Es ist soweit – nach langem Suchen, vielen Besichtigungen und der Erstellung eines Finanzierungsplans kann die Traumimmobilie gekauft werden. Doch der Kauf eines Hauses ist ein entscheidender Schritt im Leben – nicht zuletzt, weil er eine enorme finanzielle Belastung beinhaltet. Neben dem Kaufpreis der Immobilie und eventuellen Maklerkosten dürfen auch die Notarkosten nicht außer Acht gelassen werden. Dieser kümmert sich unter anderem um die Eintragung der Grundschuldbestellung, die der Bank als Kreditsicherheit dient.

Die Grundschuldbestellung

Die meisten Käufer einer Immobilie brauchen einen Bankkredit, um sich ihren Traum von den eigenen Vier Wänden verwirklichen zu können. Die Bank, mit der ein Darlehensvertrag geschlossen wird, möchte natürlich eine Sicherheit für die Summe. Diese Rolle erfüllt die Grundschuldbestellung: Dadurch gibt der Käufer sein Einverständnis, eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen zu lassen. Die Grundschuldbestellung muss durch eine notariell beglaubigte Urkunde erfolgen, hierfür werden natürlich Notarkosten fällig.

Welche Notarkosten entstehen bei der Grundschuldbestellung?

Für Notarkosten und die Kosten für die Grundbucheintragung lassen sich etwa 1% – 1,5 % des Kaufpreises veranschlagen.


Erfolgt der Kauf eines Grundstücks, werden die Kosten auf Grundlage des Grundstückspreises berechnet. Beim Kauf einer bestehenden Immobilie gilt der im Vertrag angegebene Kaufpreis als Berechnungsgrundlage. Der Notar rechnet dabei immer über die gesetzlich vorgeschriebene Kostenordnung (KostO) ab, die Höhe der Notarkosten richtet sich dabei immer nach der Höhe des Kaufpreises.

Ein Beispiel

Soll zum Beispiel eine Wohnung für 100.000 Euro gekauft werden, für die in gleicher Höhe eine Grundschuld eingetragen werden soll, so betragen die Notarkosten hierfür 724,50 Euro plus 137,66 Euro MwSt, also insgesamt 862,16 Euro. Dazu kommen noch die Gebühren für das Grundbuchamt in Höhe von 414 Euro, was einen Komplettbetrag von 1276,15 Euro ergibt.


Die Kosten für den Kauf und die Eintragung einer Grundschuld schlüsseln sich dabei folgendermaßen auf:

  • Notarkosten: Abwicklungsgebühr für den Kauf 414 Euro, Beurkundungsgebühr 207 Euro, Vollzugsgebühr Kauf 103,50 Euro, MwSt. 137,66
  • Kosten für das Grundbuchamt: Eintragungsgebühr 207 Euro, Eintragungsgebühr Eigentümerwechsel 207 Euro.
  • Dazu kommen immer auch noch weitere Ausgaben des Notars in Form von Telefon-, Fax- und Portokosten sowie Schreibauslagen, die durchschnittlich mit etwa 20 Euro zu Buche schlagen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

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