann mit Wasserübertritt am Dachüberstand bis auf den Balkon. Darauf hin betraf es den Fenstersturz, Wasser tropfte vom Überstand dirkt auf den sonst trockenen Balkon. Was erst im nachhinein auffiel, da es zuvor auf den Regen selbst geschoben wurde, angrenzende Balkone aber bei näherrem betrachten trocken blieben. Balkon und Wohnzimmer wurden so zunehmend in ihrer Nutzung eingeschränkt. Dann folgte am 07.06.2012 der sichtbare Wasserschaden über den gesamten Deckenbereich des Wohnzimmers entlang der Tapetenbahnstöße bis zur Gegenwand und an dieser hinunter. Der dort befindliche Wandschrank war vom modrigen Geruch ebenfalls mitbeeinträchtigt. Es bildeteten sich scharf begrenzte, bräunliche Flecken an Decke und Wänden, bis hinüber in die Ecke eines angrenzenden Raumes von jeweils bis zu einem halben qm Größe. Der Hauswart wurde umgehend verständigt und besichtigte den Schaden am 07.06 mit der Zusicherung um schnelle Behebung. Der Einzige Kommentar zum Umgang mit der Situation bestand darin gut zu lüften. Bereits hier wurde meine Befürchtung der Durchfeuchtung der Zwischendecke samt Isolierung bekundet. Diese Befürchtung wurde nicht kontrolliert und in der Folge immer wieder heruntergespielt und Aufschub mit weiteren kostengünstigen, kosmetischen Maßnahmen erwirkt. Innerhalb der nächsten Tage war es auch nach mehrmaligem Drängen nicht möglich einen Termin für eine weitere Besichtung zur Schadensbehebung zu bekommen. Es folgte am 11.06. ein gebuchter Urlaub von 10 Tagen, der nicht verschoben wurde, da keine Reiserücktrittsversicherung bestand. Mit der Hoffnung, der Schaden an Dach und Dämmung sei behoben kehrten wir zurück, bangend, ob sich der Zustand womöglich noch verschlechtert haben könnte und womöglich die Ganze Decke entfernt werden müsste. Ohne Sichtbare Veränderung, fanden wir nur ein Schreiben der Hausverwaltung mit der Bitte sich bei Gewerk so und so zu melden vor. Diese wurden angerufen, kamen in den nächsten Tagen um mitzuteilen, sie schauen sich das mal an. Dies waren die Dachdecker, die wohl schon mal da waren, kosmetisch neue Dachbahnen bereits geklebt hätten und an der Rinne manipulierten. Die Zwischendecke mit Dämmung wurde nicht angerührt darüber befände sich der begehbare Bretterboden mit getrockneten Wasserflecken. Das Dach sei jetzt dicht. Für den Innenraumschaden seien sie nicht zuständig. Wieder musste der Hauswart gerufen werden, der natürlich auch nicht immer Zeit hat. Er sollte nun nen Auftrag für nen Maler schreiben,das dauerte paar Tage. Dann kommt das Schreiben der Hausverwaltung. Das Gewerk würde sich melden. Noch ne Woche verging. Dann stellte sich bei Nachbohren über die Hausverwaltung und Hauswart heraus, dass einmalig telefonisch versucht wurde Kontakt aufzunehmen. Darauf rufe ich den Maler selbst an. Dieser hätte erst ne Woche drauf Zeit. Er kam und hat die Flecken versiegelt , die abgefallene Tapete einfach wieder angebackt und einmal die Decke getüncht. Für Zwischendecken ist er nicht zuständig. Ein Monat seit Meldung des Schadens war nun bereits vergangen. Beim trocknen kamen die Flecken wieder durch weshalb die Maler eine Woche später nochmals nach Auftrags- und Terminabsprache erschienen, vorher war wieder keine Zeit. Bei dieser Gelegenheit wurde der Schimmel mitentfernt, für den beim ersten mal die Materialien fehlten. Die gesamte Zeit über bestand weiterhin trotz ständigem Stoßlüftens ein moderiger Geruch, der auch nach Schimmelbeseitigung fortbesteht. Bei geschlossenem Fenster kann man sich bis heute nicht länger als eine halbe Stunde im betroffenen Raum aufhalten. Es kommt dann zu Kopfschmerzen, Kratzen im Hals und Reizhusten, der auch noch nachtsüber anhält. Die Schimmelschäden, unter anderem mit Schwarzem Schimmel, in- und außerhalb des Wohnzimmers im Sturzbereich der Balkontür wurden mit 1qm Fläche beschrieben. Der Hauswart berichtete vom Dachschaden der mit mehreren Bahnen Dachpappe geflickt worden wäre und von der Behebung eines nicht näher bezeichneten Schadens an der Regenrinne. Es wurde geäussert, dass man um den maroden Zustand der Dächer wisse und mehrere Mietobjekte ähnlich betroffen seien. Bei mehrmaligem Drängen auf die anhaltende Geruchsbelästigung neben der optischen Schadensregulierung bestätigten nun auch der Maler und ebenfalls der nochmals gerufenen Hauswart den deutlichen Modergeruch; “ Das riecht ja wie im Keller bei Ihnen, schon wenn man die Wohnung betritt!“ wurde endlich ein Termin für einen Sachverständigen ausgemacht. Der kam dann wieder ne Woche später. Es waren nun ein Monat und 10 Tage seit Meldung des Schadens vergangen. Er sei nur ne Urlaubsvertretung. Allgemein bestünde eine hohe Luftfeuchte. 65% statt zulässiger 40% erlaubt. Decke ist an sich trocken. Weiterhin oberflächlich feuchte Flecken im Wandbereich bis 140 digits ( normal bis 65) Feuchte. Auf Geruchsbelästigung ging er nicht ein, nur der Kommentar es sei der Schimmel ja entfernt worden und der initiale Rat gut zu lüften. Wir könnten den Raum wieder normal nutzen. Noch ein Sachverständiger kommt nächste Woche und schaut sich dann mal die Zwischendecke an, wahrscheinlich zieht sich die Feuchtigkeit aus der vollgesogenen Dämmung. Die Befürchtung, welche ich seit Schadensmeldung angab. Damit hätte die Wohnung dann ja dann nichts mehr zu tun. Fall abgeschlossen. „Und so steh ich da ich armer Tor und bin so schlau als wie zuvor! “ Bei Schimmel und Wasserschaden in zwei Zimmern, wobei in einem die gesamte Deckenfläche und im anderen nur eine Ecke betroffen ist, mit anhaltender Geruchsbelästigung und fraglichem gesundheitsschädigendem Potential, stellt sich die Frage in wieweit hier Mietminderung aufgrund des verschleppten Schadens, bei wissentlich schlechter Instandhaltung, der bis heute nicht vollständig behoben wurde auch rückwirkend verlangt werden kann. Allein die gopferte Zeit, um für die zahlreichen Terminabsprachen- Besichtigungen und Kosmetischen Eingriffe zur Verfügung zu stehen empfand ich als sehr belastend. Von der gemieteten Wohnung ist seit fast 2 Monaten von drei Räumen nur einer voll bewohnbar, da im zweiten Raum mit leichtem Schaden die Sachen aus dem Wohnzimmer für die verzögerten Malerarbeiten und zum Schutz vor Geruchsübernahme gesichert wurden. Für zwei Personen auf ein Zimmer und kleiner Küche verbannt zu sein geht mit der Zeit im Provisorium ganz schön auf die Nerven, der Erholungswert des Urlaubs mit dem Bangen im Hinterkopf war ebenfalls schnell dahin. Wie kann ich zur gewissen Kompensation der Umstände weiter vorgehen? Vielen Dank MFG
Hallo Herr Schoenebeck, danke für den Kommentar. Im Grunde können Sie den Druck auf die Hausverwaltung nur erhöhen, in dem Sie aufgrund des Sachmängel die Miete angemessen mindern. Viel mehr werden Sie nicht machen können. Mindern Sie so lange die Miete, bis die Wasser- und Schimmelschäden behoben sind. Viele Grüße Dennis Hundt
Wir sind seit Juni 2011 Mieter im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses (Altbau) welches Teil eines Komplexes mit 2 Wohnhäusern ist die über den Hof und Keller verbunden sind. Es gab bereits mehrere Schwierigkeiten mit der Wohnung: – die Wohnungstür hält beinahe keinen Schall aus dem Hausflur ab (was gerade bei der sehr laut zuschlagenden Haustür sehr störend ist – und auch wenn die Hoftür beim lautstarken Spielen der Kinder des Hauses weit offen steht klingt es als würden die kinder in unserer Wohnung herumtoben), die Zimmertüren verziehen sich je nach Witterungslage sodaß sie kaum, oder nur mit erheblichem Lärm, zu schließen sind – im Februar war für einige Tage die Kinderzimmerheizung ausgefallen – die Gegensprechanlage und der Türsummer haben eine Ausfallquote von ca 5-10% (zum Glück wohnen wir im Erdgeschoss) – seit März wohnt in der Wohnung über uns eine Familie mit 3 Kindern die sich (wie wohl auch der Mann der Familie) anscheinend nur trampelnd oder rennend in der Wohnung fortbewegen teilweise bis 22.30 oder länger – beinahe täglich klingt es zudem so als würden oben Möbel verrückt werden, jemand auch Couch oder Bett herumspringen oder die Leute in der Wohnung Kegeln oder Bowlen – die Kinder der gesamten Nachbarschaft (größtenteils ca 8-12 Jahre alt) spielen vielfach unbeaufsichtigt und extrem lautstark (auf über die Mittagszeit und teils bis nach 20 Uhr) auf dem Hof (am liebsten mit Bobby-Cars und Rollern direkt unter dem Fenster unseres Kinderzimmers ) und rennen mit schmutzigen Spielsachen (oder gern auch mal mit von Eis oder Schokolade verklebten Händen) durch die aufgehängte Wäsche sämtlicher Mieter – usw… Unser derzeitiges Hauptproblem ist allerdings das der Müllplatz zum Mai diesen Jahres vom gemeinsamen Hof der Häuser direkt vor unser Wohnzimmerfenster verlegt wurde (der Abstand zum Fenster ist nicht einmal 2 Meter). Das Wohnzimmer können wir seither nichtmehr wirkungsvoll lüften. Wenn es draussen warm ist riecht es als würden wir auf einer Müllkippe wohnen – und die Wespen, Fliegen und Bremsen die vor unserem Fenster herumfliegen können wir drinnen einfach nicht gebrauchen. Somit können wir nur Lüften, wenn es regnet was zu einer erhöhten Luftfeuchtigkeit im Raum führt. Abgesehen von der Geruchsbelästigung ist Tag und Nacht immer wieder der Lärm aller 14 Mietparteien (und da der Platz von der Straße aus frei zugänglich ist auch noch etlichen Passanten) zu hören, die versuchen, Ihren Müll in die Tonnen zu quetschen. Wir haben die Hausverwaltung Anfang Juli schriftlich dazu aufgefordert den Müllplatz von dort zu entfernen und eine Mietminderung angedroht sollte der Mangel bis zum 01.08. nicht behoben sein – bis heute hat sich allerdings noch überhaupt nichts bewegt. Kein Schreiben des Vermieters, der Hausverwaltung oder irgendeine Aktivität am Müllplatz. Hierzu aber jetzt doch nochmal die Nachfrage – ist in diesem Fall eine Mietminderung rechtens? Genügt eine Anzeige und Ankündigung bei der Hausverwaltung oder müssen wir den Hauseigentümer direkt in Kenntnis setzen? Ist eine Minderung von 30% zu hoch? Wären 20 oder gar 15% angemessener? Für einen Rat wäre ich sehr dankbar. MFG
Hallo Herr Ball, da der Müllplatz erst nach Ihrem Einzug verlegt wurde – Sie damit also nicht rechnen konnten – sehe ich ganz klar einen wohnwertmindernden Mangel. 30% halte ich aber für weit überzogen. Selbst 15% sind recht viel. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ist es möglich/sinnvoll/ratsam, zunächst einen geringeren Betrag zu wählen und eine Erhöhung des Minderungsbetrages später vorzunehmen, wenn der Mangel auch weiterhin nicht behoben wird, oder sollte man bei einer Minderungsquote bleiben, wenn man diese einmal gewählt hat? Muss ich den Eigentümer direkt informieren, oder genügt der Weg über die Hausverwaltung? Was haben wir im weiteren Verlauf für Möglichkeiten, wenn die Hausverwaltung weiterhin keine Reaktion zeigt? Viele Grüße, Ball
Hallo Herr Ball, ich würde die Minderungsbetrag festlegen und dabei bleiben. Mir fällt jedenfalls keine gute Begründung ein, warum man den Satz verändern sollte. Es sei denn der Mangel wird größer / kleiner. Wenn die Hausverwaltung immer Ihr Ansprechpartner war, dann richten Sie die Minderung auch an die Hausverwaltung. Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, bleibt Ihnen nur die Minderung dauerhaft aufrecht zu erhalten oder ein Umzug. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, wir wohnen seit dem 01.04.2012 in unserer neuen Wohnung. Wir haben 2 Balkone, einen nach vorne zur Straße und einen nach hinten in den Gemeinschaftsgarten. Am 23.06.2012 bekommen wir einen Brief vom Vermieter das beide Balkone zeitgleich ab dem 02.07.2012 saniert werden und nicht betretbar sind. Bis dahin sind die Balkone zu räumen und alles zu entfernen (Markisen usw.) Die Arbeiten dauern vorraussichtlich bis zum 28.09.2012 wovon ich aber nicht ausgehe da in den ersten 2 Wochen alles sehr laut abgerissen wurde und seitdem nichts mehr passiert ist. Jetzt haben wir vorne und hinten ein Gerüst vor Kinder- und Schlafzimmer und keine Geländer an beiden Balkone. Die Türen der Balkone sind von außen verschlossen. Diebstahlschutz für die Türen wurden uns schriftlich angekündigt aber bis heute nichts passiert. Als wir im April hier eingezogen sind war meine Frau im 8. Monat schwanger. Unser Kind kam dann Ende Mai. Das wußte der Vermieter. Nun die Frage hätte man uns nicht beim Einzug bescheid geben müssen, das bald Umbauarbeiten stattfinden? Hätten wir das beim Einzug oder bei der Besichtigung 2 Monate vorher gewusst, wären wir mit unserer Neugeborenen Tochter nicht hier eingezogen. Wir haben erst eine Woche vorher einen Brief bekommen. Können wir die Umzugs- und Renovierungskosten zurückverlangen? Wir haben bereits eine neue Wohnung da wir hier sofort wieder ausziehen wollen. Und kann ich in der Kündigungszeit die Miete kürzen? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht und wann müßte ich dann raus, die neue Wohnung wäre erst ab dem 01.10. frei? Mfg
Hallo Werner, ich bin nicht sicher ob der Vermieter die tatsächlich über die Bauarbeiten informieren musste oder auch konnte. Vielleicht hat sich der Vermieter (aus welchen Gründen auch immer) erst jetzt zur Sanierung entschlossen. Es wird schwer nachzuweisen sein, das er hier falsch gehandelt hat. Ja, sie Können aufgrund des Lärm und der eingerüsteten Balkone die Miete angemessen mindern. So lange, bis die Sanierung abgeschlossen ist. Ein außerordentliche Kündigungsmöglichkeit oder das Einfordern von Umzugskosten sehe ich hingegen nicht. Wenn Sie heute kündigen, könnten Sie reguläre Ende Oktober ausziehen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Werner, Modernisierungen muss der Vermieter bei Zeiten ankündigen, damit er die Miete erhöhen kann. Bei Ihnen handelt es sich ja um Instandhaltung und nicht um eine Modernisierung. Daher sind keine besonderen Ankündigungen zu beachten. Zum einen können Sie die Miete im die Balkonflächen mindern und eine Mietminderung wegen dem Baulärm vornehmen (siehe Link). Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich habe nun seit einem Monat kein Gas mehr in der Wohnung (Herd/Backofen), weil im Keller bei Reparaturarbeiten was danebengegangen ist. Anfangs hieß es, man würde sich schleunigst um alles kümmern. Nach viel Tefonieren bekam ich nach einer Woche zumindest ersatzweise eine Kochplatte. Auf die bin ich nun seit etwas mehr als drei Wochen angewiesen. Ein Zustand, der extrem provisorisch ist. – Was würden Sie in diesem Rahmen für eine Mietminderung geltend machen? Freundliche Grüße, Rainer
Hallo Rainer, hier ein Urteil: LG Berlin, Az. 61 S 171/80, aus GE 1981, S. 673. Nach dem Urteil ist eine Minderung von 5% bei einem nicht nutzbaren Herd angebracht. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, Anfang April ist eine Familie aus unserem Mehrfamilien Haus gezogen worauf dann auch sofort die Bauarbeiten in der Gesamten Wohnung angefangen haben (Lärm, Staub bzw. Dreck im Treppenhaus) mittlerweile ist alles fertig. Da eine Familie aus unserem Haus die Neurenovierte Wohnung genommen hat,musste dann natürlich auch diese Alte Wohnung neu renoviert werden das heißt also, seit gestern sind die Bauarbeiter wieder voll am Arbeiten mit (Lärm, Staub und Dreck) da ich jetzt Nachtschicht habe und morgens nach Hause komme kann man sich ja vorstellen wieviel Schlaf ich dann bekomme 🙁 jetzt wollte ich erstmal nachfragen wie man mir Entgegen kommen muss bzw wie hoch evtl eine Mietminderung sein wird? MFG Jens
Hallo Herr Berger, die Höhe einer Mietminderung legen Sie selbst fest. Hier ein paar Anhaltspunkte für eine Mietminderung wegen Baulärm. Aus der Ferne ist leider überhaupt nicht einzuschätzen, in wie weit ein Mangel vorliegt und wie groß der Mangel ist. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt! Nachdem ich meinen Vermieter auf eine bei starken Regenfällen undichte Fensterbank hingewiesen habe (bei starkem Regen dringt Wasser von unterhalb der Fensterbank ein und flutet ggf. meine Wohnung) blieb eine Behebung des Schadens aus. In einem (Erst-)Schreiben (mit Empfangsbestätigung) Wochen später (Oktober 2011) hab ich nochmals die Mängel geschildert (außerdem undichte und milchige Fenster) und eine Mietminderung um 15% der KM nach verstrichener 6wöchiger Frist angedroht. Gesagt, getan. Seither überweise ich eine gekürzte Miete, woraufhin der zuständige Bearbeiter mir schriftlich per Email eine Behebung der Schäden zugesagt hat. Monate später im März erhalte ich ein Schreiben der Hausverwaltung, eine neue Mitarbeiterin weist mich darin auf die Fehlbeträge (der gekürzten Miete) hin. Ich erläuterte ihr den Sachverhalt, wies auf den Schriftverkehr mit ihrem Vorgänger hin (auf den sie keinen Zugriff haben will) und überweise weitere 5 Monate nur gekürzte Miete. Nun kam mitte August erneut ein Hinweis derselben Bearbeiterin auf die wachsenden Fehlbeträge. Auf dieses Schreiben habe ich natürlich auch geantwortet: Kernaussage war darin, dass ich die Rechtmäßigkeit des Schreibens nicht anerkenne und solange wie die bekannten Schäden nicht behoben sind, weiter nur die gekürzte Miete überweise. Die Zahlungsfrist für die Fehlbeträge wird morgen verstreichen, bin ich mit den gesendeten Dokumenten/erhaltenen Reparaturzusagen auf der sicheren Seite?
Hallo Erik, ich kann Ihnen leider nicht sagen wie sicher die Seite wirklich ist. Meiner Meinung nach haben Sie sich aber absolut richtig verhalten. Mehr können Sie nicht machen. Die Verwaltung soll die Schäden beheben und Sie werden wieder die volle Miete zahlen. Im Zweifel würde ich Ihnen aber eine rechtliche Beratung empfehlen. Die nachdem wie sich die Sachlage mittlerweile entwickelt hat. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich bin über Google auf ihren sehr informativen Blog gestoßen und hoffe, sie können mir vielleicht Tipps geben ? Ich wohne in einer Altbauwohnung und da der Mieter über mir, aufgrund seines Alters ins Heim gekommen ist, wird die Wohnung jetzt komplett saniert. Neben den sonstigen “Arbeitsgeräuschen” stören insbesondere die Geräusche, der Bohrmaschienen, die das Telefonieren, Musik hören, Lesen, Fernsehen, Schlafen usw. (fast bzw. zeitweise) unmöglich machen. Gearbeitet wird von ca. 8-16 Uhr. Die Sanierungsarbeiten wurden höchstens zwei Wochen vorher angekündigt und sollen wohl zwei Monate dauern. Eventuell ist es auch erforderlich in meiner Wohnung zu arbeiten. Und jetzt der Grund, warum ich so verunsichert bin: Die Wohnung ist eine Genossenschaftswohnung (Verein), wo es statt einer Kaution eine Dividende gibt. Macht da eine Mietminderung Sinn? bzw. habe ich eine Chance eine Mietminderung zu bekommen? Vielen Dank und freundliche Grüße !
Hallo Björn, wenn die Genossenschaft sich nicht an den Nutzungsvertrag mit Ihnen hält und Ihnen für einen Zeitraum X keine mangelfreie Wohnung zur Verfügung stellt, sehe ich keine Grund warum eine angemessene Mietminderung aufgrund des Mangels (Lärm) nicht möglich sein sollte. Eine Mietminderung bekommen Sie allerdings nicht, sonder Sie müssen selbst die Miete mindern. Sie brauchen grundsätzlich nicht fragen ob Sie mindern dürfen. Sie müssen den Mangel aber selbstverständlich anzeigen. Aber Achtung: Wenn die Mietminderung nicht gerechtfertigt oder zu hoch ist, geraten Sie im schlimmsten Fall in Mietrückstand und riskieren die Kündigung. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, vielen Dank für Ihre Antwort 🙂 Zwei DInge beschäftigen mich da aber noch: Und zwar ist die Mietminderung erst ab dem Tag gültig, ab dem der Mangel beim Vermieter angezeigt wurde? Rückwirkend geht das nicht? Wie ist das denn jetzt in meinem Fall? der Vermieter hat die Sanierungsarbeiten ja vorher angekündigt, also ihm war ja schon vor den arbeiten klar, das ein Mangel entsteht? Und ich hatte dem Vermieter sofort am ersten Tag eine kurze Mail geschireben, bezüglich Mietminderung bzw was er davon hält und aufgrund welcher Mängel ich dafür wäre. Darauf kam aber bisher keine Antwort. Wäre das denn ausreichend um ab dem ersten Tag an zu mindern? Und wie viel Prozent halten sie denn für angemessen? – Es handelt sich halt um Sanierungs/Modernisierungsarbeiten (also die Wohnung wird komplett neu gemacht – Bad, Gas, E-Installation usw), die sind nicht immer gleich Laut/Belastend. An manchen Tagen ist, wegen der lauten Bohrgeräusche, fast kein „normales“ wohnen/leben mehr möglich und an anderen Tagen ist es nur ein gelegendliches Hämmern. noch mal vielen, vielen Dank !!!
Hallo Björn, man mindert nach Meldung des Mangels und Ankündigung der Minderung. Ob Ihre Mail ausreicht kann ich Ihnen leider nicht sagen, auch die Höhe ist immer Einzelfall- und von der individuellen Beeinträchtigung abhängig. Recherchieren Sie hier man besten nach Urteilen, die Ihnen Anhaltspunkte liefern können. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich finde es wirklich toll, wie Sie all den Mietern hier im Forum helfen und hoffe nun, dass Sie auch mir Klarheit verschaffen können. Ich möchte ganz kurz schildern, worum es im Wesentlichen geht. Ich miete eine Wohnuhng von einem privaten Vermieter. Meine Dusche ist undicht, es tritt bei Benutzung viel Wasser aus. Dadurch hat sich der Boden im Bad schon angehoben, die Tür lässt sich deswegen nicht mehr vollständig öffnen und aus den herausgesprengten Fliesenfugen blüht mittlerweise schwarzer Schimmel. Angezeigt wurde das alles im August 2011, der Vermieter war auch zur Besichtigung da. Nach Erstellung eines Gutachtens Anfang September und dem Versprechen, die Mängel zu beseitigen, ist nichts mehr passiert. Ich gehe hoffentich Recht in der Annahme, dass ich für den laufenden Monat die Kaltmiete kürzen kann (hätten Sie einen Tipp zur prozentualen Höhe, die hier angemessen ist?), aber geht dies auch rückwirkend zum September 2011? Wie gesagt, der Mangel war dem Vermieter seit August 2011 bekannt. Und kürzlich las ich, dass auch bei Zahlung der Miete in voller Höhe das Minderungsrecht auch über einen längeren Zeitraum nicht verwirkt würde… Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße Marie
Hallo Marie, eine rückwirkende Minderung sehe ich nicht. Sie hätten ab September 2011 unter Vorbehalt zahlen müssen, dann wäre die Mietminderung auch rückwirkend möglich gewesen. Die Miete mindert man immer von der Warmmiete. Ansonsten sehe ich eher eine kleine Mietminderung im einstelligen Prozentbereich. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich wohne seit 3 Jahren in einer 2,5 Zimmer Wohnung. Seit 2 Jahren und 11 Monaten wird vor meinem Fenster aus einer zweispurigen Straße eine vierspurige Straße gebaut. Davon hat micht der Vermieter damals nicht in Kenntnis gesetzt. Zu allem übel kommt jetzt noch direkt vor meinem Balkon auf der andere Straßenseite eine Tankstelle hin. Die Baustelle verursacht Staub und Lärm. Macht es Sinn die Vermieter (eine GmbH) aufzufordern eine angemessene Mietminderung vorzuschlagen oder sollte man direkt hingehen und sagen: Ab dann und dann x % weniger. Viele Grüße Tied
Hallo Tied, eine Mietminderung können Sie in Abstimmung mit dem Vermieter vornehmen, das wäre der „nette“ Weg. Grundsätzlich brauchen Sie den Vermieter aber nicht fragen, ob eine Minderung möglich ist. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, im Mai sind wir umgezogen. Uns wurde da weder vom Makler noch vom Hausmeister gesagt das über uns die Wohnung saniert wird. Nun ist es ständig laut und dreckig. Da ich im Schichtdienst arbeite finde ich keinen Schlaf mehr! Kann ich Mietminderung verlangen? Danke Ihnen
Hallo Herr Höppner, ich sehe im Lärm und im Dreck einen Mangel, meiner Meinung nach können Sie die Miete angemessen mindern, ja. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, uns flatterte ein Brief unseres Gasversorgers ins Haus, in dem stand, dass auf Grund offener Rechnungen unseres Hauseigentümers die Heizung und das Warmwasser abgedreht wird. Nun ist es in unserem Mehrfamilienhaus so, dass jede Wohnung einem anderen Vermieter gehört. Auf Grund der Tatsache, dass jede Wohnung einen solche Brief bekommen hat, gehen wir davon aus, dass die Verwaltungsfirma, die für die Zahlungen verantwortlich ist, nicht gezahlt hat. Die Vermieter überweisen das Geld an die Verwaltungsfirma – diese überweist dann an unseren Energieversorger. Wir riefen bei dieser Firma an. Die sagten uns, dass sie auf Grund von Urlaub etc. mit den Zahlungen etwas im Rückstand sind und dass das Problem geklärt werde. Nach Rückfrage bei unserem Energieversorger stellte sich aber heraus, dass seit einigen Monaten schon nicht mehr gezahlt wurde. Unsere Vermieter haben laut eigenen Angaben die Beträge bezahlt. Welche Rechte haben wir als Mieter? Wie kann man dagegen vorgehen? Haben wir ein Recht auf Heizung, gerade jetzt, wenn der Winter kommt? MfG
Hallo Herr Lange, Ansprechpartner für die Heizversorgung sind die jeweiligen Vermieter / Eigentümer der Eigentumswohnungen. Alles weitere müssen die Eigentümer mit der WEG-Verwaltung / Hausverwaltung klären. Wenn Sie keine Heizung und kein warmes Wasser mehr haben, bleibt Ihnen als Mieter (letztes Glied in der Kette) nur die Möglichkeit der Mietminderung. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, guten Tag Herr Hundt. Ihr Blog ist wirklich super! Danke, dass Sie versuchen, den Leuten Hilfestellungen zu geben, denn ich kann die Verzweiflung mancher Mieter hier sehr gut nachvollziehen, da mich ähnliche Probleme plagen. Wem muss ich die Mietminderung bekannt geben, dem Verwalter, der hier am/im Haus alles macht oder dem Eigentümer? In meinem Fall ist der Verwalter der Vater des Eigentümers. 2 Jahre lang wurde über meiner Wohnung der Dachboden vom Verwalter zur Wohnung umgebaut. Dabei hat er alles selbst gemacht und keine Fachfirma beauftragt. Nun sind seit ca. 5 Monaten oben sehr junge Mieter mit Kind eingezogen und offensichtlich hat der Verwalter nicht gut gedämmt. Das Trampeln, Laufen, Poltern und die Stimmen sind extrem laut zu vernehmen, ich kann fast mitschreiben, was über mir gesagt wird. Auch das Liebesspiel und lautes Lachen ist nicht zu überhören. Wenn die Mieter laufen, knarrt der Holzboden und es wummert, klappert und vibriert überall in meiner Wohnung. Wenn dazu noch das Kleinkind durch die Wohnung rennt, kommt es einem vor, als ob gleich die ganze Decke zusammenbricht, der Boden vibriert wie bei einem Erdbeben. Ein Gespräch mit dem Mieter vor 4 Monaten war ohne Erfolg. Er hat da an einem Feiertag um 6:00 Uhr morgens angefangen, in der Wohnung rumzuwerkeln. Ein normales Aufwachen ist unmöglich. Wenn die Mieter oben um 7:00 Uhr wach sind, müssen wir ebenfalls aufstehen, denn das Trampeln und Poltern ist unerträglich. Für meinen Mann ist das ziemlich nervtötend, da er bis spät abends arbeitet. Das größte Problem jedoch ist, das mein 3 Monate altes Baby am Wochenende (wo die Mieter alle 3 da sind) nicht zum Schlafen kommt, da durch den erheblichen Lärm weder Schlafzimmer noch Kinderzimmer genutzt werden können. Dort halten sich die Leute oben meistens auf und die Psyche meiner Familie ist echt am Ende. Der Verwalter wurde mehrfach darauf angesprochen und er versicherte ständig, er wolle was tun und den Zwischenraum mit mehr Wolle auskleiden. Er könne sich den Lärm nicht vorstellen/erklären, da doch gedämmt sei, aber bis jetzt ist jedoch noch nichts passiert. Zudem glaube ich kaum, dass noch etwas mehr Wolle das Problem behebt und ferner bedeutet das Schmutz und Staub für meine Wohnung, da er die Styropor-Platten aus unserer Decke ja dann komplett entfernen müsste und ich dies meinem Baby doch nicht zumuten kann. Aus diesem Grund will ich nun die Miete mindern, bis wir eine neue Wohnung gefunden haben (es ist zudem ein Fachwerkhaus und im Winter ist die Wohnung sehr kalt, da der Verwalter auch die Heizung nicht immer komplett heiß stellt), denn ich sehe nicht ein die volle Miete zu zahlen, wenn ich 3 Tage die Woche 2 Zimmer nicht benutzen kann. Nur habe ich kein Beispiel gefunden, wieviel Prozent denn in meinem Fall möglich sind und ich weiß nicht, an wen ich denn die Beschwerde mit Mietminderung senden soll. Wenn Sie mir einen Rat geben könnten, wäre ich sehr dankbar. Mit besten Grüßen
Hallo Amanda, wenn der Verwalter tatsächlich immer Ihr Ansprechpartner war und Sie auch den Mietvertrag mit dem Verwalter abgeschlossen haben, sehe ich kein Problem, wenn Sie auch eine Mietminderung an den Hausverwalter richten. Schließlich vertritt dieser den Eigentümer. Wenn Sie sich eher unsicher sind, richten Sie die Mietminderung an den Vermieter / Eigentümer. Damit sind Sie in meinen Augen auf der sichersten Seite. Wie hoch die Mietminderung wegen der nicht voll funktionstüchtigen Heizung und der Lärmbelästigung ausfallen kann, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Mietminderungen sind immer Einzelfallabhängig und aus der Ferne natürlich noch schlechter zu bestimmen als für Sie vor Ort. Dennoch viel Erfolg beim weiteren Vorgehen. Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, seid dem 07.09 ist die Gasversorgung auf Grund von Undichtigkeiten in der Gasleitung eingestellt. Am 17. und 18. muss ich den ganzen Tag zu Hause sein, um den Schaden beheben zu lassen. Nun meine Frage: Kann ich eine Mietminderung einfordern, obwohl der Vermieter sich direkt darum gekümmert hat? 11 Tage musste/muss ich ohne Warmwasser auskommen, was zu einer eindeutigen Einschränkung der Lebensqualität führte, also habeich doch das Recht?!?! Und wenn ich eine Mietminderung fordere um welchen % -Satz geht das? Ich habe gelesen zwischen 10% und 30%. Kann ich das einfach entscheiden und worauf muss ich achten? Da die Handwerker heute und morgen hier sind und versuchen das Problem zu lösen, weiß ich noch nicht ob es bei 11 Tagen bleibt oder mehr werden. Sollte man den Brief erst abschicken, wenn der Schaden wieder behoben ist und man konkret berechnen kann wieviele Tage eine Mietminderung wirkt? Ich freue mich sehr auf ein bisschen Hilfe.
Hallo Carola, ob der Vermieter sich sofort um den Schaden kümmert spielt keine Rolle. Entscheidend ist, das ein Mangel vorliegt und Ihr Wohnwert somit beeinträchtigt ist. Ein Mietminderung können Sie rückwirkend nicht mehr geltend machen – Sie sollten somit schnellstmöglich handeln. Ich würde dem Vermieter schreiben, dass Sie sich das Recht einer angemessenen Minderung vorbehalten. Nach Beendigung der Arbeiten entscheiden Sie als Mieterin, welcher Satz angemessen ist. Leider kann ich Ihnen keinen Prozentsatz empfehlen, da jede Minderung Einzelfallabhängig ist. Viele Grüße Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, ich habe in meiner Wohnung mit Lärm während der Nachtruhe zu kämpfen. Ein Nachbarshund der ständig alleine gelassen wird bellt je nach Schicht des Besitzers die ganze Nacht oder ab 4:30Uhr von Montag bis Freitag. Ich und ein paar andere Nachbarn haben uns schon beim Besitzer selber sowie an die Hausverwaltung und die jeweiligen Vermieter gewendet. Besserung gab es bis jetzt kaum. Es fing an mit 4 Wochen Lärm und dann war 4 Wochen wieder Ruhe. Seit einer Woche geht das ganze schon wieder los. Hab ich das recht meine Miete zu mindern? Welche Fristen muss ich setzen und welchen Minderungssatz darf ich anwenden? Es gibt Gerichtsentscheidungen bei denen ich von 20% gelesen habe. Gilt das für die Kalt- oder Warmmiete? An schlafen ist in den Lärmzeiten nicht zu denken. P.S. Wir haben schon eine Beschwerdeliste an die Verwaltung geschickt und ein Bellprotokoll dem Stadtamt zukommen lassen. Die Polizei darf angeblich nichts machen. Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Hallo Lutz, die Miete mindert man immer von der Warmmiete ausgehend. Wie hoch eine Mietminderung in Ihrem Fall tatsächlich ausfallen könnte, kann Ihnen niemand verlässlich sagen. Der Weg nach passenden Urteilen zu suchen ist aber auf jeden Fall ratsam. Viele Grüße Dennis Hundt
Von der Hausverwaltung liegt ein Schreiben vor, das im kommenden Monat Sanierungsarbeiten an den Abwasserleitungen vorgenommen werden müssen. Zu diesem Zweck werden in der einen Woche die Leitungen der einen, in der anderen Woche die Leitungen der anderen Gebäudehälfte in der Zeit von 8:30 Uhr bis 17:00 abgestellt. Für diesen Zeitraum wird lediglich Zugang zu einer Toilette ermöglicht. Im Haus befinden sich ca. 50 Mietwohnungen. Meine Frage nun: Ist das ein Grund zur Mietminderung oder kann vom Mieter verlangt werden, für diesen Zeitraum die Sanierungsarbeiten hinzunehmen? Mit freundlichen Grüßen
Hallo Anna, Sie müssen die Arbeiten einerseits hinnehmen, dulden und zulassen. Auf der anderen Seite ist Ihr Wohnwert für die Sanierungszeit gemindert, wodurch eine Mietminderung möglich sein sollte. Ich würde Ihnen raten nach passenden Urteilen zu recherchieren und sich von diesen inspirieren zu lassen. Viele Grüße Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, welches an sich schon sehr hellhörig ist. Nun wird seit letztem Freitag die Wohnung unter meiner komplett saniert. Die Bauarbeiten waren in keinster Weise angekündigt. Pünktlich um 8 Uhr morgens geht es mit dem Baulärm los. Es ist zeitweise nicht auszuhalten. Mein ganzer Boden vibriert und mein Geschirr im Schrank klappert. Täglich hört man die Baumaßnahmen bis 20 Uhr, auch samstags. Ich weiss nun nicht wie ich am Besten vorgehen kann. Um eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen
Hallo Jenny, so viele Möglichkeiten gibt es in Ihrem Fall nicht. Entweder Sie nehmen die Bauarbeiten so hin. Oder Sie nehmen die Bauarbeiten hin und mindern die Miete (als Trostpflaster). Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag lieber Herr Hundt, wir wohnen bereits mehrere Jahre in einem Mehrfamilienhaus, dieses befindet sich an einer S-Bahn Haltestelle und einer mehrspurigen Gleisanlage (Stellwerk) und wird zusätzlich noch von diversen Fernverkehrszügen „beschallt“. Jetzt haben wir eine Baustelle vor der Türe (Gebäude mit sehr hartem Betonfundament werden mittels eines Baggers (Pressluft) abgetragen) die teilweise sehr früh morgens und auch sehr lange abends Lärm verursacht (auch nach 18 Uhr). Besteht Ihrer Einschätzung nach eine Chance, eine ordentliche Mietminderung zu erreichen? Diese Baustelle wird über mehrere Jahre bestehen, auch die Auslastung der Güterzugstrecke hat sich wegen der Baustelle „über Nacht“ verdoppelt, was ebenfalls mehr Lärm bedeutet. Zusätzlich zu o.g. Problem hat das Haus ein verglastes Atrium über mehrere Stockwerke. In diesem Atrium wird geraucht. Der Rauch zieht leider in unsere Wohnung und trotz Erneuerung der Türdichtungen, ist keine merkliche Verbesserung eingetreten. Den kleinen Innenbalkon zum Atrium hin, können wir deshalb nicht mehr nutzen (die Geländer sind bereits vergilbt vom aufsteigenden Rauch). Gibt es eventuell auch da eine Möglichkeit, eine Mietminderung oder ein komplettes Rauchverbot zu erwirken? Kann der Vermieter von uns verlangen, dass die Geländer im Falle einer Terminierung des Mietverhältnisses unsereseits gestrichen werden müssen, obwohl wir den Dreck nicht verursacht haben? Herzlichen Dank für Ihre Antwort und Ihren unermüdlichen Einsatz!
Hallo Felix, ich denke trotz Grundlärm durch die Bahn sollte eine Mietminderung wegen der Baustelle möglich sein. Auch das verrauchte Atrium stellt einen Mangel dar. Wenn Sie sich unsicher beim weiteren Vorgehen sind, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie uns vielleicht noch bei folgenden Fragen behilflich sein: 1. Ist die Beratung durch einen Anwalt im Falle eines Streitfalls vor Gericht vom Vermieter zu bezahlen (sollte dieser den Streitfall verlieren). 2. Wäre es ratsam in einem solchen Fall eine Rechtschutzversicherung für Mieter abzuschließen und mit der Minderung bis zur Gültigkeit dieser Versicherung zu warten? (m.E. 3 Monate) 3. Kann man im ersten Anlauf dreist vorgehen und „einfach“ einen Betrag x ansetzen z.B. 40 % Minderung der Kaltmiete, um dann einen erträglichen Erfolg durch die Korrektur des Vermieters zu erzielen? Wie hoch sind Ihrer Erfahrung nach die Chancen, eine solche Mietminderung ohne Rechtsstreit zu erlangen? Danke für Ihre Einschätzung! Beste Grüße Felix
Hallo Felix, das sind alles Fragen die Ihnen ein Anwalt viel besser beantworten kann. Ich kann und darf Sie hier nicht rechtlich beraten. Viele Grüße Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, Ich wohne mit 3 Mitbewohnern zusammen in einer Wohngemeinschaft und wir haben seit mehreren Monaten einen Mäusebfall in der Küche. Der Kammerjäger war auch schon, auf Kosten des Vermieters, mehrmals bei uns in der Wohnung. Jedoch haben seine Bemühungen, das Problem mit den Mäusen nicht verbessert. Mittlerweile hat die Mäuseplage ein nicht weiter tragbares Ausmaß angenommen (Mäusekot in Vorratsschränken, jede Menge „angeknaberte“ Lebensmittel, die weggeschmissen werden müssen etc.). Wir haben jetzt auch damit begonnen, Totfallen aufzustellen und müssen die gefangenen Mäuse sogar eigenhändig entsorgen. Nun würden wir gerne die Miete mindern. Wir wohnen im Stadtzentrum, haben aber eine Miete von ca 10€/qm, was für diese „Kleinstadt“ schon sehr hoch ist. Können wir da ohne weiteres die Miete mindern? Wären da 50% Minderung drin? Wir würden uns über einen kurzen Kommentar sehr freuen. beste Grüße!
Hallo Christin, eine Mietminderung sollte beim Schädlingsbefall durchaus möglich sein, allerdings halte ich 50% für sehr weit überzogen. Recherchieren Sie am besten nach ähnlichen Fällen / Urteilen, die Ihnen einen Ansatz für die Höhe der Mietminderung geben könnten. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, ich habe im Wohnzimmer Risse von bis zu 5mm Breite, die auch an der Außenfassade sich weiterziehen, es gab bereits eine Wohnunsbessichtigung mit dem Verwalter, diese ist jetzt 4 Wochen her. Noch hat man sich für keinen Handwerker entschieden. Jedoch ist jetzt das Problem aufgetreten, dass durch die Absenkung auch die Fenster beeinträchtigt sind, d.h. ein Spalt von 4mm zwischen Fensterrahmen und Wand, man kann von außen ein Linial nach innen schieben. Ist dies ein Grund für eine Mietmindeurng? Der Verwalter meinte, ich solle es mit Klebestreifen abkleben. Vorallem jetzt wo die Heizsaison beginnt. LG Lisa Schaffner
Hallo Lisa, je nach Ausmaß können Risse in der Wand und zwischen Wand und Fenster meiner Meinung nach einen Grund für eine Mietminderung bilden. Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit werden schlichtweg Ihre Heizkosten aufgrund der Baumängel steigen. Sie sollten um schnellstmögliche professionelle Abdichtung bitten. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag Herr Hundt, zu Beginn des Monats bezog ich mit meiner Lebensgefährtin eine 3-Raumwohnung in einem 4-Parteienhaus. Kurz vor dem Einzug informierte mich der Vormieter über eine nasse Stelle an der Wohnzimmerwand, die beim Auszug hinter den Möbeln zum Vorschein kam. Dies meldete er auch der Hausverwaltung. Bei der Wohnungsübergabe war an dieser Stelle schon die Tapete entfernt und es wurden Vermutungen seitens der Hausverwaltung zur Ursache vorgebracht. So soll im Nachbarhaus auf gleiche Höhe ein Badezimmer sein, wo wahrscheinlich die Dusche defekt ist. Nachdem ich einen Tag später die Scheuerleiste entfernt habe, weil ich sowieso die komplette Wand tapezieren wollte entdeckte ich auch Schimmel an der Wand und an der Scheuerleiste. Nach einem Anruf meinerseits kam dann ein Mitarbeiter des zuständigen Objektmanagementes und maß die Feuchtigkeit der Wand. O-Ton: „Da reicht die Anzeige des Gerätes nicht mehr aus.“ Egal, man versprach uns sich darum zu kümmern. Seitdem vertröstet mich die Hausverwaltung damit, dass der Installateur, der die Dusche im Nachbarhaus eingebaut hat nicht zu erreichen sei usw. Meistens erreiche ich sie gar nicht erst. Die Hauseigentümer sind laut Aussage der Hausverwaltung informiert. Was kann ich jetzt tun, da wir uns nach wie vor in der Ursachenforschung befinden? Vielen Dank für Ihre Antwort LG, Eric
Hallo Eric, ich wird nur die Möglichkeit bleiben weiterhin „Druck“ zu machen. Wenn sich tatsächlich nichts tut, könnte auch eine Mietminderung möglich sein. Offensichtlich ist der Wohnwert ja durch die feuchte Wand gemindert. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag Herr Hundt, seit 3 Monaten habe ich einen Wasserschaden an der Decke des Schlafzimmers (es ist eine 2 Zimmerwohnung/WG) Anscheinend war schon vor unserem Umzug genau dort ein Wasserschaden, der davor noch beseitigt wurde. Seit 3 Monaten bin ich hinter der Hausverwaltung her. Anscheinend haben sie sich auch mal mit einem Dachdecker in verbindung gesetzt, aber der scheint dir Ursache nicht rauszufinden. Trotzdem verlier ich langsam die Gedult. Sobald es an einem Tag regnet, wird es aufs neue nass und fängt an zu riechen (Ich leide unter Asthma). Jetzt meine Frage, die Miete wird bei uns monatlich direkt vom Konto abgebucht. Kann ich dann trotzdem Mietminderung beantragen? Unsere Miete sind 760 Euro warm, wäre da 10% angebracht? Herzlichen Dank um vorraus! Sofia
Hallo Sofia, wie hoch einen Minderung sein kann, kann ich hier leider nicht sagen. Sie können der Verwaltung einen Brief schreiben, dass Sie die Mietzahlungen ab sofort unter Vorbehalt der Minderung leisten, damit halten Sie sich alle Optionen offen. Alternativ können Sie den Lastschrifteinzug widerrufen – das ist jederzeit möglich. Viele Grüße Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, ich habe mir Ihre Informative Website angeschaut und hoffe nun Sie können auch mir eine Hilfestellung zu meinem Problem geben! Wir wohnen seit 3 Jahren in einer Altbauwohnung im Obergeschoss. Genauso lange wie wir dort wohnen haben wir Probleme mit der Heizanlage. Die Heizung wird auf voller Stufe wenn überhaupt nur Lauwarm. Ich habe zu Unterschiedlichen Zeiten nachgesehen und seit ein paar Tagen eine Liste dazu erstellt. Der Vermieter hat von der Mietpartei im Erdgeschoss schon die Mitteilung erhalten das die Heizung kalt ist. Auch die Aufforderung den Mangel zu beseitigen hat er schon mehrmals von denen erhalten. Von uns hat er jedes Jahr den Mangel angezeigt bekommen ohne das sich etwas geändert hat. Bisher haben wir mit Holz zugeheizt. Dieses war bisher auch immer mit in den Nebenkosten enthalten. Dies ist aber im Mietvertrag nicht aufgeführt oder sonst schriftlich festgehalten worden. Dieses Jahr hat der Vermieter kein Holz zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Nebenkosten sind gleich geblieben. Unser Wohnung kalt weil ich es nicht einsehe jetzt zuzüglich nochmal Holz zu bestellen. Mittlerweile haben wir die Kündigung des Mietverhältnises ausgesprochen und auch dort nochmal darum gebeten die Wohnung für den Rest der Zeit bewohnbar zu machen. Meine Fragen wären hierzu: 1) Da der Auszug erst zum 01,01.2013 statt findet. Können wir auf das bestellen des Holzes bestehen? 2) Kann ich ohne weiteres Vorgehen eine Mietminderung durchführen? 3) Reicht es aus wenn der Vermieter von einer Mietpartei in diesem Jahr Bescheid bekommen hat das ein Mangel besteht oder muss jeder Mieter separat den Mangel anzeigen? 5) Wie oft muss ich den Mangel mitteilen? Reicht es wenn man dem Vermieter letztes Jahr schonmal auf den Mangel hingewiesen hat? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten! Mit freundlichem Gruß Desiree
Hallo Desiree, gerade das zur Verfügung gestellte Holz macht Ihren Fall schwierig. Jeder Mieter muss in meinen Augen den Mangel in seiner Wohnung anzeigen, oder alle gemeinsam. Wenn Sie eine zentrale Heizanlage haben, sollte diese auch die Wohnung wärmen. Bevor Sie die Miete mindern, würde ich mich am Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen. Viele Grüße Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, auch ich hätte heute eine Frage zur einer Mietminderung. Folgendes Problem haben wir: Ich wohne nun schon seit 4 Jahren in einem alten Haus, welches nicht isoliert ist. Nun Hab ich seit einem Jahr das Problem, dass Wasser von draußen in die Wände eindringt. Ich muss dazu sagen, dass ich in einer Dachgeschoss-Wohnung wohne, es in meine Wohnung über eine Treppe geht. Nun ist vor der Treppe eine Türe, logischerweise. Letztes Jahr habe ich bemerkt, dass es über den Rahmen der Türe reintropft als es regnete und zwar sehr stark. Dieses habe ich der Vermieterin gesagt, daraufhin schickte sie einen Bekannten, dieser sah sich alles 2 Minuten an und meinte nur, dass man da das gesamte Mauerwerk aufreißen müsse, um zu sehen, wo das Wasser eindringt. Daraufhin passierte nichts mehr. Nun habe ich vor 2 Tagen mit Entsetzen feststellen müssen, dass sich die Lage verschlimmert hat, nachdem es die letzten Tage sehr viel geregnet hatte. Der Putz fällt teilweise von der Wand, die Wand ist feucht und man sieht die Wasserränder, es schimmelt schon und die teilweise angebrachte Tapete löst sich auch schon von der Wand. Dazu kommt noch, dass der Türrahmen sehr aufgequollen ist und dieser auch schon bröckelt, wenn man das so sagen kann. Die Vermieterin ist Griechin und versteht nur sehr schlecht Deutsch noch dazu ist sie hoch verschuldet, ihr Mann ist vor Jahren gestorben und das Haus ist nicht abbezahlt von daher benutzt sie die gesamte Miete (wir zahlen nur Kaltmiete und KEINE Nebenkosten) um ihre Schulden zu tilgen. Ganz unten im Haus ist ein Ladengeschäft drinnen, im ersten Stockwerk wohnt noch ein junger Mann, dieser befindet sich aber nun seit knapp 3 Wochen in Haft und die Wohnung wird wohl geräumt werden. Ich lebe zusammen mit meiner fast 3-jährigen Tochter und für mich ist diese Situation einfach nicht akzeptabel. Daher wende ich mich nun heute an Sie und würde gerne wissen, kann ich die Miete mindern und wenn ja, um wie viel Prozent? Ich befürchte zwar fast, dass die Vermieterin mir dafür aufs Dach steigen wird, aber ich kann und will diese Situation so nicht auf mir sitzen lassen. Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen Bettina
Hallo Bettina, danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Ich würde die Vermieterin schriftlich und nachweisbar auf den Mangel hinweisen und um Instandsetzung bitten. Passiert dann noch immer nichts, halte ich eine Minderung der Miete für durchaus möglich. Wie hoch eine Minderung ausfallen könnte, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich würde an Ihrer Stelle nach Urteilen recherchieren die ähnlich gelagert sind. Oftmals können Gerichtsurteile gute Ansätze für eine angemessene Minderungshöhe liefern. Viele Grüße Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, ich möchte in Erfahrung bringen wie es sich mit Korrespondenz per Email verhält. Ich hatte bzw. habe immernoch einige Mängel an der Wohnung, die ich dem Vermieter per Email habe zukommen lassen. Es schien auch, dass Email das Hauptkommunikationsmittel ist, so dass ich meine Ankündigung auf Mietminderung nach 2 Monaten auch per Email verschickt hatte. Die Sachbearbeiter der Hausverwaltung sind telefonisch nicht erreichbar oder antworten und vergeben Schadens-Referenznr. auch per Email worauf dessen sich dann die beauftragten Firmen bei mir melden, um die Mängel zu beseitigen. Jetzt habe ich während meiner Recherchen im Internet gesehen, dass Email gar nicht richtig ist. Danke im vorraus für Ihre Hilfe – mit freundlichen Grüßen Sandra
Hallo Sandra, Sie wissen nach Ihrer Recherche mehr als ich. Ich weiss nicht ob die Textform per E-Mail ausreicht. Im § 536 BGB finden Sie dazu nichts. Ich denke die Frage wurde bereits in der Rechtsprechung beantwortet. Recherchieren Sie am besten nach Urteilen in diese Richtung. Schriftform wäre wie immer besser gewesen. Viele Grüße Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, wir meine Familie (2 Kinder, Freund) und ich wohnen in einer 2-Zimmer Whg. 62qm. Unsere Wohnung ist über die Wintermonate eiskalt. Unsere Heizungen sind ständig auf die höchst Zahl gedreht aber unsere Wohnung wird einfach nicht warm. Nach unseren Abmessungen wenn die Türen alle geschlossen sind, habe ich in meinem Wohnzimmer 17 Grad am Nachmittag, im Schlafzimmer 16 Grad und in der Küche 15 Grad. Ich habe unseren Vermieter bereits mehrere male darüber informiert. Die ausage die Fenster werden bzw. die Wohnungen werden im Frühjahr 2013 saniert. Ich sehe es aber nicht ein meine Kinder dick einzupacken damit sie nicht frieren und die volle Miete weiterhin zu zahlen. Was kann ich tun? Mit freundlichen Grüßen Mina
Hallo, ich bin Ende Juli in eine WG eingezogen. Diese wird durch einen externen Vermieter „betrieben“. Anfang Oktober merkte ich dann, dass meine Fenster defekt bzw undicht sind. Dies teilte ich meinen Vermieter sofort telefonisch mit. Nachdem er sich 3 Wochen lang nicht meldete, habe ich am 6.11.2012 ein Schreiben aufgesetzt in dem ich ihn um eine schnellstmögliche Bearbeitung und Verbesserung gebeten habe. Es waren mittlerweile zwei Handwerker da, die mir eine Reparatur bzw. Austausch innerhalb von 2 Wochen zusagten. Schriftlich habe ich leider nichts bekommen. Kann ich nun, am 26.11.2012 meinem Vermieter schreiben, dass ich ihm noch eine Frist von zwei Wochen gebe und ich dann eine Mietminderung von 20 Prozent verlange? Oder muss ich vorher noch andere Schritte erledigen? Vielen Dank im Voraus. Julia
Hallo Julia, Ihre Vorgehensweise ist grundsätzlich korrekt. Ob eine Minderung möglich ist und ob die Höhe angemessen ist, kann ich leider nicht beurteilen. Viele Grüße Dennis Hundt
Guten Tag, wir wohnen seit 4 Jahren in einem schönem, alten aber saniertem Mehrfamilienhaus (12 WE); ruhig gelegen. Damals war auch das Nachbarhaus (ähnliche Größe) noch teilweise bewohnt. Gestern Abend kam ich nach Hause und konnte wg. neu aufgestellter Halteverbotsschilder (vor dem Nachbarhaus) keinen Parkplatz finden. Ich dachte mir schon „da wird wohl irgend etwas los gehen“. Und richtig: heute Morgen viel ich fast aus dem Bett – unsere Wohnung grenzt ans Nebenhaus – es wird wahrscheinlich saniert! Nun zu meinen eigentlichen Fragen: Kann ich Mietminderung verlangen? Hätten wir vorher informiert werden müssen? Wie hoch kann die Minderung sein? Minderung auch wg. Lärm- und Schmutzbelästigung? Wäre toll wenn sie uns weiter helfen könnten. Vielen Dank und freundliche Grüße Pit
Hallo Pit, es kann gut sein, dass Ihr Vermieter sich auf den Standpunkt stellt, dass keine Minderung möglich ist, da für Sie die Sanierung des Nachbarhaues absehbar war. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, Herr Hundt. Ich bin erst vor einem Monat in das Hochhaus eingezogen (1.OG). Unter uns befinden sich viele kleine Läden, Sparkasse u s.w. Das Gänze befindet sich unter dem Flachdach . Erst in der dritten Nacht habe ich festgestellt , dass unter dem Dach mehrere Spatzenfamilien wohnen. Dadurch, dass die Lichtröhre die ganze Nacht an sind, werden die Spatzen bereits um zwei Uhr morgens wach . Der Lärm ist enorm, auch bei geschlossenen Fenstern. Ich bin momentan schwanger und denke mit Angst an den Sommer, wenn das Kind da ist kann ich nicht mal belüften…Zur Zeit schlafe ich so gut wie gar nicht…Im Vertrag steht, ich könnte erst nach einem Jahr kündigen. Ich bin sehr verzweifelt. Soll der Vermieter etwas dagegen unternehmen? Danke im Voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Elena
Hallo Frau Schreiner, weisen Sie Ihren Vermieter schriftlich auf den Mangel hin und bitten Sie um Abhilfe. Mehr können Sie im ersten Schritt nicht tun. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo, Ich habe seit ca 2Monaten Probleme mit meinem Heizkessel. Dieser geht immer wieder auf Störung, sodass ich mehrmals am Tag das Gerät wieder einschalten muss. Der Vermieter weiss von dem Problem, flüchtet sich jedoch immer wieder in verschiedenste Ausreden (z.B. Ersatzteil wird aus Japan geliefert… es handelt sich um ein deutsches Gerät). Seit 5 Tagen ist die Therme komplett ausgefallen, seitdem habe ich kein warm Wasser und keine Heizung mehr bei einer Aussentemperatur um den Gefrierpunkt. Auf meine Anrufe reagiert mein Vermieter nicht, Ich habe Ihm das Problem schon in einer SMS mitgeteilt, er weiss also worum es geht. Wie DARF ich vorgehen??? Danke im Voraus Mit freundlichen Grüssen
Hallo Stefan, Gerichte sehen bei einem Komplettausfall der Heizung im Winter die Möglichkeit die Miete um bis zu 100% zum mindern. Ich würde mich in entsprechende Urteile einlesen. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, wir wohnen seit 2 Jahren in einem schönem Mehrfamilienhaus (5 WE + 1 Gewerbe); ruhig gelegen. Vor ca. 2 1/2 Monaten begannen im Erdgeschoss, wo ein neues Geschäft reingekommen ist, die Bauarbeiten die über die gesamte Bauzeit sehr laut waren. Diese haben wir nicht beanstandet. Nun ist es seit 6 Tagen endlich ruhig, allerdings ist jetzt ein weiteres Problem aufgetreten, die 2 Klimaanlagen die auf der Terrasse (nutzbar für alle Mieter) aufgestellt wurden. Diese sind Manns hoch und durchgehend in Betrieb, wobei diese sich auch mal runterschlaten, aber nichts desto trotz ist es immernoch laut und nur einige Meter von unsere Schlafzimmerfenster aufgestellt. Es ist ja noch nicht einmal Sommer, wo es dann sicherlich auch viel lauter wird. Wir sind hier eingezogen, weil es sehr ruhig war, obwohl es vorher auch ein Geschäft gab, aber jetzt laufen die Monster-Anlagen Tag und Nacht, und wir können dem Lärm leider auch bei geschlossenem Fenster nicht entkommen. Was können wir tun? Wie schaut es mit Mietminderung aus? Ihre persönliche Meinung ist willkommen. Danke im voraus. Viele Grüße, Serkan
Hallo Serkan, wenn man die Klimaanlagen als wohnwertmindernden Mangel betrachtet, ist eine Mietminderung unter umständen möglich. Leider kann niemand besser als Sie das Ausmaß des Mangels einschätzen. Viele Grüße Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, direkt bei meinem Einzug am 01.04.2012 in die jetztige Wohnung habe ich meinen Hausverwalter auf verschiedene Dinge aufmerksam gemacht welche bis heute noch nicht behoben wurden. In der Wohnung ist ein Whirlpool integriert und zählt ja praktisch zu den Mietwert dazu, aber die Pumpe ist wohl trocken gelaufen. Das Problem ist beim Hausverwalter und Vermieter (nicht dieselbe Person) bekannt, jedoch kann der Whirl nicht benutzt werden. Ein für mich schlimmeres Problem ist jedoch, dass meine Balkontür verzogen ist und sie in einer Ecke nicht mehr schliesst bzw am Rahmen anliegt. Somit ist es in der jetztigen Jahreszeit sehr kalt in der Wohnung, weil ein kalter Zug durch den Spalt bläst. Eine Firma für Fenster und Türen hat sich die Sache mal angeschaut und kam zu dem Entschluss, dass alle Einstellungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und der Spalt somit nicht geschlossen werden kann. Auch das weiss der Hausverwalter und das ist ebenfalls schon 2 Monate her. Jetzt muss ich jeden Tag heizen, damit ich auf der Couch liegen kann ohne kalte Füsse zubekommen. Kann ich hier eine Mietminderung der beiden Probleme vornehmen? Wenn ja, wieviel Prozent würden sie vorschlagen und kann ich einfach so eine Minderung vornehmen? Ich bin mir etwas unsicher und würde mich auf eine Antwort ihrerseits sehr freuen. Danke sehr Mit freundlichen Grüssen
Hallo Schulle, die Miete zu mindern ist auch nicht ganz ungefährlich. Im Zweifel gerät man mit der Miete in Verzug. Eine Minderung klingt für Ihren Fall plausibel. Ich würde die Minderung unter Setzung einer letzen Frist schriftlich androhen / ankündigen. Vielleicht tut sich ja doch noch was. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, ich habe folgendes Problem. Seitdem der Obermieter hier wohnt werde ich ständig durch Lärm belästigt. Laute Musik, laute Gespräche, Poltern und Spielkonsole. Ich war schon bei dem Vermieter, aber er ändert nichts. Der Vermieter wollte angeblich was schreiben, als ich aber wieder mal da war, stellte sich heraus das er nichts unternahm doch nichts. Langsam kann ich nicht mehr. Was soll ich tun? Lärmprotokoll wurde dem Vermieter schon eingereicht.
Hallo Tina, man könnte im nächsten Schritt mit einer angemessenen Mietminderung drohen oder die Miete ab sofort unter Vorbehalt der Minderung zahlen (so hält man sich alle Optionen offen). Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt, zuerst einal vielen Dank für die sehr informative Website! Meine Frage bezieht sich auf Baulärm. Das Mehrfamilienhaus in dem ich zur Miete wohne wurde von einem Investor übernommen. Nun werden Schritt für Schritt Wohnungen renoviert. Der Lärm ist manchmal unerträglich, hält sich dann aber auch wieder einige Tage in Grenzen(was auf die Art der Arbeiten jeweils zurück zuführen ist). Ich arbeite von zu hause, muss viel Telefonieren, was sich manchmal durch den Lärm auch schwierig gestelatet. Leider habe ich kein Lärmtagebuch geführt, daher meine Frage, wie kann ich vorgehen um zu erfahren, welche Mietminderung mir zusteht? Kleiner Zusatz, da in unserem Aufzug immer der Bauschutt transportiert wurde, ist dieser nun seit 3 Wochen kaputt. Sollte man dies in einem Schreiben auch anmerken? Ich wohne jedoch „nur“ in der 2. Etage. Herzlichen Dank Nadine
Hallo Herr Hundt, Wir bewohnen seit nunmehr über 2 Jahren eine Dachgeschoß-Wohnung. Die Wohnung ist in zwei Etagen aufgebaut. Im unteren Bereich befinden sich die Wohnräume, im oberen ein Wintergarten, sowie ein Dachgarten. Seit dem Einzug haben wir unseren Vermieter mehrmals darauf hingewiesen, dass neben dem Plattenbelag in der Mitte, entlang des Rands der Dachterasse das übliche Granulat ausgetauscht wurde von einem Vormieter durch Erde. Diese Erde war eigentlich immer nass (wurde in das Übergabeprotokoll aufgenommen). Nach einigen Wasserschäden (Wasser kam von oben durch die Decke in den Wohraum) wurden unsere unzähligen Versuche unseren Vermieter davon zu überzeugen den Dachbelag auszutauschen ernst genommen. Von einem Gutachter wurde festgestellt, dass das Dach jedoch mittlerweile marode ist. Allerdings erfolgte die Sanierung der Dachterasse im Herbst 2012 nicht mehr. Von diesem Zeitpunkt an wurde dann auch die Miete gemindert. Im Frühjahr 2013 hatten wir einen erneuten Wasserschaden an der Decke unseres Wohnzimmers. Für April 2013 hat unser Vermieter nun wieder die vollständige Miete gefordert. Wir haben diese überwiesen, da wir davon ausgegangen sind, dass sobald es das Wetter zulässt die Sanierung erfolgt. Nun wurden uns allerdings die Renovierungstermine mitgeteilt (erst am 01.07.13). Anscheinend sind mehrere Dachgärten betroffen. Dies bedeutet erneut, dass der gesamte Dachgarten bis Mitte Juli (witterungsbedingte Verzögerungen nicht eingerechnet) nicht nutzbar sein wird. Im Herbst 2012 wurde nämlich zumindest bereits der Dachbelag bis zur Dachpappe entfernt. Meine Frage wäre, ob etwas gegen die erneute Mietminderung bis zum endgültigen Abschluss der Arbeiten steht? Zudem würde mich interessieren, ob wir unseren Vermieter verpflichten können, die Wände, an denen es durch herunterlaufendes Wasser Wasserschäden gegeben hat, streichen zu lassen? Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Einschätzung! MfG
Hallo Herr Hundt, ich habe in meinem Schlafzimmer, an der Außenwand eine nasse Fläche die sich über mehr als zwei Quadratmeter hinzieht. Die Tapete verfärbt sich und löst sich von unten ab. Die gesamte Wand ist so durchgefeuchtet dass dort keine Schraube etc. hält. Schimmel hat sich zum Glück noch nicht gebildet. Dieser Schaden ist der Hausverwaltung und dem Vermieter seit Mitte November bekannt, innerhalb vier Monaten sind aber nur mehrer Sachverständiger gekommen und haben sich den Schaden angeguckt. Nach dem ich eine Frist bis zum 05.04.2013 zur Schadensbeseitigung gesetzt und eine Mietminderung angekündigt habe, ist erst heute (also drei Wochen nach Fristablauf) etwas passiert und der Schaden soll innerhalb der nächsten Zeit behoben werden. Nun ist meine Frage, ob ich die Miete auch mindern kann bis der Schaden komplett behoben ist? Somit während die Bauarbeiten bereits/noch laufen. Ich Danke Ihnen bereits im voraus für Ihre Antwort.
Hallo Herr Hundt, mittlerweile wohne ich in einer Mietswohnung, die in der obersten Etage in einem Haus mit einem Flachdach liegt, also die Wohnung liegt direkt unter dem Flachdach. Vor 12 Monaten bestand schon das Problem, dass das Dach undicht war; es bildeten sich Wasserflecken an der Decke. Der Vermieter wurde informiert und hat es ignoriert. Dann waren wieder vor 6 Monaten neue Wasserflecken an der Decke da. Der Vermieter wurde informiert und dieser hat veranlasst nun das Dach notdürftig zu reparieren. Die Wasserflecken wurden nicht überstrichen. 3 Monate später gab es wieder viel Regen und nun läuft das Wasser von der Decke an der Tapete die Zimmerwand runter, die Tapete ist feucht gelb/braun, und es kommen braune/gelbe Wassertropfen aus der Decke, die die Zimmerwand herunterlaufen. In der Wohnung riecht es müffig und man kann nicht genug lüften. Mittlerweile habe ich schon Schwindel und Kreislaufprobleme. Der Ort des Wasserschadens, ist leider direkt in dem größten Raum der Wohnung, wo sich Küche/Wohn- und Esszimmer befinden. Dem Vermieter wurde der Schaden telefonisch sofort gemeldet. Er hat daraufhin versprochen, dass Dach sofort neu zu reparieren. Bisher ist nichts geschehen. Weiterer Schaden in der Wohnung ist, dass die Nachtspeicheröfen nicht auf Stufe 1 funktionieren, sondern nur auf den hören Stufen 2 und 3. So, dass man sie bei Wetterumbrüchen Frühling/Winter gar nicht geringfügig anschalten kann. Meine Frage an Sie! Was sind meine Rechte und wie muss ich als Mieter handeln! Ich hatte an Mietminderung gedacht oder muss noch die Wand getrocknet werden oder ein Gutachter bestellt werden? Bitte helfen sie mir! Liebe Grüße, Anika
Hallo Herr Hundt, ungefähr vor 2 Monaten hatte ich einen gewaltigen Wasserschaden in meiner Wohnung. Es ist irgendwie unter meiner Spüle rausgekommen. Ich wohne im 2. Stock und das lief bis in den Keller. Meine Nachbarin und untendrunter den Friseurladen hat es auch betroffen. Der Handwerker, der da war hatmeine Steckdosen rausgenommen. Waschmaschine und Spülmaschine kann ich nicht mehr benutzen. Bis letzte Woche hatte ich die Trockengeräte drinnen. Meine Hausverwaltung hat mich von Anfang an beschuldigt. Meinen Nachbarn hat sie auch gesagt dass ich schuldig bin. Ich bekam von beiden Mietern einen Brief von ihren Rechtsanwälten. Meine Nachbarin im 1. Stock möchte 1.500€ für den Schaden in ihrer Küche und der Friseurladen wollte meine Versicherungsnummer. Aber in dem Bericht vom Handwerker, der an dem Tag gekommen ist ‚Ursache wahrscheinlich ein defektes Eckventil‘. Jetzt weiss ich nicht was ich davon halten soll und wie ich vorgehen soll. Habe es zwar meinem Anwalt weitergeleitet, aber er ist zur zeit im Urlaub. Hätte ich eigentlich das Recht auf eine Mietminderung? Und was ist mit meinen nicht funktionierenden Geräten? Und wer macht wieder meine Steckdosen dran? MfG
Hallo Herr Hundt, ich habe das Problem, dass das Fallrohr hier im Mehrfamilienhaus defekt zu sein scheint. Sobald es regnet ist es laut zu hören (in meiner Wohnung im ersten Stock). Meinen Vermieter habe ich diesezüglich schon mehrfach darauf angesprochen bzw. per E-Mail gebeten diese Mängel zu beseitigen. Dies geht jetzt schon ein paar Monate so. Die Hausverwaltung war sogar auch hier (nachdem ich mich persönlich dort gemeldet habe) bei mir in der Wohnung und hat sich das angeschaut. Der Herr hat sich das angeschaut und angehört. Seitdem hab ich die Hausverwaltung nicht mehr erreicht. Hab mehrere Tage/Wochen lang angerufen(sowie mein vermieter auch). Zwar ist ab und zu die Sekräterin dort und meint immer sie richtet es dem Herrn … aus aber melden tut sich niemand. Jetzt habe ich meinem Vermieter eine Mietminderung angedroht (per E-Mail rechtens?) Wieviel Prozent sollte ich da denn mindern? Finde da wegen eines defekten Fallrohrs leider nichts im Internet. Kann ich um Druck zu machen gleich 3 Monate im Voraus mindern? Sonst bezweifel ich, dass das noch Monate so weiter geht.
Hallo Stephan, in Voraus mindern geht natürlich nicht. Wie hoch die Minderung ausfallen kann, ist auch nicht abzuschätzen. Eine Orientierung wäre in der Tat Rechtsprechung. Wenn es allerdings keine Entscheidung zu einem ähnlichen Fall gibt, können Sie hier auch keine Aussage zur Höhe ableiten. Viele Grüße Dennis Hundt
Hallo wegen Kellerbrandt mussten wir unsere Wohnungen verlassen da keine Heizung und kin Warmwasser sowie auch die abwasserleitungen defekt sind. Vermieter hat uns angeboten mit sofortiger Kündigung der Wohnung. Gesagt getan ausgezogen aus der Wohnung sofortige kündigung geschrieben und aufeinmal siehe da kündigungsbestätigung 3Monate noch zahlen für eine Wohnung die nicht bewohnbar ist . Können Sie mir helfen. Bitte Antworten Sie mir auf meine Mail Adresse LG Kristin
Hallo Herr Hundt Wir sind vor fast vor 5 Monaten in unsere Wohnung eingezogen. Damals gab es auch schon Lärm wegen der Bauarbeiten auf der Straße. Mitlerweile wir der Lärm sehr anstrengend. Man wird um 7.00 Uhr am morgen geweckt und kann zum teil bis abends um 00.00 Uhr nicht Schlafen. Wir sind in der Hotellerie tätig und müssen meistens bis zwölf Uhr abends arbeiten und wenn dann die Bauarbeiten schon wieder um 7.00 Uhr früh anfangen ist man auch beim arbeiten müde. Die Bauarbeiten hören auch am Wochenende nicht auf. Wir können die Fenster nicht öffnen weil der Lärm dann noch unerträglicher wird. Ich Bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Freundliche grüße Irina
Lieber Herr Hundt, ich habe eine Frage bezüglich meiner Wohnungssituation und einen dementsprechenden berechtigten Mietminderungsgrund?! Ich wohne in einer 2-Zimmer Wohung (WG ) und nun ist seit 7 Tage ein über uns gut zu hörender Baulärm, der bereits zwischen 8 und 9 Uhr morgens beginnt und ca. Uhr beendet ist. Es handelt sich um Hammergeräusche, Sägen und lauten Renovierungsmaßnahmen. Da unsere Mietgenossenschaft erst nach 5 Tagen andauernden Baulärms eine Mitteilung an die Tür gehängt hat, dass es sich hierbei um Sanierungs-bzw. Renovierungsarbeiten von 4 Wochen handelt, sind wir jetzt erst darüber informiert worden und fragen uns, ob das nicht ein Grund zur Mietminderung sei?! Da es 1. eine zu späte Rückmeldung von der Mietgenossenschaft kam ( die kam auch erst nach einem Beschwerdetelefonat meinerseits) und 2. es sich ja doch in dieser Zeit um eine Einschränkung unserer Lebensqualität handelt. Diesbezüglich wollte ich fragen, ob man Miete mindern kann (da es ja immerhin noch Renovierungen vom Vermieter selbst sind) und wenn ja, wie hoch man Miete minder könnte?! In diesem Sinne vielen Dank schon für Hilfe und Antwort. Mit herzlichen Grüßen Marie Müller
Hallo Marie, grundsätzlich ist Baulärm ein Grund für eine MIetminderung. Sie sollten speziell nach Urteilen suchen, die ähnliche Fälle betrachte werden (Baulärm in der Nachbarwohnung). Dadurch bekommen Sie Ansatzpunkte, wie hoch eine Mietminderung ausfallen könnte. Noch ein anderer Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Verwaltung nach einer einvernehmlichen Lösung / MIetminderung. Das ist mitunter der bessere Weg. Viele Grüße Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, Wir wohnen seit fast 9 Jahren in einem Appartment im 8 Stock. Seitdem wir in die Wohnung eingezogen sind haben wir ein Problem mit Schimmel an den Wänden und große Wasserflecken die sehr stark zu sehen sind. Es wurde öfters renoviert von unseren alten Vermietern, aber trotzdem brachte es nichts, weil jedesmal wenn es regnet tauchen die großen Flecken wieder auf. Jetzt haben wir fast 2-3 Jahren einen neuen Vermieter. Ich habe Sie vor 6 Monaten angerufen und eine E-Mail verschickt mit Beweisfotos, dass es wieder zu Wasserflecken und Schimmel vorgekommen ist. Ein MItarbeiter von dem Vermieter kam zu Besichtigung und danach hat sich keiner mehr gemeldet. Auf Facebook habe ich dem Vermieter auch geschrieben und habe nochmals angerufen wegen unseren Wänden und vor kurzem kam auch der Aufzug zum Ausfall was ebenfalls immernoch ausfällt, aber trotzdem meldet sich keiner. Nun ist die Frage habe ich ein Recht auf eine Mietminderung und wie hoch wäre Sie denn ? Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen würden und vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Yilmaz
Hallo Yilmaz, danke für Ihren Beitrag. Wenn ein Mangel vorliegt (eindringende Feuchtigkeit, Schimmel, defekter Aufzug), dann haben Sie auch ein Recht zur Mietminderung. Recherchieren Sie nach passenden Urteilen, dann bekommen Sie eine Idee für die jeweilige Höhe der Mietminderung. Diese ist immer abhängig vom Einzelfall. Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, würde ich einen anwaltliche Beratung empfehlen. Viele Grüße Dennis Hundt
Halli Herr Hundt, ich wohne seit 6 Jahren in meiner Wohnung. Es ist ein 10 oder 11 geschosser. Am 31.01.2019 kam die Ankündigung zur Modernisierung, im Mai gab es eine vorbesichtigung seitens des Vermieters, bei dem auch ein Bauleiter dabei war. Es wurde der Balkon teilweise abgerissen, die Fenster würden erneuert. Nun stand am 22.07.2019 der Termin zur Besprechung durch die Firmen für die Modernisierung in der Wohnung an. Meine Vermieterin sagte, da müsse ich zu Hause sein. Also nahm ich mir einen Tag Urlaub. An dem besagten Tag kamen aber keiner zur Besprechung, sondern gleich die Mitarbeiter vom Abriss. Diese teilten mir mit, dass sie jetzt gleich anfangen und dass die nächsten 2 Wochen mindestens die Handwerker ein und aus gehen. Die trennend zu den Röhren zwischen Küche und Bad würde entfernt und der Lüftungsschacht ausgebrochen. Der später dazu kommende Elektriker meinte, dass es sogar bis zu 4 Wochen geht, in den letzten 2 Wochen aber mit Termin oder ähnlichen Absprachen möglich wäre. Ich musste sofort Urlaub nehmen, den ich eigentlich nich nehmen könnte. Die Urlaubsplanung bei mir im Betrieb ist zum 31.12.2018 fest gewesen, eine Abweichung in den Ferien nur noch kaum machbar. Ich habe trotzdem freistellen lassen. Inzwischen sind die gesamten Rohre abgerissen, eine improvisierte Wasserleitung, bei der nur kaltes Wasser möglich is, wurde bereits am 1. Tag verlegt. Die gesamte Modernisierung soll von ca 12.05.2019 bis 30.11.2019 gehen. Eine Möglichkeit auf normale Nutzung besteht für mich noch mehr, da ich fast alles so zusammen gestellt habe, dass die arbeiten ohne Probleme erfolgen können. Was für Möglichkeiten habe ich? Ich habe eine einzugsermächtigung gegeben und die Miete wird voll abgebucht. Ist eine Mietminderung möglich?
Hallo Diana, eine Einzugsermächtigung hindert Sie nicht an der Mietminderung. Schreiben Sie dem Vermieter, dass Sie die Miete aufgrund der Mängel ab sofort unter Vorhalt zahlen. Damit halten Sie sich Ihre Recht offen. Bei der komplexen Situation würde ich mich an Ihre Stelle rechtlich beraten lassen. Viele Grüße Dennis Hundt
Keine Rechtsberatung Wir weisen darauf hin, dass auf diesen Internetseiten lediglich allgemeine Informationen bereitgestellt wurden. Die Informationen auf dieser Homepage berücksichtigen nicht die individuellen Umstände und Gegebenheiten eines Einzelfalls. Ebenso können aufgeführte Urteile und Rechtsfälle keinesfalls 1:1 in andere Belange übertragen und angewendet werden. Die erstellten Informationen können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Für die rechtliche Beratung, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Nutzer die über Hausverwalter-Vermittlung.de Angebote von Hausverwaltungen anfordern, erklären sich mit der Übermittlung der angegebenen personen- und objektbezogenen Daten an ausgewählte Hausverwaltungen einverstanden. Die abgefragten Angaben der Nutzer sind auf ein Minimum beschränkt, werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur einmaligen Angebotserstellung von den Hausverwaltungen genutzt. Ohne die Weitergabe dieser Daten wäre die Erstellung von Angeboten durch die Hausverwaltungen nicht möglich.
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.
2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Dennis Hundt Immobilien & Online Dienstleistungen Körnerstraße 18 15345 Eggersdorf
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Auskunft, Sperrung, Löschung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
3. Datenerfassung auf unserer Website
Cookies
Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.
Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z. B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.
Server-Log-Dateien
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
Browsertyp und Browserversion
verwendetes Betriebssystem
Referrer URL
Hostname des zugreifenden Rechners
Uhrzeit der Serveranfrage
IP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Kommentarfunktion auf dieser Website
Für die Kommentarfunktion auf dieser Seite werden neben Ihrem Kommentar auch Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Kommentars, Ihre E-Mail-Adresse und, wenn Sie nicht anonym posten, der von Ihnen gewählte Nutzername gespeichert.
Speicherung der IP-Adresse
Unsere Kommentarfunktion speichert die IP-Adressen der Nutzer, die Kommentare verfassen. Da wir Kommentare auf unserer Seite nicht vor der Freischaltung prüfen, benötigen wir diese Daten, um im Falle von Rechtsverletzungen wie Beleidigungen oder Propaganda gegen den Verfasser vorgehen zu können.
Abonnieren von Kommentaren
Als Nutzer der Seite können Sie nach einer Anmeldung Kommentare abonnieren. Sie erhalten eine Bestätigungsemail, um zu prüfen, ob Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind. Sie können diese Funktion jederzeit über einen Link in den Info-Mails abbestellen. Die im Rahmen des Abonnierens von Kommentaren eingegebenen Daten werden in diesem Fall gelöscht; wenn Sie diese Daten für andere Zwecke und an anderer Stelle (z. B. Newsletterbestellung) an uns übermittelt haben, verbleiben die jedoch bei uns.
Speicherdauer der Kommentare
Die Kommentare und die damit verbundenen Daten (z. B. IP-Adresse) werden gespeichert und verbleiben auf unserer Website, bis der kommentierte Inhalt vollständig gelöscht wurde oder die Kommentare aus rechtlichen Gründen gelöscht werden müssen (z. B. beleidigende Kommentare).
Rechtsgrundlage
Die Speicherung der Kommentare erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Dienstleistungen und digitale Inhalte
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut.
Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Cookies und Meldungen zu Zugriffszahlen
Wir setzen „Session-Cookies“ der VG Wort, München, zur Messung von Zugriffen auf Texten ein, um die Kopierwahrscheinlichkeit zu erfassen. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Session-Cookies können keine anderen Daten speichern. Diese Messungen werden von der INFOnline GmbH nach dem Skalierbaren Zentralen Messverfahren (SZM) durchgeführt. Sie helfen dabei, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zur Vergütung von gesetzlichen Ansprüchen von Autoren und Verlagen zu ermitteln. Wir erfassen keine personenbezogenen Daten über Cookies.
Viele unserer Seiten sind mit JavaScript-Aufrufen versehen, über die wir die Zugriffe an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden. Wir ermöglichen damit, dass unsere Autoren an den Ausschüttungen der VG Wort partizipieren, die die gesetzliche Vergütung für die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 53 UrhG sicherstellen. Eine Nutzung unserer Angebote ist auch ohne Cookies möglich. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.
Datenschutzerklärung zur Nutzung des Skalierbaren Zentralen Messverfahrens
Unsere Website und unser mobiles Webangebot nutzen das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) der Kantar Deutschland GmbH für die Ermittlung statistischer Kennwerte zur Ermittlung der Kopierwahrscheinlichkeit von Texten. Dabei werden anonyme Messwerte erhoben. Die Zugriffszahlenmessung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen alternativ ein Session-Cookie oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen Ihres Browsers erstellt wird. IP-Adressen werden nur in anonymisierter Form verarbeitet. Das Verfahren wurde unter der Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Einziges Ziel des Verfahrens ist es, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zu ermitteln. Zu keinem Zeitpunkt werden einzelne Nutzer identifiziert. Ihre Identität bleibt immer geschützt. Sie erhalten über das System keine Werbung.
4. Analyse Tools und Werbung
Google Analytics
Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Google Analytics verwendet so genannte „Cookies“. Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
IP Anonymisierung
Wir haben auf dieser Website die Funktion IP-Anonymisierung aktiviert. Dadurch wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Browser Plugin
Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch den Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
Widerspruch gegen Datenerfassung
Sie können die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die Erfassung Ihrer Daten bei zukünftigen Besuchen dieser Website verhindert: [google_analytics_optout]Google Analytics deaktivieren[/google_analytics_optout].
Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um.
Demografische Merkmale bei Google Analytics
Diese Website nutzt die Funktion “demografische Merkmale” von Google Analytics. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Aussagen zu Alter, Geschlecht und Interessen der Seitenbesucher enthalten. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern. Diese Daten können keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Sie können diese Funktion jederzeit über die Anzeigeneinstellungen in Ihrem Google-Konto deaktivieren oder die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics wie im Punkt “Widerspruch gegen Datenerfassung” dargestellt generell untersagen.
Google AdSense
Diese Website benutzt Google AdSense, einen Dienst zum Einbinden von Werbeanzeigen der Google Inc. („Google“). Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Google AdSense verwendet sogenannte „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglichen. Google AdSense verwendet auch so genannte Web Beacons (unsichtbare Grafiken). Durch diese Web Beacons können Informationen wie der Besucherverkehr auf diesen Seiten ausgewertet werden.
Die durch Cookies und Web Beacons erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) und Auslieferung von Werbeformaten werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Informationen können von Google an Vertragspartner von Google weiter gegeben werden. Google wird Ihre IP-Adresse jedoch nicht mit anderen von Ihnen gespeicherten Daten zusammenführen.
Die Speicherung von AdSense-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
Google AdWords und Google Conversion-Tracking
Diese Website verwendet Google AdWords. AdWords ist ein Online-Werbeprogramm der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States (“Google”).
Im Rahmen von Google AdWords nutzen wir das so genannte Conversion-Tracking. Wenn Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken wird ein Cookie für das Conversion-Tracking gesetzt. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die der Internet-Browser auf dem Computer des Nutzers ablegt. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung der Nutzer. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten dieser Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und wir erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.
Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Die Cookies können nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen. Wenn Sie nicht am Tracking teilnehmen möchten, können Sie dieser Nutzung widersprechen, indem Sie das Cookie des Google Conversion-Trackings über ihren Internet-Browser unter Nutzereinstellungen leicht deaktivieren. Sie werden sodann nicht in die Conversion-Tracking Statistiken aufgenommen.
Die Speicherung von “Conversion-Cookies” erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
Mehr Informationen zu Google AdWords und Google Conversion-Tracking finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
5. Plugins und Tools
Google Web Fonts
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.
Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.
Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Die Betreiber der Seiten nehmen am Amazon EU- Partnerprogramm teil. Auf unseren Seiten werden durch Amazon Werbeanzeigen und Links zur Seite von Amazon.de eingebunden, an denen wir über Werbekostenerstattung Geld verdienen können. Amazon setzt dazu Cookies ein, um die Herkunft der Bestellungen nachvollziehen zu können. Dadurch kann Amazon erkennen, dass Sie den Partnerlink auf unserer Website geklickt haben.
Die Speicherung von “Amazon-Cookies” erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat hieran ein berechtigtes Interesse, da nur durch die Cookies die Höhe seiner Affiliate-Vergütung feststellbar ist.
Das Internetportal www.Hausverwalter-Vermittlung.de wird angeboten durch:
Dennis Hundt Immobilien & Online Dienstleistungen Körnerstraße 18 15345 Eggersdorf
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Nutzern der Webseite www.Hausverwalter-Vermittlung.de (Immobilieneigentümer oder deren Vertreter) und Dennis Hundt Immobilien & Online Dienstleistungen.
Dennis Hundt Immobilien & Online Dienstleistungen stellt mit dem Portal www.Hausverwalter-Vermittlung.de einen Dienst zur Verfügung, der es Immobilieneigentümern oder deren Vertretern ermöglicht, Angebote von interessierten Hausverwaltungen aus einer bestimmten Region zu erhalten.
Die Inanspruchnahme des angebotenen Dienstes ist für die Nutzer der Webseite kostenlos und unverbindlich.
Die Angebote der Hausverwaltungen basieren auf den vom Nutzer gemachten Angaben. Für die Erstellung und Übermittlung der Angebote sind ausschließlich die Hausverwaltungen verantwortlich. Dennis Hundt Immobilien & Online Dienstleistungen hat keinen Einfluss auf Erstellung, Übermittlung, Umfang und Inhalt der Angebote und lehnt somit jegliche, sich hieraus ergebene Haftung ab. Es besteht kein Anspruch auf die Vermittlung an eine oder mehrere Hausverwaltungen.
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Datenschutz
Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Hiervon unberührt, bleibt selbstverständlich die Weiterleitung an die teilnehmenden Hausverwaltungen. Ohne die Weitergabe Ihrer Daten wäre die Erstellung von Angeboten durch die Hausverwaltungen nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor. Mehr Informationen zum Datenschutz: https://www.hausverwalter-vermittlung.de/datenschutz/
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
In nur wenigen Minuten fordern Sie kostenfrei Angebote von bis zu 6 Hausverwaltungen an. Wir bringen Sie mit passenden Hausverwaltungen zusammen.
2. Schnelle Zusendung per E-Mail oder Post
Die Hausverwaltungen senden Ihnen binnen kürzester Zeit Angebote per Post oder E-Mail zu (Tipp: E-Mail spart min. 1 Tag Zeit).
3. Angebote objektiv vergleichen
Auf Grundlage Ihrer Angaben erstellen die Hausverwaltungen die Angebote. Alle Verwaltungen haben aufgrund Ihrer Angaben die gleiche Ausgangssituation, deshalb werden die Angebote für Sie objektiv vergleichbar.
4. Keine Verpflichtungen
Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein, wenn Sie unser Portal nutzen. Die erhaltenen Angebote dürfen Sie natürlich gerne annehmen, müssen es aber nicht. Sie bleiben vollkommen frei in Ihrer Entscheidung.
5. Regionale Hausverwaltungen
Niemand kennt den Markt besser als eine Verwaltung im Umkreis zu Ihrer Immobilie. Die Nähe zum Objekt ist für uns und Sie wichtig – daher vermitteln wir Ihnen ausschließlich Hausverwaltungen aus Ihrer Region.
6. Bestimmte Hausverwaltungen ausschließen
Sie möchten nicht, dass Ihre aktuelle oder eine bestimmte Hausverwaltung von Ihrer Suche erfährt? Schießen Sie einfach eine oder mehrere Hausverwaltungen bei der Anfrage aus.
mein Name ist Dennis Hundt. Ich bin der Betreiber des Portals Hausverwalter-Vermittlung.de und habe dieses im März 2009 in Berlin gegründet.
Als Immobilienkaufmann weiß ich, wie schwer es ist, eine gute Hausverwaltung für sein Eigentum zu finden. Deshalb wollte ich an der Lösung dieses Problems mitwirken.
Ich bin stolz und dankbar, dass in den vergangenen 14 Jahren bereits über 32.400 Immobilieneigentümer mein Portal bei der Suche nach einer Hausverwaltung genutzt haben.
Für Eigentümer ist das Portal kostenlos. Denn mit jeder Anfrage unterstütze ich auf der anderen Seite Hausverwaltungen bei der Auftragsgewinnung. Die Verwaltungen vergüten mich für meine Arbeit am Portal. Derzeit arbeite ich mit mehreren Hunderten Hausverwaltungen in Deutschland zusammen.
Hallo, meine Eingangstür ist eine ganz normale einwandige Holztür, die man in Schrebergärten einbaut oder ein normales Zimmer damit zu macht, durch die frostigen Tage hat meine Tür Schwitzwasser gebildet und ist eingefroren. Zudem nimmt die Tür Wasser auf und schimmelt. Was kann ich machen, gibt es da ein Vordruck?
Würde mich freuen wenn sie mir helfen könnten, danke.
ich würde mich im ersten Schritt mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen, Ihre Situation schildern und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Einen konkreten Vordruck für Ihren Fall, zur Kontaktaufnahme oder für eine Mietminderung, habe ich leider nicht für Sie.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
wir haben am 30.12.2011 ein Neubau-Reihenhaus bezogen. Zuerst war man von der Vermieterseite sehr entgegenkommend. Wir mussten unbedingt noch vor Jahresende einziehen und man hat alle Handwerker in unser Haus geschickt. Bislang haben wir alleine in der Häuserreihe gewohnt, letzte Woche ist ein Nachbar eingezogen.
Wir haben folgende Mängel:
Keinen Internet-/TV-/Telefonanschluss.
Man hat vergessen, den Bauantrag dafür zu stellen. Jetzt waren wir gezwungen, die Telekom zu nehmen, was monatliche Mehrkosten für 2 Jahre im Gegensatz zu Kabel Deutschland bedeutet.
Seit gestern haben wir Telefon. Vorher mussten wir unsere Mobiltelefone benutzen.
Die Außenanlagen sind nicht fertig. Wir haben ständig Baulärm von außen und auch innen, weil die Handwerker aus- und eingehen. Unsere Terrasse ist nicht nutzbar.
Der Elektriker ist ständig im Haus, da auch Kabel falsch verlegt wurden.
Der Maler muss wieder kommen, weil die Handwerker wieder bohren mussten.
Unseren Abstellraum konnten wir sechs Wochen nicht nutzen, weil dort eine provisorische Heizung stand. Auch sechs Wochen.
Türen müssen ausgebessert werden, weil sie zu kurz waren und man ein Stück angesetzt hat, was aber braun statt weiß ist. Also müssen die Türen rausgenommen und gestrichen werden.
Im Erdgeschoss gab es keine Telefondose.
Uns reißt jetzt die Geduld, wir wohnen sieben Wochen hier und nichts passiert ohne dass wir jeden Tag hinterher telefonieren.
Ich habe die Hausverwaltung angeschrieben und um Erledigung gebeten und um einen Vorschlag gebeten, wie man uns entgegenkommt.
Freundlicherweise erlässt man uns 100 Euro pro Monat von der Miete (880 Kaltmiete).
Wir wollen jetzt einen Brief aufsetzen und Mietkürzung androhen.
In welcher Höhe wäre das angemessen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Ute M.
vielen Dank für die ausführliche Schilderung Ihrer Situation.
Wie es scheint, handelt es sich um eine Neubau-Reihenhausanlage.
Im Grunde kann ich mich recht kurz fassen, wenn Sie in ein Haus ziehen, das sich in einer Neubauanlage befindet, müssen Sie auch mit weiteren Arbeiten rechnen. Das betrifft aber nicht alle Punkte die Sie genannt haben. Aber z.B. den nicht fertigen Garten. Wenn der Garten bei Einzug nicht fertig ist, wissen Sie ja, dass da noch was gemacht werden muss (ebenso Terrasse). Und das auch nicht im Winter, sondern erst im Frühjahr. OK, das heißt, für derartige Probleme scheidet eine Mietminderung aus.
In der o.g. Situation sehe ich zum Beispiel auch die provisorische Heizung. Die war vermutlich auch bei Ihrem Einzug da. Wenn Sie also nichts Verbindliches für die Aktivierung / Einbau einer normalen Heizung vereinbart haben, sehe ich hier auch keinen (wirklichen) Grund für eine Minderung.
Die vielen anderen Punkte die Sie angesprochen haben sind natürlich nicht schön und berechtigen ggf. auch zur Minderung. Eine Mietminderung ist immer eine Einzelfallentscheidung – ich kann Ihnen hier leider einen pauschalen Wert an die Hand gegen. Die angebotenen 100 Euro der Hausverwaltung könnten aber ein Anhaltspunkt für eine möglicherweise höhere Mietminderung sein.
Ich persönliche halte die 100 Euro für ein Angebot, dass durchaus annehmbar ist, gerade weil Sie mit Wissen „auf eine Baustelle“ gezogen sind.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo, wir wohnen seit 12 Jahren in einem bislang ruhigen, sauberen und kinderfreundlichen 8 Parteienmietshaus mit netter Mietergemeinschaft, auf 4 Etagen. Seit ca 4 Jahren haben wir einen neuen Mieter ( 1.EG) im Haus. Dieser zog mit seiner damaligen Freundin und 2 Hunden in die Wohnung. Nach kurzer Zeit begann die Lärmbelästigung durch ständiges Hundegebell, laute Musik und Türenknallen. Das war aber nichts gegenüber dem ständigen Streiten, Schreien, Poltern der beiden Mieter. Laute Geräusche, entstanden durch handgreifliche Übergriffe, Hilferufe und Weinen, wurden immer unerträglicher. Mehrfach wurde die Polizei gerufen. Beschwerden beim Vermieter, ergaben lediglich ein einmaliges Gespräch aller Hausbewohner und dem Vermieter mit diesem Nachbarn. Resultat: kurzfristige Ruhe und die damalige Freundin zog aus, mit den beiden Hunden. Danach folgte Freundin Nr.2 und das ganze begann von neuem. Seit ca 1 Jahr nun wohnt der Nachbar mit Freundin Nr.3 in dieser Wohnung. Mittlerweile wird wegen bereits o.a. Lärmbelästigung, 2mal in der Woche von den Hausbewohnern die Polizei gerufen, egal ob tagsüber oder nachts. In unserem Haus wohnen 3 Kinder im Alter von 11-14 Jahren, die mit Angst durch das Treppenhaus gehen, oder gar nicht mehr allein in der eigenen Wohnung bleiben möchten. Oftmals kann man nachts nicht schlafen oder die Nachtruhe wird jäh unterbrochen. Einige freundliche Versuche mit dem Nachbarn zu reden und um Rücksicht zu bitten scheiterten. Hausordnung oder Ruhezeiten beachtet er überhaupt nicht. Selbst abends oder sonntags mittags beginnt er mit Renovierungsarbeiten und Bohrlärm. Auch diese Versuche, den Nachbarn zu bitten, er möge sich doch an die Hausordnung halten, scheiterten.
Seit ca 2 Monaten sind nun im OG neue Mieter eingezogen. mit erst einem Kleinkind, mittlerweile sind es zwei Kleinkinder. Bei diesem Mieter musste bereits zweimal die Polizei gerufen werden, wegen nächtlicher Ruhestörung durch Geschrei, Handgreiflichkeiten und Sachbeschädigung im Treppenhaus. Hier wird wöchentlich gefeiert mit sehr lauter Musik, die bis zu uns ( wir wohnen 2 Etagen unter diesem Mieter) zu hören ist und nächtlichen Schlaf unmöglich macht. Dieser Nachbar stellt die Kinderkarren im Treppen- bzw Kellerbereich ab, was an sich kein Problem darstellt, allerdings sammelt sich seither dort der Unrat (benutzte Taschen-und Feuchttücher, leere und halbleere Getränkepackungen, deren restlicher Inhalt bereits auf dem Boden klebt, aussortierter Sperrmüll) an. Einige Versuche der anderen Hausbewohner um Ruhe, Sauberkeit und Rücksichtnahme zu bitten, wurden zur Kenntnis genommen und das war es dann leider auch. Mehrere Versuche den Vermieter um Hilfe zu bitten wurden jedesmal mit dem Vermerk auf ein Lärmprotokoll abgetan… Lärmprotokolle haben wir in den vergangenen Jahren einige geführt und gebracht hat es nichts. Nun möchte ich dem Vermieter ein Schreiben aufsetzen mit einer Frist und der Ankündigung der Mietminderung. Welche Frist muss ich einräumen und wieviel Prozent Minderung kann ich ankündigen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
danke für den sehr ausführlichen Kommentar. Grundsätzlich brauchen Sie für die Mietminderung keine Frist setzen. Dem guten Verhältnis zum Vermieter wegen, könnte man sicherlich 1 bis 2 Wochen Frist für Maßnahmen des Vermieters setzen. Gerade weil Sie schon oft mit den Vermieter diesbzgl. Kontakt hatten und auch schon Lärmprotokolle geführt haben.
Wie hoch die Minderung ausfallen kann, kann ich nicht pauschal beantworten. Hier ein Urteil vom Amtsgericht Neuss: AG Neuss, WM 1989, S. 264. Im dem Urteil entschieden die Richter, dass 10% Minderung (der Warmmiete) in Ordnung sind. Meines Erachtens nach, sind Ihre Einschränkungen bei Ihnen aber noch erheblicher.
Ich würde an Ihrer Stelle nach weiteren Urteilen recherchieren und daran meine Minderung ausrichten. Mit 10% + X haben Sie sicherlich die richtige Richtung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Ich wohne sehr fast 20 Jahren in einem Mietshaus mit 7 Wohnparteien und gewerblichen Mietern. Seit ca.3 Monaten haben wir ein massives Problem mit dem Vermieter, da er nicht rechtzeitig Öl bestellt und wir mindestens 2 Tage ohne Heizung und warmes Wasser sind. Dieses Problem habe wir in regelmäßigen Abständen, da nach ca. 14 Tagen das Öl wieder alle ist. .
Seit Freitag, vergangener Woche ist diese Situation wieder eingetreten, ich persönlich habe ihn in Kenntnis gesetzt, das wieder die Heizung kalt ist, außer “ ich kümmere mich darum“ hat sich bis heute nichts getan, telefonisch ist der Vermieter nicht erreichbar, d.h. er drückt die Anrufe weg bzw. legt einfach auf, so das kein Gespräch zustande kommt. Bei den zur Zeit herrschenden Außentemperaturen heißt das für uns Mieter, das wir in dem Wohneinheiten nicht mehr als 12-13 °Grad Celsius haben., was sehr unangenehm ist und wir bereits gesundheitliche Auswirkungen haben. Ich bin im Moment ziemlich hilflos, da ich nicht weiß was ich dagegen tun kann, außer einer Mietminderung ( wie hoch kann die Miete gemindert werden?), aber davon wird meine Wohnung aber auch nicht warm!
Bin für jeden Rat dankbar und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christine Heinke
danke für die Schilderung. Im Grunde bleibt Ihnen als Druckmittel tatsächlich nur die Mietminderung. Ich habe gerade nochmals recherchiert. Gerichte haben Mietminderung zwischen 20 und 100 Prozent beim Heizungsausfall im Winter für angemessen befunden.
Hier zwei Beispiele:
LG Berlin, GE 1993, S. 861 –> 40% Mietminderung
LG Berlin, GE 1992, S. 1213 –> 100% Mietminderung
Viele Grüße
Dennis Hundt
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und ich werde mich an Hand Ihrer Beispiele weiter informieren und verbleibe mit
lieben Grüßen
Christine Heinke
Hallo,
wir wohnen seid 10 Jahren (2002) in einem Zweifamilienhaus das von uns alleine genutzt wird. Unser Vermieter hat eine Firma und sein Haus 2 Häuser weiter. Gemietet wurde: Wohnhaus mit ca. 600qm Garten + Nebengebäude bestehend aus : alten Schweinestall, Garage und Fahrradraum (wir konnten rund ums Haus gehen) Super für die Kids und genau das was wir suchten.
Bei Abschluss des Mietvertrages wurde vom Vermieter gesagt, das im Erdgeschoss das Bad innerhalb von 3 Jahren erneuert wird. Innerhalb der ersten 5 Jahre wurde gesagt das das Nebengebäude abgerissen wird . Auf Nachfragen ob eventuell ein Carport hinkommt wurde gesagt : ihr bekommt da schon was hin, lasst euch überraschen. JUHU… letztes Jahr im Februar 2011 wurde endlich angefangen (freu) Das Nebengebäude wurde abgerissen (na toll) dafür stehen dort jetzt 4 Garagen wovon 1 uns gehört 1 unserer Nachbarin und eine Doppelgarage unserem Vermieter.
Der mit Liebe angelegte Garten ist nur noch eine Sandwüste und die Kids können dort auch nicht mehr richtig spielen weil dort die Baumaschinen stehen. (nachdem unser Jüngster 10 Jahre darauf gespielt hat und sich eine Eisenstange in den Oberschenkel gerammt hat … Notarzt Krankenwagen 10cm lange Narbe … Glück gehabt ) Ein 2 Meter hoher und mit ca. 6-8 Meter Durchmesser breiter Sandberg hat sich im Garten breit gemacht. Auf Anfrage wann der wegkommt : keine klare Aussage. Nun ist aber auch die Hofeinfahrt zu den Garagen noch nicht fertiggestellt und nur mit dem geschreddertem Schutt erst mal befahrbar gemacht worden.
Mein Badezimmer wurde fertiggestellt und ist sehr schön geworden, dennoch war es sehr viel Dreck und Staub ca. 10 Wochen im Haus. Es wurden Fußböden, Wände und Decken weg gestemmt, wovon ich keine Ahnung hatte. Teilweise hatte ich in der Küche beim Kochen Schutt welcher beim stemmen von der wand viel (von der Wand die sich zum Badezimmer
befindet und an meinem Herd) im Essen. Eines abends rief mein Vermieter an das um 8.00 Uhr am nächsten Tag angefangen wird den Dachboden zu isolieren. Es nahm einfach kein Ende mit dem Dreck im Haus. Durch den Hintereingang kamen und gingen die Handwerker durchs ganze Haus. Meine Söhne haben beide eine Hautkrankheit / Neurodermitis und Hausstauballergie) und sind von dem Staub komplett am blühen (welches noch nicht weg ist).
Es kam vor, das ich gerade aus dem Schlafzimmer (Gott sei dank im Bademantel) kam und ein Handwerker vor mir stand. Am 21.12.11 habe ich dann mal gesagt, dass ich mich nun gerne mal auf Weihnachten vorbereiten möchte und ein bisschen Ruhe haben möchte. Gnädigerweise hatte ich dann bis zum 27.12.2011 sowas wie Weihnachten. Dann ging es weiter die Wände würden isoliert und die Schläuche mussten durchs Fenster auf den Dachboden. Der Schornstein wurde abgerissen und und und…. Na ja… Jahreswechsel….. 2012 im Haus ist es ruhiger geworden, aber der Hof ist immer noch nicht fertig, genauso der Garten nicht nutzbar und in unserer Garage (sie ist schon recht groß) passt gerade unser Auto das Regal und 2 Fahrräder. Im Gegensatz was wir vorher hatten ist es ein Witz. Kein Motorrad kein Rasentrecker … nichts geht mehr rein.
Nun der Hammer: Unsere Miete wurde von 646,00 EUR kalt inkl. Nebenkosten auf 740 EUR kalt inkl Nebenkosten. erhöht. Wegen Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten und weil der Mietspiegel sich so verändert hat.
Davon war vorher nicht mal die Rede! sonnst hätte ich mir das gar nicht alles angetan und was neues gesucht. Wir haben von Anfang an (Mietbeginn) gesagt, dass wir nicht mehr zahlen können.
Es kam auch nie auch nur das Gespräch über eine Mieterhöhung die ganzen Jahre nicht. Fazit: Ich muss mehr zahlen für weniger Nebengebäude weniger Garten (weil der Hof ja vergrößert werden musste wegen der Firmenwagen die dort nun die Garagen nutzen). Keinen eigenen Hof mehr und immer noch keinen nutzbaren Garten (der Berg und die Baumaschinen sind immer noch da) da immer wieder was neues dazu kommt. Oh mein Gott… meine Nerven liegen blank.
Habe Widerspruch erhoben bei der Hausverwaltung… ohne Erfolg. Zitat: Ihren Einspruch gegen die Mieterhöhung muss ich nach Rücksprache mit dem Vermieter zurückweisen. Was kann ich noch machen?
vielen Dank für den tollen und sehr langen Kommentar, freut mich.
Im Grunde können Sie die Beeinträchtigung aus der Vergangenheit abhaken. Rückwirkend können Sie keine Mietminderung mehr geltend machen.
Drei Punkte für Sie:
1. Für die aktuelle Beeinträchtigungen können Sie die Miete durchaus mindern. Ab sofort, bis die Beeinträchtigungen beseitigt sind.
2. Jetzt müssen Sie prüfen, ob die Mieterhöhung nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) oder nach § 559 BGB (Modernisierung) erfolgten.
3. Wenn Sie wissen, was die Grundlage für die Erhöhung ist, müssen Sie prüfen, ob alle Berechnungen (Vergleichsmiete, Berechnung der Erhöhung durch Modernisierung) korrekt und fristgerecht durchgeführt wurden.
Nach diesen Prüfungen können Sie Ihr weiteres Vorgehen zielgerichtet abstimmen. Grundsätzlich werden Sie eine Erhöhung nur sehr schwer umgehen können.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
ich wohne seit Juni 2010 in einem Mehrfamilienhaus. Mein Problem bezieht sich auf eine nicht funktionierende Heizung im Wohnzimmer. Diese heizt ununterbrochen auf vollen touren. Die Raumtemperatur liegt permanent bei rund 28 Grad +-2. Der Regler hierfür ist seit Anfang Oktober 2011 defekt. Nach mehrmaligen telefonischen Anfragen kam auch ein Klempner Anfang November, der sich die Heizung angeguckt hat. Als Antwort gab er mir, dass der Regler komplett ausgetauscht werden müsse und er mit dem Vermieter die nächsten Schritte einleitet.
Seit dem Versuche ich, der Reparatur bezüglich, mit dem Vermieter auf ein Nenner zu kommen. Doch bei jedem Anruf oder persönlichen Gespräch heißt es nur, ES SEI IN ARBEIT. Anstatt in dieser Zeit den Fehler zu beheben, hat er auch noch frecherweise die Nebenkosten von 150 auf 175 Euro erhöht. Mein eigentliches Problem ist, dass ich keines dieser Informationsflüsse schriftlich getätigt habe. Kann ich da noch irgendwas herausholen, wenn ja wie viel? Wenn nicht, müsste ich dem Vermieter noch eine Frist geben oder kann ich die Mietminderung gleich ankündigen und vollstrecken (wenn ja mit wie viel %).
freundliche Grüße
rückwirkend können Sie die nur mindern, wenn Sie die defekte Heizung gemeldet haben (das haben Sie) und dann die Miete unter Vorbehalt der Minderung gezahlt haben (das haben Sie offensichtlich leider nicht getan). Daher sehe ich keine Minderung für die Vergangenheit.
Wegen der nicht funktionierenden Heizung können Sie ab sofort (mit Ankündigung, aber ohne Frist) die Miete mindern. Zudem sollten Sie in der Ankündigung auch schreiben, dass Sie Schadenersatzansprüchen einfordern werden. Die erhöhten Heizkosten. 1 Grad wärmer entspricht in etwa 6% der Heizkosten (für den Raum).
Für eine derartige Minderung ist mir kein Fall bekannt, aber ich halte 5 bis 15 Prozent durchaus für realistisch. Den möglichen Schadensersatz müssen Sie sich durchrechnen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Hr. Hundt,
Wir sind gerade in eine 4 Zimmer (DDR-Platte) Wohnung gezogen. Das der Lärmpegel dort nicht gerade berauschend ist wahr schon klar, aber…
Unter uns wohnt eine offenbar alleinstehende Frau die den ganzen Tag schreit. Sie schreit aus vollem Halse, als ob Sie den ganzen Tag irgend jemanden anschreit. Es scheint wohl nach Gesprächen mit anderen Mietern so zu sein das das Problem schon seit längerem besteht. Auf das Klingeln und Klopfen der Nachbarn reagiert Sie nicht … ich denke aus Angst. Ein Nachbar sagte mir er habe gegen die Tür getreten. Es war auch schon mehrfach die Polizei wegen des Lärms deswegen im Haus. Aus den Gesprächen mit den Nachbarn habe ich herausgehört das es sich wohl wahrscheinlich um eine psychische Erkrankung handelt.
Sie schreit jeden Tag bis in die späten Nachtstunden. Die Kinder sind betroffen und ich als Nachtarbeiter muss tagsüber auch schlafen.
Da es bei der Erstbegehung der Wohnung und auch bei der späteren Übergabe, also zu keiner Zeit, ein Wort vom Vermieter bzw. Hausverwalter dazu gab frage ich mich:
Ich das schon vorsätzliche Täuschung? Immerhin muss der Vermieter ja das Problem bereits seit längerem kennen.
Was kann ich da machen, wohin kann ich mich wenden?
danke für den ausführlichen Kommentar. Ich kann Ihnen natürlich nicht sagen, ob Sie vorsätzlich getäuscht wurden. Das weiß wohl nur der Vermieter. Für Sie ist es auch schwierig Ihren Verdacht zu beweisen / zu untermauern.
Sie können sich an Ihren Vermieter wenden. Bitten Sie darum, dass die normalen Ruhezeiten eingehalten werden und Sie nicht fortlaufend vom Lärm belästigt werden. Dann liegt der Ball beim Vermieter. Dann folgt in der Regel ein Lärmprotokoll als Nachweis der Lärmbelästigung (das Sie erstellen) und eine Mietminderung. Wie hoch eine Minderung ausfallen kann, ist abhängig von Ihrer Beeinträchtigung. Die Minderung wirkt dann oftmals motivieren, sodass der Vermieter tätig wird, Abmahnungen ausspricht und im schlimmsten Fall Ihrer Nachbarin gekündigt.
Viel mehr kann ich leider gar nicht schreiben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
vor 4 Tagen gab es eine Überschwemmung in dem Stockwerk über mir (Dachgeschoss). Wasser tropfte von meiner Zimmerdecke. Die Zimmerdecke ist in der Größe von ca 4qm nass und 2 Wände (Zimmerecke) sind bis 80cm von der Decke gemessen nass.
Der Hausmeister hat die Überschwemmung beseitigt und einen Luftentfeuchter in mein Zimmer gestellt. Ich solle diesen nun 2 Wochen lang tagsüber laufen lassen um die Feuchtigkeit im Raum aufzunehmen. Er sagt auch dass sobald die Wände trocken sind er das Zimmer streichen würde.
Kann ich trotzdem auf Mietminderung klagen/fordern, da Nachts wo der Entfeuchter nicht läuft die Luftfeuchtigkeit schon sehr hoch ist sodass man am Morgen das Fenster mit einem Handtuch abwischen muss und das Zimmer unangenehm riecht?
Wäre für einen Tip sehr dankbar.
Schöne Grüße
schön, dass Ihr Vermieter alles daran setzt, den Schaden schnell zu beseitigen. Natürlich haben Sie dennoch das Recht die Miete in angemessener Höhe für die Zeit der Einschränkung zu mindern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich wohne seit einem Jahr in einem Mehrfamilienhaus. Nun wird leider direkt vor meinem Balkon ein neues Mehrfamilienhaus gebaut. Ich habe bereits zum Schlafzimmer raus eine Baustelle, da dort das Gleich geschieht. Dies stört mich allerdings nicht wirklich. Nun aber noch eine Baustelle direkt vor dem Wohnzimmer zu bekommen, bedeutet auf jeden Fall viel Lärm.
Ich habe gelesen, dass ich die Miete um 16% kürzen kann, wenn durch einen Neubau der Ausblick versperrt, nur noch spät am Nachmittag Sonnenlicht in die Wohnung fällt und außerdem noch vom gegenüber liegenden Balkon in das Wohnzimmer gesehen werden kann. Aber in wie weit kann ich die Miete schon während der Bauzeit kürzen (Bauzeit ca. 1 Jahr)?
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
K. Stange
es kommt immer auf die Beeinträchtigung während der Bauphase an. Je nachdem, wie sehr Ihr Wohnwert für den Zeitraum X gemindert wird, können Sie auch die Miete kürzen. Rechtsprechung gibt Ihnen hierfür zumindest erste Anhaltspunkte.
Leider kann ich Ihnen keinen festen Prozentsatz nennen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
am 23.03. ist in der Wohnung über mir die Spülmaschine ausgelaufen, das Wasser hat sich den Weg in mein Schlafzimmer gesucht und dort mein Bett und diverse Wäschestücke durchnässt. Das Schlafzimmer war somit einige Tage nicht nutzbar, auch weil die Deckenbeleuchtung in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Hausverwaltung hat sich nach anfänglichem Zögern relativ schnell um die Beseitigung des Schadens gekümmert. So wurde vom 04.04. bis zum 18.04. wurde ein Gebläse installiert, das Feuchtigkeit aus der Decke gezogen hat, was mit einem erheblichen Lärmpegel verbunden war. Diese Termine, sowie weitere Termine mit einem Elektriker sowie einem Sachverständigen der Versicherung der Hausverwaltung waren nur während meiner Arbeitszeit möglich, so dass auch hier Einschränkungen resultierten. Ein weiterer Termin mit einem Maler wird noch folgen und ich befürchte die gleiche Problematik.
Besteht die Möglichkeit, dass ich meine nächste Miete nach vorheriger schriftlicher Mitteilung mindere und wenn ja, zu welchem Prozentsatz?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
O. Drelich
grundsätzlich können Sie in diesem Fall die Miete mindern. Allerdings kann man sich Miete nicht mehr rückwirkend kürzen. Soll heißen, besser wäre es gewesen, wenn Sie bereits zu Beginn der störenden und zeitraubenden Arbeiten die Miete gekürzt hätte. Bzw. eine Kürzung angekündigt und seither unter Vorbehalt gezahlt hätten. Dann können Sie jetzt rückwirkend die Beeinträchtigung abschätzen und die Miete mindern.
Da die Zeitraum der Beeinträchtigung ja bei Ihnen erst wenige Tage her ist, könnten Sie zumindest versuchen die Miete zu mindern und die Reaktion des Vermieter abwarten. Aber wie gesagt, im dümmsten Fall sind Sie durch den zeitlichen Verzug im Unrecht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
mein Freund bewohnt seit 5 Jahren ein Altbauhaus das ausschließlich mit Holz beheizbar ist. Am 08.02.2012 hatte er einen Wasserrohrbruch. Im oberen Stock ist der Rohrbogen geplatzt und das gesamte Wohnzimmer (unterer Stock) stand unter Wasser. Es wurde durchgehend mehrfach am Tag geheizt. Erst im Dezember 2011 beendete mein Freund die Renovierungsarbeiten (neuer Boden, neue Tapeten, neue Möbel) Da mein Freund berufstätig ist hat er früh Briketts in den Ofen gelegt und ich habe tagsüber mehrfach drauf gelegt. Das Haus ist Baujahr 1926 und der Vermieter hat in den letzten 5 Jahren keinerlei Investitionen in das Haus gesteckt. Alle Reparaturen und Renovierungsarbeiten hat mein Freund gezahlt. Die Miete beläuft sich kalt auf 400€ + 100€ Nebenkosten. Der Vermieter erließ ihm die Märzmiete und stellte einen Bautrockner zur Verfügung. Den Schaden selbst hat er sich zum damaligen Zeitpunkt nicht angeschaut. Erst am Oster-Samstag, 07.04.2012 hat sich der Vermieter das Haus angesehen. Mein Freund hatte die Aprilmiete im vollen Umfang gezahlt, da er davon ausgegangen ist dass der Vermieter den Schaden (das geplatzte Rohr) behebt. Nun weigert sich der Vermieter den Schaden zu beheben da dies in seiner Versicherung nicht abgedeckt sei. Originalton des Vermieters war: „Ich stecke keinen Cent in das Haus da ich selbst genug Schulden habe.“ Er habe ja schließlich die Märzmiete erlassen und sei somit genug entgegen gekommen so das mein Freund den Schaden selbst beheben soll. Da seit dem 08.02.2012 das komplette Wasser im Haus abgedreht ist ist dieses seit dem nicht Bewohnbar und mein Freund ist gezwungen bei mir zu wohnen. Kann mein Freund die Maimiete einbehalten wenn der Vermieter sich weigert die Reparaturen vorzunehmen? Er hatte alleine für den Bautrockner einen Energieverbrauch von 1000kw die auch auf seine eigene Stromrechnung laufen. Da er keine Rechtschutzversicherung hat und auch nicht Mitglied im Mieterschutzbund ist wissen wir nicht in wie weit er die Miete mindern darf.
Vielen dank für Ihre Antwort
Eva H.
wenn wir davon ausgehen, dass der Vermieter für den Schaden (das geplatzte Rohr) verantwortlich ist, muss dieser den Schaden natürlich auch beheben. Tut er das nicht, ist der Wohnwert stark eingeschränkt. Ich habe kurz nach Urteilen gesucht, die sich mit einer Mietminderung bei einem Wasserausfall beschäftigen. Das Landgericht Berlin hat z.B. entschieden, das 20% Minderung (LG Berlin MM 2002, 427) angemessen sind. Allerdings kann dieser Fall schon deutlich von Ihrem Fall abweichen, sodass auch eine höhere Minderung möglich sein könnte. Schließlich haben Sie seit Monaten kein Wasser.
Viel mehr kann ich Ihnen leider nicht schreiben. Sie könnten weitere Urteile recherchieren und daran die eigene Mietminderung anlehnen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
in dem Wohnzimmer unserer WG (verbreiterter Bereich des Flurs mit Fernseher und kleiner Couch) hat es am 11.04 angefangen von der Decke zu tropfen. Nach wenigen Stunden, hatte der Wasserfleck an der Rigipsdecke einen Durchmesser von ca. 2m x 1,5m. Der Schaden wurde dem Vermieter sofort gemeldet und am nächsten Tag war auch schon ein Handwerker vor Ort. Dieser entfernte ein Teil der Rigipsdecke und es wurde festgestellt, dass es Abwasser aus einer oberhalb liegenden Wohnung ist. Seit dem 23.04 ist nun die Ursache für den Schaden behoben und eine Trocknungsfirma ist auch beauftragt. Jedoch lief in diesen 12 Tagen jede Menge Abwasser durch das defekte Rohr, was darauf hin auch in unsere Wohnung tropfte. Wir versuchten das Abwasser aufzufangen, was jedoch nicht vollständig ging, da es aus einem sehr großflächigen Bereich herunter tropfte. Was folgte war ein starker Gestank, ständiges Aufputzen und Behälter leeren. Der Aufenthaltsbereich konnte somit Aufgrund anhaltender Überschwemmung nicht genutzt werden (die Möbelstücke wurden natürlich um geräumt). Ab dem 30.04 werden voraussichtlich weitere Handwerker folgen zwecks Trocknung und Schadensbehebung.
Nun würde ich gern wissen in welchen Maße ich eine Mietminderung veranschlagen könnte?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße,
J. Schwab
Ihr Fall ist sehr individuell, es ist schwer hier einen Prozentsatz zu nennen. Sie könnten ja die Quadratmeterzahl des nicht nutzbaren Raums als Grundlage für eine Mietminderung nehmen + X Prozent für den Gestank und die Beeinträchtigung durch die Handwerker. So würde ich wahrscheinlich an die Minderung herangehen. Gemindert wird immer von der Warmmiete.
Am einfachsten ist die Minderung natürlich, wenn der Vermieter mit der Höhe einverstanden ist. Dann haben beide Seiten am wenigsten Ärger. Von daher lieber etwas weniger mindern, dafür auch mit weniger Stress.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo!
Seit Monaten ist unser Garagendach undicht. Die Autos wurden mit Teerrückständen die vom Dach gespült wurden beschmutzt. Der Vermieter hat nun das Dach notdürftig mit Bitumenmasse bestrichen. Danach hat er die Decke in der Garage gestrichen obwohl die Autos ,Motorroller und Fahrräder darin standen. Überall Farbspritzer. Leider war das Ergebnis nach dem ersten starken Regen ernüchternd. Es regnet wieder durch. Ich zahle 20 Euro im Monat. Wie viel kann ich mindern, Wie kann ich mich wehren vor derartigen Verschmutzungen meines Eigentums.
Besten Dank
wie hoch die Minderung für das defekte Garagendach ausfallen kann, hängt davon ab, wie sehr es durchrechnet. Von einem niedrigen einstelligen bis zu einem mittleren zweistelligen Prozentsatz halte ich alles für möglich. Versuchen Sie die Beeinträchtigung realistisch einzuschätzen.
Wenn der Vermieter einen Schaden an Ihrem Eigentum anrichtet, muss er dafür aufkommen. Sie können ihn um die Schadensregulierung bitten. Wenn das keinen Erfolg verspricht, müssen Sie sich wohl rechtlichen Beistand holen.
Beste Grüße
Dennis Hundt
Lieber Herr Hundt,
wir wohnen in einer WG in einem Altbau, dementsprechend lärmdurchlässig sind auch unsere Fenster. Drei unserer Zimmer liegen zur „Hauptschlagader“ der Innenstadt, die vor allem von Bussen und nachts von feiernden Menschen frequentiert wird.
Das Problem ist nun aber vielmehr die weitläufige Baustelle am gegenüberliegenden Hang – ein Wohn- und Geschäftshaus wurde abgerissen und wird nun neu gebaut, ein weiteres wird saniert; ebenso wurde die antike Stadtmauer in Stand gesetzt, und am Hang soll ein neuer Weg entstehen. All diese Baumaßnahmen sind mit einem Lärmpegel verbunden, der weit über den gewohnten Straßenbetrieb hinausgeht. Gearbeitet wird Montags bis Samstags, spätestens ab 8 Uhr und oft bis in die Abendstunden, d.h. ca 22 Uhr; die Baustelle wird noch bis mindestens Dezember diesen Jahres bestehen.
Seit Anfang diesen Monats ist nun noch eine Baustelle im eigenen Haus dazugekommen, da der Vermieter sein Bekleidungsgeschäft im Erdgeschoss sanieren lässt. Wir befinden uns also sozusagen unter akustischem Dauerbeschuss, der zunehmend an unseren Nerven zehrt.
Kann der Hauptmieter unserer WG also eine Mietminderung beantragen? Und welche Forderung wäre hier wohl angemessen?
Vielen Dank und viele Grüße,
L. Kapuja
danke für den Kommentar. Grundsätzlich halte ich eine Mietminderung durchaus für möglich. Die grundsätzlich eher laute Gegend macht es natürlich schwierig einen konkreten Minderungsbetrag zu benennen. Eine Minderung muss man nicht „beantragen“ – vielmehr mindert man eigenständig die Miete. Eine Absprache mit dem Vermieter bedarf es nicht, aber eine Ankündigung der Mietminderung. Gerade weil man einfach eigenständig (ohne Rücksprache) mindert, kann man mit der Höhe schnell daneben liegen.
Ich würde Ihnen raten nach Urteilen zu suchen, die Ihrem Fall ähnlich sind und daran dann die Minderung zu bestimmen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
folgendes Problem ich wohne in einem Haus das aus 6 Parteien besteht, darunter ein Arzt sowie eine Apotheke. Unser allgemeines Problem in diesem Haus ist Schimmelbefall in der Wohnung. Bei mir in der Küche, an der Decke direkt Fensterfront, sowie mehrere Wasserflecken in der Küche sowie im Wohnzimmer. Dieses Problem ist seit gut einem Jahr bei der Hausverwaltung bekannt. Nachdem durch diverse Ausbesserungsarbeiten mal hier mal dort etwas geschustert wurde, wurde jetzt eine Firma beauftragt, um die Ursache zu finden (Fachfirma). Siehe da, die Außenfassade ist das Problem. Eigentümer versprach uns, das die Schäden beseitigt werden. Jetzt haben wir raus gefunden, dass der Eigentümer der Fachfirma den Auftrag nicht erteilt hat, sondern ein Bekannter vom Eigentümer dies tut. Vor drei Wochen wurde ein Gerüst aufgebaut ein Tag waren zwei Handwerker da, haben 3 Platten von der Fassade abgenommen und das war ´s. Rufen wir bei der Hausverwaltung an und fragen wie es weiter läuft, weiß man dort auch nichts. Langsam bin ich ziemlich genervt und enttäuscht man möchte vernünftig wohnen schließlich bezahlt man ja Miete.
Meine Frage kann ich trotzdem ohne eine Frist zu setzten da die Mängel ja schon bekannt sind und auch alles besichtigt wurde umgehend eine Mietminderung machen, wie gesagt ist im ganzen Haus das Problem, mit Rückwirkung für den letzten Monat .
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
MfG J. Gerund
rückwirkend können Sie nicht die Miete mindern. Wenn die Wohnung sich aktuell nicht in einem vertragsgemäßen Zustand befindet, haben Sie natürlich das Recht die Miete sofort (nach Ankündigung) angemessen zu mindern. Und zwar so lange, bis die Wohnung wieder dem vertragsgemäßen entspricht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Hr. Hundt,
vorab Danke für die Vorlage. War mir soeben eine Hilfe. Vielleicht haben Sie einen Kommentar zu meinem Fall.
Wir bewohnen eine Doppelhaushälfte die aus 3. Stockwerken besteht, im Untergeschoss befindet sich das Bad (das einzigste) sowie unser Schlafzimmer, sowie ein Kinderzimmer (bei uns Hauswirtschaftszimmer). Durch einen Wasserschaden ende April, wurde das komplette UG unterspült. Es wurden Feuchtigkeitswerte jenseits der zumutbaren Grenze gemessen (lt. Gutachter) Seit nun mehr als 3 Wochen befinden sich Bautrockner (5 Stück) im kompletten UG. Natürlich mußten wir den kompletten Stock räumen und unser Schlafzimmer unters Dach verlegen (bei 30 Grad ist das eine Freude). Das komplette UG umfasst ca. 55qm und kann seit Mai natürlich nicht mehr benutzt werden (700Euro gesamtmiete für 130qm). Die von der Versicherung (Sparkassenversicherung) beauftragte Firma meinte heute, das sie nicht wissen, wann sie Zeit finden, um den Schaden zu Renovieren. Es wurden alle Laminatböden entfernt, Löcher im Bad (20jahre alte Fliesen) sowie die frisch tapezierten und gestrichenen Wände beschädigt (leichter Schimmel bis ca. 30cm höhe in allen Räumen incl. Treppenhaus) Lt. der Renovierungsfirma könnte sich dieses noch bis August hin ziehen. Sicherlich kann man sich vorstellen, wie es sich in so einem Haus leben lässt 🙁 – eigentlich gar nicht.
Von der Versicherung hört nicht einmal unser Vermieter etwas, er fiel auch aus allen Wolken, als ich von Mietkürzung (was WIR NATÜRLICH nicht getan haben) geredet hatte. Wir zahlen brav weiter unsere volle Miete 🙁 da wir ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter haben und dies auch behalten möchten!
Kann man für unseren Fall pauschal sagen, was Abzugsfähig wäre – wir versuchen dies nun direkt mit der Versicherung – Notfalls via Rechtsanwalt (wenn nicht anders Lösbar)
Danke. Schöne Grüße aus Crailsheim. Swen
in meinen Augen können Sie natürlich erstmal anteilig für die nicht nutzbaren 55 Quadratmeter die Warmmiete mindern. Das ist das einfachste. Dadurch, dass es sich um das einige Bad handelt, sollte die Minderung sogar noch etwas höher ausfallen können.
Viel mehr kann ich Ihnen dazu leider nicht schreiben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
seit 3 Jahren wohnen wir in einem 3 Parteienhaus auf der 1. Etage. Bei unserem Einzug versprach der Vermieter eine neue Eingangstür incl. neuer Briefkastenanlage einzubauen. Bis heute ist das nicht geschehen. Es geht hier nicht so sehr um die Eingangstür aber wir haben keinen abschließbaren Briefkasten. Von außen sieht man 3 Schlitze aber innen ist er komplett offen. Schon sehr oft ist die Post verschwunden da auch viele Zeitungen mit reingestopft werden und beim zusammenklauben wird der ein oder andere Brief bestimmt dazwischen gewesen sein. Zum Glück hat unsere kleine Hausgemeinschaft ein gutes Verhältnis somit wird die Post täglich von jemand anderem verteilt. Aber das ist doch kein Dauerzustand besonders nachdem wir ihn mehrfach aufgefordert hatten die Briefkastenanlage zu erneuern oder einfach eine Tür vor zu setzen.
Das ist aber noch nicht alles. Da das Haus ein Altbau ist wird das Dach so langsam undicht. Vor ca. 15 Monaten bemerkten wir Schimmelbefall in unserem Kämmerchen worauf der Vermieter auch direkt reagierte und den Dachdecker kommen ließ. Statt das Dach großflächig zu erneuern hat er aus Kostengründen nur ein paar Ziegel austauschen lassen und das Kämmerchen streichen lassen. Vor ein paar Tage tropfte dann das Wasser aus einer Halogenleuchte der Decke und die halbe Wohnzimmerwand bestand aus tennisball großen Wassblasen und im Kämmerchen ist die Decke nun auch wieder feucht. Der Dachdecker kam dann auch sofort zusammen mit dem Vermieter und meinte „da muß mal ne größere Aktion her“. Der Vermieter läßt nun schon wieder nicht das Dach großflächig erneuern womit der nächste Wasserschaden vorprogrammiert ist. Die Gauben bei den Mietern über uns im Dachgeschoß sind auch alle undicht.
Die Mängelliste ist lang aber wir sehen mitlerweile über die „Kleinigkeiten“ hinweg.
Dürfen wir die Miete kürzen obwohl er immer sofort erscheint wenn der Wasserschaden auftritt aber die Briefkastenanlage immer noch nicht ausgewechselt ist?
Vielen Dank für Ihren Rat und Grüße aus Düsseldorf
E. Solidoro
für den nicht abschließbaren Briefkasten sehe ich schon eine Mietminderung im einstelligen Prozentbereich. Gleiches gilt natürlich auch für die Wasserschäden. Wenn Ihr Wohnwert durch nasse Wände und Decken oder eine schimmlige Kammer eingeschränkt ist, können Sie hier natürlich auch die Miete angemessen kürzen. Ob Ihr Vermieter sich den Schaden immer sofort ansieht spielt hierbei keine Rolle. Die Miete kann solange gemindert werden, wie der (Wasser-)Schaden vorhanden ist.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Ich bin Mieter bei einer großen Wohnungsgenossenschaft in Hamburg. Durch mangelnde Instandsetzung und Erhaltung des Dachs und der Regenrinne kam es zur Beschädigung des Wohnraums im Obergeschoss. Initial schleichend nur durch Geruchsbelästigung seit Anfang Mai 2012. In folge stärkeren Regens dann mit Wasserübertritt am Dachüberstand bis auf den Balkon. Darauf hin betraf es den Fenstersturz, Wasser tropfte vom Überstand dirkt auf den sonst trockenen Balkon. Was erst im nachhinein auffiel, da es zuvor auf den Regen selbst geschoben wurde, angrenzende Balkone aber bei näherrem betrachten trocken blieben. Balkon und Wohnzimmer wurden so zunehmend in ihrer Nutzung eingeschränkt.
Dann folgte am 07.06.2012 der sichtbare Wasserschaden über den gesamten Deckenbereich des Wohnzimmers entlang der Tapetenbahnstöße bis zur Gegenwand und an dieser hinunter. Der dort befindliche Wandschrank war vom modrigen Geruch ebenfalls mitbeeinträchtigt. Es bildeteten sich scharf begrenzte, bräunliche Flecken an Decke und Wänden, bis hinüber in die Ecke eines angrenzenden Raumes von jeweils bis zu einem halben qm Größe. Der Hauswart wurde umgehend verständigt und besichtigte den Schaden am 07.06 mit der Zusicherung um schnelle Behebung. Der Einzige Kommentar zum Umgang mit der Situation bestand darin gut zu lüften.
Bereits hier wurde meine Befürchtung der Durchfeuchtung der Zwischendecke samt Isolierung bekundet. Diese Befürchtung wurde nicht kontrolliert und in der Folge immer wieder heruntergespielt und Aufschub mit weiteren kostengünstigen, kosmetischen Maßnahmen erwirkt.
Innerhalb der nächsten Tage war es auch nach mehrmaligem Drängen nicht möglich einen Termin für eine weitere Besichtung zur Schadensbehebung zu bekommen. Es folgte am 11.06. ein gebuchter Urlaub von 10 Tagen, der nicht verschoben wurde, da keine Reiserücktrittsversicherung bestand. Mit der Hoffnung, der Schaden an Dach und Dämmung sei behoben kehrten wir zurück, bangend, ob sich der Zustand womöglich noch verschlechtert haben könnte und womöglich die Ganze Decke entfernt werden müsste. Ohne Sichtbare Veränderung, fanden wir nur ein Schreiben der Hausverwaltung mit der Bitte sich bei Gewerk so und so zu melden vor. Diese wurden angerufen, kamen in den nächsten Tagen um mitzuteilen, sie schauen sich das mal an. Dies waren die Dachdecker, die wohl schon mal da waren, kosmetisch neue Dachbahnen bereits geklebt hätten und an der Rinne manipulierten. Die Zwischendecke mit Dämmung wurde nicht angerührt darüber befände sich der begehbare Bretterboden mit getrockneten Wasserflecken. Das Dach sei jetzt dicht. Für den Innenraumschaden seien sie nicht zuständig. Wieder musste der Hauswart gerufen werden, der natürlich auch nicht immer Zeit hat. Er sollte nun nen Auftrag für nen Maler schreiben,das dauerte paar Tage. Dann kommt das Schreiben der Hausverwaltung. Das Gewerk würde sich melden. Noch ne Woche verging. Dann stellte sich bei Nachbohren über die Hausverwaltung und Hauswart heraus, dass einmalig telefonisch versucht wurde Kontakt aufzunehmen. Darauf rufe ich den Maler selbst an. Dieser hätte erst ne Woche drauf Zeit. Er kam und hat die Flecken versiegelt , die abgefallene Tapete einfach wieder angebackt und einmal die Decke getüncht. Für Zwischendecken ist er nicht zuständig. Ein Monat seit Meldung des Schadens war nun bereits vergangen. Beim trocknen kamen die Flecken wieder durch weshalb die Maler eine Woche später nochmals nach Auftrags- und Terminabsprache erschienen, vorher war wieder keine Zeit. Bei dieser Gelegenheit wurde der Schimmel mitentfernt, für den beim ersten mal die Materialien fehlten. Die gesamte Zeit über bestand weiterhin trotz ständigem Stoßlüftens ein moderiger Geruch, der auch nach Schimmelbeseitigung fortbesteht. Bei geschlossenem Fenster kann man sich bis heute nicht länger als eine halbe Stunde im betroffenen Raum aufhalten. Es kommt dann zu Kopfschmerzen, Kratzen im Hals und Reizhusten, der auch noch nachtsüber anhält.
Die Schimmelschäden, unter anderem mit Schwarzem Schimmel, in- und außerhalb des Wohnzimmers im Sturzbereich der Balkontür wurden mit 1qm Fläche beschrieben.
Der Hauswart berichtete vom Dachschaden der mit mehreren Bahnen Dachpappe geflickt worden wäre und von der Behebung eines nicht näher bezeichneten Schadens an der Regenrinne. Es wurde geäussert, dass man um den maroden Zustand der Dächer wisse und mehrere Mietobjekte ähnlich betroffen seien.
Bei mehrmaligem Drängen auf die anhaltende Geruchsbelästigung neben der optischen Schadensregulierung bestätigten nun auch der Maler und ebenfalls der nochmals gerufenen Hauswart den deutlichen Modergeruch; “ Das riecht ja wie im Keller bei Ihnen, schon wenn man die Wohnung betritt!“ wurde endlich ein Termin für einen Sachverständigen ausgemacht. Der kam dann wieder ne Woche später. Es waren nun ein Monat und 10 Tage seit Meldung des Schadens vergangen. Er sei nur ne Urlaubsvertretung. Allgemein bestünde eine hohe Luftfeuchte. 65% statt zulässiger 40% erlaubt. Decke ist an sich trocken. Weiterhin oberflächlich feuchte Flecken im Wandbereich bis 140 digits ( normal bis 65) Feuchte. Auf Geruchsbelästigung ging er nicht ein, nur der Kommentar es sei der Schimmel ja entfernt worden und der initiale Rat gut zu lüften. Wir könnten den Raum wieder normal nutzen.
Noch ein Sachverständiger kommt nächste Woche und schaut sich dann mal die Zwischendecke an, wahrscheinlich zieht sich die Feuchtigkeit aus der vollgesogenen Dämmung. Die Befürchtung, welche ich seit Schadensmeldung angab. Damit hätte die Wohnung dann ja dann nichts mehr zu tun. Fall abgeschlossen.
„Und so steh ich da ich armer Tor und bin so schlau als wie zuvor! “
Bei Schimmel und Wasserschaden in zwei Zimmern, wobei in einem die gesamte Deckenfläche und im anderen nur eine Ecke betroffen ist, mit anhaltender Geruchsbelästigung und fraglichem gesundheitsschädigendem Potential, stellt sich die Frage in wieweit hier Mietminderung aufgrund des verschleppten Schadens, bei wissentlich schlechter Instandhaltung, der bis heute nicht vollständig behoben wurde auch rückwirkend verlangt werden kann.
Allein die gopferte Zeit, um für die zahlreichen Terminabsprachen- Besichtigungen und Kosmetischen Eingriffe zur Verfügung zu stehen empfand ich als sehr belastend.
Von der gemieteten Wohnung ist seit fast 2 Monaten von drei Räumen nur einer voll bewohnbar, da im zweiten Raum mit leichtem Schaden die Sachen aus dem Wohnzimmer für die verzögerten Malerarbeiten und zum Schutz vor Geruchsübernahme gesichert wurden. Für zwei Personen auf ein Zimmer und kleiner Küche verbannt zu sein geht mit der Zeit im Provisorium ganz schön auf die Nerven, der Erholungswert des Urlaubs mit dem Bangen im Hinterkopf war ebenfalls schnell dahin.
Wie kann ich zur gewissen Kompensation der Umstände weiter vorgehen?
Vielen Dank
MFG
danke für den Kommentar. Im Grunde können Sie den Druck auf die Hausverwaltung nur erhöhen, in dem Sie aufgrund des Sachmängel die Miete angemessen mindern. Viel mehr werden Sie nicht machen können. Mindern Sie so lange die Miete, bis die Wasser- und Schimmelschäden behoben sind.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Wir sind seit Juni 2011 Mieter im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses (Altbau) welches Teil eines Komplexes mit 2 Wohnhäusern ist die über den Hof und Keller verbunden sind.
Es gab bereits mehrere Schwierigkeiten mit der Wohnung:
– die Wohnungstür hält beinahe keinen Schall aus dem Hausflur ab (was gerade bei der sehr laut zuschlagenden Haustür sehr störend ist – und auch wenn die Hoftür beim lautstarken Spielen der Kinder des Hauses weit offen steht klingt es als würden die kinder in unserer Wohnung herumtoben), die Zimmertüren verziehen sich je nach Witterungslage sodaß sie kaum, oder nur mit erheblichem Lärm, zu schließen sind
– im Februar war für einige Tage die Kinderzimmerheizung ausgefallen
– die Gegensprechanlage und der Türsummer haben eine Ausfallquote von ca 5-10% (zum Glück wohnen wir im Erdgeschoss)
– seit März wohnt in der Wohnung über uns eine Familie mit 3 Kindern die sich (wie wohl auch der Mann der Familie) anscheinend nur trampelnd oder rennend in der Wohnung fortbewegen teilweise bis 22.30 oder länger – beinahe täglich klingt es zudem so als würden oben Möbel verrückt werden, jemand auch Couch oder Bett herumspringen oder die Leute in der Wohnung Kegeln oder Bowlen
– die Kinder der gesamten Nachbarschaft (größtenteils ca 8-12 Jahre alt) spielen vielfach unbeaufsichtigt und extrem lautstark (auf über die Mittagszeit und teils bis nach 20 Uhr) auf dem Hof (am liebsten mit Bobby-Cars und Rollern direkt unter dem Fenster unseres Kinderzimmers ) und rennen mit schmutzigen Spielsachen (oder gern auch mal mit von Eis oder Schokolade verklebten Händen) durch die aufgehängte Wäsche sämtlicher Mieter
– usw…
Unser derzeitiges Hauptproblem ist allerdings das der Müllplatz zum Mai diesen Jahres vom gemeinsamen Hof der Häuser direkt vor unser Wohnzimmerfenster verlegt wurde (der Abstand zum Fenster ist nicht einmal 2 Meter). Das Wohnzimmer können wir seither nichtmehr wirkungsvoll lüften. Wenn es draussen warm ist riecht es als würden wir auf einer Müllkippe wohnen – und die Wespen, Fliegen und Bremsen die vor unserem Fenster herumfliegen können wir drinnen einfach nicht gebrauchen. Somit können wir nur Lüften, wenn es regnet was zu einer erhöhten Luftfeuchtigkeit im Raum führt. Abgesehen von der Geruchsbelästigung ist Tag und Nacht immer wieder der Lärm aller 14 Mietparteien (und da der Platz von der Straße aus frei zugänglich ist auch noch etlichen Passanten) zu hören, die versuchen, Ihren Müll in die Tonnen zu quetschen.
Wir haben die Hausverwaltung Anfang Juli schriftlich dazu aufgefordert den Müllplatz von dort zu entfernen und eine Mietminderung angedroht sollte der Mangel bis zum 01.08. nicht behoben sein – bis heute hat sich allerdings noch überhaupt nichts bewegt. Kein Schreiben des Vermieters, der Hausverwaltung oder irgendeine Aktivität am Müllplatz.
Hierzu aber jetzt doch nochmal die Nachfrage – ist in diesem Fall eine Mietminderung rechtens? Genügt eine Anzeige und Ankündigung bei der Hausverwaltung oder müssen wir den Hauseigentümer direkt in Kenntnis setzen?
Ist eine Minderung von 30% zu hoch? Wären 20 oder gar 15% angemessener?
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.
MFG
da der Müllplatz erst nach Ihrem Einzug verlegt wurde – Sie damit also nicht rechnen konnten – sehe ich ganz klar einen wohnwertmindernden Mangel. 30% halte ich aber für weit überzogen. Selbst 15% sind recht viel.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ist es möglich/sinnvoll/ratsam, zunächst einen geringeren Betrag zu wählen und eine Erhöhung des Minderungsbetrages später vorzunehmen, wenn der Mangel auch weiterhin nicht behoben wird, oder sollte man bei einer Minderungsquote bleiben, wenn man diese einmal gewählt hat?
Muss ich den Eigentümer direkt informieren, oder genügt der Weg über die Hausverwaltung?
Was haben wir im weiteren Verlauf für Möglichkeiten, wenn die Hausverwaltung weiterhin keine Reaktion zeigt?
Viele Grüße,
Ball
ich würde die Minderungsbetrag festlegen und dabei bleiben. Mir fällt jedenfalls keine gute Begründung ein, warum man den Satz verändern sollte. Es sei denn der Mangel wird größer / kleiner.
Wenn die Hausverwaltung immer Ihr Ansprechpartner war, dann richten Sie die Minderung auch an die Hausverwaltung. Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, bleibt Ihnen nur die Minderung dauerhaft aufrecht zu erhalten oder ein Umzug.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
wir wohnen seit dem 01.04.2012 in unserer neuen Wohnung. Wir haben 2 Balkone, einen nach vorne zur Straße und einen nach hinten in den Gemeinschaftsgarten. Am 23.06.2012 bekommen wir einen Brief vom Vermieter das beide Balkone zeitgleich ab dem 02.07.2012 saniert werden und nicht betretbar sind. Bis dahin sind die Balkone zu räumen und alles zu entfernen (Markisen usw.) Die Arbeiten dauern vorraussichtlich bis zum 28.09.2012 wovon ich aber nicht ausgehe da in den ersten 2 Wochen alles sehr laut abgerissen wurde und seitdem nichts mehr passiert ist.
Jetzt haben wir vorne und hinten ein Gerüst vor Kinder- und Schlafzimmer und keine Geländer an beiden Balkone. Die Türen der Balkone sind von außen verschlossen. Diebstahlschutz für die Türen wurden uns schriftlich angekündigt aber bis heute nichts passiert.
Als wir im April hier eingezogen sind war meine Frau im 8. Monat schwanger. Unser Kind kam dann Ende Mai. Das wußte der Vermieter. Nun die Frage hätte man uns nicht beim Einzug bescheid geben müssen, das bald Umbauarbeiten stattfinden? Hätten wir das beim Einzug oder bei der Besichtigung 2 Monate vorher gewusst, wären wir mit unserer Neugeborenen Tochter nicht hier eingezogen. Wir haben erst eine Woche vorher einen Brief bekommen.
Können wir die Umzugs- und Renovierungskosten zurückverlangen? Wir haben bereits eine neue Wohnung da wir hier sofort wieder ausziehen wollen. Und kann ich in der Kündigungszeit die Miete kürzen? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht und wann müßte ich dann raus, die neue Wohnung wäre erst ab dem 01.10. frei?
Mfg
ich bin nicht sicher ob der Vermieter die tatsächlich über die Bauarbeiten informieren musste oder auch konnte. Vielleicht hat sich der Vermieter (aus welchen Gründen auch immer) erst jetzt zur Sanierung entschlossen. Es wird schwer nachzuweisen sein, das er hier falsch gehandelt hat.
Ja, sie Können aufgrund des Lärm und der eingerüsteten Balkone die Miete angemessen mindern. So lange, bis die Sanierung abgeschlossen ist. Ein außerordentliche Kündigungsmöglichkeit oder das Einfordern von Umzugskosten sehe ich hingegen nicht. Wenn Sie heute kündigen, könnten Sie reguläre Ende Oktober ausziehen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
ich dachte es gäbe eine 3 mon. Ankündigungsfrist, oder sowas?
Wieviel Miete kann man kürzen ? Gibt es da Beispiele?
MfG
Modernisierungen muss der Vermieter bei Zeiten ankündigen, damit er die Miete erhöhen kann. Bei Ihnen handelt es sich ja um Instandhaltung und nicht um eine Modernisierung. Daher sind keine besonderen Ankündigungen zu beachten.
Zum einen können Sie die Miete im die Balkonflächen mindern und eine Mietminderung wegen dem Baulärm vornehmen (siehe Link).
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich habe nun seit einem Monat kein Gas mehr in der Wohnung (Herd/Backofen), weil im Keller bei Reparaturarbeiten was danebengegangen ist.
Anfangs hieß es, man würde sich schleunigst um alles kümmern. Nach viel Tefonieren bekam ich nach einer Woche zumindest ersatzweise eine Kochplatte. Auf die bin ich nun seit etwas mehr als drei Wochen angewiesen. Ein Zustand, der extrem provisorisch ist. – Was würden Sie in diesem Rahmen für eine Mietminderung geltend machen?
Freundliche Grüße, Rainer
hier ein Urteil: LG Berlin, Az. 61 S 171/80, aus GE 1981, S. 673. Nach dem Urteil ist eine Minderung von 5% bei einem nicht nutzbaren Herd angebracht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
Anfang April ist eine Familie aus unserem Mehrfamilien Haus gezogen worauf dann auch sofort die Bauarbeiten in der Gesamten Wohnung angefangen haben (Lärm, Staub bzw. Dreck im Treppenhaus) mittlerweile ist alles fertig. Da eine Familie aus unserem Haus die Neurenovierte Wohnung genommen hat,musste dann natürlich auch diese Alte Wohnung neu renoviert werden das heißt also, seit gestern sind die Bauarbeiter wieder voll am Arbeiten mit (Lärm, Staub und Dreck) da ich jetzt Nachtschicht habe und morgens nach Hause komme kann man sich ja vorstellen wieviel Schlaf ich dann bekomme 🙁 jetzt wollte ich erstmal nachfragen wie man mir Entgegen kommen muss bzw wie hoch evtl eine Mietminderung sein wird?
MFG
Jens
die Höhe einer Mietminderung legen Sie selbst fest. Hier ein paar Anhaltspunkte für eine Mietminderung wegen Baulärm. Aus der Ferne ist leider überhaupt nicht einzuschätzen, in wie weit ein Mangel vorliegt und wie groß der Mangel ist.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt!
Nachdem ich meinen Vermieter auf eine bei starken Regenfällen undichte Fensterbank hingewiesen habe (bei starkem Regen dringt Wasser von unterhalb der Fensterbank ein und flutet ggf. meine Wohnung) blieb eine Behebung des Schadens aus. In einem (Erst-)Schreiben (mit Empfangsbestätigung) Wochen später (Oktober 2011) hab ich nochmals die Mängel geschildert (außerdem undichte und milchige Fenster) und eine Mietminderung um 15% der KM nach verstrichener 6wöchiger Frist angedroht. Gesagt, getan. Seither überweise ich eine gekürzte Miete, woraufhin der zuständige Bearbeiter mir schriftlich per Email eine Behebung der Schäden zugesagt hat.
Monate später im März erhalte ich ein Schreiben der Hausverwaltung, eine neue Mitarbeiterin weist mich darin auf die Fehlbeträge (der gekürzten Miete) hin. Ich erläuterte ihr den Sachverhalt, wies auf den Schriftverkehr mit ihrem Vorgänger hin (auf den sie keinen Zugriff haben will) und überweise weitere 5 Monate nur gekürzte Miete. Nun kam mitte August erneut ein Hinweis derselben Bearbeiterin auf die wachsenden Fehlbeträge.
Auf dieses Schreiben habe ich natürlich auch geantwortet: Kernaussage war darin, dass ich die Rechtmäßigkeit des Schreibens nicht anerkenne und solange wie die bekannten Schäden nicht behoben sind, weiter nur die gekürzte Miete überweise.
Die Zahlungsfrist für die Fehlbeträge wird morgen verstreichen, bin ich mit den gesendeten Dokumenten/erhaltenen Reparaturzusagen auf der sicheren Seite?
ich kann Ihnen leider nicht sagen wie sicher die Seite wirklich ist. Meiner Meinung nach haben Sie sich aber absolut richtig verhalten. Mehr können Sie nicht machen. Die Verwaltung soll die Schäden beheben und Sie werden wieder die volle Miete zahlen. Im Zweifel würde ich Ihnen aber eine rechtliche Beratung empfehlen. Die nachdem wie sich die Sachlage mittlerweile entwickelt hat.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich bin über Google auf ihren sehr informativen Blog gestoßen und hoffe, sie können mir vielleicht Tipps geben ?
Ich wohne in einer Altbauwohnung und da der Mieter über mir, aufgrund seines Alters ins Heim gekommen ist, wird die Wohnung jetzt komplett saniert. Neben den sonstigen “Arbeitsgeräuschen” stören insbesondere die Geräusche, der Bohrmaschienen, die das Telefonieren, Musik hören, Lesen, Fernsehen, Schlafen usw. (fast bzw. zeitweise) unmöglich machen. Gearbeitet wird von ca. 8-16 Uhr.
Die Sanierungsarbeiten wurden höchstens zwei Wochen vorher angekündigt und sollen wohl zwei Monate dauern. Eventuell ist es auch erforderlich in meiner Wohnung zu arbeiten.
Und jetzt der Grund, warum ich so verunsichert bin: Die Wohnung ist eine Genossenschaftswohnung (Verein), wo es statt einer Kaution eine Dividende gibt.
Macht da eine Mietminderung Sinn? bzw. habe ich eine Chance eine Mietminderung zu bekommen?
Vielen Dank und freundliche Grüße !
wenn die Genossenschaft sich nicht an den Nutzungsvertrag mit Ihnen hält und Ihnen für einen Zeitraum X keine mangelfreie Wohnung zur Verfügung stellt, sehe ich keine Grund warum eine angemessene Mietminderung aufgrund des Mangels (Lärm) nicht möglich sein sollte.
Eine Mietminderung bekommen Sie allerdings nicht, sonder Sie müssen selbst die Miete mindern. Sie brauchen grundsätzlich nicht fragen ob Sie mindern dürfen. Sie müssen den Mangel aber selbstverständlich anzeigen. Aber Achtung: Wenn die Mietminderung nicht gerechtfertigt oder zu hoch ist, geraten Sie im schlimmsten Fall in Mietrückstand und riskieren die Kündigung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für Ihre Antwort 🙂
Zwei DInge beschäftigen mich da aber noch:
Und zwar ist die Mietminderung erst ab dem Tag gültig, ab dem der Mangel beim Vermieter angezeigt wurde? Rückwirkend geht das nicht?
Wie ist das denn jetzt in meinem Fall? der Vermieter hat die Sanierungsarbeiten ja vorher angekündigt, also ihm war ja schon vor den arbeiten klar, das ein Mangel entsteht?
Und ich hatte dem Vermieter sofort am ersten Tag eine kurze Mail geschireben, bezüglich Mietminderung bzw was er davon hält und aufgrund welcher Mängel ich dafür wäre. Darauf kam aber bisher keine Antwort. Wäre das denn ausreichend um ab dem ersten Tag an zu mindern?
Und wie viel Prozent halten sie denn für angemessen? – Es handelt sich halt um Sanierungs/Modernisierungsarbeiten (also die Wohnung wird komplett neu gemacht – Bad, Gas, E-Installation usw), die sind nicht immer gleich Laut/Belastend. An manchen Tagen ist, wegen der lauten Bohrgeräusche, fast kein „normales“ wohnen/leben mehr möglich und an anderen Tagen ist es nur ein gelegendliches Hämmern.
noch mal vielen, vielen Dank !!!
man mindert nach Meldung des Mangels und Ankündigung der Minderung. Ob Ihre Mail ausreicht kann ich Ihnen leider nicht sagen, auch die Höhe ist immer Einzelfall- und von der individuellen Beeinträchtigung abhängig. Recherchieren Sie hier man besten nach Urteilen, die Ihnen Anhaltspunkte liefern können.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich finde es wirklich toll, wie Sie all den Mietern hier im Forum helfen und hoffe nun, dass Sie auch mir Klarheit verschaffen können. Ich möchte ganz kurz schildern, worum es im Wesentlichen geht.
Ich miete eine Wohnuhng von einem privaten Vermieter. Meine Dusche ist undicht, es tritt bei Benutzung viel Wasser aus. Dadurch hat sich der Boden im Bad schon angehoben, die Tür lässt sich deswegen nicht mehr vollständig öffnen und aus den herausgesprengten Fliesenfugen blüht mittlerweise schwarzer Schimmel. Angezeigt wurde das alles im August 2011, der Vermieter war auch zur Besichtigung da. Nach Erstellung eines Gutachtens Anfang September und dem Versprechen, die Mängel zu beseitigen, ist nichts mehr passiert.
Ich gehe hoffentich Recht in der Annahme, dass ich für den laufenden Monat die Kaltmiete kürzen kann (hätten Sie einen Tipp zur prozentualen Höhe, die hier angemessen ist?), aber geht dies auch rückwirkend zum September 2011? Wie gesagt, der Mangel war dem Vermieter seit August 2011 bekannt. Und kürzlich las ich, dass auch bei Zahlung der Miete in voller Höhe das Minderungsrecht auch über einen längeren Zeitraum nicht verwirkt würde…
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße
Marie
eine rückwirkende Minderung sehe ich nicht. Sie hätten ab September 2011 unter Vorbehalt zahlen müssen, dann wäre die Mietminderung auch rückwirkend möglich gewesen. Die Miete mindert man immer von der Warmmiete. Ansonsten sehe ich eher eine kleine Mietminderung im einstelligen Prozentbereich.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
ich wohne seit 3 Jahren in einer 2,5 Zimmer Wohnung. Seit 2 Jahren und 11 Monaten wird vor meinem Fenster aus einer zweispurigen Straße eine vierspurige Straße gebaut. Davon hat micht der Vermieter damals nicht in Kenntnis gesetzt.
Zu allem übel kommt jetzt noch direkt vor meinem Balkon auf der andere Straßenseite eine Tankstelle hin. Die Baustelle verursacht Staub und Lärm.
Macht es Sinn die Vermieter (eine GmbH) aufzufordern eine angemessene Mietminderung vorzuschlagen oder sollte man direkt hingehen und sagen: Ab dann und dann x % weniger.
Viele Grüße
Tied
eine Mietminderung können Sie in Abstimmung mit dem Vermieter vornehmen, das wäre der „nette“ Weg. Grundsätzlich brauchen Sie den Vermieter aber nicht fragen, ob eine Minderung möglich ist.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
im Mai sind wir umgezogen. Uns wurde da weder vom Makler noch vom Hausmeister gesagt das über uns die Wohnung saniert wird. Nun ist es ständig laut und dreckig. Da ich im Schichtdienst arbeite finde ich keinen Schlaf mehr!
Kann ich Mietminderung verlangen? Danke Ihnen
ich sehe im Lärm und im Dreck einen Mangel, meiner Meinung nach können Sie die Miete angemessen mindern, ja.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
uns flatterte ein Brief unseres Gasversorgers ins Haus, in dem stand, dass auf Grund offener Rechnungen unseres Hauseigentümers die Heizung und das Warmwasser abgedreht wird. Nun ist es in unserem Mehrfamilienhaus so, dass jede Wohnung einem anderen Vermieter gehört. Auf Grund der Tatsache, dass jede Wohnung einen solche Brief bekommen hat, gehen wir davon aus, dass die Verwaltungsfirma, die für die Zahlungen verantwortlich ist, nicht gezahlt hat. Die Vermieter überweisen das Geld an die Verwaltungsfirma – diese überweist dann an unseren Energieversorger.
Wir riefen bei dieser Firma an. Die sagten uns, dass sie auf Grund von Urlaub etc. mit den Zahlungen etwas im Rückstand sind und dass das Problem geklärt werde. Nach Rückfrage bei unserem Energieversorger stellte sich aber heraus, dass seit einigen Monaten schon nicht mehr gezahlt wurde. Unsere Vermieter haben laut eigenen Angaben die Beträge bezahlt.
Welche Rechte haben wir als Mieter? Wie kann man dagegen vorgehen? Haben wir ein Recht auf Heizung, gerade jetzt, wenn der Winter kommt?
MfG
Ansprechpartner für die Heizversorgung sind die jeweiligen Vermieter / Eigentümer der Eigentumswohnungen. Alles weitere müssen die Eigentümer mit der WEG-Verwaltung / Hausverwaltung klären. Wenn Sie keine Heizung und kein warmes Wasser mehr haben, bleibt Ihnen als Mieter (letztes Glied in der Kette) nur die Möglichkeit der Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo, guten Tag Herr Hundt. Ihr Blog ist wirklich super! Danke, dass Sie versuchen, den Leuten Hilfestellungen zu geben, denn ich kann die Verzweiflung mancher Mieter hier sehr gut nachvollziehen, da mich ähnliche Probleme plagen.
Wem muss ich die Mietminderung bekannt geben, dem Verwalter, der hier am/im Haus alles macht oder dem Eigentümer?
In meinem Fall ist der Verwalter der Vater des Eigentümers. 2 Jahre lang wurde über meiner Wohnung der Dachboden vom Verwalter zur Wohnung umgebaut. Dabei hat er alles selbst gemacht und keine Fachfirma beauftragt. Nun sind seit ca. 5 Monaten oben sehr junge Mieter mit Kind eingezogen und offensichtlich hat der Verwalter nicht gut gedämmt. Das Trampeln, Laufen, Poltern und die Stimmen sind extrem laut zu vernehmen, ich kann fast mitschreiben, was über mir gesagt wird. Auch das Liebesspiel und lautes Lachen ist nicht zu überhören. Wenn die Mieter laufen, knarrt der Holzboden und es wummert, klappert und vibriert überall in meiner Wohnung. Wenn dazu noch das Kleinkind durch die Wohnung rennt, kommt es einem vor, als ob gleich die ganze Decke zusammenbricht, der Boden vibriert wie bei einem Erdbeben. Ein Gespräch mit dem Mieter vor 4 Monaten war ohne Erfolg. Er hat da an einem Feiertag um 6:00 Uhr morgens angefangen, in der Wohnung rumzuwerkeln. Ein normales Aufwachen ist unmöglich. Wenn die Mieter oben um 7:00 Uhr wach sind, müssen wir ebenfalls aufstehen, denn das Trampeln und Poltern ist unerträglich. Für meinen Mann ist das ziemlich nervtötend, da er bis spät abends arbeitet.
Das größte Problem jedoch ist, das mein 3 Monate altes Baby am Wochenende (wo die Mieter alle 3 da sind) nicht zum Schlafen kommt, da durch den erheblichen Lärm weder Schlafzimmer noch Kinderzimmer genutzt werden können. Dort halten sich die Leute oben meistens auf und die Psyche meiner Familie ist echt am Ende. Der Verwalter wurde mehrfach darauf angesprochen und er versicherte ständig, er wolle was tun und den Zwischenraum mit mehr Wolle auskleiden. Er könne sich den Lärm nicht vorstellen/erklären, da doch gedämmt sei, aber bis jetzt ist jedoch noch nichts passiert. Zudem glaube ich kaum, dass noch etwas mehr Wolle das Problem behebt und ferner bedeutet das Schmutz und Staub für meine Wohnung, da er die Styropor-Platten aus unserer Decke ja dann komplett entfernen müsste und ich dies meinem Baby doch nicht zumuten kann.
Aus diesem Grund will ich nun die Miete mindern, bis wir eine neue Wohnung gefunden haben (es ist zudem ein Fachwerkhaus und im Winter ist die Wohnung sehr kalt, da der Verwalter auch die Heizung nicht immer komplett heiß stellt), denn ich sehe nicht ein die volle Miete zu zahlen, wenn ich 3 Tage die Woche 2 Zimmer nicht benutzen kann. Nur habe ich kein Beispiel gefunden, wieviel Prozent denn in meinem Fall möglich sind und ich weiß nicht, an wen ich denn die Beschwerde mit Mietminderung senden soll. Wenn Sie mir einen Rat geben könnten, wäre ich sehr dankbar.
Mit besten Grüßen
wenn der Verwalter tatsächlich immer Ihr Ansprechpartner war und Sie auch den Mietvertrag mit dem Verwalter abgeschlossen haben, sehe ich kein Problem, wenn Sie auch eine Mietminderung an den Hausverwalter richten. Schließlich vertritt dieser den Eigentümer. Wenn Sie sich eher unsicher sind, richten Sie die Mietminderung an den Vermieter / Eigentümer. Damit sind Sie in meinen Augen auf der sichersten Seite.
Wie hoch die Mietminderung wegen der nicht voll funktionstüchtigen Heizung und der Lärmbelästigung ausfallen kann, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Mietminderungen sind immer Einzelfallabhängig und aus der Ferne natürlich noch schlechter zu bestimmen als für Sie vor Ort.
Dennoch viel Erfolg beim weiteren Vorgehen.
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
seid dem 07.09 ist die Gasversorgung auf Grund von Undichtigkeiten in der Gasleitung eingestellt. Am 17. und 18. muss ich den ganzen Tag zu Hause sein, um den Schaden beheben zu lassen. Nun meine Frage:
Kann ich eine Mietminderung einfordern, obwohl der Vermieter sich direkt darum gekümmert hat? 11 Tage musste/muss ich ohne Warmwasser auskommen, was zu einer eindeutigen Einschränkung der Lebensqualität führte, also habeich doch das Recht?!?!
Und wenn ich eine Mietminderung fordere um welchen % -Satz geht das? Ich habe gelesen zwischen 10% und 30%. Kann ich das einfach entscheiden und worauf muss ich achten?
Da die Handwerker heute und morgen hier sind und versuchen das Problem zu lösen, weiß ich noch nicht ob es bei 11 Tagen bleibt oder mehr werden. Sollte man den Brief erst abschicken, wenn der Schaden wieder behoben ist und man konkret berechnen kann wieviele Tage eine Mietminderung wirkt?
Ich freue mich sehr auf ein bisschen Hilfe.
ob der Vermieter sich sofort um den Schaden kümmert spielt keine Rolle. Entscheidend ist, das ein Mangel vorliegt und Ihr Wohnwert somit beeinträchtigt ist. Ein Mietminderung können Sie rückwirkend nicht mehr geltend machen – Sie sollten somit schnellstmöglich handeln. Ich würde dem Vermieter schreiben, dass Sie sich das Recht einer angemessenen Minderung vorbehalten. Nach Beendigung der Arbeiten entscheiden Sie als Mieterin, welcher Satz angemessen ist. Leider kann ich Ihnen keinen Prozentsatz empfehlen, da jede Minderung Einzelfallabhängig ist.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich habe in meiner Wohnung mit Lärm während der Nachtruhe zu kämpfen. Ein Nachbarshund der ständig alleine gelassen wird bellt je nach Schicht des Besitzers die ganze Nacht oder ab 4:30Uhr von Montag bis Freitag. Ich und ein paar andere Nachbarn haben uns schon beim Besitzer selber sowie an die Hausverwaltung und die jeweiligen Vermieter gewendet. Besserung gab es bis jetzt kaum. Es fing an mit 4 Wochen Lärm und dann war 4 Wochen wieder Ruhe. Seit einer Woche geht das ganze schon wieder los. Hab ich das recht meine Miete zu mindern? Welche Fristen muss ich setzen und welchen Minderungssatz darf ich anwenden? Es gibt Gerichtsentscheidungen bei denen ich von 20% gelesen habe. Gilt das für die Kalt- oder Warmmiete?
An schlafen ist in den Lärmzeiten nicht zu denken.
P.S. Wir haben schon eine Beschwerdeliste an die Verwaltung geschickt und ein Bellprotokoll dem Stadtamt zukommen lassen. Die Polizei darf angeblich nichts machen.
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
die Miete mindert man immer von der Warmmiete ausgehend. Wie hoch eine Mietminderung in Ihrem Fall tatsächlich ausfallen könnte, kann Ihnen niemand verlässlich sagen. Der Weg nach passenden Urteilen zu suchen ist aber auf jeden Fall ratsam.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Von der Hausverwaltung liegt ein Schreiben vor, das im kommenden Monat Sanierungsarbeiten an den Abwasserleitungen vorgenommen werden müssen. Zu diesem Zweck werden in der einen Woche die Leitungen der einen, in der anderen Woche die Leitungen der anderen Gebäudehälfte in der Zeit von 8:30 Uhr bis 17:00 abgestellt. Für diesen Zeitraum wird lediglich Zugang zu einer Toilette ermöglicht. Im Haus befinden sich ca. 50 Mietwohnungen.
Meine Frage nun: Ist das ein Grund zur Mietminderung oder kann vom Mieter verlangt werden, für diesen Zeitraum die Sanierungsarbeiten hinzunehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Sie müssen die Arbeiten einerseits hinnehmen, dulden und zulassen. Auf der anderen Seite ist Ihr Wohnwert für die Sanierungszeit gemindert, wodurch eine Mietminderung möglich sein sollte. Ich würde Ihnen raten nach passenden Urteilen zu recherchieren und sich von diesen inspirieren zu lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, welches an sich schon sehr hellhörig ist. Nun wird seit letztem Freitag die Wohnung unter meiner komplett saniert. Die Bauarbeiten waren in keinster Weise angekündigt. Pünktlich um 8 Uhr morgens geht es mit dem Baulärm los. Es ist zeitweise nicht auszuhalten. Mein ganzer Boden vibriert und mein Geschirr im Schrank klappert. Täglich hört man die Baumaßnahmen bis 20 Uhr, auch samstags. Ich weiss nun nicht wie ich am Besten vorgehen kann. Um eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
so viele Möglichkeiten gibt es in Ihrem Fall nicht. Entweder Sie nehmen die Bauarbeiten so hin. Oder Sie nehmen die Bauarbeiten hin und mindern die Miete (als Trostpflaster).
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Tag lieber Herr Hundt,
wir wohnen bereits mehrere Jahre in einem Mehrfamilienhaus, dieses befindet sich an einer S-Bahn Haltestelle und einer mehrspurigen Gleisanlage (Stellwerk) und wird zusätzlich noch von diversen Fernverkehrszügen „beschallt“.
Jetzt haben wir eine Baustelle vor der Türe (Gebäude mit sehr hartem Betonfundament werden mittels eines Baggers (Pressluft) abgetragen) die teilweise sehr früh morgens und auch sehr lange abends Lärm verursacht (auch nach 18 Uhr). Besteht Ihrer Einschätzung nach eine Chance, eine ordentliche Mietminderung zu erreichen? Diese Baustelle wird über mehrere Jahre bestehen, auch die Auslastung der Güterzugstrecke hat sich wegen der Baustelle „über Nacht“ verdoppelt, was ebenfalls mehr Lärm bedeutet.
Zusätzlich zu o.g. Problem hat das Haus ein verglastes Atrium über mehrere Stockwerke. In diesem Atrium wird geraucht. Der Rauch zieht leider in unsere Wohnung und trotz Erneuerung der Türdichtungen, ist keine merkliche Verbesserung eingetreten. Den kleinen Innenbalkon zum Atrium hin, können wir deshalb nicht mehr nutzen (die Geländer sind bereits vergilbt vom aufsteigenden Rauch).
Gibt es eventuell auch da eine Möglichkeit, eine Mietminderung oder ein komplettes Rauchverbot zu erwirken? Kann der Vermieter von uns verlangen, dass die Geländer im Falle einer Terminierung des Mietverhältnisses unsereseits gestrichen werden müssen, obwohl wir den Dreck nicht verursacht haben?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und Ihren unermüdlichen Einsatz!
ich denke trotz Grundlärm durch die Bahn sollte eine Mietminderung wegen der Baustelle möglich sein. Auch das verrauchte Atrium stellt einen Mangel dar. Wenn Sie sich unsicher beim weiteren Vorgehen sind, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
herzlichen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie uns vielleicht noch bei folgenden Fragen behilflich sein:
1. Ist die Beratung durch einen Anwalt im Falle eines Streitfalls vor Gericht vom Vermieter zu bezahlen (sollte dieser den Streitfall verlieren).
2. Wäre es ratsam in einem solchen Fall eine Rechtschutzversicherung für Mieter abzuschließen und mit der Minderung bis zur Gültigkeit dieser Versicherung zu warten? (m.E. 3 Monate)
3. Kann man im ersten Anlauf dreist vorgehen und „einfach“ einen Betrag x ansetzen z.B. 40 % Minderung der Kaltmiete, um dann einen erträglichen Erfolg durch die Korrektur des Vermieters zu erzielen?
Wie hoch sind Ihrer Erfahrung nach die Chancen, eine solche Mietminderung ohne Rechtsstreit zu erlangen?
Danke für Ihre Einschätzung!
Beste Grüße
Felix
das sind alles Fragen die Ihnen ein Anwalt viel besser beantworten kann. Ich kann und darf Sie hier nicht rechtlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
Ich wohne mit 3 Mitbewohnern zusammen in einer Wohngemeinschaft und wir haben seit mehreren Monaten einen Mäusebfall in der Küche.
Der Kammerjäger war auch schon, auf Kosten des Vermieters, mehrmals bei uns in der Wohnung.
Jedoch haben seine Bemühungen, das Problem mit den Mäusen nicht verbessert.
Mittlerweile hat die Mäuseplage ein nicht weiter tragbares Ausmaß angenommen (Mäusekot in Vorratsschränken, jede Menge „angeknaberte“ Lebensmittel, die weggeschmissen werden müssen etc.).
Wir haben jetzt auch damit begonnen, Totfallen aufzustellen und müssen die gefangenen Mäuse sogar eigenhändig entsorgen.
Nun würden wir gerne die Miete mindern. Wir wohnen im Stadtzentrum, haben aber eine Miete von ca 10€/qm, was für diese „Kleinstadt“ schon sehr hoch ist.
Können wir da ohne weiteres die Miete mindern? Wären da 50% Minderung drin?
Wir würden uns über einen kurzen Kommentar sehr freuen.
beste Grüße!
eine Mietminderung sollte beim Schädlingsbefall durchaus möglich sein, allerdings halte ich 50% für sehr weit überzogen. Recherchieren Sie am besten nach ähnlichen Fällen / Urteilen, die Ihnen einen Ansatz für die Höhe der Mietminderung geben könnten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo, ich habe im Wohnzimmer Risse von bis zu 5mm Breite, die auch an der Außenfassade sich weiterziehen, es gab bereits eine Wohnunsbessichtigung mit dem Verwalter, diese ist jetzt 4 Wochen her. Noch hat man sich für keinen Handwerker entschieden. Jedoch ist jetzt das Problem aufgetreten, dass durch die Absenkung auch die Fenster beeinträchtigt sind, d.h. ein Spalt von 4mm zwischen Fensterrahmen und Wand, man kann von außen ein Linial nach innen schieben. Ist dies ein Grund für eine Mietmindeurng? Der Verwalter meinte, ich solle es mit Klebestreifen abkleben. Vorallem jetzt wo die Heizsaison beginnt.
LG
Lisa Schaffner
je nach Ausmaß können Risse in der Wand und zwischen Wand und Fenster meiner Meinung nach einen Grund für eine Mietminderung bilden. Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit werden schlichtweg Ihre Heizkosten aufgrund der Baumängel steigen. Sie sollten um schnellstmögliche professionelle Abdichtung bitten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Tag Herr Hundt,
zu Beginn des Monats bezog ich mit meiner Lebensgefährtin eine 3-Raumwohnung in einem 4-Parteienhaus. Kurz vor dem Einzug informierte mich der Vormieter über eine nasse Stelle an der Wohnzimmerwand, die beim Auszug hinter den Möbeln zum Vorschein kam. Dies meldete er auch der Hausverwaltung. Bei der Wohnungsübergabe war an dieser Stelle schon die Tapete entfernt und es wurden Vermutungen seitens der Hausverwaltung zur Ursache vorgebracht. So soll im Nachbarhaus auf gleiche Höhe ein Badezimmer sein, wo wahrscheinlich die Dusche defekt ist. Nachdem ich einen Tag später die Scheuerleiste entfernt habe, weil ich sowieso die komplette Wand tapezieren wollte entdeckte ich auch Schimmel an der Wand und an der Scheuerleiste. Nach einem Anruf meinerseits kam dann ein Mitarbeiter des zuständigen Objektmanagementes und maß die Feuchtigkeit der Wand. O-Ton: „Da reicht die Anzeige des Gerätes nicht mehr aus.“ Egal, man versprach uns sich darum zu kümmern. Seitdem vertröstet mich die Hausverwaltung damit, dass der Installateur, der die Dusche im Nachbarhaus eingebaut hat nicht zu erreichen sei usw. Meistens erreiche ich sie gar nicht erst. Die Hauseigentümer sind laut Aussage der Hausverwaltung informiert. Was kann ich jetzt tun, da wir uns nach wie vor in der Ursachenforschung befinden?
Vielen Dank für Ihre Antwort
LG,
Eric
ich wird nur die Möglichkeit bleiben weiterhin „Druck“ zu machen. Wenn sich tatsächlich nichts tut, könnte auch eine Mietminderung möglich sein. Offensichtlich ist der Wohnwert ja durch die feuchte Wand gemindert.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Tag Herr Hundt,
seit 3 Monaten habe ich einen Wasserschaden an der Decke des Schlafzimmers (es ist eine 2 Zimmerwohnung/WG) Anscheinend war schon vor unserem Umzug genau dort ein Wasserschaden, der davor noch beseitigt wurde. Seit 3 Monaten bin ich hinter der Hausverwaltung her. Anscheinend haben sie sich auch mal mit einem Dachdecker in verbindung gesetzt, aber der scheint dir Ursache nicht rauszufinden. Trotzdem verlier ich langsam die Gedult. Sobald es an einem Tag regnet, wird es aufs neue nass und fängt an zu riechen (Ich leide unter Asthma). Jetzt meine Frage, die Miete wird bei uns monatlich direkt vom Konto abgebucht. Kann ich dann trotzdem Mietminderung beantragen? Unsere Miete sind 760 Euro warm, wäre da 10% angebracht?
Herzlichen Dank um vorraus!
Sofia
wie hoch einen Minderung sein kann, kann ich hier leider nicht sagen. Sie können der Verwaltung einen Brief schreiben, dass Sie die Mietzahlungen ab sofort unter Vorbehalt der Minderung leisten, damit halten Sie sich alle Optionen offen. Alternativ können Sie den Lastschrifteinzug widerrufen – das ist jederzeit möglich.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich habe mir Ihre Informative Website angeschaut und hoffe nun Sie können auch mir eine Hilfestellung zu meinem Problem geben!
Wir wohnen seit 3 Jahren in einer Altbauwohnung im Obergeschoss.
Genauso lange wie wir dort wohnen haben wir Probleme mit der Heizanlage. Die Heizung wird auf voller Stufe wenn überhaupt nur Lauwarm. Ich habe zu Unterschiedlichen Zeiten nachgesehen und seit ein paar Tagen eine Liste dazu erstellt. Der Vermieter hat von der Mietpartei im Erdgeschoss schon die Mitteilung erhalten das die Heizung kalt ist. Auch die Aufforderung den Mangel zu beseitigen hat er schon mehrmals von denen erhalten. Von uns hat er jedes Jahr den Mangel angezeigt bekommen ohne das sich etwas geändert hat. Bisher haben wir mit Holz zugeheizt. Dieses war bisher auch immer mit in den Nebenkosten enthalten. Dies ist aber im Mietvertrag nicht aufgeführt oder sonst schriftlich festgehalten worden.
Dieses Jahr hat der Vermieter kein Holz zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Nebenkosten sind gleich geblieben. Unser Wohnung kalt weil ich es nicht einsehe jetzt zuzüglich nochmal Holz zu bestellen.
Mittlerweile haben wir die Kündigung des Mietverhältnises ausgesprochen und auch dort nochmal darum gebeten die Wohnung für den Rest der Zeit bewohnbar zu machen.
Meine Fragen wären hierzu:
1) Da der Auszug erst zum 01,01.2013 statt findet.
Können wir auf das bestellen des Holzes bestehen?
2) Kann ich ohne weiteres Vorgehen eine Mietminderung durchführen?
3) Reicht es aus wenn der Vermieter von einer Mietpartei in diesem Jahr Bescheid bekommen hat das ein Mangel besteht oder muss jeder Mieter separat den Mangel anzeigen?
5) Wie oft muss ich den Mangel mitteilen? Reicht es wenn man dem Vermieter letztes Jahr schonmal auf den Mangel hingewiesen hat?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten!
Mit freundlichem Gruß
Desiree
gerade das zur Verfügung gestellte Holz macht Ihren Fall schwierig. Jeder Mieter muss in meinen Augen den Mangel in seiner Wohnung anzeigen, oder alle gemeinsam. Wenn Sie eine zentrale Heizanlage haben, sollte diese auch die Wohnung wärmen. Bevor Sie die Miete mindern, würde ich mich am Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
auch ich hätte heute eine Frage zur einer Mietminderung.
Folgendes Problem haben wir: Ich wohne nun schon seit 4 Jahren in einem alten Haus, welches nicht isoliert ist. Nun Hab ich seit einem Jahr das Problem, dass Wasser von draußen in die Wände eindringt. Ich muss dazu sagen, dass ich in einer Dachgeschoss-Wohnung wohne, es in meine Wohnung über eine Treppe geht. Nun ist vor der Treppe eine Türe, logischerweise. Letztes Jahr habe ich bemerkt, dass es über den Rahmen der Türe reintropft als es regnete und zwar sehr stark. Dieses habe ich der Vermieterin gesagt, daraufhin schickte sie einen Bekannten, dieser sah sich alles 2 Minuten an und meinte nur, dass man da das gesamte Mauerwerk aufreißen müsse, um zu sehen, wo das Wasser eindringt. Daraufhin passierte nichts mehr.
Nun habe ich vor 2 Tagen mit Entsetzen feststellen müssen, dass sich die Lage verschlimmert hat, nachdem es die letzten Tage sehr viel geregnet hatte. Der Putz fällt teilweise von der Wand, die Wand ist feucht und man sieht die Wasserränder, es schimmelt schon und die teilweise angebrachte Tapete löst sich auch schon von der Wand. Dazu kommt noch, dass der Türrahmen sehr aufgequollen ist und dieser auch schon bröckelt, wenn man das so sagen kann.
Die Vermieterin ist Griechin und versteht nur sehr schlecht Deutsch noch dazu ist sie hoch verschuldet, ihr Mann ist vor Jahren gestorben und das Haus ist nicht abbezahlt von daher benutzt sie die gesamte Miete (wir zahlen nur Kaltmiete und KEINE Nebenkosten) um ihre Schulden zu tilgen. Ganz unten im Haus ist ein Ladengeschäft drinnen, im ersten Stockwerk wohnt noch ein junger Mann, dieser befindet sich aber nun seit knapp 3 Wochen in Haft und die Wohnung wird wohl geräumt werden.
Ich lebe zusammen mit meiner fast 3-jährigen Tochter und für mich ist diese Situation einfach nicht akzeptabel.
Daher wende ich mich nun heute an Sie und würde gerne wissen, kann ich die Miete mindern und wenn ja, um wie viel Prozent? Ich befürchte zwar fast, dass die Vermieterin mir dafür aufs Dach steigen wird, aber ich kann und will diese Situation so nicht auf mir sitzen lassen.
Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Bettina
danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Ich würde die Vermieterin schriftlich und nachweisbar auf den Mangel hinweisen und um Instandsetzung bitten. Passiert dann noch immer nichts, halte ich eine Minderung der Miete für durchaus möglich. Wie hoch eine Minderung ausfallen könnte, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich würde an Ihrer Stelle nach Urteilen recherchieren die ähnlich gelagert sind. Oftmals können Gerichtsurteile gute Ansätze für eine angemessene Minderungshöhe liefern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich möchte in Erfahrung bringen wie es sich mit Korrespondenz per Email verhält. Ich hatte bzw. habe immernoch einige Mängel an der Wohnung, die ich dem Vermieter per Email habe zukommen lassen.
Es schien auch, dass Email das Hauptkommunikationsmittel ist, so dass ich meine Ankündigung auf Mietminderung nach 2 Monaten auch per Email verschickt hatte.
Die Sachbearbeiter der Hausverwaltung sind telefonisch nicht erreichbar oder antworten und vergeben Schadens-Referenznr. auch per Email worauf dessen sich dann die beauftragten
Firmen bei mir melden, um die Mängel zu beseitigen.
Jetzt habe ich während meiner Recherchen im Internet gesehen, dass Email gar nicht richtig ist.
Danke im vorraus für Ihre Hilfe – mit freundlichen Grüßen
Sandra
Sie wissen nach Ihrer Recherche mehr als ich. Ich weiss nicht ob die Textform per E-Mail ausreicht. Im § 536 BGB finden Sie dazu nichts. Ich denke die Frage wurde bereits in der Rechtsprechung beantwortet. Recherchieren Sie am besten nach Urteilen in diese Richtung. Schriftform wäre wie immer besser gewesen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
wir meine Familie (2 Kinder, Freund) und ich wohnen in einer 2-Zimmer Whg. 62qm.
Unsere Wohnung ist über die Wintermonate eiskalt. Unsere Heizungen sind ständig auf die höchst Zahl gedreht aber unsere Wohnung wird einfach nicht warm. Nach unseren Abmessungen wenn die Türen alle geschlossen sind, habe ich in meinem Wohnzimmer 17 Grad am Nachmittag, im Schlafzimmer 16 Grad und in der Küche 15 Grad. Ich habe unseren Vermieter bereits mehrere male darüber informiert. Die ausage die Fenster werden bzw. die Wohnungen werden im Frühjahr 2013 saniert. Ich sehe es aber nicht ein meine Kinder dick einzupacken damit sie nicht frieren und die volle Miete weiterhin zu zahlen. Was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
Mina
wenn sich die Wohnung nicht richtig beheizen lässt, kann dieser Mangel durchaus eine Mietminderung rechtfertigen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
ich bin Ende Juli in eine WG eingezogen. Diese wird durch einen externen Vermieter „betrieben“. Anfang Oktober merkte ich dann, dass meine Fenster defekt bzw undicht sind. Dies teilte ich meinen Vermieter sofort telefonisch mit. Nachdem er sich 3 Wochen lang nicht meldete, habe ich am 6.11.2012 ein Schreiben aufgesetzt in dem ich ihn um eine schnellstmögliche Bearbeitung und Verbesserung gebeten habe. Es waren mittlerweile zwei Handwerker da, die mir eine Reparatur bzw. Austausch innerhalb von 2 Wochen zusagten. Schriftlich habe ich leider nichts bekommen. Kann ich nun, am 26.11.2012 meinem Vermieter schreiben, dass ich ihm noch eine Frist von zwei Wochen gebe und ich dann eine Mietminderung von 20 Prozent verlange? Oder muss ich vorher noch andere Schritte erledigen?
Vielen Dank im Voraus.
Julia
Ihre Vorgehensweise ist grundsätzlich korrekt. Ob eine Minderung möglich ist und ob die Höhe angemessen ist, kann ich leider nicht beurteilen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Guten Tag,
wir wohnen seit 4 Jahren in einem schönem, alten aber saniertem Mehrfamilienhaus (12 WE); ruhig gelegen. Damals war auch das Nachbarhaus (ähnliche Größe) noch teilweise bewohnt. Gestern Abend kam ich nach Hause und konnte wg. neu aufgestellter Halteverbotsschilder (vor dem Nachbarhaus) keinen Parkplatz finden. Ich dachte mir schon „da wird wohl irgend etwas los gehen“. Und richtig: heute Morgen viel ich fast aus dem Bett – unsere Wohnung grenzt ans Nebenhaus – es wird wahrscheinlich saniert!
Nun zu meinen eigentlichen Fragen: Kann ich Mietminderung verlangen? Hätten wir vorher informiert werden müssen? Wie hoch kann die Minderung sein? Minderung auch wg. Lärm- und Schmutzbelästigung?
Wäre toll wenn sie uns weiter helfen könnten.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Pit
es kann gut sein, dass Ihr Vermieter sich auf den Standpunkt stellt, dass keine Minderung möglich ist, da für Sie die Sanierung des Nachbarhaues absehbar war.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo, Herr Hundt.
Ich bin erst vor einem Monat in das Hochhaus eingezogen (1.OG). Unter uns befinden sich viele kleine Läden, Sparkasse u s.w. Das Gänze befindet sich unter dem Flachdach . Erst in der dritten Nacht habe ich festgestellt , dass unter dem Dach mehrere Spatzenfamilien wohnen. Dadurch, dass die Lichtröhre die ganze Nacht an sind, werden die Spatzen bereits um zwei Uhr morgens wach . Der Lärm ist enorm, auch bei geschlossenen Fenstern. Ich bin momentan schwanger und denke mit Angst an den Sommer, wenn das Kind da ist kann ich nicht mal belüften…Zur Zeit schlafe ich so gut wie gar nicht…Im Vertrag steht, ich könnte erst nach einem Jahr kündigen. Ich bin sehr verzweifelt. Soll der Vermieter etwas dagegen unternehmen?
Danke im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Elena
weisen Sie Ihren Vermieter schriftlich auf den Mangel hin und bitten Sie um Abhilfe. Mehr können Sie im ersten Schritt nicht tun.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo,
Ich habe seit ca 2Monaten Probleme mit meinem Heizkessel. Dieser geht immer wieder auf Störung, sodass ich mehrmals am Tag das Gerät wieder einschalten muss. Der Vermieter weiss von dem Problem, flüchtet sich jedoch immer wieder in verschiedenste Ausreden (z.B. Ersatzteil wird aus Japan geliefert… es handelt sich um ein deutsches Gerät). Seit 5 Tagen ist die Therme komplett ausgefallen, seitdem habe ich kein warm Wasser und keine Heizung mehr bei einer Aussentemperatur um den Gefrierpunkt. Auf meine Anrufe reagiert mein Vermieter nicht, Ich habe Ihm das Problem schon in einer SMS mitgeteilt, er weiss also worum es geht.
Wie DARF ich vorgehen???
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüssen
Gerichte sehen bei einem Komplettausfall der Heizung im Winter die Möglichkeit die Miete um bis zu 100% zum mindern. Ich würde mich in entsprechende Urteile einlesen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
wir wohnen seit 2 Jahren in einem schönem Mehrfamilienhaus (5 WE + 1 Gewerbe); ruhig gelegen.
Vor ca. 2 1/2 Monaten begannen im Erdgeschoss, wo ein neues Geschäft reingekommen ist, die Bauarbeiten die über die gesamte Bauzeit sehr laut waren. Diese haben wir nicht beanstandet. Nun ist es seit 6 Tagen endlich ruhig, allerdings ist jetzt ein weiteres Problem aufgetreten, die 2 Klimaanlagen die auf der Terrasse (nutzbar für alle Mieter) aufgestellt wurden.
Diese sind Manns hoch und durchgehend in Betrieb, wobei diese sich auch mal runterschlaten, aber nichts desto trotz ist es immernoch laut und nur einige Meter von unsere Schlafzimmerfenster aufgestellt. Es ist ja noch nicht einmal Sommer, wo es dann sicherlich auch viel lauter wird.
Wir sind hier eingezogen, weil es sehr ruhig war, obwohl es vorher auch ein Geschäft gab, aber jetzt laufen die Monster-Anlagen Tag und Nacht, und wir können dem Lärm leider auch bei geschlossenem Fenster nicht entkommen.
Was können wir tun? Wie schaut es mit Mietminderung aus?
Ihre persönliche Meinung ist willkommen.
Danke im voraus.
Viele Grüße, Serkan
wenn man die Klimaanlagen als wohnwertmindernden Mangel betrachtet, ist eine Mietminderung unter umständen möglich. Leider kann niemand besser als Sie das Ausmaß des Mangels einschätzen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt, direkt bei meinem Einzug am 01.04.2012 in die jetztige Wohnung habe ich meinen Hausverwalter auf verschiedene Dinge aufmerksam gemacht welche bis heute noch nicht behoben wurden. In der Wohnung ist ein Whirlpool integriert und zählt ja praktisch zu den Mietwert dazu, aber die Pumpe ist wohl trocken gelaufen. Das Problem ist beim Hausverwalter und Vermieter (nicht dieselbe Person) bekannt, jedoch kann der Whirl nicht benutzt werden. Ein für mich schlimmeres Problem ist jedoch, dass meine Balkontür verzogen ist und sie in einer Ecke nicht mehr schliesst bzw am Rahmen anliegt. Somit ist es in der jetztigen Jahreszeit sehr kalt in der Wohnung, weil ein kalter Zug durch den Spalt bläst. Eine Firma für Fenster und Türen hat sich die Sache mal angeschaut und kam zu dem Entschluss, dass alle Einstellungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und der Spalt somit nicht geschlossen werden kann. Auch das weiss der Hausverwalter und das ist ebenfalls schon 2 Monate her. Jetzt muss ich jeden Tag heizen, damit ich auf der Couch liegen kann ohne kalte Füsse zubekommen. Kann ich hier eine Mietminderung der beiden Probleme vornehmen? Wenn ja, wieviel Prozent würden sie vorschlagen und kann ich einfach so eine Minderung vornehmen? Ich bin mir etwas unsicher und würde mich auf eine Antwort ihrerseits sehr freuen.
Danke sehr
Mit freundlichen Grüssen
die Miete zu mindern ist auch nicht ganz ungefährlich. Im Zweifel gerät man mit der Miete in Verzug. Eine Minderung klingt für Ihren Fall plausibel. Ich würde die Minderung unter Setzung einer letzen Frist schriftlich androhen / ankündigen. Vielleicht tut sich ja doch noch was.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Haben Sie vielen Dank. Wievel Prozent kann man in so einem Fall die Miete vermindern? Es geht ja schliesslich um meine Heizkosten. Danke nochmals
Hallo Herr Hundt,
ich habe folgendes Problem. Seitdem der Obermieter hier wohnt werde ich ständig durch Lärm belästigt. Laute Musik, laute Gespräche, Poltern und Spielkonsole.
Ich war schon bei dem Vermieter, aber er ändert nichts. Der Vermieter wollte angeblich was schreiben, als ich aber wieder mal da war, stellte sich heraus das er nichts unternahm doch nichts. Langsam kann ich nicht mehr. Was soll ich tun? Lärmprotokoll wurde dem Vermieter schon eingereicht.
man könnte im nächsten Schritt mit einer angemessenen Mietminderung drohen oder die Miete ab sofort unter Vorbehalt der Minderung zahlen (so hält man sich alle Optionen offen).
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo Herr Hundt,
zuerst einal vielen Dank für die sehr informative Website!
Meine Frage bezieht sich auf Baulärm. Das Mehrfamilienhaus in dem ich zur Miete wohne wurde von einem Investor übernommen. Nun werden Schritt für Schritt Wohnungen renoviert. Der Lärm ist manchmal unerträglich, hält sich dann aber auch wieder einige Tage in Grenzen(was auf die Art der Arbeiten jeweils zurück zuführen ist). Ich arbeite von zu hause, muss viel Telefonieren, was sich manchmal durch den Lärm auch schwierig gestelatet. Leider habe ich kein Lärmtagebuch geführt, daher meine Frage, wie kann ich vorgehen um zu erfahren, welche Mietminderung mir zusteht?
Kleiner Zusatz, da in unserem Aufzug immer der Bauschutt transportiert wurde, ist dieser nun seit 3 Wochen kaputt. Sollte man dies in einem Schreiben auch anmerken? Ich wohne jedoch „nur“ in der 2. Etage.
Herzlichen Dank
Nadine
Hallo Herr Hundt,
Wir bewohnen seit nunmehr über 2 Jahren eine Dachgeschoß-Wohnung. Die Wohnung ist in zwei Etagen aufgebaut. Im unteren Bereich befinden sich die Wohnräume, im oberen ein Wintergarten, sowie ein Dachgarten. Seit dem Einzug haben wir unseren Vermieter mehrmals darauf hingewiesen, dass neben dem Plattenbelag in der Mitte, entlang des Rands der Dachterasse das übliche Granulat ausgetauscht wurde von einem Vormieter durch Erde. Diese Erde war eigentlich immer nass (wurde in das Übergabeprotokoll aufgenommen). Nach einigen Wasserschäden (Wasser kam von oben durch die Decke in den Wohraum) wurden unsere unzähligen Versuche unseren Vermieter davon zu überzeugen den Dachbelag auszutauschen ernst genommen. Von einem Gutachter wurde festgestellt, dass das Dach jedoch mittlerweile marode ist.
Allerdings erfolgte die Sanierung der Dachterasse im Herbst 2012 nicht mehr. Von diesem Zeitpunkt an wurde dann auch die Miete gemindert. Im Frühjahr 2013 hatten wir einen erneuten Wasserschaden an der Decke unseres Wohnzimmers. Für April 2013 hat unser Vermieter nun wieder die vollständige Miete gefordert. Wir haben diese überwiesen, da wir davon ausgegangen sind, dass sobald es das Wetter zulässt die Sanierung erfolgt. Nun wurden uns allerdings die Renovierungstermine mitgeteilt (erst am 01.07.13). Anscheinend sind mehrere Dachgärten betroffen. Dies bedeutet erneut, dass der gesamte Dachgarten bis Mitte Juli (witterungsbedingte Verzögerungen nicht eingerechnet) nicht nutzbar sein wird. Im Herbst 2012 wurde nämlich zumindest bereits der Dachbelag bis zur Dachpappe entfernt.
Meine Frage wäre, ob etwas gegen die erneute Mietminderung bis zum endgültigen Abschluss der Arbeiten steht?
Zudem würde mich interessieren, ob wir unseren Vermieter verpflichten können, die Wände, an denen es durch herunterlaufendes Wasser Wasserschäden gegeben hat, streichen zu lassen?
Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Einschätzung!
MfG
Hallo Herr Hundt,
ich habe in meinem Schlafzimmer, an der Außenwand eine nasse Fläche die sich über mehr als zwei Quadratmeter hinzieht. Die Tapete verfärbt sich und löst sich von unten ab. Die gesamte Wand ist so durchgefeuchtet dass dort keine Schraube etc. hält. Schimmel hat sich zum Glück noch nicht gebildet. Dieser Schaden ist der Hausverwaltung und dem Vermieter seit Mitte November bekannt, innerhalb vier Monaten sind aber nur mehrer Sachverständiger gekommen und haben sich den Schaden angeguckt. Nach dem ich eine Frist bis zum 05.04.2013 zur Schadensbeseitigung gesetzt und eine Mietminderung angekündigt habe, ist erst heute (also drei Wochen nach Fristablauf) etwas passiert und der Schaden soll innerhalb der nächsten Zeit behoben werden.
Nun ist meine Frage, ob ich die Miete auch mindern kann bis der Schaden komplett behoben ist? Somit während die Bauarbeiten bereits/noch laufen.
Ich Danke Ihnen bereits im voraus für Ihre Antwort.
Hallo Herr Hundt,
mittlerweile wohne ich in einer Mietswohnung, die in der obersten Etage in einem Haus mit einem Flachdach liegt, also die Wohnung liegt direkt unter dem Flachdach.
Vor 12 Monaten bestand schon das Problem, dass das Dach undicht war; es bildeten sich Wasserflecken an der Decke. Der Vermieter wurde informiert und hat es ignoriert. Dann waren wieder vor 6 Monaten neue Wasserflecken an der Decke da. Der Vermieter wurde informiert und dieser hat veranlasst nun das Dach notdürftig zu reparieren. Die Wasserflecken wurden nicht überstrichen. 3 Monate später gab es wieder viel Regen und nun läuft das Wasser von der Decke an der Tapete die Zimmerwand runter, die Tapete ist feucht gelb/braun, und es kommen braune/gelbe Wassertropfen aus der Decke, die die Zimmerwand herunterlaufen. In der Wohnung riecht es müffig und man kann nicht genug lüften. Mittlerweile habe ich schon Schwindel und Kreislaufprobleme.
Der Ort des Wasserschadens, ist leider direkt in dem größten Raum der Wohnung, wo sich Küche/Wohn- und Esszimmer befinden. Dem Vermieter wurde der Schaden telefonisch sofort gemeldet.
Er hat daraufhin versprochen, dass Dach sofort neu zu reparieren. Bisher ist nichts geschehen.
Weiterer Schaden in der Wohnung ist, dass die Nachtspeicheröfen nicht auf Stufe 1 funktionieren, sondern nur auf den hören Stufen 2 und 3. So, dass man sie bei Wetterumbrüchen Frühling/Winter gar nicht geringfügig anschalten kann.
Meine Frage an Sie! Was sind meine Rechte und wie muss ich als Mieter handeln! Ich hatte an Mietminderung gedacht oder muss noch die Wand getrocknet werden oder ein Gutachter bestellt werden? Bitte helfen sie mir!
Liebe Grüße, Anika
Hallo Herr Hundt,
ungefähr vor 2 Monaten hatte ich einen gewaltigen Wasserschaden in meiner Wohnung. Es ist irgendwie unter meiner Spüle rausgekommen. Ich wohne im 2. Stock und das lief bis in den Keller. Meine Nachbarin und untendrunter den Friseurladen hat es auch betroffen. Der Handwerker, der da war hatmeine Steckdosen rausgenommen. Waschmaschine und Spülmaschine kann ich nicht mehr benutzen. Bis letzte Woche hatte ich die Trockengeräte drinnen. Meine Hausverwaltung hat mich von Anfang an beschuldigt. Meinen Nachbarn hat sie auch gesagt dass ich schuldig bin. Ich bekam von beiden Mietern einen Brief von ihren Rechtsanwälten. Meine Nachbarin im 1. Stock möchte 1.500€ für den Schaden in ihrer Küche und der Friseurladen wollte meine Versicherungsnummer. Aber in dem Bericht vom Handwerker, der an dem Tag gekommen ist ‚Ursache wahrscheinlich ein defektes Eckventil‘. Jetzt weiss ich nicht was ich davon halten soll und wie ich vorgehen soll. Habe es zwar meinem Anwalt weitergeleitet, aber er ist zur zeit im Urlaub. Hätte ich eigentlich das Recht auf eine Mietminderung? Und was ist mit meinen nicht funktionierenden Geräten? Und wer macht wieder meine Steckdosen dran? MfG
Hallo Herr Hundt,
ich habe das Problem, dass das Fallrohr hier im Mehrfamilienhaus defekt zu sein scheint. Sobald es regnet ist es laut zu hören (in meiner Wohnung im ersten Stock). Meinen Vermieter habe ich diesezüglich schon mehrfach darauf angesprochen bzw. per E-Mail gebeten diese Mängel zu beseitigen. Dies geht jetzt schon ein paar Monate so. Die Hausverwaltung war sogar auch hier (nachdem ich mich persönlich dort gemeldet habe) bei mir in der Wohnung und hat sich das angeschaut. Der Herr hat sich das angeschaut und angehört. Seitdem hab ich die Hausverwaltung nicht mehr erreicht. Hab mehrere Tage/Wochen lang angerufen(sowie mein vermieter auch). Zwar ist ab und zu die Sekräterin dort und meint immer sie richtet es dem Herrn … aus aber melden tut sich niemand. Jetzt habe ich meinem Vermieter eine Mietminderung angedroht (per E-Mail rechtens?) Wieviel Prozent sollte ich da denn mindern? Finde da wegen eines defekten Fallrohrs leider nichts im Internet. Kann ich um Druck zu machen gleich 3 Monate im Voraus mindern? Sonst bezweifel ich, dass das noch Monate so weiter geht.
in Voraus mindern geht natürlich nicht. Wie hoch die Minderung ausfallen kann, ist auch nicht abzuschätzen. Eine Orientierung wäre in der Tat Rechtsprechung. Wenn es allerdings keine Entscheidung zu einem ähnlichen Fall gibt, können Sie hier auch keine Aussage zur Höhe ableiten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Hallo
wegen Kellerbrandt mussten wir unsere Wohnungen verlassen da keine Heizung und kin Warmwasser sowie auch die abwasserleitungen defekt sind. Vermieter hat uns angeboten mit sofortiger Kündigung der Wohnung. Gesagt getan ausgezogen aus der Wohnung sofortige kündigung geschrieben und aufeinmal siehe da kündigungsbestätigung 3Monate noch zahlen für eine Wohnung die nicht bewohnbar ist . Können Sie mir helfen. Bitte Antworten Sie mir auf meine Mail Adresse
LG Kristin
Hallo Herr Hundt
Wir sind vor fast vor 5 Monaten in unsere Wohnung eingezogen. Damals gab es auch schon Lärm wegen der Bauarbeiten auf der Straße. Mitlerweile wir der Lärm sehr anstrengend. Man wird um 7.00 Uhr am morgen geweckt und kann zum teil bis abends um 00.00 Uhr nicht Schlafen. Wir sind in der Hotellerie tätig und müssen meistens bis zwölf Uhr abends arbeiten und wenn dann die Bauarbeiten schon wieder um 7.00 Uhr früh anfangen ist man auch beim arbeiten müde. Die Bauarbeiten hören auch am Wochenende nicht auf. Wir können die Fenster nicht öffnen weil der Lärm dann noch unerträglicher wird.
Ich Bitte Sie um eine Antwort per E-Mail.
Freundliche grüße Irina
Lieber Herr Hundt,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Wohnungssituation und einen dementsprechenden berechtigten Mietminderungsgrund?!
Ich wohne in einer 2-Zimmer Wohung (WG ) und nun ist seit 7 Tage ein über uns gut zu hörender Baulärm, der bereits zwischen 8 und 9 Uhr morgens beginnt und ca. Uhr beendet ist. Es handelt sich um Hammergeräusche, Sägen und lauten Renovierungsmaßnahmen. Da unsere Mietgenossenschaft erst nach 5 Tagen andauernden Baulärms eine Mitteilung an die Tür gehängt hat, dass es sich hierbei um Sanierungs-bzw. Renovierungsarbeiten von 4 Wochen handelt, sind wir jetzt erst darüber informiert worden und fragen uns, ob das nicht ein Grund zur Mietminderung sei?! Da es 1. eine zu späte Rückmeldung von der Mietgenossenschaft kam ( die kam auch erst nach einem Beschwerdetelefonat meinerseits) und 2. es sich ja doch in dieser Zeit um eine Einschränkung unserer Lebensqualität handelt. Diesbezüglich wollte ich fragen, ob man Miete mindern kann (da es ja immerhin noch Renovierungen vom Vermieter selbst sind) und wenn ja, wie hoch man Miete minder könnte?!
In diesem Sinne vielen Dank schon für Hilfe und Antwort.
Mit herzlichen Grüßen
Marie Müller
grundsätzlich ist Baulärm ein Grund für eine MIetminderung. Sie sollten speziell nach Urteilen suchen, die ähnliche Fälle betrachte werden (Baulärm in der Nachbarwohnung). Dadurch bekommen Sie Ansatzpunkte, wie hoch eine Mietminderung ausfallen könnte.
Noch ein anderer Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Verwaltung nach einer einvernehmlichen Lösung / MIetminderung. Das ist mitunter der bessere Weg.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Sehr geehrter Herr Hundt,
Wir wohnen seit fast 9 Jahren in einem Appartment im 8 Stock. Seitdem wir in die Wohnung eingezogen sind haben wir ein Problem mit Schimmel an den Wänden und große Wasserflecken die sehr stark zu sehen sind. Es wurde öfters renoviert von unseren alten Vermietern, aber trotzdem brachte es nichts, weil jedesmal wenn es regnet tauchen die großen Flecken wieder auf. Jetzt haben wir fast 2-3 Jahren einen neuen Vermieter. Ich habe Sie vor 6 Monaten angerufen und eine E-Mail verschickt mit Beweisfotos, dass es wieder zu Wasserflecken und Schimmel vorgekommen ist. Ein MItarbeiter von dem Vermieter kam zu Besichtigung und danach hat sich keiner mehr gemeldet. Auf Facebook habe ich dem Vermieter auch geschrieben und habe nochmals angerufen wegen unseren Wänden und vor kurzem kam auch der Aufzug zum Ausfall was ebenfalls immernoch ausfällt, aber trotzdem meldet sich keiner. Nun ist die Frage habe ich ein Recht auf eine Mietminderung und wie hoch wäre Sie denn ? Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen würden und vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Yilmaz
danke für Ihren Beitrag. Wenn ein Mangel vorliegt (eindringende Feuchtigkeit, Schimmel, defekter Aufzug), dann haben Sie auch ein Recht zur Mietminderung. Recherchieren Sie nach passenden Urteilen, dann bekommen Sie eine Idee für die jeweilige Höhe der Mietminderung. Diese ist immer abhängig vom Einzelfall.
Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, würde ich einen anwaltliche Beratung empfehlen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Halli Herr Hundt,
ich wohne seit 6 Jahren in meiner Wohnung. Es ist ein 10 oder 11 geschosser. Am 31.01.2019 kam die Ankündigung zur Modernisierung, im Mai gab es eine vorbesichtigung seitens des Vermieters, bei dem auch ein Bauleiter dabei war. Es wurde der Balkon teilweise abgerissen, die Fenster würden erneuert. Nun stand am 22.07.2019 der Termin zur Besprechung durch die Firmen für die Modernisierung in der Wohnung an. Meine Vermieterin sagte, da müsse ich zu Hause sein. Also nahm ich mir einen Tag Urlaub. An dem besagten Tag kamen aber keiner zur Besprechung, sondern gleich die Mitarbeiter vom Abriss. Diese teilten mir mit, dass sie jetzt gleich anfangen und dass die nächsten 2 Wochen mindestens die Handwerker ein und aus gehen. Die trennend zu den Röhren zwischen Küche und Bad würde entfernt und der Lüftungsschacht ausgebrochen. Der später dazu kommende Elektriker meinte, dass es sogar bis zu 4 Wochen geht, in den letzten 2 Wochen aber mit Termin oder ähnlichen Absprachen möglich wäre.
Ich musste sofort Urlaub nehmen, den ich eigentlich nich nehmen könnte. Die Urlaubsplanung bei mir im Betrieb ist zum 31.12.2018 fest gewesen, eine Abweichung in den Ferien nur noch kaum machbar. Ich habe trotzdem freistellen lassen.
Inzwischen sind die gesamten Rohre abgerissen, eine improvisierte Wasserleitung, bei der nur kaltes Wasser möglich is, wurde bereits am 1. Tag verlegt. Die gesamte Modernisierung soll von ca 12.05.2019 bis 30.11.2019 gehen.
Eine Möglichkeit auf normale Nutzung besteht für mich noch mehr, da ich fast alles so zusammen gestellt habe, dass die arbeiten ohne Probleme erfolgen können.
Was für Möglichkeiten habe ich? Ich habe eine einzugsermächtigung gegeben und die Miete wird voll abgebucht.
Ist eine Mietminderung möglich?
eine Einzugsermächtigung hindert Sie nicht an der Mietminderung. Schreiben Sie dem Vermieter, dass Sie die Miete aufgrund der Mängel ab sofort unter Vorhalt zahlen. Damit halten Sie sich Ihre Recht offen. Bei der komplexen Situation würde ich mich an Ihre Stelle rechtlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt