Hausverwaltung: Kosten vergleichen lohnt sich immer!

Eine Immobilie ist nicht billig. Um Einsparungen zu erzielen, ist daher Kosten vergleichen angesagt. Das gilt speziell für die Kosten der Hausverwaltung.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Kostenvergleich für die Hausverwaltung aufgrund des Grundsatzes ordnungsgemäßer Verwaltung sogar Pflicht. Daher müssen

  • mehrere Alternativangebote eingeholt werden, wenn die Konkurrenz offensichtlich deutlich preisgünstiger als der amtierende WEG-Verwalter ist, dessen Wiederbestellung bevorsteht (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 01.04.2011, Az.: V ZR 96/10)
  • die Eigentümer triftige Gründe haben, wenn ein Verwalter bestellt werden soll, der um 40 bis 45% teurer als seine Konkurrenz ist (Oberlandesgericht (OLG) München, Beschluss vom 07.09.2007, Az.: 32 Wx 109/07)

Für Eigentümer von Mietshäusern bestehen keine Vorgaben bei der Verwalterwahl. Aber auch hier gilt: Kosten vergleichen lohnt sich immer!

Beim Kostenvergleich sind unbedingt die in der Grundvergütung enthaltenen Verwalterleistungen zu berücksichtigen. Denn was bei der einen Verwaltung von der Grundvergütung umfasst ist, kann bei der anderen Verwaltung eine kostenpflichtige Sonderleistung sein.

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