Unzufrieden mit der Hausverwaltung? 8 Wege für mehr Zufriedenheit

Sind Eigentümer mit der Hausverwaltung unzufrieden, ist zu unterscheiden. Handelt die Verwaltung vertragsgemäß und besteht trotzdem Unzufriedenheit (etwa weil nur „Dienst nach Vorschrift“ erfolgt), bestehen folgende Wege, damit die Verwaltung aktiver wird:

  • Sachliches Gespräch nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Anschreiben mit der Bitte um Abhilfe der Gründe, die zur Unzufriedenheit führen
  • Konfrontation mit eingeholten Alternativangeboten, um Druck auf die Verwaltung auszuüben
  • Ordentliche (fristgemäße) Kündigung Nichtverlängerung des Verwaltervertrags (maßgeblich ist hier der Vertragsinhalt)

Verhält sich die Hausverwaltung dagegen vertragswidrig, kommen folgende Wege in Betracht:

  • Sachliches Gespräch nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung zur Vornahme der geforderten Handlung
  • Schriftliche Abmahnung unter Schilderung des Fehlverhaltens und mit Kündigungsandrohung
  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund

Die Kündigung der Hausverwaltung ist also das letzte Mittel. Dazu sollte auch gegriffen werden, wenn die Hausverwaltung nicht einlenkt.

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