In einem Mietshaus leben mehrere Parteien unter einem Dach zusammen. Um hier Trotz der unterschiedlichen Lebensgewohnheiten, Bedürfnisse und Tagesabläufe ein harmonisches Zusammenleben zu ermöglichen, sind die Ruhezeiten im Mietrecht ein Teil einer jeder Hausordnung. Im Regelfall gelten hier die allgemeinen Ruhezeiten im Mietrecht, welche der BGH in einem Urteil aus dem Jahr 2003 festgelegt hat (BGH V ZB 11/98).
Werden im Mietvertrag oder in der Hausordnung keine andern Ruhezeiten angeben, so gelten die allgemeinen Ruhezeiten, die der BGH festgelegt hat:
Die Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr, sowie die Abendzeit zwischen 20 bis 7 Uhr gilt hierbei als Ruhezeit. Innerhalb dieser Ruhezeiten sollte die Lärmbelästigung auf die sogenannte Zimmerlautstärke reduzieren. Dies bedeutet, dass die entstehenden Geräusche nicht außerhalb der verschlossenen Wohnung wahrnehmbar sein dürfen.
Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens die Nachtruhe ein zuhalten. An den Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit ganztägig.


Die Geräusche muss man trotz Ruhezeiten dulden

Trotz der geregelten Ruhezeiten im Mietrecht gibt es bestimmte Geräuschentwicklungen, die aus dieser Regelung ausgenommen sind. So müssen z.B. die normalen Geräusche und die Lärmentwicklung durch Kinder oder Tiere geduldet werden, auch wenn sie innerhalb der Mittags- oder Nachtruhezeiten stattfinden. Auch die Geräuschentwicklung durch Baden oder Duschen während der Ruhezeiten incl., der Nachtruhezeit gelten nicht als Ruhestörung, sofern sie sich innerhalb eines normalen Zeitrahmens befinden.

Folgen bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten im Mietrecht

Obwohl die Ruhezeiten allgemein geltend sind, geschieht es doch, dass diese nicht eingehalten werden. Möglich ist dies z.B. durch eine benachbarte Baustelle mit erheblicher Lärmbelästigung oder einem Nachbarn, der sich regelmäßig nicht an die Ruhezeiten hält.


Der Mieter ist im Fall einer übermäßigen Lärmbelästigung zur Mietminderung berechtigt. Hierbei hat er sich jedoch an die geltenden Regeln zur Mietminderung zu halten. Ein Mieter, der sich wiederholt den Ruhezeiten im Mietrecht oder der Hausordnung wiedersetzt, kann vom Vermieter abgemahnt werden und muss im Extremfall mit einer Kündigung rechnen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

48 Gedanken zu „Ruhezeiten im Mietrecht“

  1. Folgende Probleme seit unserem Einzug vor 2 Jahren:
    Ständige Lärmbelästigung durch die über uns wohnende Familie mit Kindern (Nachlaufen spielen, bockiges Kindergeschrei, Poltern, nicht Einhalten der Ruhezeiten – insbesondere an Wochenenden…. Zünden von Feuerwerkskörpern auf dem Wohnungsbalkon. Kindergeschrei im Treppenhaus. Schlagbohren während der Ruhezeiten, insbesondere am Wochenende. Generell rücksichtsloses Verhalten.)
    Hausverwaltung wurde zunächst mündlich bzw. telefonisch auf die Missstände hingewiesen, worauf hin diese angeblich eine Abmahnung ausgesprochen hat gegenüber der von uns beklagten Mitmieter. (Was auch immer darunter zu verstehen ist)
    Nach kurzzeitiger Einstellung der angezeigten Missstände wieder dasselbe Dilemma. Es wurden zunächst zwei schriftliche Beschwerden im Laufe der letzten 9 Monate unsererseits verfasst, die im Ergebnis unerhört blieben oder keine Änderung bzw. Besserung herbei führten, obwohl uns seitens der Hausverwaltung immer versprochen wurde, dass bei Nichteinhaltung den lärmenden Mitmietern gekündigt würde. Die ist bis heute nicht geschehen, ganz im Gegenteil wurde uns auferlegt, eine Beschwerde mit den restlichen zwei Mitmieterpartein unterschrieben einzureichen, um dann die Abhilfe durch zu setzen. Im Grund genommen eine Farce, denn die direkt betroffene Partei sind ja wir und nicht die anderen. Auch dies wurde Mitte Januar von uns gemacht – beide weiteren betroffenen Mitmieterparteien erklärten sich uns gegenüber solidarisch, haben eine weitere Beschwerde unterzeichnet mit bei der Hausverwaltung eingereicht, aber passiert ist wieder nichts. Selbst die Androhung einer Mietkürzung läuft ins Leere und stößt auf taube Ohren. Es wurde ein klärendes Gespräch zwischen allen Mietern als letztmaliges Good Will der mittlerweile 3 betroffenen Parteien vereinbart, dessen Terminierung in den Händen der Hausverwaltung liegen sollte. Auch dieses Gespräch hat bis dato nicht stattgefunden, weil die Hausverwaltung nicht in der Lage ist oder sich davor drückt, zu terminieren.
    Unser Latein ist momentan am Ende und wir erbitten von Ihnen eine Lösungsmöglichkeit, wie dem arroganten und ignoranten Verhalten der Hausverwaltung, dem rücksichtslosen Verhalten der über uns wohnenden Mietpartei zu begegnen ist, welche Mietkürzungen rechtens sind und welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten wir haben.
    Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank im voraus
    Balensiefen

    Antworten
    • Hallo Herr / Frau Balensiefen,
      danke für die ausführliche Darstellung. Grundsätzlich muss man bei Kinderlärm aufpassen, hier sind Gerichte kinderfreundlich und haben entschieden, was in welcher Form ohne Minderung akzeptiert werden muss.
      Ich sehe bei Ihren Beschreibungen vielleicht eine Minderung von 5% der Warmmiete. Grundsätzlich ist die Höhe der Minderung immer einzelfallabhängig. Von daher ist es natürlich schwierig eine Einschätzung aus der Ferne abzugeben. Aber im niedrigen bis mittleren einstelligen Potenzbereich macht man sicherlich nichts falsch.
      Sie wollen ja im Grunde auch nicht mindern, sondern nur den Druck auf die Hausverwaltung erhöhen. Man könnte auch weiterhin die volle Miete zahlen, aber unter Vorbehalt der Minderung. So lassen Sie sich alle Optionen offen die Miete auch später noch rückwirkend zu mindern.
      Ich kann noch die Recherche nach passenden Gerichtsurteilen empfehlen, hierdurch bekommen Sie ein Gefühl für die Höhe der Mietminderung.
      Viel mehr kann ich leider nicht schreiben.
      Beste Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Exakt, dies triftt es genau = die ach so tolle „Recht“sprechung kümmert sich nicht im geringsten um Menschen die aufgrund der fianziellen Situation in Mietshäusern leben müssen. Dieser „Herschaften“ wohnen auch fast alle in einem Haus oder Reihenhaus wo solche Probleme nicht auftreten. Eine Frechheit ist, dass man jegllichen Lärm von antiautoritär „er“zogenen Kindern hinnehmen soll und hier kaum Rechte hat. Eine absolute Unverschämtheit dieses unseligen Mietrechts, welches vieles überreguliert und anderes völlig außer acht läßt! Auch dass Dauerhandwerkslärm von Mo bis Sa abend geduldet werden muss und nicht einmal mittags Ruhe sein muss, spricht Bände. Der Leidtragende ist wie immer der korrekte Mieter der Rücksicht auf andere nimmt – der unverschämte „Lärmmieter“ wird durch die fehlenden juristischen Möglichkeiten belohnt – erinnert ans Strafrecht mit Täterschutz und die Opfer bleiben außen vor…

        Antworten
        • Hallo Wrest ,
          ich bin ganz Deiner Meinung . Über unserer Wohnung lebte eine Familie mit 5 Kindern . Gut erzogen und kaum das es mal länger laut war . Respekt an dieser Stelle für die Mutter . Finanziell hatte sie es auch nicht so einfach.
          Jetzt eine Mutter mit einer 7 Jährigen Tochter. Sie stellt ihre Tochter auf gleicher Höhe. Unglaublich was ein Kind an Lärm produzieren kann . Auch in den Ruhezeiten . Jetzt ist aber endlich Ruhe in den Zeiten . Habe der Vermieterin mitgeteilt , wenn die Ruhezeiten nicht dauerhaft eingehalten werden meinen Anwalt einschalten werde .
          Ein wenig Rücksichtsnahme hat noch niemandem geschadet.

          Antworten
        • Dem kann ich nur zustimmen! Das Mietrecht ist diesbzüglich eine absolute Zumutung! Versteht doch keiner, alle leider darunter… Alles für die Wirtschaft, aber Menschen, insbesondere die nichtgutbetuchten, haben das Nachsehen…

          Antworten
  2. Hallo,
    wir haben folgendes Problem. Wir wohnen mit dem Vermieter in einem Haus. Dieser ist sehr unkompliziert und freundlich und duldet auch Musik, TV (…) und Gebell der Hunde im normalen Rahmen.
    Nun kam die Nachbarn (ein älteres Ehepaar) die ein Haus weiter wohnen auf unseren Vermieter zu und meinte wir wären ständig laut besonders abends ab 20 Uhr. Das wäre Lärmbelästigung.
    Dabei haben wir Musik auf „normaler“ Lautstärke (Zimmerlautstärke), also alles im ruhigen Rahmen und Musik läuft gar nicht ab 20 Uhr. Um die Zeit hört hier keiner Musik. Wir legen selber viel Wert auf Ruhe.
    Kann dieser Nachbar denn nun irgendwas beim Vermieter veranlassen, wenn dieser aber eigentlich der Meinung ist, das wir ruhige Wesen sind? Und wie kann ich mich verhalten wenn ich direkt angesprochen werden? Gespräch und Kontakt meiden?
    Was wohl noch bei allen anderen Nachbarn in der Umgebung bekannt ist, das dieses ältere Ehepaar sich nonstop beschwert und auch schon Mieter rausgeekelt hat.
    Vielen Dank

    Antworten
    • Hallo Moni,
      ich denke nicht, dass das Nachbarehepaar etwas gegen Sie „ausrichten“ kann. Schon gar nicht, wenn Ihr Vermieter keine Belästigung der anderen Mieter sieht. Die Polizei rufen und damit für Ruhe sorgen, wäre vielleicht eine Möglichkeit für die Nachbarn. Aber wenn Sie sich vollkommen normal verhalten und keinen wirklichen „Lärm“ verursachen wird auch hier nichts passieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Guten Tag,
    meine Nachbarn über mir haben häufiger/fast regelmäßig, Morgens ab ca. 10 Uhr die Musik sehr laut aufgedreht. Da ich durch die Arbeit bedingt um diese Zeit normalerweise noch schlafe, werde ich dadurch in letzter Zeit häufiger dadurch geweckt. Kann man da etwas unternehmen?
    Außerdem haben meine Nachbarn unter mir häufig, weit nach dem beginn der Nachtruhe, die Musik laut aufgedreht. Wenn man sich dort meldet wird zwar, für den Abend leiser gemacht, aber auf Dauer ist das auch lästig. Kann man da etwas machen?
    Generell hören beide Nachbarn Nachmittags gerne Musik mit viel Bass, so dass die Ruhestörung nicht nur auf einzelne Räume beschränkt ist sondern sich spürbar durch die ganze Wohnung ziehen.
    Mal abgesehen das ich mit meinen Nachbarn anscheinend Pech habe wohne ich hier gerne.
    Eigentlich hab ich auch nichts gegen laute Musik, so lange es sich im Rahmen hält und nicht zum Alltag gehört (entweder oben oder unten).
    Gibt es vielleicht Möglichkeiten um das rücksichtslose Verhalten generell zu unterbinden?
    MfG, LLive

    Antworten
    • Hallo LLive,
      Sie können dafür sorgen, dass die Nachbarn auch tagsüber nicht unnötig und über Gebühr die Hausruhe stören. Gleiches gilt erst recht für die Ruhezeiten.
      A: Sie können entweder mit den Nachbarn reden und auf Besserung hoffen.
      B: Oder sich mit einem Lärmprotokoll an Ihren Vermieter wenden und diesen um Abmahnung der störenden Mieter bitten.
      Weitere Möglichkeiten sehe ich leider nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe eine Frage zur „normalen Lärmentwicklung durch Tiere“, die zu erdulden ist. Die Mieterin über mir wohnt mit Kindern und Katze(n) in einer ausgebauten Dachwohnung ohne Trittschallisolierung. Das Problem sind nicht die Kinder, sondern erstaunlicherweise die Katze (evtl. sind es jetzt auch wieder zwei Katzen): Wenn sie in der Wohnung herum rennt und -springt, hört es sich für mich in der darunter liegenden Wohnung an wie ein galoppierendes Pony, extrem laut und nervend (das bestätigen auch meine Gäste). Ich wache davon frühmorgens und manchmal mehrmals in der Nacht auf, auch beim abendlichen Fernsehen stört mich das unregelmäßig auftretende laute Getrappel sehr.
    Ich möchte mich mit meiner Nachbarin gütlich einigen, da sie mir sympathisch ist. Meine Frage:
    a) Welche Zeiten kann ich mit gutem Gewissen nennen, in denen sie ihre Katze(n) in ein anderes Zimmer sperren sollte (das nicht über meinem Wohn- und Schlafzimmer liegt)? Ab 20 Uhr? Oder erst ab 22 Uhr? Bis wann morgens? Oder habe ich gar keine gesetzliche Rückendeckung im Zweifelsfall?
    b) Falls es zu keiner Einigung kommen sollte: Kann ich von den Vermietern den nachträglich Einbau einer Trittschallisolierung verlangen? Und könnte es rechtlich ein Problem sein, dass ich (wegen allmählicher nervlicher Zermürbung) zu lange mit meinem Protest gewartet habe?
    Mit freundlichen Grüßen und
    ganz herzlichem Dank im Voraus
    Birgit Koch

    Antworten
    • Hallo Frau Koch,
      eins vorab, ich würde versuchen eine einvernehmliche und friedliche Lösung mit Ihrer Nachbarin zu finden. Dem entsprechend muss man schauen, in welchem Zeitraum man Ruhe „verlangen“ kann.
      Zur Ihren Fragen: Sie könnten wohl durchaus auf die Ruhezeit vom 20 Uhr bis 7 Uhr bestehen. Je nachdem, kann aber auch Ruhe ab 22 Uhr „verhandelt werden“.
      Sie können natürlich alles mögliche verlangen, nur müssen Ihre Wünsche auch noch umgesetzt werden. Im Zweifel könnten Sie sich auch an den Vermieter wenden. Nicht zuletzt ist er für eine angemessene Trittschalldämmung verantwortlich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Guten Tag Herr Hundt,
    folgendes Problem haben wir nun seit ca. einem Jahr:
    Im Erdgeschoss wurde ein E.V./Männercafe eröffnet direkt daneben befindet sich ein Wettbüro.
    Nun werden wir fast täglich von dem Lärm der Jugendlichen, welche sich wegen den beiden Einrichtungen 24/7 dort aufhalten, Nachts wach gehalten bzw. gestört.
    Ausserdem halten sich die Leute vor der Eingangstür auf.
    Habe ich eine Möglichkeit beim Vermieter eine Mietminderung zu erhalten um Ihn indirekt zur Abmahnung/Kündigung zu verleiten?
    Vielen Dank im Vorraus
    Amato

    Antworten
    • Hallo Amato,
      aus der Entfernung ist die Beeinträchtigung / der Mangel natürlich schwer einzuschätzen. Grundsätzlich halte ich eine angemessene Minderung aber für möglich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Guten Tag Herr Hundt,
    ich wohne in einem sehr hellhörigen Haus, in dem ich nun schon in ein anderes Apartment gezogen bin, da mein angrenzender Nachbar sehr laut war. Nun wohnt ein anderer Nachbar über mir, der zwischen 00.00 und 02.00 Uhr nachts offensichtlich spült. Ich höre also in der Wand laut das Wasser rauschen und Gepolter und Geklapper… Ich bin schon nachts um 02.00 Uhr zu ihm gegangen und habe es ihm gesagt, allerdings hat er es danach wieder gemacht. Ich brauche meine Nachtruhe, da ich früh aufstehen muss, er allerdings ist Student und schläft bis um 12.00. Wie kann man dagegen vorgehen? In meiner Wohnung zuvor habe ich auch schon eine Mietminderung ausgeführt und habe darum dieses Apartment angeboten bekommen. Es scheint als käme ich vom Regen in die Traufe… Soll ich jedes Mal zu ihm gehen, wenn er laut ist. Wenn ich mich um 00.00 Uhr ins Bett lege, wache ich spätestens um 01.00 wieder auf von dem Gepolter und ärgere mich…
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Acnaib

    Antworten
    • Hallo Acnaib,
      danke für den Kommentar. Viel mehr als um Ruhe zu bitten, ein Lärmprotokoll zu führen und dann nach Meldung an den Vermieter ggf. die Miete zu mindern werden Sie leider nicht machen können.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Sorry, falscher Ratschlag. Wasser laufen lassen und per Hand Geschirr spülen gehört zu normalen Wohngeräuschen und muss auch während der Ruhezeiten von anderen Mietern hingenommen werden. Also kein Grund zur Mietminderung. Wer in ein hellhöriges Haus zieht: Pech gehabt, dran gewöhnen, Ohropax kaufen oder neue Wohnung suchen.

        Antworten
        • @Reinder – Der Kommentar ist asozial und unangebracht. Kein Mensch muss zwischen Mitternacht und 4 Uhr morgens Geschirr spülen! Gerade in Berlin hat man finanziell überhaupt KEINE Wahl, ob man in einem hellhöriger Haus wohnen möchte oder nicht! Da man also gezwungen ist, so zu wohnen, sollten sich alle Nachbarn ein bisschen rücksichtsvoll zeigen. Jeder hat das Recht auf Ruhe in seinen 4 Wänden.
          Genausowenig kann man etwas daran ändern, wenn man einen leichten Schlaf hat. Echt traurig, die heutige Ellenbogengesellschaft!

          Antworten
  7. Guten Tag Herr Hundt,
    ich wohne in einer sehr hellhörigen Wohnung und das ist es was mir Probleme bereitet .Da ich trotz eines Umzuges von einem Haus in eine Wohung meine kleine „Gesangskarriere“ weiterführen will. Hierbei werd ich aber meistens von meinem Nachbern unter mir „gestört“ indem er gegen die Decke klopft. Ich halte die Ruhezeiten stets ein und versuche die lautstärke angemessen zu halten. Selbst in den Nebenräumen hört man davon so gut wie nichts. Leider ist dieser Nachber nicht gut auf sich zu sprechen, also fallen Gespräche mit ihm schon mal weg. Kann ich trotzdem weitersingen und Lieder aufnehmen oder muss ich mich da jetzt einschränken? ( Dazu sei noch bemerkt das er sich selbst manchmal belästigt fühlt, wenn ich nachts auf Toilette gehe… Auch da hat er schon ein paar mal gegen die Decke geklopft, was ich eher als Belästigung fand als meine Schritte.) .

    Antworten
  8. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich wende mich an Sie um Hilfe bzw Rat ein zuholen.
    Es geht um meinem Vermieter der durch aussagen anderer Mieter die Genehmigung der Hundehaltung aufgrund von dauerhaftem bellen widerrufen hat zum 24.10.2012.
    Der Vermieter konnte mir bislang nicht eindeutig nachweisen das der mein Hund (Schäferhund) dauerhaft bellt. Der Vermieter stütz sich auf Aussagen einiger Mieter. Nicht alle Mieter konnten nachdem ich sie persönlich angesprochen habe ein dauerhaftes bellen bestättigen. Das will aber mein Vermiter nicht hören.
    Welche Handhabe ich um es zu beweisen das mein Hund nicht dauerhaft bellt
    mit freundlichen grüssen
    Diana

    Antworten
    • Hallo Diana,
      Ihnen wird nur die Möglichkeit bleiben, sich auf die Aussagen der Mieter zu beziehen, die in Ihrem Hund keine dauerhafte Störung sehen. Ansonsten ist es natürlich sehr unangenehm, wenn ein Hund öfters oder auch dauerhaft in einer Wohnung bellt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Hallo Herr Hundt,
    vielleicht können Sie mir auch einen Tipp geben, inwiefern folgender Zustand aus gesetzlicher Sicht eine Lärmbelästigung darstellt: Ich werde trotz bereits erfolgtem freundlichem Hinweis, dies zu einem anderen Zeitpunkt zu tun, nahezu jeden morgen um etwa 6.30 durch enorm durchschlagende Klopfgeräusche, die während des Duschens durch starkes Klopfen mit einem Gegenstand (wahrsch. Rasierer?) auf irgendwelche Badarmaturen aus dem Bett geschmissen – selbst wenn ich Ohrstöpsel verwende.
    Ich wohne in einer Wohnung, die extrem hellhörig ist und das Badezimmer liegt quasi direkt gegenüber meinem Schlafzimmer. Selbst durch das alleinige Duschen wache ich schon auf. Ich weiss, dass ich hier, auch wenn dieser Nachbar ohne Probleme auch abends duschen könnte, ja leider nur auf Verständnis hoffen kann. Aber – die Klopferei – das kann doch nicht „erlaubt“ sein?
    Danke im Vorfeld von einem leider seit Jahren von lauten und ignoranten Nachbarn verfolgtem Mieter.

    Antworten
    • Hallo Jens,
      ein schwieriger Fall. Man könnte meinen, dass sich zwischen Waschbecken und Wand keine Isolierung befindet. Das würde ich an Ihrer Stelle zuerst mit dem Nachbarn prüfen. Ggf. lässt sich mit einer Isolierung (Cent-Artikel) Ihr Problem stark mindern oder lösen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Guten Abend
    Wir haben folgendes Problem. Das junge Pärchen über uns haben sich ein Kicker angeschafft und Kickern ordentlich unter der Woche und auch am Wochenende. Wir haben auch nichts dagegen aber der Kicker steht genau im Zimmer über dem von meinem 2 Jährigem Kind. Mein Kind geht abends um 20 Uhr zu Bett da er nächsten morgen in die Kita geht. Und dieser Geräuschpegel ist nicht grad sehr angenehm da auch zumal Tore fallen laut gejubelt wird. Ich möchte auch nicht die böse Nachbarin sein und jedesmal hinauf gehen und die darauf aufmerksam machen das es laut ist oder wie am vergangenem Wochenende ich nachts um 01:00 wach geworden bin durch gejubele und Kickern Geräuschen so das ich mit Pyjama hoch bin und geklingelt hab das dies nicht so geht, und laut ist. Sie meinten ok wir hören auf. War dann auch so und ich konnte weiterschlafen.
    Meine Frage an Sie, sind Kicker in einer Wohnung erlaubt? Ich muss dazu sagen das die Nachbarn über uns Eigentümer sind.
    Vielen dank im voraus

    Antworten
    • Hallo Kizim,
      die persönliche Freiheit des Mieters endet dort, wo man andere Mieter stört. Vollkommen unabhängig vom Kicker. Als erstes würde ich die Nachbarn ansprechen, wenn das nicht Hilft, wenden Sie sich an den Eigentümer Ihrer Wohnung (an Ihren Vermieter).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Guten Tag Herr Hundt,
    ich und meine Freundin haben folgendes Problem, meine Freundin wohnt in der Wohnung schon seit 3 Jahren und ich bin zu ihr gezogen(wohne mittlerweile 2 Jahre mit ihr).
    Wir sind beide berufstätig und haben zudem einen Nebenjob.Ich besuche darüber hinaus noch eine Abendschule, somit sind wir sehr eingespannt und begrenzt von der Zeit. Bis jetzt lief auch alles reibungslos. Das Nachbarschaftsverhältnis ist sonst freundschaftlich. Seit einem halben Jahr allerdings beschwert sich unsere Nachbarin unter uns über alles!
    Geräusche die im normalen Leben halt geschehen. Wir kommen in der Regel gegen 23 Uhr Heim und müssen uns nach einem Arbeitstag auch waschen und körperlichen Bedürfnissen wie einem Toilettengang nachkommen.
    Das Verwenden des Waschbeckens wird mit dem Laufen einer Waschmaschine vom Lärmpegel her verglichen. Ebenso wäre das Öffnen der Schubladen im Schlafzimmer eine enorme Geräusch Belästigung. Ich muss hier betonen es geht um das Öffnen, nicht das schließen!
    Ich würde liebend gerne mein leben anders führen, aber leider ist es mir anders nicht möglich. Ich muss ja nun Geld verdienen.
    Meine Hauptfrage ist ob uns der der Vermieter eine zeitliche Beschränkung der Nutzung von z.B. den sanitären Anlagen auferlegen darf? Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Mieterhöhung da wir hier zu zweit leben, obwohl nur meine Freundin im Mietvertrag aufgenommen ist. Ich bin nicht auf die Adresse gemeldet, sondern wir leben nur überwiegend hier zusammen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Daniel

    Antworten
  12. Hallo Herr Hundt,
    ich habe eine Frage, wir müssen morgens recht zeitig (ca. 06:00 Uhr) aus dem Haus, wohnen in einem 6 Parteienmietshaus. Wir haben 2 Kinder, 4 und 1 Jahr. Der Große geht morgens mit mir aus dem Haus. Es kommt vor, dass er im Hausflur ein Lied anstimmt, oder wir ihn etwas fragen und er antwortet in „Kinderlautstärke“. Oder der Kleine fängt an zu weinen in unserem Flur, während die Wohnungstür offen ist, sodass es in den Hausflur rausschallt.
    Meine Frage(n) inwiefern ist dies von anderen Mietern zu tragen bzw. wie verhalten sich die Ruhezeiten? Wie ist es damit am Wochenende? Gibt es da Unterschiede in den Uhrzeiten?
    Ab wann können unsere Kinder am Wochenende morgens im dem Gemeinschafstgarten spielen?
    Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!
    Viele Grüße aus Berlin,
    Kathleen

    Antworten
  13. Guten Abend,
    Leider haben wir folgendes Problem. Unter uns wohnt eine Familie mit 4 Kindern, die sich teilweise Benehmen das sich einem die Haare sträuben! Wir haben hier auch schon mitbekommen, dass die Mutter geschlagen wird! Schreien, trampeln etc. Auch mitten in der Nacht . Jugendamt war einmal da, Hausverwaltung wurde informiert, nix passiert. Über uns wohnt ein möchte gern Sänger der auch gerade auch während der Ruhezeiten so laut singt, das wir unser eigenes Wort nicht mehr verstehen. Leider kommt hier noch hinzu das er wohl ein Problem mit Alkohol hat und fast tagtäglich mit mehreren Leuten über uns feiert! Gerade eben wurde mal wieder die Musik aufgedreht für zwei Lieder das bei dem Bass bei uns die Gläser im Schrank Klappern. Wir haben ihn auch schon sehr oft um etwas Rücksichtnahme gebeten, er verspricht es , hält sich aber nicht dran. Durch die Hausverwaltung wurde er auch schon öfter aufgefordert . Haben Sie vielleicht einen Tipp für uns was wir machen können? Wir sind mittlerweile am überlegen Anzeige wegen Ruhestörung zu erstatten, da er auch schon nachts um 1 Uhr die Musik aufgedreht oder einem zum besten mit seinem Gesang gegeben hat.
    Vielen Dank
    Yvonne

    Antworten
  14. Hallo,
    meine Mama ist vor 2 Monaten umgezogen, die Wohnung ist klein und gemütlich, die Nachbarn sind auch in Orndung, was sie jedoch stört ist ein ständiges Geräusch in der Nacht. Die zeiten dabei sind immer unterschiedlich manchmal geht das ab 23 los und dauert die ganze Nacht an bis 6 Uhr. Ich kann das Geräusch sehr schlecht beschreiben weil ich nicht weis womit ich das genau vergleichen kann, meine Mama meine das wäre ein Pipen oder ein Kranzen (aber in dem Sinne als wäre etwas durch den Boden geschleift) dieses Geräusch kommt schnell 2 mal hintereinander dann entsteht eine kurze Pause von ca. 5 sek, und geht wieder von vorne los. Ich habe das auch gehört als ich bei ihr übernachtet habe und es hat sich für mich angehört als würde eine Waschmaschine laufen (richtig kommisch). Wir haben daraufhin die Nachbarn befragt ob die eventuell ein Gerät nachts laufen haben, jeder hat verneint. Eine Nachbarin allerding benutzt ein beatmunggerät Nachts, was laut ihrer aussage leise ist. Ihr Schlafzimmer liegt dierekt über dem Schlafzimmer von meine Mama. Ich denke allerding nicht das dieses Gerät das Geräusch verursacht, dann musste die Frau entweder einen ziemlich festen Schlaf haben um das nicht zu hören oder sie ist taub, die hat jedoch gesagt das die ziemlich gut hört.
    Meine Mama kann die Nächte nicht durchschlafen ständig wird sie von dem Geräusch geweckt. Sie hatte schon mit der Hausverwaltung telefoniert, da wurde nur gesagt solange sie nicht was woher es kommt können die nichts machen, und als sie dadrauf gesagt hat sie würde gerne umziehen haben die ihr gesagt das die 3 monate kündigunsfrist gilt .
    Meine frage ist nun die, welche Rechte hat meine mama. Eine neue Wohnung so schnell zufinden ist ziemlich schwer wenn sie jetzt kündigt kann sein das sie in 3 Monaten keine neue findet.. Eins muss ich dazu noch sagen, wir kommen aus Polen und wohnen erst 6 jahre in Deutschland, meine mama kann sich sehr gut verständigen und versteht fast alles, jedoch haben wir das gefühl das sie uns nicht ernst nehmen gerade deswegen weil wir aus Polen sind. Danke im Voraus für die Antwort

    Antworten
    • Vielleicht sollte diese unverschämte Nachbarin gefälligst ihr Beatmungsgerät nachts ausstellen!
      Was fällt der denn ein, auch während sie schläft einfach so in der Lage sein zu wollen Luft zu bekommen?
      Frechheit, daß diese Person darauf besteht weiterleben zu wollen – ohne darauf Rücksicht zu nehmen, daß sich Ihre Frau Mutter durch das leise „Piepen und Kratzen“ (?) der lebenswichtigen Beatmungsmaschine belästigt fühlt…

      Antworten
  15. Hallo,
    ich wohne in einem Wohnhaus mit 10 Parteien.
    Wände und Decken bzw. Böden sind meiner Meinung nach recht dünn.
    Nun ist unter uns eine WG eingezogen, die gerne mal etwas lauter ist, auch während der Ruhezeiten.
    Teilweise einfach auch sehr lautes Lachen, wenn sie Besuch haben, etc.
    Muss man dieses laute Lachen und die Geräusche einer geselligen Runde dulden, weil die Wände dünn sind?
    Viele Grüße

    Antworten
  16. Hallo Herr Hundt,
    Ich hoffe sie können uns weiter helfen, ich und meine Freundin sind mit unseren Kräften am Ende!
    Zur Situation:
    Meine Freundin und ich wohnen im EG des Eltern Hauses
    , ihr Bruder im Keller! Unser Schlafzimmer befindet sich direkt über seinem Wohnzimmer, wo er täglich Freunde einlädt und mit seiner eigenen Anlage Musik bis 23-24 Uhr macht!, im Sommer sitzen sie vor unserem Schlafzimmer Fenster mit Lager Feuer bis 22-23 Uhr und kiffen sich täglich die Birne weg! Durch den Rauch des Feuers und dem des kiffens riecht unsere Wohnung einfach nur ekelhaft und ein Wohles schlafen ist auch nicht möglich!!
    Mehrere Ansprachen haben zeitweise für 1-2 Wochen geholfen dann war alles wieder gleich! Seine Freunde akzeptieren nicht das wir es nicht wollen und werden Verbal sehr beleidigend uns gegen über!
    Was können wir tun?
    Welchen rechtlichen Beistand können wir uns holen?
    Danke schonmal im Voraus!
    Beste Grüße

    Antworten
    • Hallo Dominik,
      alleine durch die familiäre Situation ist der Fall sicherlich nicht gewöhnlich. Wenn Sie im friedlichen nicht weiterkommen, sollten Sie überlegen, sich rechtlich beraten zu lassen. Das gewöhnliche Vorgehen wäre wohl, den Vermieter mit ins Boot zu holen und diesen im Zweifel mit Hilfe einer Mietminderung zur Durchsetzung von Ruhe zu bringen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  17. Hallo Herr Hundt, ich schreibe aus der Perspektive eines Familienvaters, der sich den Klagen der unter uns wohnenden Mietpartei ausgesetzt sieht: obwohl wir – seit 9 Monaten hier lebend – die Wohnung in Strümpfen belaufen, keinerlei Feste feiern und unser 7jähriger Sohn sich vollkommen normal in der Wohnung bewegt (er rennt nicht, spielt nicht Ball und macht auch sonst keinerlei Lärm, was unsere Freunde und Bekannte schon als enorm zuvorkommend bewerten), sehen wir uns laufenden Beschwerden des kinderlosen Paares unter uns ausgesetzt. Sie beschweren sich sehr häufig, vor allem dann, wenn noch ein weiteres Kind in unserer Wohnung ist, haben sich über uns beim Vermieter beschwert und drohen, „sich das nicht mehr länger anzugucken“. Diese Klagen sind belästigend für uns, da wir uns schon sehr einschränken und nicht wissen, was wir noch machen sollen und auch wollen. Die Beschwerde beim Vermieter brauchte zwar keinerlei weiteren Unbill, doch sehe ich uns zu Unrecht verunglimpft, da wir uns rechtfertigen müssen, dass wir nicht zu laut sind. Was kann man hier machen? Müssen wir das alles über uns ergehen lassen, wohl wissend, dass im Klagefall uns schon nichts passieren kann?
    Danke für hilfreiche Hinweise!
    Mit freundlichen Grüßen,
    C. Seiler

    Antworten
  18. Hallo,
    Ich habe folgendes Problem. Meine Nachbarin, welche psychisch krank ist und unter Betreuung steht, vebreitet rund um die Uhr ihren Lärm. Sie schreit, kreischt, poltert… Meist kann ich ihre kompletten Selbstgespräche mithören. Es ist einfach nur noch unerträglich und geht immer so weiter seitdem ich hier vor rund 5 Monaten einzog. Die Verwaltung weiß schon lange bescheid. Ich habe 3 schriftliche Schreiben aufgesetzt, letzteres davon sogar mit den zustimmenden Unterschriften der anderen Mietparteien unseres Flures. Die Frau ist zudem als gefährdend eingestuft und das ist sie auch. So gut wie jeder hat Angst vor ihr und keiner traut sich deshalb richtig etwas zu machen. Ein Gespräch mit der Frau ist nach ungefähr 8 Versuchen ebenfalls unmöglich. Sie beschimpft einen als Fotze, Schlampe oder sagt man soll einfach mal die Fresse halten, es gehe einen einen scheiß Dreck an wie laut sie schreit sie mache es ja in ihrer Wohnung und dort könne sie alles machen so laut sie will. Ruhezeiten sind ihr auch komplett fremd. Sie sagt es gibt keine….
    Zudem hat selbst die Frau der Verwaltung vor Ort Angst vor dieser Person und kann sogar bezeugen wie sie mich angeht ohne Grund. Auch diese Frau der Verwaltung ging die Mieterin des öfteren an, wie sie mir mitteilte. Der Hauptsitz der Verwaltung ist jedoch ca. 80 km entfernt und mit der Sachbearbeiterin, die für die Wohneinheit zuständig ist gibt es halt nur den schriftlichen Kontakt. Die Sachbearbeiterin verspricht Besserung und die Benachrichtigung der Betreuerin der Frau. Besserung gibt es jedoch keinerlei. Wir haben auch schon bekannt gemacht, dass wir ansonsten bald die Miete mindern. Es ist wie beschrieben nicht nur die extreme Lärmbelästigung, sondern auch die Tatsache, dass man Angst vor der Frau haben muss und sie einen mehrmals im Treppenhaus schon grundlos angegangen hat. Außerdem wurde die Frau schon 2 mal zwangseingewiesen für 10 Wochen. Ich denke sowas passiert nicht grundlos. Auch die Polizei vor Ort wurde bis jetzt 2 mal informiert und stellte sich bei der Frau vor. Die Polizeibeamten schrie sie erst an, ob sie Probleme hätten, dann machte sie auf ganz ruhig. Sie behauptete den Beamten gegenüber, ihre Betreuung mache sie so fertig und sie würde deshalb immer so ausrasten etc. .
    Daraufhin berieten die Beamten die Frau sogar noch, wie sie denn aus ihrer Betreuung raus kommen würde zusammen mit einem Anwalt. Da dachte ich echt jetzt reicht es. Die Situation ist einfach auswegslos. Niemand unternimmt wirklich was. Die Polizei sagt ich soll es der Verwaltung melden, obwohl ich denen sagte, dass ich das bereits mehrmals tat. Die Verwaltung sagt mir ich solle einfach die Polizei rufen. Es interessiert niemanden wirklich ernsthaft. Mittlerweile überlegen wir auch schon uns eine neue Wohnung zu suchen.
    Nun noch meine konkreten Fragen: 1. Wie hoch könnte man die Miete mindern und was muss man beachten? 2. Wenn man eine neue Wohnung finden würde, könnte man dann unter diesen Umständen sofort raus und würde man die Kaution auch dann wieder bekommen?

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    • Hallo Lara,
      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen hier leider nicht Schritt für Schritt aufzeigen, wie Sie bei einer Mietminderung vorgehen sollten. Sie finden dazu aber online gute Quellen. Bei der Höhe sollten Sie sich an bestehender Rechtsprechung orientieren. Ob eine außerordentlich fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen. Ggf. können Sie mit der Hausverwaltung auch einen Mietaufhebungsvertrag abschließen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  19. Hallo,
    ich habe folgendes Problem. ich wohne in einem 8 Parteienmietshaus. Unsere ältereNachbarin über uns ist vor ca einem halben jahr aus gesundheitlichen Gründen ausgezogen und ihr Nachmieter treiben mich in den Wahnsinn. Gerade zum derzeitigen Punkt (Sonntags 12.57 Uhr) saugt meine Nachbarin wieder ihren Fußboden, rückt Möbel hin und her und ihr Waschmaschine schleudert. Es gab schon Tage da lief ihre Waschmaschine zum Feiertag früh um 6 Uhr. Jeder Schritt von ihnen zu hören, da unser Haus ältere Bauweise ist und sie nur Linolium in ihrer Wohnung ausgelegt haben. Selbst wenn ich Radio höre oder Fernseher schaue werde ich von Schritten oberhalb übertönt. Dazu kommt noch das sie einen 6 Monate alten Sohn der bald anfangen wird zu krabbeln und es noch mehr poltern wird über uns. Ich bin gelernte Erzieherin und habe echt nix gegen Kinder aber irgendwann brauche auch ich mal Ruhe.
    Meine Nachbarin ist den ganzen Tag zu Hause und doch macht sie grundsätzlich zu solchen Zeiten Krach oben.
    Ich bin langsam echt am überlegen ob ich nicht mal bei unserer Wohnungsverwaltung mal anrufe um mich zu beschwerden!!! Könnte ich da was erreichen?

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  20. In dem 10-Familienhaus mit einfacher Bausubsstanz aus den 60er Jahren, sind in der Etage unter mir 4 Afrikaner eingezogen. Mindestens einer von denen ist wohl berufstätig.
    Diese nutzen offenbar keinen Wecker um morgens rechtzeitig aufzuwachen, sondern schlagen an jedem Werktag in der Woche gegen 6:30 Uhr ca. 10 mal hintereinander mit einem kleinen Hammer jeweils 3-4 Mal an die Wand, bis alle Familienmitglieder wach geworden sind.
    Diese Hammerschläge hört man in der oberen , in der unteren Etage, deren Nachbar dürfte sie wohl auch hören, da Schlafzimmer an Schlafzimmer gebaut wurde. Ich werde von diesen Hammerschlägen morgens gegen 6: 30 aus meinem Tiefschlaf gerissen und kann anchließend nicht mehr einschlafen, sodaß ich als Arbeitnehmer den ganz Tag unter leichten Schlafmangel leide und meine Leistungsfähigkeit leidet.
    Was ist zu tun ?

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  21. Kann die Stadt jemandem die Genehmigung erteilen um über die Nachtruhe hinaus zu feiern? Also keiner Privatperson sondern z.B. einem Wirtshaus, dass sich direkt unter einem 7 stöckigen Mietshaus befindet, wo der Schützenverein sich zum Feiern bis 2 Uhr morgens trifft? Geht sowas?? Denn wenn ja sollte man das hier mit erwähnen das die Stadt hier Sondergenehmigungen erteilen darf.

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  22. Hallo
    ich habe ernsthafte und massive Probleme
    Ich wohne seit Feb 2013 im 3.OG eines Mehrfamilienhauses. Anfang 2015 hat im DG ein erotisches Massagestudio seinen gewerblichen Betrieb aufgenommen.Seit dem ist die Hölle los.
    Das Studio hat tägl. von 9-22 Uhr und am Samstag von 10-20 Uhr geöffnet. Wenn die Betreiberin und die Mitarbeiterinnen gegen 8 Uhr ihr Studio betreten geht ein unerträgliches Getrampel und Türengeschlagen sowie Stühle Tische rücken los. Außerdem laufen ununterbrochen Waschmaschinen und Trockner auch über die Mittagsruhe hinweg, quasi von 8-22 Uhr am Stück durchweg.Das Getrampel und Gestampfe wird so massiv ausgeübt, das nicht nur die Geräusche unerträglich sind, es vibriert und wackelt regelrecht alles in meiner Wohnung darunter. Auch in der Nacht ab ca 1-2 Uhr taucht die Betreiberin hier auf, wo wir Mieter uns fragen, was sie Nachts im Studio zu tun hat oder ob da vielleicht illegal mehr als erotische Massagen angeboten werden. Auch von Sonn und Feiertagen hält diese Frau nicht viel, denn auch da verwehrt sie uns eine Pause von ihrem Treiben. Hinzu kommt der ständige Kundenverkehr im Treppenhaus wo die Kunden ebenfalls Treppe rauf Treppe runter stampfen,springen, rennen poldern.Die Haustür steht ständig offen, da weder die Kunden noch die Betreiberin sich in der Pflicht sehen, die Haustür beim Betreten und Verlassen des Hauses zu schließen und das obwohl die Betreiberin von einer vorsätzlichen Brandstiftung durch Fremde im Keller unseres Hauses Nachts als die Mieter schliefen weiß.
    Da es sich um ein Mischgebiet handelt hat das Gewerbe die Erlaubnis zur Eröffnung des Massagestudios in unserem Mietshaus erhalten.Allerdings wurde nun im Nachgang das Studio mit SM Praktiken erweitert. Die Frage stellt sich nun ob die brutalen Sexpraktiken mit Folder, Knebeln und Melkmaschine etc. noch unter der Vorgabe der erotisches Massage gelten und somit in einem voll vermieteten Mehrfamilienhaus mit Säuglingen und Kleinkindern durchgeführt werden dürfen.
    Da auch Wasserspiele und Entspannungsbäder angeboten werden, kommt es ständig zur Unterversorgung und Notständen der Warmwasserversorgung sowie der Heizung, da die Anlage im Keller nicht für gewerbliche Zwecke ausgelegt bzw installiert wurde.
    Weder die Betreiberin hält es für nötig etwas zu ändern noch die Verwaltung, die auch nicht auf Androhung von Mietminderung reagiert und absolut null Interesse zeigt.
    Wie können wir uns helfen.
    Vielen Dank im Voraus für Tipps und Hilfe
    Müller

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  23. Guten Abend!
    Ich habe folgendes Problem. Seit ca. 4 Wochen wohnen neue Nachbarn neben uns. Ihr Balkon ist genau neben dem Schlafzimmer unserer Tochter. Da diese Allergiker ist, muss sie in gut gelüfteten Räumen schlafen. Da die neuen Nachbarn jedoch ihren Balkon ab 22.00 Uhr, zu all abendlichen Gesprächen und Rauchereien nutzt, muss meine Tochter jeden abend mit zuem Fenster zu Bett gehen. Sie ist schulpflichtig und schläft aus gesundheitlichen Gründen keine Nacht mehr durch… ( durch die Allergie u. dem nicht geöffneten Fenster)!!!! Wenn ich das Fenster gegen 23.00 Uhr öffne u. die Nachbarn dann wieder zum rauchen auf den Balkon gehen, stinkt das ganze Zimmer danach. Das ist doch kein Zustand mehr. Was kannich tun um meiner Tochter wieder eine gesunde Nachtruhe zu gewährleisten?

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  24. Eigentlich ein Witz, daß man als Mieter sozusagen von einer hellhörigen Wohnung zur nächsten zieht, ständig in der Hoffnung, man hätte endlich ein mindestmaß an Ruhe…! Unfassbar, daß Gebäude so dermaßen schlecht gebaut sein dürften….! Wie man ernsthaft erwarten kann, daß Menschen mit vollkommen unterschiedlichen Lebensgewohnheitenm akustisch kaum voneinander getrennt, mit abartiger Geräuschübertragung zusammengefercht zu hunderten in diesen unzureichenden Legebatterien leben sollen, ist sowieso ein Rätsel…
    Vielleicht sollten dann eher Leute zusammenwohnen, die sich ähneln… Aussuchen wie in einer WG. Dann können doch gerne alle rücksichtslosen Ruhestörer, die dauernd bassbetonte, laute Musik hören wollen, AK, die den ganzen Tag herumlärmen, etc., etc. zusammen in einem Wohnkomplex wohnen. Mei, wäre das lustig, wenn sie dasselbe, was sie selber verursachen auch von allen Seiten abbekommen würden. ^^ Evtl. raffen sie es dann oder sie stört es nicht…

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  25. Guten Tag,

    Ich habe eine Frage da ich morgens um 1 Uhr aufstehen muss und abends um 20 Uhr ins Bett gehe, aber einer meiner Nachbarn aus dem Nebenhaus was direkt an meiner Wohnung dran liegt abends nach 20 Uhr noch sehr laute Musik an hat wollte ich fragen was ich da tun kann, da ich nicht weiß wie der Nachbar heißt kann ich ihn nicht direkt darauf ansprechen, was natürlich ziemlich nervig ist da es nicht das erste mal ist das dies passiert. Und ich kurz davor bin die Polizei oder den Vermieter zu informieren, da nicht jeder erst um 5 Uhr aufstehen muss für die Arbeit sondern einige schon früher weil sie um 5uhr schon auf der Arbeit sein müssen.

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