Kündigung wegen Eigenbedarf nach Kauf
Wird die Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt, gelten wieder andere Regeln
Wird die jeweilige Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt, gelten aber wieder andere Kündigungsfristen und Gesetze. Denn nach dieser Umwandlung tritt stets eine Kündigungsbeschränkung mit einer Sperrfrist in Kraft. Diese Sperrfristen sind allerdings von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich geregelt und können somit 3, 5 oder sogar 10 Jahre betragen. So kann der Eigentümer erst nach Ablauf der Sperrfrist die Eigenbedarfskündigung mit allen Fristen aussprechen, versucht der jeweilige Eigentümer vor Sperrfristablauf zu kündigen, ist die Kündigung wegen Eigenbedarf ungültig.
Eine Sperrfrist gibt es immer nur dann, wenn der Mieter bereits vor der Umwandlung in Wohnungseigentum in der Wohnung gelebt hat. Zieht ein Mieter in eine Wohnung in einem bereits in Wohneigentum aufgeteiltes Haus ein, gilt keine Sperrfrist für die Kündigung wegen Eigenbedarf. Grund: Der Mieter wusste ja bereits, dass er eine Eigentumswohnung gemietet hat und keine Wohnung in einem klassischen Miethaus oder Mehrfamilienhaus.
So gilt eine Kündigungssperrfrist von 5 Jahren in Gebieten, die von der jeweiligen Landesregierung per Verordnung festgelegt wurden. Voraussetzung für diese Festlegung ist, dass dort die ausreichende Versorgung mit angemessenen Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen sichergestellt ist. Die 10 jährige Sperrfrist hingegen gilt in Regionen, in denen eine ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde nicht gewährleistet ist.
So gilt in Köln stets eine Sperrfrist von 8 Jahren, in Bayern hingegen gilt in den meisten Ballungsgebieten eine Sperrfrist von sogar 10 Jahren. Diese Sperrfristen treten allerdings immer nur in Kraft, wenn eine Mietwohnung zu einer Eigentumswohnung wird. Ansonsten kann man bei der Kündigung wegen Eigenbedarf nach dem Kauf einer Wohnung die normalen Kündigungsfristen in Anspruch nehmen. Allerdings sollte man auf keinen Fall vergessen den Eigenbedarf auch als Kündigungsgrund anzugeben, ansonsten ist Kündigung schon auf formalen Gründen unwirksam.
- Eigenbedarf anmelden – So gehts!
- Kündigung wegen Eigenbedarf – Muster
- Kündigung wegen Mietrückstand | Vermieter aufgepasst!
- Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug
- Kündigung eines Mietvertrages
Reiner Hartmann
Vielen Dank, Ihre Seiten sind sehr hilfreich. Nun weiß ich, wie ich mich richtig verhalten soll, bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf. Bin gerade dabei eine vermietete Wohnung zu kaufen, um diese selbst zu bewohnen.
Marion Sch.
Wir (2 Erw., 3 Kinder (12, 13, 17), 1 Hund) wohnen in einem Reihenmittelhaus. Haben einen Mietvertrag, der besagt, dass wir bis 2016 in dem Haus wohnen bleiben können. Vermieter, der schon länger einen Kapitalanleger für den Hausverkauf sucht, hat jetzt einen Kaufinteressenten gesucht, mit dem Anhang: bei Selbsteinzug müsse eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden. Ist das zulässig, wie lange hätten wir Zeit, uns etwas passendes (bezahlbares) anderes zu suchen? Nicht jeder möchte eine 5-köpfige Familie mit Hund.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Marion Sch.
Dennis Hundt
Hallo Marion,
danke für die Frage und die Schilderung. Wenn Sie einen Mietvertrag haben, in der die Kündigung ausgeschlossen ist, dann wird meiner Meinung nach auch ein Verkauf des Hauses nichts am ausgeschlossenen Kündigungsrecht ändern. Stichwort: “Kauf bricht Miete nicht”
Hier wird es sicher auf die genaue Formulierung im Vertrag ankommen.
Wenn ein neuer Eigentümer tatsächlich eine Eigenbedarfskündigung aussprechen möchte und darf, dann muss er die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten. Diese sind abhängig davon, wie lange Sie bereits im dem Haus leben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Heike F.
Guten Tag Herr Hundt,
ich habe eine vermietete Wohnung geerbt, in der seit 1988 die Familie Schäft wohnt. Herr Schäft ist nun 2007 gestorben, seine Frau ist mittlerweile 76 Jahre alt. Sie möchte gerne in der Wohnung bleiben. Ich habe nun einen Kaufinteressenten, der im gleichen Haus bereits eine Wohnung besitzt. Dieser Interessent möchte gerne seine Mutter mit ihm Haus haben und würde die Wohnung gerne nach dem Kauf auf Eigenbedarf kündigen. Ich habe ihm gesagt, dass es grundsätzlich so ist, dass Kauf die Miete nicht bricht und er eine Sperrfrist einhalten muss. Ich glaube hier in Ba-Wü. sind es 3 Jahre. Ist dies so korrekt? Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.
Heike F.
Dennis Hundt
Hallo Heike,
wie lange die Sperrfrist in Baden-Württemberg ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich könnte mir auch vorstellen, das diese ja nach Stadt variiert.
Wichtig ist: Die Sperrfrist beginnt zu laufen, wenn der erste Käufer die umgewandelte Eigentumswohnung kauft. (BayObLG, RE v. 24.11.1981 – Allg. Reg. 64/81, NJW 1982, S. 451)
Möglicherweise ist die Sperrfrist also schon lange verstrichen. Aber selbst wenn dem so ist, kann es immer noch schwierig werden, eine 76 jährige Mieterin zu kündigen (Stichwort: Härtefall)
Viele Grüße
Dennis Hundt
Klaus-Peter C.
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu einer aktuellen Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter, bei bestehenden unbefristetem Mietvertrag und bis dahin untadeligem Mietverhältnis, zwischen Vermieter und Mieter. Kommen dabei zwingend übliche Kündigungsfristen (3 Monate) zum Tragen oder gelten auch in diesem Fall Sperrfristen? Unabhängig von der Dauer der bisherigen verbrachten Zeit in der Mietwohnung!?
Ich würde mich für eine Beantwortung sehr freuen.
Klaus- Peter C.
Dennis Hundt
Hallo Klaus-Peter,
wie Sie gelesen haben: Sperrfristen gibt es nur, wenn der Mieter in einem Miethaus wohnt, das aufgeteilt wird und dann eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird. Zieht der Mieter bereits in eine Eigentumswohnung, gibt es auch keine Sperrfrist bei einer Eigenbedarfskündigung.
Die Kündigungsfristen des Vermieters richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Die Fristen für den Vermieter finden Sie unter: Kündigungsfrist Mietvertrag.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Christa D.
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für die sehr hilfreichen Ausführungen.
Wir haben zwei Wohnungen gekauft auf einer Ebene, die wir zusammenlegen möchten. Wir möchten also die Etage komplett nutzen. Die kleinere der beiden Wohnungen wird allerdings noch vermietet. Die jetzige Mieterin hat selber eine Wohnung in diesem Haus gekauft, nutzt unsere kleinere Wohnung allerdings auch noch als Abstellraum. Wie genau formuliere ich nun die Kündigung auf Eigenbedarf (natürlich mit Einhaltung der Sperrfrist)? Wir ziehen jetzt schon in die eine freie Wohnung ein, möchten aber natürlich beide selber nutzen (mit späterem Durchbruch). Ich habe etwas Sorgen, dass es Probleme geben könnte, da wir uns familiär nicht verändern werden und somit unser Anspruch nicht “wächst”.
Vielen Dank und viele Grüße!
Dennis Hundt
Hallo Christa,
wie eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussehen kann, lesen Sie zum Beispiel hier: Muster Kündigung wegen Eigenbedarf.
Wie die Chancen bei Ihnen stehen, mit der Kündigung Erfolg zu haben, kann ich leider nicht sagen. Es sind immer Einfallentscheidungen der Gerichte (wenn so was vor Gericht geht). Nicht zuletzt ist entscheidend, ob sich die bisherigen Mieter “wehren”.
Ich wünsche in jedem Fall viel Erfolg.
Dennis Hundt
Ida
Hallo,
wohne seit Anfang 2004 in einer vermieteten Eigentumswohnung. Der jetzige Eigentümer will verkaufen und der wahrscheinlich neue hat angekündigt wegen Eigenbedarf zu kündigen.
Er würde sich an die gesetzlichen Regeln halten. (Bayern)
Wie lange ist die Frist?
Danke
Dennis Hundt
Hallo Ida,
leider kann ich Ihnen nicht sagen, wie lange die Sperrfrist bei Ihnen ist. Ich würde Ihnen raten, dass Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Sperrfrist erfragen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Markus Janser
Hallo erst mal,
ich habe ein Haus gekauft welches 2 Einliegerwohnungen hat. Da wir das Haus extra für uns und unsere 2 Kinder gekauft haben möchten wir die beiden kleinen Wohnungen nun wegen Eigenbedarf kündigen. Welche Fristen sind hierbei zu beachten bzw. welche Probleme können auftreten?
Die beiden Mieterinnen (2 junge Frauen im Alter von ca. 30 Jahren) wohnen seit ca. 2,5 Jahren in den beiden Einliegerwohnungen im Hause und Ihnen ist bekannt, dass das Haus seit mehr als einem Jahr zum Verkauf steht.
Spielt es eine Rolle, dass beide mehrere Katzen haben, obwohl dies laut Mietvertrag untersagt ist? Dies ist angeblich auch der Grund, warum sie momentan keine neue Wohnung finden.
Ich möchte mich im Guten von den beiden trennen und bin daher für Tipps dankbar.
Markus
Dennis Hundt
Hallo Markus,
die Fristen, die Sie je nach Wohndauer der Mieter beachten müssen finden Sie in diesem Artikel: Eigenbedarf anmelden.
Das größte Problem das auftreten kann ist, dass die beiden Mieterinnen Ihre Kündigung nicht akzeptieren bzw. den Eigenbedarf anzweifeln. Zum Beispiel weil die Mieterinnen behaupten, dass das Haus (ohne Einliegerwohnungen) genug Platz für Ihre Familie bietet. Oder aus welchen Gründen auch immer. Die Katzen spielen in meinen Augen überhaupt keine Rolle.
Spielen die Mieter mit, ist die Kündigung wegen Eigenbedarf kein Problem. Wehren sich die Mieter, kommt es zwangsläufig zu Schwierigkeiten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
enrico winkler
Hallo,
ich wollte fragen, ob es arge Probleme gibt, wenn ich wegen Eigenbedarf kündige.
Weder ich noch andere Angehörige besitzen eine Immobilie und ich ziehe in die obere Wohnung ein und meine Eltern in die Erdgeschosswohnung.
In der Erdgeschosswohnung lebt eine 70 Jährige Frau seit 16 Jahren.
Meine Eltern sind allerdings auch schon 60 Jahre alt.
Vielen Dank im Voraus
RICO
Dennis Hundt
Hallo Rico,
Probleme gibt es immer dann, wenn der Mieter Probleme macht. Es kommt auf die individuelle Situation an. Ggf. gibt es keinen passenden Wohnraum für die 70-jährige Mieterin, ggf. ist Sie Krank und kann nicht umziehen (Härtefall). Vielleicht kennt sie auch einen Anwalt, der Ihnen als Vermieter Paroli bietet. Vielleicht zieht sie aber auch einfach aus.
Sie sehen, es ist vollkommen offen, ob Sie mit der Kündigung wegen Eigenbedarf schnellen und unkomplizierten Erfolg haben werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt