Mit dieser Frage sollten sich Hausverwaltungen in Gründung, bzw. Hausverwaltungen ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung beschäftigen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt den Hausverwalter als Einzelunternehmer oder die Hausverwaltungsgesellschaft (z.B. eine GmbH) vor finanziellen Schäden, die oftmals zur Insolvenz des Unternehmers bzw. des Unternehmens führen kann.
Im Folgenden möchte ich einige Beispiele nennen, in denen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift.

  • Nehmen wir an, der Hausverwalter schließt zwei Mietverträge für ein und die selbe Wohnung ab. Auch denkbar wäre, dass der Verwalter den Mietvertragsbeginn einen Monat zu früh datiert und es so zwischen altem und neuem Mieter zu einer Überschneidung kommt. Finanzielle Schäden, die dem Mieter bzw. dem Eigentümer (Mieter leitet die eigenen Belastungen an den Eigentümer weiter) entstehen, werden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Beispielsweise können das Hotelkosten für mehrere Wochen sein, da der Mieter nicht in seine neue Wohnung kann, aber auch keine alternative Wohnung findet.

  • Der Miethauseigentümer möchte sein Haus modernisieren, doch die Hausverwaltung verpasst es, die Modernisierung gegenüber dem Mieter in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist und wie mit dem Eigentümer vereinbart, anzukündigen. Finanzielle Schäden, die dem Eigentümer wegen der Verzögerung entstehen, werden durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt.
  • Die Verwaltung schließt einen neuen Mietvertrag ab. Mit dem Eigentümer ist vereinbart, sich exakt am örtlichen Mietspiegel zu orientieren. Aufgrund eines Zahlendrehers vereinbart die Verwaltung einen Mietzins von 4,50 € statt 5,40 € (Mietspiegel) pro Quadratmeter. Der finanzielle Schaden für den Eigentümer ist enorm. Bei einer entsprechend großen Wohnung oder gar einem Einfamilienhaus kommt über mehrere Jahre ein kleines Vermögen zusammen.

  • Der Aufzug muss einmal im Jahr gewartet werden, doch der Hausverwalter verschläft einen Wartungstermin. Nach 1 ½ Jahren ist der Motor des Aufzuges defekt.  Für eine kleine Hausverwaltung, z.B. ein Einzelkämpfer, kann das den Ruin bedeuten. Gleiches gilt übrigens für die Heizungsanlage – man stelle sich vor, die Zentralheizungsanlage steigt im Winter bei Minus 17 Grad aus und der Heizungsnotdienst verfügt nicht über das passende Ersatzteil. Daraufhin zieht ein Großteil der 80  Mieter von Samstag bis Dienstag ins Hotel. Die Mieter werden die entstandenen Kosten vom Eigentümer zurückfordern und dieser wird sich an die Hausverwaltung wenden, welche das Desaster zu verantworten hat.

Fazit: Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für eine Hausverwaltung unverzichtbar. Ebenso sollten Eigentümer unbedingt darauf achten, dass die Hausverwaltung eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe pro Schadensfall abgeschlossen hat. Denn was nützt es dem Eigentümer, wenn er Forderungen an die Hausverwaltung  stellt, diese den finanziellen Schaden aber nicht begleich kann und (Privat)Insolvenz anmeldet.
Der Beitrag stellt keine (Rechts)Beratung  zu Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dar. Es wird dringend empfohlen, den Leistungsumfang der eigenen Versicherung (vor) Abschluss des Vertrages zu überprüfen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

4 Gedanken zu „Wozu braucht ein Hausverwalter eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?“

  1. In welcher Höhe sollte von einer guten Hausverwaltung (ca. 6.600 Eigentumswohnungen) eine Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein (pro Schadensfall), damit keine Unterversicherung besteht und auch jeder Schaden reguliert werden kann?
    Ich danke Ihnen für Ihre Antwort!
    E. Engelbrecht

    Antworten
    • Hallo Frau Engelbrecht,
      danke für Ihre Frage. Leider kann ich diese nicht beantworten. Ich weiß nicht, welche Höhe bei dem Verwaltungsportfolio angemessen ist. Ich würde empfehlen sich bei verschiedenen Hausverwaltungen eine Meinung einzuholen, dann bekommen Sie sicher ein gutes Gefühl für eine angemessene Versicherungshöhe.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

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  2. Der WEG Verwalter hat versäumt einen Wartungsvertrag für die Heizung abzuschließen. Der Schaden beläuft sich über ca. 1.300 €. Der Bauträger lehnt eine Regulierung 5 Gewährleistung nach BGB ab, Der Verwalter soll nun durch die WEG in Anspruch genommen werden. Kann hier die Haftpflicht – bzw. Vermögenshaftpflicht des Verwalters in Anspruch genommen werden.?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

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    • Hallo Herr Fehlheidt,
      danke für die Frage. Ich denke, in erster Linie kann der Verwalter haftbar gemacht werden. Erst im zweiten Schritt kann dieser die Haftung an seine Versicherung weitergeben. Sofern er eine Versicherung hat ist und der Schaden durch die Versicherung gedeckt ist. In meinen Augen ist Ihre Schilderung ein wunderbares Musterbeispiel, warum ein Hausverwalter eine Haftpflichtversicherung haben sollte.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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