Mehrere Angebote von Hausverwaltungen einholen? Ja oder Nein?

Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist das dann mit Ja zu beantworten, wenn

  • ein neuer WEG-Verwalter bestellt werden soll oder
  • aufgrund einer Änderung des Sachverhaltes statt der Wiederbestellung des jetzigen WEG-Verwalters die Bestellung eines neuen Verwalters zu erwägen ist

Durch den Vergleich mehrerer Angebote sollen Schwächen im Leistungsangebot einer WEG-Verwaltung erkennbar sein.

Dabei ist eine Sachverhaltsänderung etwa gegeben, wenn der amtierende WEG-Verwalter ineffizient arbeitet, Spannungen zwischen Verwaltung und Eigentümern bestehen oder das Verwalterhonorar der Konkurrenz bei gleichem Leistungsangebot erheblich preisgünstiger ist. Steht dagegen fest, dass der jetzige Verwalter wiederbestellt werden soll, brauchen keine (mehreren) Angebote von Hausverwaltungen eingeholt zu werden (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 01.04.2011, Az.: V ZR 96/10).

Dagegen brauchen Mieteigentümer nicht mehrere Angebote von Hausverwaltungen anzufordern. Diese sollten aber bereits in ihrem eigenen Interesse Preis und Leistungen miteinander vergleichen.

Die Angebotseinholung kann auf einfache und bequeme Weise durch die Nutzung dieses Portals erfolgen.

Suchen Sie also mehrere Angebote von kompetenten Hausverwaltungen in Ihrer Nähe, die Sie miteinander vergleichen möchten, brauchen Sie nur unser Anfrage-Formular auszufüllen und abzusenden. Die kostenlosen und für Ihr Objekt unverbindlichen Angebote erhalten Sie dann zeitnah per Post oder Email.

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Anfrage stellen und Angebote vergleichen

Mit Hausverwalter-Vermittlung.de helfen wir allen Immobilien (Eigentümern) eine passende Hausverwaltung zu finden. Sollten Sie Angebote für Ihr Objekt vergleichen wollen, stellen Sie hier gerne Ihre kostenlose und unverbindliche Anfrage.


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