Häufig sind vermietete Wohnungen ganz oder teilweise mit einem Teppichboden ausgestattet, wodurch der verlegte Teppichboden ein Teil der Mietsache und somit Eigentum des Vermieters ist.
Nicht selten jedoch ist gerade der Zustand des Teppichbodens bei Beendigung eines Mietverhältnisses Grund für aufkommende Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.
Das Mietrecht und die laufende Rechtsprechung regelt Bezug auf den durch den Vermieter verlegten Teppichboden, welche Beschädigungen dieser gegenüber dem Mieter geltend machen kann und welche Verpflichtungen dem Mieter auferlegt werden können.

Was sagt das Mietrecht über einen bei Mietbeginn vorhandenen Teppichboden?

Ein zu Beginn des Mietverhältnisses vorhandener Teppichboden gehört nach aktuellem Mietrecht mit zur Mietsache, für deren gebrauchsfähigen Zustand die der Vermieter gemäß § 535 BGB in erster Linie verantwortlich ist.
So gehört beispielsweise der Austausch eines verschlissenen Teppichbodens mit zu den Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten, die der Vermieter je nach Zustand und Qualität des Teppichbodens in regelmäßigen Abständen durchführen muss.
Die Kosten hierfür darf der Vermieter dem Mieter nach einem Gerichtsurteil beispielsweise des OLG in Hamm (OLG Hamm RE WM 1991, 2) nicht auferlegen.
Ausnahme hier lediglich, wenn der Austausch des Teppichbodens aufgrund Beschädigungen erfolgen muss, die nicht auf eine normale Nutzung des Teppichbodens zurück zuführen sind. In einem solchen Fall ist der Vermieter dazu berechtigt, die entstehenden Kosten ganz oder Teilweise gegenüber dem Mieter geltend zu machen.
Da ein durch den Vermieter verlegter Teppichboden mit zur Mietsache gehört, ist der Mieter jedoch dazu verpflichten auch den Teppichboden pfleglich zu behandeln und auch in die regelmäßigen Schönheitsreparaturen mit einzubeziehen.

Schönheitsreparaturen am Teppichboden


Da der Teppichboden mit zur Mietsache gehört, ist dieser auch Bestandteil der Schönheitsreparaturen, die ein Mieter je nach Zustand und Mietdauer in regelmäßigen Abständen durchzuführen hat.
In Bezug auf die durchzuführenden Schönheitsreparaturen am Teppichboden ist der Vermieter dazu berechtigt eine Grundreinigung, wie sie beispielsweise durch ein Shamponieren des verlegten Teppichs erfolgt, zu verlangen und dieses innerhalb des Mietvertrages festzuhalten. Dieses entschied das Oberlandesgericht in Stuttgart (OLG Stuttgart RE, NJW -RR 1993 , 1422).
Jedoch kann hierbei vom Mieter nicht verlangt werden, dass dieser eine Reinigungsfirma mit der Reinigung des verlegten Teppichbodens beauftragt (LG Görlitz 2. Zivilkammer, Urteil vom 9. August 2000 , Az: 2 S 4/00).
Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass auch bei Schönheitsreparaturen am Teppichboden keine starren Fristen vorgegeben werden dürfen.
Es gelten auch hier die gleichen im Mietrecht geregelten Vorgaben zu den durch den Mieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen innerhalb der restlichen Wohnung.
Wurden bei Vertragsabschluss keine besonderen Regelungen in Bezug auf die Behandlung und Reinigung des Teppichbodens vereinbart, so muss der Mieter bei nach aktuellem Mietrecht den Teppichboden bei Auszug lediglich mit einem Staubsauger reinigen und von grobem Schmutz beseitigen. Siehe auch: Was ist besenrein?.

Wann besteht für den Mieter Schadensersatzpflicht für den verlegten Teppichboden?

Durch die monatliche Mietzahlung ist eine vertragsgemäße normale Abnutzung des Teppichbodes abgegolten. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter nur dann schadensersatzpflichtig, wenn die Gebrauchspuren am Teppichboden über das normale Maß hinaus reichen.
Beispiele für Beschädigungen am Teppichboden, deren Beseitigung zulasten des Mieters geht:

  • Brandlöcher im Teppichboden (z.B. durch Zigarettenglut)
  • Rotweinflecken im Teppichboden
  • Flecken im Teppichboden, die durch Tierurin entstanden sind.
  • Beschädigungen am Teppichboden, welche durch gehaltene Tiere entstanden sind.
  • Beschädigungen am Teppichboden, welche durch unsachgemäße Behandlung entstanden, sind (z.B. Löcher im Teppich durch Schneiden auf dem Fußboden, Ausbleichen des Teppichs durch unsachgemäße Reinigung)

In diesen Fällen ist der Mieter schadensersatzpflichtig. Sofern möglich muss er auf eigene Kosten die Flecken etc. entfernen lassen.
Ist dieses jedoch nicht möglich und die Beschädigungen sind so enorm, dass der Teppichboden neu verlegt werden muss, so darf der Vermieter dem Mieter diese Kosten nur anteilig in Rechnung stellen. Ausgangspunkt für die Berechnung dient hier das Alter des Teppichbodens.
Das Landgericht Köln entschied in einem Urteil aus dem Jahr 1997, dass die Nutzungsdauer für Teppichböden bei höchstens 10 Jahren liegt. Lediglich Teppichböden von höchster Qualität haben eine Nutzungsdauer von höchstens 15 Jahren.
Ist der verlegte Teppich älter als 10 bzw. 15 Jahre, kann vom Mieter jedoch kein Schadensersatz mehr gefordert werden.
Wichtig: Wurde die Hundehaltung im Mietvertrag genehmigt, so gehören auch deutliche Spuren durch Verschmutzung aufgrund der Hundehaltung zur normalen vertragsgemäßen Abnutzung des Teppichbodens und müssen durch den Mieter nicht gesondert beseitigt werden.

Fazit

Im Mietrecht gehört ein Teppichboden, der durch den Vermieter verlegt wurde mit zur Mietsache, wodurch dieser in erster Linie für die Erneuerung und Instandhaltung des Teppichbodens gem. § 535 BGB verantwortlich ist. Grundsätzlich ist der Mieter demnach nicht dazu verpflichtetet, einen vorhandenen Teppichboden bei Auszug zu erneuern.
Sind vorhandene Abnutzungsspuren oder Beschädigungen nicht auf einen normalen Gebrauch zurückzuführen, so kann vom Mieter Schadensersatz gefordert werden. Die Höhe der Schadensersatzleistung richtet sich hierbei nach dem Alter des Teppichbodens, welches in der Regel maximal 10 Jahre beträgt.
Nicht selten ist der Zustand eines vorhandenen Teppichbodens Grund für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Um dieses Risiko zu verringern, ist es empfehlenswert schon bei Vertragsabschluss Regelungen über eine besonder Behandlung des Teppichbodens zu treffen und bei Beschädigungen sich umgehend mit dem Vermieter in Verbindung zu setzten, sofern diese nicht selbst beseitigt werden können.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

85 Gedanken zu „Mietrecht: Teppichboden“

  1. Sie haben mir sehr weiter geholfen. Eine Frage habe ich aber noch: Nach wieviel Jahren kann ich – als Mieter – einen neuen Teppich verlangen?
    Unser Verwalter ist der Meinung, dass unser Teppich auch nach fast 13 Jahren noch gut aussieht und noch nicht erneuert werden muss.

    Antworten
    • Hallo Herr / Frau Staudte,
      leider gibt es hier keine festen Fristen. Der individuelle Zustand des Teppichs ist entscheidend. Wenn es hart auf hart kommt, müssen Sie darüber nachdenken den Druck auf den Vermieter durch eine Mietminderung zu erhöhen. Zuvor würde ich aber empfehlen, dass Sie sich nochmals rechtlichen Rat einholen sollten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo und Guten Tag aus Berlin ,
        auch wir haben im Schlafzimmer verlegten Teppichboden der zur Mietsache gehört.
        Es gab nun in den letzten 2 Jahren Wasser Schäden die nicht durch uns verursacht wurden.
        Es gab Starkregen der von der nicht vorhandenen Elementarversicherung des Vermieters nicht gedeckt waren. Bei einer Besichtigung durch den Vermieter wurde “kein Handlungsbedarf “
        attestiert. Der Boden riecht nach Schimmel und ist sicher auch gesundheitsgefährdend belastet.
        Was sollen wir tun ? Den Bodenbelag haben wir anteilig bezuschusst ( Qualitative Verbesserung )
        Mit freundlichen Grüßen

        Antworten
        • Hallo Karl-Heinz,
          ich würde dem Vermieter auf den Geruch hinweisen, ggf. darstellen, dass der Boden beschädigt und verschimmelt ist. Fordern Sie den Vermieter zur Schadensbeseitigung auf.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  2. Hallo,
    der Beitrag ist hilfreich, aber ich würde darüber hinaus gerne wissen, wie die Qualität des Teppichs eingeschätzt wird? Unser Vermieter hat aus meiner Sicht einen normalen Mittelklasseteppich verlegt und geht nun von einer Nutzungsdauer von mindestens 12 Jahren aus, weil der Teppich eine hohe Qualität hat. Gibt es dafür Grenzwerte hinsichtlich der Kosten oder andere Kriterien? An welche Hardfacts kann man sich halten?
    Viele Grüße & vielen Dank!

    Antworten
  3. Hallo Dennis, meine Tochter hat jetzt nach 3 Jahren ihre Wohnung in Stralsund gekündigt. Bei der damaligen Übergabe der Wohnung hat sie auf die Renovierung der Wohnung durch die Vorgängerin verzichtet, da sie dringend die Wohnung benötigte. Sie hat diese dann selbst wieder in Ordnung gebracht. (Die Vorgängerin war übrigens ein Ferkel, was aber nichts zur Sache tut.)Nach einigen Wochen kam auf der Auslegware ein Fleck zum Vorschein, den sie nicht verursacht hatte. So ist dieser im Übergabeprotokoll nicht vermerkt worden.
    Der Vermieter will nun von der Kaution 100, € einbehalten.
    Hier nur meine Frage: Hat der Vermieter das Recht dazu?
    In einem Artikel den ich vor Jahren las, stand darin man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, denn man kann als Vermieter nicht verlangen, dass die Wohnung nach der Benutzung genauso so aussieht als hätte niemand drin gewohnt. Meine Tochter ist ja nun nicht mal Schuld an diesem Fleck. Außer diesem hinterläßt sie eine topgemalerte und gereinigte Wohnung.
    Für eine Nachricht von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank.
    MfG Christiane Wuttke

    Antworten
    • Hallo Christiane,
      ich würde sagen, für die normale Abnutzung ist generell der Vermieter verantwortlich (er muss diese akzeptieren), für Schäden der Mieter. Es ist natürlich ungünstig, das der Schaden nicht protokolliert wurde.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Hallo Dennis,
    meine Eltern haben 15 Jahre lang ein Haus gemietet. In dem Haus lagen zum Teil Teppichböden, die schon älter waren, so dass meine Eltern sie mit Zustimmung des Vermieters erneuert haben. Sie haben dies auf eigene Kosten gemacht. Wie sieht es nun bei der Übergabe aus? Der Vermieter möchte, dass die Teppiche entfernt werden. Meine Eltern berufen sich daber darauf, dass das Haus mit Teppich vermietet wurde und dies ja wie o. g. Vermietersache ist, den zu entfernen. Der Vermieter beruft sich jedoch darauf, dass der Teppich vom Mieter eingtebracht wurde und daher auch wieder entfernt wurde. Wie sieht denn hier die Rechtslage aus?
    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    Anna

    Antworten
    • Hallo Anna,
      Beie Positionen lassen sich verteidigen. Es kommt drauf an, was Ihre Eltern mit dem Vermieter genau vereinbart haben.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  5. Hallo Dennis,
    danke für die schnelle Antwort.
    Mit dem Vermieter wurde damals leider gar nichts vereinbart. Der Vermieter ist außerdem im letzten Jahr verstorben und sein Sohn, als Erbe und somit neuer Vermieter, besteht darauf, dass der Teppich raus muss.
    Wie ist denn grundsätzlich die Rechtslage, wenn keine Vereinbarung vorhanden ist? Kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Teppich entfernt wird?
    Danke schon mal!
    Viele Grüße
    Anna

    Antworten
    • Hallo Anna,
      die Rechtslage ist so, dass ein Richter entscheidet, wer Recht hat und wer nicht. Eine Vereinbarung kann grundsätzlich auch mündlich erfolgt sein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Hallo
    Ich bin zurzeit im Umzug in meine neue Wohnung. der Vermieter hat eine Teppich Reinigung vornehmen lassen auf seine Kosten. Der Teppich liegt ungefähr fünf Jahre in der Wohnung Und gehört zum billigmodel einfach und robust.
    Die Reinigung jedoch hat leider garnichts verändert da die Laufstraßen und Verschmutzungen des Vormieters schon gravierend sind.
    Jetzt bin ich der Meinung mein Vermieter ist in der Pflicht einen neuen gleich preislichen Teppich zu verlegen
    Ohne mich dafür zu belasten sehe ich das richtig?

    Antworten
  7. Hallo Dennis,
    wir ziehen in Kürze um und haben nun die Bestätigung der Kündigung von unserem Vermieter bekommen. Anhängend daran war ein „Merkblatt zur Rückgabe“ , indem wir z.B. aufgefordert werden, unseren Teppichboden reinigen zu lassen, aufgrund hygienischer Gründe, oder das wir unsere Innentüren streichen sollen.
    In unserem eigentlichen Mietvertrag sind jedoch die Teppichreinigung nicht angesprochen worden, (auch die Innentüren nicht.)
    Kann uns der Vermieter jetzt mit so einem Merkblatt, die geforderten Maßnahmen aufdrücken?
    Gerade was den Teppich angeht, so wird dieser höchstwahrscheinlich zur neuen Vermietung durch Laminat ersetzt, außerdem sind keine Mängel an dem Teppich entstanden, Flecken,Löcher etc..
    Vielen Dank für eine Rückinfo.
    Beste Grüße

    Antworten
    • Hallo Rika,
      entscheidend sind die Vereinbarungen im Mietvertrag und nicht die (nachträglichen) Wünsche des Vermieters. Lassen Sie die Vereinbarung im Mietvertrag bei Bedarf rechtlich prüfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  8. Hallo Herr Hundt,
    ich frag für meine Freundin nach, die beim Einzug vom Vermieter einen Teppich in ihre Wohnung verlegt bekam. Dieser Teppich hat natürlich seine Gebrauchsspuren und schmeißt nach ca.15 Jahren an manchen Stelle Beulen, wo man auch schon mal drüber stolpert ( nicht gerade gut bei 2 erneuerten Hüftgelenken).Der Vermieter ist gewillt einen neuen Teppich zu verlegen ca. 25 qm, Kosten 1700 Euro, davon soll meine Freundin jetzt 1000 Euro selber tragen. Da sie nur eine kleine Rente hat, sprach sie den Vermieter noch einmal an, dass er doch dafür aufkommen müsste. Vermieter meinte dann nur, dann würde er die Miete erhöhen, hätte er ja schon länger nicht mehr.
    Ist das rechtens oder nur Einschüchterung von Älteren, die sich nicht so wehren können? Falls doch, um wieviel Prozent darf die Miete erhöht werden in den nächsten Jahren? Eine neue Spüle mit Ablaufrinne und Wasserhahn erneuert meine Freundin ja auch schon auf eigene Kosten.
    Für eine Antwort bedanke ich mich schon im Voraus und verbleibe
    mit lieben Grüßen
    Deing

    Antworten
    • Hallo Deing,
      eine Mieterhöhung richtet sich in aller Regel nach der ortsüblichen Miete.Ich kann Hier leider nicht bis in die Details gehen, recherchieren Sie dazu am besten selbst.
      Ich halte so ein Vorgehen aber durchaus für üblich, wenn auch unschön für Mieter. Der Vermieter bekommt durch die Kosten natürlich einen starken Anreiz, diese über eine erhöhte Mieter wieder „einzuspielen“.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Hallo Dennis,
    wir sind im Dezember letzten Jahres in eine Wohnung von einer Genossenschaft gezogen.
    Der Teppich war defenitiv NICHT neu. Nun ziehen wir wegen Arbeitsmangel nach Bayern. Der Teppich hat einige Flecken. Da wir alle Räume NEU streichen mussten, hatten Abdeckfolie ausgelegt, kamen weiße Farbflecken auf den Fußboden. Nun sollen wir in allen drei Räumen sowie den Flur komplett neuen Teppich verlegen. Was sicher einige hundert Euro kostet. Müssen wir dieses alles selbst zahlen? Das war unsere erste Wohnung und kennen uns gar nicht aus in unseren Rechten. Würde mich über eine Antwort freuen

    Antworten
    • Hallo Stefanie,
      leider kann ich die Situation nicht bewerten, insbesondere nicht, wie stark der Teppich beim Malern verschmutzt wurde (kein vertragsgemäßer Gebrach der Mietsache).
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  10. Hallo Dennis,
    in unserer Mietwohnung ist im Treppenhaus Teppich verlegt. An einigen Stellen im Treppenhaus haben unsere Katzen gekratzt. Der Vermieter verlangt jetzt, dass wir den gesamten Teppich bei Auszug austauschen. Kosten hierfür 2.500€ durch eine Firma. Der Teppich lag bereits in der Wohnung und wurde von zwei weiteren Mietern genutzt. Wir wohnen in der Wohnung seit fast sieben Jahren. Ich bin nicht wirklich bereit, die Kosten für einen neuen Teppich zu übernehmen.

    Antworten
    • Hallo Jeanette,
      ganz allgemein kann ich sagen, das Sie für Ihre Katzen und die entstandenen Schäden verantwortlich sind. Viel mehr kann ich leider nicht schreiben, da ich die Einzelheiten nicht kenne. Lassen Sie sich im Zweifel bitte rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Hallo Dennis,
    Ich bin mit meinem Mitbewohner zum Ende Februar aus unserer Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe (26.2.) war der Vermieter nicht zufrieden mit Wänden und der Teppich war leider auch stark verschmutzt. Leider haben wir ein Übergabeprotokoll unterschrieben, in dem steht, dass wir für die Erneuerung des Teppichs und Streichen der Wände aufkommen würde. Anschließend haben wir aber mit dem Vermieter abgemacht, da noch ein paar Tage des Monats übrig waren, dass wir noch Schönheitsreparaturen durchführen würden und deshalb haben wir einen Schlüssel behalzen. Dann haben wir die Wände gestrichen und mit einem Gerät aus dem Baumarkt den Teppich gereinigt, der danach leider trotzdem noch verschmutzt war, aber besser aussah. Eigentlich wollte sich der Vermieter dann am letzten Tag des Monats (29.2.) nochmals melden, um letztendlich die Wohnung zu übergeben. Dies hat er aber nicht gemacht und war die letzten Tage gar nicht zu erreichen. Heute (07.03.) hat er sich dann gemeldet und gesagt es seie bereits eine Firma in der Wohnung, die einen neuen Teppich verlegt und wir tragen die vollen Kosten. Dazu ist noch zu sagen, dass der Teppich nicht in optimalem Zustand war als wir eingezogen sind und auf dem Übergabeprotokoll unseres Einzugs (was der Vermieter übrigens nicht bei unserem Treffen dabei hatte) steht, dass der Teppich zwei Flecken hat.
    Ich weiß es war sehr unklug von uns das Protokoll zu unterschreiben, aber meine Frage ist jetzt: Müssen wir wirklich die vollen Kosten tragen? Und wie ist das mit den Alter des Teppichs bzw. woher kann ich dessen Alter herausfinden?
    Vielen Dank im Voraus,
    Mit freundlichen Grüßen,
    Lukas Bogie

    Antworten
    • Hallo Lukas,
      danke für den Beitrag. Das ist tatsächlich nicht gut gelaufen. Ich sende Ihnen per E-Mail einen Link, der Ihnen ggf. hilft.
      Ansonsten würde ich eine rechtlich Beratung nahelegen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  12. Hallo Herr Hundt,
    ich bin 2014 in eine Wohnung gezogen in der Teppichboden verlegt war (sehr minderwertige Qualität und schlecht verlegt, Teppich auf Teppich, er schlug überall Wellen).
    Während ich dort wohnte habe ich flecken verursacht welche nicht mehr komplett zu beseitigen waren (roter Balsamicoessig). Über den Teppichboden ist nichts besonderes protokolliert, sprich „besenrein“.
    Nun hat mein alter Vermieter mir vor kurzem einen Kostenvoranschlag von über 800€ (für 15qm) zukommen lassen. Er hat neuen Teppichboden verlegen lassen ohne mir nach dem Auszug Gelegenheit zu geben selbst einen neuen Teppich zu verlegen, obwohl ich ihm dies bei der Wohnungsübergabe sogar angeboten habe. Auzug erfolgte am 31.8.15.Vermieter behauptete damals die Wohnung sei ab 1.9. schon wieder vermietet und meinte ich könne ja noch den ganzen Nachmittag über in der Wohnung arbeiten. Darauf habe ich mich nicht eingelassen, weil ich diesen Zeitraum (ein paar Stunden) nicht für angemessen hielt. Darf er mir die Kosten komplett auferlegen? Ist er nicht verpflichtet nachzuweisen wie alt der Teppich ist und was es damals gekostet hat ihn zu verlegen? Wie gesagt, der Zustand war schon beim Einzug miserabel.
    Viele Grüße und danke für die Mühe,
    Sibille

    Antworten
    • Hallo Sibille,
      ich kann hier leider nicht weit ausholen, will Ihnen aber einen vielleicht entscheidenen Hinweis geben: Lesen Sie sich bitte in § 281 BGB (Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung) ein.
      Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, sollten Sie am besten einen Anwalt befragen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Ich wohne seit 1974 in der Wohnung eines privaten Eigentümers. Die Wohnung war bei Einzug neu und hatte fest verlegten Teppichboden, der nach 14 Jahren abgewohnt war und sich gewellt hat. Deshalb habe ich 1988 einen neuen, sehr guten Teppichboden verlegen lassen, an dem sich der Vermieter damals mit ca. 25% der Kosten beteiligt hat.
    Nun nach jetzt weiteren 28 Jahren muss der Teppichboden dringend erneuert werden. Da ich wieder eine gute Qualität verlegen lassen möchte und bin auch bereit, einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Was kann ich vom Vermieter fordern? Kann er mir vorschreiben, was für ein Teppich verlegt werden soll?

    Antworten
  14. Hallo Herr Hundt,
    ich bin vor 4 Jahren in eine Genossenschaftswohnung gezogen und habe beim Einzug einiges vom Vormieter übernommen. So zum Beispiel einige Einbauschänke, die Küche und in einem Zimmer auch Laminat. Da ich das Zimmer gern umgestalten wollte, habe ich den alten Einbauschrank entfernt und dabei festgestellt, dass unter dem Schrank kein Laminat verlegt wurde. Ich hatte da bereits mit der Genossenschaft gesprochen und die meinten, die Wohung wäre normalerweise wohl mit blanken Dielen vermietet wurden und ich könnte mit dem Laminat machen was ich möchte, da es meins ist (habs ja vom Vormieter übernommen). Auch was ich danach verlegen würde wäre meine Sache, solange ich es beim Auszug wieder entferne – sprich: ich darf nichts festkleben.
    Nun habe ich erstmal das Zimmer komplett tapeziert und gestrichen und wollte nun noch das Laminat rausnehmen um mir dann neues verlegen zu lassen und habe dabei festgestellt, dass unter dem Laminat noch alter Teppich liegt, der auch noch verklebt wurde 🙁
    Wenn ich jetzt selbst versuche den Teppich zu entfernen habe ich bedenken, dass die Dielen darunter zu Schaden kommen. Kann ich von der Genossenschaft verlangen, dass die den Teppich entfernen? Schließlich war bei der Übergabe keine Rede davon, dass sich da noch Teppich unter dem Laminat befindet, ich habe nur das Laminat übernommen.
    So wurde es auch bei der Übergabe der Wohung festgehalten: Übernommen wurden Einbauschrank und Laminat – keine Rede von verklebtem Teppichboden.
    Vielen Dank im Voraus.
    Kerstin

    Antworten
    • Hallo Kerstin,
      es wäre zumindest ein Versuch so vorzugehen. Natürlich könnte man auch argumentieren, dass die Teppich ebenso vom Vormieter übernommen wurde.
      Im Zweifel sollten Sie dazu rechtlichen Rat einholen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Hallo Herr Hundt,
    ich lebe seit 1998 in meiner Wohnung, also seit 18 Jahren. Leider habe ich bei Einzug einen Abstand an den Vormieter gezahlt für diverse Einbauschränke und den Teppichboden. Dieser ist inzwischen natürlich einigermaßen abgewohnt, schlägt auch Wellen an verschiedenen Stellen. Meine Frage: kann ich vom Vermieter einen neuen Teppichboden verlangen oder muss ich dafür selber Sorge tragen, da es ja mein eigener ist? Gibt es für vergleichbare Fälle irgendwelche Urteile oder ist die Sache sowieso klar?
    Beste Grüße und vielen Dank
    Lisa

    Antworten
  16. Hallo Herr Hundt,
    unsere Vermieter stellt uns eine Rechnung über eine Kostenbeteiligung aufgrund der Neuverlegung von Teppichboden.
    Hintergrund:
    Der Teppichboden ist Bestandteil der Wohnung und gehört somit zur Mietsache. Im Mietvertrag ist lediglich geregelt, dass der Teppichboden regelmäßig durch den Mieter gereinigt werden muß.
    Im Schriftwechsel mit dem Vermieter (per Mail) haben wir darauf hingewiesen, dass durch eine aufwendige Balkonsanierung vor 2 Jahren Bestandteile von Lösungsmitteln durch die Hauswand in den alten Teppichboden gelangt sein müssen, was einen unangenehmen, chemischen Geruch verursacht, den besonders dann wahrnimmt, wenn man sich länger in dem 15 qm großen Raum aufhält. Darüber hinaus war der Teppichboden nach 8 Jahren stark abgenutzt.
    Wir baten um die Freigabe der Eigenverlegung von Teppichboden, da wir uns einen eigenen aussuchen wollten. Der Vermieter war geneigt, das zu gestatten unter der Auflage, dass der Teppichboden bei Auszug wieder entfernt werden muß und ggf. der Ursprungszustand herzustellen ist. In einigen Telefonaten mit dem Vermieter verständigten wir uns darauf, dass ein Standardteppichboden aus dem Sortiment des Vermieters verlegt werden soll. In diesem Zusammenhang fragten wir nach einer Kostenbeteiligung und der möglichen Höhe und erhielten keine weitere Antwort dazu.
    Die vom Vermieter beauftragte Firma kam zur Neuverlegung, nachdem wir im Vorfeld telefonisch einen Termin abgestimmt haben.
    Zu keiner Zeit hat uns der Vermieter über eine mögliche Kostenbeteiligung informiert, noch die Kosten durch einen Kostenvoranschlag der ausführenden Firma transparent gemacht, sondern schickt jetzt einfach eine Rechnung über eine Kostenbeteiligung die innerhalb von 2 Wochen zu begleichen ist.
    Unserer Auffassung nach haben wir den Vermieter über einen Mangel hinreichend informiert und ihn zur Mangelbeseitigung unter Eigenbeteiligung gebeten. Schlußendlich hat der Vermieter den Mangel abgestimmt mit uns selbst durch eine Firma beseitigen lassen. Sehen wir das falsch ? Haben Sie eine Empfehlung für uns, wie wir mit der Rechnung umgehen sollen ?
    Danke & Beste Grüße
    Bert Riesbach

    Antworten
    • Hallo Bert,
      ganz grundsätzlich: Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Einen Teil kann er über die Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen auf den Mieter abwälzen. Ich sehe eine Erneuerung des Teppichs aber werden bei den Schönheitsreparaturen noch bei den Kleinreparaturen.
      Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  17. Hallo Herr Hundt,
    ich bin vor 7 Wochen in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung befand sich vor dem Einzug PVC-Belag. Da die Mietpartei unter mir sich ständig über meine Vormieter beschwert hatte, war eine Bedingung für die Anmietung, dass der Vermieter vor dem Einzug Teppichboden in der gesamten Wohung verlegt. Als ich den Mietvertrag unterzeichnet hatte konnte ich mir den Teppichboden aussuchen. Ich bin kurz nach der Verlegung bereits eingezogen. nach einigen Tagen stellte ich einen beißenden Geruch vom Teppichboden ausgehend fest. Alle Gegenstände auf dem Boden hatten den Gereuch angenommen. Ich musste feststellen, dass der Teppichboden direkt auf den PVC-Belag geklebt wurde. Der Kleber hat die Konsistenz von Kaugummi. Ich bin verzweifelt, da der Wohnungsmarkt hier keine schnelle Alternative bietet. Am Donnerstag kommt der Teppichverleger, um sich die Sache anzusehen. Letztlich kommt für mich eigentlich nur Komplettaustausch oder Auszug infrage. Mein Vermieter ist eine gewinnorientierte Wohnungsgesellschaft. Ich habe mich auch schon beim Mieterbund beraten lassen. Außer Mietminderung hatten keinen Tipp. Wie soll ich mich denn verhalten? Die Wohnung ist für mich unbewohnbar. Das Kinderzimmer stinkt am stärksten.
    Viele Grüße
    Steffen

    Antworten
    • Hallo Steffen,
      in meinen Augen gibt es auch nur die drei Wege, die Sie angesprochen haben: gemeinsame Lösung für den Austausch finden, ggf. eine Mietminderung (hilft Ihnen nicht) oder ausziehen.
      Lassen Sie sich bei Bedarf vom Mieterbund oder einem anderen Anwalt beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  18. Sehr geehrter Herr Hundt,
    nach 31 Mietjahren sind wir aus einer Wohnung ausgezogen wo seit 1979 Linoleum verlegt war.
    1985 wurde in allen Schlafräumen Teppich verlegt und außer im Wohn-/Essbereich an den Rändern mit Kleber fixiert. Wohn-/Essbereich leider großflächig. Übergabeprotokoll wurde 1985 bei Einzug nicht erstellt. Könnte also nicht nachgewiesen werden, wer den Boden eingebracht hat.
    Vermieter fordert nun die rückstandslose Entfernung des Klebers auf dem 37 Jahre alten Fußböden. Dies ist lt. Bodenleger leider nicht mehr möglich.
    Da der Bodenbelag seine Lebenszeit überschritten hat, sind wir jetzt überhaupt noch dazu verpflichtet etwas zu tun? Neu gegen Alt wird nur angewendet wenn der Bodenbelag erneuert wird? Wie sieht es aus, wenn der Bodenbelag deshalb nur entfernt würde, müssen dann die Handwerker-Kosten von uns getragen werden? Klebereste an den Übergängen zu den Räumen hindern einem nicht daran, neuen Boden drüber zu legen, da man durch die Klebereste in keinster Weise beeinträchtigt wäre.
    Vielen Dank vorab für Ihre Mühe

    Antworten
    • Hallo Chris,
      grundsätzlich müssen bauliche Veränderungen des Mieters wieder zurück gebaut werden. Nach so langer Zeit, wird ohnehin wieder neuer Boden in die Wohnung kommen. Ich würde mich mit dem Vermieter auf einen Kompromiss einigen.
      Ein Tipp noch: Sie sind mit großer Wahrscheinlichkeit nicht verpflichtet die Wohnung zu renovieren. Prüfen Sie das am besten.
      Bitte lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Vielen Dank für die Rückmeldung. Leider wurde jeder Vorschlag von unserer Seite aus nicht akzeptiert. Die Aufforderung zur Mängelbeseitigung erhalten wir die nächsten Tage per Post. Auf Nachfrage was in der Wohnung in welchem Umfang gemacht wird antwortete die Verwaltung mit „das ist unsere sache“. Man versucht die Verwaltung mit aller Macht die Kaution einzubehalten. Was ist wenn der Boden nicht erneuert werden soll, sondern die Wohnung so mit altem Bodenbelag weitervermietet werden sollte. Gehe ich recht in der Annahme, dass egal wie sehr sich die Verwaltung das zurecht biegt, wir weder für die Instandsetzung noch für die Erneuerung oder Ausbau etwas zahlen müssen? Wir werden dann nach Erhalt der Aufforderung ein Schreiben aufsetzen und mitteilen, dass wir unverzüglich die Kaution nebst Zinsen ausgezahlt haben möchten.

        Antworten
  19. Hallo Herr Hundt, ich habe vor 1,5 Jahren einen Praxisraum als Untermieterin angemietet. Ich habe damals zugestimmt, den 15 Jahre alten, massiv abgenutzten Teppichboden liegen zu lassen, da es mir weniger Aufwand erschien, dort einen Läufer drüber zu legen. Jetzt hat mir die Hauptmieterin gekündigt und verweist auf die Klausel im Untermietvertrag, die besagt, dass ich den Teppichboden bei Auszug entfernen muss.
    Bin ich dazu verpflichtet? Und muss ich den Raum streichen, der mir nicht neu gestrichen übergeben wurde?
    VG Kathrin Wagner

    Antworten
    • Hallo Kathrin,
      ich kann Ihnen hier grundsätzlich schreiben, das zwischen Kaufleuten in einem Gewerbemietvertrag „alles mögliche“ vereinbart werden kann. Warum sonst, sollten Sie eine Vertrag inkl. Erneuerung des Teppichs unterschreiben, wenn Sie diesen schlussendlich nicht erneuern wollen / können?
      Bitte lassen Sie die Vereinbarung im Zweifel rechtlich prüfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  20. Hallo,
    ich zeihe heute aus einer Wohngemeinschaft aus und habe einige kleine Kaffee-Flecken sowie einen großen Sekt-Fleck auf dem Teppichboden im Zimmer hinterlassen. Nach mehrmaliger Reinigung mit geeignetem Teppichschaum sind die Flecken immer noch leicht aber eindeutig zu sehen.
    Allerdings hat der Vermieter keine Kaution verlangt.
    Gelten trotzdem diese Regelungen, die oben genannt wurden?
    MfG, I. Lach

    Antworten
  21. Hallo,
    ich bin Vermieter einer kleinen Wohnung und mein Mieter hat mich darum gebeten den Teppichboden nach 15 Jahren zu auszutauschen. Ich hatte mir bis dato darüber keine Gedanken gemacht, da ich selber als Mieter nie solange in einer Wohnug war. Mein Mieter hat vollkommen recht und ich werde einen Handwerker beauftragen. Ich habe aber noch zwei Fragen:
    1. Darf der Mieter die Farbe des Teppichbodens bestimmen und ich habe nur Auswahl der Qualität des neuen Bodens? Ich präferiere natürlich einen dunkleren Farbton, damit der Teppich unempfindlicher ist. Dieser Punkt wurde weiter oben zwar schon angesprochen, aber ich möchte es gerne genauer wissen.
    2. Ich hatte dem Mieter angeboten den Teppich um die schweren Möbel (Schrankwand, Kleiderschrank) herumlegen zu lassen und die die beweglichen Möbel in der Wohnung, je nach Erfordernis, auf die Räume zu verteilen. Er besteht auf vollständige Verlegung der Räume. Dies hätte zur Konsequenz, dass die gesamten Möbel ausgelagert werden müssten. Wenn man den Gedanken weiterspinnt, kämen ja noch Hotelkosten hinzu, da die Wohnung ja leer ist. Kann der Mieter das verlangen oder muss er die Kosten für die Auslagerung zu tragen wenn er mein Angebot nicht annimmt?
    Mit freundlichen Grüßen
    S. Weber

    Antworten
  22. Hallo,
    meine Mutter musste nach 9 1/2 Jahren aus ihrer Wohnung in der 2. Etage ausziehen, da sie plötzlich auf den Rollstuhl angewiesen war. Sie hatte mit Absprache der Wohnungsverwaltung einen Teppich in 2 Zimmern verlegen lassen. Diesen sollten wir zum Auszug beseitigen. Der Teppich war schnell entfernt, die notwendige Fixierung darunter leider nicht. Der PVC Belag klebte.
    Die Wohnungsverwaltung wollte den Fußbodenbelag daraufhin entfernen und neu verlegen lassen. Nun erhielt ich die Rechnung i.H.v. 1300 Euro dazu. Muss ich nach
    9 1/2 Jahren Miete zahlen den Fußbodenbelag komplett oder anteilig bezahlen. (Nach 15 Jahren würde ein neuer verlegt werden – Auskunft Wohnungsverwaltung)
    mit freundlichen Grüßen
    K. Eger

    Antworten
  23. Hallo,
    wir sind vor kurzem in eine Wohnung mit deutlich abgewohnter Auslegware eingezogen. Ich hatte vor Unterzeichnung des Mietvertrages nach einem Austausch gefragt. Dies wurde verneint. Bei Wohnungsübergabe habe ich dann gefragt, ob ich bei Auszug für den fleckigen Teppich aufkommen müsse. Da wurde mir erklärt, dass dieser nicht Gegenstand des Mietvertrages sei. Somit könne ich keinen neuen verlangen, müsse aber auch keinen neuen verlegen. Der Vormieter war sprachlos, da er jahrelang Miete für den Teppich bezahlt hat.
    Wir zahlen sogar 30 Euro mehr und der Teppich wird einfach aus dem Mietvertrag genommen, weil er hinüber ist! Geht das so einfach?
    Freundliche Grüße
    S. Risto

    Antworten
  24. Hallo Dennis Hundt,
    seit 1974 bewohnte ich eine Wohnung, die nun übergeben werden soll. Der Mietvertrag von damals folgt im Grunde dem Motto „unrenoviert wie besichtigt“ d.h. ohne detaillierte Angaben. In der Wohnung befand sich ein geklebter Sisalteppichboden, in anderen Räumen geklebter Filz. Im Rahmen einer Sanierung auf meine Kosten wurden die Böden 1993 mit . hochwertigem Teppichboden belegt (verklebt ). Nun soll ich diesen entfernen, obwohl in dem schon fast „antiken“ Mietvertrag meht oder weniger nur steht, dass mir eine Wohnung vermietet wurde. Renovieren brauche ich sie nicht, da sie nach meinem Auszug zwecks höherer Mieteinnahmen total umgestaltet wird.
    Was tun, spricht Zeus…
    Grüße
    Peter Matou

    Antworten
    • Hallo Peter,
      wenn Sie z.B. Laminat oder Teppich auf eigene Kosten in die Wohnung legen und keine anderslautende Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, dann müssen die Belege auf Auszug i.d.R. auch wieder entfernt werden. Ich ja auch logisch, denn was soll der Vermieter mit dem 24 Jahre alten Teppich machen? Er könnte diesen auch nur entsorgen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  25. Guten Tag Herr Hundt
    Ich habe nach 17 Mietjahren nun ein Mietverhältnis für eine Wohnung mit Teppichboden und PVC Boden gekündigt. Dieser war bei meinem Einzug neu. Einen Austausch der Bodenbeläge hat mein Vermieter vor einiger Zeit abgelehnt. Da ich die Wohnung laut Mietvertrag renoviert übergeben muss ist die Frage wieviel Rücksicht muss ich nun bei der Renovierung auf den Bodenbelag nehmen bezüglich Farbspritzer. Oder reicht es den verwohnten Zustand vor meiner Renovierung per Foto zu dokumentieren? Weiterhin habe ich leider ein Brandloch in einem PVC Boden verursacht der ansonsten noch gut aussieht. Ich habe mich in soweit belesen das die Böden keine starren Fristen haben nachdem Sie verwohnt und über den Mietzins abgegolten sind. Im Internet kursieren Angaben von 8-15 Jahren für PVC Böden. Kann hier ztrotzdem eine berechtigte Forderung seitens des Vermieters auf mich zukommen?
    Mit freundlichem Gruß
    Thomas Roth

    Antworten
    • Hallo Thomas,
      für Malern würde ich auf jeden Fall weitere Schäden durch Farbe vermeiden und alles entsprechend abdecken. Den Brandschaden würde ich an Ihrer Stelle reparieren lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  26. Hallo Herr Hundt,
    ich habe folgendes Problem,
    ich ziehe Ende des Jahres aus meiner Souterrain Wohnung aus. Ich hatte die Wohnung vor 2 Jahren vom Vormieter übernommen und konnte auch ein komplettes Schlafzimmer übernehmen. In diesem Schlafzimmer ist auch ein roter Teppich verlegt. Im Wohnzimmer ganz einer PVC Boden, der bei meinem Einzug auch shcon beschädigt war. Dies ist im Übernahmeprotokoll auch versehen.
    Nun ziehe ich aus und mein Vermieter möchte, dass ich beide Teppichböden entferne. Unter dem Schlafzimmerteppich ist Kleber verlegt.
    Muss ich eigentlich die Wohnung komplett renovieren, inklusive herausnahme der Teppiche. Im Mietvertrag ist nichts vermerkt. Bei meinem Einzug hatte ich das Wohnzimmer gestrichen. Weil es total verwohnt war..
    Beim Schlafzimmerteppich sind einige Farbkleckse hinten in der Ecke. Aus Nachlässigkeit des Vermieters, war vor 1 Jahr der TEppich nass geworden, weil das Rückschlagventil kaputt war.
    Der Vermieter hatte mir gesagt, als er die Künidgung von mir erhielt, dass er die Wohnung erst renovieren wolle. Welche Sachen kann er mir übertragen, wenn überhaupt.
    Danke für Rückantwort
    Danke

    Antworten
    • Hallo Andrea,
      ganz kurz: Sofern Sie die Bodenbeläge vom Vormieter übernommen haben, haben Sie sich ggf. dazu verpflichtet diese Mietereinbauten auch wieder zu entfernen. Lesen Sie am besten genau im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll vom Einzug nach.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  27. Sehr geehrter Herr Hundt,
    meine Eltern hatten beim Einzug im Jahr 2013 einen Vertrag unterschrieben, in dem eine Klausel „Der Mieter hat beim Auszug den Teppich zu entfernen“ enthalten war. Der Teppich war bereits beim Vormieter vorhanden. Vermieter verlangt nun nach dem Auszug, dass der Teppich entfernt wird. Ist die o.g Klausel rechtswirksam?

    Antworten
    • Hallo Alex,
      wenn Mieter Einbauten vom Vormieter übernehmen, dann übernehmen sie i.d.R. auch gleichzeitig die Pflicht, die Einbauten bei eigenem Auszug wieder zu entfernen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  28. Nachtrag: Vertrag wurde vor 2 Monaten nach den 3 Monaten Kündigungsfrist beendet und Wohnung wurde vor 2 Monaten mündlich übergeben.

    Antworten
  29. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe einer Mieterin vor kurzem wegen Eigenbedarf gekündigt. Auszug der Mieterin war am 01.Dezember.2017. Bei der Wohnungsabnahme wurde ein grüner Malerfleck im Teppichboden des Wohnzimmers gefunden. Der Teppich ist ca. 13 Jahre alt. Kann ich hier Schadensersatz fordern ? Oder würde das vor Gericht keinen Bestand haben, da der Teppich schon zu alt ist. Ich möchte den Teppich nicht auswechseln, da ich nun selber in der Wohnung wohne.
    Vielen Dank im Voraus,
    Huber

    Antworten
  30. Sehr geehrter Herr Hundt,
    als wir eingezogen sind war der Vermieter nicht bei der Wohnungsübergabe, somit gibt es auch kein Protokoll. Aber der Teppich hatte schon vorher Flecken.
    Jetzt verlangt er von uns den Teppich professionell reinigen zu lassen.
    Darf er das?

    Antworten
  31. Hallo, ich habe nun 8Jahre in einer Mietwohnung gewohnt auf dem auf einer Holztreppe ein noch älterer Teppich verklebt wurde. Diesen hat mein Hund dummerweise an den Stufen beschädigt. Ich versuche dass alles über die Hundehaftpflicht laufen zu lassen. Der Teppich wurde aber nicht DIN gerecht (laut Kostenvoranschlag) aufgebracht und somit würde eine Erneuerung DIN-gerecht rund 2000€ kosten..
    Hundehaltung ist schriftlich genehmigt.
    Nun soll ich (für den Fall der Fälle, dass die HHPf den Schaden nicht übernimmt) selbst reparieren. Laut Mietvertrag ist ein (abgenutzter) Teppichboden verlegt, jedoch kein Mietgegenstand. Muss ich das nun selbst bezahlen?

    Antworten
    • Zur besseren Verständnis, der Teppich wurde nicht vor 8Jahren aufgeklebt, er war bereits vorhanden. Nicht dass es falsch rüberkam.

      Antworten
  32. Guten Abend,
    wir wohnen in einer Wohnung mit einem sehr alten, deutlich abgewohnten Teppich, der starke Geruchsbelästigungen verursacht. Der Makler sagte damals, das käme, weil der Vormieter viel heize und wenig lüfte. Der Geruch kommt aber eindeutig vom Teppich. Inzwischen habe ich eine nachgewiesene Allergie gegen den Teppich entwickelt. Nun möchten wir umziehen und es ist die Frage, ob man in einem solchen Fall vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Die Informationen, die ich bisher gefunden habe, sind leider recht schwammig, sodass ich für eine Rückmeldung sehr dankbar wäre.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Lisa

    Antworten
    • Hallo Lisa,
      ist würde erstmal versuchen den Teppich (nach Absprache mit dem Vermieter) zu reinigen und/oder zu erneuern. Eine außerordentlich fristlose Kündigung kann immer nur der letzte Schritt sein.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  33. Hallo und guten Tag,
    Ich habe eine Frage zum Austausch eines von uns beschädigten Teppichbodens.
    Er ist von eher minderwertiger Qualität und 5 Jahre alt.
    Darf der Vermieter einen neuen Teppich (genau den gleichen) von mir verlangen?
    Ich habe von diesem „neu für alt“ oder war es umgekehrt gelesen?
    Für Hilfe wäre ich äußerst dankbar…

    Antworten
  34. Hallo Dennis,
    ich möchte in eine Wohnung ziehen, die komplett neu renoviert wordern ist. Demnach ist auch in allen Zimmern mit meiner Zustimmung Teppich verlegt worden.
    Im Mietvertrag steht eigentlich, dass Hundehaltung nicht erlaubt ist. Weil ich aber in Not bin, würde mein Vermieter nun eine Ausnahme machen. Nimmt aber diesen Zusatz mit auf bzgl. Teppichboden, dass ich bei Auszug unter 10 Jahren ( so lange soll nach Gericht ein Teppich „halten“ ) ich für den Teppichboden aufkomme. U.a. deswegen, da er die Wohnung nicht mehr so vermieten kann an bsp. Allergiker und nach einer entsprechenden Zeit meines Bezuges dann der Zeitwert des Teppichbodens genommen wird.
    Ebenfalls ist im Hausflur Teppichboden zu meiner Wohnung – er hat im Mietvertrag auch aufgenommen, sollte es hier zu Schäden kommen an Teppich und Wände ( wegen nassen, dreckigen Pfoten oder das schütteln im Hausflur und dann nasse Wände ( hier sind Tapeten geklebt ), dass ich ebenfalls in Anspruch genommen werden kann.
    Neben meinem Vermieter bewohne nur ich noch das Mietobjekt – mein Vermieter unten im EG und ich im OG. Die Wohnung und Lage ist super toll.
    Kann dies im Mietvertrag aufgenommen werden oder ist das unwirksam ?
    Liebe Grüße
    Marlies

    Antworten
    • Hallo Marlies,
      für Schäden die Sie oder Ihr Hund verursachen haften Sie ohnehin. Ich gehe davon aus, dass solche formularvertraglichen Vereinbarungen nicht wirksam vereinbart werden können. Wenn Sie Ihren Fall einschätzen wollen, sollten Sie die Klauseln rechtlich prüfen lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  35. Hallo Denis,
    zur Zeit beschäftigt mich folgende Frage.:
    Folgender Sachverhalt.:
    Schwiegermutter muss nach 30 Jahren Miete in einer Genossenschafts Wohnung wegen Demenz in ein Pflegeheim. Die Wohnung sowie Kellerräume wurden leer geräumt und gesäubert (Besenrein)
    Der aktuelle Eigentümer verlangt jetzt noch die Entfernung der Teppichböden und des vor ein paar Jahren neu verlegten Laminat im Esszimmer. Soweit mir und meiner Frau (Tochter ) bekannt wurde die Wohnung damals mit Teppich vermietet. Da aber der Vormieter starker Raucher war und die Teppiche auch abgenutzt waren wurde neuer Teppich verlegt. Dazu wurde nach meiner Kenntnis eine mündliche Absprache mit der Genossenschaft getroffen, dass meine Schwiegereltern die Teppiche ersetzen lassen und die Genossenschaft zahlt ganz oder teilweise.(Ist leider nirgendwo dokumentiert weder Rechnungen noch Schriftverkehr liegt vor)
    Muss der Teppich nach 30 Jahren Mietzeit von uns entfernt werden?
    Das Laminat wurde mit Zustimmung des Eigentümers verlegt. Muss das wieder entfernt werden?
    Danke im Voraus für Ihre Antworten.

    Antworten
    • Hallo Hartmut,
      wenn die Wohnung mit Teppich vermiete wurde, kann dieser m.E. auch bei Auszug in der Wohnung bleiben. Das Laminat (Mietereinbau), muss i.d.R. raus. Bitte lassen Sie Ihren individuellen Fall rechtlich prüfen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  36. Ich betreue eine alte Dame die ins Pflegeheim umziehen musste. Die Wohnung wurde 2004 angemietet, im Wohnzimmer und Schlafzimmer war Teppichboden verlegt.
    Nun wurde mir Grundreinigung in Rechnung gestellt, obwohl nach dem Auszug eine Firma sofort mit der Verlegung von neuem Teppichboden beauftragt wurde.
    Ich beabsichtige diese Kosten nicht zu bezahlen.
    Viele Grüße
    Renate Fenzl

    Antworten
  37. Guten Tag Dennis Hundt,
    Thema „Teppichbodenreinigung“!
    Meine Frau und ich wohnen jetzt 7 Jahre in einer Mietwohnung, in der vor Einzug in allen Zimmern ein hochwertiger Teppichboden durch den Vermieter fest verlegt (geklebt) wurde. Darauf wurden z.B. im Wohnbereich eigene Teppiche gelegt, die jetzt aufgrund einer Neueinrichtung entsorgt werden.
    Da der Teppichboden natürlich dem normalen Gebrauch unterlag, fallen jetzt neben den sauberen Flächen auch die verschmutzen Stellen stärker auf (sogenannte Laufflächen). Eine Reinigung mit Teppichschaumreiniger wurde von uns in den Jahren durchgeführt.
    Meine Frage: wer ist kostenmäßig für eine jetzt fällige professionelle Reinigung inclusive Imprägnierung des Teppichboden zuständig, dessen Kosten nach eigenen Ermittlungen bei ca. 1.600 bis 1.800 € liegen sollen.
    Der Mietvertrag basiert auf ein Standard-Mietbuch Nr. 672 ohne Zusatzvereinbarungen.
    Gruß Rainer

    Antworten
  38. Nach 36 Jahren zieht mein Papa (86Jahre) in ein Altersheim. Die Wohnung war damals Erstbezug. Im Laufe der Jahre hat er den Teppich selbst erneuert und bezahlt.
    Nun ist auch der letzte Teppich abgewohnt und wir haben den entfernt. Jetzt ist lediglich der Estrich ohne Belag übrig.
    Der Vermieter fordert nun 50% Kostenbeteiligung, da er einen neuen Teppich reinlegen muss.
    Ist das gerechtfertigt???

    Antworten
  39. Hallo Herr Hundt,
    mein Schwiegervater ist nun verstorben und wir räumen dessen Mietwohnung!
    Er wohnt seit mindestens 10Jahren dort, als wir mit dem Vermieter gesprochen haben sagte er die Wohnung muss gestrichen werden, die Türen würde er erneuern und nun hat er uns ein Angebot vor gelegt wo die Türen abgeschliffen und gestrichen werden und wir den Teppichboden entsorgen sollen!
    Das wir die Wohnung streichen müssen ist auch ok, aber was ist mit den Türen und der Entsorgung der Teppiche?
    Leider können wir keinen Mietvertrag finden und wissen auch nicht ob er eine Kaution bezahlt hat!
    Liebe Grüße
    Stefan Wurtz

    Antworten
    • Hallo Stefan,
      danke für Ihren Beitrag. Ausführungen zum Teppichboden finden Sie oben im Artikel. Das Streichen der Türen gehört regelmäßig zu den Schönheitsreparaturen. Lassen Sie die Klausel bei Bedarf prüfen – viele Klauseln sind unwirksam.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  40. Guten Tag Herr Hundt,
    wir ziehen gerade aus unserer Wohnung aus, die wir 2 1/2 Jahre bewohnt haben.
    Wir haben von unserem Vermieter ein Vorabnahmeprotokoll über 4 Seiten erhalten, vieles davon ist berechtigt und werden wir auch noch machen aber manche Sachen sind wirklich überzogen.
    1. Wir haben im Treppenhaus rote Treppenteppiche liegen, die wir noch reinigen sollten. Das habe ich soweit gemacht nur bei einem Läufer ist eine helle Stelle, die ich einfach nicht sauber bekomme. Ist ein leichter heller Schimmer. Nun will der Vermieter dass wir diesen Läufer ersetzen. Im dem von ihm genannten FAchgeschäft gibt es diesen Teppich nicht mehr, er kann daher nicht hergestellt werden. Ich habe ihm das so gesagt und dass wir den Schaden dann über die Kaution regeln müssen, aber damit gibt sich der Vermieter nicht zufrieden. Was soll ich da noch machen? Müssen wir den vollen Preis eines neuen Läufers zahlen oder anteilig am Alter des Teppichs?
    2. Eine Tür ist von unserer Katze so stark beschaädigt worden, dass diese laut Tischler nicht reparabel ist, sondern erneuert werden müsste. Müssen wir da den vollen Preis zahlen oder nur anteilig gemessen am Alter der Tür?
    3. Müssen Kleinreparaturen an Türen, Holzgeländern und am Laminatboden zwingend durch eine Fachfirma gemacht werden?
    Mit freundlichem Gruß
    Sandra W.

    Antworten
  41. Guten Tag Herr Hundt,
    ich bin gerade auf der Suche nach einer Zweitwohnung an meinem Arbeitsort, um tägliche Pendelei zu vermeiden und möchte diese als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen.
    Ich habe ein Angebot für eine sehr schön geschnittene Wohnung, jedoch ist darin in 3 Räumen total abgenutzter Teppich mit Laufspuren verlegt. Der Makler hat mir angeboten, ich könnte ja Laminat verlegen oder neuen Teppich. Ich möchte aber – da Zweitwohnsitz – gar nicht so viel Geld die Bewohnbarkeit dieser Wohnung investieren. Zudem bin ich mir nicht sicher, wieviele Jahre ich in dieser Wohnung bleiben werde. Der Bodenbelag wäre nach meinem Auszug mit Sicherheit noch nicht abgenutzt und würde ja in der Wohnung verbleiben. Außerdem muss ich die Kosten zunächst einmal selbst begleichen, auch wenn man einen Großteil davon von der Steuer absetzen kann.
    Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er selbst Teppich oder Laminat verlegen soll und ich die Wohnung anderenfalls nicht übernehmen würde? Oder muss ich eine Wohnung ohne Bodenbelag übernehmen, wenn der Vermieter das so im Vertrag stehen haben möchte?
    mit freundlichen Grüßen
    Maren G.

    Antworten
  42. Guten Tag Herr Hundt,
    wir wohnen in einer Wohnung mit Garten, in dem unser Vermieter einen ca. 20 Jahre alten Sportkunstrasen verlegt hatte. Da der Zustand des Rasens völlig untragbar war, haben wir diesen kurz nach unserem Einzug auf eigene Kosten entsorgen lassen und einen Baumarkt-Kunstrasen in einem anderen Grün verlegt.
    Nun haben wir gekündigt und unser Vermieter verlangt, dass wir den Garten im Ausgangszustand hinterlassen, also einen Kunstrasen in gleichem Grün verlegen.
    Wir sind allerdings der Meinung, dass das Entfernen und Verlegen von Kunstrasen keine bauliche Veränderung darstellt und deshalb nicht gewillt, einen anderen Kunstrasen zu besorgen, zumal der Zeitwert des entsorgten Rasens gleich Null war und es keinen Kaufbeleg von unserem Vermieter gibt.
    Wie sehen Sie die Angelegenheit?
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Sattler

    Antworten
    • Hallo Peter,
      danke für Ihren Beitrag. Die Grenzen sind hier sicherlich fließend. Auf der anderen Seite können Sie auch nicht eine alte aber hochwertige Markise gegen einen neuen Sonnenschirm tauschen. Einfach als Gedanke für Sie.
      Finden Sie am besten eine einvernehmliche Lösung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  43. Guten Tag Herr Hundt,
    wir haben eine Wohnung vermietet. In einem der Zimmer war ein Teppichboden, den die Mieter auf eigenen Wunsch entfernt haben. Beim Entfernen ist auch der Vinylboden drunter abgegangen, sodass nun eine „Pappschicht“ offen liegt und drunter bereits der Betonboden zu sehen ist. Nun möchte der Mieter, dss wir diese Pappschicht entfernen lassen, da er es selbst nicht abbekommt und dadurch ein Geruch in der Wohnung ist, der zuvor bei den Wohnungsbesichtigungen etc. nicht vorhanden war. Wer muss für die Renovierung nun aufkommen? Die renovierung erfolgte auf eigenen Wunsch, die Wohnung wurd enicht mit dem Geruch vermietet. Wie ist hier vorzugehen?
    Mit freundlicgen Grüßen
    Seli

    Antworten
  44. Hallo
    Es wurde ein Nachtspeicherofen durch eine neue Heizung ersetzt. Bei den Tauscharbeiten wurde die Auslegware stark beschädigt. Statt neue Auslegware will der Vermieter die Auslegware nur flicken, was in der Sichtweise sehr schlecht ist. Muss der Vermieter die Auslegware wechseln, oder wie ist die Rechtslage.
    Gruß.

    Antworten
  45. Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für den spannenden Artikel! Wenn ich Sie richtig verstehe, gehört nur ein vom Vermieter verlegter Teppichboden zur Mietsache, nicht ein vom Vormieter verlegter Teppichboden.

    Im qualifizierten Mietspiegel der Stadt München wird als Kriterium für die Einordnung eines Bodens als „einfacher Boden“ angeführt: „Die Wohnung besitzt in mindestens einem Wohnraum entweder einen PVC-Fußboden oder keinen vom Vermieter gestellten Fußbodenbelag.“

    Erfüllt ein vom Vormieter verlegter Teppichboden dieses Kriterium? Der Vermieter behauptet, dass der Teppich durch die feste Verklebung in seinen Besitz übergegangen sei und er mir dadurch sehrwohl einen Fußbodenbelag zur Verfügung gestellt habe. In zweiter Instanz argumentiert er, dass unter dem Teppichboden ja Holzdielen seien, er im Zweifelsfall also dadurch einen Fußbodenbelag gestellt habe.

    Ist diese Argumentation juristisch korrekt?

    Dank vorab und herzliche Grüße,
    M. v. Dahlberg

    Antworten
    • Hallo Maximilian,

      wer den Teppichboden verlegt hat, spielt keine Rolle. Entscheidet ist, ob der Vermieter den Boden vom Vormieter übernommen hat oder ob der Nachmieter diesen übernommen hat. Wenn der Nachmieter diesen übernommen hat, gehört er entsprechend nicht zur Wohnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten
  46. Hallo
    Ich bin in eine Dachgeschosswohnung vor 3 Monaten eingezogen mit verlegtem Teppichboden im Schlafzimmer.

    Nachdem das so extrem warm geworden ist, kam immer mal wieder ein komischer Geruch hoch, aber da ich das Fenster offen hatte war es okay.
    Jetzt wo das so unbeständig war, wurde der Geruch unerträglich und es riecht nach Urin, dieses wurde mir jetzt von jemanden bestätigt der den Vormieter kannte ( er war Inkontinenz und hat überall hin gepinkelt).
    Die Verwalterin sagt das hätte ich bei wohnungsübergabe bemängeln müssen, aber es viel mir ja jetzt erst auf.
    Ich habe mir einen Teppichsauger/Teppichreiniger besorgt mit Spezial geruchsentfernung, aber dies hat nichts genützt sondern jetzt noch schlimmer gemacht, so das ich nicht mehr im Schlafzimmer schlafen kann! Ich denke das ist durch den Teppich in den Boden.
    Was kann ich machen? Muss ich das alles bezahlen?
    Danke im Voraus
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Frau Röttger,

      damit macht die Verwalterin es sich m.E. etwas leicht. Recherchieren Sie zum Thema „verdeckte Mängel“.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Weitere Infos

Archiv