In der Regel erwarten Vermieter das Hinterlegen einer Mietsicherheit, ehe sie einen Mietvertrag abschließen. Diese Mietsicherheit kann in Form einer Mietkaution, aber auch in Form einer Mietbürgschaft erfolgen, welche im Regelfall durch eine Bank oder eine Privatbürgen übernommen wird.
Wird eine Mietbürgschaft von einer Privatperson getätigt, sind es in der Regel oftmals Eltern die eine Mietbürgschaft für die erste Wohnung ihres Kindes übernehmen. Oftmals sind es auch die Großeltern die für die Enkel eine Mietbürgschaft eingehen.
In jedem Fall sollte der Bürge über ein entsprechenden Einkommen verfügen, um im Ernstfall auch für die Mietbürgschaft einstehen zu können und um überhaupt vom Vermieter als Bürge akzeptiert zu werden.

Die wichtigsten Fakten zur Mietbürgschaft

Eine Mietbürgschaft muss nach § 766 BGB in schriftlicher Form erfolgen. Der Inhalt kann unter Berücksichtigung einiger wichtiger Punkte frei gestaltet werden. Wie eine solche schriftliche Übernahme der Mietbürgschaft aussehen kann, zeigen wir anhand einer Mietbürgschaft Vorlage.
Bei einer Mietbürgschaft übernimmt eine dritte Person gem. § 765 BGB die vertragstypischen Pflichten einer Bürgschaft. Diese besagen, dass der Bürge im Falle eines Rückstands der Miete, diese anstelle des Mieters an den Vermieter zu zahlen hat. Zusätzlich sind weiter Absprachen, insbesondere der in den § 770 BGB und § 771 aufgeführten „Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechnung“ und „Einrede der Vorausklage“.
Dieses gibt dem Bürgen das Recht eine auftretende Forderung seitens des Vermieters unter bestimmten Voraussetzungen zu verweigern.


Mietbürgschaft Vorlage:


Ort, Datum
 
Name & Anschrift Bürge
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Name & Anschrift Mieter
Musterstraße 2
12345 Musterstadt
Name & Anschrift Vermieter
Musterstraße 3
12345 Musterstadt
Betreff: Übernahme einer Mietbürgschaft
Hiermit übernehme(n) ich / wir ________________________(Name des Bürgen), wohnhaft in __________(Wohnort des Bürgen) die Mietbürgschaft gem. § 765 BGB für den zwischen Ihnen und __________ (Name des Mieters) am _______ (Mietvertragsdatum) abgeschlossen Mietvertrag für die Wohnung _________________(Straße, Hausnummer, Geschoss) in _____________ (Stadt in der die Wohnung liegt).
Die maximale Höhe der Mietbürgschaft beträgt drei Monatskaltmieten, der zu Vertragsabschluss geltenden Miethöhe. Ich / wir leisten eine Bürgschaft auf erste Anforderung.
Zusätzlich haften wir auch für die in § 767 BGB im Falle einer Kündigung oder Rechtsverfolgen entstehenden Kosten.
Die Mietbürgschaft erlischt automatisch nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Unterschrift der / des Bürgen



Sie können diese Vorlage für eine Mietbürgschaft verwenden.
 
(Anmerkung: Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtssicherheit dieser Vorlage für eine Mietbürgschaft kann der Autor nicht einstehen)

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

4 Gedanken zu „Mietbürgschaft: Vorlage für Mieter und Vermieter“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir, meine Gattin und ich, besitzen eine Mietbürgschaft unseres Schwiegersohnes. Anfangs hat er immer, wie abgesprochen, am 30. für den Folgemonat das Geld auf unser gemeinsames Konto überwiesen. Plötzlich hat er, ohne Begründung, die Zahlung eingestellt.
    Ist rechtlich in Ordnung und was sollen wir machen
    Mit freundlichen Grüßen
    Helmut Höfer

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