Gesetzliche Mittagsruhe
Zusätzlich zu den Regelungen der Länder wird die Mittagsruhe meistens auch noch in Mietverträgen oder in der Hausordnung geregelt. Hier wird fast immer die Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr genannt. Während dieser Zeitspanne dürfen keine lauten Tätigkeiten ausgeführt werden. Dies dient der Umsetzung des Grundgedankens, einen Mittagsschlaf oder eine ähnliche Ruhephase halten zu können.
Zu den lauten Tätigkeiten durch private Personen zählt:
- lautes Musik hören
- handwerkliche Tätigkeiten wie zum Beispiel bohren, hämmern oder sägen
- spielen von Musikinstrumenten (Klavier oder Gitarre)
In den meisten Mietverträgen ist die genannte Zeit definiert und deren Einhaltung ist Pflicht. Viele Nachbarn würden sich eine gesetzliche Mittagsruhe wünschen, weil die Regelungen zur Mittagsruhe im Mietvertrag von einigen Mietern einfach nicht beachtet werden.
Folgen beim Verstoß gegen die Mittagsruhe
Der wiederholte Verstoß gegen die Mittagsruhe ist als Ordnungswidrigkeit zu sehen und kann somit mit Bußgeldern für die Lärmbelästigung bestraft werden. Die Ruhezeit sollte im Interesse der Allgemeinheit eingehalten werden. Sie bietet zudem den verschiedenen Bevölkerungsgruppen einen zeitlichen Rahmen, in dem einheitliche Pausen und die eigene Regeneration möglich sind. Ist man Mieter, drohen Konflikte mit dem Vermieter, die bis zur Kündigung des Mietverhältnisse von Seiten des Vermieters führen können.
Was kann man bei Störung der Mittagsruhe tun?
So klar definiert, wie die Ruhezeiten oft im Mietvertrag und in den Vorschriften der Bundesländer sind, so schwierig wird es doch mit der Einhaltung und Umsetzung dieser Regelung.
Immer wieder können Situationen entstehen, in denen sich bewusst oder unbewusst nicht an die Mittagsruhe gehalten werden kann. Diese Zeiten stellen besonders junge Familien vor Schwierigkeiten, da zum Beispiel spielende Kinder nicht immer so ruhig gehalten werden können. Hier spielt auch die Toleranz der Nachbarschaft eine große Rolle, da gewisse Geräusche auch in den Zeiten der Ruhe nicht immer vermieden werden können.
Um eine ständige und vor allem auch ausreichende Störung, im Rahmen der vom Vermieter, Bundesland oder auch der Gemeinde vorgeschriebenen Mittagsruhe zu provozieren, muss ein gewisser Geräuschpegel erreicht werden. Dieser muss ständig und dauerhaft vorhanden sein. Fällt einer Hausfrau in dieser Zeit zum Beispiel Geschirr aus der Hand, hat der Nachbar nicht das Recht, auf die Mittagsruhe zu pochen. Ständige laute Musik der Teenager im Nachbarhaus in dieser Zeit, gibt den anderen Bewohnern jedoch die Möglichkeit, entsprechend gegen den Lärm vor zu gehen.
Es gibt zwar nicht viele Möglichkeiten, sich bei dauernder Störung der Mittagsruhe zu wehren. Besonders Wohnungsbaugesellschaften etc. ist sehr an einer Einhaltung der vertraglichen Bedingungen der Mietverhältnisse gelegen. Diese werden auch bei bekannt werden der Lärmbelästigung in den Ruhezeiten entsprechende Schritte einleiten. Als Mieter sollte man sich also an seinen Vermieter wenden, als Eigentümer dessen Ruhe von einem Nachbarn gestört wird kann man sich wohl nur an das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde wenden. In beiden Fällen sollte man natürlich zuerst ein klärendes Gespräch mit dem “Ruhestörer” suchen.
Wie beweist man eine ständige Störung?
Lärmprotokolle sind in diesem Zusammenhang zum Beispiel ein nützlicher „Beweis“, falls die Störungen regelmäßig und immer ausgehend von der gleichen Person vorkommen. Fühlt sich ein Mieter ernsthaft und dauerhaft in der Mittagsruhe gestört, kann ein Lärmprotokoll, in das das Datum und die Uhrzeit der Störungen eingetragen werden sollte als Anhaltspunkt dienen.
Wenn möglich sollten auch entsprechende Zeugen genannt werden können. So kann der Vermieter, dem Lärmverursacher in erster Instanz einen mahnenden und detaillierten Brief zu senden. Jeder schriftlichen Form sollte allerdings zunächst der Versuch zur Einigung untereinander voran gegangen sein. Auch die Meldung beim zuständigen Ordnungsamt, oder in besonders schlimmen Fällen eine Anzeige wegen Ruhestörung ist eine Möglichkeit, der dauerhaften Störung der Mittagsruhe einen Riegel vorzuschieben.
Unbelehrbaren Ruhestörern wird dann früher oder später die Kündigung des Mietverhältnisses ins Haus stehen, da man sich nicht an die vorgeschriebenen Zeiten gehalten hat. Dazu muss die Mittagsruhe nicht gesetzlich sein, jedoch nimmt man die Regelungen zur Mittagsruhe in Kauf, sobald man den Mietvertrag unterzeichnet.
- Hausordnung: Ruhezeiten
- Ruhezeiten in Wohngebieten
- Klavierspielen in Mietwohnung
- Hausordnung für Mehrfamilienhaus
- Gesetzliche Kündigungsfrist für Mietvertrag
Knoll Francisca
Guten Morgen Herr Hundt,
ich habe ein Problem. Wir sind im Oktober 2011 umgezogen. Ein Haus mit drei Parteien. Wir wohnen mit unseren zwei Buben im Erdgeschoss, in der Mitte ein Paar, das seit einigen Monaten ein Kind hat und oben ein Pärchen.
Nun stritten sich seit Oktober die Leute in der Mitte, inklusive Türen schlagen, unglaublicher Schreierei und so weiter. Bevorzugt nachts. Das ganze eskalierte kurz nach der Geburt des Babys. Ihre Mutter war da, es gab Poltern, Schreien, Kreischen, Fluchen und am Ende klingelte und klopfte die Mutter der Frau oben und bei uns wie wild an die Wohnungstüren, riss die Haustüre auf und schrie herum, er würde ihre Tochter umbringen. Das Pärchen von oben und mein Mann bemühten sich um Ruhe. Am Ende war der Mann oben ein Bier trinken, während die Frau mit ihrer Mutter und Kind in deren Wohnung blieb. Irgendwann war dann ganz Ruhe. Selbst da haben wir nicht den Vermieter kontaktiert. Danach rauschte die Dame samt Baby und Mama ab nach München, wo sie herkommt.
Vor einigen Wochen kam sie dann nach ca. drei Monaten wieder an und seither wohnt sie wieder hier. Kurz darauf kam er nach der Arbeit bei uns klingeln, weil meine Buben ihn morgens um etwa sieben Uhr oder etwas später aufwecken und er ja schließlich zur Arbeit muss. Verstehe ich. Nur versuche ich ja schon die Jungs leise zu halten. Wenigstens bis acht Uhr. Das geht nicht immer. Meine Kinder sind zweieinhalb und ein Jahr alt. Die verstehen das nicht immer, also läuft der Große auch mal vom Schlafzimmer in die Küche, statt zu gehen oder schreit laut und spitz weil ihm etwas nicht erlaubt wird. Der Kleine bekommt Zähne und hängt quengelnd an der Mama und setze ich ihn ab, schreit er. Doch ich muss ja auch noch das Frühstück zubereiten. Jetzt habe ich andauernd Angst sie wären zu laut, obwohl es eben Kinder sind und ich glaube dafür auch nicht zu laut. Außerdem lasse ich sie nicht an ihre kleine Werkbank und nichts. Nun hat aber die Dame über uns unabhängig von ihrem Freund den Vermieter angerufen. Wir wären am Abend zu laut. Der Große würde so schreien und so… . Dazu: Ja, der Große, wie der Kleine auch, ist bockig. Gebieten wir ihnen Einhalt, gibt es in der Tat Schreierei. Wir bringen die Kinder aber spätestens um 20 Uhr ins Bett. Das heißt danach ist RUHE. Außer einer hat Bauchschmerzen oder bekommt Zähne oder sie wurden gerade geimpft. Doch dagegen kann man nicht viel mehr machen, als trösten und aushalten. Und es ist natürlich nicht jeden Abend, noch jede Nacht.
Nun ging ich von mir aus hoch, klingelte und schlug der Frau vor mal bei uns zu klingeln und dann könnten wir reden, oder sie mir zumindest mitteilen, wann ihr Baby seine Schlafenszeiten hat. Dann würde ich mich bemühen, während der Zeit die Jungs leise zu halten.(Sie kam nicht und wird wohl nicht mehr kommen – Inzwischen bin ich auch nicht mehr zur Kooperation bereit) Das Problem – am nächsten Tag war der Vermieter hier etwas erledigen und erzählte mir von dem Telefonat. Sie hatte ihn vor einer Woche angerufen “Weil sie hat ja ein Baby uns so…”.
Deshalb hat sie so zufrieden gegrinst als ich hoch kam. Derweil wusste ich noch gar nix von ihrer Beschwerde.
Seither fühle ich mich schrecklich unter Druck, schimpfe die Buben wegen jeder Kleinigkeit und die werden dadurch nur immer unleidiger. Wir sind doch auch noch da und die Buben sind eben kleine Kinder. Wir sind auch nicht rücksichtslos. Warum kann die nicht runter kommen? Und was soll ich jetzt tun?
Die haben immer lautstark gestritten. Schon bevor wir da wohnten. Die haben nie an unsere Buben in ihren Betten gedacht, die waren immer rücksichtslos. Nach dem Dilemma mit der großen Schreierei schläft unser Großer nur noch in unserem Bett, weil er in seinem Angst hat. Das zermürbt mich, mein Mann und ich haben kein bisschen wertvolle Zeit mehr fuer uns alleine. Besonders im Bett, kein Kuscheln, nichts. Und seit die das Baby haben sind wir morgens und abends zu laut und überhaupt. Was macht man nun mit so unverschämten Leuten. Ich kann die Buben nicht fesseln und knebeln, nur weil sie schreien, weinen, spielen und lachen. Und das noch in den Zeiten zwischen sieben Uhr und 12 Uhr und ca. 14:30 Uhr und 20 Uhr. Mit gelegentlichen Ausnahmen – gelegentlichen!
Kommt mein Mann von der Arbeit heim, steht er einer sehr geladenen Furie gegenüber. Ich halte das “Ruft sie wieder da an? Was soll ich noch tun? Es sind doch Kinder! Jetzt schreit schon wieder einer – ohje. Uh, da höre ich Schritte oben, haben wir ihn nun aufgeweckt?” nicht mehr so lange aus. Muss ich denn in Angst und Schrecken leben, weil ich mir so was sehr zu Herzen nehme oder soll ich mich einfach am Wertesten … lassen. Zumindest versuchen. Vielleicht können Sie mir ja helfen.
Ich Grüße Sie recht herzlich!
Francisca Knoll
Dennis Hundt
Liebe Frau Knoll,
vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar. Leider kann ich Ihnen nicht sonderlich viel zu Ihrem Fall schreiben. Wenn Sie mit Ihren Kindern Rücksicht nehmen und die Nachbarn nicht über das normale Maß hinaus “stören” kann Ihnen vom Mietrecht ausgehend wenig passieren. Auch Ihr Vermieter hat im Grunde keine wirklich handhabe wenn Sie Rücksicht nehmen, was Sie ja offensichtlich tun.
Was die Beziehung zu Ihren Nachbarn und Ihre Lebensqualität angeht, wird sicher nur ein Umzug wirklich weiterhelfen. Aber das ist möglicher- und verständlicherweise auch keine Option für Sie.
Viele Grüße
Dennis Hundt