Einleitung

Auch wenn in der Regel eine Haushaltsauflösung mit dem Tod des Mieters oder dem Umzug in ein Seniorenheim verbunden wird, so kann die Auflösung eines Haushalts auch andere Ursachen haben.
Beispielsweise ist es nicht selten, dass wenn ein Paar in die erste gemeinsame Wohnung zieht, der eine Haushalt aufgelöst wird, um sich nicht unnötig mit doppelten Gegenständen zu belasten. Auch kann es vorkommen, dass eine Haushaltsauflösung durch den Vermieter der Wohnung in Auftrag gegeben wird, etwa weil der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Ganz gleich, welcher Grund für die Auflösung eines Haushalts vorliegt, so ist dieses mit einer Reihe von Verpflichtungen, Aufgaben, Kosten und einem hohen Zeitaufwand verbunden. Damit keine wichtigen Punkte übersehen werden, ist es sinnvoll sich schon im Vorfeld eine Checkliste für die Haushaltsauflösung zurecht zulegen und sich über die anstehenden Kosten zu informieren.

Kosten einer Haushaltsauflösung

Im Zusammenhang mit einer Haushaltsauflösung fallen in der Regel grundsätzlich Kosten in unterschiedlicher Höhe an, wobei es einen direkten Einfluss auf die Kostenhöhe hat, ob eine Haushaltsauflösung durch eine entsprechende Firma erfolgt oder ob man die Auflösung des Haushalts selbst durchführt.

Haushaltsauflösung durch eine Firma


Erfolgt eine Haushaltsauflösung durch eine Firma, so sind die entstehenden Kosten in erster Linie abhängig von der aufzulösenden Wohnung und den anfallenden Arbeiten. Je nach Unternehmen erfolgt hier die Kostenberechnung anhand eines Stundenlohns per Mitarbeiter zuzüglich Kosten für den benötigten Transporter.
Die Höhe des Stundenlohns per Mitarbeiter schwankt hierbei je nach Region zwischen 12 Euro und 15 Euro. Die Kosten für den benötigten Transporter können je nach Größe zwischen 30 und 45 Euro variieren. Für die Entsorgung des Hausrats kommen zusätzlich noch je nach Region bis zu 150 Euro per Tonne hinzu.
Unter Umständen besteht auch die Möglichkeit eines vorab vereinbarten Festpreises. Hierfür ist es in der Regel notwendig, dass die Entrümpelungsfirma die Wohnung besichtigt, um sich einen möglichst genauen Überblick über den genauen Umfang der Haushaltsauflösung zu machen. Üblicherweise erfolgt die Berechnung des Festpreises als Preis per Kubikmeter, welcher durchschnittlich bei etwa 15 Euro bis 20 Euro liegt.
Bei einigen Firmen erfolgt die Berechnung der Kubikmeterzahl nicht anhand der Kubikmeterzahl des zu entsorgenden Hausrats, sondern anhand der Wohnungsgröße.
Ganz gleich, ob die Entrümpelungsfirma eine Haushaltsauflösung per Festpreis oder anhand von Stundenlohn anbietet, ist es empfehlenswert mehrere Angebote von unterschiedlichen Firmen einzuholen und diese in Bezug auf Preis und Leistung zu vergleichen.

Haushaltsauflösung in Eigenregie

Führt man eine Haushaltsauflösung selbst durch, so ist dies in der Regel die kostengünstigste Variante. Unter Umständen können lediglich die Kosten für einen angemieteten Transporter oder die Entsorgung des Hausrats und Sperrmülls anfallen, welches je nach Gemeinde oder Region kostenpflichtig sein kann.
Diese Kosten sind in der Regel bei der jeweiligen Gemeinde oder dem Abfallwirtschaftszentrum zu erfragen, wobei auch der Preis anhand der zu entsorgenden Kubikmeterzahl errechnet wird. Durchschnittlich liegt die Preisspanne hier zwischen 35 Euro und 40 Euro per Kubikmeter zuzüglich einer geringen Gebühr für den Container.

Tipps für eine Haushaltsauflösung


Eine gut organisierte Haushaltsauflösung spart nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit. Mit einer kleinen Checkliste für die Haushaltsauflösung werden zusätzlich die Nerven geschont und keine wichtigen Punkte vergessen:

  • Zeitaufwand abschätzen: Meist ist eine Haushaltsauflösung direkt mit der Wohnungskündigung verbunden. Damit es keine Verzögerungen bei der Wohnungsübergabe und Wohnungsabnahme gibt, sollte die Haushaltsauflösung frühzeitig geplant und mit ausreichend Spielraum für eventuelle Behinderungen (schlechtes Wetter, Krankheit etc.) eingeplant werden. Nicht vergessen werden sollte auch der Zeitaufwand für eine anstehende Renovierung bei Auszug aus der Wohnung.
  • Bestandsaufnahme und aussortieren des Hausrats: Nicht jeder Haushaltsgegenstand wird bei einer Haushaltsauflösung entsorgt. Wertgegenstände, persönliche Erinnerungsstücke oder auch nicht zu entrümpelndes Inventar möglichst frühzeitig vom restlichen Hausrat trennen. Hilfreich und übersichtlich ist hier beispielsweise die Lagerung in unterschiedlichen Räumen der Wohnung.
  • Kosten Sparen bei Haushaltsauflösung mit Firma: Den Teil vom Hausrat, der durch eine Firma entsorgt werden soll, nach Möglichkeit zusammenstellen. Dieses erleichtert der Entrümpelungsfirma das Einschätzen des Arbeits- und Zeitaufwands und ist hilfreich bei der Berechnung der Kubikmeterzahl. Dieses kann insbesondere bei einem Festpreis bares Geld sparen.
  • Kostenfreie und sinnvolle Entsorgung: Über gut erhaltene Möbelstücke, Kleidung oder sonstiger Hausrat freuen sich oftmals karitative Organisationen. In der Regel werden diese Gegenstände kostenfrei von der Einrichtung abgeholt.
  • Verkauf der Einrichtung: Per Zeitungsanzeige, Aushang im Supermarkt oder einer Onlineauktion können unter Umständen vereinzelte Gegenstände verkauft werden.
  • Verwaltungsarbeiten frühzeitig einplanen: Neben der Kündigung der Wohnung stehen, bei einer Haushaltsauflösung, in der Regel auch das Kündigen oder das Umändern von Verträgen, wie beispielsweise Telefon- und Kabelanschluss oder Versicherungen an. Damit es hier zu keinen Überschneidungen, Verzögerungen oder unnötigen zusätzlichen Kosten kommt, sollten die Verträge rechtzeitig unter Einhaltung der Kündigungsfristen gekündigt oder umgemeldet werden.

Gründe für eine Haushaltsauflösung


Tod des Mieters
Der häufigste Grund für eine Haushaltsauflösung besteht im Tod des Mieters. Bewohnte der Mieter die Wohnung alleine und nehmen die Erben nicht gebrauch vom Eintrittsrecht in den Mietvertrag gemäß § 563 BGB, so erfolgt in der Regel eine Haushaltsauflösung durch die Erben.
Da das Mietverhältnis mit dem Tod des Mieters automatisch auf die Erben übergeht, müssen diese, sofern sie nicht vom Eintrittsrecht nach § 563 BGB gebrauch machen, die Wohnung außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Dieses Recht steht nicht nur den Erben des Mieters, sondern auch dem Vermieter zu.
Zu bedenken ist hierbei, dass die Erben zur Mietzahlung während der dreimonatigen Kündigungsfrist verpflichtet sind und ebenfalls dazu verpflichtet sind die vertraglichen Verpflichtungen bei Auszug, beispielsweise die Auszugsrenovierung, durchzuführen. Die anfallenden Kosten für die Haushaltsauflösung werden dann von den Angehörigen übernommen.
Hat der verstorbene Mieter keine Angehörigen, so ist es Aufgabe des Vermieters, die Haushaltsauflösung in Auftrag zu geben. Da jedoch der Vermieter nicht grundsätzlich darüber Informationen hat, ob Erben vorhanden sind, wird in der Regel in einem solchen Fall durch den Vermieter zunächst eine Nachlasspflegschaft bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragt.
Erst wenn sichergestellt ist, dass der verstorbene Mieter keine Erben hinterlassen hat, kann der Vermieter die endgültige Haushaltsauflösung in Auftrag geben. Bis dahin ist es unter Umständen nötig, den gesamten Hausrat einzulagern.
Linktipp: Hier haben wir für Mieter und Erben die wichtigsten Tipps zur Wohnungsübergabe zusammengestellt.

Räumungsklage gegen den Mieter
Ein weiterer Grund für eine Haushaltsauflösung durch den Vermieter kann das Vorhandensein einer Räumungsklage gegen den Mieter sein. Hat der Vermieter das Mietverhältnis gemäß § 573 BGB gekündigt, der Mieter ist jedoch dennoch in der gekündigten Wohnung verblieben, so ist der Vermieter dazu berechtigt, eine Räumungsklage gegen den Mieter einzureichen.
Besitzt der Vermieter einen Räumungstitel, so ist ein Gerichtsvollzieher dazu berechtigt, die Räumung der Wohnung auch gegen den Willen des Mieters zu bewirken. Die hierdurch entstehenden Kosten für den Gerichtsvollzieher, die ausführende Spedition oder auch eventuelle Anwaltskosten, gegen in diesem Fall zulasten des Mieters, müssen jedoch zunächst vom Vermieter geleistet werden.

Der Mieter ist verschwunden
Kommt es zu der Situation, dass der Mieter die angemietete Wohnung ohne vorherige Kündigung einfach verlassen hat und der gesamte Hausrat noch vorhanden ist, so muss der Vermieter auch in diesem Fall den rechtlichen Weg der Wohnungskündigung und der Räumungsklage gegen den Mieter beschreiten und kann nicht einfach den Haushalt auflösen (mehr auch unter Einmietbetrug durch Mietnomaden).
In den Fällen, wo eine Haushaltsauflösung durch den Vermieter erfolgt, steht dem Vermieter ein Pfandrecht zur Sicherstellung seiner Forderungen zu. Dieses Pfandrecht des Vermieters ist innerhalb der §§ 562 BGB bis 562 d BGB gesetzlich festgelegt.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

4 Gedanken zu „Haushaltsauflösung“

  1. Guter wegweisen beim Vorgehen einer Haushaltsauflösung. Bei uns in Bremen zum Beispiel gibt es Sozialkaufhäuser, dort kann man auch das eine oder andere Möbelstück an den Mann bringen zudem wird es auch noch kostenlos abgeholt. Kleidung und Bücher braucht man auch nicht zu entsorgen bzw. entrümpeln, hier gibt es auch gute Adressen, wie die Caritas die sich gerne solcher Dinge annimmt.

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  2. Wichtig ist bei jeder Haushaltsauflösung, sich das Unternehmen vorher genauer anzusehen, d.h. auch mal einen Blick ins Impressum zu werfen, ob die Firma auch wirklich aus der Region kommt. Oftmals werben Firmen in ganz Deutschland und vergeben die Aufträge dann an Subunternehmer.
    Festpreise sind in der Branche üblich und darauf sollte auch bei einer Haushaltsauflösung oder Entrümpelung bestanden werden, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

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  3. Mein Onkel ist Vermieter und musste kürzlich eine Wohnung räumen lassen, weil der Mieter gestorben war. Es ist in der Tat ein guter Tipp, Möbel an karitativen Organisationen zu spenden. Mein Onkel tat dasselbe und sie waren sehr dankbar.

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