5 Punkte für jeden Verwaltervertrag: Worauf Eigentümer achten sollten

Möchten Wohnungs- oder Mieteigentümer eine neue Hausverwaltung einsetzen, kommt es auf folgende 5 Punkte im Verwaltervertrag besonders an:

  • Verwaltung auf Probe: Um den Hausverwalter zu testen, ist die Vereinbarung einer Probezeit sinnvoll. Dann kann regelmäßig innerhalb der ersten 6 Monate seit Vertragsschluss gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt meist 4 Wochen zum Monatsende.
  • Pflichten und Rechte: Die Pflichten der Hausverwaltung einschließlich Grund- und Zusatzleistungen müssen eindeutig im Vertrag bestimmt sein, ebenso ihre Rechte.
  • Verwalterhonorar: Damit später kein Streit entsteht, ist das Honorar für Grundleistungen, einzelne Zusatzleistungen und Aufwendungsersatz (Porto, Kopien usw.) vertraglich genauestens festzulegen.
  • Vergabe von Aufträgen: Ab einer bestimmten Kostenhöhe hängt die Auftragsgabe von der Zustimmung der Eigentümer ab.
  • Versicherungsschutz: Eine gute Hausverwaltung hat die hohen Risiken ihrer Tätigkeit ausreichend abgesichert. Dazu gehören Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, Betriebsschadenhaftpflichtversicherung und Vertrauensschadensversicherung.

In den Verträgen seriöser und kompetenter Hausverwaltungen sind diese 5 Punkte stets geregelt.  

Suchen Sie nach einer geeigneten Hausverwaltung, können Sie mit unserem Anfrage-Formular einfach und schnell Angebote von Verwaltern aus Ihrer Region anfordern. Dazu brauchen Sie das Formular nur auszufüllen und abzusenden. Die Angebote erhalten Sie kurzfristig per Post oder Email. Das alles ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

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