Beim Kauf eines Hauses fallen in der Regel zusätzliche Nebenkosten an, die im Kaufpreis des Hauses noch nicht enthalten sind. Mit zu diesen Nebenkosten zählen unter anderem die Notargebühren beim Hauskauf, die je nach Leistungsumfang des Notars mit etwa 1,5% der Kaufsumme des Hauses veranschlagt werden können.
Da ohne Zusammenarbeit mit einem Notar kein Hauskauf getätigt werden kann, sollten die Notargebühren auch mit bei der Finanzierung mit eingeplant werden.

Welche Leistungen beim Hauskauf sind in den Notargebühren enthalten?

Der Notar ist in erster Linie dafür verantwortlich, dass der Hauskauf rechtliche Gültigkeit hat und es auch im Kaufvertrag keine unwirksamen Klauseln gibt, welche sich nachteilig für den Käufer oder auch Verkäufer auswirken können.
Um dieses sicher zustellen, übernimmt der Notar in der Regel in Verbindung mit dem Kaufvertrag folgende Aufgaben:

  • Die Ausarbeitung und den Entwurf des Kaufvertrages, in dem zusätzlich auch die Fälligstellung des Kaufpreises enthalten ist.
  • Die Terminfindung zur Vertragsunterzeichnung und die Beurkundung (der Unterzeichnung des Kaufvertrages). Hierbei ist es notwendig, dass beide Vertragspartner bei der Kaufvertragsunterzeichnung anwesend sind.

Zu den weiteren Leistungen des Notars beim Hauskauf gehört das Einholen aller benötigten Genehmigungen, zu denen unter anderem auch die Verkaufsverzichtserklärung der Gemeinde gehört, da diese grundsätzlich ein Vorkaufsrecht besitzt, wenn Immobilien zum Kauf angeboten werden.
Der Notar übernimmt zusätzlich die Kontrolle und die Löschung der Grundschuld und das Eintragen der Auflassungserklärung sowie die Weitergabe aller benötigten Unterlagen an das zuständige Finanz- und Grundbuchamt.

Wie hoch sind die Notargebühren beim Hauskauf durchschnittlich?

Als Grundlage für die Berechnung der Notargebühren beim Hauskauf dienen neben dem Kaufpreis des Hauses die Notargebühren, die anhand der Grundbuchkostentabelle und des §32 KostO berechnet werden. Durchschnittlich kann davon ausgegangen werden, dass die Notargebühren etwa 1,5% des Kaufpreises betragen, sofern es bei der Abwicklung des Kaufes keine Unstimmigkeiten gibt.
Beispiel für die Berechnung der Notarkosten beim Immobilienkauf: Liegt der Kaufpreis eines Einfamilienhauses etwa bei 180.000 Euro, so liegen die Notargebühren beim Hauskauf etwa bei 2.700 Euro. (180.000 Euro x 1,50% = 2.700 Euro)


Obwohl die jeweiligen Gebührenhöhen in der KostO festgelegt sind, kann es dennoch zu unterschieden bei den Notargebühren kommen, da der Notar eventuelle kleinere Leistungen nicht gesondert berechnet. Um hier die Kosten gering zu halten, ist es empfehlenswert sich im Vorfeld mehrere Kostenvoranschläge einzuholen um dann Leistungen und Kosten zu vergleichen. Bei Fragen zur Höhe der Notarkosten beim Hauskauf gibt der Notar in der Regel gerne Auskunft.
Tipp: Einen guten Notar kann einem meistens der Makler empfehlen, über den man eine Immobilie kauft. In der Regel haben Makler ein oder zwei Stamm-Notare.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

3 Gedanken zu „Notargebühren beim Hauskauf“

  1. Hallo Herr Hundt,
    ist Ihnen irgendetwas bekannt, dass sich die Notarkosten beim Kauf eines Hauses erhöht, wenn im Kaufvertrag etwas von einer Nettokaltmiete erwähnt wird?
    Mfg
    Nico Franze

    Antworten
    • Hallo Herr Franze,
      nein, das ist mir nicht bekannt. Meines Erachtens bemessen sich die Gebühren nach dem Kaufpreis. Im Zweifel können Sie aber bestimmt den Notar Ihres Vertrauens fragen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
    • Sehr geehrter Herr Franze,
      wir sind eine Hausmeisterfirma mit Sitz in Gera.
      Dazu hätten wir eine Frage und es wäre sehr nett, wenn Sie uns diese beantworten könnten.
      Haben Sie in Gera Häuser gekauft und eine ansässige Hausverwaltung beauftragt?
      Wenn ja, würden wir Sie gern einmal persönlich treffen oder wenigstens mal miteinander telefonieren.
      Bis dahin
      MfG
      Ch. Uhle

      Antworten

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