Worauf bei einer Wohnungsübergabe sowohl zu Beginn der Mietzeit als auch kurz vor dem Auszug geachtet werden sollte, haben wir hier zusammengefasst. Bei der Wohnungsübergabe, die zu Beginn und zum Ende des Mietverhältnisses gemeinsam von Mieter und Vermieter durchgeführt wird, erfolgt üblicherweise zusammen mit der Schlüsselübergabe eine detaillierte Besichtigung der Wohnung und aller zum Vertrag gehörigen Nebenräume.

Bei dieser ausführlichen Besichtigung der Wohnung wird der Gesamtzustand der Wohnung begutachtet und eventuell vorhandene Mängel festgestellt und diese schriftlich, entweder direkt im Mietvertrag oder in einem Abnahmeprotokoll, festgehalten. (Muster: Abnahmeprotokoll)

Viele Mieter sehen der Wohnungsübergabe besonders am Ende der Mietzeit mit gemischten Gefühlen entgegen, da das Ergebnis oftmals einen direkten Einfluss auf die Rückzahlung einer zu Beginn der Mietzeit gezahlten Mietkaution hat. Nicht selten verweigert der Vermieter die Rückzahlung der Kaution, weil Mängel noch nicht beseitigt sind.

Aber auch die Wohnungsübergabe zu Beginn der Mietzeit ist für den Mieter von großer Bedeutung, da hier unter Umständen bestimmte Schadensansprüche des Vermieters nach Ende der Mietzeit unwirksam sind, da diese bereits zu Beginn der Mietzeit vorhanden waren und somit nicht zulasten des Mieters gehen können.

Das oberste Gebot für die Wohnungsübergabe schon vorweg:
Auf jeden Fall sollten die Übergebeprotokolle schriftlich geführt und vom Mieter und Vermieter unterschrieben werden. Es gibt wenige Dokumente in einem Mietverhältnis, die so wichtig sind.

Der richtige Zeitpunkt für die Wohnungsübergabe

Die Termine für die endgültige Wohnungsübergabe fallen in der Regel zusammen mit der Schlüsselübergabe. Üblicherweise jedoch ist es so, dass es sowohl vor dem Einzug als auch beim Auszug aus der Mietwohnung, zu einer Vorabbesichtigung (bei Auszug die sogenannte Vorabnahme) kommt. Dieses hat den Hintergrund, dass eventuelle Mängel noch vor der endgültigen Übergabe beseitigt werden können, um so Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Einzug

Die Wohnungsübergabe bei Einzug findet in der Regel direkt in Verbindung mit der Schlüsselübergabe statt. Im Abnahmeprotokoll werden hierbei nicht nur bestehende Wohnungsmängel, wie beispielsweise ein defektes Zimmerfenster oder Feuchtigkeit in der Wohnung, die der Vermieter noch zu beseitigen hat, festgehalten.

Auch bestehende Beschädigungen oder vorhandene Abnutzungsspuren am Mietgegenstand sollten hier aufgeführt werden.

Dieses könnten beispielsweise sein:

  • Durch Dübellöcher beschädigte Badezimmerkacheln.
  • Kratzspuren oder abgeplatzter Lack in Wachbecken oder Badewanne.
  • Beschädigungen an Zimmertüren oder Zargen.

Die Dokumentation solcher, bereits vorhanden, Abnutzungsspuren, schützt den Mieter bei Auszug vor ungerechtfertigten Forderungen des Vermieters.

Auszug

In Verbindung mit einem Auszug bietet der Vermieter in vielen Fällen die Vorabnahme an. Hierbei besichtigen Mieter und Vermieter gemeinsam die Wohnung und auszuführende Renovierungsarbeiten oder Ausbesserungsmaßnahmen können so vor Ort vereinbart werden. Damit es hier nicht später zu Missverständnissen kommt, sollten auch hier die Ergebnisse schriftlich festgehalten werden.

Der Mieter hat im Anschluss daran noch ausreichend Zeit, die geforderten Arbeiten durchzuführen. Am Ende der Mietzeit erfolgt dann, zusammen mit der Schlüsselübergabe an den Vermieter, die endgültige Wohnungsübergabe, deren Ergebnis im Abnahmeprotokoll festgehalten wird.

Wichtig:

Die Abnahmeprotokolle zu Beginn und Ende der Mietzeit sollten grundsätzlich von Mieter und Vermieter unterschrieben werden und eine Kopie des Protokolls sollte dem Mieter ausgehändigt werden.

Tipp für Mieter und Vermieter:
Eine Abnahme kann gerne mal eine Stunde oder länger dauern. Wer hier unter Zeitdruck arbeitet oder nicht alle Mängel genaustens dokumentiert handelt sich zu einem späteren Zeitpunkt Ärger ein.

Hierauf sollten Mieter und Vermieter unbedingt achten


Damit bei der Wohnungsübergabe eventuell vorhandene Beschädigungen oder Mängel in der Wohnung festgestellt werden können, sollte die Wohnung nach Möglichkeit bereits geräumt sein. Nur so kann die Wohnung vollständig in Augenschein genommen werden und jeder Mangel erkannt werden. Mängel, die während der Wohnungsbesichtigung bei der Wohnungsübergabe nicht festgestellt und im Abnahmeprotokoll festgehalten werden, sind später nur schwer zu beweisen.

Zudem kann der Vermieter nach Ende der Mietzeit nur die Beschädigungen am Mieteigentum noch im Nachhinein geltend machen, wenn diese auch innerhalb des Abnahmeprotokolls aufgeführt wurden.

Damit bei der Wohnungsübergabe keine Missverständnisse aufkommen und wichtige Punkte übersehen werden.

Hier die wichtigsten Tipps, damit Wohnungsübergabe erfolgreich verläuft:

  • Notieren Sie sich bereits im Vorfeld Fragen, die Sie an den Vermieter während der Wohnungsübergabe stellen wollen.
  • Damit auch wirklich jeder Mangel und jede Beschädigung begutachtet werden kann, sollte die Wohnungsübergabe bei Tageslicht erfolgen und die Wohnung ausreichend beleuchtet sein.
  • Wenn möglich, nehmen Sie eine neutrale Person mit. Ganz unter dem Motto „Vier Augen sehen mehr als zwei“ kann dieses für alle Parteien nur von Vorteil sein.
  • Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Wohnungsübergabe.
  • Weitere Ratschläge habe ich vor einiger Zeit bereits hier veröffentlicht: 6 Tipps für die Wohnungsübergabe an den Vermieter

Während der Wohnungsübergabe sollten auf folgende Bereiche ganz besonders geachtet werden:

  • Wurde die Wohnung vom Vormieter bei Auszug renoviert. Wenn ja, achten Sie darauf ob die Übergänge zu Fensterscheiben, Türen, Fußböden etc. sauber und frei von Farbspritzern sind.
  • Sind die Fliesen in der Wohnung angebohrt oder beschädigt. Wenn ja, wie viele Löcher sind in den Fliesen vorhanden, wie viele Fliesen sind beschädigt und wie sieht die Beschädigung aus.
  • Sind Badewanne, Waschbecken und Toilette Sprünge, Risse oder abgeplatzter Lack vorhanden.
  • Wasserhähne, Heizungen und WC-Spülungen auf Funktion überprüfen. Zusätzlich sollten auch sämtliche elektrische Geräte, die Bestandteil des Mietvertrags sind, ebenfalls auf Funktion geprüft werden. Hierzu zählen auch Waschmaschine und Trockner, die von den Mietern gemeinsam genutzt werden dürfen.
  • Lassen sich Fenster und Türen problemlos schließen und sind die Dichtungen in einem ordentlichen Zustand. In welchem Zustand befindet sich der Bodenbelag und weist dieser Beschädigungen auf.
  • Lesen Sie zusammen mit dem Vermieter nochmals alle Zählerstände, die zur Wohnung, gehören ab. Hierzu gehören Wasser, Warmwasser, Strom und Gas, aber auch die Zählerstände an den Heizungen.
  • Gehören ein Kellerraum, Dachbodenraum oder eine Garage mit zur Wohnung, sollten auch diese in Augenschein genommen werden.
  • Begutachten Sie jeden Raum der Wohnung, auch kleine Abstellkammern.
  • Achten Sie besonders auf die Zimmerecken in Fensternähe und im Badezimmer. Farbunterschiede an der Tapete oder vereinzelte dickere Farbschichten könnten unter Umständen ein Hinweis auf Feuchtigkeit sein. In diesem Zuge sollte man besonders an den Außenwänden auch auf Schimmelspuren achten.

Üblicherweise erfolgt zusammen mit der Wohnungsübergabe auch die Schlüsselübergabe. Hierbei ist es wichtig, dass die Anzahl sämtlicher ausgehändigten Schlüssel entweder im Mietvertrag oder im Abnahmeprotokoll festgehalten wird. Sollten weitere Schlüsse benötigt werden, dieses dem Vermieter mitteilen und die zusätzliche Anzahl ebenfalls vermerken.

Fazit zur Wohnungsübergabe

Die Wohnungsübergabe zu Beginn und Ende der Mietzeit ist mehr, als nur die reine Übergabe der Wohnungsschlüssel. Sie dient zusätzlich dem Mieter als Absicherung vor ungerechtfertigten Schadensansprüchen durch den Vermieter.

Dieser kann Schadensansprüche, die aus einer Beschädigung am Mieteigentum resultieren im Nachhinein jedoch nur mit dem Vorhandensein eines Abnahmeprotokolls geltend machen.

Und auch der Vermieter sichert sich bei der Übergabe an den Mieter ab. Für Schäden die nicht im Protokoll aufgeführt sind, kann der Vermieter den neuen Mieter der Wohnung (bei dessen Auszug) verantwortlich machen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

92 Gedanken zu „Wohnungsübergabe – Leitfaden für Mieter und Vermieter“

  1. Hallo,
    meine Tante wohnte seit ca.50 Jahren in einer Genossenschaftswohnung.
    Nach dem Tod meiner Tante, die keine Kinder hat, habe ich als ihr Neffe auch die Auflösung und die Kündigung der Wohnung übernommen.
    Bei der durchgeführten Besichtigung der Wohnung wurde mit schriflich mitgeteilt.
    Alle mietereigenen Teppichböden und Bodenbelege ( PVC ) inklusive etwaiger Fußleisen sind zu entfernen. Sämtliche mietereigenen Raufaser- und Struckturtapeten an den Wänden sind zu entfernen. Die nackten Wände sowie die Zimmerdecke sind mit einer waschbeständigen Dispersionsfarbe hell fachgerecht bis zur völligen Deckung zu streichen.
    Meine Frage :
    Muss ich als nicht Mieter wirklich so die Wohnung meiner verstorbenen Tante herrichten ?
    Danke für Ihre Antwort

    Antworten
    • Hallo Herr Queiser,
      ich kann Ihnen hier leider keine pauschale Antwort zu Ihrem Fall geben.
      Die Erste Frage ist: Wer ist in den Mietvertrag eingetreten? Zum Beispiel Sie als Erbe?
      Die zweite Frage ist: Was sagt der Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen? Ich vermute bei einem so alten Vertrag, müssen Sie die Wohnung nur besenrein übergeben. Selbst wenn es Regelungen zu den Schönheitsreparaturen gibt, sind diese mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam.
      Viel mehr kann ich Ihnen im ersten Schritt leider nicht schreiben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
    • Hallo Herr Hundt,
      wir benötigen dringend Hilfe. Wir haben am 16. Mai eine Wohnung besichtigt, diese wurde uns einen Tag später zugesichert. Der Mietvertrag wurde von beiden Seiten unterzeichnet. Laut Mietvertrag ist der Beginn der Miete der 01. Juni. Wir mussten erst einen Teil der Kaution und die erste Warmmiete überweisen bevor es zu einem Termin für die Schlüsselübergabe kam. Am 11. Juni sollten die Schlüssel übergeben werden. Es kam aber niemand. Wir haben natürlich bei dem Vermieter mehrmals angerufen. Man sagte uns er sei nicht erreichbar und wir werden zurückgerufen. Auch auf eine E-Mail einen Tag später (Schilderung des Falls) gab es keine Antwort. Nun haben wir endlich einen neue Termin erhalten: am 14. Juni.
      Nun meine Frage:
      Ist es Rechtens, dass wir die volle Miete bezahlt haben, aber erst am 14. Juni die Schlüssel bekommen?
      Und kann man sein Geld anteilig vom Vermieter zurückverlangen?
      Vielen Dank für Ihre Antwort.
      Mit freundlichen Grüßen
      Marie Größer

      Antworten
      • Hallo Marie,
        wenn Sie die Wohnung nicht nutzen können, müssen Sie für diese Zeit auch keine Miete zahlen bzw. können die Miete mindern. Recherchieren Sie nach <2verspäteter Schlüsselübergabe + Mietminderung“.
        Viele Grüße
        Dennis Hundt

        Antworten
  2. Guten Morgen Herr Hundt,
    ich habe eine Frage, in der Hoffnung, dass Sie mir weiterhelfen können.
    Vorab zum Sachverhalt:
    Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages wurde vereinbart, dass die Wohnung im renovierten Zustand übergeben wird.
    Da die Verwalterin im Urlaub ist, fand die Schlüsselübergabe in deren Abwesenheit statt; die Vormieter berichteten, dass diese mit der Verwaltung abgesprochen hätten, nur Küche und Bad zu streichen.
    Die übrigen Wohnräume sind jedoch verwohnt und renovierungsbedürftig (starke farbliche Abnutzung, Löcher unzureichend zugegipst). Da es sich um lediglich verputzte Wände ohne Tapete handelt, fallen diese Mängel umso mehr ins Auge. Zudem befindet sich im Wohnzimmer ein etwa 30cm langer Setzungsriss in der Wand, der angeblich schon beim Einzug der Vormieter da war; zudem Holz- und Farbabsplitterungen an den Zimmertüren.
    Die eigentliche Wohnungsübergabe mit der Verwalterin soll heute nachmittag stattfinden.
    Nun die Frage:
    Habe ich als Nachmieter einen Anspruch darauf, dass ich eine renovierte Wohnung bekomme; insbesondere da ich später die Wohnung ebenfalls im renovierten Zustand übergeben muss? Wie verhält es sich mit den Mängeln? Diese lediglich im Übergabeprotokoll vermerken lassen oder besteht hier ein Anspruch auf Beseitigung? Haben Sie vielleicht noch sonstige Tipps?
    Danke für die Mühen vorab,
    mfG
    M. Engels

    Antworten
    • Hallo Herr Engels,
      danke für den ausführlichen Kommentar. Ja, ich denke Sie habe einen Anspruch auf den vertragsgemäßen Zustand. Die Frage ist, wie Sie diesen durchsetzen können. In meinen Augen gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie fordern den Vermieter auf, den Zustand herzustellen, wie er im Mietvertrag vereinbart ist. Oder Sie sorgen dafür, dass der aktuelle Zustand auf jeden Fall dokumentiert wird und ggf. sogar die Passage im Mietvertrag geändert wird. Der aktuelle Zustand fällt Ihnen sonst spätestens beim Auszug wieder auf die Füße.
      Viele Grüße
      und viel Erfolg bei der Übergabe heute Nachmittag.
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Hallo Hr. Hundt,
    bin vor 2 Wochen aus einer Wohnung gezogen, bei der die Schlüsselübergabe reibungslos verlief. Ich hatte die besagte Wohnung vor 3,5Jahren bezogen, bei der ein Waschbecken einen Riss hatte. Blauäugig wie ich war fand ich dies nicht weiter schlimm und wollte dies auch beim Vermieter mal ansprechen, ist jedoch leider in Vergessenheit geraten. Jetzt erhielt ich von meinem ehemaligen Vermieter eine Mail in der er mir die Reparaturkosten zukommen lassen will. Wie ist hier die Rechtslage, muss er mir nicht beweisen können, dass ich das auch wirklich war, da ich WIRKLICH die Wohnung auch so schon bezogen hatte? Nur weiß ich nicht wie ich hier meine Unschuld beweisen soll…
    Vorab danke & Grüße

    Antworten
    • Hallo Nico,
      wenn der Schaden nicht im Protokoll des Einzugs aufgenommen wurde, wird es schwer zu beweisen, dass der Schaden bereits vor Ihrem Einzug vorhanden war. Wenn der Vermieter nicht einlenkt, werden Sie den Schaden wohl oder übel bezahlen müssen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Hallo Herr Hundt,
    vielleicht können sie mir weiterhelfen. Wir haben gerade einen Mietvertrag zum 1.9. unterschrieben und wollten nun von der Wohnungsverwaltung die genauen Maße der Wohnung haben um mit dem Möbelkauf (besonders Küche, wo ja alles genau passen muss) zu beginnen – man teilte uns mit, dass es keinen Grundriss mit den Maßen gäbe und wir uns gegen GEBÜHR mal den Schlüssel holen könnten und selbst ausmessen. Ist das denn rechtens, dass mir keine genauen Maße ausgehändigt werden können bzw. ich dann noch dafür bezahlen soll, wenn ich die Wohnung selbst ausmessen muss ?
    MFG
    A.Büchner

    Antworten
    • Hallo Herr / Frau Büchner,
      niemand ist verpflichtet Ihnen einen Grundriss auszuhändigen. Leider kann ich nicht einschätzen, was die Verwaltung für eine Gebühr verlangt. Eine Verwaltungsgebühr ist sicherlich ungewöhnlich, in angemessener Höhe aber möglicherweise durchaus rechtens und zu vertreten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Guten Tag,
    wir haben Geschäftsräume angemietet und im Übergabeprotokoll sind einige Mängel aufgeführt. Diese Mängel sollten beseitigt werden, jedoch ist dieses bis heute (8 Monate nach Unterschrift) nicht geschehen. Die Klimaanlage wurde auch noch nie gewartet, wodurch sich Gesundheitsrisiken ergeben.
    Im Dezember 2011 haben wir einen Mangel an der Eingangstür (Tür klemmte und ließ sich fast garnicht öffnen) festgestellt und den Vermieter darauf hingewiesen, im April 2012 kam dann ein Schreiner und wollte den Mangel beseitigen, was wir selbstverständlich schon erledigt hatten, damit unsere Kunden auch rein kommen können. Auf die Emails der letzten 3 Monate kommt nun keine Reaktion mehr. Kann man hier außerordentlich kündigen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Hallo H. A.,
      es ist sicherlich ärgerlich, dass Ihr Vermieter nicht reagiert. Ggf. haben Sie auch die Möglichkeit die Miete zu mindern. Aber für eine außerordentliche Kündigung reichen die Gründe bei weitem nicht aus.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Hallo ich brauche schnelle Hilfe. Ich hatte heute die Übergabe für die neue Wohnung, die ich ab 1.8 beziehen wollte! Die Wohnung hatte ich schon zweimal besuchtigt und auch den Mietvertrag unterschrieben jedoch sind jetzt Mängel an der Wohnung aufgetreten die vorher nicht sichtbar waren, wie Wasserflecken, Türzarge 50cm Riss, im Bad die Fliesen dort fällt der Lack ab! Und und und… der Mann von der Gesellschaft sagte nur, sie haben die Wohnung ja schon vorab besichtigt, ich hab noch keine Kaution gezahlt und will morgen zur Gesellschaft und vom Mietvertrag zurücktreten! Da ich ein ungutes Gefühl bei der Wohnung hab und weiteren Ärger aus dem weg gehen möchte! Kann es zu Problemen kommen? Danke im voraus.

    Antworten
    • Hallo Florian,
      Sie können den Vermieter auffordern die Wohnung in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen, zurücktreten (bzw. außerordentlich fristlos kündigen) werden Sie nicht können.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Herr Hundt,
        ich wollte im August aus meiner Wohnung in Berlin ausziehen. Bei der Wohnungsbesichtigung wurden vom Hausmeister Mängel an vielen Dingen festgestellt, die allerdings schon vor meinem Einzug da waren. Ich habe die Wände tapeziert und gemalert und den Rest brauchte ich nicht mehr zu machen da der Hausmeister bei der Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe gesagt hatte, dass das so inordnung wäre. Darum war ich sehr erleichtert und hatte mich gefreut, diese Wonhung endlich los bekommen zu haben. Die Verwaltung teilte mir dann auch noch telefonisch mit, dass ich eine schriftliche Vereinbarung darüber erhalten würde, dass der Mieter die Wohnung so übernimmt wie sie ist. Doch stattdessen erhielt ich nun einen Brief in dem steht, dass sie dem neuen Mieter, wegen der Mängel, Kaltmieten erlassen haben und diese nun von mir einfordern, da ich für die Schäden nicht aufgekommen bin. Obwohl der Hausmeister gesagt hat es wäre so inordnung und schließlich die Wohnung ja auch übernommen hat. Dürfen die das überhaupt und muss ich das jetzt bezahlen. Bitte helfen Sie mir. Danke
        Liebe Grüße
        Linda

        Antworten
        • Hallo Linda,
          wenn die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand übergeben wird, muss der Vermieter im Normalfall einen Nachfrist zur Beseitigung der Mängel setzen. Ich würde Ihnen empfehlen sich rechtlich beraten zu lassen. Schließlich geht es bei Ihnen sicherlich um ein paar Hundert Euro.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  7. Hallo Herr Hundt,
    bei Übergabe der Wohnung und gleichzeitigem Ende des Mietverhältnisses (31.10.2012) verlangte der Vermieter gestern das Beseitigen der Bohrlöcher und Anbringen einer neuen Tapete für Schlaf- und Wohnzimmer. Ebenso fordert er das Entfernen von Kleberesten von Fliegengaze an Fensterrahmen ein. Bin ich zur Erledigung verpflichtet?

    Antworten
    • Hallo Sebastian,
      das kann man so pauschal nicht beantworten. Es kann gut sein, dass Sie all diese Arbeiten übernehmen müssen. Vielleicht auch nur einen Teil. Das kommt darauf an, ob Sie zur Ausführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet sind. Schauen Sie in Ihren Mietvertrag.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  8. Hallo Herr Hundt,
    mein Freund hat zum Monatsende seine Wohnung gekündigt, die Schlüsselübergabe soll am Ende des Monats mit der Tochter des Vermieters geschehen, da der Vermieter selber zu dem Zeitpunkt in Urlaub ist.
    Die Wohnungsübergabe allerdings dann erst, wenn der Vermieter wieder aus dem Urlaub ist und die neuen Mieter schon die Schlüssel bekommen haben.
    Ist das alles rechtens so? Oder soll er sich da gar nicht drauf einlassen und dann mit welcher Begründung bzw. Fakten?
    Liebe Grüße und vielen Dank
    Bianca Hamacher

    Antworten
    • Hallo Bianca,
      um Problemen vorzubeugen würde ich die Schlüsselübergabe und die Abnahme auf einen Tag legen. Das ist der übliche Werdegang. Ggf. kann in Ihren Fall eine Vorabnahme sinnvoll sein (gibt Ihnen etwas mehr Sicherheit).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Hallo Herr Hundt,
    ich habe eine Frage zu einer Klausel in meinem Mietvertrag.
    Kurz zum Sachverhalt:
    Ich habe eine komplett renovierte Wohnung (quasi Erstbezug) vor ca. 15 Monaten bezogen. Nun werde ich diese kündigen. Im Mietvertrag steht folgende Klausel:
    „Vermieterin übergibt die Wohnung an Mieter in einem komplett renovierten Zustand. Mieter übernehmen in renoviertem Zustand und verpflichten sich hiermit, die Wohnung zum Ende der Mietzeit im gleichen renovierten Zustand an Vermieterin zu übergeben.“
    Heißt das, dass ich dann nach ca. 18 Monaten Mietzeit den Zustand eines Erstbezuges wieder herstellen muss, sprich Tapezieren, Streichen, Boden erneuern, etc.? Noch zur Info: In der Wohnung wurde nichts verändert. Es wurde nicht geraucht und es gibt keine Haustiere. Lediglich ein paar Nägel habe ich in die Wand geschlagen.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Antworten
    • Hallo S. F.,
      da in der Klausel nicht der individuelle Zustand der Wohnung zu Grunde gelegt wird, sondern Sie bei Auszug auf jeden Fall renovieren sollten, ist die Klausel mit relativ großer Wahrscheinlichkeit unwirksam. In diesem Fall müsste die Wohnung wohl nicht renoviert werden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Sehr geehrter Herr Hundt,
    in meinem Übergabeprotokoll ist festgelegt, dass ich die Wohnung mit Rauhfaser übernommen habe und sie auch so zurück geben muss.
    Ich Wohne seit 2007 in dieser Wohnung und meine Kündigungsfrist läuft diesen Monat aus.
    Muss ich wirklich alles wieder in Raufaser hinterlassen? Mein Vermieter meint ja
    Mit freundlichen Grüßen
    A. H.

    Antworten
  11. Sehr geehrter Herr Hundt,
    im Moment habe ich anstatt wie vom Vermieter verlangt die weiße Raufasertapete,
    eine leicht bedruckte Glasfasertapete.
    Mit freundlichen Grüßen
    A.H.

    Antworten
  12. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe eine Frage. Und zwar: Das Mietverhältnis wurde von uns gekündigt. Die Übergabe der angemieteten Wohnung hat im Oktober 2012 zwischen Vermieter und Mieter stattgefunden.
    Die Miete wird noch bis Ende Dezember 2012 gezahlt. Es müssen noch Blumenkübel aus der Wohnung bzw. Garten entfernt werden. Der Vermieter setzt uns eine Frist und behauptet, wir dürften trotz Mietzahlung die Wohnung nach der Abnahme nicht mehr betreten. Er hat das Schloss ausgetauscht. Ist er dazu berechtigt?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Renate Stein-Blöß

    Antworten
    • Hallo Frau Stein-Blöß,
      das Vorgehen ist nicht ganz üblich aber schon nachvollziehbar. Wenn Sie eine Vorabnahme gemacht hätten, hätten Sie die Wohnung noch nutzen können und am Ende die Schlussabnahme gemacht. So ist die Wohnung abgenommen und der Vermieter möchte verhindern, das jetzt noch Schäden entstehen.
      Ich vermute jedoch, dass Ihr Mietverhältnis schwerer wiegt als die Abnahme und Sie – wenn es hart auf hart kommt – die Wohnung noch bis zum Mietvertragsende nutzen könnten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Hallo Herr Hundt,
    wir sind Ende November aus unserer Wohnung ausgezogen und haben die Übergabe mit einem Makler gemacht, da der Vermieter nicht konnte. Der Makler hatte nichts zu beanstanden und hat das Übergabeprotokoll auch unterschrieben. Unser Vermieter war anschließend 3 Wochen im Urlaub und hat sich die Wohnung davor auch nicht mehr angesehen Da wir unsere Kaution nicht bekamen, fragten wir Ende Dezember nach. Der Vermieter erklärte, dass generell Malerarbeiten durchzuführen wären, wie vertraglich vereinbart (ohne feste Frist). Allerdings hatte mein Mann die Wohnung entsprechend gestrichen – der Vermieter hatte sie sich nur immernoch nicht angesehen. Nun kam ein Brief, in dem er uns mitteilte, dass er einen Maler beauftragt, der sich die Wohnung ansehen soll und einen Kostenvoranschlag für Malerarbeiten machen soll.
    Kann der Vermieter nach so langer Zeit und trotz der Unterschrift des Maklers Kosten für Malerarbeiten verlangen?
    Zusätzlich ist es so, dass mittlerweile ein Wasserschaden in der Wohnung aufgetreten ist (eine Wand hat einen gelben Fleck), der aber nach der Übergabe stattfand und die Wohnung immer wieder besichtigt wurde von möglichen Nachmietern (noch ist die Wohnung wohl nicht vermietet)
    Herzlichen Dank, mit freundlichen Grüßen, Eva Markert

    Antworten
    • Hallo Eva,
      ich würde mich an Ihrer Stelle auf das Übergabeprotokoll beziehen. Die Wohnung wurde ohne Beanstandungen zurückgenommen. Sollte der Vermieter das nicht akzeptieren, werden Sie vermutlichen rechtlichen Rat brauchen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  14. Hallo Herr Hundt,
    wir möchten bald einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreiben in der zur Zeit noch Mieter wohnen. Wir haben die Wohnung vorab besichtigt und möchten die bis jetz sichtbaren Mängel in den Mietvertag mit aufnehmen. Wie ist das mit jetzt noch nicht sichtbaren Mängeln? Habe ich eine Chance Mängel die später, bei Wohnungsübergabe, auftretten noch abstellen zu lassen?
    LG

    Antworten
    • Hallo Jafi,
      die Mängel werden in aller Regel nicht im Mietvertrag, sondern vielmehr im Übergabeprotokoll festgehalten. Sinnvoll wäre aber schon festzuhalten, ob die Wohnung frei von Mängeln übergeben wird oder was mit möglichen Mängeln passieren soll.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
        Wie kann ich mir sicher sein, dass die jetzt vorhandenen Mängel bis zu meinem Einzug behoben werden? Ist es sinnvoll jetzt schon ein Übergabeprotokoll zu erstellen?
        Die Mängel sind sehr gravierend: Küche, Fliesen gerissen und Höhenunterschied ca. 4cm, somit Einbau einer Küche nicht möglich!
        LG

        Antworten
  15. Hallo Herr Hundt,
    ich habe einen Mietvertrag (Mietbeginn 16.02.) mit einer Immobilienverwaltung unterschrieben und hatte heute die Wohnungsübergabe mit dem Hauswart.
    Im Übergabeprotokoll habe ich aufnehmen lassen, das alle Holzfenster in einem schlechten Zustand sind – habe ich Anspruch auf Ausbesserung? Und wenn ja, wie schnell muss dies geschehen bzw. muss ich schriflich darum bitten?
    Noch schlimmer ist jedoch, das ich als der Hauswart schon weg war, ich unter der Tapete im Schlafzimmer an der Außenwand Schimmel gefunden habe. Was kann ich nur tun? Kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen oder muss ich dem Vermieter die Möglichkeit der Beseitigung geben? Wenn ja, mit welcher Frist kann ich darauf bestehen, das der Schimmel beseitigt wird? Ich kann bzw. möchte nicht in die Wohnung einziehen, solange der Schimmel nicht beseitig wurde. Kann ich die Miete kürzen bzw. während die Wohnung nicht bezugsfertig ist keine Miete zahlen?
    Wie muss ich den Vermieter über den Schimmelfall benachrichtigen? Ich habe Fotos gemacht, hier sieht man jedoch nicht das ganze Ausmaß, da ich die Tapete erstmal nur an einer Stelle heruntergerissen habe,
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Anja

    Antworten
  16. Hallo Herr Hundt,
    wir haben eine neue Wohung angemietet, deren Mietverhältnis zum 01.04.2013 (Ostermontag) beginnt. Die Vormieter wollen aber erst am 02.04. aus der Wohnung ausziehen, so dass wir erst am 03.04. einziehen können. (Ich gehe mal davon aus, dass die Vormeiter auch zum 31.03.2013 die Wohnung gekündigt haben.
    Jetzt die Frage dürfen die Vormeiter einfach länger in der Wohnung bleiben, obwohl unser Mietvertrag am 01.04. beginnt?
    Wenn ja wer muss die Kosten (Miete und NK) für die 2 Tage tragen?
    Besten Dank im Voraus.
    Mit Freundlichen Grüßen
    Lukas

    Antworten
  17. Hallo Herr Hundt,
    wir ziehen im Juni aus unserer Wohnung aus und haben nun fristgerecht gekündigt. In der Bestätigung der Kündigung wurden wir darauf hingewiesen das eine Gebühr von 5 Euro für die Wohnungsrückgabe erhoben wird. Ist das Rechtens? Ist es nicht eine Pflicht des Vermieters in eigenem Sinne die Wohnung kostenfrei abzunehmen? Im Mietvertrag vor sieben Jahren steht ebenfalls nichts von dieser Gebühr. Es ist kein hoher Betrag, aber übers Ohr hauen müssen wir uns doch nicht?!
    Mfg Kathi

    Antworten
  18. Sehr geehrtere Herr Hundt,
    zunächst DANKE für Ihr Engagement.
    1. Mietvertrag vom 19.10.1999 zwischen Mieter und Vorbesitzer eines Reihenhauses, welches ich am 15.6.2011 unter Fortführung des Vertrages gekauft habe.
    2. Der Mieter kündigt zwecks Eigentumswohnung am 26.3.13 zum 30.6.13 was aufgrund der neuen Mieterverordnung aus 2005 wohl OK ist, denn der Mietvertrag sieht keine Individualvereinbarungen, sondern genau die der Staffel des alten § vor.
    3. Der Mietvertrag sieht keinerlei Regelung bezüglich Schönheitsreparaturen bei Auszug vor. Allerdings bestätigt der Mieter durch Unterschrift am 19.10.1999 den Vertragstext, wonach alle Räume mit neuer Tapete, frisch gestrichenen Wänden, Decken, Türen, Heizungen usw. übernommen wurde. Ist es unter diesen Gegebenheiten richtig, dass der Mieter die Wohnräume in dem Zustand zurückzugeben hat, in dem er sie bei Mietantritt übernahm?
    Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
    Ihr Gerd G.

    Antworten
  19. Hallo Herr Hundt,
    wir waren jetzt 6 Jahre in unserer Wohnung und hatten am 28.02. Wohnungsübergabe. Dort wurde ein Übergabeprotokoll ausgestellt und vom Vermieter und Mieter unterzeichnet. In diesem Protokoll wurden keinerlei Mängel festgestellt. Die Vermieterin erhielt sogar bereits am 26.02. die Wohnungsschlüssel, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu überzeugen. Dies tat sie auch. Allerdings hatten wir am 07.03. einen Brief der Vermieterin im Briefkasten und sie hatte im nachhinein festgestellt, das im WC eine Fliese gesprungen war und sie möchte eine Reparatur veranlassen, die Kosten sollen uns in Rechnung gestellt werden.
    Sie wirft uns vor, dass wir die Fliese mutwillig beschädigt habe und wir ihr vorsätzlich die Beschädigung verschwiegen haben. Unseres Wissens kann es sich jedoch lediglich um einen Haarriss handeln, der in einem Altbau (Hanglage) durchaus durch Spannungen entstehen kann. Dies haben wir auch so geschrieben. Auch, dass im Übergabeprotokoll keine Mängel festgestellt wurden. Von verborgenen Mängeln kann man wohl nicht sprechen, da sie über zwei Tage Zeit hatte sich intensiv die Wohnung ohne uns anzusehen. Wie ist hier Ihre Einschätzung? Darüber hinaus fordert sie von uns die Kostenerstattung der Kosten für die Heizungsablesung. Hier gibt es Urteile, dass sie diese Kosten selbst tragen muss. In unserem Mietvertrag ist jedoch vermerkt, dass Mieter bei einem evtl. Auszug diese tragen müssen. Ist dies rechtens? Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Einschätzung. Freundliche Grüße

    Antworten
  20. Hallo Herr Hundt,
    mein Auszug aus meiner Wohnung steht nächste Woche nach 5 Jahren an. Ein mündlicher Terminvorschlag zur Übergabe wurde von der Vermieterin für Ende Mai gemacht.
    Der Mietvertrag ist von Haus und Grund, so dass keine unwirksamen Renovierungsklauseln aufgeführt sind. Ich plane, die Wohnung komplett zu streichen. Auf welche weiteren Renovierungsarbeiten hat die Vermieterin darüber hinaus ein Anrecht? (z.B. Fugenerneuerung im Bad?).
    Darüber hinaus gibt es Schwierigkeiten zur Terminfindung der Wohnungsübergabe. Gerne würde ich den Terminvorschlag ablehnen, da ich Ende Mai keine Möglichkeit zur Mängelbeseitigung mehr habe. Kann ich der Vermieterin schriftlich mehrere Terminvorschläge zur Wohnungsübergabe für Mitte Mai machen und kann/muss Sie diese annehmen?
    Über Ihre kurze Meinung und Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
    Freundliche Grüße

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  21. Hallo Herr Hundt,
    Ich habe meine Mietwohnung gekündigt und mich selbst einen Nachmieter gesucht (wurde mit der Hausverwaltung bzw. – liegenschaft so abgesprochen). Ich habe nur Schierigkeiten mit der Liegenschaft und mir ist jetzt auch der Nachmieter abgesprungen weil die Miete um 40 € erhöht wurde (wg. Neumieter) und weil die Liegenschaft neben 3 BMM Kaution und 108,00 € Gebühr für Bearbeitung und Mietvertrag auch mehr als eine BMM Vermittlungsprovision verlangt.
    Vermittlungsprovision wofür? Für welche Leistung???? Es war kein Makler beteiligt. Ich habe den Nachmieter vorgeschlagen und die Kontaktdaten der Liegenschaft mitgeteilt. Ich habe auf eigene Kosten inseriert und Nachmieter gesucht und Wohnungsbesichtigungen durchgeführt etc.
    Dürfen die das verlangen? Ich habe nachgelesen, dass der Erhalt einer Vermittlungsprovision mit einem aktiven Mitwirken des Maklers verbunden und dass hierfür der Auftraggeber den Makler mit der Vermittlung beauftragt haben muss. Davon war doch nichts der Fall.
    Freundliche Grüße

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    • Hallo Daniela,
      ich bin mir nicht ganz sicher wer bei Ihnen welche Provision in welcher Höhe verlangt. Wichtig für Sie ist: Die Hausverwaltung des Miethauses darf keine Provision für die Vermietung vom Mieter verlangen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  22. Hallo Herr Hundt,
    ich habe ein Anliegen, vor einpaar Tagen wurde meine gekündigte Wohnung ausgeräumt, die Kündigung läuft bis zum 31.07.2013. Es haben sich neue Eigentümer gemeldet die schon jetzt die Wohnung haben wollen, nur die alte Eigentümerin die meine noch Vermieterin eigentlich ist, meinte das der Kaufvertrag den die Neuen Unterschrieben haben noch garnicht durch den Notar ging und es noch kein grünes Licht gab. Die Übergabe sollte am 31.07. mit Marktler und Hausmeister stattfinden. Die neue Eigentümerin hat mir ein Übergabeschein ausgefüllt (ohne Hausmeister und Marktler) den ich auch unterschrieben habe. Nun weiss ich nicht ob das rechtens ist das ganze. Und musste trotzdem an die alte Vermieterin für Juli die Miete zahlen, sie wusste von der frühen Übergabe nichts, ich habe ihr gesagt das die neuen die Wohnung überommen haben und sie meinten das ich keine Meite mehr zahlen brauche. Ich hoffe ich hab das verständlich geschrieben.
    Mfg Melanie

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  23. Hallo Herr Hundt,
    in meinem Mietvertrag ( Von 1997) ist keine Renovierungsklausel vorhanden. Bedeutet das, dass ich bei einem Auszug die Wohnung gar nicht renovieren brauch, bzw. nicht mal die Tapete entfernen muss?

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  24. Hallo Herr Hundt,
    Wir sind aus unserer alten Wohnung ausgezogen , 1 Monat vor der regulären Kündigung. Die Nachmieter waren 2x dort und meinten sie würden alles so Übernehmen. Desweiteren hatte sie die hälfte der Miete zugesagt, die sie jetzt nach der Schlüssel und Wohnungsübernahme 3 Wochen vor Vertragsbeginn nicht mehr zahlen wollen. Die zusage der hälfte der Miete habe ich leider nicht schriftlich. Kann ich jetzt noch die Schlüssel zurück verlangen oder den teil der Miete einfach nicht an meinen Vermieter zahlen ?

    Antworten
  25. Hallo Herr Hundt,
    ich befinde mich mit meinem ehemaligen Vermieter (Auszug 06/12) im Rechtsstreit. Er hat mir weder die geleistete Kaution erstattet, noch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 und 2012. Er bestreitet letzteres nicht an mich geschickt zu haben. Nun (08/15) gibt er aufgrund des Mahnbescheides an, die Wohnung sei in einem miserablen ZZustand gewesen u belegt das mit Fotos, die ganz und garnicht dem wirklichen Zustand wiedergeben. Ebenfalls beruft er sich dabei auf ein Sachverständigen Gutachten. Es ist aber so, dass ein Makler die Wohnungsübergabe durchgeführt hat, unter Anwesenheit der Nachmieterin, die sauer war, dass sie erst mit Ablauf des Mietvertrages in die Wohnung konnte und die Tapeten noch dran waren. Bei Besichtigungen zuvor sagte er jedoch, dass eine Renovierung nicht gemacht werden muss. Da sie alles neu machen wird, einschließlich Badsanierung. Er hat mir ein Übergabeprotokoll mit den Worten „das ist nicht nötig“ verweigert. Ich dachte, ok, dann gibt es keine Mängel. Es sei noch abschließen angemerkt, dass die Neumieterin bereits in meiner Anwesenheit angefangen hat die Tapeten abzureißen. Ich fühle mich auf gzt Deutsch „über den Tisch gezogen, als wäre alles von Anfang an geplant gewesen, um Renovierungskosten durch den Vermieter zu erhalten, die er auf mich nun umlegt – an dem Zustand der Wohnung und der Fotos um den daraus entstandenen Fotos wurde manipuliert.
    Ich möchte noch hinzufügen, dass der Mahnbescheid von mir ausging, aufgrund der Nichtrückzahlungder Kaution u der Nebenkosten, die laut jetzt auch vvorgelegter Abrechnung ein Guthaben aufweist, dass mir laut Vermieter aufgrund der Mängel an der Wohnung auch nicht ausgezahlt wurde.
    Vielen vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
    Sandra

    Antworten
    • Hallo Sandra,
      dass Sie auf ein Protokoll hätten bestehen sollen, hilft Ihnen jetzt auch nichts mehr. Auf der anderen Seite hätte der Vermieter Ihnen eine 2 Wochen Frist zur Schadensbeseitigung setzen müssen. Recherchieren Sie am besten in diese Richtung. Ansonsten will ich in Ihren bestehen Streit nicht eingreifen – wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, dieser wird Ihnen helfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  26. Hallo,
    ich werde heute meine Wohnung übernehmen und ich weiß von folgenden Schäden:
    Holzdielen im Küchenbereich sind weich und die Fugen überaus groß. Der Vormieterin wurde zugesichert, dass die 4 defekten Dielen repariert werden. Das wollte sie aus optischen Gründen nicht. Kann ich verlangen, dass alle Dielen repariert werden? Im Mietvertrag stand renoviert. Ich habe mich mit der Vormieterin geeinigt, dass ich die Malerreparaturen übernehme. Aber solche Schäden übersteigen die Schönheitsreparaturen soweit ich weiß.
    Im Bad sind Haarrisse im Waschbecken. Kann ich ein neues Waschbecken verlangen?
    Die Vormieterin war starke Raucherin. Das Streichen wird schon eh ein Akt werden. Wie sieht es mit Fensterrahmen und Fußleisten aus? Die sind auch stark vergilbt.
    Kann ich die Abnahme verweigern? Ich ziehe am erst am 20. Februar, also besteht Zeit, diese Mängel zu beseitigen. Wie gehe ich am besten vor?
    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
    • Hallo Herr Ende,
      wenn Sie die Schönheitsreparaturen übernehmen wollen, dann gehört i.d.R. auch das Streichen der Fensterinnenseiten und der Fußleisten dazu. Sie können leider nicht erwarten, dass Sie in einem Anbau einen neuwertigen Boden vorfinden. Nehmen Sie auf jeden Fall alle Schäden im Übergabeprotokoll auf.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  27. Guten Tag.
    ich hab auch mal eine Frage: Und zwar ziehe Ende des Monats in eine neue Wohnung und habe auch schon einen Nachmieter für meine jetzige Wohnung.
    In der neuen Wohnung wohnen auch noch Mieter mit denen wir abgeklärt hatten, dass wir die Schlüssel schon am 20.02 kriegen werden. Jetzt sagte die Dame mir Sie könne die Schlüssel erst am 29.02 abgeben.
    Das Problem ist allerdings das ich am 29 die Schlüsselübergabe meiner jetzigen Wohnung habe. Und meine Nachmieterin auch in Ihrer Wohnung.
    Kann man da vielleicht irgendwas machen, dass die jetzige Mieterin meiner neuen Wohnung die Schlüssel vorher abgibt?
    Es War ja auch so abgesprochen.
    Das klappt ja sonst zeitlich garnicht.
    Vielen Dank im Vorraus

    Antworten
  28. Hallo,
    ich hätte da auch ein Problem.
    Ich bin vor 4 Jahren in meine Wohnung gezogen. Ich habe diese direkt vom Vormieter übernommen, da ich somit Einbauschränke und Küche behalten konnte.
    Renovierungen waren für mich nie ein Problem, deswegen hatte ich da keine weiteren Bedenken.
    Nun hatte ich vor in einem Zimmer den Einbauschrank abzubauen und mir neue Möbel zu besorgen. Beim Abbau habe ich allerdings festgestellt, dass der Schrank vor der Verlegung des Laminats eingebaut wurde. Sprich, wenn ich den Schrank entferne, habe ich ein Loch im Boden.
    Ich habe beim Vermieter schon mal angefragt und die wollen sich das mal anschauen. In dem Gespräch erwähnte der Vermieter, dass mittlerweile die Küchen laut Standart gefliest sind, was bei mir auch nicht der Fall ist, da mein Vormieter bereits 40 Jahre in der Wohnung gelebt hatte.
    Meine erste Frage:
    Trage ich die Kosten für die verlegung des Fußbodens in dem Zimmer bzw. muss ich das machen lassen oder ist das trotz der Übernahme Sache des Vermieters?
    und zweite Frage:
    Kann ich darauf bestehen, dass der Vermieter mir die Küche fliest oder müsste ich so etwas auch komplett selbst übernehmen?
    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • Hallo Kerstin,
      es kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Wenn Sie Einbauten übernehmen, sind Sie in aller Regel auch für den Rückbau bei Auszug verantwortlich. Es wird so gewertet, als hätten Sie die Schränke eingebaut.
      In meinen Augen besteht keinen Pflicht des Vermieters einen Fliesenspiegel anzubringen. Nur weil es bei vielen Wohnungen üblich oder auch Standard ist.
      Bitte lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  29. Guten Tag Herr Hundt
    Bei der Schlüsselabgabe wurden kleine Mängel entdeckt, wie, fehlende Stange für den Duschvorhang und sowas wie Ecoperl (?) für den Wasserhahn. Diese sollte der Vormieter uns zukommen lassen.
    Jetzt hat sich der Vormieter bei mir gemeldet und gefragt ob ich das selbst erledigen könnte, weil er mir die Schlüssel bereits Mitte Monat überlassen hat und ich somit die Möglichkeit hatte schon einzuziehen, was den Wert einer halben Monatsmiete hätte. Wäre an sich kein Problem, find ich aber trotzdem ein bisschen frech. Muss ich mir das gefallen lassen?

    Antworten
  30. Hallo ich habe da ein Problem,
    ich ziehe beruflich nach Österreich und ziehe schon Anfang Mai dort hin, muss so wie es aussieht aber leider noch zwei Warmmieten bezahlen. Weil die Verwaltung keine Entscheidung trifft wer die Wohnung bekommen soll. Obwohl ich da jemanden hätte und die Wohnung nicht leer stehen müsste. Muss ich da einen Schlüssel da lassen um weitere Besichtigungen zuzulassen obwohl ich nicht kontrollieren kann ob da jemand wieder einzieht?

    Antworten
  31. Guten Tag Herr Hundt,
    mein Partner und ich haben zum 1.5.16 einen Mitvertrag unterschrieben, die Schlüssel Übergabe soll nicht in der Wohnung, sondern direkt beim Spar und Bauverein stattfinden.
    Eine Begehung hatten wir vor Beseitigung der Mängel und die Schlüssel bekommen wir erst am 29.4.16.
    Meine Fragen lauten:
    1. Muss die Schlüssel Übergabe nicht direkt in dr Wohnung stattfinden und 2. Ist es Rechtens das wir so spät erst den Schlüssel bekommen?
    Ich kenne es nicht anders, das man mindestens. eine Woche vor dem Einzug die Schlüssel bekommt.
    Mit freundlichem Gruß
    M.König

    Antworten
    • Klo Frau König,
      die Schlüssel müssen nicht in der Wohnung übergeben werden. Warum sollte das auch so sein? Eine Übergabe der Wohnung sollte hingehen protokoliert werden.
      Wenn Sie die Wohnung zum 1. Mai mieten, haben Sie auch erst ein Recht auf den Schlüssel / Zugang zur Wohnung ab 1. Mai.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  32. Guten Tag.
    Wir haben im November 2014 unsere Wohnung, in der meine Freundin und ich gewohnt haben an unseren Vermieter übergeben unter Zeugen ein Protokoll gab es nicht.
    Nun im Jahr 2015 verlangt der Vermieter Miete für 12 Monate, obwohl wir die Wohnung ordnungsgemäß gekündigt und unter Zeugen übergeben haben.
    Meine Frage ist dies Rechtens? Eine Kündigungsbestätigung gibt es nicht mehr. Nur die Zeugenaussage bei der Wohnungsübergabe wo der Vermieter auch nochmal bestätigt hat das das Mietverhältnis damit beendet ist. Der Vermieter hat auch auf Abgabe aller Schlüssel bestanden.
    Die Forderung geht auch komischerweise nur an mich obwohl meine Freundin und Ich im Mietvertrag standen.
    Viele Grüße
    M. Follner

    Antworten
    • Hallo Follner,
      ich kenne leider die Umstände des Einzelfalls nicht, daher hier einige allgemeine Informationen:
      Grundsätzlich sollten Mieter den Zugang der Kündigung beweisen können. Verweisen Sie den Vermieter auf die Kündigung, die Übergabe, die Zeugen, auf fehlende Mahnungen zur Mietzahlung und lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  33. Hallo Herr Hundt
    Habe eine Frage, Wohnungsabnahme mit Protokoll wurde durchgeführt, alle Schlüssel abgegeben. Muß ich trotzdem noch 1.Monat Miete zahlen?

    Antworten
  34. Hallo Herr Hundt,
    Ich habe meine alte Wohnung Ende Jan16 zum 30.4. gekündigt. Vermieterin meinte, dass sicher zum 1.4. weitervermietet würde. Die Wohnungsvermietung übernehmende Verwaltung machte einen Vorabnahmetermin aus. Nach Entfernen der angebrachten Regale in Abstellkammer etc. Endabnahmetermin und Schlüsselübergabe erfolgte 17.3. Den vom Hausmeister abgelesenen Stromverbrauch meldete ich am 18.3. An diesem Tag fand erstmalig BesichtigungsTermin statt trotz angegebener vorheriger Bereitschaft. Weitervermietung soweit mir bekannt zum 1.5. Nun fordert Verwaltung von mir die aufgelaufenen Stromkosten von rund 10€ seit 18.3. bis 30.4., da ich noch Mieterin wäre – obwohl ich bereits seit Schlüsselübergabe am 17.3. nicht mehr in die Wohnung konnte. Ist das rechtens?
    Danke für eine Antwort.
    Evelyn

    Antworten
  35. Sehr geehrter Herr Hundt,
    unser Mieter, hat das Mietverhältnis zum 31.07.2016 gekündigt.
    Zur Wohnungsabnahme hatten wir unseren Mieter gebeten, einen Termin vorzuschlagen. Per Mail informierte er uns vorab, dass er am letzten Juli-Wochenende keinen Termin ausmachen kann, da er beruflichen ins Ausland reist. Wir hatten in einem weiteren Telefonat um persönliche Übergabe der Wohnung und einen Terminvorschlag gebeten. Bis heute haben wir nichts von unserem Mieter gehört.
    Wie sollen wir uns verhalten?
    Mit freundlichen Grüßen
    Carmen und Christoph Müller
    ,

    Antworten
    • Hallo Herr und Frau Müller,
      ich hätte versucht den Termin auf einen Wochentag vor dem Wochenende zu legen. Sie sollten den Mieter darauf aufmerksam machen, dass er die Kosten für eine verspätete Übergabe trägt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  36. Sehr geehrter Herr Hundt,
    hier einmal meine Kurzfassung (ich Versuchs zumindest) unserer momentanen Situation.
    Wir haben zum 01.09. einen neuen Mietvertrag unterschrieben, mündliche Vereinbarung war das wir zu Mitte August bereits rein können um Boden zu verlegen usw. (Da keiner drin ist)
    Nun erfuhren wir das sich die Wohnung in keinem guten zustand befindet. Wir sollten die Wohnung als renoviert übergeben bekommen. Schon bei der Besichtigung sahen wir wie der vormieter die Wände „renovierte“. Man beruhigte uns aber und sagte uns einen ordentlichen zustand zu. Nach Vertragsunterzeichnung waren wir ein weiteres mal dort und sahen feuchte Ecken an den Wänden und sagten auch dies. Nun haben wir morgen nochmal eine Begehung um weiteres zu besprechen.
    Das schlimmste Problem. Wir haben eine kleine Tochter mit der ich nicht in eine schimmelbefallende Wohnung ziehen möchte, wir müssen allerdings auch zum 01.09. (eig 01.10., jedoch hat sich früher ein Nachmieter gefunden) raus sein.
    Ich habe nun bedenken wie das zu schaffen sein soll.
    Haben sie Tipps auf wir jetzt insbesondere acht geben und wert legen sollten. Welche Verpflichtung hat der Vermieter jetzt?
    Vielen danke im voraus!
    LG Lisa

    Antworten
    • Hallo Lisa,
      wenn Sie im Mietvertrag keinen bestimmten Zustand festgeschrieben haben, ist der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet Ihnen eine renovierte Wohnung zu vermieten. Das ganz allgemein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  37. Hallo Herr Hundt,
    ich bin am 1. August dieses Jahres in eine kleinere Mietwohnung gezogen, die Schlüsselübergabe für diese Wohnung fand am 22. Juli statt. Allerdings konnten mir da noch nicht alle Schlüssel ausgehändigt werden, da in der Wohnung noch ein paar Arbeiten abgeschlossen werden mussten.
    Es ist auch schriftlich festgehalten worden, dass mir die fehlenden Schlüssel (1 Haustürschlüssel, 1 Wohnungsschlüssel, 1 Hofschlüssel) nach Abschluss der Arbeiten vom Handwerker in den Briefkasten gelegt werden würden.
    Die Arbeiten sind abgeschlossen, die Schlüssel fehlen allerdings nach wie vor.
    Mehrmaliges Kontaktieren der Hausverwaltung hat bisher nichts gebracht.
    Der Hausverwalter windet sich jedesmal irgendwie drumherum, ich solle mir keine Sorgen machen, blah, blah, blah …
    In der Zwischenzeit hat der besagte Handwerker die Schlüssel eben der Hausverwaltung übergeben, diese hat sie wiederum einem anderen(?) Handwerker gegeben, damit der sie bei mir in den Briefkasten packt … was der aber wieder nicht getan hat, sondern sie wieder der Hausverwaltung gebracht … uff.
    Meine Schlüssel machen die Runde. Nur zu mir finden sie nicht.
    Vom Wohnungsschlüssel mal abgesehen (da werde ich sowieso das Schloss austauschen, sobald ich nicht mehr so pleite bin), macht sich besonders der fehlende Hofschlüssel bemerkbar: Bei mir stapeln sich inzwischen die Mülltüten, denn die Mülltonnen sind im Hof.
    Es kann eigentlich nicht sein, dass ich da jetzt dauernd irgendwelchen Nachbarn auf den Zeiger gehen muss, damit mich jemand rauslässt … ich bin kein Hund, mich muss man eigentlich nicht „rauslassen“.
    >.<
    Ich weiß nicht, was ich da noch machen soll. Habe ihm schon angeboten, mir einen weiteren Termin zu geben, ich würde dann in sein Büro kommen und die Schlüssel eben abholen … aber das will er nicht. Ich könnte ja einen Umweg haben. Aber selber hat er offenbar auch keinen Bock, dann mal eben 'nen Umweg zu fahren um mir die Schlüssel noch zu geben. Argument: Er wohne recht weit weg.
    Sein Büro ist aber in der Stadt, in der ich wohne. -.-
    Es nervt. Haben Sie da einen Rat für mich?
    Viele Grüße
    Chris

    Antworten
    • Hallo Chris,
      ich würde eine schriftliche Frist setzen und ggf. eine Mietminderung aufgrund des Mangels (nicht Nutzbarkeit des Hofes / der Mülltonnen) androhen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  38. Danke für Ihre Antwort, Herr Hundt.
    Eine Mietminderung kann ich vermutlich schlecht androhen, da ich erwerbsunfähig bin und somit das Geld vom Amt an den Vermieter überwiesen wird. Aber da mach ich mich mal schlau.

    Antworten
  39. Hallo Herr Hundt,
    wir haben im Juli eine Wohnung (möbliert) besichtigt und uns für diese entschieden. Für den 1. September haben wir einen Mietvertrag erhalten.
    Nun waren wir vor kurzem noch einmal in der Wohnung (diesmal leerstehend) um diese auszumessen, da kein Grundriss vorhanden war. Wir wurden da vom Zustand der Wohnung sehr unangenehm überrascht.
    Der PVC-Fußboden war an vielen Stellen arg beschädigt (Risse, Dellen), dies Schulden wir eher der minderen Qualität als den Vormietern an. Des Weiteren ist im Bad der Deckenverputz abgeplatzt und in einem Kinderzimmer sieht es danach aus, dass es da auch bald passiert. Bei uns im Mietvertrag steht, dass wir keine Löcher in die Fließen bohren dürfen, mussten aber feststellen, dass diverse Fliesen gebohrt waren. Ebenso sind in der Küche beim Fliesenspiegel diverse Fließen defekt (großflächige Abplatzungen). Die Fußleisten sind in allen Räumen sehr mangelhaft angebracht (geklebt und genagelt). Die Wohnungstür lässt sich nicht richtig öffnen und schließen.
    Die Wohnungsabnahme der Vormieter erfolgt erst am 25.08. Wir haben noch keinen Übergabetermin.
    In wie weit müssen wir diese Mängel bei Abnahme hinnehmen (protokollieren)? Wir versuchen eine getrennte Abnahme und Schlüsselübergabe zu vereinbaren. Ist das rechtens? In wie weit könnten wir bei Nichtbeseitigung der o.g. Mängel vom Vertrag zurücktreten?
    Da ich selbst erst seit kurzem Vermiete kenne ich mich mich dementsprechend noch nicht aus. Aber um es mal ganz platt zu sagen: „Ich würde mich für eine solche Wohnung schämen, wenn ich die vermieten würde!“

    Antworten
    • Hallo Mario,
      der Vermieter ist nicht verpflichtet Ihnen eine renovierte und mangelfreie Wohnung zu übergeben. Sie müssen sich einigen, wer die Mängel beseitigen soll oder ob diese überhaupt beseitigt werden sollen. Leer sieht eine Wohnung immer „schlimmer und abgewohnter“ aus als mit Möbeln, das ist normal.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Ich bin ja bereit eine Wohnung zu renovieren, aber nicht zu sanieren.
        Wir sind mit einem Aufhebungsvertrag aus der Sache raus gekommen.

        Antworten
  40. Hallo Herr Hundt.
    folgener Fall beschäftigt mich gerade unschön.
    Wohnungsendübergabe fand am 30.09. statt. Festgestellte Mängel wurden unserer Versicherung sowie der Gebäudeversicherung (Folgeschaden aus durch Gebäudeversicherung reguliertem Wasserschaden) gemeldet.
    Laut uns durch die Vermieter (Erbengemeinschaft) zugestelltem Protokoll, sollen uns im Nachgang der Beseitigung eine Neuerhebung des Stromzählers und sonstiger Energie- und Wasserkosten zugestellt werden. Da ich jedoch aufgrund mangelnder Besitzrechte an dem Objekt keine Möglichkeit habe, die Kausaliät der entsprechenden Stände zu überprüfen – ist das rechtens?
    Uns ist bekannt, dass auch sonstige Arbeiten durch den Vermieter durchgeführt werden sollen wie z.B. streichen und tapezieren (Wohnung ausdrücklich unrenoviert zu übergeben) – muss ich dafür ergo auch den Strom zahlen und wo sind die Grenzen? Als nächstes möchte er uns möglicherweise eine weitere Monatsmiete in Rechnung stellen für seine eigenverantwortlich durchzuführenden Arbeiten und evtl. Besichtigung wegen eines vermeintlichen Mietausfalls?
    Vielen Dank

    Antworten
  41. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich hatte mir aufgrund eines befristeten Jobs einen Zweitwohnsitz zugelegt.
    Da es im Job nicht so lief, habe ich mir einen neuen gesucht und fange dort Anfang November an.
    Die Kündigung der Wohnung lief nebenher, aber aufgrund der 3 Monats-Klausel komme ich erst Ende November aus dem Vertrag.
    Da ich den Zweitwohnsitz nicht mehr brauche wollte ich die Tage aus der Wohnung raus.
    Frage: macht es Sinn ein Auszugs-Übergabe-Protokoll an zu fertigen? oder lupfe ich den Vermieter dann noch unnötig auf Dinge hoch und der sucht dann jeden Krümel um um die Rückzahlung der Kaution rum zu kommen (Problem Beweislast: beim Einzug wurde kein Einzugs-Übergabe-Protokoll angefertigt) ?

    Antworten
  42. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich werde zum 1.11. in eine Wohnung ziehen. Die Eigentümerin wohnt in Süddeutschland, ihr Sohn hatte mit mir die Besichtigung vorgenommen und auch alles weitere geregelt. Inzwischen ist der Mietvertrag unterschrieben und nach Süddeutschland geschickt worden, die Eigentümerin hat ihn dann dort unterschrieben und wieder hergeschickt. Am Sonntag soll nun die Wohnungsübergabe stattfinden, wobei der Sohn der Eigentümerin allerdings im Ausland ist und deshalb die Übergabe zwischen mir und dem jetzigen Mieter stattfinden soll. Dabei soll auch ein Übergabeprotokoll angefertigt werden. Theoretisch muss der Eigentümer doch diese Person (jetzigen Mieter) schriftlich beauftragen, die Übergabe vorzunehmen, oder? Da ich rein rechtlich auch nichts mit dessen Auszug, also mit der Wohnungsabnahme, zu tun haben will, muss der Mieter sich die Wohnubg quasi selbst abnehmen? Weil die Eigentümerin ja nicht kann und deren Vertreter (der Sohn) ja auch nicht. Unterschreibe ich dann mein Protokoll unter Vorbehalt oder worauf muss ich noch achten?
    Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung renoviert übergeben wird. Worauf muss ich da bei der Übergabe achten? Ich finde bei Google immer nur Einträge dazu, worauf beim Auszug zu achten ist, wenn im Vertrag von renoviert die Rede ist.

    Antworten
    • Hallo Elisabeth,
      ich würde mich auf eine derartige Übergabe nicht einlassen. Sie müssen ja den Zustand bei Einzug Ihres Vormieters kennen, um Schäden oder allgemein den Zustand vernünftig aufnehmen zu können. Sie brauchen eine neutrale Person, die die Übergabe begleitet.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  43. Hallo Herr Hundt,
    folgende Situation: berufsbedingt werde ich Ende Januar umziehen, neue Stelle beginnt am 1.2.17, das Mietverhältnis endet regulär am 28.2.17. Dass ich für Februar noch die komplette Miete zahlen muss ist mir klar, allerdings verweigert mir der Vermieter eine vorzeitige Übergabe (Schlüssel und Wohnung) und beruft sich auf dem 28.2. Besagte neue Stelle ist allerdings rund 600km weit entfernt & ich sehe eigentlich nicht ein, für die Übergabe, bei welcher der Herr ohnehin etwas auszusetzen haben wird (befindet sich noch mit 3 ehemaligen Mietern im Rechtsstreit wegen Nichtigkeiten – Wände nicht im „richtigen“ weiß gestrichen, Kratzer im Backblech, Wasserflecken in der Holzvertäfelung der Spüle ..), die ganze Strecke hin und wieder zurück zu fahren. Ich habe in der Wohnung nichts verändert, nicht gestrichen, keine Haustiere, Nichtraucherin, nicht einmal einen Nagel habe ich in die Wand gehauen.
    Besteht die Möglichkeit, die Wohnung vorher zu übergeben? Mittels Zeugen, Fotos und dem Vermieter die Schlüssel in den Briefkasten zu werfen? Bin ich verpflichtet, als Mieterin anwesend zu sein? Kann es durch Abwesenheit meinerseits im Nachhinein zu Problemen kommen?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Hallo Caro,
      natürlich ist es immer besser, wenn Sie selbst anwesend sind. Ich sehe aber auch kein Problem damit, wenn Sie sich vertreten lassen. Am besten Sie finden eine friedliche Lösung mit dem Vermieter. Sie zahlen weiter die Miete bis Ende Februar und er kann sich schön früher um die Neuvermietung kümmern – so könnte ein Kompromiss aussehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  44. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir haben eine DDH neu vermietet. Der Vormieter hatte im Wohn-und Schlafzimmer Wände farbig gestrichen, der Dachboden war durch Rauchen total verschmutzt sowohl Fenster als auch Decke und Wände, die Küche musste renoviert werden wegen Ausbau der alten Küche, im Treppenhaus waren Macken an den Wänden durch den Auszug entstanden, Löcher von Gardinenleisten an der Decke usw.
    Da mein Mann als Vermieter wollte, dass das ordentlich renoviert wurde, hat er sich in meinem Beisein mit dem Mieter geeinigt, dass er es selbst macht, der Mieter uns dafür aber die Materialkosten (4 Eimer Farbe) und etwas für die Arbeit bezahlt insgesamt 500€. Der Mieter wollte das bar zahlen und war froh nichts selbst machen zu müssen. Mein Mann hat alles renoviert und dafür etwa 60 Stunden Arbeit investiert, doch am Tag der Übergabe der Schlüssel, weigerte sich der Mieter uns die vereinbarten 500€ zu geben. Der Grund hat nichts mit der Renovierung zu tun. (Mein Mann hat gegen seinen Wunsch den Nachmieter 10 Minuten zur Besichtigung während der Renovierungsarbeiten in das Haus gelassen.) Ist es jetzt nicht richtig, dass wir die vereinbarten Renovierungskosten, die er nach erbrachter Leistung nicht bezahlt hat, von der Kaution abziehen bevor wir sie auszahlen?
    Was sollten wir sonst tun?
    Viele Grüße
    Annette

    Antworten
    • Hallo Annette,
      sofern Sie die Vereinbarung schriftlich geschlossen haben, können Sie gut nachweisen, dass der Mieter den Arbeiten und der Zahlung zugestimmt hat. Ich würde mich also auf die Vereinbarung berufen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  45. Guten Tag Herr Hundt,
    meine Mutter (75) hat zum 31.10. ihre Wohnung fristgerecht gekündigt. Nun kam gestern die Bestätigung vom Vermieter mit dem Hinweis, dass das Mietverhältnis solange bestehen bliebe, bis die Wohnung ordnungsgemäß renoviert sei. Meine Mutter ist weder körperlich, noch finanziell in der Lage, diese Renovierung durchzuführen und ich und mein Bruder sehen uns weder moralisch noch finanziell nicht in der Pflicht, zumal die Wohnung wirklich in einem sehr verwohnten Zustand ist.
    Dass die Wohnung grundsätzlich renoviert werden muss, ist in dem Fall unstrittig, aber was ist mit dem Fortbestehen des Mietverhältnisses? Meine Mutter wird rechtlich aufgrund ihrer kleinen Rente kaum herangezogen werden können, kann der Vermieter entgegen meiner Vermutung doch uns Kinder belangen?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Antworten
  46. Hallo Herr Hundt,
    ich ziehe nächste Woche aus einem Mietshaus aus. Da der Auszug, denke ich nicht ohne „böses Blut“ von Statten gehen wird habe ich zwei Fragen.
    1) Zu Beginn des Mietverhältnisses wurde keine wirkliche Übergabe (lediglich die Haustürschlüssel übergeben da der Vermieter noch drinnen am arbeiten war) gemacht. Also kein Übergabeprotokoll erstellt. Wer ist nun in der Pflicht zu beweisen das Mängel während meines Mietverhältnisses entstanden sind? Ist der Vermieter gar gänzlich in der Pflicht es zu beweisen. Wie gesagt gehen die beiden Parteien nicht im Guten auseinander.
    2) Derzeit äußert sich der Vermieter nicht auf das anwaltliche Schreiben mit der Frage nach einem Übergabetermin. Sollte der Vermieter sich bis Ende des Monats nicht gemeldet haben…wie soll ich handeln. Mein Gedanke geht dahin, durch meinen Anwalt die Schlüssel an den Anwalt der Gegenseite zu schicken, um somit sicher zu gehen, dass man mir nicht nachsagen kann ich hätte sie nicht abgegeben. Zusätzlich würde ich ein eigenes Übergabeprotokoll incl. Fotos erstellen um den IST-Zustand für eine eventl. folgende Schadensforderung festzustellen.
    MfG

    Antworten
    • Hallo René,
      das es kein Einzugsprotokoll gibt, ist definitiv schlecht für Sie. Ansonsten sollten Sie sich von Ihren Anwalt zu Ihrem Einzelfall beraten lassen. Gerade wenn Sie schon rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, sollten Sie sich immer abstimmen, um keine Fehler zu machen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  47. Danke für die detaillierte Auflistung, was bei einer Wohnungsübergabe zu beachten ist. Da wir nächste Woche einen Termin mit dem Vermieter haben, hilft es uns sehr, eine Checkliste zu haben. Wie sieht es eigentlich mit Mieterstrom aus ? Kann man als Mieter beantragen, dass dieser zukünftig genutzt wird?

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  48. Hallo,
    Freunde von uns haben ca. 20 Jahre lang ein altes Haus bewohnt.
    Die Vermieterin, eine sehr alte Dame ist leider verstorben.
    Das Haus samt Grundstück ging an eine Erbengemeinschaft.
    Diese möchte die Immobilie veräußern und hat den Mietern, unseren Bekannten gekündigt.
    Diese haben inzwischen eine Wohnung bezogen und das Haus leer geräumt.
    Vorgestern fand die Schlüsselübergabe ohne Vorabnahme statt.
    Die Erbengemeinschaft war vollzählig vor Ort, das Haus und Grundstück wurde begangen.
    Alles wurde abgenommen, auch die von den Mietern auf dem .Grundstück gebauten Schuppen und das Gewächshaus wurden mündlich abgenommen.
    Leider gab es kein Übergabeprotokoll. Nichts schriftliches.
    Die Schlüssel wurden übergeben und Geld für Restöl der Ölheizung und Mietkaution etc. übergeben.
    Alles war soweit in Ordnung und mit Erbengemeinschaft abgesprochen.
    Leider alles nur mündlich.
    Am nächsten Tag hat eine der Damen der Erbengemeinschaft die ehemaligen Mieter angerufen und in einem sehr unhöflichen Ton den Rückbau der Gartenschuppen und des gefordert. Und es sollten im Haus die Tapeten entfernt werden, die seien schließlich total hässlich.
    Kann ein Vermieter nach der Abnahme und Schlüsselübergabe, auch wenn es schriftliches Protokoll gibt, solche Forderungen stellen und dabei mit dem Anwalt drohen???

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