Der reine Kaufpreis eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist nicht der einzige Kostenblock, der bei dem Kauf einer Immobilie oder Wohneigentum bezahlt werden will. Die sogenannten Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf, zu denen unter anderem die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer gehören, können je nach Bundesland und weiteren Faktoren bis zu 13,5 Prozent des Kaufpreises ausmachen.
Auch wenn die Erwerbsnebenkosten immer bei einem Immobilienkauf anfallen, so ist es dennoch möglich, diese auf ein Minimum zu reduzieren. Wie man die Erwerbsnebenkosten so weit wie möglich senken kann, erklären wir im zweiten Abschnitt dieses Beitrages.

Art und Höhe der Erwerbsnebenkosten

Unter dem Begriff der Erwerbsnebenkosten werden üblicherweise sämtliche Kosten zusammengefasst, die in Verbindung mit dem Kauf einer Immobilie oder Wohneigentum zusätzlich zum regulären Kaufpreis entstehen.
Zu diesen Kosten zählen in erster Linie:

  1. Die anfallenden Notarkosten: Hierin enthalten sind beispielsweise die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und das Einholen der benötigten Genehmigungen. Die Notarkosten liegen je nach Umfang der getätigten Leistungen bei durchschnittlich 1,5% des Kaufpreises. Mehr zu den Notarkosten beim Hauskauf.
  2. Kosten für die an das Finanzamt zu zahlende Grunderwerbssteuer: Die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbssteuer ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und liegt in etwa bei 3,5 bis 5% des Kaufpreises. Erfolgt der Kauf des Hauses oder der Eigentumswohnung jedoch von einem direkten Familienmitglied (z.B. Eltern, Großeltern oder Geschwister), so kann die Veräußerung auch ohne das Zahlen einer Grunderwerbssteuer ermöglicht werden. Mehr zur Höhe der Grunderwerbsteuer in Deutschland.

  3. Kosten für einen in Anspruch genommenen Makler: Werden die Leistungen eines Maklers in Anspruch genommen, so wird in der Regel bei Abschluss des Kaufvertrages eine Maklercourtage von durchschnittlich etwa 3% des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer fällig, sofern Käufer und Verkäufer sich die Maklercourtage teilen. Übernimmt lediglich der Käufer die Kosten für den Makler, kann die Courtage eine Höhe von bis zu 7 % des Kaufpreises ausmachen. Hier erfährt man mehr zur Maklerprovision beim Hauskauf.

Wie können die Erwerbsnebenkosten gesenkt werden?


Ohne Erwerbsnebenkosten ist der Kauf einer Immobilie oder von Wohneigentum nicht möglich. Es ist jedoch möglich die Höhe der Erwerbsnebenkosten zu reduzieren, um so die benötigte Finanzierung, beispielsweise durch die Bank, zu verringern.
Erfolgt der Immobilienkauf ohne den Einsatz eines Maklers, entfällt die zu zahlende Courtage vollständig. Hier bietet es sich in der Regel an, die entsprechenden Angebote der jeweiligen Banken zu beachten, da bei diesen Verkäufen meist kein zusätzlicher Makler in Anspruch genommen wird.
Auch bei den Notarkosten ist eine Verringerung der Kosten möglich, auch wenn diese nicht so sehr zu Buche schlägt, wie bei den Maklerkosten. In erster Linie können hier Kosten gesenkt werden, wenn zwischen Verkäufer und Käufer Einigkeit in Bezug auf den Kaufvertrag besteht und es auch bei der Terminvereinbarung zur Beurkundung des Kaufvertrags zu keinen Verzögerungen kommt.
Lediglich bei der Grunderwerbssteuer ist eine Reduzierung der Kosten nicht möglich, da diese Erwerbsnebenkosten in jedem Bundesland festgelegt sind.

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