Viele Vermieter sind auf die monatlichen Mieteinnahmen angewiesen. Nicht selten müssen Kredite zurückgezahlt werden, wofür die Summen aus der Vermietung selbstverständlich fest eingerechnet wurden.
Natürlich ist es dann für den Vermieter besonders schlimm, wenn der Mieter auf einmal nicht mehr bezahlt und sich Mietschulden aufbauen. Aber auch wenn Sie als Vermieter keine Gläubiger mehr bedienen müssen, sind Mietschulden eine ärgerliche Sache, da Nebenkosten und Rücklagen für Renovierungen ja trotzdem weiterbezahlt werden müssen.
Am Tagesende steht der Vermieter da und muss überlegen, wie er die Mietschulden eintreiben kann.

Mietschulden eintreiben

Erstmal das Gespräch suchen

  • Zahlt der Mieter auf einmal keine Miete mehr, sollte am Anfang immer das persönliche Gespräch stehen. Nicht immer steckt gleich eine böse Absicht dahinter, schlichtes Vergessen kann ebenso ein Grund sein wie Fehlbuchungen der Bank oder ein kurzzeitiger finanzieller Engpass. Sind die Gründe für die Mietschulden allerdings weit reichender und eine regelmäßige Bezahlung der Mietsumme nicht mehr absehbar, ist eine gütliche mündliche Einigung meist ausgeschlossen.

Schriftliche Abmahnung

  • Als Vermieter bleibt Ihnen dann folgendes Vorgehen: Als erstes müssen Sie den Mieter schriftlich mit einer Fristsetzung zur Begleichung der Mietschulden abmahnen. Dies kann bereits nach einer Woche Zahlungsverzug geschehen.

Mahnverfahren androhen

  • Oft wirkt die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bereits Wunder.

Antrag auf gerichtliches Mahnverfahren stellen


  • Reagiert der Mieter nicht auf die Mahnung, kann beim Amtsgericht Antrag auf ein gerichtliches Mahnverfahren gestellt werden.

Kein Widerspruch beim Mahnverfahren = vollstreckbaren Titel

  • Legt der Mieter keinen Widerspruch ein, erhält der Vermieter nach Verstreichen einer Frist einen vollstreckbaren Titel und kann 30 Jahre seine Mitschulden geltend machen.

Möglichkeit der fristlosen Kündigung

Kein Vermieter möchte einen Mieter, der nicht zahlt. Sobald der Mieter mit mindestens zwei Monatsmieten im Verzug ist, haben Sie als Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug. Ihre Mietrückstände sind deswegen natürlich trotzdem nicht bezahlt. Ob Sie als Vermieter dann auf Ihr Recht des Vermieterpfandrechts oder auf die Hilfe eines Inkassobüros zurückgreifen, ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig.


Das Hinzuziehen eines anwaltlichen Rates wäre in diesen Fällen aber angemessen, um am Ende nicht auf den Mietschulden sitzen zu bleiben oder gar mit einem noch größerem Schaden dazustehen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

3 Gedanken zu „Mietschulden eintreiben“

  1. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ohne vorherige Ankündigug und odentlicher Kündigung des Mietvertrages, zog diese aus der von Ihr von Ihr genutzter Wohnung aus und verzog in eine andere Wohnung.
    Die Kündigungsfrist von 3 Monaten ist somit nicht eingehalten worden d.h. es müssen noch 3 Monatsmieten von Ihr bezahlt werden.
    Was für rechtliche Möglichkeiten bestehen, um diese Mietschulden einzufordern.
    Mit großer Interrese sehe ich Ihrer Antwort entgegen.
    freundliche Grüße

    Antworten
    • Hallo Herr Herrmann,
      in erster Linie fällt mir dazu die Mietkaution ein. Ansonsten können Sie sich nur rechtlichen Rat einholen um an die ausstehenden Mieten zu kommen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten

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