Maklergebühren beim Hauskauf
Der Makler hilft einem schließlich bei der Auswahl der richtigen Immobilie, organisiert Besichtigungstermine und kann oft auch Tipps für die richtigen Ansprechpartner zur Hausfinanzierung geben. Doch das alles macht er natürlich nicht umsonst, sondern er verlangt Maklergebühren beim Hauskauf oder Grundstückskauf. Konkret: er verlangt eine Maklerprovision.
Die Höhe der Maklergebühren
Die Höhe der Provision, die Makler für ihre Vermittlungstätigkeiten veranschlagen, ist grundsätzlich frei verhandelbar. In Deutschland ist es bei privaten Immobilienverkäufen je nach Region üblich, zwischen 3 % und 7 % plus MwSt. des Kaufpreises als Courtage zu verlangen. Da es anders als bei der Vermittlung von Mietobjekten keine gesetzlichen Vorschriften zur Höhe der Provision gibt, bestimmt der Markt diese meist selbst.
Regionale Gewohnheiten sind auch meist dafür verantwortlich, ob die Maklergebühren vom Käufer alleine, gemeinsam von Käufer und Verkäufer oder ausschließlich vom Verkäufer bezahlt wird. Einigt man sich auf eine geteilte Provision, ist deren Höhe zumeist mit etwa 3 % plus MwSt. für jede Partei veranschlagt.
Maklergebühren beim Hauskauf in Form von Beispielen
- In Hessen ist es beispielsweise üblich, dass der Käufer alleine die Provision trägt. Diese liegt meist bei 5,48 % inkl. MwSt. Bei einem Kaufpreis von 150.000 Euro wären dann 8.220 Euro für den Makler fällig.
- Im bayerischen Nürnberg hingegen werden oft jeweils Maklergebühren in Höhe von 3,48% inkl. MwSt. vom Käufer und Verkäufer verlangt. Bei einem Immobilienpreis von 150.000 Euro zahlen beide Parteien dann jeweils 5.220 Euro an den Makler.
Ob die Höhe der Maklergebühren / der Maklerprovision verhandelbar ist, wird natürlich sehr von der Nachfrage des Objekts am Markt bestimmt. Eine Nachfrage ist aber durchaus üblich und kann eine ordentliche Ersparnis bringen. Einige Makler bieten mittlerweile auch Festpreismodelle an, bei denen Käufer und Verkäufer beispielsweise einen Pauschalbetrag von 980 Euro zahlen.
Fazit
Regionale Unterschiede bestimmten im Wesentlichen die Höhe der Maklergebühren beim Hauskauf und bestimmen in welchen Teilen die Provision von Käufern und Verkäufern getragen wird. Festhalten kann man in jedem Fall, dass der Käufer am Ende die Maklerprovision zahlt – direkt oder indirekt.
Entweder indem er den Immobilienmakler direkt bezahlt oder in dem er den Makler über den Kaufpreis den er an den Verkäufer richtet indirekt bezahlt. Denn wenn der Verkäufer einen Teil der Provision zahlt, wird er diese in der Regel auf den eigentlichen Kaufpreis herauf rechnen.
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