Wollen Sie als Vermieter ihre Wohnung künftig selbst nutzen, müssen Sie dem Mieter eine Eigenbedarfskündigung schicken.
Mietrechtlich ist die schriftliche Form der Kündigung vorgeschrieben. Da natürlich eine fristgerechte Zustellung über deren Gültigkeit entscheidend ist, schicken Sie diese entweder per Einschreiben mit Rückschein, übergeben Sie dem Mieter persönlich oder lassen sich den persönlichen Einwurf in den Briefkasten des Mieters durch einen Zeugen schriftlich bestätigen.
Im Kündigungsschreiben müssen Sie den konkreten Grund für die Kündigung darlegen, ein pauschaler Satz „… kündige ich das bestehende Mietverhältnis wegen Eigenbedarf …“ ist nicht ausreichend. Nachfolgend finden Sie einen Musterbrief, den Sie an Ihre persönliche Situation anpassen können.

Kündigung wegen Eigenbedarf – Musterbrief


Mieter Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterstadt
Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf
Sehr geehrter Herr Mustermann,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich das mit Ihnen am 27.09.2003 geschlossene Mietverhältnis über die Wohnung Musterstr. 7, 12345 Musterstadt, Erdgeschoss links, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich zum nächstmöglichen Termin, also dem 31. Juli 2011, kündigen muss.


Die Kündigung erfolgt nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarf. Die 55 qm große Wohnung soll zukünftig (nun müssen Sie ihren Grund detailliert und konkret darlegen!) (z.B.) als mein eigener Wohnsitz dienen, da ich wegen einer Versetzung in meiner Firma nun meinen Arbeitsplatz in 12345 Musterstadt habe und meinen derzeitigen Wohnsitz in 12345 Vermieterstadt aufgeben muss.
Leider habe ich keine Wohnung zur Verfügung, die ich Ihnen als Alternative anbieten könnte.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie gegen diese Kündigung nach §574 BGB Widerspruch einlegen können. Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, muss mir der Widerspruch schriftlich bis spätestens 31. Mai 2011 zugestellt werden. Die Gründe, warum ein Härtefall vorliegt, der eine Kündigung nicht rechtfertigt, sind bitte darzulegen.
Ich widerspreche bereits jetzt einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nach dessen Beendigung und bitte Sie darum, die Wohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu räumen.


Die im Mietvertrag vereinbarten Schönheitsreparaturen sind bis zum Auszug auszuführen. Sämtliche Schlüssel, die zur Wohnung gehören, sind mir bis Ablauf der Kündigungsfrist zu übergeben. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ich als Entschädigung nach §546 BGB die weitere Zahlung der Miete verlangen. Für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen wird ein Fachbetrieb beauftragt, dessen Kosten zu Ihren Lasten gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Vermieter Eigenbedarf


Anmerkung: Wir können nicht für die Richtigkeit, Rechtssicherheit und Aktualität dieser Musterbriefes für eine Eigenbedarfskündigung haften und garantieren.

 

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

32 Gedanken zu „Kündigung wegen Eigenbedarf – Muster“

  1. Hallo.
    Folgende Situation: Meine Mutter und ich vermieten eine Wohnung an meinen Bruder und seine Frau mit Kindern. Die beiden leben in Trennung.Mein Bruder wohnt vorübergehend bei meiner Mutter.Meine Mutter und ich möchten nicht, das die Schwiegertochter/Schwägerin weiterhin in diesem Haus zur Miete wohnt.Jetzt die Frage…Könnten wir diesen Mietvertrag so einfach Kündigen oder müssten wir Eigenbedarf angeben, damit der Sohn/Bruder alleine weiter in dieser Wohnung wohnen bleibt? Oder bekommen wir da Probleme, weil die beiden „noch“ verheiratet sind?
    Danke
    R. Kamp

    Antworten
    • Hallo Frau Kamp,
      Ihr Bruder kann die Wohnung nur gemeinsam mit seiner Frau kündigen. Ein Mieter alleine kann die Wohnung nicht kündigen. Siehe auch: Gemeinsamer Mietvertrag. Eine Eigenbedarfskündigen muss im Zweifel auch einer gerichtlichen Prüfung stand halten. Der Eigenbedarf muss also tatsächlich nachweisbar vorhanden sein. Hier sollten Sie sehr vorsichtig agieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Hallo,
    folgende Situation:
    Mein Stiefvater lässt ein Haus auf mich umschreiben. Dieses möchte ich für mich und meinen Freund umbauen und selbst bewohnen. Zur Zeit habe ich eine Wohnung im Haus meiner Mutter und meines Stiefvaters, welche auf Dauer zu klein ist (kein Kinderzimmer). Mein Bruder wird 16 Jahre alt und hat nur ein sehr kleines Zimmer in der Wohnung meiner Eltern. Er möchte gerne in die Wohnung, in der ich gerade wohne.
    Das Haus, das auf mich umgeschrieben werden soll, ist seit 1 1/2 Jahren vermietet.
    Ist es eine Begründung für Eigenbedarf, dass ich aus der Wohnung wegen Platzmangel (für mich, aber auch für meinen Bruder) muss und das Haus nun selbst bewohnen möchte?
    Vielen Dank im voraus!!!
    Nadine H.

    Antworten
    • Hallo Nadine,
      am Ende ist es immer eine Einzelfallentscheidung, ob die Begründung für den Eigenbedarf genügt oder nicht. Wehrt sich der Mieter, bekommen Sie (mit guter oder schlechter Begründung) Probleme, zieht er einfach aus, kommen Sie mit Ihrer Begründung ohne Schwierigkeiten durch. Grundsätzlich klingt Ihre Schilderung für mich aber durchaus nachvollziehbar.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Ich wohne mit meinem minderjährigen Sohn in einem Haus, welches er von seinem Opa geschenkt bekommen hat. Ich habe sowohl die alleiniger Personen- als auch Vermögenssorge für meinen Sohn. Das Haus wurde 1995 von meinem Ex-Mann und mir gekauft, bei der anschließenden Scheidung in der Zwangsversteigerung von meinem Vater (Opa) ersteigert und meinem Sohn überschrieben.
    In dem Haus ist eine kleine Einliegerwohnung. Die Mieter haben wir 1995 mit einem neuen Vertrag beim Kauf des Hauses übernommen, sie wohnen aber bestimmt schon 25 Jahre in der Einliegerwohnung. Die Mieter sind 65 Jahre alt und berentet, geistig und körperlich fit, die Tochter wohnt mit Mann und drei Kindern (10,12,14 Jahre) in einem Nachbarhaus.
    Mein Sohn möchte in absehbarer Zeit in die Einliegerwohnung einziehen, da er hier im Haus nur ein Zimmer von 13qm hat und unabhängiger sein will. Es ist sein Haus, ich kann seinen Wunsch verstehen, befürchte aber massiven Ärger mit dem Mieter. Der Mann arbeitete beim Bau und sieht unser Haus als sein Eigentum an, da er vor uns dort gewohnt hat.
    Was kann ich tun?
    ich selbst bin Frührentnerin, mein Sohn geht noch zur Schule.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Antworten
    • Hallo Gabriele,
      es ist schwer einzuschätzen, ob Ihr Sohn mit einer Eigenbedarfskündigung durchkommen wird. Ihre Schilderung ist in meinen Augen aber durchaus plausibel und nachvollziehbar. Wenn Sie befürchten das die Mieter sich wehren, werden Sie jedoch mit einer guten und mit einer schlechten Begründung Schwierigkeiten bekommen und im Zweifel einen Anwalt einschalten müssen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Guten Tag,
    Ich möchte eventuell eine vermietete 2-Zimmer-Eigentumswohnung kaufen.
    Die Wohnung kommt für mich nur dann in Betracht, wenn ich diese dann auch
    in naher Zukunft selbst nutzen kann.
    Laut Immobilienmakler liegen mir folgende Informationen vor:
    – Der derzeitige Mieter wohnt seit ca. 4 Jahren als Einzelperson in der Wohnung.
    – Der Mieter hat die Wohnung angemietet weil er aus beruflichen Gründen in meine Stadt wechseln musste.
    – Der Mieter ist aus einer anderen Stadt und hat dort ein Haus
    Ich bin 28 Jahre alt und wohne derzeit noch im jugendlichen Kinderzimmer des Elternhauses.
    Wäre in meinem Fall eine Kündigung des Mieters wegen Eigenbedarfs erfolgreich ?
    MIt freundlichen Grüßen,
    Frank Schwenk

    Antworten
    • Hallo Herr Schwenk,
      leider kann ich schwer einschätzen, ob Sie mit der Argumentation ohne Probleme Eigenbedarf anmelden können. Am Ende steht und fällt Ihr Erfolg damit, ob Ihr Mieter sich zur Wehr setzt oder nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Hallo Herr Hundt,
    folgende Situation. Wir haben ein 3 Familienhaus. Bis September letzten Jahres bewohnten unsere beiden Töchter die Dachgeschosswohnung. Als unsere älteste Tochter dann ins Studium ging, haben wir einen großen Kellerraum als Wohnraum für unsere jüngere Tochter ausgebaut. Diesen hat sie im Februar bezogen. Im Anschluß haben wir die DG-Wohnung renoviert und zum Juli zur Vermietung ins Internet gestellt. Es hat sich auf diese Anzeige ein junger Mann gemeldet und sich die Wohnung gemeinsam mit seiner Mutter Ende Juni angesehen. Er will diese auch zum 15.07.12 mieten. Wir haben am 30.06.12 einen Mietvertrag unterschrieben. Am 07.07. stellte sich aber heraus, das unsere Tochter in ihrem Zimmer Schimmelbefall hat und wir die Wohnung jetzt doch aus Eigenbedarfsgründen nicht vermieten können. In einem Gespräch am 08.07.12 zeigten sich sowohl der junge Mann als auch die Mutter insoweit einsichtig, das es unserer Tochter nicht zumutbar weiterhin in dem Schimmelzimmer zu wohnen.
    Daraufhin habe ich ein Schreiben aufgesetzt, in dem es um die Aufhebung des am 30.06.12 abgeschlossenen Mietvertrages ging.
    Leider haben wir dann aber am 09.07.12 von dem jungen Mann ein Schreiben bekommen, in dem er auf Einhaltung des Vertrages zum 15.07.12 (wir könnten ihm dann ja kündigen und er würde in 3 Monaten wieder ausziehen) pocht, oder auf Zahlung einer Summe in Höhe von 875 Euro, als Entschädigung.
    Haben wir irgendeine Möglichkeit aus diesem Vertrag, möglichst unbeschadet, wieder herauszukommen?
    Eine schnelle Antwort wäre toll.
    MfG
    Birgit

    Antworten
    • Hallo Birgit,
      ich denke Sie haben keine andere Möglichkeit als den jungen Mann einziehen zu lassen oder einen Aufhebungsvertrag unter Berücksichtigung der beiderseitigen Forderungen zu schließen. Im Zweifel sollten Sie also darüber nachdenken, sich auf den Handel einzulassen. Ich sehe leider keine bessere Möglichkeit.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Herr Hundt,
        wir haben vor einem jahr eine Eigentumswohnung gekauft mit Mieter die seit 20 jahren in dieser Wohnung wohnen. Zur Zeit wohnen wir in einer Mietwohnung. Wir möchten den Mietern in unserer Eigentumswohnung wegen Eigenbedarf kündigen. Wie kann ich den am besten kündigen?
        Mfg Güler

        Antworten
        • Hallo Frau Güter,
          ich kann Ihnen hier leider nicht das Vorgehen bei einer Eigenbedarfkündigung in einem Kommentar darstellen. Sie finden online aber sehr gute Quellen und sogar Schritt für Schritt Anleitungen.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  6. Hallo Herr Hundt,
    Ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen, dies ist kein Problem da sie in einer Wohnung im Haus ihrer Mutter lebt. In diesem Haus gibt es noch zwei weitere vermietete Wohnungen. Da ich einen versorgungsbedürftigen Vater habe kann ich diesen nicht allein lassen und muss ihm mitnehmen. Kann die Mutter meiner Freundin (Vermieterin) eine der beiden anderen vermieteten Wohnungen wegen Eigenbedarf kündigen? Für eine schnelle Beantwortung wäre ich sehr dankbar.
    MfG
    Dietmar

    Antworten
    • Hallo Dietmar,
      die Anmeldung von Eigenbedarf ist möglich wenn „der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt“ (siehe §573 BGB). Ich sehe also nicht wirklich eine Möglichkeit den Eigenbedarf für Ihren Vater anzumelden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Nach langem Suchen habe ich eine derzeit vermietete Eigentumswohnung gefunden. Eine besondere Kündigungsfrist ist vertraglich nicht geregelt und beläuft sich auch nur auf 3 Monate.
    Die Mieter wurden schon bei Einzug vor 2 Jahren dahingehend informiert. Ich kaufe die Wohnung am 31.07.2012. Damit bin ich Besitzer. Kann ich mein Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarf am 01.08.2012 schon abgeben oder erst wenn ich Eigentümer im rechtlichen Sinn bin?

    Antworten
  8. Hallo Herr Hundt,
    nach langer Suche haben mein Mann und ich endlich ein Haus gefunden, welches wir unser Eigenheim nennen wollen. Laut Anzeige des Marklers handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus (3 Parteien) auf insgesamt 220 qm. Jedoch ist die unterste Etage komplett sanierungsbedürftig, nicht vermietet, die mittlere Etage wird derzeit von einer alleinstehenden Dame bewohnt und die oberste Etage ist sofort bezugsfähig. Nach zwei Besichtigungsterminen sind wir gewillt das Haus für uns und unsere zwei Kinder zu kaufen. Jedoch benötigen wir die zwei obersten Etagen für den Eigenbedarf, sodass wir der Mieterin kündigen müssten, wenn diese der Vertragsaufhebung mit Abstandszahlung nicht zustimmt. – Davon ist auszugehen, da sie eine Abstandszahlung in Höhe von etwa 30.000 (!!) Euro nach einer Mietzeit von 3,5 Jahren fordert.
    Das Haus ist grundsätzlich so geschnitten, dass es zu verwinkelt ist, als es mit einer Familie nur über eine Etage zu nutzen, sodass wir tatsächlich auf die zwei obersten Etagen angewiesen wären.
    Wie verhält sich das mit der Kündigung, weil ja auch noch das Erdgeschoss vorhanden ist, welches nach einer Grundsanierung jedoch aber auch für ein eigenes Gewerbe genutzt werden soll?
    Und auf welche Schritte müssten wir uns einstellen, wenn die Mieterin die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf nicht beachtet? Wie lange kann es bis zu einer Räumungsklage dauern?
    Ich bin auf Ihre Meinung gespannt. Lieben Dank vorab.

    Antworten
    • Hallo Christina,
      leider kann ich nicht einschätzen, ob die Eigenbedarfskündigung einem Gerichtsverfahren standhalten würde. Für eine Räumungsklage kann mal Pi mal Daumen 1 Jahr einplanen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Hallo,
    folgende Wohnsituation ist gegeben: Meine Mutter (geschieden) wohnt in einer von mir erworbenen Immobilie im Erdgeschoss, das Obergeschoss ist vermietet.
    Meine Mutter muss sich demnächst aufgrund einer Lebererkrankung einer medikamentösen Therapie unterziehen (Dauer ungewiss). Die Nebenwirkungen, die auftreten können, sind starke Stimmungsschwankungen, Depressionen bis hin zu Selbstmordgefahr. Lt. Arzt ist eine Begleitung der Therapie durch Psychater/Psychologen ratsam.
    Aufgrund dieser Tatsache möchte ich in dieser Zeit gerne bei ihr sein, auch über Nacht, sollte es notwendig sein. Allerdings soll sie auch nicht aus Ihrer gewohnten Umgebung raus. Aus diesem Grunde möchte ich die vermietete Wohnung für mich nutzen, um gleichzeitig auch mein Kind (5 Jahre) tagsüber betreuen zu können und parallel auch u.U. von zuhause aus arbeiten zu können.
    Der Mieter zeigt sich allerdings nicht bereit, die Wohnung einvernehmlich zu verlassen.
    Meine Frage: Stellt dies einen Kündigungsgrund wegen Eigenbedarfs dar? Auch wenn ich jetzt noch nicht sagen kann, ob ich dann die ganze Woche in der Wohung bin oder nur einige Tage (je nach dem, ob ich noch externe Pflegekräfte oder Haushaltshilfen hinzuziehen kann)?
    Danke vorab und Gruß,
    Lena

    Antworten
    • Hallo Lena,
      § 573 (Ordentliche Kündigung des Vermieters) spricht von: „Wenn… der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt“.
      Grundsätzlich halte ich Ihren Fall schon für einen Kündigungsgrund. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Wohnung tatsächlich nutzen. Es gibt hier Rechtsprechung ab wie vielen Nutzungstagen in der Woche eine Kündigung wegen Eigenbedarf noch angemessen ist.
      Egal ob Sie im Recht sind oder nicht, wenn der Mieter sich wehrt, kommt es zwangsläufig zu Problemen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Ich wohne seit Juni 2005 in einer Eigentumswohnung.Heute habe ich erfahren das der Mann meiner Vermieterin gestorben ist. Das Haus in dem sie wohnt, wird ihr warscheinlich zu groß und es kann eventuell passieren das sie in die Eigentumswohnung einziehen möchte. Meine Frage: Wie lange ist meine Kündigungsfrist? Danke für ihre Antwort.

    Antworten
  11. Mein Lebenspartner und ich möchten uns gerne eine Eigentumswohnung kaufen, die derzeit vermietet ist. Der jetzigen Mieterin (wohnt seit ca. 1,5 Jahren in der Wohnung) möchten wir gerne wegen Eigenbarf kündigen. Da ich zu Beginn des Jahres meinen Arbeitsplatz gewechselt habe und ich von der neuen Wohnung aus nur noch 1,3 km ( vorher 13 km) zu meiner Arbeitsstätte hätte, würde ich diesen Grund auch gerne in der Kündigung anbringen. Desweitern hätte ich finanzielle Vorteile und könnte aufgrund meines Jobs die Hälfte der Energiekosten sparen. (Ich arbeite bei einem Stadtwerk und bekomme Vergünstigungen auf Strom und Gas. Momentan kann ich leider nur die Vergünstigungen für Strom in Anspruch nehmen, weil wir eine Zentralheizung haben und Gas nich separat abgerechnet werden kann.) Eine weiterer Grund wäre dann auch noch die Nähe zu meinem Elternhaus. Meine Eltern haben eine riesen Grundstück und können das alles nicht mehr alleine beweltigen. Mein Vater ist zwar Rentner und hätte grundsätzlich Zeit, allerdings ist er gehbehindert und schafft die ganze Arbeit nicht mehr. Da ich aber einen Job habe, der viele Überstunden mit sich bringt, schaffe ich es nicht täglich 25 km zu fahren um meine Eltern zu unterstützen. Von der neuen Wohnung aus wären es dann nur ca.10 Minuten. Wären das nachvollziehbare Gründe, die unseren Eigenbedarf rechfertigen?
    Freue mich auf eine Antwort?

    Antworten
    • Hallo Tanja,
      in meinen Augen sind die vorgebrachten Gründe alle schlüssig und nachvollziehbar. Wenn Ihr Mieter negativ eingestellt ist, droht auch mit guten Gründen ärger. Ob Sie mit den Begründungen problemlos durchkommen kann ich Ihnen also leider nicht sagen. Ich persönlich halte Ihre Argumentation für gut.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  12. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Mal angenommen es würde zum Rechtsstreit kommen, wird wahrscheinlich meine Rechtsschutzversicherung (Privat-,Arbeits-,Verkehrs- und Mietrechtsschutz) nicht zum tragen kommen, oder?
    Wäre es sinnvoller ihr einen Mietaufhebungsvertrag vorzuschlagen?

    Antworten
  13. Ich habe in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung mit 4 ZKB mit 110m² an ein junges Paar vermietet. Eines der Zimmer mit 22m² verfügt über einen separaten Eingang und ein zusätzliches ad/Dusche WC. Meine Tochter beginnt im Mai eine Ausbildung in dem Ort und ich möchte Ihr dieses Zimmer mit Bad als Wohnung zur Verfügung stellen. Kann ich das Zimmer aus dem bestehenden Mietvertrag heraus als Eigenbedarf kündigen (ggf. mit Sonderkündigungsrecht für die Vermieter) oder kann ich die gesamte Wohnung auf Eigenbedarf kündigen und neu aufgeteilt neu vermieten?
    Vielen Dank im voraus für eine Antwort

    Antworten
  14. Guten Tag Herr Hundt,
    Meine Eltern haben ein Mehrfamilienhaus in dem seit vielen Jahren eine kleine Wohnung vermietet ist. Nun besteht der Wunsch meiner Eltern aus der da 45 qm Wohnung eine nochmal so große Wohnung mit der Nachbarwohnung (welche leer steht) zu machen. Wenn diese fertiggestellt ist, möchte ich dann mit meinem Lebensgefährten und meinen Sohn dort einziehen. Derzeit wohnen wir in einer 56 qm Wohnung und hätte bei Umzug dann fast 90 qm zur Verfügung. Welches mich ja positiv erfreuen würde. Wie hoch ist die Chance den Mieter wegen Eigenbedarf kündigen zu können und welche Formulierungen sind sinnvoll für solch eine Kündigung.
    Andererseits sind meine Eltern 65Jahre, beide gesund und wohnen in der ersten Etage. Die neue Wohnung soll im Erdgeschoss erschlossen werden. Können meine Eltern dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen mit der Begründung: die Wohnung selbst beziehen zu wollen um im Alter barrierefrei wohnen zu können.
    Oder sollten wir lieber eine andere Begründung finden.
    Vielen Dank im voraus
    Liebe Grüße
    Antje

    Antworten
    • Hallo Antje,
      ich kann hier leider nicht sehr weit ausholen und Ihren die Kündigung vorbereiten. Ich sende Ihnen einen Email mit einer perfekten Quelle für Sie.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten

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