So wechseln Eigentümer ihre Hausverwaltung: In 3 Schritten zum Wechsel

Bei der WEG-Verwaltung funktioniert der Wechsel der Hausverwaltung wie folgt:

  • Trennung vom amtierenden Verwalter (Auslaufenlassen des Verwaltungsverhältnisses oder Beschlüsse der Eigentümerversammlung über vorzeitige Abberufung des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrags aus wichtigem Grund oder Beschlüsse über Nichtverlängerung von Bestellung bzw. fristgemäße Abberufung und Nichtverlängerung bzw. fristgemäße Kündigung des Verwaltervertrags – hier ist der Vertragsinhalt maßgeblich)
  • Einholung von mindestens 3 Angeboten anderer Hausverwaltungen und deren Übermittlung an die Eigentümer
  • Beschlüsse der Eigentümerversammlung über Bestellung des neuen Verwalters und Abschluss des neuen Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung des Vertrags müssen bekannt sein)

Bei der Mietverwaltung sind für einen Wechsel diese Schritte erforderlich:

  • Trennung vom amtierenden Verwalter (Auslaufenlassen des Verwaltungsverhältnisses oder Kündigung des Verwaltervertrags aus wichtigem Grund oder Nichtverlängerung bzw. fristgemäße Kündigung des Verwaltervertrags – hier ist der Vertragsinhalt maßgeblich)
  • Einholung von Angeboten anderer Hausverwaltungen
  • Abschluss des neuen Verwaltervertrags 

In allen Fällen ist der jetzigen Hausverwaltung die Trennung gegebenenfalls beweissicher zuzustellen.

Für die Einholung von Angeboten anderer Hausverwaltungen brauchen Sie nur das Anfrage-Formular auszufüllen und abzusenden. Sie erhalten dann kurzfristig bis zu 6 Angebote von Verwaltungen aus Ihrer Nähe per Post oder Email – und zwar kostenlos und unverbindlich!

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Mit Hausverwalter-Vermittlung.de helfen wir allen Immobilien (Eigentümern) eine passende Hausverwaltung zu finden. Sollten Sie Angebote für Ihr Objekt vergleichen wollen, stellen Sie hier gerne Ihre kostenlose und unverbindliche Anfrage.


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