Vorbei die Zeiten, in denen überall nach Herzenslust geraucht werden durfte – der Staat nahm die Beschwerden der Nichtraucher ernst und verhängte ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen.
Seitdem ist Schluss mit der gemütlichen Zigarette nach dem Essen oder der Raucherpause im Büro: Wer seiner Sucht frönen will, muss jetzt nach draußen oder in extra dafür eingerichtete Räume gehen. Vielen Rauchern ein Dorn im Auge – doch wenigstens in den eigenen vier Wänden bleibt die Wahl, ob Rauchen am Tisch erlaubt ist oder nicht, ihnen selbst überlassen. Doch wie sieht die Sachlage aus, wenn man zur Miete in einer Wohnung lebt?

Rauchen in der Mietwohnung

Sie haben als Mieter einer Wohnung das grundsätzliche Recht zur Nutzung des Wohnraums nach den vertraglichen Vereinbarungen. Zur Nutzung der Mietwohnung gehört auch das Rauchen. Selbst wenn dadurch Schäden wie z.B. das Vergilben der Tapeten entstehen, falle dies unter die normalen Abnutzungserscheinungen bei sachgemäßem Gebrauch einer Mietsache, welche durch Schönheitsreparaturen behoben werden können. Entstehen Schäden aufgrund exzessiven Rauchens in der Wohnung, z.B. ein total ruinierter Parkettboden, sind sie gegenüber dem Vermieter zu Schadensersatz verpflichtet.


Kann der Vermieter ein Rauchverbot im Mietvertrag aussprechen?

Manche Vermieter möchten Schäden, die durch Rauchen in der Mietwohnung entstehen können, von vornherein ausschließen und verbieten daher das Rauchen im Wohnraum. Zwar kann der Vermieter durchaus eine Klausel mit einem Rauchverbot in den Mietvertrag hineinnehmen, die vom Mieter verlangt, das Rauchen zu unterlassen.
Doch selbst, wenn Sie sich als Mieter nicht daran halten, kann Ihnen der Vermieter deswegen nicht kündigen oder anderweitig Schwierigkeiten bereiten. Grundsätzlich ist Rauchen in einer Mietwohnung erlaubt und somit ein Rauchverbot im Mietvertrag unwirksam.
Auch die Gerichte entschieden bisher immer raucherfreundlich und gestanden ihnen zu, das Rauchen in der Wohnung oder Balkon zu der sachgemäßen Nutzung einer Wohnung gehöre. Anders verhält es sich allerdings in Gemeinschaftsräumen der Mietanlage: So kann der Vermieter sehr wohl das Rauchen im Treppenhaus, Aufzug, Fahrrad- oder Wäscheraum verbieten.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

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