Die so genannte „Gesetzliche Mittagsruhe“ gibt es auf Bundesebene nicht. Das bedeutet, das die einzelnen Länder hier ihre eigenen Regeln einbringen können. Die meisten Bundesländer haben die Mittagsruhe einheitlich geregelt. Lediglich Berlin und NRW bilden hier eine Ausnahme. Spricht man also von der gesetzlichen Mittagsruhe, so meint man die Regellungen der einzelnen Bundesländer.
Zusätzlich zu den Regelungen der Länder wird die Mittagsruhe meistens auch noch in Mietverträgen oder in der Hausordnung geregelt. Hier wird fast immer die Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr genannt. Während dieser Zeitspanne dürfen keine lauten Tätigkeiten ausgeführt werden. Dies dient der Umsetzung des Grundgedankens, einen Mittagsschlaf oder eine ähnliche Ruhephase halten zu können.
Zu den lauten Tätigkeiten durch private Personen zählt:

  • lautes Musik hören
  • handwerkliche Tätigkeiten wie zum Beispiel bohren, hämmern oder sägen
  • spielen von Musikinstrumenten (Klavier oder Gitarre)

In den meisten Mietverträgen ist die genannte Zeit definiert und deren Einhaltung ist Pflicht. Viele Nachbarn würden sich eine gesetzliche Mittagsruhe wünschen, weil die Regelungen zur Mittagsruhe im Mietvertrag von einigen Mietern einfach nicht beachtet werden.

Folgen beim Verstoß gegen die Mittagsruhe

Der wiederholte Verstoß gegen die Mittagsruhe ist als Ordnungswidrigkeit zu sehen und kann somit mit Bußgeldern für die Lärmbelästigung bestraft werden. Die Ruhezeit sollte im Interesse der Allgemeinheit eingehalten werden. Sie bietet zudem den verschiedenen Bevölkerungsgruppen einen zeitlichen Rahmen, in dem einheitliche Pausen und die eigene Regeneration möglich sind. Ist man Mieter, drohen Konflikte mit dem Vermieter, die bis zur Kündigung des Mietverhältnisse von Seiten des Vermieters führen können.

Was kann man bei Störung der Mittagsruhe tun?

So klar definiert, wie die Ruhezeiten oft im Mietvertrag und in den Vorschriften der Bundesländer sind, so schwierig wird es doch mit der Einhaltung und Umsetzung dieser Regelung.
Immer wieder können Situationen entstehen, in denen sich bewusst oder unbewusst nicht an die Mittagsruhe gehalten werden kann. Diese Zeiten stellen besonders junge Familien vor Schwierigkeiten, da zum Beispiel spielende Kinder nicht immer so ruhig gehalten werden können.  Hier spielt auch die Toleranz der Nachbarschaft eine große Rolle, da gewisse Geräusche auch in den Zeiten der Ruhe nicht immer vermieden werden können.


Um eine ständige und vor allem auch ausreichende Störung, im Rahmen der vom Vermieter, Bundesland oder auch der Gemeinde vorgeschriebenen Mittagsruhe zu provozieren, muss ein gewisser Geräuschpegel erreicht werden. Dieser muss ständig und dauerhaft vorhanden sein. Fällt einer Hausfrau in dieser Zeit zum Beispiel Geschirr aus der Hand, hat der Nachbar nicht das Recht, auf die Mittagsruhe zu pochen. Ständige laute Musik der Teenager im Nachbarhaus in dieser Zeit, gibt den anderen Bewohnern jedoch die Möglichkeit, entsprechend gegen den Lärm vor zu gehen.
Es gibt zwar nicht viele Möglichkeiten, sich bei dauernder Störung der Mittagsruhe zu wehren. Besonders Wohnungsbaugesellschaften etc. ist sehr an einer Einhaltung der vertraglichen Bedingungen der Mietverhältnisse gelegen. Diese werden auch bei bekannt werden der Lärmbelästigung in den Ruhezeiten entsprechende Schritte einleiten. Als Mieter sollte man sich also an seinen Vermieter wenden, als Eigentümer dessen Ruhe von einem Nachbarn gestört wird kann man sich wohl nur an das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde wenden. In beiden Fällen sollte man natürlich zuerst ein klärendes Gespräch mit dem „Ruhestörer“ suchen.

Wie beweist man eine ständige Störung?


Lärmprotokolle sind in diesem Zusammenhang zum Beispiel ein nützlicher „Beweis“, falls die Störungen regelmäßig und immer ausgehend von der gleichen Person vorkommen. Fühlt sich ein Mieter ernsthaft und dauerhaft in der Mittagsruhe gestört, kann ein Lärmprotokoll, in das das Datum und die Uhrzeit der Störungen eingetragen werden sollte als Anhaltspunkt dienen.
Wenn möglich sollten auch entsprechende Zeugen genannt werden können. So kann der Vermieter, dem Lärmverursacher in erster Instanz einen mahnenden und detaillierten Brief zu senden. Jeder schriftlichen Form sollte allerdings zunächst der Versuch zur Einigung untereinander voran gegangen sein. Auch die Meldung beim zuständigen Ordnungsamt, oder in besonders schlimmen Fällen eine Anzeige wegen Ruhestörung ist eine Möglichkeit, der dauerhaften Störung der  Mittagsruhe einen Riegel vorzuschieben.
Unbelehrbaren Ruhestörern wird dann früher oder später die Kündigung des Mietverhältnisses ins Haus stehen, da man sich nicht an die vorgeschriebenen Zeiten gehalten hat. Dazu muss die Mittagsruhe nicht gesetzlich sein, jedoch nimmt man die Regelungen zur Mittagsruhe in Kauf, sobald man den Mietvertrag unterzeichnet.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

20 Gedanken zu „Gesetzliche Mittagsruhe“

  1. Guten Morgen Herr Hundt,
    ich habe ein Problem. Wir sind im Oktober 2011 umgezogen. Ein Haus mit drei Parteien. Wir wohnen mit unseren zwei Buben im Erdgeschoss, in der Mitte ein Paar, das seit einigen Monaten ein Kind hat und oben ein Pärchen.
    Nun stritten sich seit Oktober die Leute in der Mitte, inklusive Türen schlagen, unglaublicher Schreierei und so weiter. Bevorzugt nachts. Das ganze eskalierte kurz nach der Geburt des Babys. Ihre Mutter war da, es gab Poltern, Schreien, Kreischen, Fluchen und am Ende klingelte und klopfte die Mutter der Frau oben und bei uns wie wild an die Wohnungstüren, riss die Haustüre auf und schrie herum, er würde ihre Tochter umbringen. Das Pärchen von oben und mein Mann bemühten sich um Ruhe. Am Ende war der Mann oben ein Bier trinken, während die Frau mit ihrer Mutter und Kind in deren Wohnung blieb. Irgendwann war dann ganz Ruhe. Selbst da haben wir nicht den Vermieter kontaktiert. Danach rauschte die Dame samt Baby und Mama ab nach München, wo sie herkommt.
    Vor einigen Wochen kam sie dann nach ca. drei Monaten wieder an und seither wohnt sie wieder hier. Kurz darauf kam er nach der Arbeit bei uns klingeln, weil meine Buben ihn morgens um etwa sieben Uhr oder etwas später aufwecken und er ja schließlich zur Arbeit muss. Verstehe ich. Nur versuche ich ja schon die Jungs leise zu halten. Wenigstens bis acht Uhr. Das geht nicht immer. Meine Kinder sind zweieinhalb und ein Jahr alt. Die verstehen das nicht immer, also läuft der Große auch mal vom Schlafzimmer in die Küche, statt zu gehen oder schreit laut und spitz weil ihm etwas nicht erlaubt wird. Der Kleine bekommt Zähne und hängt quengelnd an der Mama und setze ich ihn ab, schreit er. Doch ich muss ja auch noch das Frühstück zubereiten. Jetzt habe ich andauernd Angst sie wären zu laut, obwohl es eben Kinder sind und ich glaube dafür auch nicht zu laut. Außerdem lasse ich sie nicht an ihre kleine Werkbank und nichts. Nun hat aber die Dame über uns unabhängig von ihrem Freund den Vermieter angerufen. Wir wären am Abend zu laut. Der Große würde so schreien und so… . Dazu: Ja, der Große, wie der Kleine auch, ist bockig. Gebieten wir ihnen Einhalt, gibt es in der Tat Schreierei. Wir bringen die Kinder aber spätestens um 20 Uhr ins Bett. Das heißt danach ist RUHE. Außer einer hat Bauchschmerzen oder bekommt Zähne oder sie wurden gerade geimpft. Doch dagegen kann man nicht viel mehr machen, als trösten und aushalten. Und es ist natürlich nicht jeden Abend, noch jede Nacht.
    Nun ging ich von mir aus hoch, klingelte und schlug der Frau vor mal bei uns zu klingeln und dann könnten wir reden, oder sie mir zumindest mitteilen, wann ihr Baby seine Schlafenszeiten hat. Dann würde ich mich bemühen, während der Zeit die Jungs leise zu halten.(Sie kam nicht und wird wohl nicht mehr kommen – Inzwischen bin ich auch nicht mehr zur Kooperation bereit) Das Problem – am nächsten Tag war der Vermieter hier etwas erledigen und erzählte mir von dem Telefonat. Sie hatte ihn vor einer Woche angerufen „Weil sie hat ja ein Baby uns so…“.
    Deshalb hat sie so zufrieden gegrinst als ich hoch kam. Derweil wusste ich noch gar nix von ihrer Beschwerde.
    Seither fühle ich mich schrecklich unter Druck, schimpfe die Buben wegen jeder Kleinigkeit und die werden dadurch nur immer unleidiger. Wir sind doch auch noch da und die Buben sind eben kleine Kinder. Wir sind auch nicht rücksichtslos. Warum kann die nicht runter kommen? Und was soll ich jetzt tun?
    Die haben immer lautstark gestritten. Schon bevor wir da wohnten. Die haben nie an unsere Buben in ihren Betten gedacht, die waren immer rücksichtslos. Nach dem Dilemma mit der großen Schreierei schläft unser Großer nur noch in unserem Bett, weil er in seinem Angst hat. Das zermürbt mich, mein Mann und ich haben kein bisschen wertvolle Zeit mehr fuer uns alleine. Besonders im Bett, kein Kuscheln, nichts. Und seit die das Baby haben sind wir morgens und abends zu laut und überhaupt. Was macht man nun mit so unverschämten Leuten. Ich kann die Buben nicht fesseln und knebeln, nur weil sie schreien, weinen, spielen und lachen. Und das noch in den Zeiten zwischen sieben Uhr und 12 Uhr und ca. 14:30 Uhr und 20 Uhr. Mit gelegentlichen Ausnahmen – gelegentlichen!
    Kommt mein Mann von der Arbeit heim, steht er einer sehr geladenen Furie gegenüber. Ich halte das „Ruft sie wieder da an? Was soll ich noch tun? Es sind doch Kinder! Jetzt schreit schon wieder einer – ohje. Uh, da höre ich Schritte oben, haben wir ihn nun aufgeweckt?“ nicht mehr so lange aus. Muss ich denn in Angst und Schrecken leben, weil ich mir so was sehr zu Herzen nehme oder soll ich mich einfach am Wertesten … lassen. Zumindest versuchen. Vielleicht können Sie mir ja helfen.
    Ich Grüße Sie recht herzlich!
    Francisca Knoll

    Antworten
    • Liebe Frau Knoll,
      vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar. Leider kann ich Ihnen nicht sonderlich viel zu Ihrem Fall schreiben. Wenn Sie mit Ihren Kindern Rücksicht nehmen und die Nachbarn nicht über das normale Maß hinaus „stören“ kann Ihnen vom Mietrecht ausgehend wenig passieren. Auch Ihr Vermieter hat im Grunde keine wirklich handhabe wenn Sie Rücksicht nehmen, was Sie ja offensichtlich tun.
      Was die Beziehung zu Ihren Nachbarn und Ihre Lebensqualität angeht, wird sicher nur ein Umzug wirklich weiterhelfen. Aber das ist möglicher- und verständlicherweise auch keine Option für Sie.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Hallo,
    ich wohne in einem 9 Familienhaus und wollte mal wissen ob meine Nachbarin, die direkt über mir wohnt in der Mittagsruhe auf ihrem Balkon telefonieren darf?
    Schönes Wochenende noch 😉
    Simone

    Antworten
    • Hallo Simone,
      die Rechte Ihrer Nachbarin höre da auf, wo sie die Rechte Ihrer Nachbarn beschränkt. Gegen leises oder normales Telefonieren / normale Gespräche ist sicherlich nichts einzuwenden. Es kommt immer auf den individuellen Fall an. Man kann hier leider nicht ja oder nein sagen.
      Viele Grüße
      Dennis

      Antworten
  3. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe ein gewaltiges Problem mit der Mietpartei, welche über meinem Verlobten und mir wohnt.
    Wir wohnen in dem Haus seiner Großeltern, welches insgesamt drei Wohnungen hat. Ganz unten wohnt ein junges Paar in unserem Alter, in der Mitte wohnen wir und ganz oben die Störenfriede, die teilweise genug Krach veranstalten, dass sich selbst das Paar in der unteren Wohnung belästigt fühlt.
    Dazu zählen sehr laute Schlagermusik an Sonntagmorgen oder grundsätzliches Dartspielen zwischen 12:00 und 15:00 Uhr. Das Haus ist leider auch sehr hellhörig, sodass dieses Dartspielen in unserer Wohnung eher wie Hämmern klingt. Zusätzlich wird zu jeder Tages- und Nachtzeit und egal an welchem Wochentag durch die Bude gestampft, was das Zeug hält.
    Problem ist hierbei, die untere und die obere Wohnung gehören dem Großvater meines Verlobten und es existieren hier jeweils reguläre Mietverträge. Unsere Wohnung ist Eigentum meiner Schwiegermutter in Spe und wir haben keinen Mietvertrag…
    Es gibt auch leider keine Hausordnung. Ich hatte den Großeltern mal vorgeschlagen eine zu verfassen und ihnen zur Überprüfung zu geben, jedoch fühlten sie sich dadurch als Vermieter irgendwie hintergangen. Jedoch müssen sie die Rücksichtslosigkeit der Obermieter auch nicht tagtäglich ertragen. Mehrfach habe ich schon, wenn ich beispielsweise für die Uni lernen musste, o.ä., oben geklingelt und um etwas mehr Ruhe und Rücksicht gebeten. Aber das wird grundsätzlich nur mit einem hämischen Grinsen und einem „ja ja“ abgetan.
    Auch die Großeltern haben für mich schon mal darauf hingewiesen, dass ich als Studentin gerade an den Wochenenden tagsüber Ruhe zum lesen, lernen, etc. brauche.
    Meine Frage ist nun: Soll ich wirklich nochmal ein klärendes Gespräch mit den Obermietern suchen (auch, wenn ich denke, dass das wenig Sinn hat) oder mich direkt ans Ordnungsamt wenden (denn bei den Großeltern als Vermietern werde ich da auch nichts erreichen, die interessiert nur, dass sie pünktlich die Miete bekommen, alles andere ist egal: z.B. auch, dass die Wohnung total versifft ist, geraucht wird und so gut wie nie gelüftet wird…)?
    Ich freue mich auf eine baldige Antwort Ihrerseits und verbleibe mit den besten Grüßen!

    Antworten
    • Hallo Marion,
      danke für die ausführliche Schilderung. Das Ordnungsamt wird vermutlich nicht viel machen können. Das übliche Werdegang wäre ein Lärmprotokoll + Beschwerde beim Vermieter, anschließend ggf. eine Mietminderung. Alles Druckmittel gegen den Vermieter, damit dieser den Druck an den Störenfried weitergibt. In Ihrem Fall ist es durch die familiäre Situation leider etwas komplizierter.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Grüße Sie Herr Hundt,
    die größte Frage die sich mir stellt:
    Erdgeschoß= Vermieter sprich Eigentümer, das 1. OG habe ich gemietet!
    Jetzt geht er hin und baut das Dachgeschoß (Speicher) für die Tochter seiner Lebensabschnittspartnerin zu einer Wohnung um.
    Stört mich net weiter!
    Was mich stört:
    Der „Baulärm“ (Sägen, Bohren, Feilen, Hämmern usw.) ist aus Prinzip erst ab Samstags von 7-22 Uhr und natürlich auch Sonntags in der gleichen Zeit!
    Wäre der Mann nicht in Rente oder Pension, dann könnte ich etwas Verständnis aufbringen für die Tätigkeiten!
    Aber er ist ein „Rentner“ und macht, als Vemieter, den Umbau in Heimwerkermanier.
    Inclusive einem „Deckenausbruch“ damit eine bessere und leichter begehbare Treppe eingebaut weden kann. Anstelle der alten Speichertreppe!
    Diese wird dann ein „Schräge“ in meine Wohnung bringen!
    Kann ich mich, als Mieter, dagegen (Krach am Wochenende vo allem) irgendwie wehren?
    Mit vielen Grüßen Erwin

    Antworten
    • Hallo Erwin,
      Sie können die Miete wegen dem Baulärm angemessen mindern und die können natürlich auf die üblichen Ruhezeiten bestehen. Im Grunde können Sie Ihren Vermieter nur bitten die Ruhezeiten / die Mittags- und Abendruhe einzuhalten und ihm im Zweifel mit dem Ordnungsamt und einer Mietminderung wegen der Ruhestörung drohen. Wenn sich Ihre Wohnfläche verändert, sollten Sie auf eine entsprechende Anpassung der Miete bestehen. Hier lesen Sie, wie die die Quadratmeter korrekt berechnen.
      Alle Maßnahmen werden wohl Spannungen zwischen Ihnen und Ihren Vermieter mit sich bringen. Hier müssen Sie entscheiden, wie Sie sich am besten verhalten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne im Erdgeschoss eines 2 stöckigen Mietshauses. Nun zu meiner Frage: In der Wohnung über mir wohnt eine Familie mit einem 3jährigen Jungen, welcher kontinuierlich durch die Wohnung tobt, Türen knallt und von seinem Hochbett springt.
    Eigentlich ist der Junge im Kindergarten angemeldet, geht aber sehr oft nicht, was dazu führt, dass der Junge den ganzen Tag zu Hause ist und tobt, da die Eltern auch nichts mit dem Kind unternehmen.
    Der kleine geht gegen 22 Uhr ins Bett, wacht Nachts gerne gegen 1 Uhr auf und ist morgens ab 8 Uhr fit. Fit bedeutet in diesem Fall, dass der Junge aus seinem Hochbett springt und seine Bausteine umwirft oder mit Autos durch sein Zimmer fährt, welches leider genau über meinem Schlafzimmer ist. Es vergeht kaum ein Tag, wo ich nicht unfreiwillig gegen 8 Uhr geweckt werde.
    Meine Nerven liegen blank, vor 3 Wochen bin ich weinend in deren Wohnung gewesen und habe den Eltern gesagt, dass ich die Situation nicht mehr aushalten kann, danach war für ca. 2 Wochen alles gut.
    Vor einigen Nächten habe ich bei den Eltern Sturm klingeln müssen, da das Kind 6,5 Minuten bitterlich geweint und nach Mama und Papa gerufen hat ( ich bin davon wach gweorden- die Eltern leider nicht).
    Ich weiß nicht was ich machen kann, denn grundsätzlich habe ich nichts gegen Kinder, wenn mir die Situation zu heftig wird, hole ich mir den Jungen auch schon mal nach unten oder nehme ihn mit zum Hundespaziergang… aber das kann doch nicht die Lösung sein!!!! Die Wohnung ist sehr hellhörig und scheinbar liegt auch unter dem Laminat keine vernünftige Dämmung (der Laminat lag schon voher) ist mein Vermieter vielleicht auch mit dazu verpflichtet die Wohnqualität zu verbessern? Weil so kann kaum ein Mensch auf Dauer leben— und ich möchte nicht umziehen!!!
    Liebe Grüße
    Claudia

    Antworten
    • Hallo Claudia,
      im Grunde kann ich Ihnen gar nicht so viele Tipps geben. Wenn Sie bei den Eltern nicht weiterkommen, wird Ihnen nur übrig bleiben vom Vermieter Hilfe zu holen. Erstmal im Guten, wenn das nicht hilft müssen Sie wohl ein Lärmprotokoll führen, dann die Miete mindern und so den Druck auf den Vermieter erhöhen. Das verbessert zwar kurzfristig nicht Ihre Wohnsituation, aber vielleicht kann der Vermieter mittelfristig für Ruhe sorgen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Sehr geehrter Herr Hundt,
    seit 15 Monaten wohne ich in meiner neuen Wohnung.
    Ich gebar vor einem Jahr mein zweites Kind.
    Seit ich hier wohne behauptet das ältere Ehepaar, welches direkt über mir wohnt, dass meine Kinder ständig schreien, ich um Mitternacht in der Küche Fleisch klopfe, ich mein älteres Kind aufhetze, besonders laut zu sein und gegen Heizkörper und Balkontüren zu trommeln, mein älteres Kind hyperaktiv sein soll usw.
    Dieses Ehepaar schreckt auch nicht zurück, mich beim Vermieter anzuzeigen.
    Keines meiner Kinder ist hyperaktiv. Gegen 19.30 gehen wir alle ins Schlafzimmer, singen und albern herum und gegen 20.30 Uhr spätestens ist Ruhe, was von den Nachbarn unter mir bestätigt wird.
    Was kann ich dagegen tun? Der Vermieter tut nichts.

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  7. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne in einem Mietshaus. Neben mir ist ein Nachbar verstorben und die Wohnung wird gerade komplett saniert. Gehämmer, gebohre usw. Heute bin ich krank und ich hoffte, dass die HANDWERKER (Firma) in der Mittagszeit von 13 – 15 Uhr ihre arbeit unterbrechen. Taten sie aber nicht.
    Meine Hausverwaltung sagt, dass z.B. eine Handwerksfirma an diese Ruhezeiten nicht gebunden ist. Stimmt das? Dürfen die auch in dieser Zeit hämmern und bohren?
    Danke um eine kurze Rückmeldung

    Antworten
  8. Hallo!
    Was macht man eigentlich als Berufstätiger, der am späten Nachmittag nach Hause kommt und dann seine Ruhe benötigt? Die Einhaltung einer Mittagsruhe schadet dann ja eher, weil man auf die Zeiten danach ausweichen muss. Deshalb bin ich froh, wenn keine Mittagsruhezeiten festgelegt sind, die die Möglichkeiten, bestimmte, Lärm verursachende Tätigkeiten auszuüben, einschränken.
    Viele Grüße

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  9. Hallo, ich baue in meinem Garten eine Hütte auf und die Nachbarn beschweren sich über das Hämmern in der „mittagsruhe „.muss ich auf gewisse Zeiten achten?
    Carmen

    Antworten
  10. Hallo Herr Hundt,
    die Nachbarn unter mir beschweren sich über das Saubermachen (Staubsaugen, Wischen, Putzen) von meine Putzhilfe in meiner Wohnung und weisen auf die Ruhezeiten. Fällt Saubermachen unter den ruhestörende Tätigkeiten in dem Zeit zwischen 12 und 15 Uhr?
    Danke im Voraus,
    Mit freundlichen Grüßen
    Astrid B.

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  11. Das geht alles nur wenn der Lärmverursacher nicht der eigene Vermieter ist. Ich wohne mit supernetten Kurden in einem Haus, aber ich bin dauerbeschallt. Kinder spielen vor meiner Wohnungstür, lautstarke Unterhaltungen im Treppenhaus, allabendliches Treffen der gesamten Familie unter meinem Schlafzimmer mit Kindergeschrei und Unterhaltungen bis tief in die Nacht. Kinder rennen durchs Haus und hüpfen auf und ab das meine ganze Wohnung nur am vibrieren ist, ich weiss mir nicht mehr zu helfen und habe meinen Mietvertrag nun gekündigt. Habe eine neue Wohnung, bin zwar erst vor ein paar Monaten umgezogen, aber ich drehe durch. Nun kann ich noch drei Monate Miete zahlen, obwohl ich nur noch einen Monat hier wohne, 2. Kaution wird auch fällig….. keine Ahnung wie ich das alles schaffen soll, aber ich will nur noch weg.

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  12. Hallo,
    über mir ist ein neuer Mieter eingezogen. Die Wohnungen sind mit Parkett ausgelegt und sehr hellhörig. Den ganzen Tag läuft er wohl in Straßenschuhen durch die Wohnung. Jeder Schritt auf dem Parkett ist deutlich zu hören.Hinzu kommt,das in der Wohnung ein Schlafsofa benutzt wird. Auch hier ist das ein – ausklappen deutlich zu hören, teilweise Nachts um 1 – 2 Uhr. Ich hatte den Vermieter schon darauf angesprochen der dann wohl auch den neuen Mieter angerufen hat.Ohne Erfolg. Auch mein eigenes Gespräch mit dem neuen Mieter brachte weder Einsicht noch Besserung. Im Gegenteil, in letzter Zeit habe ich das Gefühl das nun extra feste aufgetreten wird bzw. das Schlafsofa mehrmals ein – ausgeklappt wird. Was kann man gegen solche uneinsichtigen Störenfriede machen, wenn auch der Vermieter nicht nicht ernst genommen wird? Da ich in den 4 Jahren wo ich nun hier wohne ein recht gutes Verhältnis zum Vermieter habe, möchte ich den Vermieter auch nicht mit Mietminderung usw. kommen, sondern frage mich, was ich gegen den Störenfried unternehmen kann. Denn so langsam stellen sich auch gesundheitliche Probleme wie Kopfschmerzen und Schlafstörungen ein.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen und eventuelle Rückantwort.

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