Hausverwaltung kündigen: In 3 Schritten einfach erklärt

Bei der WEG-Verwaltung erfolgt die Kündigung so:

  • Gesonderte Beschlüsse der Eigentümerversammlung über die vorzeitige Abberufung des amtierenden Verwalters und die außerordentliche (fristlose) Kündigung des Verwaltervertrags, beides aus wichtigem Grund (Frist: Höchstens zwei Monate ab Kenntnis des wichtigen Grundes)
  • Falls kein wichtiger Grund vorliegt, gesonderte Beschlüsse über die Abberufung des Verwalters und die Kündigung des Verwaltervertrags unter Einhaltung der im Verwaltervertrag vorgesehenen Frist (Voraussetzung: Verwaltervertrag enthält Möglichkeit zur ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung)
  • Beweissichere Zustellung von Abberufung und Kündigung an die Hausverwaltung, sofern Verwalter auf der Eigentümerversammlung nicht anwesend war

Bei der Mietverwaltung gestaltet sich die Kündigung wie folgt:

  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung des Verwaltervertrags aus wichtigem Grund (Frist: Zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes)
  • Falls kein wichtiger Grund vorliegt, Kündigung des Verwaltervertrags unter Einhaltung der im Verwaltervertrag vorgesehenen Frist (Voraussetzung: Verwaltervertrag enthält Möglichkeit zur ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung)
  • Beweissichere Zustellung der Kündigung an die Hausverwaltung

Die Kündigung der Mietverwaltung ist also einfacher als die der WEG-Verwaltung. Um Angebote von Hausverwaltungen in Ihrem Umfeld zu erhalten, brauchen Sie nur das folgende Anfrage-Formular auszufüllen und abzusenden. Kostenlos und unverbindlich erhalten Sie dann schnellstmöglich bis zu 6 Angebote per Post oder Email.

<< zurück zu allen Ratgebern

Hier Preise abfragen und Angebote einholen

Anfrage stellen und Angebote vergleichen

Mit Hausverwalter-Vermittlung.de helfen wir allen Immobilien (Eigentümern) eine passende Hausverwaltung zu finden. Sollten Sie Angebote für Ihr Objekt vergleichen wollen, stellen Sie hier gerne Ihre kostenlose und unverbindliche Anfrage.


Direktanfrage-HVA-Version

Welche Immobilie soll verwaltet werden?

Verwaltungsart *
Verwaltungsart *
Anzahl der Verwaltungseinheiten *
Wohneinheiten *
Gewerbeeinheiten (z. B. Büro) *
Baujahr
Verwaltungsbeginn
Möchten Sie Verwaltungen ausschließen?
Anschrift des Objektes *
Straße und Hausnummer *
Postleitzahl *
Ort *

Wer soll die Angebote erhalten?

Kontaktdaten des Ansprechpartners *
Anrede
Vorname *
Nachname *
Telefonnummer *
Anrufe möglichst vermeiden?
E-Mail *
Ihre Anmerkungen
Datenschutz *
Datenschutz *
Alle Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur einmaligen Angebotserstellung genutzt. Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.