Die Folgen eines Wasserschadens können schnell zu einer großen finanziellen Belastung führen. Begrenzt sich der entstandene Schaden lediglich auf die eigene Person und ist diese auch selber Verursacher für den Wasserschaden, so ist die Schadensregulierung klar geregelt. Hier kommt die eigene Hausratversicherung für den Schaden auf, sofern kein grobes Eigenverschulden vorliegt und überhaupt eine Hausratversicherung abgeschlossen wurde.
Ist die Sachlage jedoch nicht so einfach, so stellt sich sehr schnell die Frage: Wasserschaden – wer zahlt und welche Versicherung übernimmt die Schadensregulierung?

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?

Kommt z.B. durch das Auslaufen der Waschmaschine, einem defektem Wasserbett oder einer übergelaufenen Badewanne bei einem Nachbarn zum Wasserschaden, so ist es im Normalfall die Haftpflicht, welche für die Folgen des Schadens beim Nachbarn aufkommt. Unabhängig davon hat die Privathaftpflichtversicherung die Möglichkeit einen Teil der Schadenssumme vom Verursacher des Schadens zurückzufordern.


Oft geschieht dies, wenn der Verdacht einer groben Fahrlässigkeit im Raum steht. Weil etwa der Waschmaschinenhahn im sechswöchigem Sommerurlaub nicht zugedreht wurde. Nicht selten müssen in solchen Fällen die Gerichte eine Entscheidung treffen, da der Nachweis eines Eigenverschuldens nicht immer zu beweisen ist. Und es je nach Umfang des Schadens zum Teil zu einer sehr hohen Schadenssumme kommen kann.
Ist der Wasserschaden folge z.B. eines defekten Daches oder zu alter bzw. nicht gewarteter und uralter Wasserleitungen ist es die Gebäudehaftpflichtversicherung des Eigentümers der Immobilie, die für die Folgeschäden aufzukommen hat. In dem Zusammenhang kann man hier lesen, wie hoch eine Mietminderung beim Wasserschaden ausfallen kann und was es zu beachten gibt.


Hindernisse bei der Schadensregulierung nach einem Wasserschaden.

Die Frage: Wer zahlt bei einem Wasserschaden, ist meist schnell geklärt, ebenso welche Versicherung für dafür in Anspruch genommen werden muss. Viel häufiger kommt es zu Problemen mit der Höhe der maximal zu zahlenden Versicherungssumme der jeweiligen Versicherung. Diese Versicherungssumme wird bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Umstände festgelegt.
In den meisten Fällen wird aber eine Angleichung der Versicherungssumme an die veränderten Lebensumstände vergessen. Dies kann zu einer Unterversicherung führen, welches große Nachteile z.B. bei der Zahlung nach einem Wasserschaden haben kann.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

309 Gedanken zu „Wasserschaden – Wer zahlt?“

  1. Guten Abend,
    wer kommt bei einem Rohrbruch für die Wasserkosten auf.
    In diesem Fall hat ein Bruch einer sich im Keller befindlichen Leitung einen erheblichen Wasserverlust nach sich gezogen.
    Wer bezahlt. Mieter oder Eigentümer ?
    Es liegt kein Fremdverschulden vor.
    Danke im voraus.
    mit freundlichen Grüßen
    Weiser, Alexander

    Antworten
    • Hallo Herr Weiser,
      ich würde sagen, der Verursacher trägt die Kosten für die Reparatur und auch die Kosten für den Wasserverbrauch. Verursacht wurde der Rohbruch vermutlich durch mangelnde Instandhaltung an den Rohren. Meiner Meinung nach ist der Vermieter verantwortlich.
      Am Ende ist der Vermieter sicherlich über die Gebäudeversicherung entsprechend abgesichert.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo habe ein Problem,wollte mit ein Wasserschlauch die Verstopfung der Dusche und Toilette lösen. Da ich nicht richtig dran kam , löste ich die 2 Schrauben am Dusch Siephon. Dadurch ist leider der Siephon runtergesackt und alles ist zwischen Dusche und Estrich gelaufen. Das Problem ist das die Fliesen von der Wand und Boden raus müssen das man eine neue ebenerdige Dusche die leider total sich verzogen hat beim raus mache. Es ist bei meinem Bruder im Haus passiert. Jetzt ist die Frage bezahlt meine Haftpflicht Versicherung den Schaden?

        Antworten
  2. Sehr geehrter Herr Hundt,
    in unserem Wochenendhaus im Westerwald gab es vor einiger Zeit einen Wasserrohrbruch, wahrscheinlich durch Kälte bedingt. Dummerweise haben wir erst wesentlich später den Schaden bemerkt, da wir im Winter nicht so häufig in das Haus fahren. Folglich ist Wasser im Wert von ca. 16.000 € ausgelaufen.
    Diese Rechnung wollten die Wasserwerke Neuwied abbuchen, der Versuch schlug Gott sei Dank mangels Deckung fehl.
    Meine Frage nun: Gibt es in einer solchen Angelegenheit ggf. eine Mitschuld des Versorgers, da solche Wassermengen durchaus als auffällig zu bezeichnen sind? Des Weiteren, gibt es einen Höchstbetrag, bis zu dem ein solcher Wasserverbrauch ggf. kostenmäßig limitiert ist? Bleibt noch nachzutragen, dass besagtes Wochenendhaus infolge der Zahlungsablehnung seitens der Versicherung nunmehr ein Abrissobjekt (Holzhaus) darstellt.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gangulf Koch

    Antworten
    • Guten Tag Herr Koch,
      ich denke, dass die Wasserwerke den Verbrauch nicht messen können. Die Wasserwerke werden wohl nicht wissen können, wo das Wasser für einen Stadtteil oder einen Straßenzug entnommen wird. Wie sollte es auch gemessen werden, wenn nicht an Ihren Wasserzählern?
      Ich wüsste also nicht, dass es eine Pflicht oder Möglichkeit für die Wasserwerke gibt, Sie auf den enormen Verbrauch aufmerksam zu machen.
      Im Grunde ist man für einen solchen Fall versichert, das die Versicherung abgelehnt hat, ist natürlich ein Problem. Meiner Meinung nach wird der Schaden bei Ihnen „hängen bleiben“. Vielleicht können Sie sich mit den Wasserversorger auf einen Konsens einigen?
      Viele Grüße und viel Erfolg bei der Lösung des Problems.
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Guten Tag,
    bei uns ist ein Rohr geplatzt – auf Grund der eisigen Temperaturen. Die Wohnung unter uns muss wohl gelitten haben, in unserer Wohnung war nichts davon zu bemerken. Nun meint die Hausverwaltung es ist unsere Schuld, weil in dem Bad nur 12 Grad waren und wir nicht sofort Bescheid gesagt hätten. Es ist aber so, dass am Freitag zwar das Wasser schon nicht ging, aber am Samstag wieder. Weshalb wir uns nichts weiter dabei dachten. Wäre ja nicht das erste mal gewesen, dass man uns das Wasser abgestellt hätte, ohne es zu sagen. Am Sonntag war keiner in der Wohnung und als ich Montag spät nach Hause kam ging das Wasser wieder nicht, worauf ich bei den Untermietern war und gefragt habe ob es denen auch so ginge. Die hatten aber kein Problem. Deshalb hab ich Dienstag morgen bei der Verwaltung angerufen. Können Sie mir Sagen wie die Sachlage liegt?

    Antworten
    • Hallo Maren,
      danke für den Kommentar. In der Tat haben Sie Pflichten als Mieter. Zum Beispiel die Wohnung so zu beheizen, dass die Heizung und auch die Wasserleitungen nicht gefrieren können. Wenn Ihre Heizung im Bad defekt war, müssen Sie dies umgehend melden, gerade bei den Temperaturen.
      Nun ist Ihr Fall aber nicht ganz klar. War die Heizung defekt oder wurde sie nur nicht ganz warm? Bei 12 Grad + platzt ja kein Wasserrohr? Hatten Sie also Minusgrade in der Wohnung? Das sind die Punkte, die für mich nicht eindeutig aus Ihren Schilderungen hervorgingen?
      Ich würde sagen, wenn die Heizung schon einige Zeit defekt war und Sie haben den Schaden nicht unverzüglich gemeldet, tragen Sie zumindest eine Mitschuld. Allerdings sprechen die unangekündigten Wasserausfälle und Ihr Gespräch mit den Nachbarn natürlich für Sie.
      Kurz um, der Fall ist unklar und daher kann ich leider nicht klar und deutlich Stellung beziehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Hallo Herr Hundt,
    ich finde Ihre Seite und den Service wirklich sehr sinnvoll und weiß Ihre Arbeit sehr zu schätzen.
    Ich habe selber eine Frage, ich habe vor 9 Monaten in meiner Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses mein Bad renovieren lassen.
    Nun ist es zu einem Wasserschaden gekommen, da die Armatur des Waschbeckens kaputt gegangen ist und Wasser hinter den Waschtisch gelaufen ist bis mich der Mieter unter mir darauf aufmerksam gemacht hat. Es besteht also Schaden bei mir und unter mir.
    Mein Waschtisch muss erneuert werden und unter mir sind mindestens Malerarbeiten zu machen, der Kostenvoranschlag für beides beträgt ca. 800 euro.
    Meine Hausratsversicherung/Haftpflichtversicherung (habe beides bei einem Unternehmen) sagt nun, dass sie nicht zuständig ist, da die Armatur schuld sei. Kann das stimmen? Dann müsste ja bei einer Waschmaschine z.b. auch der Hersteller schuld sein? Und wer ist sonst zuständig? Was kann man generell tun, wenn die Versicherung sich weigert?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Markus Bachmann

    Antworten
    • Hallo Herr Bachmann,
      danke für die Schilderung. Ich bin kein Versicherungsfachmann, aber ich werde versuchen meine Sicht zu schildern.
      Ich denke, dass Ihr Haftpflichtversicherung den Schaden deckt, der bei Ihrem Untermieter entstanden ist.
      Ihre Hausratversicherung sollte nach meinem Verständnis den Schaden in Ihrer Wohnung decken. Es würde mich aber nicht wundern, wenn der Schaden nicht reguliert wird, weil es sich um ein „festen Bestandteil der Wohnung“ handelt. Hier kann man sicherlich Unterschiede sehen, zwischen einer Waschmaschine die nicht zur Wohnung gehört und einen fest verbauten Waschbecken samt Wasserhahn.
      Ich würde einfach empfehlen, dass Sie in Ihre Versicherungsunterlagen Einblick nehmen, vielleicht kommen Sie so weiter. Viel mehr fällt mir dazu leider nicht ein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Guten Tag!
    Ich brauche dringend Ihre Hilfe, Herr Hundt. In der Wohnung über uns gab es einen Heizungsrohrbruch. In der Wohnung lebt die Vermieterin. Ein Zimmer stand komplett unter Wasser. Möbel, Teppiche und Elektronik ist hinüber. Ich habe keine Hausratversicherung. Jetzt sagt mir mein Vermieter, dass ich auf den Kosten für meine Sachen sitzen bleibe. Zu all dem kommt noch, dass uns Strom für 3 Zimmer abgestellt wurde, weil es zu einem Kurzschluss kommen kann. Das kann doch nicht wahr sein, oder? Wer zahlt mir mein Schaden, denn ich habe ja das ganze nicht verursacht.
    Vielen Dank im Vorraus
    Maria

    Antworten
    • Hallo Maria,
      egal ob Vermieterin oder nicht. Den Schaden hat jemand anders verursacht. Der Verursacher trägt auch die Kosten. Ich sehe Ihre Vermieterin bzw. die Haftpflichtversicherung der Vermieterin in der Pflicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Wir sollen eine Wasserjahresverbrauch von 800 kubik haben. Der Verbrauch leitet sich wohl durch einen Defekt in der Wasserleitung ab. Welche Versicherung bezahlt mir den erhöhten Wasserverbrauch?

    Antworten
    • Hallo Margot,
      ohne weiterführende Infos kann ich zu Ihrem Fall leider gar nichts schreiben. Wie hoch war der Verbrauch in den Vorjahren? Funktionieren die Zähler? Wo ist das mögliche Leck? Handelt es sich um ein Einfamilienhaus oder um ein Mehrfamilienhaus?
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Hallo Herr Hundt,
    in der Wohnung über mir gab es einen Wasserrohrbruch bezüglich der kalten Temperaturen momentan. In meiner Wohnung stand dadurch in jedem Zimmer ca. 20cm das Wasser. Wer kommt jetzt für die Restaurierung meiner Wohnung auf, da in fast allen Zimmer der Bodenbelag erneuert werden muss usw. Außerdem brauch ich eine neue Küche und einige Möbelstücke haben auch darunter gelitten. Brauch ich dazu eine eigene Versicherung?
    MfG
    Sascha G.
    PS: Ich bin Eigentümer der Wohnung, habe sie allerdings an jemand vermietet.

    Antworten
    • Hallo Sascha,
      die Frage ist, ist der Wasserrohbruch im Sondereigentum aufgetreten oder an Rohren des Gemeinschaftseigentums.
      Ist der Schaden an den Rohren im Sondereigentum aufgetreten, zahl der Bewohner über Ihnen den Schaden. Im besten Fall hat dieser eine Haftpflichtversicherung.
      Liegt der Schaden im Gemeinschaftseigentum, sehe ich die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Pflicht, bzw. deren Gebäudehaftpflicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  8. Es handelt sich hier um ein Einfamilienhaus. Der Verbrauch war in den den Vorjahren bei ca. 150 bis 200 Kubik. Die Zähler funktionieren. Nächste Woche kommt ein Monteur, der eine Leckortung durchführt. Diese Kosten werden von der Gebäudeversicherung übernommen.

    Antworten
    • Hallo Margot,
      wenn die Leckortung durch die Gebäudeversicherung übernommen wird, kann ich mir auch vorstellen, dass diese den Mehrverbrauch übernimmt. Mit Gewissheit kann ich Ihnen das aber leider nicht sagen. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns hier auf dem Laufenden halten würden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Guten morgen Herr Hundt,
    ich hätte da auch eine Frage und hoffe, Sie können mir hierbei helfen.
    Ich habe in einem 3-Familienhaus eine vermietete Eigentumswohnung. Am Sonntag musste ich leider Schreckliches feststellen.
    Zum einen war unsere Mieterin für ca. 2-3 Wochen nicht in Ihrer Wohnung. Was ja nicht so schlimm ist, jedoch hat Sie über die frostige Zeit (-10 bis -18 Grad) die Heizungen in der Wohnung komplett abgestellt gehabt. Somit funktionieren derzeit 2 von 5 Heizungen. Wahrscheinlich sind die Rohre zu den nächsten 3 Heizkörpern eingefroren. Nun sollte geprüft werden, ob auch alle Leitungen dicht sind und diese von Fachleuten auch enteisen lassen?! Wenn das geht.
    Des Weiteren mussten wir auch noch feststellen, dass in der Küche das Wasser hochstand. Grund hierfür ist noch unklar. Vermutlich waren die Abwasserrohre im Keller vereist, da unsere Mieterin im EG wohnt und noch keine Küche bzw. Spülbecken angeschlossen hat und der komplette Abfluss der Waschmaschine und Küche frei liegt, kam es hier zu einer Überschwemmung, da das 1. OG und DG bewohnt sind und Wasser verbraucht wurde.
    Nun ist meine Frage, wer zahlt das? Bzw. kann dass mit dem nicht beheizen der Räumlichkeiten bei -18 Grad zu solch einer Vereisung geführt haben? Ich habe nun natürlich einen riesen Schaden in der Wohnung. Die Kellerdecken sind auch schon durchnässt! Das Wasser muss wohl schon seit mehreren Tagen in der Wohnung gestanden haben, da dies bereits in der Küche an manchen Ecken vereist war.
    Meine Gebäudeversicherung hat gestern bereits einen Auftrag zum Trocknen gestellt, wobei diese noch Vorort kommen wollen um zu schauen, ob es tatsächlich ein Schaden ist, den diese zu regulieren haben. Dennoch ist meine Frage, ob nicht meine Mieterin haftet?
    Gesetzlich ist ja zu dem auch geregelt, dass vom 01.Oktober – 01. April die Wohnräume einer Wohnung mindestens auf 20 Grad konstant gehalten werden müssen. Bei Ankunft in der EG Wohnung am Sonntag, konnten wir eine Temperatur von 2 Grad feststellen….
    Ich hoffe, Sie können mir hierzu was sagen.
    Ich danke vielmals vorab und wünsche einen schönen Tag.

    Antworten
    • Hallo Rana,
      danke für die ausführliche Schilderung. Ich versuche mich kurz zufassen. Ich wüsste nicht, dass es eine Pflicht auf Mieterseite gibt die Wohnräume konstant auf 20 Grad Temperatur zu heizen. Aber es gehört ganz klar zur Pflicht des Mieters, die Wohnung so zu beheizen, dass kein Frost eindringen kann.
      Ich denke, Ihre Mieterin wird den gesamten Schaden tragen müssen, der auf Ihr Fehlverhalten zurückzuführen ist. Wenn sie die Schuld an den zugefrorenen Abflussleitungen trägt, wird sie dafür aufkommen müssen. Ob der Wasserschaden in der Küche darauf zurückzuführen ist, kann nur ein Fachmann vor Ort beurteilen.
      Ich vermute, Ihre Gebäudeversicherung wird Ihnen die Sachlage gut einschätzen können. Wenn die Mieterin tatsächlich an dem gesamten Schaden schuld ist, können Sie nur hoffen, das Ihre Mieterin eine Haftpflichtversicherung hat.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
    • Bitte entschuldigen Sie die “ Einmischung“. Nach allem, was ich bisher über Mietrecht gelesen habe, müssen Mieter die Räume nicht auf 20 Grad heizen – im Mietrecht steht nur, dass der Vermieter dafür Sorge tragen muss, dass die Zimmer auf mindestens 20 Grad aufgeheizt werden können!
      Was natürlich nicht von der Pflicht entbindet, eine Mindesttemperatur zu halten, um ein Einfrieren der Leitungen zu verhindern.

      Antworten
  10. Guten Morgen,
    meine Frau hat sich mit einem kleinen Laden für Babyartikel Teilselbständig gemacht. Nun ist es so, das durch einen Wasserrohrbruch über dem Laden der Laden samt Inventar unter Wasser steht. Zwar sagte der Vermieter (ein Anwalt!!), es würde durch seine Gebäudeversicherung abgedeckt, aber 2 Std. später rief er an, das seine Versicherung schon so alt wäre, das dort nur Feuer abgedeckt ist, aber leider kein Wasserschaden!!??
    Kann dies sein?? Wenn ja, hat meine Frau eine andere Möglichkeit, eine Versicherung zu belangen, Privathaftpflicht, Gebäudeversicherung vom Eigenheim, oder, oder, oder? Es wurde für Ihren Laden keine extra Versicherung abgeschlossen, da wir davon ausgegangen sind, z. B. Wasser wäre Sache des Vermieters.
    Wie erwähnt, der Vermieter ist Anwalt und müsste sich auskennen, oder will er sich nur aus der Verantwortung stehlen. Vielen Dank für Ihren Kommentar.
    MFG

    Antworten
    • Hallo Thorsten,
      Ihr Vermieter hat eine Pflicht zu Haften (Haftpflicht), für einen Schaden, der durch sein Eigentum entstanden ist. Er kann diese Haftpflicht weitergeben, an eine Versicherung. Hat er eine solche Gebäudehaftpflichtversicherung nicht, hafte er persönlich für den Schaden.
      Ihre private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, weil Sie ohne die Versicherung schnell finanziell ruiniert werden können. So ist es auch mit der Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters.
      Kurz und Knapp: Ich denke, Ihr Vermieter trägt als Verursacher den Schaden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Hallo, Herr Hundt. Die Leckortung hat ergeben, dass der erhöhte Wasserverbrauch durch den Schaden an einer Leitung verursacht wurde.Wahrscheinlich ist durch den Frost im letzten Jahr die Leitung kaputt gegangen. Wohin diese Leitung führt, kann nicht mehr festgestellt werden, da der Vorbesitzer des Hauses nicht mehr lebt. Wir haben jetzt die Leitung still gelegt und sofort hörte das Rädchen beim Wasserzähler sich auf zu drehen. Leider bezahlt die Gebäudeversicherung nur bis zu einem Betrag von 250 Euro. Aber der Schaden ist ja weit höher.
    Liebe Grüße Margot

    Antworten
  12. Sehr geehrte Damen und Herren
    Folgendes Problem stellt sich mir gerade:
    Mein Schwager ist zur Zeit in der Reha-Klinik. Zur Zeit habe ich den Schlüssel seiner Wohnung um zwischendurch nach dem rechten zu sehen. Gestern fand ich die Wohnung in einem schlechten zustand vor. In der Wohnung über ihm ( zur Zeit nicht vermietet ) ist ein Rohrbruch entstanden.
    Das Wasser tropfte über die gesamte Decke im Wohnzimmer und alles an Möbel und Elektrogeräte
    wurde zerstört. Die Hausverwaltung wurde von mir schon Informiert und sie meinte sofort, das sie nur für den Schaden an der Decke, Wände und Boden aufkommt.
    Ist das richtig?
    Verurschacher ist doch der Vermieter, der die Wohnung im Leerstand wohl nicht geheizt hat.
    Wer muß diesen Schaden übernehmen?
    Der Vermieter, weil leerstand der Wohnung?
    Die eigene Haftplicht- oder Hausratversicherung?
    PS: ich möchte den Mieter erst darüber Informieren wenn alles geklärt ist.

    Antworten
    • Hallo Herr Scholz,
      in meinen Augen ist ganz klar der Vermieter verantwortlich. Er muss den gesamten Schaden tragen. Der Vermieter hat den Schaden verursacht – die Versicherung des Beschädigten hat damit überhaupt nichts zu tun.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Sehr geehrter Herr Hundt,
    mein Freund hat im Erdgeschoss unseres Miethauses einen zusätzlichen Raum angemietet. Dort funktioniert seit einem halben Jahr die Heizung nicht. Dies weiß der Vermieter aber und wollte sich schon längst darum kümmern. Nun ist heute morgen das Warmwassergerät ausgelaufen. Der Vermieter wirft uns nun vor, dass das ein Frostschaden ist und wir dafür aufzukommen haben. Nun haben wir seit einer Woche keinen Frost mehr und mir stellt sich als erstes die Frage kann das noch ein Frostschaden sein? Dann hatten wir das Wasser abgedreht, aber nicht entlüftet, was uns der Vermieter aber so auch nicht gezeigt hat.Der Vermieter will nun noch gucken ob irgendwelche Rohre von dem „Frost“ beschädigt wurden.
    Wer kommt denn nun für den Schaden auf? Der Vermieter selbst, weil er die Heizung nicht repariert hat? Oder wir, weil wir die Rohre nicht entlüftet haben?
    Was können wir jetzt am besten machen? Wir haben übrigens keine Hausratversicherung.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Antworten
    • Hallo Jasmin,
      danke für die ausführliche Darstellung. Wenn vereinbart ist, dass im Winter in diesem Raum das Wasser abgestellt werden muss und die Rohre entlüftet werden müssen, dann sehe ich Sie zumindest in der Mitverantwortung.
      Ist hingegen nichts dergleichen vereinbart, weil der Raum auch im Winter genutzt werden kann und können Sie zum auch noch nachweisen, dass Sie dem Vermieter Bescheid gegeben haben, dass die Heizung defekt ist, sehe ich die (alleinige) Verantwortung beim Vermieter.
      Ihr Hausrat wurde ja nicht beschädigt, sondern Sie haben ggf. jemand anderen einen Schaden zugefügt (dem Vermieter), hiermit hat eine Hausratversicherung nichts zu tun. Ich denke hier sollte im Falle Ihrer Schuld Ihre Haftpflichtversicherung greifen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  14. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir hatten einen Wasserschaden durch eine übergelaufene Toilette. Diese war durch eigene Unachtsamkeit verstopft, die Verstopfung konnte ich allerdings nicht aus Zeitgründen gleich beheben. Da die Toilettenspühlung gelegentlich nicht ganz schließt (dies wurde dem Vermieter schon mehrfach mitgeteilt, jedoch reaktionslos) kam es zum überlaufen des Klos. Am Abend entdeckten wir den den Schaden und haben sofort alles sauber gemacht, jedoch ist das Wasser in die untere Wohnung geflossen und hat dort die Tapete an einer Ecke verfärbt (mehr nicht). Wer ist in diesem Fall für den Schaden verantwortlich, bzw. wer muss die kosten dafür tragen?? Der Schaden wurde nicht gleich der Hausverwaltung gemeldet, sondern selbstständig behoben (ca. 3/4 Jahr her). Allerdings scheint es nun doch weitere Probleme zu geben in Form von Schimmel. Zudem muss gesagt werden, dass die Wohnung unter uns vorher schon massive Probleme durch Schimmel an der Außenwand hatte. Dabei weiß ich allerdings nicht, ob das die Schuld des Mieters- oder Vermieters war.
    Mit freundlichen Grüßen
    Martin K.

    Antworten
    • Hallo Martin,
      der Fall ist natürlich unklar. Grundsätzlich würde ich sagen, dass Sie als Verursacher den Schaden zu tragen haben. Allerdings trägt die Hausverwaltung durch die nicht reparierte Toilettenspülung in meinen Augen zumindest eine Mitschuld.
      Dadurch, dass Sie den Schaden nicht gemeldet haben, was Ihr Pflicht als Mieter gewesen wäre, handeln Sie sich jetzt Ärger ein. Ich könnte mir gut vorstellen, dass man versuchen wird, Ihnen den Schimmel „anzuhängen“.
      Die Lage ist also absolut strittig, ich würde an Ihrer Stelle warten, wie Ihre Hausverwaltung reagiert und dann nehmen Sie dazu Stellung, ggf. mit Rechtsbeistand.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Hallo ,
    ich habe heute folgendes Problem.
    In der Wohnung über mir ist wohl ein Rohr defekt gewesen, was zur Folge hatte, dass in dem Zimmer meines Sohnes das Wasser aus sämtlichen Ritzen (auch Rollladenkasten) schoss, im wahrsten Sinne des Wortes. Es ist alles nass – Möbel, Teppich, Bett, Elektrogeräte, usw. Unter meiner Wohnung befindet dich eine Kneipe in der ebenfalls das Wasser tropfte. Mein Vermieter sagt nun, dafür müsste ich eine Hausratvericherung haben (die ich Leider nicht habe) müsste. Meine Frage ist nun, Bleibe ich nun auf den Kosten wirklich sitzen?
    MfG R. Sch.

    Antworten
    • Hallo Frau Schumacher,
      nein, Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen. Verantwortlich ist entweder der Mieter über Ihnen, falls dieser den Schaden verursacht hat oder Ihr Vermieter. Ihr Vermieter ist dann verantwortlich, wenn der Schaden nicht von dem Mieter über Ihnen ausgeht.
      Das Haus ist Eigentum des Vermieters, dieser ist für die Instandhaltung verantwortlich. Wenn sein Eigentum einen Schaden an Ihrem Eigentum verursacht, muss der Vermieter bzw. seine Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  16. Hallo Herr Hundt,
    in unserer Mietwohnung ist durch eine Unachtsamkeit von uns die Wanne übergelaufen und da es sich um ein sehr altes Haus handelt, durch die Decke in die darunter liegende Wohnung.
    Kommt für den entstandenen Schaden unsere Haftpflichtversicherung auf?
    Vielen Dank und freundliche Grüße, Julia Slama

    Antworten
  17. Hallo Herr Hundt,
    ich habe folgendes Problem.
    Ich habe in meiner Mietwohnung im Wohnzimmer an einer Wand Flecken bemerkt. An der anderen Seite befindet sich die Dusche. Habe sofort die Hausverwaltung benachrichtigt. Der Hausmeister meinte, das Silikon häte sich an ein paar Stellen gelöst bzw. Kleine Ritze wären entstanden.Ich solle die Dusche vorerst nicht benutzen, was ja kein Problem ist, da wir noch ein Badezimmer haben. Einige Tage später kam ein Bauingenieur, um die Feuchtigkeit an den Wänden um die Dusche herum zu messen. Er stellte fest, dass der Abfluss im Duschbecken Defekt ist ( man kann es um einige mm hin und her bewegen) und da ist wohl das Wasser abgelaufen. Er meinte, dass die Wände getrocknet werden müssten. Nachdem er seinen Bericht der Hausverwaltung erstattet hat, müsste die Versicherung des Eigentümers die Sanierung genehmigen.Der Parkettboden soll an einigen Stellen aufgebort werden und es sollen Geräte aufgestellt werden. Diese sollen acht Stunden am Tag FÜNF Wochen lang laufen. Er sagte, dass es hier eine halbe Baustelle werden würde. Es sind das Wohnzimmer, ein Kinderzimmer und der Flur betroffen. Es leben fünf Personen im Haushalt. Darunter drei Kinder das Jüngste 11 Monate alt. Er fragte, ob ich eine Hausratsversicherung habe , denn diese würde die Unterkunft für diese Zeit zahlen. Ich habe Hausrats – und Haftpflichtversicherung. Muss in diesem Fall meine Versicherung für so was aufkommen? Wohin mit drei Kindern? Ich bin am hin und her überlegen. Sollte ich doch in der Wohnung bleiben? Kann man mit diesen Geräten leben (Lärm). Kann ich mit einer Mietminderung rechnen?
    MfG
    Ulla

    Antworten
    • Hallo Ulla,
      danke für die ausführliche Beschreibung. Ich fasse mich kurz:
      Ich denke nicht, dass Ihre Versicherung die Unterkunft übernimmt. Ihr Schaden – z.B. eine Mietminderung, eine Ersatzwohnung oder ein Pensionsaufenthalt – gehört zum Schaden des Vermieters. Wenn Sie die Schadensursache nicht zu vertreten haben, haben Sie oder Ihre Versicherung auch nichts mit der Regulierung zu tun. So wie die Versicherung Ihres Vermieters den Schaden am Gebäude zahlt, muss diese meiner Meinung nach auch den „Mietschaden“ ausgleichen. Alles andere ist zumindest unlogisch.
      Sollte die Wohnung tatsächlich unbewohnbar werden – was ist nicht glaube – dann wäre ein Aufenthalt in einer Ersatzwohnung / Pension zu vertreten. Ich gehe hingehen von einer Mietminderung aus. Diese ist immer von der individuellen Situation und Beeinträchtigung abhängig. Ich formuliere mal vorsichtig: 20% Mietminderung (Warmmiete) für die Zeit der Trocknung könnten angemessen sein. Je nach Lärm und Platzbedarf der Geräte kann der Wert aber auch nach oben oder unten abweichen. Gerichtsurteil über ähnliche Fälle geben hier Anhaltspunkte.
      Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
      Dennis Hundt

      Antworten
  18. Hallo,
    wir sind Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem 13-Parteien-Haus. Im letzten Jahr hatten wir einen Wasserschaden. Eine Leitung des Gemeinschaftseigentums war geborsten. Hierdurch stand unser Bad unter Wasser. Mein Mann informierte sofort um 06.00 Uhr den Verwaltungsbeirat, der seinerseits die Hausverwaltung informierte. Diese gab die Meldung morgens um 08.00 Uhr an einen Handwerker weiter – der das Wasser jedoch erst um 14.00 Uhr abstellte! Sprich: über sechs Stunden lang lief Wasser unnötig aus, die komplette Tiefgarage stand unter Wasser, in unserem Bad zog das Wasser die Wände hoch und musste durch Trocknungsgeräte vier Wochen lang getrocknet werden.
    Wäre die Hausverwaltung nicht verpflichtet gewesen, das Wasser sofort abzustellen?
    Wir haben demnächst wieder WEG-Sitzung und würden dies gerne zur Sprache bringen.

    Antworten
    • Hallo Tanja,
      natürlich muss die Verwaltung unverzüglich reagieren um weiteren Schaden abzuwenden. Die Frage ist, ist ein größerer Schaden als bei der Behebung gegen z.B. 10 Uhr nachzuweisen? Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Verwalter damit konfrontieren. Fragen Sie den Verwalter, wann er welchen Auftrag mit welcher Dringlichkeit ausgelöst hat.
      Selbst wenn es keine rechtliche Konsequenzen für den Hausverwalter haben wird, ist das auf jeden Fall eine Grund sich nach einer anderen Hausverwaltung umzusehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  19. Hallo, hab da mal eine dringende Frage. Und zwar war in der Wohnung über mir ein Rohrbruch. Ich dachte bis jetzt wäre alles geklärt durch die Gebäudeversicherung meines Vermieters. Jetzt wo es darum geht den Teppich und die Tapeten wieder flott zu machen, bekomme ich vom Bausachverständigen eine Mail, wo er die Versicherungsnummer meiner Hausratversicherung brauch für ein Teilungsabkommen da die Wiederherstellung mehr als 1000 Euro kostet! Nun gibt es aber leider ein Problem, ich hab keine Hausratversicherung! Wie geht es da nun weiter? Danke schon mal im voraus für die Antwort.
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Jan,
      ich wüste nicht, das eine Teilung zwischen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung üblich wäre. Schließlich hat Ihr Vermieter den Schaden verursacht und daher steht in meinen Augen auch nur die Gebäudeversicherung in der Pflicht den Wasserschaden zu beheben. Im Grunde bleibt Ihnen nur die Möglichkeit Ihrem Vermieter zu schreiben, dass Sie keine Hausratversicherung haben. Eine solche Versicherung müssen Sie im übrigen auch nicht unbedingt haben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  20. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin Student und habe in einem schönen Altbau mit Dielenboden meine erste eigene Bleibe nach dem Mutterhaus gefunden.
    Im Januar wollte ich eine der Dielen mit Schrauben festziehen, da diese quietschte. Als ich die dritte Schraube einbohrte, trat neben der Diele Wasser aus – ich hatte mit zwei der drei gesetzten Schrauben die stümperhaft direkt unter der Diele verlegte Heizungsleitung sowohl im Vor- als auch im Rücklauf durchtrennt. Sowohl Familie, als auch der gerufenen Handwerker bestätigten mir mündlich, dass nicht zu Ahnen war, dass unter der Diele eine Heizleitung liegen würde.
    Es wurden keine Wertgegenstände, sondern nur Teile des Gebäudes beschädigt (Diele musste herausgerissen & in der Wohnung unter mir die Decke an einer kleinen Stelle neu überstrichen / tapeziert werden). Der Schaden beläuft sich bis jetzt auf 339€, die Rechnung für die Beschädigung in der unteren Wohnung steht noch aus.
    Nun, zwei Monate später hat sich folgendes Problem ergeben: Die Familienhaftpflichtversicherung, in der ich mich noch befinde, übernimmt den Schaden nicht, weil laut ihr wohl generell keine Wasserschäden versichert sind.
    Meine Hausratversicherung greift nicht, weil keine Wertgegenstände beschädigt wurden.
    Die Gebäudeversicherung (abgeschlossen durch die Hausverwaltung) weigert sich ebenfalls, für den Schaden geradezustehen, da eine (meiner Meinung nach unverhältnismäßig hohe) Selbstbeteiligungssumme von 3000€ vereinbart worden ist!
    Meine Haftpflichtversicherung teilte mir mit, dass in solchen Fällen der Vermieter haften würde, da er die hohe Selbstbeteiligungssumme festgelegt habe und es sich bei mir eher „nur“ um einfache Fahrlässigkeit handle.
    Ich würde mich über eine Einschätzung Ihrerseits freuen, damit ich möglichst bald meinen Vermieter konfrontieren kann.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Tim F.

    Antworten
    • Hallo Tim,
      danke für den ausführlichen Kommentar. Der Fall ist kompliziert. Ich hätte gesagt, Ihre Haftpflicht muss zahlen, da Sie den Schaden verursacht haben.
      Sollte die Vermieter bzw. dessen Gebäudeversicherung verantwortlich sein, muss diese „Konstellation“ auch einspringen. Soll heißen: Wenn der Vermieter von geringen Versicherungsprämien über eine Hohe Selbstbeteiligung profitiert, muss er jetzt auch selbst den Schaden über die Selbstbeteiligung regulieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  21. Danke für die schnelle Antwort, Herr Hundt!
    Also – die Gebäudeversicherung hat uns mitgeteilt, dass sie den Schaden nur aufgrund der Selbstbeteiligungssumme nicht übernehmen – ansonsten wären sie zuständig.
    Also verstehe ich Ihre Antwort so, dass unter diesen Umständen wirklich der Vermieter zahlungspflichtig sein könnte?

    Antworten
  22. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich möchte Ihnen nochmals berichten, wie es mit unserem Wasserverlust weitergegangen ist.
    Die Gebäudehaftplichtversicherung hat einen Betrag von 250 Euro übernommen. Und von der Stadt bekommen wir den anteiligen Betrag für das Abwasser erstattet. So hält sich der Gesamtschaden doch in Grenzen.
    Gruß Margot

    Antworten
  23. Hallo Herr Hundt.
    Folgendes ist Passiert:
    Ich bin Vermieter einer Wohnung. Bei einem Mieterwechsel wurden Spülmaschine und Waschmaschine gewechselt, da der alte Mieter seine Geräte mit nahm und der neue Mieter seine Geräte mitgebracht hatte. Durch diesen Wechsel und auch durch etwas ältere Wasseranschlüsse (Eckventile) sind diese undicht geworden. Nun ist da Wasser ausgelaufen dies wurde von denn neuen Mietern nach ein paar Tagen erst bemerkt. Ich habe dann einen Installateur geschickt, der das alles wieder repariert hat.
    Vor einigen Tagen bekomme ich dann einen Anruf von dem Mieter bzw. Besitzer der Wohnung unter meiner Wohnung. Mit der Info, das er einen riesen Wasserfleck an der Decke habe und sich auch schon die Tapete gelöst hat. Er ging zu denn Mietern meiner Wohnung, die ihm gesagt haben, dass vor einer Woche an denn Eckventilen eine Undichtigkeit war und dies behoben ist.
    Nun die Frage: Wer Bezahlt bei der Reparatur in der Wohnung unter meiner? Kostenvoranschlag ist ca. 700 €. Decke trocknen, neue Tapete, neu streichen etc.

    Antworten
    • Hallo Stefan,
      danke für die Schilderung. Es ist wirklich schwer zu sagen, wer den Schaden tragen muss. Ihre Mieter oder Sie. Es kommt halt darauf an, ob der Fehler beim Mieter liegt (Geräte mangelhaft angeschlossen?) oder bei Ihnen, da Sie die Ventile in einem „fehlerhaften“ Zustand überlassen haben. Im besten Fall können Sie sich die Kosten mit Ihren Mietern teilen, im schlechtesten Fall werden Sie als Vermieter nicht um die Beseitigung herum kommen. Ich vermutet, dass es eher schlecht für Sie aussieht, wenn die Mieter sich quer stellen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
        • Hallo Stefan,
          natürlich kann dann eine Versicherung an Stelle des „Verursachers“ eintreten. In Ihrem Fall wäre das sicherlich die Gebäudeversicherung / Wohnungsversicherung und im Falle des Mieters dessen private Haftpflichtversicherung.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  24. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne seit etwa 9 Jahren in einer Mietwohnung und hatten nun den 4. Wasserschaden.
    Beim 1. kam der Vermieter und hat die Decke überstreichen lassen wohlgemerkt überstreichen lassen, dauerte nicht lang war der Fleck wieder sichtbar. Auf Nachfragen bekam ich die Aussage mehr können sie nicht machen. Für den 2. und 3. schaden kamen sie nicht auf da die Schadenshöhe bzw. der Aufwand zu gering war. Der 4. Schaden jetzt war so groß nach einem Rohrbruch, das Küche und Bad unter Wasser standen. Das Rohr wurde mit einer Schelle geflickt vom Monteur mit der Aussage es besteht dringend Handlungsbedarf bei den Rohren. Nach dem dann der Hausmeister endlich nach einigen Aufforderungen kam und sich ein Bild von dem Schaden gemacht hat, wurde festgelegt, der Vermieter übernimmt die Renovierung der 2 betroffenen Wände, den Rest müsse ich alleine renovieren. Ist das rechtens?
    Des weiteren übernehmen sie keinen Schaden der an den Möbeln aufgetreten ist (circa 700 Euro). Außerdem sitze ich jetzt seit 14 Tagen in dem Chaos und der Maler findet keine Zeit. Kann ich für den Zeitraum eine Mietminderung beantragen und wenn ja gibt es dort eine vorgeschriebene Prozentzahl? Ich haben meinen Teil nun zu der Renovierung dazu getragen, kann aber allerdings nicht die Möbel wegschmeißen, weil ich nicht weiß, ob noch ein Gutachter meiner Hausratversicherung kommt.
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Yvonne,
      meiner Meinung nach muss der Vermieter den gesamten Schaden tragen. Er ist für den baulich bedingten Schaden verantwortlich. Hierzu zählen alle Renovierungskosten und auch die Kosten für Ihre Einrichtung. In der Regel wird der Vermieter hierfür eine Gebäudehaftpflichtversicherung haben. Diese trägt dann auch den Schaden an Ihren Möbeln, den Mietausfall (Minderung) und so weiter.
      Sie können Sie Miete mindern, jedoch nicht rückwirkend. Wenn Sie Ihrem Vermieter heute melden, dass Sie mindern werden, dann können Sie ab heute die Miete kürzen, nicht jedoch rückwirkend. Wie hoch eine Minderung ausfallen kann, ist davon abhängig, wie sehr Sie bei der Nutzung Ihrer Wohnung eingeschränkt sind. Gerichtsurteile / Rechtsprechung geben Ihnen hier erste Anhaltspunkte.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  25. Hallo Herr Hundt, meine Frage:
    Meine Tochter hatte einen Wasserschaden durch Frost in ihrer Einzimmerwohnung, sie sagte sofort dem Vermieter Bescheid, die Hausverwaltung ließ einen Gutachter von der Gebäudeversicherung kommen. Dieser stellte ohne Probleme fest, dass es kein Selbstverschulden war. Also wurden meiner Tochter der Einbauschrank abgebaut und der Teppich zur Hälfte abgerissen (er war durchnässt) und auch der Boden der Küche wurde raus gerissen.
    Danach war für 14 Tage die Trocknungsmaschine in der Wohnung. Meine Tochter ist zu uns „gezogen“, da wir in der Nähe wohnen. Wir haben alle Möbel weggestellt und ein paar Sachen zu uns nach Hause gebracht, weil der ganze Teppichboden neu gemacht werden sollte.
    Bis dahin alles OK, aber die Renovierungsarbeiten gingen nicht voran, der Einer vergaß den Termin….. der Andere wusste nicht was er machen sollte…..naja meine Tochter war nur noch am Termine ausmachen und verschieben. Inzwischen sind 10 Wochen vergangen und wenn alles gut geht, wird der Teppich nächste Woche verlegt. (20.04)
    Da es meiner Tochter zu bunt wurde, hat sie einfach die Miete von März nicht bezahlt. Jetzt die konkrete Frage? Ist der Mieter zuständig, sich um die Handwerker zu kümmern, oder die Vermieterin? Muss die Gebäudeversicherung den Mietausfall bezahlen, wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist? Welche Rechte hat der Mieter? Ich freue mich auf eine Antwort (Der Wasserschaden war am 30.1.12).
    Vielen Dank, Susi

    Antworten
    • Hallo Susanne,
      danke für die ausführliche Schilderung, hier meine Antwort:
      Für die Koordination der Handwerker ist natürlich der Vermieter zuständig. Ihre Tochter als Mieterin muss den Handwerkern aber den Zugang zur Wohnung ermöglichen, logisch.
      Ich weiß nicht, ob alle Gebäudeversicherungen auch den Mietausfall zahlen. In der Regel ist aber auch der Mietausfall von der Versicherung abgedeckt. Das spielt für Sie aber auch keine Rolle. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Ist die Wohnung nicht bewohnbar, kann der Mieter die Miete mindern (sofern kein eigenes Verschulden vorliegt). Den „Mietschaden“ trägt der Vermieter. Ist er versichert, trägt den Schaden die Versicherung des Vermieters.
      Grundsätzlich hätte Ihre Tochter von Tag 1 an mindern können. Leider kann nicht rückwirkend gemindert werden. Die Frage ist auch, ob die nicht gezahlte Miete (ohne Ankündigung einer Mietminderung) als Minderung der Miete durchgeht. Das kann noch problematisch werden. Besser wäre gewesen: Minderung anzeigen, dann mindern. Im dümmsten Fall gerät Ihre Tochter einfach in Verzug mit der Miete.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Danke für Ihre Antwort,
        leider hat meine Tochter am Anfang alles nur mündlich mit der Verwaltung ausgemacht, z.B., dass sie Mietminderung fordere. Die Verwaltung sicherte ihr zu, dass während der 2 Wochen, in der die Trocknungsmaschine in der Wohnung war, die Miete übernommen werde. Damals dachte sie ja auch, dass die Reparaturen innerhalb kurzer Zeit fertig wären. Naja jetzt heißt es einfach abwarten. Nachzahlen kann sie ja immer noch. Jetzt hat die Verwaltung uns wenigstens mal die Adresse von der Versicherung gegeben.
        Gruß Susanne

        Antworten
  26. Hallo Herr Hundt,
    danke für die Antwort. Ich hatte am 13.4. noch ein Gespräch mit meinem Vermieter bzw. dem Hausmeister und Möbel werden definitiv nicht übernommen.
    Verstehe ich das jetzt richtig das mein Vermieter die gesamte Küche + Bad renovieren hätte müssen?
    LG

    Antworten
    • Hallo Yvonne,
      ich sehe überhaupt keinen Grund, warum der Vermieter die Regulierung eines beliebigen Teil des Schadens übernehmen will, einen anderen Teil aber nicht. Entweder er ist für den (gesamten) Schaden verantwortlich, oder eben nicht.
      In meinen Augen muss der Vermieter natürlich den gesamten Schaden regulieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  27. Hallo Herr Hundt,
    laut Aussage meines Vermieters sind die anderen Wände ja nicht betroffen gewesen und es wäre mein Problem wenn ich mit dem optischen Unterschied nicht klar komme. Das ist genauso wie mit dem Fussbodenbelag im Bad, er ist der Meinung ich hätte ja keinen reinlegen brauchen da ja welcher drin lag der wohlbemrkt schon bestimmt 25 Jahre alt ist.
    Schönen Gruß Yvonne

    Antworten
  28. Hallo Herr Hundt,
    als wir nach den Weihnachtstagen in unsere Wohnung zurückgekommen sind, war ein neues Schloss in unsere Tür eingebaut und ein Zettel an der Tür, dass aufgrund von Wasser in unserer Wohnung die Tür aufgebrochen werden musst, da unsere Wohnung von einem Rohrbruch betroffen war. Da wir zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht da waren (und auch nicht informiert wurden), haben wir nur die Informationen des Mieters über uns und der Vermietung erhalten. Diesen zufolge ist die Schuld des Mieters über uns nicht nachweisbar, weil angeblich Haare das Rohr verstopft haben und nicht nachzuweisen ist, aus welchem Stockwerk diese nun stammen. Demzufolge haftet weder der Mieter noch der Vermieter, sagte uns die Vermietung? Ist das so richtig und bleiben wir wirklich auf den Sachschäden von 1500 Euro sitzen? Weiterhin ist natürlich auch die Bausubstanz betroffen und die Vermietung hat uns aufgefordert zu lüften und zu heizen um den Wasserschaden zu trocknen. Unser gesamter Flur (Decken, Dielen und Wände) und eine Zimmerwand sind nass. Da zu dieser Zeit aufgrund eines Warmen Winters kein heizen erforderlich war, verursachte uns diese Maßnahme zusätzliche Heizkosten. Wer kommt dafür auf? Auf wiederholte Anfrage bei der Hausverwaltung haben wir darauf keine Antwort bekommen. Weiterhin haben wir die Hausverwaltung nach 2 Monaten darauf aufmerksam gemacht, dass die Schäden zu beheben sind und an zwei Wänden mittlerweile Schimmelbildung eingesetzt hat und wir uns sonst eine Mietminderung vorbehalten. Wir wurden mit der Begründung, dass der Trocknungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, hingehalten. Dazu ist zu sagen, dass niemand sich je den Schaden oder die Feuchtigkeit angesehen hat und wir auch keine weiteren zeitlichen Informationen bekommen haben. Die Hausverwaltung zeichnet sich allgemein durch unglaubliche Ignoranz und Tatenlosigkeit aus, nach dem Motto „solange keiner was sagt, machen wir auch nichts“.
    Da nun nach 5 Monaten noch immer nichts passiert ist und das Büro der Hausverwaltung, das auch vom Rohrbruch betroffen war, seit geraumer Zeit wieder instand gesetzt wurde, wollen wir nun die Mietminderung geltend machen. Müssen wir hierzu wiederholt eine Frist setzen, in der wir die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben oder ist die Fristsetzung/Ankündigung aus dem ersten Schreiben ausreichend?
    Liebe Grüße

    Antworten
    • Hallo Manon,
      leider kann ich Ihnen nicht sagen, wer zahlt, wenn kein Schuldiger auszumachen ist. Die Mietminderung müssen Sie nur ankündigen, eine Frist brauchen Sie nicht mehr zu setzen. Vielmehr können Sie ab dem Zeitpunkt der Ankündigung die Mieter angemessen mindern.
      Gerne hätte ich Ihnen auch bei der ersten Frage weiter geholfen. Im Zweifel sollten Sie hier vielleicht Rat von einem Rechtsanwalt einholen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  29. Guten Tag, ich habe ein großes Problem, wir waren für ein paar Tage nicht zu hause gewesen. Nach zwei Tagen habe ich ein anruf von der Polizei bekommen, die mir Gott sei dank erreicht haben. Es hies mein Haus steht unter Wasser, sie müssen sofort nach hause kommen! Erst mal konnte ich das nicht realisieren und hatte sofort einen Nervenzusammenbruch. Mir waren meine Hände gebunden, meine drei Kinder 3, 5 und 8 mussten also 200 km zurück zu unserem Haus und feststellen das alles unter Wasser stand. Fast alles war zerstört, ich konnte es nicht fassen. Und das aller schlimmste war die konnten kein Rohrbruch feststellen. Ich und mein Vermieter waren geschockt, wo das wohl herkomme. Nach 5 Tagen kam der erste Gutachter, weil ja kein Leck fest zu stellen war. Er hat gemeint das es von der Heizungsanlage gekommen ist. Es müsste ein so enormer Druck entstanden sein das der Schlauch sich von der Leitung gelöst hätte. Jetzt sieht mein Vermieter die schuld bei uns. Ich habe nicht mal eine Hausratversicherung. Ich musste meine komplettes Haus innerhalb von 12 Stunden ausräumen. Meinem Vermieter war es egal wo ich mit den Sachen sollte, er müsste sofort eine Trocknungsfirma kommen! Diesen Anruf bekam ich um 21.30 Uhr! Und der Gutachter meinte wir müssen höchstwahrscheinlich den Schaden (20.000€) übernehmen. Mein Vermieter meinte “ es kann doch sein das die Kinder mit dem Wasserhahn der Heizung bzw. Mit irgendwas von der Heizungsanlage gespielt hätten. Was kann ich machen ? In dem Haus kann man nicht leben, Gott sei dank habe ich verwandte die mich unterbringen konnten. Wir haben nur eine Haftpflichtversicherung . Können sie mir bitte eine Antwort schicken? Ach ja noch was mein Vermieter verlangt noch Miete obwohl man nicht mehr darin wohnen kann. Was soll ich tun? Danke im voraus Familie K.

    Antworten
    • Hallo Familie Kanaan,
      leider kann ich nicht einschätzen, wer für den Schaden verantwortlich ist. Wenn Sie tatsächlich Schuld sind, wird im besten Fall Ihre Haftpflichtversicherung eintreten. Zumindest für den Schaden des Vermieters. Ihren Schaden (z.B. Möbel) müssen Sie dann selbst tragen. Da es sich bei Ihnen um einen so großen Wasserschaden handelt, würde ich Ihnen empfehlen sich einen Anwalt zur Hilfe zu holen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  30. Hallo,
    ich hatte vor einigen Jahren (1997?) einen Versicherungsschaden.
    Der Trinkwasserfilter im Keller war am Gewinde des Filtergehäuses abgerissen und der Keller bis zur Decke voll gelaufen.
    Die Gebäudeversicherung hatte dann nur den Schaden an der Hauptschalttafel, sowie den Feuerwehreinsatz bezahlt. Da ich erst kurz vor dem Schaden dort eingezogen war- es handelt sich um das Haus meiner Großeltern- hatte ich derzeit keine eigene Hausratversicherung. Ich hatte im Keller meine Sachen eingelagert. Die Hausratversicherung meiner Großeltern hatte damals die Zahlung abgelehnt, mit der Begründung, dass die im Keller gelagerten Sachen nicht die Sachen meiner Großeltern waren. Hätte die Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen müssen?
    Viele Grüße
    Peter B.

    Antworten
    • Hallo Peter,
      leider traue ich mir nicht zu den Fall zu bewerten. Die gesamte Konstellation ist doch sehr speziell. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt mit Spezialisierung im Versicherungsrecht wenden.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  31. Hallo Herr Hundt,
    Ich habe gerade gesehen, dass Sie hier schon vielen Leuten weiter geholfen haben und ich hoffe das können Sie auch in meinem Fall.
    Es ist folgendes passiert:
    Überraschend klingelte es eben an meiner Wohnnungstür ob ich einen Rohrbruch hätte, die Mieter unter mir- die Decke und Wände zweier Zimmetnin der unteren Wihnung seien komplett nass und es tropft.
    Nun am letzten Freitag ging die Heizung bzw. das Warmwassersystem in unserer Wohnung nicht. (wohne zur Untermiete in einer WG, Mitbewohnerin auswärts tätig).
    Am Wochenende war ich nicht in der Wohnung, kam heute wieder und hatte immer noch kein warmes Wasser bzw. warne Heizung. Ich rief meine Mitbewohnerin an, sie meinte ich solle einen Hahn aufdrehen. In dem Boiler fehlt Wasser oder so und der braucht neuen Druck. Habe ich getan, war Duschen, alles lief gut, ich drehte den Hahn wieder zu- und nun klingelte es.
    Ich bemerkte, dass unter der Spüle wo der Boiler ans Wasser angeschlossen ist, nass ist, jedoch nicht so arg, dass gleich mehrere Wände und Decken nass sein können.
    Schließlich kam ein Mann der alles regelte und er meinte, da müsse eine Schlauchschelle drauf – das kann auch der Mieter machen. Wissen Sie, ich habe davon gar keine Ahnung! Er meinte als ich Duschen ging, sei da sicher was weg geplatzt durch den Druck. Ich muss aber auch sagen, dass das Haus alt ist und ich mir gut vorstellen kann, dass die Leitungen schon uralt waren.
    Ich bin momentan sehr verzweifelt und weiß gar nicht wer für den Schaden nun aufkommen soll.
    Können Sie mir bitte helfen?
    Ich freue mich über eine baldige Antwort!
    Vg Sonja

    Antworten
    • Hallo Sonja,
      leider werde ich Ihnen nicht wirklich weiterhelfen können. Die Frage ist wohl, haben Sie den Boiler richtig bedient bzw. den richtigen Hahn für eine angemessene Zeit geöffnet? Wenn Sie sich korrekt verhalten haben und das Material müde war oder Schläuche falsch (z.B. ohne notwendige Schlauchschelle) angeschlossen waren, sehe ich die Schuld beim Vermieter.
      Sind Sie Schuld, tragen Sie den Schaden (Stichwort Haftpflichtversicherung). Ist der Vermieter verantwortlich, trägt er den Schaden.
      Tut mir Leid, dass ich Ihnen nicht viel mehr schreiben kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  32. Guten Tag Herr Hundt,
    wir sind 2006 in ein Zweifamilienhaus gezogen mit einer separaten Halle. Wir hatten uns 2005 gerade Selbstständig gemacht wodurch sich das Objekt ideal anbot. Im Keller des Hauses befanden sich 2 Räume die als Wohnraum bereits hergerichtet waren, in diesen haben wir kurzerhand unser Büro eingerichtet. Kurz vor Weihnachten 2009 platzte in Büroraum in der Wand ein Rohr oder eine Stopfbuchse, auf jeden Fall schoss das Wasser aus der Wand bis zur Decke, von dort auf die Schreibtische. Alle Elektrogeräte, PC, Laptop, Telefonanlage, Teppiche usw. waren defekt oder standen bis zu 5 cm unter Wasser. Wir informierten sofort den Vermieter, dieser kam dann eine Stunde später als wir bereits beim aufräumen und auswischen waren, machte Bilder und sagte das zahlt die Versicherung. Der Schaden an der Wand wurde umgehend ausgebessert, die Leitung entweder stillgelegt oder frisch versiegelt, genau weiß ich das nicht, da ich bei der reperatur nicht anwesend war. Wir machten eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände inkl. der Elektrogeräte und gaben diese an unseren Vermieter. Nach einigen Tagen sagte dieser seine Versicherung würde das nicht übernehmen, das müsste unsere Hausrat oder Haftpflicht übernehmen. Wir hatten zu dieser Zeit aber nur die Firmenhaftpflicht. Er hat es abgelehnt dafür aufzukommen. Im Jahr 2010 standen dann wiederum 2 Räume und der Flur im Keller unter Wasser da durch starken Regen das Wasser durch die Toilette nach oben gedrückt wurde. Wir sagten dem Vermieter Bescheid, dieser gab zur Auskunft das wir in einem mit hohem Grundwasser liegenden Gebiet wohnen und man mit so etwas rechnen müsste bei Starkregen da wir nachträglich eine Toilette im Keller angeschlossen hätten. Das Wasser kommt aber nicht durch die Toilette sondern durch einen Schaden am alten Gussrohr in Bodenhöhe, er sagt wir hätten das Rohr bestimmt beim einsetzen der Toilettenschüssel beschädigt. (Haus ist Baujahr 1960, so alt sind auch die Rohre und die 2 Phasenleitungen für Strom) Im Dezember 2011 lief wiederum ein Raum im Keller des Hauses voll, diesmal war der alte Heizkörper durchgerostet und leckgeschlagen so das das Heizungswasser in den Raum ausgelaufen ist. Wiederum erfolgte keine Regulierung des Schadens seitens des Vermieters. Er hat nun im März 2012 einen Schacht im Keller graben lassen und diesen mit einer Pumpe versehen(diese läuft übrigens mit unserem Strom und der Schlauch liegt duch den Flur im Keller und geht an einen unserer Waschmaschinenanschlüsse), diesen Raum konnten wir auch seit dem ersten Wasserschaden nicht mehr nutzen, da der Verputz von der Wand fiel und der Boden herausgerissen wurde. Wir haben jetzt mittlerweile den Mietvertrag gekündigt, da auch immer wieder Handwerker den Schlüssel für den Keller bekommen und ständig irgendwer im Keller/Büro herumläuft ohne vorherige schriftliche Ankündigung. Die Halle konnte ich im Sommer 2011 für ca. 6 Wochen nicht befahren, da in dieser Zeit das Dach erneuert und mit einer Solaranlage versehen wurde, dafür wurde ein Gerüst aufgestellt das mir die Zufahrt in den Hof und die Halle nicht mehr ermöglichte.
    Meine Frage, kann man hier im Nachhinein noch die Kosten geltend machen oder einklagen?
    Wir sind noch nie wegen so etwas vor Gericht gezogen. Entschuldigen Sie bitte das lange Schreiben.
    MfG
    Th. Schuler

    Antworten
    • Hallo Herr Schuler,
      grundsätzlich sehe ich eher keine Möglichkeit für eine Mietminderung. Eine Minderung der Miete ist im Nachhinein leider nicht mehr möglich. Ob und in wie weit Sie Anspruch auf Schadensersatz / Geltendmachung von Kosten haben vermag ich nicht einzuschätzen. Hier würde ich Ihnen den Kontakt zu einem Anwalt empfehlen. Ein Rechtsanwalt kann für Sie sicherlich die Chancen und Risiken gut abschätzen. Viel mehr kann ich Ihnen leider nicht schreiben, tut mir Leid.
      Dennis Hundt

      Antworten
  33. Trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde jetzt unseren Rechtsanwalt kontaktieren, wir haben seit 2011 eine Rechtsschutz und eine Privathaftpflicht. Bilder der Räume wurden jeweils immer gemacht, zum Glück habe ich dies immer selber getan. Auch von der versperrten Zufahrt zur Halle. Heute morgen stand schon wieder Wasser im großen Kellerraum, trotz des Schachtes. Es kommt anscheinend durch die Ausenwände oder die Bodenplatte durch. Im Büro habe ich bis in eine Höhe von 30 cm an den zur Ausenseite liegenden Wänden auch Schimmel und Blasenbildung des Verputzes mit großflächigen Abplatzungen. Damalige Aussage des Vermieters, wir müsten richtig lüften. Wenn Sie möchten werde ich hier weiter berichten wie es weitergeht.
    MfG
    T.S

    Antworten
  34. Hallo,
    durch eine schaden am Badewasserhahn, ist stets etwas Wasser an den Badewannenrand gelaufen, der Silikon war hier wohl nicht dicht und dadurch ist die Wand hinter der Badewanne feucht geworden. Das wurde nicht bemerkt und das Wasser ist bis in die Küche darunter gelaufen. Folge starker Schimmel und Einbauküche defekt.
    Der Vermieter hat trotz mehrmaliger Aufforderung nichts an seine Versicherung gemeldet. Der Schimmel wurde einfach überstrichen und Wände nicht richtig getrocknet. Mittlerweile sind wir ausgezogen wegen starker Schimmel in ganzer Wohnung.
    Da wir zwar Bilder haben vom Schaden, aber nichts Schriftliches meine Frage, muss der Vermieter zahlen? Der Wasserhahn konnte wirklich nicht gesehen werden, dass dort Wasser hinten hinunter läuft.
    viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Alex,
      wenn der Schaden (das Leck am oder hinter dem Wasserhahn) baulich bedingt war, sehe ich den Vermieter in der Pflicht. Vorausgesetzt auch, dass der Mieter den Schaden nicht erkennen konnte und somit den Vermieter auch nicht informieren konnte.
      Viel mehr kann ich leider gar nicht dazu schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  35. Hallo Herr Hundt,
    ich habe ein knifflige Frage die ich auch schon auf einer anderen Internetseite gestellt habe und musste mich dafür auch schon von den Usern derb beschimpfen lassen, als Raffzahn, Rechtsverdreher und geistig armer Mensch.
    Unsere Katzen haben in unserer Mietwohnung einen Wasserschaden verursacht durch den das Parkett beschädigt wurde.
    Die Beseitigung des Schadens umfasst eine Trockung des Bodens und neuverlegung von Parkett im gesamten Wohnzimmer.
    Meine Frage: Ich wurde gezwungener Maßen an einem Teil der Beseitigungskosten beteiligt, indem ich a) den Strom für die Trockung bereitgestellt habe b) das Wohnzimmer selbst freigeräumt habe und c) min. 11 Tage nicht in der Wohnung wohnen kann (glücklicherweise komme ich bei meinen Eltern unter).
    Zwar habe ich den Schaden verursacht, allerdings habe ich eine Haftpflichtversicherung die Schäden durch Katzen abdeckt. (Keine Hausrat)
    Nun kann man Argumentieren, dass die Stromkosten, Räumkosten und Mietkosten mein persönlicher Schaden sind und daher nicht von daher Haftung abgedeckt.
    ABER: Diese Aufwände sind doch Teil der Kosten für die Beseitigung des Schadens am Eigentum des Vermieters und somit ein Schaden Dritter, d.h. müsste nicht eigentlich die private Haftpflicht dafür aufkommen?
    In der Praxis habe ich mir das so vorgestellt: Der Vermieter erstattet mir 11/31 der Monatsmiete die Stromkosten und 7.50€ pro Stunde die ich mit Räumen beschäftigt war und macht dann diese Kosten bei meiner Haftpflichtversicherung geltend.
    Habe ich da ein völlig falsches Verständnis, dass ich mir dafür derartige Beleidigungen anhören muss? Oder ist da etwas dran an meinen Ausführungen?
    Leider konnte mir bislang keiner Paragraphen oder Urteile zeigen, die dem widersprechen. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

    Antworten
    • Hallo Herr Schunk,
      ich sehe es eher so: Sie ziehen ins ein Hotel (oder auch zu Ihren Eltern) und versuchen sich die anfallenden Kosten von Ihrer Versicherung zurück zu erstatten. Ebenso verhält es sich mit den Räum- und Stromkosten.
      Ich denke der Vermieter ist hier nicht der richtige Ansprechpartner. Sie sollten sich an Ihre Versicherung wenden.
      Dennis Hundt

      Antworten
  36. Naja das hieße im Klartext, dass ich die Kosten nicht von der Haftpflichtversicherung erstattet bekomme. Denn in dem Moment wo ich mir das Geld zurückholen möchte ist es ja kein Schaden Dritter mehr und meine Argumentation ist hinfällig.
    Ein Schaden Dritter wäre aus Sicht der Haftpflicht ja nur, wenn es rechtlich so ist, dass der Vermieter mir die entsprechenden Kosten erstatten muss.

    Antworten
    • Nun ist es so, dass der Vermieter Ihnen keine Mietzahlungen zurück erstatten wird. Wenn Sie die Grundlage für eine Mietminderung sehen, haben Sie aber stets die Möglichkeit die Miete angemessen zu mindern.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  37. Hallo Herr Hundt,
    im Bad der Mieterin unter meiner Wohnung sind während ihres dreiwöchigen Urlaubs zwei Wasserflecken an der Decke entstanden. Mein Vermieter will mir nun die Schuld zuschieben, und verlangt den Schaden zu beheben.
    Ich wohne mit meiner Freundin zusammen, und wir hatten in der Wohnung noch nie eine übergelaufene Badewanne oder dergleichen. Der Abfluss von Badewanne und Waschbecken scheinen dicht zu sein, die Fliesen sind auch intakt.
    Ich weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll, da ich vermeiden will, dass ich auch Folgeschäden (wie z.B. Schimmel, erneuter Wasserfleck) die ebenfalls nicht durch mich verursacht wurden bezahlen muss.
    mit freundlichem Gruß,
    Chris K.

    Antworten
    • Hallo Chris,
      ich denke Sie sollten die Anschuldigung entschieden zurückweisen. Bieten Sie Ihrem Vermieter doch einen Besichtigungstermin an, um aufzuzeigen, dass der Schaden nicht von Ihnen ausgeht. Ich vermute, dass der Vermieter Ihnen die Verursachung nachweisen muss. Viel mehr können Sie in meinen Augen nicht tun.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  38. Hallo Herr Hundt
    Vielleicht können sie mir helfen
    Betreff: Wasserschaden vom 15.04.2011
    Durch einen Wasserschaden, der über mir in Ihrer Wohnung entstand, wurde in meiner (Küche Wohnraum und Schlafzimmer) die Decke und Wände beschädigt. Habe den Wasserschaden am 15.4.2011 bemerkt, da sich schon Schimmel angesammelt hatte. Habe den Schaden der Hausverwaltung gemeldet. Am 20.04.2011 wurde der Schaden von der Hausverwaltung angesehen. Es kam von der Spülmaschine der Mieterin über mir. Am 26.04.2011 kam jemand von einer Installationsfirma , die durch die Hausverwaltung beauftragt wurde und nahm den Schaden auch noch mal auf und bestätigt. Mittlerweile wurde von einem Mitarbeiter, der Hausverwaltung Tapete entfernt und der Schimmel mit „ irgendwas“ überstrichen. Danach wurde Monate lang nichts mehr gemacht. Trotz mehrmaligen anrufen.
    Bei Mitteilungen auf dem Anrufbeantworten der Hausverwaltung, kam keine Rückmeldung. Nach einem weiteren Anruf, bei unterdrückter Rufnummer, wurde der Anruf auf einmal angenommen. Nach Diesem Gespräch, kam dann endlich ein Mitarbeiter und hat nur die beschädigten stellen mit Tapete versehen.
    Danach fing es wieder mit den Anrufen von vorne an. Musste meine Nummer wieder unterdrücken, damit jemand meinen Anruf entgegen nimmt. Die Hausverwaltung teilte mir mit, dass die Mieterin keine Versicherung hat, und schlug mir vor, mich an den Kosten der Malerarbeiten zu beteiligen, ich habe das verneint da ich diesen Schaden nicht verursacht habe sondern die Mieterin über mir.
    Danach habe ich der Mieterin eine Frist von 14 Tagen gegeben um den Schaden endlich zu beseitigen.
    Jetzt bekomme ich einen Brief vom Rechtsanwalt von der Mieterin. Sie sagt auf einmal dass sie keinen Wasserschaden in Ihrer Wohnung hatte. Obwohl es die Hausverwaltung und der Installateur bestätigt hatte. Daraufhin habe ich die Hausverwaltung wieder angerufen. Die sagte mir dann, ich soll meine Hausratversicherung anrufen. Die müssten für den Schaden aufkommen. Ich habe gar keine Versicherung. Außerdem warum soll meine Versicherung für den Schaden auf kommen, ich habe ihn doch nicht verursacht.
    Was soll ich jetzt machen. Wer muss jetzt den Schaden zahlen.
    Mit freundlichen grüßen
    Wolfgang Esser

    Antworten
    • Hallo Herr Esser,
      in meinen Augen liegt die Sache so: Sie wenden sich an den Vermieter (dieser muss für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung sorgen). Der Vermieter behebt den Schaden (Alternative: Sie mindern die Miete). Der Vermieter wendet sich an den Verursacher. Im besten Fall hat der Verursacher eine private Haftpflichtversicherung. Die zahlt dann in der Regel. Besteht kein Versicherungsschutz, haftet der Verursacher privat. Im Zweifel bis auf das letzte Hemd.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  39. Hallo Herr Hundt
    Möchte mich bei ihnen bedanken für diese Auskunft. Habe mir jetzt einen Rechtsanwalt genommen.Der hat mit das gleiche gesagt. Das ich mich an den Vermieter wenden soll.
    Viele Grüße
    Wolfgang Esser

    Antworten
  40. Sehr geehrter Herr Hundt,
    folgende Situation ist durch einen Wasserschaden in der Wohnung über uns entstanden.
    In der Wohnung über uns trat Wasser durch eine defekte Dichtung an der Bad Armatur aus. Dies wurde vom Mieter dieser Wohnung nicht bemerkt. Somit kam es in unserer Wohnung zu einen Wasserschaden. Von der Decke lief das Wasser wie ein Rinnsal unsere Lampe herunter und Verteilte sich über das ganze Schlafzimmer Bett. Bettdecken, Matratzen wurden Nass. Das Wasser in der Decke suchte sich seine Wege weiter und verursacht das unsere ganze Decke feucht ist. Auch unser Schlafzimmerschrank wurde durch das herunter laufende Wasser beschädigt. Heute war der Versicherungsvertreter der Gebäudeversicherung der Vermieterin hier um den Schaden aufzunehmen. Auf meine Frage, wer unseren Schaden und die diversen Kosten übernimmt, verwies er mich an meine Hausratversicherung. Ich denke aber, dass meine Hausratversicherung dafür nicht zuständig ist, da wir ja nicht den Schaden verursacht haben. Da es sich um eine defekte Dichtung handelte, müsste die Gebäudehaftpflichtversicherung (Hauseigentümer) unseren Schaden übernehmen?
    Vielen Dank
    D.W.

    Antworten
    • Hallo D.W.,
      ich sehe das ebenso wie Sie. In meinen Augen müsste die Gebäudehaftpflicht des Vermieter den Schaden bezahlen. Schließlich liegt das Verschulden im Verantwortungsbereich des Vermieters. Im Zweifel sollten Sie sich parallel mit Ihrer Hausratversicherung in Verbindung setzen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  41. Hallo Herr Hundt,
    vielen Dank, werde ich tun. Da am Donnerstag bei uns im Schlafzimmer mit der Bautrocknung begonnen wird, habe ich noch zwei Fragen? Kann ich verlangen, dass zwischen meinem Stromkreis und dem Bautrockner ein Stromzähler gesetzt wird, da ich der Meinung bin die Stromkosten nicht zu übernehmen brauche. Und wie Hoch kann ich eine Mietminderung ansetzen? Schlafzimmer kann ja während der Renovierung nicht genutzt werden, sowie die Lärmbelästigung des Bautrockners, der wie gesagt wurde Tag und Nacht laufen soll! Es handelt sich um eine vier Zimmer Wohnung mit ca. 100 qm. Wir sind jetzt mit unserem Schlafzimmer ins Wohnzimmer umgesiedelt. Die beiden Jungen haben noch ihr Zimmer. Ist eine Mietminderung von ca. 40 % gerechtfertigt?
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    D.W.

    Antworten
    • Hallo D.W.,
      ja, Sie sollten darauf bestehen, dass der Strom separat gemessen und abgerechnet wird. 40% halte ich für recht viel. Ganz auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie die Schlafzimmerfläche ins Verhältnis zu gesamten Wohnfläche setzen. In diesem Verhältnis könnten Sie dann auch auf jeden Fall mindern. Ggf. ist auch eine etwas höhe Minderung möglich und angemessen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  42. Hallo Herr Hundt.
    Ich habe ebenfalls eine Frage. Wir wohnen im 2. Stock und die Wohnung unter uns ist nicht bewohnt jedoch die Wohnung im Erdgeschoss. Nun ist ein Rohr in der Zwischendecke vom Erdgeschoss zum ersten Stock verstopft und durch die Wasseranschlüsse der nicht angeschlossenen Küche lief das Wasser in die Wohnung und kam durch der Decke im Erdgeschoss. Nun entstand ein Schaden der Decke, Wand und des Teppichs in der Erdgeschosswohnung. Wer muss für den Schaden Aufkommen? Unsere Vermieterin möchte das wir ihn zahlen.
    Mit freundlichem Gruß Bosch

    Antworten
    • Hallo Herr / Frau Bosch,
      ich kann Ihren Fall wirklich schlecht beurteilen, gerade weil der so besonders ist. Für die verstopfte Abwasserleitung ist der Vermieter verantwortlich. Für den offenen Abwasseranschluss in der Küche sind Sie verantwortlich. Haben Sie den Anschluss in der Küche aber fachmännisch mit einer dafür vorgesehen Kappe + Dichtung verschlossen, sehe ich bei Ihnen keine Mitschuld.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  43. Guten Tag Herr Hundt,
    zu folgender Schilderung würde mich Ihre Meinung interessieren:
    Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 74 Wohneinheiten. Meine Wohnung,, welche im OG liegt habe ich vermietet. Mein Mieter informierte mich über einen Wasserfleck an der Decke und einer angrenzenden Wand. Ich informierte dann umgehend die Hausverwaltung, welche tagsdrauf einen Handwerker zur Schadensanalyse schickte. Es stellte sich eine Undichtigkeit des Flachdaches heraus, wodurch Wasser eingedrungen war, Die Hausverwaltung informierte mich nun, dass die Eigentümergemeinschaft nicht für den entstandenen Schaden am Sondereigentum aufkommen müsse, lediglich für die Reparatur des Flachdaches, weil Gemeinschaftseigentum. Boden und Möbel meines Mieters wurden Gott sei Dank nicht beschädigt, aber kann es sein, dass ich nun für die Wiederherstellung von Deckenverkleidungen aufkommen muss, obwohl diese zur Aufstellung eines Trocknungsgerätes von einer durch die Hausverwaltung beauftragten Firma aufgerissen wurden um die durchnässte Dachisolierung zu trocknen? Wie sieht es weiterhin mit den notwendigen Malerarbeiten und Tapetenerneuerung aus, bleibe ich darauf auch sitzen? Da sich die Angelegenheit nun auch schon 2 Monate hinzieht hat mein Mieter, sicherlich zu Recht, die Miete gemindert, bleibe ich darauf auch sitzen? Der Hausverwalter teilte mir mit, dass die Gebäudevers. dafür nicht aufkäme, da es kein Leitungswasserschaden sei. Ab und an habe ich in Ihren Fällen etwas von einer Gebäudehaftpflichtversicherung gelesen, ein Objekt dieser Größe sollte doch eine derartige Versicherung haben-oder?

    Antworten
    • Hallo Maxi,
      danke für den Kommentar. Ich habe gerade etwas tiefgründiger zu dem Thema recherchiert und werde auch noch einen separaten Artikel dazu veröffentlichen. Soviel in aller Kürze: Wenn der Schaden nicht schon bekannt war (und die Reparatur z.B. in einem Beschluss abgelehnt wurde), werden Sie auf dem entstandenen Schaden sitzen bleiben. Ausschlaggebend ist, ob der WEG ein Verschulden vorgeworfen werden kann. Beim erstmaligen Auftreten eines Schaden ist das aber nicht der Fall. Ohne Verschulden = keine Haftung. Ich beziehe mich hierbei auf folgendes Urteil: LG München I, 14.12.2009 – 1 S 9716/09.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  44. Vielen dank für die Antwort.
    Die nicht angeschlossene Küche ist im ersten Stock wo nur die Vermieterin Zutritt hat wir im 2 Stock haben auch keinerlei Schaden. Nur eben im 1 Stock und in Erdgeschoss. Wir haben den fall nun trotzdem der Versicherung gemeldet diese will einen Gutachter vorbeischicken.
    Ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis.
    Viele Grüße Bosch

    Antworten
  45. Hallo Herr Hundt,
    besten Dank für Ihre umgehende Antwort, leider natürlich bedauerlich, dass die Rechtslage so liegt. In meiner Anfrage stand auch, dass der Schaden nun schon seit 2 Monaten besteht. Kann der Verwalter eigentlich hier haftbar gemacht werden, da er zwar einen Tag nach auftreten des Wasserschadens einen Handwerker zur Feststellung der Ursache schickte, dieser jedoch meinte, „vor Pfingsten wird das nichts mehr“ und bis dahin waren es noch satte 2 Wochen, gekommen ist er letztendlich dann erst nach 3 Wochen um den Schaden zu beheben. Derweil hat es munter weiter geregnet und der Schaden schreitete fort und entwickelte in diesen 3 Wochen auch noch Schimmelbelag und starke Geruchsentwicklung. Mir waren jedoch die Hände gebunden, da es ja um eine Reparatur am Gemeinschaftseigentum handelte. Hätte hier der Verwalter nicht umgehend einen anderen Handwerker beauftragen müssen, um den Schaden klein zuhalten? Wenn ja, raten Sie mir zu einer anwaltlichen Beratung?

    Antworten
  46. Hallo Herr Hundt,
    toller Service, den Sie hier anbieten!
    Meine Frage: die Verrohrung unter meiner Duschtasse wurde nicht korrekt verlegt und Wasser lief jedes Mal beim Duschen direkt in Boden und Wände. Alles sog sich voll (unbemerkt), bis es letzte Woche überlief und ich Wasser im Bad, Flur und Arbeitszimmer hatte, sowie das Treppenhaus des Hauses zum Niagarafall wurde.
    Der Versicherung des Vermieters kommt für den Schaden auf, soweit alles gut. Leider hatte ich meinen Laptop im Wohnungsflur stehen. Da ich ihn nicht so oft benötige habe ich erst vor 2 Tagen festgestellt, dass er nicht mehr funktioniert. Ich führe das darauf zurück, das er wohl doch Wasser gezogen hat. Ein Kostenvoranschlag kostet 60 Euro, um zu prüfen, ob es wirklich daran liegt.
    Kann ich a) nachträglich diesen Schaden anmelden? b) kommt die Versicherung des Vermieters ebenfalls dafür auf? Oder zumindest für den Kostenvoranschlag? Das Gerät stand im Flur in der Tasche in seiner Schutzhülle, da ich abends von der Arbeit gekommen und direkt duschen gegangen bin.
    Herzlichen Dank für Ihre Meinung!

    Antworten
    • Hallo A.M.,
      meinem Rechtsempfinden nach zu Urteilen ist der Vermieter für die Regulierung des Schadens verantwortlich. Ist er entsprechend versichert, die Versicherung des Vermieters. Sie sollten den Schaden auf jeden Fall angeben und versuchen den Schaden über die Versicherung Ihres Vermieter abzuwickeln. Wenn die Versicherung sich nicht verantwortlich fühlt, wird diese Ihnen das mit Sicherheit mitteilen. Dann können Sie immer noch weitersehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  47. Hallo Herr Hundt,
    mein ehemaliger Vermieter will,daß ich seine Selbstbeteiligung von 150 Euro, die er bei seiner Gebäudeversicherung wegen einem neuen Bodens in der Küche zu begleichen hat, zahlen soll. Wegen einem kleinem Wasserschaden (ca 5-8 cm) quoll der Boden ganz leicht auf. Gruß und vielen Dank

    Antworten
    • Hallo Herr Geiger,
      wenn Sie den Schaden verursacht haben, müssen Sie in meinen Augen für den gesamten Schaden aufkommen (nicht nur für die Selbstbeteiligung). Wenn Sie keine Schuld an dem Schaden trifft, haben Sie auch mit der Selbstbeteiligung nichts zu tun.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  48. Hallo Herr Hundt,
    ich hoffe sehr, dass Sie mir weiter helfen können.
    Ich war beruflich eine Woche im Ausland unterwegs und als ich Freitag Abend in meine Mietwohnung (Mehrfamilienhaus ca. 15 Parteien) kam stand meine Küche vollkommen unter Wasser und schwarzem Schlamm. Es hat sich Folgendens ist in dieser Woche abgespielt:
    Am Mittwoch wurde eine lokale Verstopfung in einem Kücheabflussrohr in der Wohnung über mir durch eine Firma (vom Vermieter beauftragt/empfohlen) „beseitigt“. Anscheinend war das gesamte Abflussrohr bereits relativ voll, da die gelöste lokale Verstopfung im Keller zu einer totalen Verstopfung des Rohres führte. Zu meinem Pech war mein Küchenwaschbecken der erste Anschluss (vom Keller aus gesehen) und so gelang das gesamte gestaute Abwasser (ab Mittwoch) sowie zäher schwarzer Fettschlamm (Alösungen der Rohrwände) durch mein Waschbecken über die gesamte Küchenarmatur und durch die angeschlossene Waschmaschine auf meinen Boden. Neben den Schäden an Boden und Wänden sind mir folgende Schäden entsanden:
    – Küche (mein Eigentum) komplett kaputt
    – Waschmaschine
    – Hemden, Handtücher etc.
    – 2 Tage Arbeitsausfall (arbeite freiberuflich, kann ich das geltend machen?)
    – Mietminderung? (von Schaden bis Behebung sind 3 Monate vergangen, 3 Wochen konnte ich die Wohnung überhaupt nicht nutzen aufgrund Lärmbelästigung durch Bautrockner)
    Ich habe alles umgehend meinem Vermieter gemeldet. Der versicherte mir, dass sich seine Versicherung darum kümmert. Dazu habe ich Ihm eine Aufstellung meiner Schäden zukommen lassen.
    Auf Mietminderung angsprochen bat er mich die Miete vorerst weiter zu bezahlen (wegen seiner Buchhaltung…), da das dann später mit der Versicherung geklärt und abgerechnet wird.
    Es wurde ein neuer Boden verlegt und die Schäden an den Wänden wurden behoben. Das wurde alles von der Gebäudeversicherung des Vermieters bezahlt.
    Jetzt habe ich eine mail von meinem Vermieter mit folgendem Inhalt erhalten:
    „Die Gebäudeversicherung lehnt die Regulierung der an Ihrem Eigentum entsandenen Schäden ab und verweist auf meine Hausratversicherung“
    Abgesehen davon, dass ich keine Hausratversicherung abgeschlossen habe, widerspricht diese Logik vollständig meinem Rechtsverständnis. Warum soll ich bzw. meine Versicherung für das Fehlverhalten des Vermieters/beauftragte Firma/Mieterin über mir haften. Muss dann nicht die Haftpflicht des Vermieters/beauftragte Firma für meine Schäden aufkommen???
    Wie sehen Sie die Lage? Welche Versicherung muss meine Schäden übernehmen?
    Wer muss sich um die Aufklärung „kümmern“?
    Wie kann ich mich jetzt verhalten, kann ich z.B. die (einen Teil) Miete einbehalten?
    Mein Vermieter ist Anwalt und ich kann mir weder einen langfristige Rechtsstreit nicht leisten noch besitze ich ausreichend juristische Kenntnisse.
    Ich hoffe auf Ihre Hilfe und möchte mich im Voraus dafür bedanken.
    Viele Grüße
    Andreas Sittich

    Antworten
    • Hallo Herr Sittich,
      danke für den ausführlichen Kommentar. Ich wünschte ich könnte ebenso viel zu dem Fall beisteuern. Leider kann ich mich Ihnen nur anschließen. Auch nach meinem Rechtsvertändnis muss der Verursacher den Schaden regulieren. Eine Mietminderung wäre auf jeden Fall möglich gewesen. Die Schwierigkeit besteht jetzt darin, dass eine Mietminderung nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann. Vielleicht haben Sie noch einen Beleg, dass Sie bereits kurz nach dem Schadensfall mindern wollten, der Vermieter Sie aber hingehalten hat.
      Im Grunde wird Ihnen nur die Beratung durch einen Anwalt übrig bleiben, leider.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  49. Hallo Herr Hundt,
    folgendes Szenario:
    Heute Morgen klingelt der Nachbar unter uns an unserer Tür, dieser war eine Woche nicht da und hat nun bei sich einen braunen, tropfenden Fleck an seiner Badezimmerdecke festgestellt.
    Darüber liegt unser Bad.
    Schnell war die Ursache gefunden, unser Wasserhahn der an unserer selbst aufgestellten Waschmaschine (mit Aqua Stop-Funktion) angeschlossen ist war am tropfen, vllt schon länger als eine Woche, denn diese steht schon seit einigen Monaten bei uns…!?
    Nun denn, wir wohnen gerade zu Dritt (WG) in dieser Wohnung und der Hauptmieter (Österreicher mit Meldeadresse in Deutschland) hat keine Haftpflichtversicherung, nur eine Hausrat,- und/ oder eine Gebäudeversicherung allerdings eben nicht hier sondern in Wien.
    Der 2. im Bunde (Ich) hat auch keine derartige Versicherung, nur Einer hat evtl. eine Haftpflichtversicherung (das wird gerade noch geklärt).
    Dieser steht allerdings auch nicht im Hauptmietvertrag drin, sondern hat nur einen Untermietvertrag mit uns geschlossen (seit 2 Monaten bei uns wohnhaft aber nicht gemeldet, weil auf der Durchreise, u.a. können aber die Mieteinahmen per Bankauszug belegt werden).
    Und nun die Frage:
    Gesetzt den Fall, er hat eine, sind wir dann quasi finanziell gesehen aus dem Schneider und haben mehr Glück als Verstand gehabt oder steht uns jetzt eine saftige Rechnung bevor?
    Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar und JA wir haben jetzt daraus gelernt und schliessen eine Versicherung ab.
    Vielen Dank für ihre Hilfe
    Mit besten Grüßen
    /Momo

    Antworten
    • Hallo Momo,
      die Haftpflichtversicherung des Untermieters wird wissen wollen, wem die Waschmaschine gehört, wie lange diese da schon steht und wer diese angeschlossen hat. Besser wäre es wohl, wenn der Hauptmieter versichert wäre. Viel mehr kann ich Ihnen dazu leider nicht schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  50. Hallo, ich habe folgendes Problem. Soeben ist meine Badewanne übergelaufen und das Wasser ist in die Wohnung untendrunter gelaufen (Tapete und Putz fallen ab) Ich bin nicht haftpflichtversichert, wer kommt für den Schaden auf?
    Lieben Gruß Timo

    Antworten
    • Hallo Timo,
      grundsätzlich kommen Sie für Schäden auf, die Sie anderen zufügen. Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung haben, springt diese im Idealfall ein. Sind Sie nicht versichert, müssen Sie den Schaden begleichen. Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung ja so wichtig.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  51. Lieber Herr Hundt,
    auch wir benötigen Ihren Ratschlag.
    Wir wohnen in einem 3 Parteienhaus (Bauj. 1961) im EG. Der Vermieter wohnt im OG und eine kleine Wohnung ist noch im DG vermietet. Wir haben den Verdacht dass das zentrale Fallrohr nicht mehr ganz durchlässig ist, da wir wiederholt Wasserrückstand bei den Toiletten hatten sowie auch überlauf bei den Toiletten hatten als in der oberen Wohnung die Toiletten gespühlt wurden.
    Bis jetzt hielt sich der Schaden in Grenzen da wir immer Zuhause waren. Unser Vermietet hält es nicht für nötig die Rohre professionel reinigen zu lassen. Nun fahren wir in Urlaub und stellen uns die Frage wer im Schadensfall für den Schaden aufkommt, falls die Toiletten überlaufen und wir eben nicht zu Hause sind.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Fam. Buck

    Antworten
    • Hallo Fam. Buck,
      wenn die Verursachung im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt und die Probleme mit dem Rohr auch schon bekannt sind, sehe ich ganz klar den Vermieter in der Pflicht einen möglichen Schaden zu begleichen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  52. Hallo. Folgendes Problem plagt uns derzeit: Es kam voreinigen Wochen zu einem Wasserrohrbruch. Ein bekannter Fachmann sagte uns, dass dies aufgrund von mangelnder Instandhaltung geschehen sei (seeeehr alte Rohre). Der Vermieter hat es geschafft, den Schaden, der an Boden und Wänden entstanden ist, durch seine Versicherung bezahlt zu kriegen. Unser kaputter Teppichboden und auch andere unserer Gegenstände, die geschädigt wurden, wurde uns von niemanden bezahlt. Eine Haftpflichtversicherung haben wir nicht. Hätten wir irgendeine Chance den Vermieter in Anspruch zu nehmen?

    Antworten
    • Hallo Yasmin,
      ich denke Sie brauchen hier keine Haftpflichtversicherung, sondern eine Hausratversicherung. Wenn Sie gegen den Vermieter vorgehen wollen, empfehle ich Ihnen Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  53. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne in einer WG im Altbau. Nun war das kleine Rädchen der Waschmaschine kaputt, so dass ich diese aufgeschraubt habe und dadurch Wassser austrat. Wir haben dieses sofort mit Handtüchern etc aufgefangen und unser Boden ist auch trocken. Eine Stunde später klingelte der Nachbar unter uns. In seinem Bad tropfte das Wasser von der Decke durch seine Deckenspots. Das ist alles gerade eben erst passiert. Wir wissen gar nicht, was wir jetzt machen sollen. Uns an die HV wenden oder das mit dem Mieter klären oder erstmal abwarten bis der Schaden feststeht? Ich hoffe sehr, Sie können uns weiterhelfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Julia

    Antworten
    • Hallo Julia,
      den Schaden müssen Sie auf jeden Fall schnellstmöglich der Hausverwaltung melden. Den entstandenen Schaden werden Sie begleichen müssen. Sie, bzw. Ihre Haftpflichtversicherung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  54. Hallo Herr Hundt,
    eine sehr informative Seite! Ich stelle hier eine Frage VOR Eintritt eines möglichen Schadens. In meiner Eigentumswohnungsanlage (250 Einheiten von 1964) kam es neulich zu einem Bruch eines Abwasserrohres. Die Prüfung ergab, dass der Schaden alterungsbedingt im Sondereigentum (Abflussrohr zum Fallrohr im Gemeinschaftseigentum) aufgetreten ist.
    Meine Frage als Eigentümerin einer vermieteten Wohnung lautet nun:
    1. Trifft es zu, dass ich für einen Schaden ausgehend von meinem Sondereigentum (Abflussrohr)sowohl den möglich geschädigten Miteigentümern für Ihr Sondereigentum aber auch für Schäden am Gemeinschaftseigentum und Schäden am Eigentum sowohl meines Mieters als auch anderer betroffener Mieter hafte?
    2. Wenn das so ist – ist ein solches Schadensrisiko versicherbar? (Die Gemeinschaft verfügt natürlich über die Hausverwaltung über eine Wohngebäudeversicherung und eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die vom Gebäude ausgehen, aber hier sind wohl eher fallende Dachziegel, oder zu Stürzen führende Gehwegplatten im Gemeinschaftseigentum als Ursachen abgesichert). In der mir vorliegenden POLICE der Wohngebäudeversicherung sind allerdings ausdrücklich „Leitungswasserschäden“ benannt, und die TEILUNGSERKLÄRUNG sagt aus: Das SONDEREIGENTUM und Gemeinschaftseigentum sind gegen die üblichen Gefahren (Feuer-, Sturm-, Leitungs-, und Wasserschäden, Haftpflichtschäden u.a.) zum gleitenden Neuwert versichert zu halten“ … sowie … „Abschluß und Kündigung der Versicherungsverträge ist Sache des jeweiligen Verwalters“.
    Sorry, aber ich blicke die Abgenzung nicht. Wofür haftet die Wohngebäudeversicherung der Gemeinschaft und wofür hafte ich und wem gegenüber und wenn mich eine Haftung trifft, wie kann ich diese versichern?
    Puh, danke für Ihre Aufmerksamkeit
    U.Wilk

    Antworten
    • Hallo Frau Wilk,
      ich will Ihnen hier kein Halbwissen präsentieren. Meine Erfahrungen im Bereich Versicherung (Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum) hält sich zudem auch in Grenzen. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen doch an den Versicherungsberater Ihres Vertrauens.
      Viel mehr kann ich leider nicht schreiben, tut mir Leid.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  55. Guten Tag, Herr Hundt, ich stelle meine Frage nochmal, da sie als einzige nicht beantwortet wurde.
    in unserem Gewerbe ist im August ein Wasserschaden entstanden durch eine überlaufende Toilette. Sämtliche Installationen waren neu und sind mitvermietet. Der Mietzeitraum betrug erst wenige Tage. Mutmaßliche Ursache des Wasserflusses ist das Klemmen der Spülung am Spülkasten gewesen. Dies war im Vorfeld nicht festzustellen, d.h. am Vorabend war alles in Ordnung. Zusätzlich war die Toilette verstopft. Der herbeigerufene Klempner, der im Vorfeld auch die Installationen vorgenommen hatte, sagte es läge an nicht toilettengeeigneten Feuchttüchern, die er im Rohr gefunden habe. Er hat diese mit einer Rohrkamera Fotografiert, die Fotos sind aber wenig aussagekräftig und könnten genauso gut von einer Darmspieglung stammen. Wir sind uns ehrlich gesagt keiner Schuld bewusst und haben besagte Toiletten nichtmal genutzt.
    Durch den Schaden wurden mehrere Wände beschädigt, das Wasser stand auf ca. 70 qm mehrere Zentimeter hoch. Der Strom funktioniert nicht mehr.
    Wir haben uns an unsere Haftpflicht gewandt und unverzüglich den Vermieter bzw. seine Hausverwaltung informiert. Unsere Versicherung ist nun der Ansicht, es müsse zunächst der Vermieter seine Gebäudeversicherung informieren und in Sachen Trocknung tätig werden. Ggf. könne man dann die Haftpflicht in Regress nehmen. Wir sollen niemanden beauftragen.
    Der Vermieter hingegen sieht das Verschulden bei uns und möchte nichts unternehmen.
    Eine hohe Klempnerrechnung liegt bereits vor, und der Betrieb kann durch aufquellende Fußleisten, Wände und Stromausfall nicht aufgenommen werden.
    Mittlerweile ist der Vermieter tätig geworden. Eine Trocknungsfirma wurde beauftagt. Der Schaden (kaputter Boden, Löcher in den Wänden) ist nicht beseitigt. Wir betreiben einen Kindergarten, das geht so nicht. Und wir sind Gründer, und diese Verzögerung ist ein Problem für uns. Eine Schuldfrage ist noch immer geklärt. Lediglich kam von der gegnerischen Versicherung ein Schreiben, in dem wir unsere Schuld anerkennen sollten. Unsere Hatpflicht hat uns allerdings angekündigt nicht zu zahlen, wenn wir das unterschreiben. Wir wissen auch tatsächlich nicht an wem/was es lag –
    verstopfte Toilette: mutmaßliche Ursache Feuchttücher, Sanitärfirma beschuldigt uns
    Frischwassernachlauf von oben durch klemmende Taste: Wurde nie erwähnt.
    Und nun?! Wenn Sie Zeit finden, so antworten Sie doch bitte auch mir. Danke!
    Viele Grüße, Rike.

    Antworten
    • Hallo Rike,
      danke für den ausführlichen Kommentar. Liebend gerne würde ich Ihnen helfen. Ich kann die Situation leider von außen noch schlechter beurteilen als Sie. Ich würde mir hier aber auf jeden Fall rechtlichen Beistand holen. Es geht ja mit Sicherheit um mehrere tausend Euro Schaden + Ausfall des laufenden Kindergartenbetriebs.
      Wie gesagt, ich wünschte ich können Ihnen mehr schreiben oder einen konkreten Rat geben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  56. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir haben im letzten Jahr in Hamburg einen Tag mit extrem starken Regenfällen gehabt. In der Folge ist der Kellerbereich des Treppenhauses überschwemmt worden. Die Überschwemmung wurde nachfolgend durch Pumpeneinsatz und erhebkiches Heizen des Treppenhauses beseitigt und der Kellerbereich wieder trocken gelegt.
    Nun haben wir die Heizkostenabrechnung für 2011 erhalten und die Heizkosten für das Treppenhaus sind fast doppelt so hoch wie im Vorjahr.
    Sind wir verpflichtet die Mehrkosten, knapp 1.100 Euro, zu zahlen ? Die Trocknung des Treppenhauses diente letztendlich der Instandsetzung und dem Erhalt, so das die Kosten doch eigentlich die Gebäudehaftpflicht des Vermieters tragen müßte, oder irre ich ?
    herzlichen Dank für Ihre Hilfe
    Markus Jolic

    Antworten
  57. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin Mieterin in einer Genossenschaftswohnung. Durch eine undichte Therme des Übermieters entstand ein Wasserschaden an der Decke, der sich ca. 2 cm auf eine Wand zieht. Die WBG erklärt nun, lediglich die Decke sowie die entsprechende Wand streichen zu lassen und „sei nicht zuständig für die Renovierung der gesamten Küche“. Ist diese Schadensbehebung berechtigt? Schließlich werden sich die Decke sowie die gestrichene Wand deutlich von den restlichen drei Wänden abheben. Werde ich die zusätzlichen Kosten, die durch das Streichen der drei restlichen Wände entstehen, tatsächlich selbst tragen müssen?
    Für Ihre Mühe herzlichen Dank!
    Mit freundlichen Grüßen
    Heike Müller

    Antworten
    • Hallo Heike,
      ich kann Ihnen leider nicht sagen, in wie weit hier auch die anderen Wände gestrichen werden müssen. Das kommt sicherlich darauf an, in wie weit man den aktuellen Farbton trifft. Im Zweifel werden solche Dinge vor Gericht geregelt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  58. Guten Abend Herr Hundt,
    am 3.10.12 hatte ich einen Wasserschaden in meiner Mietwohnung (8 Parteienhaus, 1.OG)
    Ursache: Küchenfallstrang verstopft, laut Aussage der Rohrreinigungsfirma.
    Folge: Küche überschwemmt, Wasser ist unter den PVC gelaufen und in die untere Wohnung getropft.
    Der Boden ist defekt, an der Wand mit der Küchenzeile ist der Wasserfleck bis ca 30cm hoch zu sehen, über die gesamte Breite der Küchenzeile, ca 250 cm verteilt. Die Küchenmöbel sind nicht mehr zu gebrauchen, die gesamte Küche muß raus und ich brauche eine neue.
    Der Hausbesitzer (ist selbst eine Versicherung) bezahlt den Bodenschaden, mehr aber nicht. Für die neue Küche ist angeblich meine Hausratversicherung zuständig. Leider habe ich die nicht und auch keine Rechtsschutzversicherung.
    2 Fragen:
    1. Ist die Haftpflichtversicherung oder Gebäudeversicherung des Hausbesitzers auch für die Beschaffung einer neuen Küche zuständig? Da nach meiner Information eine Hausratversicherung bei Abwasserschaden ohnehin nicht einspringen würde?
    2. Wie ist mein Recht auf Mietminderung, da die Küche seit 3.10. nicht mehr korrekt nutzbar ist (stinkt und ist feucht-moderig, trotz Kondensorgerätes, das die Sanitärfirma reingestellt hat.) Die Sanierung wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen und morgen wird die komplette Küche demontiert.
    Welche Möglichkeiten habe ich?
    Hoffe auf Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Petra L.

    Antworten
    • Hallo Petra,
      es kann sehr gut sein, dass die Hausratversicherung des Mieters für die Möbel verantwortlich sind. Ob das auch für Abwasserschäden geht kann ich leider nicht sagen. Wenn der Vermieter die Mängel der Wohnung (für die er verantwortlich ist) nicht beseitigt, halte ich auch eine Mietminderung für möglich. Eine rückwirkende Minderung ist in aller Regel nicht möglich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  59. Hallo Herr Hundt,
    zu meinem Auszug stellte sich heraus, dass meine Geschirrspülmaschine undicht war und dass der Boden an den Fugen schimmelig wurde.
    Mein Vermieter meinte, dass der ganze Küchenboden neu gemacht werden müsste und dass meine private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen würde.
    Es lag evtl. an einem undichtem Aquastop bzw. ich konnte die Ursache nicht genau feststellen.
    Was muss man beachten wenn man diesen Schadensfall an seine Haftpflicht meldet?
    Vielen Dank im Vorraus und weiterhin viel Erfolg und Spass mit Ihrer Website!!
    Beste Grüße

    Antworten
  60. Guten Tag Herr Hundt,
    schon vor einigen Monaten hatten wir einen Wasserschaden, der durch einen abgeplatzten Schlauch einer Wasserenthärtungsanalge unseres Nachbarn entstanden ist. Die Gebäudeversicherung kam für die Trocknung und die Renovierung der betroffenen Räume auf. Unsere Möbel wurden jedoch nicht erstattet, obwohl uns das der Versicherungsangestellte beim ersten Besuch versicherte.
    Nun nach 4 Monaten kam ein Brief der Versicherung, dass der Schaden nicht schuldhaft verursacht worden ist und die Versicherung nicht für die Regulierung eintritt. Über eine Hausratversicherung verfüge ich erst nach dem Schaden.
    Nun meine Frage. Mein Nachbar schilderte, dass die Anlage schon Tage vorher undicht war. Trotzdem hat er die Anlage auch über Nacht in Betrieb genommen, als der Schaden entstand. Wenn ich das der Versicherung mitteile ist das ein vorsätzliches Handeln des Nachbarn gewesen?
    MfG

    Antworten
    • Hallo Jasmin,
      ob sich auf dem Handeln des Nachbarn ein Vorsatz ableiten lässt kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Ich würde mich mit der Frage entweder an die Versicherung wenden oder an einen spezialisierten Anwalt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  61. Hallo Herr Hundt!
    Ich hoffe sie können mir weiter helfen. Heute kam der Besitzer der Wohnung unter uns um sich über einen Wasserschaden zu beklagen. Ich stutzte, ging mit Ihm herunter und staunte nicht schlecht darueber, daß seine Wände wirklich feucht waren. Sowohl unsere Wohnung als auch die des Untermieters sind in Privatbesitz. Wir haben weder Wasser überlaufen lassen noch sonst ähnliche Eigenverschuldung zu bemängeln. Unter unserer Badewanne ist es allerdings feucht und wir wissen nicht, wo diese Feuchtigkeit her kommt. Unser Vermieter hat seine Wohnung wohl laut unserem geschädigten Nachbar sanieren lassen. Das beinhaltete ein neues Bad mit neuen verlegten Abflussleitungen ( Wand wurde abgerissen und eine Badewanne eingebaut ) soweit das unser Nachbar sagen konnte. Unser Nachbar will seine Wohnung verkaufen und ist natürlich nun recht angenervt. Was tun? Ich bin recht ratlos. Wir wohnen in einem Altbau. Falls das Rohr der Küche auch von dem Problem betroffen ist, können wir jetzt weder Duschen noch abwaschen oder ähnliches. Da unser Nachbar anscheinend schon eine neue Wohnung hat, ist er auch seit über einem halben Jahr selten vor Ort gewesen und schon ausgezogen. Wir wohnen in der Wohnung erst seit gut einem Jahr und machen uns natürlich Sorgen wie es jetzt weiter geht.
    Vielen Dank im Vorraus,
    Andreas

    Antworten
  62. Hallo, wir sind vor 3 Wochen umgezogen und haben unsere alte Küche mit genommen. Ich habe die Spüle vor 2 Tagen angeschlossen. Gestern war ich den ganzen Tag nicht zuhausen und als ich heim gekommen bin, war die Küche ca. 5 cm unter Wasser gestanden. Heute morgen habe ich dann gesehen, dass die Wände der kompletten Wohnung im unteren Teil der Wand mit Wasser voll gesaugt sind. Dann hat es geklingelt und der Hausmeister und der Herr von unter mir standen bei mir vor der Tür, weil die Praxis auch Wasserschäden aufzeigt. Ich habe mir die Spüle näher angesehen und hab gesehen was die Ursache war. Der Kaltwasserschlauch hat einen Riß.
    Nun hab ich leider keine Versicherung.
    Was kann ich tun und wie hoch wird der Schaden ca. sein?
    Weiss nicht mehr weiter.

    Antworten
    • Hallo Jenny,
      wie hoch der Schaden sein wird kann man aus der Entfernung natürlich nicht sagen. Wenn Sie keine Haftpflichtversicherung haben, werden Sie den Schaden vermutlich selbst begleichen müssen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  63. Guten Tag Herr Hundt!
    In der leerstehenden Wohnug über mir wurden Malerarbeiten durchgeführt, dabei wurde die alte Tapete mit Wasser entfernt. Dabei bildeten sich im Schlafzimmer und im Wohnzimmer Flecken.
    Die Firma bot mir an, den Schaden durch leichtes Überstrichen den Schaden zu beheben.
    Ich sezte mich auch mit unseren Hausmeister und den Vermieter in Verbindung.
    Kann ich von dem Vermieter velangen das Schlafzimmer, wo der Schaden am größten ist, das komplette Schlafzimmer renovieren?

    Antworten
  64. Hallo Herr Hundt!
    Wir wollten unser Badezimmer sanieren. Haben bei dem Ausbau der Badewanne und der Duschwanne einen Wasserschaden festgestellt. (Badewannenabfluss und Kaltwasserleitung undicht).
    Wände hinter den Fliesen im Bad bis 2 m hoch nass. Holzvertäfelung im Flur und Türzargen Schimmel. Wände und Putz Schimmel.
    Die Versicherung hat eine Woche später einene Gutachter geschickt.
    Den Schaden im Flur / Holzvertäfelung übernimmt die Versicherung. Die Trocknung auch!
    Im Bad bezahlt die Versichrung nichts. Begründung wir wollten eh samieren.
    Ist das richtig, dass die Versicherung nicht einmal die Rohre bzw. Abflüsse oder einen Teil des Bodens übernimmt.
    Das Haus ist von 1968.
    Vielen Dank
    Stefan

    Antworten
    • Hallo Stefan,
      ich bin leider kein Versicherungsfachmann und kann Ihnen daher leider keinen Tipp geben, ob die Versicherung die Zahlung der begonnen Badezimmersanierung ablehnen kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  65. Hallo Herr Hundt,
    meine Freundin und ich wurden heute Nacht aus dem Bett geklingelt, weil wohl Teile des Flurs unter Wasser standen. Unsere Gastherme ist in einem kleinen Raum im Treppenhaus auf der Zwischenebene. Wir sperrten die Tür auf und mussten feststellen, das der Schlauch zum regulieren des Wasserdrucks abgesprungen war und Wasser auslief. Wir stellten sofort das Wasser ab, haben überall im Flur das Wasser aufgenommen und bei den Mietern unter uns Sturm geklingelt. Diese haben das leider nicht bemerkt und haben sich heute Morgen bei uns gemeldet. Wir haben noch in der Nacht alle betroffenen Stellen des Hauses fotografiert, dem Nachbarn einen Zettel an die Tür gehangen und unserem Vermieter, der natürlich nicht persönlich erreichbar war, auf den AB gesprochen.
    Heute war nun jemand von der Hausverwaltung und ein Handwerker da, die zu dem Schluss kamen, dass diese Leitung nicht aufgedreht sein darf, weshalb das unsere Schuld sein muss. Wir haben aber nie etwas an der Leitung gemacht und an der Gastherme nur die Temperatur abgelesen/eingestellt. Außerdem konnten wir das auslaufende Wasser nicht selber bemerken, da die Therme nicht in unserer Wohnung ist. Wir wohnen erst seit 5,5 Monaten da und am Anfang hat einmalig ein Handwerker die Therme eingestellt. Wer kommt nun für den Schaden (Nasse Wände und Decken in Teilen des Flurs und beim Nachbarn) auf? Wir etwa?
    Vielen Dank,
    Johannes

    Antworten
    • Hallo Johannes,
      wenn die Therme im Flur für Jedermann zugänglich ist, wird es alleine deshalb schon schwer, Ihnen die Sache anzuhängen. Ich würde mich an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  66. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus.
    Vor ca. 2 Wochen war ein Handwerker bei meiner Nachbarin an den Wasserleitungen tätig. Hierfür musste er in meinem Kellerabteil den Hauptwasserhahn zudrehen. Nach getaner Arbeit drehte er den Hauptwasserhahn wieder auf, und ging.
    Da ich auf seine Arbeit vertraute kontrollierte ich meinen Kellerraum nicht.
    2 Tage später musste ich etwas aus dem Keller holen, und bemerkte, dass aus einem Nebenhahn Wasser tropfenweise austrat, und mittlerweile einige meiner Sachen beschädigte. Der Boden war ebenfalls mit einer großen Pfütze bedeckt.
    Gestern teilte ich diesen Mangel der Hausverwaltung mit, mit dem Hinweis auf §§ 536a und 536c BGB, und forderte sie zum Schadensersatz auf.
    Heute ein Anruf von der HV: „Wir sind nicht zuständig, sondern ihre Hausratversicherung“
    Ist das so korrekt, oder soll ich meinen Anwalt konsultieren?
    Viele Grüße
    Aleksandra C.

    Antworten
  67. Guten Tag,
    ich hoffe sie können mir einen Tipp geben, wie ist bei folgendem Fall Vorgehen kann.
    Mein Vater hat in der neuen Wohnung von meinem Freund und mir die Armatur in der Badewanne neu angebracht. Nach probieren, ob diese dicht ist, war er sich sicher und ist gegen 16h nach Hause gefahren. Um 21.30h rückte dann die Polizei an und brach die Tür auf. Es entstand ein Wasserschaden. Ob es fehlerhaft eingebaut wurde oder aufgrund eines Materialmangels entstanden ist, wurde noch nicht mitgeteilt.
    Nun kommt es zu einer Trockenlegung des Bodens von 2, 4, oder 6 Wochen und anschließenden Malerarbeiten.
    Eine Hausratversicherung haben wir noch nicht abgeschlossen, weil wir dieses Wochenende erst umziehen wollten. Ich besitze eine Privathaftpflichtversicherung. Muss ich diese benachrichtigen oder nützt das nichts, weil mein Vater die Amatur eingebaut hat? Er besitzt keine Haftpflicht.
    Ich würde mich um Rückmeldung freuen.

    Antworten
  68. Guten Tag Herr Hundt.
    Eine Freundin von mir hatte einen Wasserschaden in ihrer Kellerwohnung. Jetzt hat sie nach dem Vorfall die Whg gekündigt. Der Vermieter hat wohl auf die Küdigungsfrist verzichtet weil wie ich aus sicherer Quelle weiß, der Vermieter bzw. die Makler Frima wusste das es öfter Wasserprobleme in der Whg gibt. (Die Kellerwohnung ist in einem Mehrfamilienhaus und da wurde damals überall gepfuscht beim bau, deswegen auch der immer wieder kehrende Wasserschaden in der Kellerwohnung.)
    Hat sie jetzt ein ANrecht auf eine Ersatzwohnung? Und wer muss den Schaden bezahlen der z.B. an den Möbeln endstanden ist? Soweit ich weiß ist sie nicht Haftpflichversichert.
    Was gibt es in so einem Fall noch zu beachten?
    Ich bedanke mich schonmal für ihre Antowrt.
    Mit freundlichen Grüßen
    A.P.

    Antworten
  69. Hallo Herr Hundt,
    erst einmal vielen Dank, dass Sie hier so aktiv sind.
    Meine ehemaligen Vermieter haben heute Morgen angerufen. Im Vorfeld: Ich bin vor etwa zwei Wochen recht spontan umgezogen, die Wohnungsübergabe hat noch nicht stattgefunden.
    Es hat wohl einen Wasserschaden durch den tropfenden Zufluss der Spüle gegeben, diese Wohnung befindet sich im zweiten OG. Der Schaden fiel wohl erst auf, als die Vermieterin im Keller von der Decke tropfendes Wasser bemerkt hat.
    Sie war dann gleich mit einem Gutachter in der Wohnung und hat oben Gesagtes festgestellt.
    Die Küche und somit die Spüle haben wir zu aller erst abgebaut und eingeladen. Bis wir die Wohnung spät abends ein letztes Mal verlassen haben, war alles trocken, so auch am Montag, als ich das letzte Mal dort war.
    Gibt es eine Möglichkeit meine Unschuld zu beweisen? Muss ich die Schuld tragen? Welcher Stellenwert wird dem Gutachten zugestanden?
    Ist es nicht komisch das sich die übrigen Mieter sich nicht über Wasserflecken an den Wänden oder der Decke frühzeitig gemeldet haben?
    Viele Grüße, Florian P.

    Antworten
    • Hallo Florian,
      ich vermag den Fall als Außenstehender nicht einzuschätzen. Ich würde eine Rechtsberatung empfehlen. Schließlich geht es in Ihren Fall um jede Menge Geld.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  70. Meine Frau und Ich haben ein neues Haus gekauft und daraufhin eine Elementarversicherung abgeschlossen. Eine Woche danach trat ein Wasserleitungsschaden auf, der wohl bereits einige Wochen zuvor angefangen hatte und nicht sichtbar war. Bemerkt haben wir diesen aber erst nach dem Abschluss der Versicherung, die vertraglich auch ab sofort haftet.
    Ab wann haftet die Versicherung jetzt? Bei EIntritt des Lecks (was wir nicht bemerken konnten) oder ab den Tag als wir den Schaden bemerkt haben?

    Antworten
  71. Hallo Herr Hundt,
    ich würde mich sehr über einen Tipp freuen. Und nochmals vielen Dank für Ihr Service hier. Das ist echt nett.
    Mein Problem: Meine Küche ist gefliest und die Silikonfugen an der Wand sind nicht nur undicht sondern über 50vm komplett auf. Mein Waschmaschinen Schlauch war oben am Hahn minimal undicht. Es war nicht ganz fest. Es hat getropft. Alle 20 Min. vielleicht ein Tropfen. Diese Tropfen sind direkt in die offene Stelle der Silikonfugen an der Wand geflossen. Es konnte sich deshalb überhaupt keine Wasserpfütze bilden (Der Boden war fast trocken). Wenn die Silikonfugen dicht wären, hätte sich eine kleine mini Pfütze gebildet und ich hätte es bemerkt. Jetzt ist die Decke von der Wohnung unter mir nass. Mein Vermieter meint ich muss die Kosten tragen.
    Hat er Recht oder muss der Vermieter die Kosten tragen, da die fugen undicht bzw. aufgerissen waren und ich erst gar nicht dadurch gemerkt habe dass der Schlauch nicht ganz dicht war?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    vielen Dank und mit freundlichem Grüßen

    Antworten
    • Hallo Herr Brummer,
      Ihr Fall ist schwierig einzuschätzen. Ich sehe die Ursache im Anschluss der Waschmaschine und damit liegt das Verschulden wohl zwangsläufig bei Ihnen. Wie immer gilt: Im Zweifel bitte rechtlichen Rat einholen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  72. Sehr geehrter Herr Hundt,
    meine Mutter ist Eigentümerin über eine Wohung im Edrgeschoss von einem Haus mit drei weiteren vermieteten Wohnungen über ihr, die jedoch dem Besitz eines anderen Eigentümers angehören. In einer dieser Wohnungen kam es zu einem Wasserschaden, der die Wohnung meiner Mutter beeinträchtigt hat (Wände und Möbel etc.). Der Vermieter behauptet nun, er würde keinen Schadensersatz tragen, da er keine Haftpflichtversicherung hätte, die den Schaden der Möbel etc. übernimmt. Außerdem möchte er die Gebäudeversicherung für den Wandschaden nicht in Anspruch nehmen, da bereits im letzten JAhr ein Wasserschaden in dem Haus war und er befüchtet, dass dann die Versicherung gekündigt werden könnte.
    Ich bin der Meinung, dass das absolut rechtlich nicht haltbar ist, da er für den Schaden der Möbel (wenn er keine Haftpflicht hat) dann eben selbst aufkommen muss. Was den Wandschaden betrifft, kann ich seine Bedenken verstehen, allerdings muss er auch in diesem Fall – meiner Meinung nach – dann die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen.
    Seine Vorwände sind meines Erachtens nicht rechtlich haltbar.
    Können Sie mir vielleicht dazu eine Auskunft geben, inwieweit ich damit richtig liege?
    Vielen Dank im Voraus, Irmi E.

    Antworten
    • Hallo Irmi,
      grundsätzlich sehe ich es genauso wie Sie, wenn jemand einen Schaden anrichtet, muss er diesen auch bezahlen. Wenn man haftpflichtversichert ist, ist es umso besser. Zu Ihrem konkreten Fall kann ich leider nicht viel schreiben – im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  73. Sehr geehrter Herr Hundt,
    auch ich danke für den Service auf der Seite und hätte ebenfalls eine Frage zu unserer Situation:
    Wir sind Mieter einer Wohnung in einem Neubau
    Unsere neumodische Dusche jedoch hat einen außergewöhnlichen Abfluss
    Und zwar besteht dieser aus 2 Teilen. Sieb und Dichtung, die Dichtung könnte aber als Teil des Siebes verstanden werden es ist für den Laien nicht klar ersichtlich zumal wenn man sie raus nimmt kein Leck zu sehen ist.
    Jetzt ist es so dass wir zum reinigen dass Sieb und die Dichtung raus genommen haben und sie ahnen es schon diese dann einmal nicht richtig reingedreht haben. Daraufhin lief eine Menge Wasser unter die Dusche und verursachte einen WasserScahden in der Wohnung unter uns.
    Meine Frage wäre:
    – Bezahlt den Schaden die Haftpflichtversicherung?
    – Was würden sie vorschlagen sind die richtigen Schritte?
    Ich würde mich über einen Ratschlag sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Stefan W.
    PS.: Der Klempner der den Schaden festgestellt hat meinte dass es eigentlich unmgölich seinsollte die Dichtung mit der Hand raus zu drehen und meinte dass sie vermutlich nicht richtig montiert wurde, was aber möglich war weshalb wir auch nie dachten dass dies so eine Wirkung haben könnte.

    Antworten
    • Hallo Stefan,
      danke für die ausführliche Schilderung. Ich kann Ihnen zu dem Fall leider nicht viel schreiben. Ich würde den Schaden auf jeden Fall meiner Haftpflichtversicherung melden, ob diese den Schaden übernehmen wird, werden Sie dann erfahren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  74. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich hätte eine Frage zu einer verzwickten Situation.
    Kürzlich bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen und warte noch auf meine Kaution. Die Wohnung war schon immer, wie das ganze Haus, eine rechte „Bruchbude“.
    Zu Beginn meiner Mieterschaft hatte ich meine Vermieterin darauf hingewiesen, daß ein Loch zwischen Fliesen und Duschwanne ist, in das Wasser reinlaufen kann. Ich fragte zu diesem Zeitpunkt (April) ob ich die Handwerker, die gerade eh im Haus waren, beauftragen sollte das Loch zu schließen. Meine Vermieterin winkte ab und wollte selbst Handwerker beauftragen. Seitdem habe ich von ihr diesbezüglich nichts mehr gehört und hatte das Loch dann selbst provisorisch abgedeckt.
    Jetzt bei meinem Auszug schlägt die Vermieterin plötzlich Alarm und sieht einen entstandenen Schaden, das Wasser wäre womöglich dort reingelaufen und man müsste alles aufstemmen.
    Ich bin total perplex, da ich mit dieser Reaktion gar nicht gerechnet habe und ihr ja damals den Schaden/Mangel mitgeteilt hatte.
    Es existiert keine Mängelliste und es wurde nichts zum Einzug dokumentiert.
    Muß ich jetzt um meine Kaution fürchten?
    Wie ist hier die rechtliche Situation?
    Vielen Dank für Ihren Ratschlag.
    Freundliche Grüße
    Claudia

    Antworten
    • Hallo Claudia,
      danke für Ihren Kommentar. Die Situation ist wirklich schwierig zu beurteilen. Sie können natürlich immer damit argumentieren, dass Sie den Schaden angezeigt haben. Im Zweifel muss man sich in solchen Fällen die Kaution mit anwaltlicher Hilfe zurück holen. Mehr kann ich dazu leider nicht schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  75. Hallo Herr Hundt,
    vor einigen Tagen ist unsere Badewanne ausgelaufen. Anscheinend weil sich der Abfluss gelockert hatte. Wir haben ihn daraufhin wieder selbst gerichtet (Also die Schraube für den Verdichtungsring festgezogen, woraufhin kein / weniger Wasser austrat). Jedenfalls ist Wasser unter der Badewanne ausgelaufen und bei unserer Untermietern ins Bad gelaufen. Dort ist die Decke jetzt feucht. Heute kam eine Firma, die eine Bohrung durchgeführt hat, um festzustellen, wie groß der Schaden ist. Die Badewanne muss wohl gewechselt werden und das Bad trocken gelegt werden. Der Angestellte der Firma hat Andeutungen gemacht, dass die Wanne nicht ganz dicht sei. Hätten wir selbst den Abfluss vor jeder Dusche oder sonstigen Nutzung überprüfen müssen? Wer hat nun Schuld, dass die Badewanne ausgelaufen ist? Und v.a. wer trägt die Kosten? Wir sind eine WG und haben keine Hausratsversicherung abgeschlossen.
    Danke im Voraus. Mfg

    Antworten
    • Hallo Thorsten,
      eine Hausratsversicherung deckt Schäden an Ihrem Hausrat. Wenn Sie für den Schaden verantwortlich sind, bräuchten Sie die wichtige Haftpflichtversicherung. Die sollte jeder haben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  76. Hallo Herr Hundt,
    ich hoffe sehr Sie können mit weiterhelfen denn es liegt folgendes Problem vor:
    In meiner Eigentumswohnnug habe ich einen Wasserschaden. Die Aufhängung des Duschsifons ist abgebrochen und durch den Wasseraustritt sind sämtliche Wände und Böden voll mit Wasser.
    Mein Hausverwalter hat keine Versicherung abgeschlossen, obwohl er dies hätte rechtlich tun müssen.
    Ist im Kaufvertrag notariell niedergeschrieben worden.
    Ich weiß wenn der Sifon meiner Wohnung defekt ist, das ich dies auch bezahlen muss aber ich bin ja davon ausgegangen das der Hausverwalter eine solche Versicherung abgeschlossen hat…
    Ich habe eine Hausrat, Haftpflicht und eine Glasversicherung aber KEINE Gebäudeversichtung
    Wie ist die rechtliche lage??
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!!
    LG
    Frau Hock

    Antworten
    • Hallo Frau Hock,
      ich würde bei einem so großen Schaden und einem möglichen Fehlverhalten des Hausverwalters auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Der Fall und alle Unterlagen müssen vor Ort sorgfältig geprüft werden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  77. Sehr geehrter Herr Hundt!
    Ich wohne in einer Einliegerwohnung in einem 2 Familienhaus. Jetzt ist durch ein Leck im Ablauf der Waschmaschine meines Vermieters ein Wasserschaden in meinem Schlafzimmer entstanden. Matratze, Lattenrost, Bettecke sind völlig durchnässt.
    Deshalb kann ich nicht mehr in meiner Wohnung übernachten, das Sofa ist zum Übernachten nicht geeignet.
    Meine Fragen hierzu: muss mir mein Vermieter ein „Ersatzbett“ (in welcher Form auch immer, Luftmatratze, Klappmatratze etc.) zur Verfügung stellen bzw. die Übernachtung in einer Pension /Hotel bezahlen?
    Und muss mein Vermieter mir meine Matratze, die ich auch nach dem Abtrocknen (in das getrocknete Abwasser in meiner Matratze möchte ich mich ehrlich gesagt nicht mehr hineinlegen) ersetzen?
    Und inwiefern kann ich für die Dauer der Reparaturmaßnahmen von Decke und Böden in meinerm Schlafzimmer sowie den Betrieb des Trocknungsgerätes die Miete mindern?
    Und wer zahlt den Strom fürs Trocknungsgerät?
    Im Vorraus schon vielen Dank für Ihre Antwort
    Gruß Marie Luise

    Antworten
    • Hallo Marie Luise,
      viele Frage, ich versuche Ihnen zu einigen Punkten meine Meinung zu schreiben. Wenn ein Mangel in der Wohnung vorhanden ist, besteht grundsätzlich das Recht die Miete zu mindern. Die Höhe ist Einzelfallabhängig. Für die Instandsetzung und die Kosten ist der Vermieter verantwortlich. Es kann gut sein, dass Ihre Hausratversicherung den Schaden an Ihren Möbeln decken muss.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  78. Lieber Herr Hundt
    Ende Dezember ist während unserer Abwesenheit Wasser aus einem undichten Heizungsventil im Wohnzimmer geronnen, was letztendlich dazu geführt hat, dass das Parkett getauscht werden muss. Wir sind die Mieter der Wohnung, der Schaden (Austausch der Ventile und Austausch des Parketts) wurde/wird von der Hausverwaltung (bzw deren Versicherung) übernommen.
    Unser Wohnzimmer ist ein Durchgangszimmer und verbindet die Schlafräume mit dem Rest der Wohnung. Wir leben hier mit zwei kleinen Kindern (22 und 7 Monate) und ich werde während der Renovierungsarbeiten mit den beiden nicht hierbleiben können.
    Habe ich Anspruch auf eine Ersatzwohnung?
    Vielen Dank für die Info!
    Schöne Grüße,
    Anne

    Antworten
    • Hallo Anne,
      wenn Sie die Miete um 100% mindern wollen, dann kommt das ja einer Ersatzwohnung gleich (Sie setzen sie Mieter für eine andere Wohnung ein). Ob Sie einen Anspruch haben, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  79. Lieber Herr Hundt,
    Nachdem ich öfter einen Druckabfall im Wasserboiler hatte und ihn nachgefüllt hab, so wie es mir mein Vermieter mal gezeigt hatte, habe ich nun gesehen, dass wohl die ganze Zeit Wasser vom Heizungsrohr in die Wand gelaufen ist und nun schimmelts dort.
    Da ich weder Haftpflicht-, noch Hausratsversichert bin, nun die Frage: Muss der Vermieter das zahlen oder ist es ratsam, mich erst hausratzuversichern und dann den Schaden zu melden?
    Gruß!

    Antworten
  80. Lieber Herr Hundt
    vorerst danke für Ihre Beiträge! Ich finde es wunderbar, wenn sich jemand noch die Muße und Zeit nimmt, den Menschen in diesen schwierigen und oft überfordernden Fragen zu helfen.
    In meinem Fall ist bei meiner Nachbarin über mir ein Schlauch bei der Küche gebrochen, und das Wasser ist über meine Decke in mein Zimmer getropft. Die Decke ist natürlich gelb und feucht, aber was schlimmer ist, ist dass das Wasser auf meinen Laptop auf meinem Tisch getropft ist, und dieser jetzt kaputt ist.
    Nun sagt mir die Haftpflichtversicherung von meiner Nachbarin, dass diese nicht haftet, da sie kein Verschulden trägt, und die Hausversicherung vom Haus (ich wohne in einer Mietwohnung in Berlin) trägt nur den Schaden am Haus selbst. Und eine Hausratsversicherung habe ich zu dem Zeitpunkt leider noch nicht abgeschlossen.
    Habe ich wirklich keinen Anpsruch auf Entschädigung? Denn ich muss mir jetzt deswegen einen neuen Laptop besorgen.

    Antworten
  81. Hallo,
    ich hoffe sie können mir weiter helfen.
    Als ich heute Morgen aufstand musste ich feststellen dass die Stube, Flur und Bad gänzlich mit Wasser vollgelaufen waren.
    Ich habe dann erst mal das Wasser der ganzen Wohnung abgedreht und die Hausverwaltung informiert.
    Diese meinten zu mir die Schäden am Inventar wie Möbel usw. müsste ich über meine Hausratversicherung geltend machen leider haben wir keine.
    Verursacher des Schadens war ein geplatzter Schlauch der Waschbecken Armatur.
    Dies ist doch nicht unser Verschulden oder?
    Also müsste doch die Hausverwaltung auch für meine Schäden aufkommen oder?
    Vielen Dank im Voraus.
    Mfg

    Antworten
  82. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir sind Pächter eines Kleingartens in einer Kolonie mit Städtischer Wasserversorgung, einen Hauptzähler für die Gesamtanlage und Unterzähler in den Parzellen. Laut Pachtvertrag ist der Pächter für die Wasseranlage innerhalb seiner Parzelle, einschl. Unterwasserzähler selbst verantwortlich.
    Durch Frost ist der Wasserzähler in der Zählergrube eingefroren und das Glas gesprengt worden. Da das Absperrventil am Wasserzähler nicht ganz geschlossen war, konnte nach auftauen des Eises, Wasser durch das defekte Glas ungezählt austreten und versickern.
    Da dieser Wasserverlust erst bei der Ablesung und Auswertung der Verbrauchsdaten festgestellt wurde, wird uns eine theoretische Schätzmenge der Differenz zwischen Summe Hauptzähler und Summe aller Unterzähler in Rechnung gestellt.
    Die Differenz wird in der Regel als Umlage in gleichen Teilen für alle Pächter aufgeteilt.
    Uns stellt sich hier die Frage: müssen wir als Pächter die Anrechnung einer Auslaufmenge akzeptieren und für die Kosten aufkommen?
    Im Vorraus vielen Dank für ihre Antwort,
    mit freundlichen Grüßen
    Detlef

    Antworten
  83. Hallo.
    Ich habe das Problem, dass in meiner Dachgeschosswohnung durch ein offenes Kippfenster im Badezimmer etwas Wasser ins Bad gelaufen ist, während ich 3 Stunden nicht zuhause war.
    Das Wasser ist durch nicht ordnungsmäßig versiegelte Fugen bei der Badezimmertür in das untere Stockwerk gelaufen.
    Als ich angerufen wurde, dass ich sofort in meine Wohnung kommen sollte, um sie zu öffnen und das zu regeln, habe ich mich auf den Weg gemacht und war etwa 1 1/2 Stunden später zuhause. Zu dem Zeitpunkt wurde schon die lediglich zugezogene Haustür eingebrochen, um in die Wohnung zu gelangen. Der Vermieter hat keinen Ersatzschlüssel genutzt und keinen Schlüsseldienst gerufen, sondern die Wohnung von dem Sohn aufbrechen lassen.
    Es wurde mir mtigeteilt, dass in dem Stockwerk darunter die Badezimmerdecke vollkommen aufgeweicht sein soll.
    Kann das so stimmen, wer ist Schuld und wer muss was bezahlen?
    Bitte eine schnellen Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Stinglhammer

    Antworten
  84. Haloo Herr Hundt,
    meine Frau und ich wohnen als Eigentümer selbst in unserer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
    Vor einigen Jahren lief beim Eigentümer über uns die Badewanne über und die Beseitigung des Wasserschadens bei uns wurde im Wesentlichen über unsere Hausverwaltung organisiert, was sehr gut klappte.
    Nach drei Jahren – November 2013 – entdeckten wir an der Decke des Bades erneut Wasserflecken und meldeten den Schaden schnellstmöglich unserer Hausverwaltung. Es stellte sich nach einiger Zeit heraus, dass der Eigentümer über uns den defekten Wasserhahn immer noch nicht repariert hatte und das Wasser offenbar über den Versorgungsschacht, der im Gemeinschaftseigentum steht, zu uns in die Wohnung kam.
    Soweit so gut, die Gebäudeversicherung gab uns grünes Licht für die Sanierungsmaßnahmen im Bad (Malerarbeiten). Im Januar entdeckten wir allerdings auch in der Küche einen Schaden, denn die Küchenschränke (die auf der rückwärtigen Wand des Bades, also auch am Versorgungsschacht hängen) fingen an zu schimmeln!
    Auch das meldeten wir sofort der Hausverwaltung und es wurde eine Trocknungsfirma beauftragt, die zwei Trockengeräte bei uns für zwei Wochen aufstellte. Inzwischen reparierte der Eigentümer über uns auch die defekten Armaturen.
    Nun ist es so, dass wir – nach erfolgter Trocknung – die Handwerkeraufträge freigeben wollten und natürlich auch einen Schreiner (es handelt sich um eine Maßküche), der uns die zwei kaputten Schränke in der Küche instandsetzt und wieder einbaut.
    Nach Auskunft der Hausverwaltung wurden die Angebote für die Malerarbeiten von der Gebäudeversicherung zwar freigegeben, jedoch sollten wir unsere Möbelschäden bitte selbst reparieren bzw. uns das geld für die Sanierungsarbeiten beim Eigentümer über uns holen.
    Was würden Sie uns vorschlagen, wie wir weiter vorgehen könnten? Mich wundert vor allem, warum der andere (Maler-)Schaden über die Gebäudeversicherung reguliert wurde bzw. wundert mich die Antwort des Hausverwalters. Er meint, er sei hier nicht zuständig…
    Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort!

    Antworten
  85. Guten Tag Herr Hundt,
    ich habe ein eigenes Haus zum Zeitpunkt eines Rohrbruchs selbst bewohnt.
    Die Versicherung hat die Trocknungsarbeiten bezahlt.
    Jetzt geht es um die Wiederherstellungsarbeiten. Ich möchte nicht alle Arbeiten zur Wiederherstellung ausführen lassen, die im von der Versicherung akzeptierten Kostenangebot aufgeführt sind, da ich das Haus verkaufen möchte. Ich möchte viel lieber das eingesparte Geld vom Kaufpreis in Abzug bringen, um einen guten Verkaufspreis zu haben.
    Kann ich mir die Summe des Kostenvoranschlags von der Versicherung auszahlen lassen, um Teile des Wasserschadens wieder herstellen zu lassen?
    Meine 2. Frage lautet: Muss die Versicherung die Kosten für das ausgelaufene Wasser bezahlen?
    Und zu guter letzt: Beim Wasserschaden ist die Einbauküche in Mitleidenschaft gezogen worden. Muss ich bei aufgequollenem Holz eine Reparatur akzeptieren? Und wie wird der Schaden abgerechnet? Bezahlung erst nach Einbau einer neuen Küche, oder kann ich mir das Geld auszahlen lassen.
    Für die Beantwortung meiner Fragen vielen Dank im Voraus!

    Antworten
  86. Hallo Herr Hundt,
    ich wäre für folgenden Fall an ihrer Meinung interessiert:
    Ein Mieter mietet eine Wohnung + Einbauküche. Ein Tag nach dem Einzug läuft nach dem ersten Spülvorgang die Geschirrspülmaschine aus, da Wasser in der Wanne steht und die Maschine dieses nicht abpumpt. Der Mieter ist vor Ort, kann das Auslaufen aber nicht mehr aktiv verhindern. Der Defekt wird dem Vermieter gemeldet. Der Vermieter schaut sich die Sachlage an. Der Vermieter äußert, dass der Vormieter die Spülmaschine wohl nie benutzt hatte und der Fehler nicht bekannt war. Nach ein paar Wochen kommt der Vermieter später mit einem Techniker wieder, der keinen Defekt an der Maschine feststellen kann.
    Die Spülmaschine wird daraufhin weitere male ohne Fehler benutzt. Über Nacht tritt bei geöffneter Maschine im ausgeschalteten Zustand wieder Wasser aus und schädigt das Laminat. Der Fehler wird dem Vermieter wieder gemeldet. Dieser kommt nach nun fast 4 Monaten, nachdem der Fehler das erste mal aufgetreten ist, erneut mit einem privaten Techniker und legt den Zuwasserschlauch um. Die Spülmaschine wird 1-2 Monate genutzt, ohne Fehler und läuft dann urplötzlich wieder aus, obwohl die Maschine nicht eingeschaltet ist. Der Mieter ist zu diesem Zeitpunkt nicht vor Ort (5 Tage Urlaub). Der Vermieter registriert den Schaden, da er durch Zufall wegen der Begutachtung des Laminats, mit Zustimmung des Mieters, in der Wohnung ist und trocknet die nassen Flächen. Der Mieter kommt 2 Tage später aus dem Urlaub zurück und erneut ist die ausgeschaltete Maschine (geschlossene Tür) übergelaufen.
    Der Vermieter fordert das der Mieter eine hausratversicherung abschließt und möchte den Schade anschließend über diese regulieren, was bisher nicht geschehen ist.
    Zu guter letzt erhält der Mieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Der Vermieter fordert nun (nach einem Jahr Nutzung der Miertsache) die Durchführung von Schönheitsreperaturen im kleinen Rahmen und die Regulierung der Folgeschäden des Wasserschadens durch den Mieter, bzw. dessen Versicherung.
    Könne Sie mir bitte einen Rat geben, wie der Mieter weiter vorgehen sollte, da er der Meinung ist, dass er den Defekt an der gemieteten Spülmaschine und die Folgeschäden nicht zu verantworten hat?
    Vielen Dank für ihre Hilfe!

    Antworten
  87. Hallo Herr Hundt,
    vor einiger Zeit ist dem Mieter über unserer vermieteten Eigentumswohnung beim Duschen das Wasser aus der Dusche gelaufen, weil er vorher selbst versucht hat eine Verstopfung zu beseitigen und dazu das das Abflusssieb vom Siphon unfachmännisch abgeschraubt hat und es später nicht mehr zusammengekriegt hat. Da der Mieter freiwillig für den Schaden nicht zahlen will, frage ich mich ob der Eigentümer der Wohnung haftbar gemacht werden kann. Da ich auch nicht weiß, ob ich von irgendwem das Geld kriegen werde, habe ich mich bis jetzt mit der Beauftragung des Malers zurückgehalten. Ich habe allerdings schon mal einen Kostenvoranschlag eingeholt. Wie gehe ich jetzt richtig vor? Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Hallo M. J.,
      es gab in der jüngsten Vergangenheit Vereinfachungen für die Haftbarkeit einzelner Wohnungseigentümer untereinander. An dieser Stelle sollten Sie ansetzen und recherchieren. Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, würde ich an Ihrer Stelle rechtlichen Rat einholen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  88. Hallo Herr Hundt,
    ich lebe in einem Mehrfamilienhaus im 7 OG. Ich habe leider den Wasserhahn laufen lassen und die untere Wohnung kam dadurch zu Schäden, er kann sein Bad nicht mehr nutzen sagt er. Weder er, noch ich haben eine Versicherung, wer kommt für den Schaden im Bad auf?
    VG Deniz

    Antworten
    • Hallo Deniz,
      eine Versicherung entlastet den Verursacher des Schadens (Haftpflicht(Versicherung)). Wenn es keine Versicherung gibt, bleibt die Haftpflicht beim Verursacher.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  89. Hallo Herr Hundt,
    Wir haben folgendes Problem : wir wohnen in einer Mietwohnung und haben Laminat selbst schwimmend verlegt,jetzt ist unserer Tochter ein Missgeschick passiert, sie ist über meinen Putzeimer gestolpert als ich am putzen war im Wohnzimmer. Wir haben alles sofort aufgewischt aber er ist an dieser stelle richtig auf gequollen . Bezahlt uns das unsere private Haftpflicht oder die Hausrat Versicherung?
    Vielen Dank schon mal für ihre Antwort.
    MfG stephanie

    Antworten
  90. Guten Tag Herr Hundt,
    wir mieteten eine Wohnung zum 1. Oktober 2014. Am 18. Oktober wollten wir diese nach nötigen Renovierungsarbeiten beziehen. Am 16. Oktober kam ich morgens in die Wohnung und fand eine Überflutung vor. Am Abend zuvor hatte der Vermieter, der bis dahin noch einen Schlüssel für diverse Arbeiten behalten hatte, den Heizkörper im Badezimmer ausgetauscht und nach dem anschließenden Befüllen der Heizungsanlage das Zulaufventil nicht geschlossen. Daraufhin platzte der Füllschlauch und ca. 9000 l (Leitungs-)Wasser liefen in Küche und Abstellräume. Hier befand sich schon diverser Hausrat von uns. Da sich das Wasser auf der Bodenplatte sammelte, verteilte es sich in alle Räume/Innenwände. Es wurden vier Tage später 14 Trocknungsgeräte für ungewisse Zeit aufgestellt. Die Räume waren alle unbewohnbar.
    Da die alte Wohnung zum 31.Oktober gekündigt war, kündigten wir die neue Wohnung fristlos, denn zu unserer Rettung bot sich eine andere bezugsfertige Wohnung an. Nun bleibt die Frage, wer für die Schäden an unserem Hausrat und die umzugsbedingten Mehrkosten aufkommt!?
    Mit freundlichem Gruß,
    Alexandra K.

    Antworten
    • Hallo Alexandra,
      ich kann Ihnen den Tipp geben, dass Sie in Richtung „Schadenersatz“ recherchieren. An Ihrer Stelle würde ich bei einem erheblichen Schaden an Ihrem Eigentum aber gleichen einen Anwalt mit dem Fall beauftragen, im dümmsten Fall rennen Sie Ihrem fast Vermieter sonst ewig hinterher.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  91. Hallo Herr Hundt,
    eine Frag an Sie von mir als Hauseigentümer. Bei mir ist es bei Schacht arbeiten zu einem Wasserrohrbruch auf dem Grundstück gekommen. Die Leitungen waren nicht eingezeichnet, das Bauamt hat (telefonisch) eine Freigabe gegeben, die Leitung lag bei 55cm anstatt bei 120cm und war weder eingesandet noch mit Band markiert. Wer haftet? meine Haftpflichtversicherung lehnt ab da ich angeblich nicht Schuld wäre. Dies sieht aber die Wasserwirtschaft anders.
    Mfg
    Micha V.

    Antworten
    • Hallo Michael,
      leider kann ich Ihnen bei Ihrem speziellen Fall nicht helfen. Ich würde die anwaltliche Beratung empfehlen, wenn es sich denn lohnen könnte.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  92. Guten Tag,
    Wir sind Untermieter in einer Wohnung in Muenchen.
    Der Nachbar unter uns hat eine nasse Stelle in seinem Badezimmer festgestellt. Die Ursache denke ich ist der nicht angeschlossene Ueberlaufschutz an der Badewanne der beim Duschen oft bespritzt wird.
    Ich nehme an das sich dort genug Feuchtigkeit bildet um ein paar Tropfen bis zu ihr nach unten an den Leitungen durch zu druecken.
    Keine der Waschbecken hat den Ueberlauf angeschlossen (heisst doch eigentlich das die Wohnung nciht von eiem Klemptner abgenommen und ueberprueft worden ist, oder?) und an zwei Stellen kommen Rohre aus der Wand die ab und zu Feuchtigkeit abfuehren. Ich habe mit einem Schlauch die bis zum Waschbecken umgeleitet auf eigene Kosten um Schaeden zu verhindern.
    Wer ist dafuer zustaendig? Wie ist das in Deutschland, mueesen wasser und Strom nicht ein Zertifikat erhalten das alle Kleptner und Stromarbeiten fachmaennisch gemacht worden sind?
    Ich bin gerade erst in Europa angekommen (Deutscher von geburt aber habe 18 Jahren in Afrika gelebt) und klaere noch meine privaten Versicherungen hier.
    Vielen Dank fuer ihre Antwort.
    Entschuldigen Sie meine Schreibfehler.
    Mit freundlichen Gruessen.
    NS

    Antworten
    • Hallo Niki,
      weisen Sie Ihren Vermieter auf die fehlerhaft angeschlossenen Sanitärobjekte hin und bitten Sie um Nachbesserung. Damit haben Sie den Schaden gemeldet und haben sich erstmal von der möglichen Last eines Schadens befreit.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  93. Hallo Herr Hundt
    Heute wurde in unserer Mietwohung ,OHNE JEGLICHE ANKÜNDIGUG, das Wasser abgestellt und meine Waschmaschine lief. Die Waschmaschine machte auf einmal komische Geräusche, piepte ganz laut und roch auf einmal nach verbrannten Plastik. Kann sein dass jetzt der Heizstab kaputt ist. Nur wer kommt jetzt für den Schaden auf? Leider habe ich keine Hausratversicherung aus finanziellen Gründen.
    Müssen die Handwerker zahlen oder der Vermieter oder bleibe ich selber auf den Schaden sitzen?

    Antworten
    • Hallo Kristin,
      leider kann ich Ihnen bei dieser Frage nicht helfen. Es ist aber möglich, dass das Wasser auch durch einen Rohbruch am anderen Ende der Straße oder durch einen Notfall im Haus abgestellt worden sein könnte. Sie können ja mal in diese Richtung recherchieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  94. Hallo Herr Hundt,
    in unserem Bad ist unter der Duschwanne aufgrund mangelnder Instandhaltung der Rohre, sowie der Verfugung von der Duschwanne ein immenser Wasserschaden entstanden. Die Kosten für die Reparatur übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters.
    Die Versicherung hat mir nun mitgeteilt das ich für den Zeitraum des Umbaus/Instandsetzung die Wohnung nicht bewohnen kann. Die Kosten für den Hotel Aufenthalt soll nun meine(Mieter) Haftpflichtversicherung übernehmen. Ich kann und will das nicht glauben.
    Ich hoffe Sie können mir da weiter helfen.
    Besten Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    Bils Dominik

    Antworten
    • Hallo Dominik,
      die Haftpflichtversicherung begleich Schäden, die Sie dritten zufügen. Ich Fall kommt mir daher zumindest nicht schlüssig vor. Lassen Sie die Sachlage am besten von einem Anwalt bewerten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  95. Guten Abend Herr Hundt,
    in unserem Badezimmer ist die Badewanne eigentlich heile… nur eben der Überlauf, sie wissen was ich meine, der Schlitz der ja eigentlich das Wasser wenn es zu hoch ist abfließen soll ist kaputt. Wir hatten schon des öfteren unseren Hausmeister indirekt also auch unseren Vermieter erkundigt, dass es nicht funktioniert und sie es bitte beheben möchten. Nu hat er es halt nicht gemacht und ich war unachtsam… Es hat gerade aufgehört in die untere Etage zu tropfen und die Böden (Fliesen) sind auch wieder trocken. Aber die Wände… wir befürchten es könnte zu Schimmel kommen… und es ist viel runter gekommen… wer muss denn nu für die Wände zahlen?
    Mit freundlichen Gruß
    Loki

    Antworten
  96. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wirklich ein toller Service, den sie hier anbieten!
    In meiner Wohnung quoll vor 3 Wochen nachts auf einmal Abwasser samt Fäkalien aus der Badezimmerdercke, genauer gesagt aus Lüfter und Türrahmen, Das gesatme Treppenhaus glich einem Wasserfall, eine Etage über kam das Abwasser in allen 3 Wohnungen aus Duschwanne und Klo, die Bewohner schöpften es ins Treppenhaus, damit die Wohnbereiche nichts abbekommen.
    Beim Versuch, eine Verstopfung zu beheben, riss der gerufene Sanitärdienst mit der Reinigungsspirale die Rohre bei mir im Badezimmerdecke auf (kein Loch, aber verrutscht und geöffnet, sodass viele liter herauskamen). Der Sanitärdienst öffnete am nächsten Morgen die Decke, wobei 90°Winkel auftauchten, welche anscheinend nicht da sein düften – das Abwasser der nachbarn kommt von oben und knallt frontal in ein „T-Stück“ – dieses öffneten die Sanitärleute versehentlich.
    Ich habe in der Nacht Fotos gemacht und den Schaden am nächsten Tag direkt der Hausverwaltung gemeldet. Diese hat sich auch sofort mit einer Mietminderung einverstanden gezeigt. Wieviel hatten wie allerdings nicht ausgemacht. Nun ist es so, dass bereits über 3 Wochen vergangen sind und immer noch keine Handwerker da waren. Das Badezimmer ist komplett unbenutzbar – zumal die Fäkalgetränkten und verschimmelten Balken und ein Teil der Decke immer noch im Badeziimmer vor sich hindünsten – mittlerweile ist auch mein gesamter Wohn- und Schlafbereich mit dem Gestank kontaminiert und ich bin vorrübergehend ausgezogen, weil ich gesundtheitliche Beschwerden (wie eine Bronchitis) bekommen habe und nicht einmal duschen kann. Meiner Meinung nach ist die gesamte Wohnung mittlerweile unbewohnbar, weil der Vermieter nicht schnell gehandelt hat.
    Handwerker waren bereits da, welche ein Angebot gemacht hatten – dieses wurde jedoch noch nicht von der Versicherung abgesegnet, beim letzten Anruf gestern bei der Hausverwaltung hieß es dann, sie hätten noch einen Makler dazwischen geschaltet, was mich verwirrte.
    Ich hatte bereits schriftlich (und per Einschreiben) dazu aufgefordert, die Mängel bis heute zu beseitigen, was nicht geschehen ist. Miete für diesen Monat habe ich noch keine bezahlt. Ebenfalls ignoriert habe ich eine Nebenkostennachzahlung von 200€, welche ebenfalls vor 3 Wochen im Briefkasten lag.
    Ich würde gerne, wenn der Schaden bis nächste Woche nicht repariert ist, einen befreundeten Handwerker das richten lassen, damit ich wieder in meine Wohnung und mein geregeltes Leben wieder aufnehmen kann. Außerdem würde ich gerne Schadensersatz verlangen (Handtücher, alle möglichen Hygieneartikel und andere Badezimmerartikel – prinzipiell auch für das mit Schimmelsporen und Fäkalgeruch kontaminierte Bett und Sofa in meinem Wohnbereich).
    Was können sie mir empfehlen? Vielen Dank und freundlichen Gruß!

    Antworten
    • Hallo Herr Wolfsperger,
      ich kann Ihnen hier leider keine Schritt für Schritt Anleitung aufzeigen, wie Sie Ihre Anspruch am besten durchsetzen. Recherchieren Sie am besten danach, wie Sie am eine 100% mietminderung für die entsprechenden Tage erwirken und wie Sie zudem den entstanden Schaden ersetzt bekommen. Im Zweifel würde ich einen Anwalt mit den Dingen beauftragen. Dann reagieren Hausverwaltungen am schnellsten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  97. Hallo Herr Hundt,
    meine Mutter wohnt in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss. Die Wohnung über ihr ist unbewohnt, die in der 2. Etage ist bewohnt. In den letzten 4 Monaten gab es 4 Wasserschäden. Die Wohnung musste schon 3 mal durch einen Schlüsseldienst geöffnet werden. Die Kosten Übernahme natürlich jedesmal die Wohnungsgesellschaft. Nun stellte sich heraus, dass jedesmal wenn die Waschmaschine im 2. OG benutzt wird, Wasser aus einem verstopften Rohr ins 1. OG läuft. Beim letzten mal ist ein großer Teil der Korridordecke herunter gekommen, ca. 2,5 m x 2,5 m. Auch gibt es Schäden in der Küche und im Schlafzimmer, jeweils die Decke. Tapete in allen Räumen sowie Teppiche sind auch beschädigt. Meines erachtens ist die Wohnung momentan nicht bewohnbar. Nun zu meiner Frage. Wer trägt die Kosten des Umzugs sowie für Tapete und Teppich? Meine Mutter ist 75 Jahre und kann die Kosten alleine nicht tragen.

    Antworten
    • Hallo Olaf,
      wer für den Schaden verantwortlich ist, muss den Mieter erstmal nicht interessieren. Wenn ein Mangel vorliegt, ist der Vermieter Ansprechpartner. Gleiches gilt auch für eine Mietminderung (ggf. 100% bei Unbewohnbarkeit).
      Im Zweifel sollte Ihre Mutter sich rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  98. Hallo Herr Hundt,
    beim Abbau meiner Küchenzeile für einen bevorstehenden Umzug, ist mir aufgefallen, dass hinter der unteren Küchenzeile die Wand feucht war/ teilweise noch ist.
    Sofort habe ich den Vermieter und seinen Sohn informiert.
    Es ist nicht zu erkennen, dass die Feuchtigkeit eventuell durch die Spülmaschine kommt, aum den Bodenfliesen sind zb keine Ränder von getrocknetem Wasser zu sehen. Sein Sohn sagt aber auch, dass es nicht sein kann da die Wand aber nicht der Boden feucht sei.
    Jetzt verlangt der Vermieter, dass ich für die anstehende Reperatur aufkommen muss.
    Ist das so richtig?

    Antworten
    • Hallo Sandra,
      es muss ermittelt werden, wer für den Schaden verantwortlich ist. Wenn Sie den Schaden verursacht haben, müssen Sie auch die Kosten tragen. Und wenn nicht, dann nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  99. Hallo und zwar wir leben in einem Mehrfamilienhaus. Im 2 OG war ein Abflussrohr in der Küche verstopft, darauf hin kam ein Notdienst und versuchte das verstopfte Rohr frei zu bekommen. Stellte aber fest das die Mieterin Rohrreiniger benutzt hat was sich stark verhärtet hat :Aussage des Rohrreiniger. Wir im Erdgeschoss hatten anschließend einen starken Wasserschaden; Küchenschränke hinüber Fußboden musste entfernt werden. Trocknungsgeräte liefen mehre Tage. Keiner will irgendwie Haftung übernehmen. Wir sind eine große Familie mit 4 Kindern. Leider können wir nicht Kochen geschweige den Waschen. Leider sind wir ziemlich am Ende der Kräfte. Alles müssten wir neu anschaffen küche mussten wir notgedrungen selber kaufen. Fußboden und Maler Zubehör bekommen wir gestellt. Ich hoffe das uns hier jemand weiter helfen kann wer jetzt für den Schaden aufkommen muss, unsere Versicherung oder die Versicherung von der Familie im 2 OG. Wir bedanken uns recht herzlich für die antworten

    Antworten
  100. Guten Tag Herr Hundt,
    vor 3 Wochen ist ein Heizungskörper kaputt gegangen. Das Wasser floss aus dem Heizungskörper raus und dadurch sind auch Wasserschäden enstanden, also 2 Quadratmeter Parkett muss ausgetauscht werden. Ich habe sofort den Vermieter angerufen und nach 3 Wochen hat er endlich den kaputten Heizungskörper ausgetauscht. Jetzt bleibt das Problem mit dem Parkett. Der Vermieter will dafür nicht bezahlen, weil er der Meinung ist, dass meine Hausratversicherung zahlen muss. Aber ich habe keine Hausratversicherung und bin nicht schuldig an die kaputte Heizung. Wer hat recht und was soll ich tun? Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • Hallo Dima,
      wie kommt Ihr Vermieter darauf, das das mit dem Boden fest verbundene und nicht von Ihnen eingebrachte Parkett Hausrat wäre? Oder meinen Sie die Haftpflichtversicherung? Auch die käme nur in Frage, wenn Sie den Schaden verursacht haben.
      Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  101. Guten Tag,
    Sehr geehrter Herr Hundt.
    Ich möchte Ihnen gerne folgendes Problem schildern.
    In meinem Wohnzimmer fing die Heizung vor c.a. 14 Tagen an zu tropfen. Ich habe gleich den Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt, die befand sich aber derzeit im Skiurlaub und bat mich durchzuhalten bis er zurück käme, er würde sobald er Zuhause ist eine Firma beauftragen. Das hat er auch getan, nun ist es aber so das der Laminat durch das Heizungswasser aufgequollen ist.
    Ich konnte auch keinen Behälter unter die tropfenden Stelle stellen um das Wasser aufzufangen weil die Wassertropfen an dem Röhrchen die in den Fußboden führen,runter gelaufen sind. Ich habe zwar immer Tücher um das Röhrchen gelegt und konnte somit etwas Wasser auffangen. Trotzdem ist das Wasser unter den Laminat gelaufen.
    Meine Frage ist nun…. Wer kommt für den zerstörten Laminat auf?
    Viele Grüße M.L

    Antworten
      • Hallo Herr Hundt
        Der Laminat gehört mir. Die Heizung hat einfach angefangen zu tropfen, es wurde nichts beschädigt.
        Der Monteur musste lediglich eine Mutter festziehen.
        Viele Grüße

        Antworten
          • Hallo Herr Hundt, wir haben einen ähnlichen Fall. Die Heizung hat Nachts angefangen zu tropfen (wegen veralteter Dichtung). Am nächsten Morgen habe ich einen Eimer untergestellt. Leider hat sich das Laminat an einigen Stellen nach oben gewölbt. Da wir erst vor kurzem Eingezogen sind, habe ich noch keine Hausratsversicherung. Besteht die Möglichkeit die Hausverwaltung mit in die Pflicht zu nehmen, da Heizung sehr alt ist? Und der Schaden ja nicht durch uns verursacht wurden?
            Viele Grüße

  102. Sehr geehrter Herr Hundt, ich habe soeben in meiner Küche bemerkt das sich ein wasserfleck an der Tapete befindet. Genau oben am Scheitelpunkt von Decke zu Wand. Durch das schwache Licht in der Küche ist mir dies bisher nicht aufgefallen.
    Die selben Wasserflecken befinden sich aber auch im Bad unter der dusche! (diese waren eher da als in der Küche) Die decken Höhe in der dusche ist aber erheblich niedriger als in der Küche.. (beide Räume liegen nebeinander)
    Habe diesen „Schaden“ jedoch bisher nicht gemeldet weil ich dachte diese Flecken kommen vom duschen! (das Bad ist nur 1,5x 3 qm klein)
    Ich habe keinerlei Hausrat etc. Versicherung da ich noch nicht lange hier wohne. Mich in der Ausbildung befinde und keinen Cent habe mir eine Versicherung zu leisten.
    Meine Frage, wenn festgestellt wird das es ein Rohrbruch ist, wer kommt für den Schaden auf?
    Kann ich belangt werden weil ich die Flecken im Bad nicht sofort angegeben habe?!
    (beim duschen sind automatisch immer Wassertropfen unter der Decke..decken Höhe ca. 2 m / in der Küche 3,5 Meter)
    Wenn das Wasser vom Dach kommt, kommt da auch der Vermieter auf?!
    Ich hoffe sie konnten meinen Erklärungen folgen!
    Grüße
    Nadine

    Antworten
    • Hallo Nadine,
      wie sollte ein Mieter einen Wasserschaden über seine Wohnung verursachen? Melden Sie die Schäden schnellstmöglich und die Hausverwaltung wird jemanden schicken, der die Ursache festgestellt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  103. Sehr geeehrter Herr Hundt,
    wir habe vor einiger Zeit eine Gewerbeimmobilie verkauft. Im Vertrag iat natürlich ein Haftungsausschluss vorgesehen. Wie ist die Sachlage, wenn jetzt ein Wasserschaden beim neuen Eigentümer aufgetreten ist, wo bereits vorher ein Vorschaden war, der damals nur mit einer Reparaturschelle instand gesetzt wurde (alte Wasserleitung). Der Schaden vorher wurde ebenfalls von der Versicherung reguliert. Kann der Käufer mich in irgendeiner Weise rechtlich belangen? zumal die Leitung vor ca 8 Jahren mit der Schelle repariert wurde (a la arglistig verschwiegener Mangel). Der Versicherer ist im Übrigen der gleiche.
    Vielen Dank.

    Antworten
    • Hallo Herbert,
      danke für Ihre Beitrag. Ich kann Ihnen leider nur empfehlen, sich mit dem Fall an einen fachkundigen Anwalt zu wenden.
      Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht besser helfen kann.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  104. Guten Tag,
    ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine erste Einschätzung für die Schadensregulierung in meinem Fall.
    In der Wohnung überhalb meiner Eigentumswohnung ist ein Wassertank der in die Jahre gekommen war aufgrund von Rost vor kurzem komplett ausgelaufen und das Wasser ist bei mir durch die Decke in meine Wohung gelaufen. Die aktuelle Gebäudeversicherung deckt leider keine Leitungswasserschäden, daher ist meine erste Frage, ob der Wasserkessel in der Wohnung über mir überhaupt durch eine Leitungswasserversicherung abgedeckt wäre? Der Eigentümer in der Wohnung über mir weigert sich nun den Schaden zu zahlen und besteht darauf, dass die Kosten durch die WEG (3 Parteien) gedeckt werden.
    Bin ich als Eigentümer nicht in der Pflicht die Anlage regelmäßig zu prüfen und gegebenfalls zu warten? Muss der Eigentümer im oberen Geschoss die Kosten für die Schadenregulierung selber tragen, da der Wasserkessel keine Installation die zur WEG gehört, bzw. nicht zur Waserleitung gehört im Sinne einer Abwasser oder Wasserzuleitung?
    Vielen Grüße und vielen Dank im voraus
    P. V.

    Antworten
    • Hallo P. V.,
      die ersten Fragen dazu sind: Handelt es sich um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum. Wer ist für eine eventuelle Wartung verantwortlich?
      Im Zweifel würde ich Ihnen eine rechtlichen Beratung nahelegen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Herr Hundt,
        vielen Dank erst einmal für die schnelle Rückmeldung. Der Wasserboiler gehört nur zur oberen Wohnung und ist kein Gemeinschaftseigentum der WEG. Für die Wartung ist alleine der Eigentümer in der oberen Wohung verantwortlich. Der Boiler wird daher ausschließlich für die obere Wohnung genutzt. Ich habe in meiner Wohnung einen Durlauferhitzer verbaut genauso wie der Eigentümer in der Wohnung unter mir.
        Viele Grüße
        P.V.

        Antworten
          • Hallo Herr Hundt,
            vielen Dank für den Beitragslink.
            In meinem Fall gehört der Wasserboiler meiner Meinung nach nicht zum Gemeinschafteigentum, sondern zum Sondereigentum des oberen Eigentümers.
            Die Frage wäre jetzt wie hier die Rechtslage ist, wenn mein Sondereigentum (meine Decke und Wände) durch das Sondereigentums des oberen Eigentümers (Wasserboiler) beschädigt wurde.
            Oder ist hier trotzdem auch das Gemeinschaftseigentum betroffen, da die Decke in meiner Wohnung zum Gemeinschafteigentum gehört?
            Viele Grüße
            P. V.

          • Hallo P. V.,
            das meinte ich damit, dass es nicht 100% zu Ihrem Fall passt. Suchen Sie nach Rechtsprechung, in der über Schadenverursacher aus dem Sondereigentum geurteilt wurde.
            Viele Grüße
            Dennis Hundt

  105. Hallo Herr Hundt,
    meine Mutter hat eine Eigentumswohnung in einem Seniorenstift. Die Wohnung liegt Pattere und ist unterkellert. In diesem Keller ist nun ein Wasserschaden an einem Gemeinschaftsfallrohr aufgetreten.
    Der Installateur des Seniorenstift kann bei uns keinen Wasserschaden feststellen. Der Eigentümer des Keller möchte meiner Mutter die Kosten aufdrücken. Wer zahlt in diesem Fall. Der Schaden ist ja nicht direkt durch meine Mutter aufgetreten.
    Vielen Dank im Voraus

    Antworten
  106. Sehr geehrter Hr. Hundt
    in unserer Mietwohnung entstand im Juni 2016 ein Wasserschaden durch eine defekt WC-Spülung. Das Wasser muss schon über mehrere Monate in die Wände gelaufen sein. Betroffen sind auch der Flur, hier Wände feucht und das Schlafzimmer, hier ist die Wand die direkt an das Bad anliegt feucht. Hier schon Schimmelbildung. Schaden wurde dem Vermieter und der Hausverwaltung direkt im Juni angezeigt. Heute 01.08.06 wurde nun im Schlafzimmer mit der Trocknung begonnen. Tapete ab und Trockner und ein Luftreiniger aufgestellt. die Sanierung des Bads kommt letztendlich erst im September bzw Oktober dran. Unsere frage nun ab wann kann eine Mietminderung gestellt werden und wie hoch kann diese sein ?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort

    Antworten
    • Hallo Herr Färber,
      ich kann Ihnen leider nur raten, sich nach entsprechender Rechtsprechung umzusehen. Die Urteil können Ihnen einen Ansatz für die Höhe der Mietminderung geben.
      Nach unverzüglicher Information des Vermieters über den Mangel können Sie m.E. die Miete taggenau mindern. Für Ihren Einzelfall sollten Sie im Zweifel einen Anwalt befragen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  107. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich wohne in einer Mietwohnung und bei mir in der Küche, im Wohnzimmer und im Bad gab es einen Wasserschaden.
    Erst wurde die Waschmaschine meines Nachbarn von oben vom Vermieter als Ursache erklärt.
    Jetzt nach weiterem Wasser in meiner Wohnung stellte sich heraus, dass es der Wasserhahn war der undicht war. Dieser Schaden wurde bei meinem Nachbarn vom Vermieter beseitigt.
    Aber wer muss denn jetzt bei mir in der Wohnung für den Wasserschaden aufkommen?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  108. Hallo Herr Hundt,
    meine Eltern haben ein Haus gemietet, Anfangs dieses Jahres kam es zu einem Wasserschaden. Der Schwimmer im Spülkasten unterbrach die Wasserzufuhr nicht mehr. Somit lief das Wasser über Nacht aus dem Spülkasten. Das Wasser lief bis in den Keller und beschädigte auch die Küche im Erdgeschoss, die sich direkt unter dem Bad befindet.
    Da meine Eltern zu diesem Zeitpunkt jedoch keine Hausratversicherung hatten, kann diese nicht herangezogen werden. Die Gebäudeversicherung vom Vermieter lehnte die Zahlung der beschädigten Küche sofort ab. Mit der Begründung, diese sei nicht von einem Schreiner angepasst worden, sondern aus einem Küchenstudio. Daher übernehmen sie nur den wieder Einbau.
    Da der Abbau der Küche sowie die Lagerung nicht professionell/sachgerecht durchgeführt wurden, wollen meine Eltern den Einbau von Mitarbeiter vom Küchenstudio durchführen lassen. Dies wurde von der Gebäudeversicherung akzeptiert, da der Gutachter selbst meinte, das die Küche nicht Sachgerecht gelagert wird.
    Schäden durch den Abbau und die Lagerung kann nicht ausgeschlossen werden.
    Nun habe sich meine Eltern wegen der Küche an den Vermieter gewandt, da der Spülkasten eigentlich zur Mietsache gehört. Er hat den defekten Schwimmer auch am selben Tag noch austauschen lassen.
    Die Küche ist knapp 6 Jahre alt und hat um die 12.000€ gekostet. Der Vermieter hat den Schaden seiner Haftpflichtversicherung gemeldet und diese hat die Zahlung des Schadens abgelehnt. Mit der Begründung, dass meine Eltern den Vermieter nicht mitgeteilt haben, dass der Schwimmer klemmt und die Überwachung des Miethauses auf meine Eltern als Mieter übertragen wurde.
    Bis zum Wasserschaden hat der Schwimmer jedoch einwandfrei funktioniert sonst hätten meine Eltern den Vermieter umgehend benachrichtigt. Sie leben seit über 28 Jahren in dem Haus und haben immer wenn es Probleme gab, den Vermieter schnellstmöglich informiert.
    Einen Rechtschutz haben sie auch nicht, meine Eltern und mittlerweile auch ich sind recht verzweifelt da sich die Sache schon über ein halbes Jahr hinzieht. Es gab in dieser Zeit auch immer Probleme mit den Handwerkern/Versicherung, da diese nur das günstigste einbauen und bezahlen wollten z.B. Küchenboden „normaler“ Laminat und kein Feuchtraumlaminat wie er jedoch vorher verlegt war usw.
    Jetzt fehlt nur noch die Küche die eingebaut werden muss. Dies kann jedoch nicht eingebaut werden solange die beschädigten Schränke nicht ausgetauscht wurden. Der Schaden der Küche beläuft sich zurzeit geschätzt auf um die 4.000 €. Ob noch mehr dazu kommt, sieht man erst nach dem Einbau.
    Meine Eltern haben selbst das Geld nicht, sonst hätten sie die Sache schon längst bezahlt, damit sie endlich wieder kochen können.
    Kann es aber sein, dass meine Eltern auf den Schaden sitzen bleiben. Der Spülkasten gehört doch zum Gebäude. Und nach Gebrauch, wird man doch nicht wirklich darauf aufpassen müssen, bis dieser wieder gefüllt ist. Damit man sieht es ist alles in Ordnung. Bei einer Waschmaschine die man einschaltet und das Haus verlässt, würde ich verstehen wenn man für den Schaden verantwortlich ist.
    Möchte mich noch Entschuldigen, wenn mein Text zu lang ist oder dies nicht hierhergehört. Bin echt am Ende mit meinen Nerven. Mittlerweile habe ich auch nachgeschaut, das meine Eltern eine Hausrat- und Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Das sowas nicht nochmal passiert.
    Vielen Dank

    Antworten
    • Hallo Kerstin,
      das Grundproblem ist, dass Ihren Eltern keine Hausratsversicherung haben. Die braucht man auch nicht unbedingt, muss dann aber ggf. Schäden selber tragen. Wenn Sie weiter Kraft in die Sache investieren wollen, sollten Sie sich bei einer Schadenhöhe von mindestens 4.000 Euro rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  109. Hallo Herr Kundt,
    wir hatten vor kurzem einen Wasserohrbruch an der Hauptleitung zu unserem Haus (direkt vor dem Wasserzaehler an der ersten Muffe).
    Dadurch lief das komplette Untergeschoss voller Wasser (etwa in Hoehe von 5cm) und wir mussten das Wasser mittels Eimern nach draussen befoerdern.
    Da wir in einem Reihenhaus wohnen, hat nun ein Nachbar einen Wasserschaden in seinem Naturkeller, an dem die Waende das Wasser aufgesogen haben.
    Der Nachbar hat den Schaden seiner Gebaeudeversicherung gemeldet, welche nun von uns einen Schadensersatz von 2000 Euro verlangt. Da wir keine Privathaftpflichtversicherung haben, muessten wir diese aus der eigenen Tasche bezahlen. Daher die Frage, ob diese Forderung rechtens ist?
    Ich habe unterschiedliche Meinungen bzw. Grundsaetze gelesen bisher, z.B. ist auf der Website von cosmosdirekt zu lesen, dass man generell fuer Schaeden beim Nachbarn verantwortlich ist, bei ARAG heisst es wiederrum, dass man nur Schadensersatzpflichtig ist, wenn man fuer den Schaden verantwortlich ist (bzw. privathaftplichtversicherung zahlt auch nur dann). Bei einem Rohrbruch ist jedoch kein schuldhaftes Verhalten vorhanden.
    Daher wuerde ich mich um eine Antwort freuen, ob wir tatsaechlich Schadensersatzpflichtig sind.
    Gruss Marvin

    Antworten
  110. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin etwas verzweifelt und wende mich daher an Sie.
    In unserer Wohnung (wir wohnen zur Miete) kam es zu einem Rohrbruch. Die Handwerker mussten im Badezimmer teils den Boden öffnen um die Ursache zu finden, wo das Wasser her kommt. Denn unter uns in der Wohnung lief das Wasser an der Decke entlang.
    Sie haben bei den alten Rohren ein Leck gefunden und haben einen Versicherungsbeamten in die Wohnung gebeten um den Schadenswert zu bestimmen.
    Jetzt nach 4 Tagen haben sie festgestellt das die wand zwischen Küche und Badezimmer auch feucht ist. Auf meine Nachfrage hin wer die kosten für meine Küche übernimmt, falls diese feucht wurde und nicht mehr benutzbar wäre, meinten sie dass meine Hausratsversicherung dafür zuständig ist. Daher meine Frage, stimmt das ? Zudem habe ich leider keine Hausratsversicherung da ich deswegen noch nicht so gut informiert war und offenbar auch sehr leichtsinnig. Also wie gesagt ist das dann so das mir nichts bezahlt wird? Oder habe ich da irgend eine Möglichkeit?
    Danke schonmal im Vorraus .

    Antworten
    • Hallo Katharina,
      eine Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem Hausrat ab – ich halte die Einschätzung für durchaus wahrscheinlich. Vielleicht finden Sie eine Lösung mit der Gebäudeversicherung des Vermieters?! Im Zweifel würde ich mich bei großen Schäden immer rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  111. Hallo Herr Hundt,
    während der Ausbauarbeiten im Dachboden kam es durch einen Fehler der ausführenden Firma (Bauwasserhahn nicht richtig zugedreht) zu einem großen Wasserschaden in unserem Haus. Nach mehr als einem Jahr bezahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers nun den großen Schaden, der in meiner Wohnung entstanden ist.
    Allerdings hält sie eine Selbstbeteiligung von 500 € ein. Da ich keine Geschäftsbeziehungen zu dem Verursacher hatte, und weder auf Briefe reagiert werden noch die Telefonnummern noch gültig zu sein scheinen, frage ich mich, ob hier nicht der Vermieter in der Pflicht ist, da es sich ja um einen Vertragspartner von ihm handelte. Könnte für diese Summe die Haus-Haftpflicht greifen oder bleibe ich auf den Kosten sitzen, da sich die Firma in Luft aufgelöst hat?
    Liebe Grüße und vielen lieben Dank für Ihren großartigen Service hier.

    Antworten
  112. Hallo Herr Hundt,
    ich habe im November 2015 eine Eigentumswohnung in einer 4er WEG gekauft. Leider ist mir erst im Nachhinein aufgefallen, dass die änderungs Teilungserklärung falsch berechnet oder zumindest zum Nachteil meiner Wohnung aufgeschrieben wurde. Und zwar beträgt die Gesamtfläche 610 Quadratmeter, davon besitze ich gerade mal 90 Quadratmeter Wohnfläche und darf den Garten nicht mitbenutzen. Zudem soll mir der 3. Stellplatz zustehen, es gibt aber keinen 3. Stellplatz. Trotzdessen stehe ich in der Teilungserklärung mit 1/4 Miteigentumsanteil drin. Somit muss ich Reparaturkosten mit 25% tragen, obwohl ich nur 15% besitze. Nun möchte der Verwalter auch noch, dass ich mich an die Reparatur des Gartenzauns beteilige, obwohl mir der Garten nicht mal zusteht und ich den Garten auch nicht mitbenutzen darf.
    Meine Fragen dazu sind, kann ich die änderungs Teilungserklärung erneut ändern lassen, wenn ja, wer trägt die Kosten? und muss ich die Reparatur des Gartenzauns trotzdem mittragen?
    Das nächste Problem ist folgendes, beim Kauf der Eigentumswohnung hat mir der Verkäufer verschwiegen dass es Pfusch an der Außenwand gibt und dadurch die Außenwände des Kellers seit jetzt mehr als 2 Jahren oder länger nass sind. Die Kellerräume gehören dem Verwalter, der auch gleichzeitig einer der Wohnungseigentümer ist. Er hat wie es sich erst nach dem Kauf rausgestellt hat, seit 2 Jahren oder länger schon, Heizkörper im Keller stehen, um Schimmel abzuwenden. Nun möchte er das sich alle an die für ihn entstandenen Stromkosten beteiligen und die Sanierung der Außenwände soll von allen Eigentümern getragen werden.
    Meine Frage dazu ist muss ich ich als neuer Eigentümer überhaupt die Kosten dafür übernehmen, schließlich habe ich dies erst nach dem Kauf erfahren.
    Die Reparatur des Gartenzauns und die Sanierung der Außenwände wurden erst im Oktober 2016 bei der Eigentümerversammelung 1 zu 3 beschlossen.
    Ich war gegen diese Entscheidung.
    Danke schonmal im Voraus
    Mit Freundlichen Grüßen
    Dean

    Antworten
    • Hallo Dean,
      die MEA müssen nicht zwangsläufig mit der Wohnfläche übereinstimmen. Auch kann es durchaus sein, dass Sie sich am Zaun beteiligen müssen – sofern hier nicht der Nutzer des Gartens zur Instandhaltung verpflichtet wurde. Wer soll die Kellerabdichtung bezahlen, wenn nicht alle aktuellen Eigentümer? Bitte lassen Sie sich im Zweifel zu Ihren Fragen rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  113. Hallo.
    In der Mietwohnung meiner Mutter (83 Jahre alt) gibt es einen Rohrbruch, den der Vermieter demnächst reparieren lassen möchte. Deswegen müsste die Wand im Wohnzimmer aufgemacht werden. Da meine Mutter auf Fremdhilfe angewiesen ist (ich lebe weit weg), wollte ich fragen, ob der Vermieter in so einem Fall auch die Kosten für eine Putzhilfe übernehmen muss. Meine Mutter ist übrigens nicht Verursacher des Schadens, sondern Materialermüdung.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    C.

    Antworten
  114. Hallo Herr Hundt,
    Erst einmal – tolle Seite und bewundernswertes Engagement zu allen Seiten. Ich habe ein Riessenproblem und hoffe sie können mir mit einer Vorabinfo helfen, da ich ‚am Rad drehe‘ – Folgender Sachverhalt: Am 23. Januar hat der Wasserversorger hier in der ganzen Strasse urplötzlich und ohne Ankündigung das Wasser abgedreht, warum ist unbekannt, wahrscheinlich ein Wasserrohbruch irgendwo. Als das geschah, habe ich gerade das Wasser in der Spüle laufen lassen, gewartet bis es warm rauskommt (dauert immer etwas) Auf einmal – Spotz, röchel….nichts kam mehr raus. Ich habe dann sämtliche Hähne und die Dusche auf- und gleich wieder abgedreht, aber den Hahn der lief habe ich vergessen zuzudrehen, ich nehme an, weil dem nicht unmittelbar ein Aufdrehen vorging, also das Auf und Zudrehen nicht intuitiv und automatisch geschah. Dann bin ich aus dem Haus auf eine Weihnachtsfeier. Als ich nachts um 4 nach Hause kam, hatte die Feuerwehr die Tür aufgebrochen und das Wasser stand 5cm hoch in der Küche – Das Wasser war während meiner Abwesenheit wieder angestellt worden, der vergessene Hahn in der Küche ging los und da Geschirr das ich spülen wollte teilweise den Abfluss verstopfte, kam es zum Überlauf und zum Wasserschaden in der Wohnung unter mir. Ich habe keine Haftpflicht – Frage: Kann man mir GROBE Fahrlässigkeit vorwerfen?, schliesslich war der Wasserstop nicht angekündigt, der Hahn lief schon 2 Minuten, so das man, wenn das Wasser dann 2h nicht kommt, doch nachvollziehbar ist, warum man vergessen hat diesen zuzudrehen..Vielen Dank für ihre Antwort!

    Antworten
  115. Hallo Herr Hundt,
    nach unserem Umzug haben wir unsere Waschmaschine ordnungsgemäß am Zu- und Ablaufsiphon angeschlossen.
    Bis zum Abpumpen hat alles funktioniert, danach zeigte unsere alte Waschmaschine an, dass das Abpumpen nicht möglich ist.
    Da alles von den Anschlüssen gepasst hat, haben wir es noch 2 mal probiert, mit der Folge, dass wir immer händisch abgepumpt haben. Da sie nicht mehr das neueste Modell war, haben wir uns gedacht, sie hat einen Transportschaden genommen, und haben uns am nächsten Tag eine neue gekauft.
    Alles nach Bedienungsanleitung angeschlossen und die Probereinigung durchgeführt, wieder anscheinend bis zum Abpumpen und wir haben schon unseren ersten Wasseraustritt in der neuen Wohnung gehabt.
    Wir dachten, dass die Waschmaschine einen Schaden hat und haben bei der Firma eine neue urgiert und haben diese auch bekommen.
    Wieder das gleiche Spielchen, wieder ist Wasser ausgetreten.
    Heute, am Morgen danach, habe ich den Installateur angerufen und dieser hat mich gefragt, ob ich die Verschlusskappe entfernt habe.
    Da ich von einer Verschlusskappe nichts wusste, war es klar, dass diese noch drinnen war (angeblich um eine Geruchsentwicklung in der „arbeitsfreien“ Zeit zu verhindern).
    Jetzt pumpt sie ab, aber wahrscheinlich wäre unsere alte Waschmaschine auch noch gegangen.
    Nun meine Frage:
    Muss der Installateur uns dies mitteilen bzw. wenn ja, kann ich irgendwie gegen ihn vorgehen bzgl des falschen Neukaufs der Waschmaschine, der ja nur passiert ist, weil ich die für mich unbekannte Verschlusskappe nicht entfernt habe.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Michael P

    Antworten
    • Hallo Michael,
      danke für Ihren Beitrag. Ich bin leider kein Installateur und frage mich, wie der Anschluss trotz einer Verschlusskappe möglich war. Sie haben geschrieben, das alles korrekt angeschlossen wurde. Das war aber offensichtlich nicht der Fall (Dafür gibt es ja Installateure). Lassen Sie sich rechtlich beraten, ob Sie jemand anderes für den verursachten Schaden verantwortlich machen können – ich kann Ihnen da leider nicht helfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  116. Hallo!
    Ich besitze ein 2-Familienhaus. Ich wohne im Erdgeschoss und die erste Etage habe ich vermietet. Vor 4 Wochen waren meine Decken und Wände im Bad, Büro und Flur komplett durchnässt. Eine Ortungsfirma hat die Schadenursache auch schnell ausgemacht. Eine mangelhafte Dichtungsfuge meiner Mieterin aus der ersten Etage soll die Ursache sein.
    Hätte meine Mieterin mich auf den Mangel hinweisen müssen? Oder habe ich in einem bestimmten Zeitraum solche Dinge zu überprüfen?
    Kann sich meine Versicherung gegebenenfalls das Geld von meiner Mieterin wieder holen?
    Danke für die Hilfe!
    Gruß Michael

    Antworten
  117. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen zur Miete und am 14.1. um 14 Uhr für nahezu 24 Stunden hatten wir im gesamten Wohnblock/Straße kein Wasser mehr. Am 15.1. morgens gab es immer noch kein Wasser und wir waren für 6 Stunden bis ca. 15:30 Uhr außer Haus. Als wir wieder nach Hause gekommen sind, war endlich nach 24 Stunden wieder Wasser da und wir bemerkten, dass einer der Wasserhähne im Bad nicht richtig geschlossen war (an unseren Armaturen kann man nicht erkennen ob nun auf oder zu gedreht ist, zumindest nicht wenn kein Wasser da ist) und das Wasser verursachte einen Wasserschaden an dem Unterschrank des Waschbeckens, der zur Mietsache gehört. Können wir den Schaden bei unserer Haftpflichtversicherung melden und wie stehen die Chancen?

    Antworten
  118. Hallo,
    wir wohnen seit 2 Jahren zur Miete in einem Haus mit 2 Parteien.
    Gestern hat unser Vermieter bei uns und unserem Nachbarn angerufen und gesagt, er habe eine Nachzahlung für Wasser und Abwasser von insgesamt knapp 5.000€ erhalten. Wir waren geschockt, weil wir nicht wussten wie es zu dieser Summe kommen kann. Unser Nachbar von obendrüber meinte jedoch, dass er vor einigen Wochen in einem Kellerraum (welcher von keinen benutzt wird) bemerkt hat, dass die Wasserzisterne überläuft und das ganze Wasser einfach in den Abfluss läuft. Er habe unseren Vermieter informiert und dieser war dann auch vor Ort und hat das Problem gesehen, jedoch bis gestern die Abrechnung kam, nichts unternommen. Der Handwerker sagte uns jetzt, das müsste schon beinahe ein dreiviertel Jahr bis Jahr überlaufen, um auf die Höhe der Nachzahlung zu kommen… Nun meinte unser Vermieter, dass wir für die Nachzahlung aufkommen müssten, da es unsere Schuld sei, dass wir das Problem nicht eher bemerkt haben. Hat er mit dieser Aussage recht, oder ist nicht er dafür verantwortlich, dass die Rohre kontrolliert werden und solche Schäden vermieden werden?
    Wer muss nun für die 5.000€ Nachzahlung aufkommen?
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Sonja,
      die Instandhaltung (und die entsprechende regelmäßige Überprüfung) des Hauses obliegt dem Vermieter und nicht den Mietern. Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  119. Hallo Herr Hundt,
    Ich habe folgendes Problem.
    Ich hatte am 04.01.2017 meine Hausübergabe von meinem alten Mietshaus an meinen Vermieter. Gestern habe ich einen Brief bekommen in dem stand, das am 10.01.2017 ein Rohr geplatzt ist und dadurch Feuchtigkeit in das Nachbarhaus getreten ist. Mein Ex-Vermieter gibt jetzt mir die Schuld, weil ich das Wasser zum Gartenwasserhahn (an der Leitung ist der Schaden wohl entstanden) bei Auszug nicht abgedreht habe. Als wir noch dort wohnten hatten wir keinen einzigen Tag Minusgrade.
    Ist der Vermieter nicht in der Pflicht, bei Hausübergabe zu prüfen ob die Leitungen abgestellt sind? Muss meine Versicherung jetzt für den Schaden aufkommen?
    MfG

    Antworten
    • Hallo Kevin,
      ich kann Ihren Einzelfall leider nicht bewerten. Beide Standpunkte lassen sich gut vertreten. Im Zweifel sollten Sie sich den Rat eines Anwalts einholen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  120. Hallo Herr Hundt,
    ich habe folgendes: Ich wohne in einem Reihenhaus (Eigentum). Zum Nachbarn (Mieter) hin habe ich feuchte Wände. Vom Erdgeschoß bis zur 1. Etage bis unter die Decke. Hinter Dieser Wand sind Leitungen des Nachbarn. Eine Sanitärfima hat auch bereits die Leckage entdeckt. Diesbezüglich habe ich mich mit meiner Gebäudeversicherung in Verbindung gesetzt, zwecks Beratung wie ich mich verhalten soll ( Schadenregulierung) Der Kundenberater sagte mir, daß nicht die Versicherung des Vermieters meinen Schaden übernimmt, sondern ich einen Schaden meiner Gebäudeversicherung melden muss. Denn der Nachbar kann nichts dafür, daß bei Ihm ein Rohr undicht ist. Kann das so richtig sein? Ich dachte, das hier der Verursacher haftet?
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Grüße

    Antworten
  121. Hallo Herr Hundt !
    Im Oktober 2016 bemerkte ich durch Zufall eine feuchte Wand in der Küche über Eck ca 75 cm Höhe. Ich habe darauf die Tapeten an der Stelle entfernt und den Vermieter angerufen der auch sofort kam und Fotos machte und meinte das Wasser wäre wohl im dahinterliegenden Gäste Wc durch ein Loch im Boden zum Abschluss der Wand beim aufwischen gelangt. Wir sollten erstmal beobachten. In der Zeit danach haben wir die Toilette sowie das Pisuar nicht benutzt und die Wand trocknete tatsächlich ab. Durch Zufall bemerkte ich aber dann vor ca 3 Wochen dass unter dem Pisuar abgelegte Schmutzwäsche völlig durchnässt war. Daraufhin haben wir die Wandspülung des Pisuars abgenommen und gesehen dass der Druckregler undicht war und stark getropft hat, was wohl zur nassen Wand geführt hat. Der Schaden liegt jetzt eher weniger in der nassen Wand da es sich um kein arg so grosses Stück handelt welches renoviert werden muss . Sondern habe ich Angst vor der nächsten Abrechnung. Kann ich den eventuell entstandenen Mehrverbrauch irgendeiner Versicherung melden? Der Wasserschaden als solches wurde ja gemeldet und nachweislich liegt der Verbrauch von Wasser bei exakt 85-90 m3 in den letzten 6 Jahren. Ein Mehrvebrauch würde sich meiner Meinung nach deutlich aus der defekten Dichtung ergeben.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Antworten
    • Hallo Frau Stumm,
      ich würde eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, dass dieser im Rahmen der Schadenbehebung auch für einen merklichen Mehrverbrauch aufkommt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  122. Hallo Herr Hundt!
    Meine Nachbarin unter mir , machte mich aufmerksam, dass bei mir irgendwo ein Wasserschaden ist, da ihre Decke nass geworden ist. Ich bin erst seid kurzem Eigentümerin dieser Wohnung. Ich hatte noch Unterlagen vom Voreigentümer und so bestellte ich die Firma ein, die damals die Badewanne und alle Anschlüsse installiert hatte ein,um die Ursache für den Wasserschaden zu finden und zu beheben. Diese Firma stellte fest, dass der Rohrtrenner, der in der Badezimmerwand war, defekt sei. Somit wurde ein neuer bestellt und installiert. Immer wieder fragte ich die Nachbarin, ob irgendwelche neue Schäden aufgetreten seien, sie verneinte dies.
    Wochen später entecke ich, dass die Schlafzimmerwand, die an die Badezimmerwand angrenzt nach wie vor feucht ist und mit großem Schrecken, dass sich außerdem der Parkettboden im Schlafzimmer hochgewölpt hat. Daraufhin bestellte ich dieselbe Firma ein, um den Schaden, der nun noch größer geworden ist, endgültig zu beheben. Nachdem diese den Schaden nicht ausfindig machen konnte und bereits ein großes Loch in der Schlafzimmerwand gemacht hatte, dabei sogar eine Stromleitung beschädigt hatte, stellten sie fest, dass der Schaden wohl auf eine undichte Stelle des Grundgehäuses zurückzuführen sei.
    Inzwischen hatte ich versucht über Gebäude und Hausratsversicherung rauszubekommen, wer welchen Schaden übernimmt.
    Schließlich beauftragte die Gebäudeversicherung eine Leckortungsfirma, die eindeutig den Schaden auf diesen Rohrtrenner zurückführt. Die Gebäudeversichrung übernimmt die Kosten der Leckortungsfirma sowie die Trockenlegung.
    Welche Versicherung übernimmt die erneuten Reperaturkosten? Ich möchte auf gar keinen Fall die erstbeauftragte Firma nochmals beauftragen, da kein Vertrauen mehr da ist. Ich habe eine Hausratsversichrung diese sagt, sie komme nur für Möbiliar und allem Beweglichen auf. Welche übernimmt die Kosten für die Reperatur des Parkettbodens? Welche Versicherung muss aufkommen? Gebäude ,- Hausrats oder Haftpflicht?
    Danke Ihnen m Voraus für ihre Antwort!

    Antworten
    • Hallo Vassiliki,
      ich kann Ihnen hier leider nicht sagen, ob und welche Versicherung in der Pflicht ist. Mir ist z.B. auch unbekannt, ob der Schaden am Gemeinschafts- oder Sondereigentum aufgetreten ist. Am Ende gibt es auch Schäden, auf denen der Eigentümer sitzen bleibt. Das sollte man zumindest nicht vergessen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  123. Guten Morgen Herr Hundt,
    Ich bin Mieter einer Dachgeschosswohnung, mit einem relativ kleinen Badezimmer. Dieses Badezimmer hat eine großzügige Badewannen welche auch als „Dusch“ Möglichkeit genutzt werden muss. Da es sich um eine sehr große Badewanne handelt ist es vorgekommen dass bei den Wassermassen, in der Badewanne, und das Gewicht der eigenen Person dazu führte das die Fliesen an der Kante der Badewanne beziehungsweise die Fugen gerissen sind. Da das Fassungsvermögen der Badewanne weit über 250 l Fasst duschen wir mehr als wir baden. Als zwischen Information das komplette Badezimmer ist von Boden bis Decke komplett durch gefliest. Das Wasser läuft aber beim duschen die Fliesenwand herunter in die Badewanne hinein ( Spritzwasser ) Die Haarrisse in den Fliesenfugen sind uns zu Beginn nicht aufgefallen, erst als der Schaden deutlich sichtbar wurde haben wir umgehend unserem Vermieter informiert. Eine Firma begutachtete den Sachverhalt und stellte fest dass die Wand komplett nass ist , mit Angrenzung an den Nebenraum, sowie Wasserschaden an der Decke der darunter liegenden Wohnung. Weiter wurde festgestellt dass die Fliesen ohne Wasserschutz direkt auf die Wand geklebt worden sind, sprich zwischen Gebäude Wand und Fliese befindet sich kein Wasser Schutzschicht.
    Es stehen daher umfassende Renovierungsarbeiten, Ausbesserungsarbeiten an. Mein Vermieter meinte er hätte keine Versicherung welche diesen Schaden bezahlen würde. Daher tritt bei mir die Sorge auf das die Ausbesserungsarbeiten nur ausreichend getätigt werden ( um Kosten einzusparen ) und auch darunter die optische Wirkung des wirklich schöne Badezimmers leiden wird .
    Meine Frage: trage ich eine Teilschuld ? Kann ich gegebenenfalls bei meiner Haftpflicht oder Hausratsversicherung über den Schaden informieren ?
    In wie weit darf der Vermieter Veränderung am Badezimmer vornehmen? Es ist geplant die große Eckbadewanne komplett zu entfernen und gegen eine Dusche auszutauschen.
    Es muss für circa zwei Wochen eine Trocknungsmaschine betrieben werden eingesetzt werden. Wer zahlt die Stromkosten die dadurch entstehen ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Kai Bajda

    Antworten
    • Hallo Kai,
      warum sollte Sie bei einem baulichen Mangel eine Mitschuld treffen? Der Vermieter muss den ordnungsgemäßen Zustand wieder herstellen – also eine Badewanne. Sollte das aus baulichen Gründen nicht mehr möglich sein, ist ggf. der Wohnwert gemindert.
      Die Kosten der Renovierung trägt der Vermieter, inkl. Stromverbrauch für die Trocknung.
      Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  124. Wir hatten erst neulich an einem Sonntag einen Wasserschaden. Um ehrlich zu sein, war es mir in dem Moment nicht wichtig wer den Schaden übernimmt, sondern den Schaden so schnell wie möglich zu beseitigen. Ein Bekannter, der einen ähnlichen Vorfall hatte, konnte uns einen Abfluss Notdienst empfehlen.

    Antworten
  125. Guten Tag,
    Ich habe einen Schaden an meinem Mobilar verursacht durch einen defekten Abfluss am Balkon des Mieters über mir. Dabei kam es bei einem Dauerregen zu einem Wasserschaden – das Wasser tropfte in mein Zimmer und es bildete sich sogar eine Wasserblase unter der Tapete. Dadurch wurde meine neue Matratze komplett durchtränkt und sieht nun natürlich alles andere als gut aus.
    Meine Hausrat kommt für den Schaden nicht auf, da es sich dabei um einen Schaden am Gebäude handelt, der diesen Sachschaden verursachte.
    Meine Hausverwaltung behauptet nun, meine Hausrat müsse das zahlen und stellt sich tot. Problem: Mietminderung kann ich nicht mehr angehen, da ich Ende April ausziehen werde und die Miete bereits überwiesen ist.
    Was kann ich tun, um der Verwaltung Beine zu machen? Mir scheinen die Hände gebunden 🙁

    Antworten
  126. Hallo Dennis,
    danke für diese tolle Seite.
    Vielleicht kannst du mir deine Sicht schildern:
    Wir hatten vor einigen Wochen einen Wasserrohrbruch im Heizungskeller. Den Austritt haben wir recht schnell gemerkt. Jedoch sind wir in einem Reihenmittelhaus wohnhaft und das Wasser hat sich auch zu den Nachbarn ausgebreitet (gemeinsame Bodenplatte). Bei uns und bei den Nachbarn musste eine technische Trockung durchgefürhrt werden. Beides wurde von den jeweiligen Gebäudeversicherungen gezahlt. Nun kommt die Versicherung meines Nachbarn zu mir und möchte sich das Geld zurückholen.
    Nun ging ich davon aus, dass meine Haftpflicht zahlt – Schaden habe ich bereits gemeldt. Jedoch habe ich nun gehört (im Bekanntenkreis) dass in diesem Fall die Haftpflicht nicht zahlen wird, weil ich nicht schuld bin. Es war ja nicht meine Schuld, dass das Rohr geplatzt ist. Wenn ich z.B. eine Rohrleitung angebohrt hätte, würde es anders ausssehen. Auch war das Rohr augenscheinlich ok – man konnte den Schaden nicht vorhersehen.
    Stimmt das? Müsste ich dann privat haften?
    Danke und Gruss
    Felix

    Antworten
  127. Hallo Herr Hundt ,
    wir haben folgendes Problem : in unserem Badezimmer war eine Wasserleitung im Boden (Wasserversorgung der Badewanne) undicht . Es ist zwar kein großer Schaden entstanden , jedoch mußte bei uns , der Boden und teiweise auch die Wände aufgeschlagen werden , um das Leck zu orten. Nun meine Frage . der Hausmeister wies mich darauf hin , das dies kein Schaden an dem Allgemeineigentum sei und ich für die Kosten selbst aufkommen muss. Die Gebäudehaftpflicht würde ledigtlich für die Hauptstränge in den Versorgungsschächten haften. Alles was davon abgehe unterliegt der Haftung des Eigentümers.Wir bewohnen ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen. Die Hausratversicherung teilte mit mit , das sie nur für Inventar haften , aber nicht für derartige Reparaturen.
    Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichem Gruß
    Christopher Braun

    Antworten
    • Hallo Herr Braun,
      den Schaden am Sondereigentum trägt im Zweifel der Wohnungseigentümer. Wenn Ihnen die Wanne überläuft und Ihr verklebtes Parket beschädigt wird, zahlen Sie diesen Schaden auch selbst. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf zu Ihrem Einzelfall rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  128. Hallo Herr Hundt
    ich habe ein Problem mit unserer Hausverwaltung, die uns nicht richtig unterstützt.
    Infos:
    – Letztes Jahr im Sommer (27.7) hat es sehr stark geregnet
    – Die Wohnung über uns hat in der Wohnung eine Art Garten (vier Wände aber kein Dach)
    – Dort hat es reingeregnet und das Wasser ist nicht richtig abgelaufen
    – Wasser hat sich angestaut und ist durch den Boden, durch unsere Decke in den Flur gelaufen
    – Dabei sind Sachen von uns kaputt gegangen: Schuhe, Jacken, Hochzeitsdeko
    – Wir haben diesen Schaden bei unserer Verwaltung gemeldet, sie haben die Schäden an den Wänden und Decke behoben, aber vertrösten uns seit einem Jahr bezüglich der Sachschäden. Immer wieder schreibt sie, dass sie es sich anschaut und dann passiert einfach nichts
    – Wir haben unserer Hausratsversicherung geschrieben und die haben geschrieben, dass sie nicht dafür zuständig sind
    Frage: Welche Versicherung ist dafür zuständig, die Schäden für unsere Sachen zu bezahlen? Ist es rechtens, dass die Verwaltung einfach nicht reagiert und uns immer wieder vertröstet?
    Vielen Dank für die Hilfe!!
    Beste Grüße

    Antworten
  129. Ich bewohne eine 4-Zimmer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Nach einer Reparatur an der Heizungsanlage des Hauses, trat in meinem Wohnzimmer über das dortige Ventil Wasser aus. Da ich nicht zu Hause war, wurde der Wohnzimmerboden durch das auslaufende Heizungswasser – Laminat – beschädigt. Das Laminat wurde von mir, im Rahmen einer Eigenrenovierung verlegt. Das Laminat ist somit mein Eigentum. Nun behauptet der Vermieter, dass seine Versicherung nicht haften muss. Vielmehr solle ich selber den Schaden übernehmen oder es meiner Hausratversicherung melden, da der Boden mein Eigentum sei. Das widerspricht meinem Gerechtigkeitssinn, da Verursacher der Vermieter im Rahmen einer Heizungsanlagenreparatur war. Hat dessen Versicherung mit der Aussage etwa Recht, dass meine Versicherung dafür aufkommen müsste????

    Antworten
  130. Hallo,
    nach einem Siphon Schaden an der Badewanne ist unbemerkt ein Sachschaden in dem darunter liegenden Keller durch das Wasser entstanden. Der Geschädigte möchte nun das ich diese Kosten übernehme. Eigentlich besteht seitens meines Vermieters eine Gebäudehaftpflichtversicherung.
    Jedoch sagte mir dieser, ein sogenannter Folgeschaden wäre in seiner Versicherung nicht abgesichert.
    Nun möchte man die Kosten für den entstandenen Sachschaden im darunterliegenden Keller auf mich abwälzen.
    Kann das wirklich richtig sein?
    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

    Antworten
  131. Hallo. Ich habe der Hausverwaltung einen Wasserschaden am Montag gemeldet. Erst am Freitag ist einer gekommen um zu schauen. Dann wurde mir mitgeteilt, das es sich um eine innenliegende Regenrinne handelt. Leider sei der Handwerker im Urlaub. Es dauerte dann 2 Wochen wo mit der Kamera geschaut wurde. Wo festgestellt wurde, das, das Rohr porös ist. Es wurde ein bautrockner aufgestellt. Ohne das der schaden behoben wurde. Ich rief die Versicherung an. Nach 2 Wochen. In der dritten Woche wurde das oberflächlich abgedeckt. In der 4 ten Woche kam jetzt der Handwerker der das Rohr repariert hat. Bautrockner muss noch weiter 2 Wochen laufen. Ich leide unter Migräne und halte es nicht mehr aus. Hätte der Bauverwalter nicht schneller reagieren müssen? Kann ich Schadensersatz verlangen? Es hat in der Zwischenzeit viel geregnet. Vielen Grüße Heike Simon

    Antworten
  132. Hallo Herr Hundt,
    ich habe folgendes Problem:
    Im Mai ist es zu einem Wasserschaden gekommen. Ursache war die Toilettenspülung, die durch einen Defekt nicht mehr aufhörte zu spülen. Zudem muss die Toilette wohl leicht verstopft gewesen sein (was mir allerdings nicht bekannt war und nicht aufgefallen ist). Als ich abends nach Hause kam, stand das ganze Erdgeschoss unter Wasser. Die Behebung des Wasserschadens, Renovierung usw. hat die Gebäudeversicherung meiner Vermieter übernommen. Allerdings lehnt die Versicherung eine Mietminderung ab, obwohl ich die Wohnung von Ende Mai bis jetzt kaum nutzen konnte, von wohnen kann gar keine Rede sein. Die Versicherung ist aber der Meinung, dass hier Eigenverschulden vorliegt. Kann das so richtig sein? Immerhin ist mir die Verstopfung der Toilette nicht einmal aufgefallen und die Toilettenspülung funktionierte sonst einwandfrei.
    Vielen Dank im Voraus.
    Sarah

    Antworten
  133. Hallo Herr Hundt,
    wir stehen seit heute vor folgendem Problem:
    Wir wohnen zur Miete in einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft.Im Waschkeller ist an dem benachbarten Anschluss heute der Wasseranschluss rausgebrochen (ohne Fremdverschulden, laut Sanitär-Notdients war diese porös), unsere Waschmaschine und unser Trockner wurden mit vollem Wasserdruck ca. 20 Minuten lang „geduscht“. Wir gehen davon aus dass die Geräte nun einen Schaden haben. Sollte dem so sein wer muss für diesen Schaden aufkommen:
    – Die Eigentümergemeinschaft (laut Hausverwalter nicht, da der Schaden nicht absehbar war)
    – Unser Vermieter
    – Der Mieter zu dem der Wasseranschluss seiner Waschmaschine gehört (also über seine Haftpflicht)
    – Der Vermieter dieses Mieters
    – Wir selbst?
    Vielen Dank schonmal für eine Antwort.
    Viele Grüße
    Andreas Lechner

    Antworten
  134. Guten Tag
    Folgender Fall liegt bei uns vor:
    Eine tropfende, sehr alte Therme (die ich schon vor einigen Jahren bat, auszuwechseln, aber die Vermieterin stellte sich stur) hat im rückseitigen Zimmer, durch das in der Ritze einsickernde Wasser einen Schimmelschaden von ca 1 Quadratmeter verursacht. Die Küche, in der die Therme hängt, ist sehr klein, und so musste ich unter die Therme einen Kühlschrank stellen. Dadurch wurde der Schaden von uns nicht gleich bemerkt. Die Therme wurde von uns im März 2017 einer Wartung von einem Fachbetrieb unterzogen.
    Wer kommt für den Schaden auf? Habe ich mich mitschuldig gemacht, da ich das Tropfen nicht bemerkt habe?
    Mit freundlichen Grüßen
    Katharina Doering

    Antworten
  135. Guten Abend,
    ich habe eine Wohnung vermietet in der jetzt ein Wasserschaden aufgetreten ist von der Wohnung darüber! Die Dichtung vom Klo soll schuld sein . Also Verschulden des Mieters über meiner Wohnung richtig? Der verweist mich aber an seinen Vermieter und sagt es hat mit der ganzen Sache nichts zu tun! Was soll ich nun tun? Meiner Versicherung bescheidsagen und die holen sich das Geld zurück?

    Antworten
  136. Guten Tag,
    in unserer vermieteten Eigentumswohnung kam es durch Wasseraustritt aus einem Toilettenspülkasten (defektes Dichtung am Verbindungsrohr zwischen Spülkasten und Toilette) zu einem Wasserschaden an der darunter gelegenen Wohnung. Nun fordert der Anwalt des Eigentümers für die Sanierungsarbeiten einen Schadenersatz in Höhe von knapp € 4.000,00 . Obwohl die Hausverwaltung über den Wasseraustritt informiert war, hat Sie nichts unternommen. Erst als widerholt Wasser in die untere Wohnung lief, hat uns die Hausverwaltung informiert. Da wir den Mieter nicht erreichen konnten, haben wir eine einstweilige Verfügung erwirkt und die Wohnung öffnen lassen. Der Mieter war beruflich im Ausland. Der Hausmeister hat den Schaden repariert und uns die Rechnung geschickt. Diese haben wir auch bezahlt. Laut Anwalt des Eigentümers der unteren Wohnung (in der der Schaden entstanden ist) will die Gebäudeversicherung den Schaden jedoch nicht regulieren. Bleiben die Kosten nun an uns als Eigentümer hängen?
    Anzumerken ist, das unserem Mieter dieser Umstand (Wasseraustritt aus dem Toilettenkasten und Rohr zur Toilette) bekannt war, er hat jedoch weder uns noch die Hausverwaltung informiert. Beschwert sich jedoch über die Nachzahlung aufgrund des enormen Wasserverbrauches.
    Welche Regulierungsmöglichkeiten gibt es?
    Freue mich über eine schnele Antwort, da der Anwalt Klage angedroht hat wenn nicht binnen 10 Tagen bezahlt wird.

    Antworten
    • Hallo Claudia,
      im Zweifel verpflichte Sie das Eigentum zur Schadensregulierung. Wo Sie sich die Zahlung ggf. wiederholen, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  137. Hallo,
    durch undichtes Silikon in der Dusche entstand ein Wasserschaden in unserer Wohnung. Nach langem hin und her, Anschuldigungen vom Vermieter wir wären Schuld, einer Begutachtung durch einen Gutachter, zahlt die Versicherung des Vermieters.
    Die zum Kinderzimmer gelegene Wand ist durchnässt.
    Die Tapeten wurden abgerissen, weil darunter Schimmel war. Der Schimmel wird in den nächsten Tagen fachmännisch beseitigt.
    Der Vermieter hat uns neue Tapeten gekauft, „wir sollen die selbst dran machen“.
    In 3 Wochen ziehen wir eh aus. Müssen wir die Wand noch tapezieren?
    Und Material (Kleister, Quasi etc.) kaufen?

    Antworten
  138. Guten Tag zusammen,
    folgendes Problem:
    In meiner Mietswohnung ist ein Wasserschaden entstanden, der auf die Wohnungswände der Nachbarin unter mir übergegangen ist..
    In meiner Küche ist unter der Spüle die Kaltwasserleitung zum Spülbecken hin (Wasserhahn) kaputt gegangen. Porös, brüchig geworden, einfach das zeitlich gesegnet, sodass die Wohl schon unbemerkt Tagelang intensiv gegen die Wand unter der Spüle tropfte.
    Der Schaden bei mir in der Küche ist gering, der bei meiner Nachbarin aber um einiges grösser.
    Das Wasser hat an ihren Küchenwänden unter mir deutlich Spurenhinterlassen.
    Meine Hausratversicherung gab an, nicht für den Schaden aufkommen zu müssen, da der Schaden ja nicht direkt meine Wohnung betreffen würde.
    Die Hausratsversicherung meine Nachbarin gab an, für Schäden an den Wänden wären Sie nicht verantwortlich,
    die müsste die Gebäudeversicherung des Vermieters übernehmen.
    Die Gebäudeversicherung sagt, dass Sie für den Belag an den Wänden nicht zuständig seien.
    Den Schaden müsste man über meine Haftpflichtversicherung regulieren lassen.
    Wer kennt die Rechtslage oder hat schon mal ein ähnliches Problem gehabt?
    Gruß,
    Dietmar

    Antworten
  139. Guten Tag,
    habe eine Vermietete Wohnung, wo es vor kurzem im Keller ein Wasserschaden gab.
    Es ist Regenwasser durch die Wände/Fassade in den Keller eingedrungen und somit war auch der Kellerraum meines Mieters unterwasser. Im Kellerraum hat mein Mieter unteranderem eine Wohnungstüre ( die von der Küche ) verwahrt weil er diese nicht benötigt.
    Nun ist diese Türe durch das Wasser beschädigt bzw. unbrauchbar weil das Holz nass geworden ist dadurch schimmelt und aufquillt.
    Die Verwaltung sagt die Wohngebäude Versicherung zahlt in diesem Fall nicht weil es sich nicht um ein Rohrbruch oder ähnliches Handelt sondern um Regenwasser die durch die Fassade eindringt.
    Auch die Hausrat des Mieters möchte den Schaden nicht begleichen und lehnt ab !
    Meiner Meinung nach ist der Mieter für Sachen die zur Wohnungseinrichtung gehören verantwortlich wenn er diese aus der Wohnung entnimmt und im Keller verwahrt und diese dann warum auch immer beschädigt oder abhanden kommen.Die Türe gehört in die Wohnung und nicht in den Keller !
    Das ist aber nun meine eigene Meinung, ich würde gerne wissen wer rechtlich gesehen den Schaden nun bezahlen muss ?
    Bitte um Hilfe bzw. genaue Antwort !
    danke

    Antworten
  140. Hallo, wohne zur Miete und habe jetzt einen Wasserschaden an meiner Terrassentür rechts und links festgestellt das bis innen ins Wohnzimmer ausschlägt. Zur Behebung müsste meine Terrasse die mit Holz belegt ist raus um an die defekten stellen zu kommen. Muss der Vermieter die Terrasse wieder in den Urzustand zurück versetzen??
    Bitte um Antwort. Vielen Dank

    Antworten
  141. Hallo Herr Hundt,
    Im Juni 2016 schlug ein Blitz in den Dachstuhl des Hauses wo ich seit 29 Jahren Geschäftsräume angemietet hatte. Das Haus war ewig still gelegt. Meine Sachinhalt kam für Möbel usw. auf die durchs Löschwasser beschädigt waren. Nur der vordere Verkaufsbereich war betroffen. Meine Sachinhaltsversicherung- VS befand sich beim gleichen Anbieter wie die Gebäude- VS meines Vermieters. In der Vergangenheit hatte ich mehrere Gebäudewasserschäden überstanden und einen kleinen Schmorrbrand der wirklich in unserem Geschäft geschah. Jedesmal wurden die Malerarbeiten über die Gebäude-VS reguliert, was mich ärgerte weil der Maler meines Vermieters nicht so…. Genauso nach dem Blitzeinschlag hatte der Sachverständige meiner Sachinhalt gesagt die Malerarbeiten werden von der GebäudeVS übernommen. Mein Sachschaden war ziemlich genau abgerechnet und geschlossen. Nun möchte mein Vermieter das ich für die Malerarbeiten aufkomme. Welche VS wäre denn nun für Malerarbeiten in meinem Gewerbemietraum nach Blitzeinschlag verantwortlich?
    Vielen Dank im Vorraus!

    Antworten
  142. Hallo Herr Hundt,
    ich wende mich mit meiner Frage an Sie und hoffe, Sie können mir helfen.
    wir waren bis letzten Mittwoch im Urlaub. Bei unserer Rückkehr stellten wir fest, dass kein Wasser in unserer Wohnung zur Verfügung stand. Ich habe direkt unseren Vermieter informiert. Es war uns und auch dem Vermieter relativ klar, dass die Leitung eingefroren sein muss.
    Da der Vermieter direkt nebenan wohnt, stellte er uns eimerweise kaltes Wasser und gelegentlich seine Dusche zur Verfügung.
    Am Samstag dann, es wurde draußen wärmer, taute anscheinend das Rohr und es kam zur Rohrbruch. Wasser strömte massiv aus der Decke. Der betroffene Bereich ist nur der Eingangsbereich zur Wohnung, sonst ist nichts betroffen. Der Vermieter wurde unmittelbar informiert und half auch mit, den Bereich trocken zu legen.
    Am Montag kam eine vom Vermieter beauftragte Sanitärfirma, die die Wasserversorgung wieder herstellte. Im Anschluss folgen nun weitere Instandsetzungsmaßnahmen, wie Erneuerung der Decken (Trockenbau). etc. Im Zuge dessen muss allerdings auch die Heizung inkl. Wasserversorgung für ca. 4-5 Tage stillgelegt werden.
    Darüber wurden wir vom Vermieter gestern informiert. Er schlug vor, dass wir für diese Zeit in ein Hotel ziehen und meinte, die Kosten dafür trage unsere Hausratversicherung.
    Mir stellen sich nun folgende Fragen:
    – übernimmt die Hausratversicherung die Hotelkosten?
    – können wir die Miete mindern, wenn ja, auch für die Tage, als die Leitung noch gefroren war, obwohl uns Wasser in Eimern und eine Dusche beim Vermieter zuhause zur Verfügung stand?
    – wer erstattet uns Nebenkosten wie erhöhter Stromverbrauch aufgrund der Trocknungsgeräte etc.?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Hallo Mark,
      ich wüsste nicht, was die Hausratversicherung mit der Unterbringung in einem Hotel zu tun hat. Bei einem Mangel (Eimerwasser ist nicht Wasser aus dem Wasserhahn) haben Sie i.d.R. das Recht zur Mietminderung. Die Kosten für die Instandsetzung trägt der Vermieter. Dazu zählt z.B. auch der erhöhte Stromverbrauch.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  143. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe vor ca. 1 1/2 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und zum Großteil die Wohnung selbst renoviert. Dabei habe ich eine neue Dusche selbst angebracht. Nun stellte sich fest, dass die Mieterin unter mir eine feuchte Decke unter meinem Bad hat. Nachdem eine Leckortungsfirma beauftragt wurde, wurde festgestellt, dass sich das Siphon etwas gelockert hat und sich mit der Zeit Wasser unter der Duschwanne gesammelt hat, welches die Feuchtigkeit an der Decke meiner Nachbarin verursacht hat. Zudem hatte ich die Duschwanne auf ein Styroporträger gelegt, was wohl nicht die stabilste Lösung ist und durch das Gewicht wohl auch die Silikonfuge beeinträchtigt war. Die Hausverwaltung hat sofort gehandelt und eine Trocknungsfirma beauftragt und mir gesagt, dass alles über die Gebäudeversicherung abgewickelt wird. Nun wurde ich von der Versicherung (Gebäudeversicherung) angeschrieben und gefragt, wer die Dusche angebracht hat. Muss ich nun die Kosten für die Trocknung tragen, weil ich die Dusche selbst angebracht habe? Für eine zeitnahe Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    F. Aktas

    Antworten
    • Hallo Herr Aktas,
      die Gebäudeversicherung möchte sicherlich nicht für Ihre handwerklichen Fähigkeiten haften. Der Einbau einer Dusche ist eine klassische Arbeit, die von Sanitär-Unternehmen ausgeführt wird.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  144. Hallo Herr Hundt,
    Ich benötige Ihren Rat.
    Wir wohnen in einem Zwei-Familien-Haus im EG.
    Vorgestern kam es von ca 17-19 Uhr zu massiven Regengüssen (Hamburg-Ost).
    Als wir am Abend die Kellerräume kontrollierten, stellten wir fest, dass in einem Kellerraum das Wasser gut 15cm hoch stand. (In dem Kellerraum würden hauptsächlich Kleidung in Kartons und Elektrogeräte (TV) und einige Möbelstücke gelagert.
    Nachdem wir festgestellt haben, dass das Wasser nicht aus dem Boden kam, sondern ein undichtes Fallrohr Schuld ist, haben wir die Situation mit Bildern dokumentiert und begonnen, das Wasser aus dem Keller zu schippen. Zusätzlich haben wir uns abends noch darum gekümmert, einen Nasssauger zu bekommen, der das restliche Wasser aufnimmt.
    Dies könnte am selben Tag nicht mehr erfolgen, da mein Mann einen Stromschlag durch die Außenbeleuchtung (Kellereingang) bekam und wir somit die Nacht in der Notaufnahme verbrachten.
    Am folgenden Tag kam dann die Verwalterin der Wohnung und schaute sich den Schaden an.
    Sie machte dann auch deutlich, dass wir bzw unsere Hausratversicherung (welche nicht vorhanden ist) für den Schaden an unseren Sachen aufkommen muss u.a. auch deswegen, weil wir den Keller
    A.) Als Stauraum nutzen und
    B.) Die Kartons, der TV etc auf dem Boden standen.
    Nun ist unsere Frage, bleiben wir auf dem Schaden sitzen oder ist der Vermieter haftbar, da die Ursache ein undichtes Fallrohr war?
    Ich wäre Ihnen dankbar für eine Antwort.
    Liebe Grüße Jule

    Antworten
    • Hallo Jule,
      grundsätzlich tritt die Hausratversicherung (sofern vorhanden) bei Wasserschäden am Eigentum des Mieters im Keller ein. Ich kann Ihnen trotzdem nur raten, dass Sie Ihren Einzelfall rechtlich prüfen lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  145. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir hatten 15.Mai 2018 einen Wasserschaden (Mietwohnung, WG mit 3 Hauptmietern). Der Schlauch zwischen Hahn an der Wand und Warmwasser der Spüle in der Küche ist kaputt gegangen. Das Wasser lief ca. 45min. bevor es von den Mietern unter uns bemerkt wurden. Mein Mitbewohner drehte sofort den Hauptwasserhahn ab und das Wasser auf dem Boden wurde aufgewischt. Vermietung, unsere privaten Haftpflichtversicherungen wurden bereits informiert.
    Jetzt unser Problem: die Kommunikation mit der Hausverwaltung ist quasi nicht existent!. Handwerker werden nicht vorangekündigt, sondern melden sich bei meinem MItbewohner, wenn sie schon vor der Tür stehen und erbeten Einlass. Das führt zu Problem 1: Darf die Vermietung einfach unsere Handynummer weitergeben, OHNE unser Einverständnis?
    2 Tage nach dem Wasserschaden wurde ein Lufttrockner aufgestellt, der aufgrund der ohnehin trockenen Luft (kein/ sehr selten Regen) kaum Wasser aus der Luft rausfiltert.
    Dann war vor ca. 3 Wochen ein Gutachter der Firma A da, der meinte Boden muss komplett raus und auch die Wände müssten gemacht werden. Dazu hat er ein Stück Boden und Tapete rausgeschnitten.
    Nun war wieder 2.5 Wochen Ruhe (die Hausverwaltung hat sich nicht gemeldet, bei Anrufen wurden wir immer wieder vertröstet). Jetzt haben wir den zuständigen Mitarbeiter der Hausverwaltung ans telefon bekommen, der meinte es wird noch ein paar Wochen getrocknet und dann neuer Fußboden verlegt.
    das führt mich zu Frage 2: Was passiert mit den Boden-/ Tapetenstücken, die Gutachter der Firma A entfernt hat? müssen wir die wieder anbringen oder macht das eine der Firmen?
    Können wir verlangen, dass wir das Gutachten der Firma A auch schriftlich bekommen (habe damals nur mit dem Guachter geredet, ich hätte es gerne schriftlich).
    Können wir die Miete mindern, auch wenn der Schaden in unserer Wohnung passiert ist? Aufgrund der mangelnden Kommunikation haben wie die Küche direkt leer gemacht (seitdem unbenutztbar), bis uns ein anderer Mitarbeiter der Hausverwaltung sagte, dass das nicht notwendig gewesen wäre…
    Auch wurde uns ein Aushang zum weiteren Verlauf der Bauarbeiten versprochen (vor 2 Wochen). Bis heute gibt es keinen und die Mitarbeiter der Hausverwaltung ignorieren Anfragen diesbezüglich einfach…
    Vielen Dank für Ihre Hilfe, F. Hehler

    Antworten
    • Hallo F. Hehler,
      danke für Ihren Beitrag. Zu vielen Ihrer einzelnen Fragen finden Sie online gute Antworten. Ich kann hier leider nicht so weit ausholen. tut mir Leid.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  146. Hallo Herr Hundt,
    Wir haben vor ca 2 Jahren über eine Baufirma ein Einfamilienhaus bauen lassen. Vor 2 Tagen meinte meine Frau das hinter der Heizungstherme Wasser tropft. Ich habe darauf hin die Heizungsbaufirma informiert die mit für drei Tage später ein Termin gegeben haben. Am Abend musst ich dann feststellen das aus den Tropfen ein „Wasserfall“ geworden war. Ich drehte darauf hin erst einmal über Nacht die Wasserversorgung ab um schlimmeres zu verhindern. Am nächsten morgen hab ich erneut beim Heizungsbauer um schnellere Hilfe gebeten worauf am Mittag ein Monteur kam der eine defekte Dichtung feststellte. Die Therme ist zwei Jahre alt, die Garantie besteht noch und es wurden alle Wartungen eingehalten.
    Jetzt wäre meine Frage wer kommt bei sowas für die kosten des Wasserschadens auf? Von der Baufirma habe ich bereits die Info erhalten ich solle meine Wohngebäudeversicherung informieren. Was ich aber ablehne da der Schaden nicht durch mich bzw höhere Gewalt (Regen, Storm etc.) entstanden ist. Wie sollte ich mich jetzt verhalten?
    Vielen Dank schon jetzt für Hilfe!
    Fam. Wobser

    Antworten
  147. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich hätte gern Ihre Einschädzung zum vorliegenden Sachverhalt erfahren:
    2013 gab es einen Wasserschaden bei uns im Badezimmer. Hervorgerufen durch einen innerwandigen Rohrbruch. Das Haus wurde 1962 erbaut. Rohre in der Wand kann man nicht pflegen. Wir haben die Wohnung erst 1996 gekauft und kennen auch den Rohrverlauf nicht. Zum 01.01.2013 hat der Gebäudeversicherer einen Selbstbehalt für Wasserschäden pro Schaden von 2000 € gefordert. Andernfalls würde die Versicherung aufgekündigt werden. Dieser Vertrag wurde dahingegen geändert. Nun stehen wir mit den 2000 € Selbstbehalt da. Ich kann mich an keine Info oder Abstimmung in der WEG erinnert, die in 2013 von allen vorgenommen wurde. Wenn der Verwalter das alleine entschieden hat, ist dann die Vertragsänderung rechtens? Am 27.8.2018 habe ich dem Verwalter eine frist von 14 Tagen gesetzt, das Abstimmungsprotokoll aus 2012/13 vorzulegen, damit alles seine Ordnung hat. Er hat bis jetzt auf mein Schreiben reagiert und nun ist er für 14 Tage im Urlaub, also über meine Fristsetzung hinaus. Muß ich Ihn nun mahnen und wenn ja wie oft, damit die Sache vor Gericht Bestand hat? Mit dem verwalter kann man nicht reden, er bügelt mich konsequent ab.
    Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe. H. Woltersdorf

    Antworten
  148. Sehr geehrter Herr Hundt,
    am Freitag wurde festgestellt, dass Wasser im Gang des Kellers von der Decke tropft. Der Installateur hat festgestellt, dass diese tropfende Stelle unter unserer Badewanne liegt. Die Fliesen der Badewanne wollte er aber noch nicht wegklopfen, weil noch nicht feststeht welche Versicherung diese Kosten übernimmt.
    Mein Versicherungsvertreter hat heute mitgeteilt, dass meine Haftpflicht zwar einen Teil übernehmen kann – aber die Gebäudeversicherung der Eigentümer muss den Hauptteil tragen. Es handelt sich um eine Eigentumswohnung. Der Hausverwalter meint – der Schaden entstand in meiner Wohnung und deshalb muss meine Versicherung den Schaden bezahlen. Bleibe ich jetzt auf den Kosten sitzen, weil keine der Versicherungen bezahlen will?
    Was meine Sie dazu?
    Viele Grüße
    C.R.

    Antworten
  149. Hallo Herr Hundt,
    im Januar gab es in der Mietwohnung über uns einen Wasserschaden aufgrund von einem übergelaufen Waschbecken. In unserem Wohnzimmer an der Decke sind 2 Wasserflecken mit leichter Beule und im Badezimmer ist ein Wasserfleck. Ansosnten ist nichts beschädigt (keine Möbel oder so).Wir haben es umgehend unseren Vermietern gemeldet. Letzte Woche sagte man uns dann, das der Maler 3 – 4 Tage benötigen wird und wir die beiden Zimmer komplett leer räumen müssen und wir die angrenzende Küche in der Zeit auch nicht benutzen können. Meine Frau ist im vierten Monat schwanger. Können Sie uns vielleicht sagen wer für das leer räumen und einlagern der Möbel etc. verantwortlich ist und für die Kosten aufkommt? Wir haben keinen Platz in den anderen Räumen. Der Maler sagte das die Möbel ja auch in unsere Garage gestellt werden könnten. Ist das rechtlich korrekt? An wen müssen wir uns wenden in solchen Fällen? Die Wohnung ist ja eigentlich in den 3-4 Tagen nicht bewohnbar. Steht uns da ein Ersatz zu? Auch im Hinblick auf die Schwangerschaft und die Farbgerüche und Lösungsmitteln? Vielen Dank im Voraus.
    Freundliche Grüße
    J.S.

    Antworten
  150. Hallo Herr Hundt,
    ich bin total down: ich habe eine kleine Eigentumswohnung vermietet, vor ca. 2 Wochen teilte mit die Mieterin mit, dass die Wände feucht sind.Es wurde eine Trocknungsfirma zur Messung und Ortung beauftragt, darauf eine Insatllateurfirma zwecks Ortung, Ausschluss Rohrbruch. Die Ursache ist ein defekter Siphon der Wanne.Der Installateur sagte, dass vermutlich der Siphon gelöst wurde oder ausgebaut, aber dies könne er nicht schriftlich bestätigen.Die Hausverwaltung sagte darauf hin, dass die Gebäudeversicherung die Kosten und Folgekosten nicht übernimmt, da die Ursache der Siphon wäre. Die Hausverwaltung sagte, ich solle fragen ob die Vermieterin eine Hapftpflicht Versicherung hätte.Falls nicht, müsse ich die Forderung vor Gericht durch setzten gegen die MIeterin. Alleine die Reparatur des Siphons kostet 2500 Euro, da die Wanne incl. Träger raus muss, und dabei sehr wahrscheinlich kaputt geht.Trocknung, Maler, Fliesen .Die Mieterin hatte ca.2-3 Wochen gewartet auf den und mich dann erst informiert.D.h. die Wohnung ist jetzt seit 5 Wochen nass, ich habe Angst dass sich Schimmel bildet, und es passiert erst mal nichts, weil keiner zuständig ist.Das kann doch nicht sein, dass ich für den Schaden aufkommen muss ? Die Hausverwaltung wollte auch nicht, dass ich mich mit der Gebäudeversicherung in Verbindung setzte, wissen Sie Rat?

    Antworten
  151. Hallo Herr Hundt,
    Mein Vater hat am Wochenende bei Renovierungsarbeiten in meiner Mietwohnung ein Heizungsrohr angebohrt. Dieses wurde umgehend ersetzt, es sind keine Inventarschäden entstanden. Wessen Versicherung ist hier grds. Zuständig?

    Antworten
  152. Hallo Herr Hundt,
    in einer gemieteten Wohnung im 2. Stock eines Mehrfamilienhauses (in Eigentumswohnungen aufgeteilt) ist in der Küche ein Wasserschaden eingetreten. Der Schaden in der Wasserleitung (Riss in der Leitung) ist in einer Wohnung im 4. Stock des Hauses ausgetreten. Das Wasser lief an und in den Wänden und einem Versorgungsschacht über mehrere Tage bis es abgestellt wurde.Die Küchenwände in meiner Wohnung wurde über 4 Wochen mit Wärmeplatten und Lüfter mit Heisslufteinblassung in die Decke getrocknet. Die Kosten dafür wurden inkl. der Stromkosten von der Hausverwaltung übernommen. Das Haus ist aus dem Jahre 1914. Die Verwaltung stellt sich im Rahmen eines Klage wegen angemeldeter Mietminderung vor dem zuständigen AG auf den Standpunkt sie wäre für den Zustand der Wasserleitungen im Haus nicht verantwortlich, da in den letzten Jahren kein Wasserschaden eingetreten sei und wollen die Klage generell abgewiesen haben. Was sagt die Rechtsprechung zur dem Thema Mietminderung in derartigen Fällen ohne direkten Verursacher ?

    Antworten
  153. Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe im Badezimmer die Badewanne voll laufen lassen. Da erwartete ich einen wichtigen Anruf, ich ging runter und telefonierte während oben die Badewanne überlief. Das ganze Badezimmer war überschwemmt. Nun verbrachte ich die ganze Nacht das Badezimmer trocken zu bekommen, was mir auch gelang. Am nächsten Morgen ging ich runter in den Flur und das grosse Entsetzen erwartete mich : Die ganze Flurdecke war nass und überall tropfte es. Wenn ich das Licht der Flurlampe anmache knistert es so merkwürdig. Ich bin Eigentümer des Hauses und smit verantwortlich. Kann man bei mir einen mutwilligen Schaden ansetzen? Grobe Fahrlässigkeit, liegt die in meinem Fall vor? Ist es besser das mir dem Anruf zu verschweigen? LG Volker Klusch, Salzgitter

    Antworten
  154. Hallo,
    in meiner Eigentumswohung wurde ein Rohrschaden am Gemeinschaftseigentum in meinem Bad entdeckt. Dieser wurde schnellstens behoben. Dabei wurden Fliesen unter anderem Fliesen von meiner Wand entfernt. Jetzt ist meine Frage wer die Kosten für die Instandsetzung des Badezimmer übernehmen muss. Ich als Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft?
    lg.
    Dolores Al

    Antworten
  155. Hallo Herr Hundt,
    ich habe viel Interessantes in Ihren Beiträgen gelesen. Ich hatte vor einigen Monaten eine defekte Kartusche in der Spültisch-Armatur (Niederdruck) und das Wasser ist langsam aber kontinuierlich in den darunter befindlichen Unterschrank getropft und nach hinten rausgelaufen ist. Der Unterschrank hat ja keine Rückwand, weil dort der Warmwasserbereiter angebracht ist. Das Wasser hat sich unter der Küchenzeile verteilt, ist aber auch nicht aus der Sockelblende hervorgetreten.
    Der Unterschrank ist dadurch aufgequollen und in der Wohnung darunter sind feuchte Stellen an einer Raumecke deutlich erkennbar.
    Wir haben den Schaden bis jetzt nicht gemeldet, wollen es aber jetzt „nachholen“. Gibt es Fristen der Schadensmeldung. Es ist ca. 3-4 Monate her und wir haben die Armatur erneuert, alles getrocknet und bereits gestrichen. Schadensbilder wurden aber gefertigt. Kann ich den Schaden noch bei meiner Versicherung (Wohngebäudeversicherung) melden? Ich bin Eigentümer.
    Herzliche Grüße
    Thomas Reimann

    Antworten
    • Hallo Thomas,
      ich vermutet, Sie finden die Antwort in Ihren Versicherungsbedingungen. Meines Erachtens ist hier eine „unverzügliche“ Anzeige bei der Versicherung angebracht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  156. Hallo Herr Hundt,
    in einer Tiefgarage wurde wohl wegen einer tropfenden Wasserleitung ein Autodach von einem eingestellten Auto, welches längere Zeit einstand, sehr stark beschädigt (jetzt Rostflecken auf dem Autodach).
    Wer bzw. welche Versicherung kommt nun für den Schaden auf?
    Viele Grüße

    Antworten
  157. Sehr geehrter Herr Hundt,
    mitten in der Nacht wurde ich vom Hausmeister und der Nachbarin im Erdgeschoss geweckt. Ich wohne im 2. Stock einer Genossenschaftswohnung. Es gibt einen Wasserschaden in der unbewohnten Wohnung unter mir, der jetzt sich in der Erdgeschosswohnung (Bad,Küche) bemerkbar macht. Die Wohnung unter mir ist seit längerem unbewohnt. In meiner Wohnung ist alles trocken, jedenfalls haben weder Hausmeister noch ich irgendwelche undichten Stellen bemerkt.. Der Hausmeister meinte, es müsse aber von meiner Wohnung kommen, da in der unbewohnten Wohnung unter mir die Decke im Bad ebenfalls ganz nass wäre. Der Hausmeister wird erst am Morgen einen Handwerker bestellen, ich solle mich zur Verfügung halten. Der Schaden müsste bei dem Umfang mindestens schon vor einer Woche entstanden sein. Und das Wasser läuft weiter. Meine Geräte (Waschmaschine, Geschirrspüler, Toilette, Heizung = eigene Etagenheizung usf.) funktionieren einwandfrei und es ist kein Leck oder undichte Leitung ersichtlich, nicht ist bei mir feucht oder nass..Was kommt da auf mich zu?

    Antworten
  158. Guten Tag, bei einem Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien, war über mir Rohrbruch, das Wasser ist bei mir in die Wohnung eingedrungen während ich im Urlaub war. Als Notlösung haben die zusammen mit der Polizei mein Türschloß mit dem Schlüsseldienst geöffnet und das Schloß erneuert da es nicht mehr verwendbar war. Nun hat man mir eine Rechnung in Höhe von 300 € für das Schloss gestellt. Muss ich nun die Kosten tragen, wenn ich mit dem Wasserschaden zu tun hab und unglücklicherweise im Ausland war?

    Antworten
    • Hallo Filiz,
      davon ist auszugehen. Der Schlüsseldienst / die Polizei hat in Ihrem Sinne gehandelt. Versuchen Sie die Kosten von der Gebäudeversicherung erstattet zu bekommen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  159. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vielen Dank, dass Sie diesen Service anbieten.
    Ich wohne in einem Mietshaus. Über lange Zeit muss aus dem Warmwasseraufbereiter im Keller Wasser in den Fußboden gesickert sein. Die Folge ist, dass der Hausrat in den Kellern von uns Mietern verschimmelt sind. U.a. hatte ich ein Bettgestell im Keller untergestellt. Die Gebäudeversicherung des Vermieters gab an, nicht für Hausrat der Vermieter zu haften und verwies auf die Schadenmeldung an die Hausratversicherung der Mieter. Ich wundere mich, dass ich (da ich keine Hausratversicherung habe) für einen Schaden aufkommen sollte, der nicht durch mich verursacht wurde. Wie würden sie das beurteilen? Ich möchte mich schon jetzt für Ihre Antwort bedanken.
    Viele Grüße
    Beatrix

    Antworten
    • Hallo Beatrix,
      ich kann die Sachlage leider nicht rechtlich bewerten, nur soviel: Schäden am Hausrat entstehen ja regelmäßig ohne eigene Verursachung (Wasserschaden, Brand, Einbruch).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  160. Durch eine unsachgemässe Befestigung der Fussbodenleisten mit zu langen Schrauben wurde ein Heizungsrohr beschädigt. Diese Arbeiten wurden im Auftrag des Vermieters noch vor meinem Einzug in die Wohnung durchgeführt..Dieser Schaden wurde erst sichtbar als die Wand oberhalb des Heizungsrohres sichtbar feucht wurde und sich schwarze Scimmelflecken zeigten. Bereits vorher musste ständig Wasser in den Heizkreis nachgefüllt werden. Die wahrscheinlichkeit, dass Wasser unter das Laminat geflossen ist, ist sehr gross und in Folge kann sich ein Schimmelpilz unter dem Laminat gebildet haben.Ist der Vermieter verpflichtet eine Prüfung durch einen Sachverständigen zu veranlassen, um einen Pilzbefall unter dem Laminat und der Aussenwand auszuschliessen?
    Viele Grüsse
    Romuald

    Antworten
  161. Guten Morgen Herr Hundt,
    ich als Eigentümer einer kleinen Wohnung, welche vermietet ist, weiß jetzt leider nicht mehr weiter.
    Für mich war und ist die Wohnung eine reine Kapitalanlage, aber wenn etwas gemacht werden muß, dann wird es gemacht und auch bezahlt. Der Mieter soll sich ja in der Wohnung wohl fühlen.
    Anfang Juni 2019 meldete mir und der Hausverwaltung meine Mieterin einen Wasserfleck an der Decke um die Deckenleuchte. Es kam jemand vorbei und hat sich das auch angeschaut. Der Herr ging auch in die Wohnung darüber. Schnell wurde festgestellt, daß der Wannenablauf undicht wäre.
    Mitte Juni meldeten meine Mieterin und ich der Hausverwaltung, daß der Wasserfleck größer wurde und es anfängt von der Decke zu tropfen.
    Anfang Juli dann die Katastrophe. Das Schlafzimmer glich einer kleinen Tropfsteinhöhle. Meine Mieterin und ich haben gleich Meldung bei der Hausverwaltung gemacht.
    Auf Anfragen bei der Hausverwaltung, was denn jetzt passieren würde, bekamen wir keine Auskunft.
    Meine Mieterin ist zu einem Bekannten gezogen, denn es tropfte schön auf ihr Bett. Sie hat täglich gelüftet und dank der warmen Temperaturen ging die Feuchtigkeit, sehr langsam, wieder vorbei.
    Da Wasser sich bekanntlich die tollsten Wege sucht, das Badezimmer neben dem Schlafzimmer liegt, befürchte ich, daß die Wand zwischen Bad- und Schlafzimmer auch feucht ist bzw. war.
    Dazu kommt, daß die Gebäudeaußenwand, in der Wohnung die Wohnzimmerwand, wieder einen Wasserfleck aufweist, welcher schon Schimmelansätze hat. Auch das haben wir der Hausverwaltung mitgeteilt. Da haben wir auch noch keinerlei Reaktion.
    Zwischenzeitlich habe ich einen Anwalt vor Ort eingeschaltet. Auf jegliche Anfrage bzw. jedes Anschreiben hat die Hausverwaltung nicht reagiert.
    Mir wird vorgeworfen, mich nicht in die Eigentümergemeinschaft eingebracht zu haben und daß ich mich die ganzen Jahre nicht für irgendetwas interessiert hätte.
    Da ich die Wohnung in näherer Zukunft verkaufen möchte, hätte ich gerne Gewissheit über die „Feuchtigkeitszustände“ der Decke und der Wände.
    Meine Frage, was kann und sollte ich jetzt machen, damit die Wohnung wieder bewohnbar ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Silke Schoch

    Antworten
    • Hallo Silke,
      lassen Sie Ihren Anwalt arbeiten – das vorweg. Der Schaden muss begutachtet und dann beseitigt werden. Die Hausverwaltung muss den Schaden zur Regulierung der Gebäudeversicherung melden. Die Versicherung schickt in der Regel auch den Gutachter und kann ggf. auch Firmen für die Trocknung empfehlen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Dennis,
        lieben Dank für Ihre Antwort.
        Mein Anwalt, welcher vor Ort ist, hat die Hausverwaltung seit Anfang August mehrmals angeschrieben. Keinerlei Reaktion.
        Der Makler hatte angerufen und wurde angeschrien. Er ging sogar beim Büro vorbei, klingelte, hat sich vorgestellt und konnte gerade noch einen Schritt nach hinten machen, da ihm die Tür entgegen kam.
        Das hatte so noch keiner der Beiden erlebt.
        Ich habe jetzt um einen Termin vor Ort gebeten. Mal schauen ob eine Antwort kommt.
        Liebe Grüße
        Silke

        Antworten
  162. Hallo,
    meine Möbel sind durch einen nicht von mir verschuldeten Wasserschaden geschädigt worden. In einer benachbarten Wohnung ist von einem Waschbecken ein Ventil rausgesprungen. Jetzt stellen sich alle quer und meinen, dass es keinen Verursacher gibt (da es nicht mutwillig von den Nachbarn verursacht wurde) und ich deshalb den Schaden an meinen Möbeln selbst bezahlen muss.
    Sehe ich das falsch, dass es dennoch entweder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn zahlen muss oder eben die Gebäudeversicherung? Eine Haftpflichtversicherung muss doch auch zahlen, wenn man nicht absichtlich fremdes Eigentum beschädigt? Ich meine wer schraubt schon extra Leitungen auf um den Nachbarn zu überfluten. Dann wäre ein Wasserschaden ja fast nie von irgendjemandem verschuldet. Noch dazu kommt, dass sich der Eigentümer in letzter Zeit im Ausland aufgehalten hat und ich somit auch davon ausgehe, dass sich nicht genug um die Überprüfung dieses Waschbeckens gekümmert wurde. Ich würde gerne einer erste Einschätzung dazu haben. Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung an die ich das ganze dann übergeben werde. Es kann doch nicht sein, dass am Ende ich dafür bezahlen muss. Ich würde einfach gerne wissen, ob ich da komplett falsch liege mit meiner Einschätzung.
    Danke für Ihre Hilfe.
    Verena König

    Antworten
  163. Hallo Herr Hundt,
    ich habe in meiner Mietwohnung durch eine defekte Waschmaschine einen Wasserschaden in Höhe von 3500€ verursacht. Der Schlauch war defekt, die Wohnung darunter und das Treppenhaus mussten getrocknet und renoviert werden. Die Hausversicherung des Eigentümers hat den Schaden reguliert, jedoch abzüglich des Selbstbehalts in Höhe von 1000€.
    Die 1000€ möchte mein Vermieter jetzt von mir erstattet bekommen und hat mir ein Zahlungsziel von 2 Wochen gesetzt.
    Muss ich diese Kosten übernehmen, oder kommt meine Haftpflichtversicherung eventuell sogar dafür auf?
    Vielen Dank für Ihre Antwort vorab.
    Gruß,
    Jamie

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