Lärm ist einer der Stressfaktoren Nummer eins. Verständlich, dass man nach einem anstrengenden Arbeitstag zu Hause entspannen möchte und nicht von Renovierungsarbeiten im Haus oder der lauten Baustelle nebenan belästigt werden möchte. Oft lässt sich Baulärm jedoch nicht verhindern, doch stellt er in einigen Fällen einen Mangel dar und berechtigt daher den Mieter zu einer Mietminderung wegen Baulärm.

Lärm von Baustellen

Unterschieden wird zwischen gewerblichen Baulärm, der zum Beispiel bei Erbauung, Änderung, Unterhaltung oder Abbruch von baulichen Anlagen entsteht oder etwa bei Bauarbeiten in Wohnungen, die von Firmen ausgeführt werden. Heimwerkertätigkeiten gelten hingegen nicht als Baulärm, sondern als Nachbarschaftslärm.


Ein unzumutbare Lärmbelästigung, vor allem wenn sie während der Ruhe- und Nachtzeiten auftritt, kann eine Mietminderung erlauben. Es ist dabei egal, ob der Lärm von Baustellen im Haus oder von Baustellen, die außerhalb des Hauses liegen, hervorgerufen wird. Auch tut es in Bezug der Minderungsmöglichkeiten nichts zur Sache, ob der Vermieter rechtlich oder tatsächlich gegen die Belästigung vorgehen kann.

Mietminderung wegen Baulärm in Prozent

Laut § 536 BGB ist eine Mietminderung nicht zulässig, wenn man bereits vor dem Einzug in die Mietsache Kenntnis davon hatte. Bezieht man also zum Beispiel eine Wohnung in einem Neubaugebiet, muss man Baulärm bis zur vollständigen Bebauung desselben hinnehmen. Dies gilt auch für den Fall bereits laufender Bauarbeiten an oder in dem Haus, in dem sich eine neu gemietete Wohnung befindet.


Auch wenn ersichtlich ist, dass Renovierungsarbeiten anstehen oder der Vermieter bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrages darauf hinweist, dass in Kürze eine Großbaustelle in der näheren Umgebung entstehen wird, ist eine Minderung der Miete wegen des Baulärms nicht möglich.

Die Höhe der Mietminderung

Die Höhe der Mietminderung lässt sich nicht pauschal angeben. Eine Spanne, an der man sich orientieren kann, liegt zwischen 5 Prozent Minderung (die Belastung durch den Baulärm ist gering) bis hin zu 35 Prozent Mietminderung (die Belastung durch Dreck, Lärm und Staub ist sehr stark). Je nach Ausmaß der Beeinträchtigung wurden von Gerichten aber auch bereits höhere Minderungen wegen Baulärm gewährt.
Vorlage: Für ein Schreiben zur Minderung kann man unserem Musterbrief für eine Mietminderung benutzen, kostenlos.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

150 Gedanken zu „Mietminderung wegen Baulärm“

  1. Hallo Herr Hundt,
    seit September letzten Jahres besteht in unserer Straße, auch direkt vor unserem Haus eine Riesenbaustelle. Die komplette Straße wurde nun aufgerissen, sodass es keine Parkmöglichkeit, geschweige eine Be- oder Ablademöglichkeit gibt. Ich habe einen Anwohnerparkausweis. Der Zugang zu unserem Hauseingang ist nur durch Schotter und Schmutz zu erreichen, unsere schweren Abfalltonnen müssen wir über diese gefährliche Strecke zur nächsten Straße schleppen. Das Öffnen der Fenster ist wegen des immensen Lärms und Schmutzes tagsüber gar nicht möglich. Nun meine Frage: Kann ich die Miete mindern? Und wenn ja, um wie viel?
    Vielen Dank im Voraus
    Hanne Ammon

    Antworten
    • Hallo Frau Ammon,
      Sie haben es sicherlich gelesen, eine Minderung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Hier kommt es darauf an, inwieweit Sie im Wohnen beeinträchtigt werden. Ich kann Sie nur auf fallähnliche Gerichtsurteile verweisen, hier bekommen Sie Anhaltspunkte für die Höhe der Minderung. Grundsätzlich ist eine Minderung aber möglich, ja.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Wir haben seit 3 Monaten eine Großbaustelle vor der Haustür. Da ich in einem kleinen Ort wohne, verläuft die Straße zwischen zwei Orten genau vor meiner Haustür. Man verlässt praktisch die Haustür und steht bereits auf der Straße. Es besteht kein Bürgersteig. Vor 4 Monaten wurde nun begonnen, diese Straße zu renovieren. Es wurden mehrere Schichten abgetragen, eine Zufahrt zu meinem Haus ist seit Wochen nicht mehr möglich. Die ehemalige Straße liegt zur zeit etwa 40 cm tiefer, als vorher, so dass man 40 Zentimeter tief herabsteigt, wenn man unser Grundstück verlassen will. Wochenlang waren täglich extrem starke Baugeräusche vorhanden. Besonders schlimm wird es jedes Mal, wenn Baurüttler genutzt werden, um den Straßengrund zu verdichten. Durch die Vibrationen rutschen Gegenstände von Regalen.
    Wenn man das Haus verlässt, muss man durch tiefen Sand, Schotter, Plastikplanen, umherliegende Pflastersteine der Grundstücke nebenan laufen. Regnet es auch noch zusätzlich, klettert man durch Matsch und Morast. Für mich besonders problematisch, bei größeren Einkäufen, es ist mir nicht möglich, meinen PKW vor meinem Haus auszuladen. Aufgrund einer Erkrankung habe ich eine Schwerbehinderung von 30% und muss nun im Regelfall eine Strecke von 200 Metern zurücklegen, um von meinem geparkten Fahrzeug die Einkäufe in mein Haus zu transportieren.
    Durch Zufall habe ich nun erfahren, dass man in diesen Fällen die Miete reduzieren kann. Ich hatte bisher gedacht, da der Vermieter diese Mängel nicht verschuldet hat und auch nicht abstellen kann, ist dies nicht möglich.
    Nun meine Frage, kann man in solch einem Fall auch rückwirkend, ab Beginn der Bauarbeiten mindern, oder ginge dies jetzt auch nur, in dem ich dem Vermieter mitteile, ab jetzt die Miete zu mindern?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
    D.H.

    Antworten
    • Hallo D.H.,
      danke für die Schilderung. Rückwirkend können Sie nicht mindern. Es sei den, Sie haben den Mangel (Baulärm) bei Ihrem Vermieter angezeigt und dann unter Vorbehalt einer Minderung die Miete gezahlt. Davon ist aber wohl nicht auszugehen.
      Kurz und Knapp: Sie können erst nach Anzeige des Mangels mindern.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Seit 3 Wochen etwa haben wir in unserem Mehrfamilienhaus Renovierungsarbeiten in einer der Wohnungen, das war noch hinzunehmen – was den Baulärm betraf.
    Doch heute morgen 8:00 Uhr fing dann der Bauarbeiter im Flur (Wand zum Schlafzimmer) an Schlitze zu klopfen geschätzt 110 db.
    Unsere Vermieterin hatte uns davor keine Info über solche erheblichen Renovierungsarbeiten gegeben. Im allgemeinen ist es gut, dass das Gebäude renoviert/saniert wird, aber eine Ankündigung wäre von der Vermieterin freundlich gewesen. Da meine Lebensgefährtin letzte Nacht Arbeiten musste und dann heute morgen gegen halb 7. erst ins Bett gekommen ist, ist es wohl doch eine beachtliche Einschränkung in der Mietsache. Hätte die Vermieterin die Bauarbeiten angekündigt hätte man die Schichten von der Arbeit mit Sicherheit noch tauschen können. Hinzu kommt, dass wir für einen „Hausmeisterservice“ zahlen, der nicht ausgeübt wird. Der Flur ist das gesamte Jahr durch verschmutzt. Nun ist die Frage kann man die Miete mindern und in welcher Höhe Schätzungsweise?
    Besten dank für die Antworten
    H.S.

    Antworten
    • Hallo H.S.,
      danke für den Kommentar. Ja, ich denke schon, dass Sie die Miete wegen dem Baulärm im Haus mindern können. Angemessen, für die Zeit der Einschränkung. Wie hoch die Minderung ausfallen kann ist immer eine Einzelfallentscheidung – daher kann ich hier leider keine Zahlen für Ihren Fall nennen.
      Wenn Sie mit der Leistung des Treppenhausreinigung nicht zufrieden sind, würde ich das dem Vermieter mitteilen. Wenn gar keine Reinigung ausgeführt wird, müssen Sie diese auch nicht zahlen. Den der Vermieter kann nur Nebenkosten umlegen, die mit Rechnungen / Stundenzetteln belegt werden können.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Hallo Herr Hundt,
    danke für die schnelle Antwort,
    jedoch hat sich heute morgen alles geklärt, die Firma weilche das Gebäude vermietet verkauft das Haus. Sie möchte das Gebäude schnellstmöglich leeren. Wir haben heute morgen einen neuen Mietvertrag unterschrieben in einem anderen Gebäude weilches uns viel mehr zusagt.
    Die Vermieterin möchte selbst die 3 Monatige frist nicht aussitzen und so können wir schon zum Mai in eine andere Wohnung einziehen.
    Denoch vielen dank für die Mühe
    Mit freundlichen Grüßen
    H.S.

    Antworten
  5. Hallo,
    mein Freund und ich wohnen im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Zu unserer Wohnung gehört auch eine Terrasse im Innenhofbereich. Jetzt soll für ein halbes Jahr ein Gerüst direkt neben unserer Terrasse aufgebaut werden, da das Nachbarhaus komplett saniert wird (von Innen und von Außen). Dazu gehört, dass die gesamte Hauswand neben unserer Terrasse abgetragen und zum Teil neu gebaut wird, sodass wir die Terrasse auf Grund von Lärm und vorallem wegen Schmutz nich nutzen können. Außerdem geht die gesamte Privatsphäre drauf, wenn die Bauarbeiter auf dem Gerüst arbeiten. Wir haben das Thema Mietminderung bereits bei unserem Vermieter angesprochen, der behauptet aber, dass keine Mietminderung möglich sei, da diese Bauarbeiten notwendig sind. Dies mussten wir uns auch schon von September 2011 bis Januar 2012 gefallen lassen. Da stand ein Gerüst auf unsere Terrasse, da die Balkone über uns saniert wurden. Das heißt wir können die Terrasse (mit den Bauarbeiten von letztem Jahr) insgesamt fast ein Jahr lang nicht benutzen, zahlen aber dafür! Was kann man da machen??
    LG D.D

    Antworten
    • Hallo Denise,
      natürlich dürfen Sie die Miete mindern. Und wenn Ihr Vermieter Sie das letzte mal so „abgebügelt“ hat, würde es mich nicht wundern, wenn Sie in dem Fall auch für die letzte Baumaßnahme (rückwirkend) mindern können. Für die Mietminderung ist es vollkommen unerheblich, ob der Vermieter was für die Arbeiten kann oder diese notwendig sind. Entscheiden Sie, welche Höhe Sie für eine Mietminderung wegen dem Baulärm und dem Gerüst für angemessen halten und setzen Sie Ihre Mietminderung durch. Im Übrigen wird die Miete immer von der Warmmiete ausgehend gemindert.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Hallo,
    bei uns im Mehrfamilienhaus wir renoviert und saniert,
    die Balkone wurden abgeschnitten. und in ein paar Monaten werden erst wider neue hingebaut
    jetzt fehlen uns 8,5 m²,
    nach welchem Paragrafen kann ich bei meiner Baugenossenschaft eine Mietminderung
    verlangen: Lärm, Schmutz,fehlende m²
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Nadine,
      Sie haben natürlich das Recht die Miete wegen dem Baulärm / der Bauarbeiten angemessen zu mindern. Für die Zeit des fehlendes Balkons können Sie natürlich auch die Miete um die im Mietvertrag berücksichtige Balkonfläche mindern. Grundlage ist § 536 BGB: „Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln“, aber auch diverse Gerichtsurteile untermauern die Möglichkeit der Minderung bei Bäulärm.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ab dem 10.04.2012 haben wir rund ums Haus eine Baustelle bei der die komplette Kelleranlage Straßen- und später auch Hofseitig trocken gelegt wird.
    Die Information zu den Bauarbeiter erhielten wir erst am 02.04.2012.
    Da meine Freundin und ich jeweils in Schichten arbeiten und oftmals erst gegen 23.00 Uhr abends zu Hause sind wird unsere Ruhe durch die anfallenden Bauarbeiten ( u.a. Baggerarbeiten) erheblich gestört.
    Die Bauarbeiten dauern ungefähr 3 Monate. Gibt es die Möglichkeit einer Mietminderung in diesem Fall?
    Mit freundlichen Grüßen
    Erik Siegmund

    Antworten
    • Hallo Herr Siegmund,
      ja, ich denke schon, dass Sie in Ihrem beschriebenen Fall die Miete angemessen auf Grund des Baulärm / der Störung mindern können. Gerichtsurteile geben hier Ansatzpunkte für die Höhe der Minderung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  8. Sehr geehrter Herr Hundt ,
    wir wohnen in einem kleinen Haus zur Miete in einer Wohnung. In diesem Haus wohnen auch verteilt auf die anderen Wohnungen der Vermieter und seine Familie. Seit Ende März wird die Wohnung unter uns aufgestockt, um eine Etage Das heißt, ein Zimmer wird neben unserem Kinderzimmer + Wohnzimmer angebaut . ES IST WAHNSINNIG LAUT, arbeiten mit Presslufthammer und div. Bohrmaschinen werden an unsrer Außenwand durchgeführt, egal ob zur Mittagsstunde am Wochenende oder, wie gestern Abend bis 22 Uhr. Es wird auch nicht Bescheid gesagt oder sonstiges. Wir haben ein 7 Monate altes Baby, welches seinen Mittagsschlaf ja auch braucht. Reden kann man mit den Leuten nicht und von Mietminderung wollen sie nichts wissen, wir hatten des öfteren schon Probleme mit Ihnen, wir sollten anfangs den Kinderwagen mit in die Wohnung nehmen, und unsere Fahrräder auf die wir täglich angewiesen sind am besten auf die andere Straßenseite stellen, weil es „nicht denen ihr Problem ist“ und die Fahrräder angeblich keinen Platz haben, wobei im Keller überall Platz ist.
    Wir wissen langsam echt nicht weiter.
    Können wir da was tun?
    Wo wendet man sich hin wenn man eine Mietminderung durchsetzen möchte ?
    Vielen Dank im Voraus
    Carola

    Antworten
    • Hallo Carola,
      bei den zwischenmenschlichen Problemen kann ich Ihnen nicht wirklich weiter helfen. Was die Baustelle neben Ihrem Wohn- und Kinderzimmer angeht können Sie, bedingt durch die Belästigung durch den Bau, durchaus die Miete mindern. Eine Minderung müssen Sie nicht mit Ihrem Vermieter abstimmen. Vielmehr mindern Sie als Mieterin nach Ankündigung angemessen die Miete. Gerichtsurteile geben Ihnen Anhaltspunkte, in wie weit Sie die Warmmiete mindern können. Leider kann ich Ihnen hierzu keine konkrete Prozentzahl nennen, da die Minderung stets von der individuellen Beeinträchtigung abhängt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Vielen lieben Dank für die Auskunft .
    Was ist aber, wenn der Vermieter das dann nicht hinnimmt und es erneut Stress gibt oder uns dann kündigen möchte ? sollten wir uns einen Anwalt nehmen ? Ich glaube , Ärger ist vorprogrammiert , zumal die Parteien der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig sind , sich „normal“ unterhalten ist daher praktisch schwierig .
    Carola

    Antworten
  10. Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete und seit einigen Wochen befindet sich ein paar Meter vom Haus entfernt eine riesen Baustelle. Inzwischen wird sogar die ganze Nacht durch gebaut, was es einem unmöglich macht mit offenem Fenster zu schlafen. Von den riesigen Flutlichtern die aufs Haus scheinen mal abgesehen. Um wie viel Prozent könnte ich meine Miete mindern? Als ich im August letzten Jahres eingezogen bin, war dies für mich noch nicht abzusehen und wurde vom Vermieter auch nicht informiert.
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Isabell,
      ich kann Ihnen leider keinen festen Prozentsatz nennen. Alle bekannten Prozentsätze können nur als Richtlinien dienen, da diese in Gerichtsurteilen für ganz bestimmte Fälle genannt wurden. Sie können sich ein Urteile raus suchen, dass Ihrem Fall ähnelt. Dann haben Sie eine Richtschnur für Ihre Mietminderung wegen dem Baulärm.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  11. Hallo Herr Hundt,
    seit drei Wochen wird neben unserer Wohnung das Nachbargebäude abgerissen und Löcher gebohrt für ein Sprengung der Felswand. Das ganze geht von Mo-Sa. von 7- teilweise 19.30. Da ich in Schichten arbeite komm ich wegen dem erheblichen Abbruch und Bohrlärms so gut wie nicht mehr zur Ruhe. Ein Ende der Bauarbeiten ist auch nicht in Sicht! Darf ich Mindern und wenn ja wie hoch?
    MfG Sebastian

    Antworten
    • Hallo Sebastian,
      ja, ich gehe stark davon aus, dass Sie die Miete mindern können. Leider kenne ich keine Rechtsprechung zu einem ähnlichen Fall. Sie sollten sich halbwegs passende Urteile suchen und diese als grobe Richtlinie für die eigene Mietminderung nutzen. Ein Urteil, bei dem es auch um Felssprengungen geht, werden Sie wohl leider nicht finden.
      Jede Mietminderung muss individuell betrachtet werden, leider kann ich Ihnen daher keinen festen Prozentsatz nennen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  12. Hallo Herr Hundt,
    erstmal möchte ich Ihnen Lob und Dank aussprechen für alles, was Sie auf dieser Website an Informationen laufend zusammenstellen und wie auch die Fragen beantwortet werden. Hier kümmert sich einfach jemand um die Interessen und Sorgen der Mieter.
    Ich habe nun auch ein Problem.
    Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Zweifamilienhaus, unter mir wohnen die Eltern meines Vermieters, diese sind sehr nett und mit denen gab es bisher auch noch keine Probleme. Eingezogen sind wir im November 2010.
    Das Haus befindet sich in einer 9.000 Einwohnerstadt auf einem sehr großen Grundstück. Auf diesem Grundstück errichtete mein Vermieter im Januar eine große Halle mit einem provisorischen Weg zum Haus und zur Straße vor. Letzte Woche passte das Wetter und er ließ Schottersteine anliefern und arbeitete dann den ganzen Tag mit Schaufel und Schubkarre und besserte diesen Weg aus. Aber abends um 20.45 Uhr schaltete er dann eine Rüttelplatte ein um den Weg besser platt zu bekommen, aber dieses Gerät, kennen Sie bestimmt auch von Baustellen, verursacht einen extrem lauten Lärm.
    Mein Sohn schlief bereits seit einer Stunde und ich hatte mich auch bereits hingelegt, da ich Schicht arbeite und am nächsten Tag bereits um 3 Uhr rausmusste.
    Wir beide wurden durch den extremen Lärm aufgeschreckt, ich musste erstmal orten woher das kommt und dachte ich spinne als ich meinen Vermieter mit dem Gerät am Fenster vorbeiarbeiten sah, ich lief sofort runter und bat Ihn lautstark und mit Handzeichen damit aufzuhören, erst hörte er nichts, da die Rüttelplatte mein Geschrei übertönte, dann sah er mich doch und lachte erst noch und machte noch 2 Meter weiter bevor er dann abschaltete, nach diesen zwei Metern war er aber auch schon fertig mit dem was er platt machen wollte.
    Ich teilte ihm mit, das ich es eine Unverschämtheit finde um diese Uhrzeit noch so einen Lärm zu machen, er lachte nur und drehte um und ging, ich ging dann auch wieder in die Wohnung und sah dann wie er die Rüttelplatte wieder auf seinen Hänger verlud.
    Drei Tage später sahen wir uns vorm Haus wieder und er sprach mich auf die Ruhestörung am Mittwoch an und meinte, es tue ihm leid, aber er war voller arbeitselan und da schaute er nicht auf die Uhr. Man muss aber dazu sagen es wurde bereits dunkel, somit hätte er es auch daran erkennen müssen das es zu spät ist.
    Ich teilte Ihm dann mit ich finde es eine Frechheit um diese Uhrzeit noch so einen Lärm zu machen, da er selbst zwei Kinder hat und auch nicht begeistert wäre wenn diese um diese Uhrzeit von so einem Lärm geweckt werden würden.
    Darauf hin drohte er mir eiskalt, entweder ich akzepiere das oder er wird sich beim nächsten mal wenn ich mich darüber beschwere was anderes einfallen lassen.
    Daher meine Anfrage wie hoch ich meine Miete dafür kürzen kann??
    Zwei weitere Probleme gibt es auch die bereits zum Einzug bekannt waren und der Vermieter beim Einzug versicherte diese zu lösen, jedoch hielt er uns letztes Jahr laufend hin und nun wird es mir zu bunt, vor allem auch nach der Drohung am Wochenende mir gegenüber sehe ich nicht ein weiter die volle Miete zu zahlen und er repariert nix. daher entweder er macht es jetzt oder er bekommt einfach weniger Miete.
    Problem 1: Die Heizung in Küche und Wohnzimmer laufend ab 10grad plus abwärts und extrem oft vor allem im Winter selbst an, obwohl die Anzeige auf null gedreht ist, die Heizung somit aus sein müsste.
    Problem 2:
    Im Abstellraum befindet sich ein Dachfenster welches aus Holz ist und auch schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat, was man auch sieht. Das Fenster ist unten etwas locker, man sieht es wenn man leicht dagegen drückt. Und die ganze untere Leiste läuft leicht Wasser rein wenn es regnet, daher ist es auch von leichtem Schimmel befallen und das Holz dort hat sich auch bereits verfärbt. zum Einzugszeitpunkt konnte man das Fenster nicht mal öffnen, aber da der Vermieter mit der notwendigen Arbeit solange auf sich warten lies habe ich selbst versucht mir zu helfen und das Fenster sauber gemacht so weit es ging und von Dreckbefreit, nun kann man es zwar wieder öffnen doch wenn es kalt ist zieht es immernoch stark rein und die verfärbungen sind auch da. das fenster müsste einfach mal ausgetauscht werden.
    Im Januar wie er die Nebenkostenabrechnung vorbei brachte, sprach ich ihn erneut drauf an und er meinte ja das machen wir dann wenn der winter vorbei ist, aber nun scheint so also wird das in dem jahr wohl wieder nix, aber das kann ich nicht hinnehmen. Wenn das Fenster ein Fachmann sehen würde, würde er es auch schnellstmöglich tauschen.
    Ich würde gerne zu allen drei Fällen wissen inwiefern ich einzeln oder gesamt die Miete kürzen kann.
    Die Miete beträgt 350 Euro Kalt, 175 Euro Nebenkosten, also Warmmiete 525 Euro.
    Die 525 Euro wurden seit dem Einzug bis heute durchgehend voll bezahlt, aber ich denke mit diesen drei Problemen sollte durchaus eine Minderung möglich sein.
    Ich danke Ihnen bereits im voraus für Ihre Hilfe.

    Antworten
    • Hallo Stefan,
      danke für die lange und sehr ausführlich Schilderung. Ich fasse mich etwas kürzer und schreibe Ihnen gerne meine Meinung dazu.
      1.) Ich sehe für den ersten Fall keine Minderung. A: Kann nicht rückwirkend gemindert werden. B: ist die einmalige Belästigung durch Baulärm im Bereich von Minuten nach 20 Uhr unschön, aber in meinen Augen kein Grund für eine ernsthafte Mietminderung wegen dem Baulärm.
      2.) Ich vermute, hier ist das Thermostat an der Heizung nicht mehr 100% intakt. Bitten Sie den Vermieter um eine Wartung und das Problem wird sich sicherlich schnell abstellen lassen. Meiner Meinung verschaffen Sie sich hier mit einer Minderung mehr Ärger als nötig wäre.
      3.) Gleiches gilt im Grunde auch für das Dachfenster. Bitten Sie um Reparatur. Wenn Ihre Bitte erfolglos bleibt, könnten Sie natürlich auch ein, zwei oder drei Prozent der Miete mindern. Aber ich halte das nicht für zielführend.
      Ich verstehe Ihren Unmut durchaus, denke aber, dass eine friedliche Lösung auch in Ihrem Sinne ist. Grundsätzlich muss eine Mietminderung immer im Verhältnis zu der „Wohnbeeinträchtigung“ stehen. Dieses Verhältnis sehe ich hier eher nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  13. Hallo Herr Hundt!
    Ich bewohne eine Dachgeschosswohnung, in der seit wenigen Tagen (Montag) das Dach isoliert wird. Momentan wird noch das Gerüst aufgestellt. Ich bin als Lehrerin auf meinen Arbeitsraum in der Wohnung angewiesen, aber bemerke nun schon beim Gerüstaufbau, wie groß die Beeinträchtigung durch den Lärm ist. Ebenso hat der Dachdecker angekündigt, dass die Fenster angehoben werden und dadurch Dreck entstehen wird.
    Mein Vermieter hat mich über die Sanierungsmaßnahme nur mündlich, vergangenen Freitag im Vorbeigehen im Flur informiert. Ich habe leider kein allzu gutes Verhältnis zu meinem Vermieter, da er recht schnell unsachlich wird, gerade wenn es um’s Geld geht.
    Die Frage, ob ich die Miete mindern kann, stellt sich für mich eigentlich nicht, da ich einfach davon ausgehe, dass Lärm und Dreck einen Mangel darstellen, der groß genug ist.
    Für mich stellt sich eher die Frage, wie hoch ich die Minderung ansetzen kann. Zudem sind wir schon im angebrochenen Monat. Wie kann ich die Minderung auch für den Monat Mai erwirken? Eine doppelte Minderung im nächsten Monat, sozusagen rückwirkend?
    Für ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen Anne

    Antworten
    • Hallo Anne,
      ich denke Sie haben zwei Möglichkeiten vorzugehen.
      A: Sie teilen dem Vermieter mit, dass Sie ab sofort die Miete unter Vorbehalt zahlen und sich das Recht auf eine Mietminderung wegen der Bauarbeiten offen halten. Dann können Sie später entscheiden, wie groß die Einschränkung tatsächlich war und die Miete dann entsprechend zurück behalten.
      B: Oder Sie mindern die Miete ab sofort. Die Minderung für den Mai machen Sie mit der Juni-Zahlung geltend.
      Zur Höhe der Minderung: Sie sollten hier nach Gerichtsurteilen suchen, die Ihrem Fall ähnlich sind. Die Urteile geben Ihnen Anhaltspunkt wie hoch Ihre Mietminderung wegen dem Baulärm etc. ausfallen kann. Ich kann Ihnen leider keinen Prozentsatz nennen, da es schlichtweg keinen pauschalen Satz gibt. Minderungen sind immer Einzelfallbetrachtungen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  14. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir wohnen in einer Mietwohnung seit Oktober 2009. Bis April 2012 waren wir mit der Wohnung im Großen und Ganzen zufrieden. Seit April wird direkt neben unserem Haus ein neues Haus gebaut. Kurz vor 7 Uhr früh morgens fangen die Bauarbeiten an und es wird bei uns in der Wohnung sehr laut, auch wenn alle Fenster zu sind. Die Fenster sind alt und lassen jeden Lärm durch. Zum einen müssen wir jetzt 1 Stunde früher aufwachen, obwohl unser Arbeitstag erst um 9 Uhr anfängt, zum anderen können wir die Fenster jetzt im Sommer selbst bei dieser Wärme nicht öffnen. Oft werden die Bauarbeiten auch samstags durchgeführt. Was können wir in diesem Fall vornehmen, damit wir endlich wieder ausschlafen können.
    Vielen Dank im Voraus,
    Maria

    Antworten
    • Hallo Maria,
      Sie können eventuell die Miete angemessen mindern. Allerdings könnte sich Ihr Vermieter darauf berufen, dass es für Sie bereits absehbar war, dass die Baulücke auf dem Nachbargrundstück irgendwann geschlossen wird. Das würde die Mietminderung zunichte machen. Davon abgesehen wird es durch die Minderung der Miete nicht leiser.
      Im Grunde bleibt Ihnen nur, den Baulärm zu ertragen oder der Auszug.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  15. Hallo in die Runde,
    ich habe mir hier eben den Fall durchgelesen und anscheinend geht es anderen Mietern ähnlich. Unglaublich, was sich die Vermieterseite alles rauszunehmen vermag.
    Wir haben seit ca etwas mehr als 3 Wochen in unserem Mehrfamilienhaus ein Wohnung, die saniert wird. Diese befindet sich im Erdgeschoss und liegt unter meiner in der 1. Etage zu einem Innenhof. Der Lärm ist unerträglich. Es schallt wunderbar durch den kleinen Innenhof. Die Handwerker arbeiten selbstverständlich rücksichtslos bei geöffneten Fenstern.
    Unser Immobilienmanagement hat uns auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass größere Bauarbeiten anstehen. Bereits zum zweiten Mal wurde die Wasserzuvor für mehrere Stunden abgestellt mit Ankündigung 1 Tag vorher. Somit musste ich jedes Mal früher aufstehen, um geduscht zur Arbeit gehen zu können. Aber eigentlich ist das ja nicht mal der Rede wert, das kriegt man ja noch geregelt. Aber, dass es permanent dreckig im Treppenhaus ist, dieser Lärm und, dass man nicht absehen kann, wie lange das noch so weitergeht, finde ich respektlos uns Mietern gegenüber. Die Baustelle sind nach einer Menge Arbeit aus, die sich sicherlich noch über Wochen erstrecken wird.
    Was kann man da tun? Über Informationen und Tipps bin ich sehr dankbar. Macht es Sinn sich umgehend an die Hausverwaltung zu wenden?
    Vielen Dank
    Sonnige Grüße

    Antworten
    • Hallo PA,
      ungerne möchte ich hier die Vermieter pauschal in ein schlechtes Licht stellen.
      Sie haben in Ihren Fall sicherlich auch die Möglichkeit die Miete wegen dem Baulärm zu mindern.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  16. Hallo, ich habe da auch mal eine Frage… Neben unseren Haus werden Häuser gebaut, wusste aber nicht wo wir hier eingezogen sind das sie dort bauen – was einfach nur nervt. Meine Balkontür brauch ich nicht auflassen, weil es sonst unangenehm vom Geräuschpegel ist. Meine Katze kann ich nicht mehr rauslassen da in unserer Einfahrt ständig lauter Autos, LKW s, und sonstiges steht. Da kommt schon das nächste Problem: Wir haben eine Garage auf unserem Hof, jedoch gibt es nur eine Zufahrt… Diese ist Tagsüber meist zugestellt, sodass es teilweise zu Fuß sehr schwer ist überhaupt raus zu kommen. Es gibt keine andere Möglichkeit raus zu kommen. Also muss ich manche Tage da herumkrabbeln um überhaupt was einkaufen zu können oder sonstige Erledigungen machen zu können. Die Ausfahrt ist sehr eng, wenn ein etwas größeres Auto dort steht ist es unmöglich mit unserem Auto durch zu kommen.
    Ich fühle mich mittlerweile erheblich eingeschränkt – kann ich da die Miete mindern?

    Antworten
    • Hallo Nicole,
      da Sie offensichtlich in das Haus eingezogen sind, als das Nachbargrundstück noch frei war, mussten Sie wohl davon ausgehen, dass hier neu gebaut werden könnte. So sieht es zumindest die Rechtsprechung. Eine Minderungsmöglichkeit sehe ich hier also nicht. Wenn Sie hingehen gemietete Parkplätze nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzen können, sollte hier auch die Miete angemessen gemindert werden können.
      w
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  17. Hallo!
    Mein Freund und ich wohnen in einem kleinen Block zur Miete. Seit ein paar Wochen ist das Haus eingerüstet und von ca. halb 8 bis ca. um 5 Uhr Abends wird gebohrt und gehämmert. Man darf die Fenster nicht aufmachen und der Balkon wurde abgerissen. Überall liegt Staub und Dreck und einer der Bauarbeiter hat seine Kippe auf unserem Fensterbrett liegen gelassen. Den Lärm finde ich unerträglich und dazu muss ich zurzeit viel Lernen, da demnächst Prüfungen anstehen. Und weil ich Studentin bin, habe ich keinen festen Tagesrhythmus und stehe daher auch nicht gleich um 6 Uhr auf, heißt, ich schlafe auch mal länger. Bis jetzt natürlich. Die Bauarbeiten sind so laut, dass man meinen könnte, die stünden direkt im Zimmer und das geht noch mindestens einen Monat so weiter. Selbst mit Oropacs ist schlafen unmöglich. Ich würde gerne Ihre Meinung im Bezug auf eine Mietminderung hören. Stellt der Lärm in diesem Falle bereits einen erheblichen Mangel dar?
    MfG
    Caro

    Antworten
    • Hallo Caro,
      in meinen Augen berechtigt sowohl der fehlende Balkon, als auch der Baulärm zur Mietminderung. Damit Sie einschätzen können wie hoch die Minderung ausfallen kann, sollten Sie nach auf Ihren Fall passenden Urteilen suchen. Die Urteile können Ihnen dann als Anhaltspunkt dienen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  18. Hallo,
    Wir sind im März 2012 in eine Teil sanierten 4 Seitenhof gezogen. Bei Schlüsselübergabe wurde uns mitgeteilt das im Juni 2012 die Baumaßnahmen abgeschlossen sind. Jetzt haben wir Juli und die Baumaßnahmen sind noch im vollen Gang und werden voraussichtlich bis August noch dauern. Jedoch sind jetzt mittlerweile der Lärm und Dreck nicht mehr auszuhalten. Um wieviel kann man die Miete kürzen?

    Antworten
    • Hallo Andreas,
      eine kleine Verzögerung der Baumaßnahmen müssen Sie sicherlich ohne Minderung hinnehmen. Je nach Größe des Bauvorhabens halte ich das für normal. Wie hoch eine Minderung anschließend ausfallen kann hängt von der individuelle Beeinträchtigung ab. Aus der Ferne kann Ihnen die Frage niemand beantworten. Wenn Ihnen der Vermieter nicht schriftlich zugesagt hat, dass die Baumaßnahmen bis Ende Juni abgeschlossen sind, halte ich eine Mietminderung wegen dem Baulärm und dem Schmutz auch für schwierig.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  19. Guten Tag, meine Tochter und ich wohnen im 1.Stock eines 2-Familienhauses. Das Haus wurde verkauft. Die Wohnung im Erdgeschoß steht leer. Der neue Hausbesitzer baut das Erdgeschoß komplett um, ebenso die Außenanlagen. D.h. für uns, Preßluftbohrer etc. zwischen 8 Uhr morgens bis z.T. 22 Uhr abends…auch am Samstag und an Feiertagen, der Dreck und der Baustaub setzt sich in unserer Wohnung fest. Tägliches Putzen meinerseits ist eigentlich „für die Füße“, da täglich alles neu eingestaubt wird. Zwischendurch wird über Stunden das Wasser abgestellt, bzw die Stromsicherungen fliegen auch in unserer Wohnung heraus.
    Da ich einen anstrengenden Beruf habe, ist der Erholungswert zuhause gleich null, leider auch in den Abendstd. und am Wochenende.
    In welcher Höhe kann ich eine Mietminderung durchführen? (Warmmiete beträgt 650 €)
    Vielen Dank für eine Rückantwort und eine erholsame Zeit.
    mit vielen Grüßen Marianne Müller

    Antworten
    • Hallo Frau Müller,
      ich kann Ihnen wirklich keine konkrete Zahl für eine Mietminderung nennen. Wie Sie im Artikel gelesen haben ist eine Mietminderung immer eine Einzelfallenscheidung. Im Zweifel sollten Sie lieber etwas zurückhaltender mindern und damit auf Nummer sicher gehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  20. Hallo Herr Hundt,
    vielen Dank für diesen interessanten Artikel und die Beantwortung der Fragen der Anderen.
    Ich habe auch eine Frage und zwar werden seit ca. 4 Wochen direkt vor dem Haus in dem ich wohne zwei neue Häuser gebaut. Laut Information meines Vermieters bis Ende nächsten Jahres.
    Ich arbeite im Schichtdienst und fühle mich vom Baulärm belästigt, daher möchte ich die Miete um 25% mindern.
    1. Bei einer Mietminderung muss ich dem Vermieter eine „angemessene“ Zeit zur Behebung des Mangels geben. Was ist in meinem Fall als angemessen zu verstehen? Schließlich hat der Vermieter hier sowieso keine Möglichkeit, den Mangel abzustellen.
    2. Wer entscheidet, ab wann der Mangel des Baulärms nicht mehr besteht? So eine große Baustelle ist ja nicht von heute auf morgen zu ende. Was ist, wenn ich später beim Innenausbau nur noch selten gestört werde? Muss ich dem Vermieter irgendwann mitteilen, dass es kein Lärm mehr gibt oder wie funktioniert das?
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen,
    H. Krug

    Antworten
    • Hallo Heinz,
      1. Nein, Sie brauchen dem Vermieter keine Frist setzen. Sie mindern ab Beginn des Mangels bis zur Abstellung des Mangels.
      2. Die Mietminderung muss nicht immer gleich hoch sein. Mehr Baulärm erlaubt auch eine höhere Minderung. Leichter Baulärm ist ggf. auch einfach hinzunehmen. Am Ende weiß man oft erst hinterher, ob die Mietminderung angemessen war.
      25% wegen Baulärm halte ich für recht viel.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  21. Hallo Herr Hundt,
    auch wir leiden seit langer Zeit (über 4 Jahre jetzt) an einer Großbaustelle vor unserer Haustür. Wir hatten für ca. 2 Jahre schon mal die Miete um 20 % gekürzt u. waren deswegen (u. auch wegen der fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen) bereits mit unserem Vermieter (bzw. dessen Anwältin) vor Gericht. Wir hatten uns damals darauf geeinigt, dass wir die Mietminderung bis zur Beseitigung des Baulärms beibehalten können. Allerdings mussten wir auf 10 % runter gehen und wir hatten uns auf die Aussage der Stadt verlassen, dass die Bauarbeiten Ende 2011 erledigt sein würden. Nun haben wir Juli 2012 und wir leiden noch immer unter dem Lärm und den Dreck der Bauarbeiten. Meine Frage nun ist, ob wir ohne Fristsetzung für den Vermieter unsere Miete ab sofort wieder mindern können und ob wir das evtl. auch rückwirkend ab Januar 2012 machen können ? Auch habe ich auf dieser Internet Seite herausgefunden, dass die Mietminderung immer von der Warmmiete abgezogen wird und nicht, wie wir bereits in der Vergangenheit gemacht haben, von der Kaltmiete. Das ist auch sehr interessant, denn niemand hat uns vorher darauf aufmerksam gemacht, weder unser damaliger Rechtsanwalt noch die Richterin beim Amtsgericht.
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    C. Uhl

    Antworten
    • Hallo Frau Uhl,
      wenn sich an der Situation nichts geändert hat, sehe ich keinen Grund nicht wieder die Miete zu mindern. Eine rückwirkende Minderung wird nicht funktionieren. Sie können immer nur ab sofort mindern, nicht jedoch für die Vergangenheit.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  22. Sehr geehrter Herr Hundt,
    vielen Dank für die ausführliche Darstellung des Themas Mietminderung. Meine Frage ist ein wenig „vorauseilend“, da unser Vermieter zwar größere Renovierungsarbeiten in den Wohnungen über und unter uns angekündigt hat, sie aber noch nicht begonnen haben.
    In einem Gespräch erwähnte er beiläufig, dass von Mitte August bis Mitte Oktober renoviert werden würde und dass wir damit rechnen müssten, dass auch während der Mittagsruhe, nach Feierabend und an Samstagen gearbeitet wird. Dies wurde in einer „keinen Widerspruch duldenden“ Art kommuniziert, so dass ich erstmal nichts dazu gesagt habe.
    Nun haben wir ein 10 Monate altes Baby, das sowohl mittags als auch ca. ab 20 Uhr schlafen sollte. Ich werde zunächst versuchen, eine entsprechende Regelung mit dem Vermieter zu finden. Wenn dies aber nicht gelingen sollte, was recht wahrscheinlich ist, da der Vermieter leider normalerweise nicht sehr entgegenkommend ist, ist meine Frage an Sie: kann man die Miete bei solch einer kurzen Renovierungszeit mindern? Es ginge hauptsächlich ums Prinzip…
    Vielen Dank und freundliche Grüße,
    Andrea Fox

    Antworten
    • Hallo Andrea,
      selbstverständlich können Sie die Miete für die Bauphase vom August bis Oktober angemessen mindern. Abhängig von der Einschränkung / des Mangels kann die MIetminderung verschieden hoch ausfallen. Ich würde die Mietminderung wegen dem Lärm nicht nur von der Mittags- und Abendruhe abhängig machen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  23. Hallo,
    bewohne ein 64 qm – 3 Zimmerwohnung in einem 4 Familienhaus und in der Wohnung über mir, die zu dem Zeitpunkt nicht bewohnt war, gab es am 23.06.2012 einen erheblichen Wasserschaden durch eine defekte Schlauchleitung.
    Es floß in der Nacht bei mir in die Wohnung und diese ist seit dem auch unbewohnbar.
    Jetzt wurde mir von seiten des Vermieter mitgeteilt, das sobald die Trocknungsarbeiten beendet sind, dort angefangen wird zu Renovieren, sprich bis auf das trockene Schlafzimmer, werden Tapeten neu gemacht und teils neues Laminat verlegt.
    Ich finde es jedoch schon sehr schwierig ab dem Zeitpunkt wieder einzuziehen, da Möbel etc. ja zum großteil dann in das Schlafzimmer gestellt werden müssen.
    Anderfalls denke ich, dass eine erhebliche Mietminderung bis zum Abschluß gerechtferigt ist.Wie sehen Sie das ?

    Antworten
    • Hallo Herr / Frau Grimm,
      wenn die Wohnung unbewohnbar ist, ist eine Minderung vom 100% angemessen. Das kurz vorweg. Ich sehe es ebenso wie Sie: Der Vermieter kann nicht verlangen, dass Sie auf eine komplette Baustelle ziehen. Kleine Nacharbeiten nach Ihrem Einzug sind sicherlich vertretbar, eine Großbaustelle hingegen nicht.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  24. Hallo Herr Hundt!
    Ein großes Lob erstmal für diese Seite und Ihren Service.
    Mein Freund und ich wohnen in einem Mehrfamilienhaus in Berlin. Jetzt wird das Mehrfamilienhaus nebendran komplett entkernt und saniert, inklusive Dachgeschoss-Ausbau. Die Bauarbeiten haben vor circa 4 Wochen begonnen, sie dauern von Montag bis Samstag von circa 7.30 Uhr bis zum späten Nachmittag. Vor allem die Fenster zum Hinterhof, der direkt an den Hof des anderen Hauses grenzt, können wir wegen Baulärm und teilweise Schmutz an diesen Tagen nicht mehr öffnen. Die Bauarbeiten werden sich über Monate hinziehen, vermutlich länger als ein Jahr, da das Haus sehr groß ist.
    Wir wussten zum Zeitpunkt des Einzugs nichts davon, dass das Haus saniert werden soll. Nun meine Frage: Ist eine Mietminderung von 20 % in diesem Fall angemessen?
    Vielen Dank und beste Grüße! Angelika

    Antworten
    • Hallo Angelika,
      wenn der Vermieter sich darauf beizieht, dass Sie wissen hätten müssen, dass das Nachbarhaus aufgrund des optischen Zustandes irgendwann saniert werden muss, können Sie eventuell überhaupt nicht mindern. Ansonsten sind 20% Mietminderung sicherlich schon Oberkante. Am besten Sie suchen sich vergleichbare Berliner Urteile raus, auf die Sie sich dann stützen können.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  25. Hallo Herr Dennis Hundt
    Vielen dank für ihren Blog… sehr informativ. Ich habe auch gerade ein kleines großes Problem was ansteht.
    Ich habe eine sehr schöne Wohnung in einem 5 Stöckigen Mehrfamilienhaus und der Hausbesitzer hatte über Jahre einen riesen Parkplatz neben dem Haus gehabt. Dieser wurde jetzt verkauft, und es wird ab nächste Woche ein Haus mit ca. 18 Parteien gebaut und eine Tiefgarage. Mein Zimmer zeigt genau auf die Baustelle und ist ca 10 m Luftline von mir entfernt, zudem habe ich bei Fertigstellung kein Blick über Berlin mehr. Kann man da eine Mietminderung geltend machen ?
    Grüße aus Berlin
    Lieven Grimm

    Antworten
    • Hallo Lieven,
      für die Lärmbelästigung während der Bauphase können Sie sicherlich die Miete mindern. Nach der Fertigstellung sehe ich aber keine Möglichkeit für eine dauerhafte Mietminderung. Schließlich hätten Sie langfristig mit dem Bau eines weiteren Hauses auf der Fläche rechnen können / müssen. So könnte Ihr Vermieter auch gegen eine Minderung während des Baus argumentieren. Hier sollten Sie schauen, wie Ihr Vermieter reagiert.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  26. Sehr geehrter Herr Hundt,
    seit ca. 4 Wochen wird im 1. Geschoss die Wohnung über uns kern saniert. Die Handwerker fangen Punkt 7:00Uhr an und hören um ca. 18:00 Uhr auf. Natürlich gab es mal laute mal leise Tage. Aber nun zum eigentlichen Problem:
    Beim sanieren des Badezimmers über uns ist der Handwerker durch unsere Decke gestoßen, während wir abwesend waren. Der Schaden war ein verstaubtes/verdrecktes Badezimmer und ein ca. 5cm großes Loch in der Decke, direkt über der Dusche. Dieser Schaden wurde durch die Firma wieder behoben – nach 3 Wochen. Der Vermieter sagte die Verschmutzten Hygieneartikel wie Zahnbürste und Rasierer sollen wir der Firma in Rechnung stellen, er habe damit nichts zu tun.
    Nun war ich erneut 2 Tage nicht zu Hause und heute stellte ich fest, dass über uns der Estrich neu gegossen wurde, wobei dieser die außenliegenden Heizungsrohre entlang durch die Decke in unsere Wohnung geflossen ist. Die Wände sind ein wenig verschmutz und der Teppichboden auch.
    Muss ich die Handwerker Firma diesen Schaden beheben lassen?
    Denn ich möchte das nicht, da ich mit ihnen nur Ärger habe. Am liebsten wäre mir ich reparier das jetzt selbst und die sollen mir die Zeitaufwendung und das Material bezahlen. Ist dies eine realistische Lösung?
    Welche Rechte und Pflichten habe ich?

    Antworten
    • Hallo Waldemar,
      der erste Ansprechpartner ist Ihr Vermieter. Dieser muss sich mit den Handwerkern auseinandersetzen. Sie müssen dem Vermieter eine angemessene Frist setzen um den Schaden zu heben oder beheben zu lassen. Verstreicht die Frist, können Sie selbst Hand an legen und Ihren Aufwand dem Vermieter „in Rechnung“ stellen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  27. Hallo Herr Hundt,
    kann man die MIetminderung bei behalten, auch wenn gerade ein Baustopp vorherrscht?
    Bei uns ist eine riesige Baustelle im Hof, da die Hausverwaltung einen weiteres Wohnhaus dort „rein setzt“. Es ist immer sehr laut und staubig, deshalb habe ich die Miete gemindert. Nun ist aber schon seit 2 Wochen ein Baustopp. Die Baustelle ist natürlich immer noch da, der ganze Hof ist auf gerissen, man kann den Hof nicht nutzen (sonst könnte man dort Wäsche aufhängen oder draußen sitzen). Zur Verdeutlichung: es handelt sich um eine ca. 1000qm große Baustelle.
    Muss ich für die Zeit, in der zwar die Baustelle noch da ist, aber keine Baumaßnahmen stattfinden normal Miete zahlen?
    Kann ich die Miete nicht dauerhaft mindern, wenn auf einmal 5 m von meinem Fenster entfernt ein Haus steht?
    Vielen Dank für die Antwort.

    Antworten
    • Hallo Nadine,
      wenn der Baustopp tatsächlich für eine längere Zeit anhält, würde ich schon sagen, dass Sie die Mietminderung anpassen sollten. Eine kleine Minderung wären dem Dreck und dem nicht nutzbaren Innenhof können Sie beibehalten. Aber wenn kein Lärm da ist, kann man deshalb auch nicht mindern. Wenn die Bauphase wieder einsetzt, gehen Sie mit der Minderung wieder auf das aktuelle Niveau. Somit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seiten.
      Ob dauerhaft ein Wohnmangel entsteht, weil ein Nachbarhaus gebaut, wird können Sie besser als ich einschätzen. Wenn Sie mit dem Bau hätten rechnen können (leeres Baufeld), ist eine dauerhafte Mietminderung aber ausgeschlossen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  28. Sehr geehrter Herr Hundt,
    seit einigen Tagen wird im Innenhof des Nachbarhauses (der Hof ist offen, die beiden Häuser bilden einen großen Ring um den Hof) ein Aufzug gebaut. Die Nachfrage bei einem der Bauarbeiter ergab, dass es ungefähr 3-4 Monate dauern wird. Zum Teil ist der Lärm der Presslufthämmer, Bohrer etc. sehr laut (ich habe im Altbau nur zwei einfach verglaste Fensterscheiben hintereinander).
    Ich bin gerade dabei, meine Doktorarbeit zu schreiben und bin den ganzen Tag zuhause. Der Lärm stört meine Arbeit erheblich ( trotz Ohrstöpseln). Ich sehe nicht ein, obwohl ich Miete zahle, in eine Bibliothek „fliehen“ zu müssen. Glauben Sie, eine Mietminderung wäre plausibel zu machen?
    Herzliche Grüße.
    Simone Müller

    Antworten
    • Hallo Simone,
      in meinen Augen scheint eine Mietminderung durchaus möglich, obwohl die X Euro eingesparte Miete wohl nicht beim lernen helfen werden. Im Zweifel müssen Sie trotz Mietminderung wegen dem Baulärm trotzdem in die Bibliothek gehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  29. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir sind zum 01.06.2012 in ein neues Mehrfamilienhaus zur Miete gezogen. Es ergab sich, dass die Nachbarwohnung jedoch nicht als Wohnung sondern als zukünftige Praxis vermietet wurde. In diesem Zuge fanden Umbauarbeiten (Kernbohrungen etc.) statt. Dies dauerte ca. vom 26.07. bis 07.08.2012. Die extrem lauten Arbeiten wurden in der Zeit von 08:30 bis 18:00 Uhr durchgeführt. An manchen Tagen war die Wohnung aufgrund der extremen Lautstärke (vom Gefühl her) nicht bewohnbar. Wir haben nun dem Vermieter ein Einschreiben geschickt in dem wir auf diesen erheblichen Mangel hinweisen. In diesem Schreiben setzten wir auch eine 2 wöchige Frist zur Klärung/Inaugenscheinnahme des Problems. Heute am 10.08.2012 haben wir ein Antwortschreiben erhalten. Nun steht Aussage gegen Aussage. Der neue Praxismieter gab an, dass die Arbeiten nur bis 15:00 Uhr andauerten (was unser Erinnerung her keineswegs den Tatsachen enpricht). Desweiteren möchte der Vermieter, dass wir bis nach der 34. Kalenderwoche warten (nach unserer Frist) da die Sachbearbeiterin in Urlaub ist.
    Darüberhinaus möchte der Vermieter mit der Entscheidung einer Mietminderung bis zum Abschluss der Arbeiten warten.
    Nun habe ich ein paar Fragen:
    1. War unsere Frist (die wir im Internet fanden) korrekt ?
    2. Sofern die Frist in Ordnung war, kann der Vermieter die von uns gesetzte Frist aushebeln durch den Hinweis des Urlaubs der Sachbearbeiterin?
    3. Dürfen diese lauten Arbeiten ununterbrochen (also auch in der „Mittagsruhe“) durchgeführt werden ? ALLERDINGS haben wir uns unserer Mieterhausordnung keinen Hinweis, das es überhaupt eine Mittagsruhe gibt.
    4. Kann der Vermieter gegebenenfalls eine Mietminderung in unserer Situation abschlägig beurteilen?
    5. Ist es für den Vermieter erheblich wichtig, ob die Arbeiten nur bis 15:00 Uhr oder bis 18:00 Uhr andauerten?
    6. Wie lange oder besser ab wann (Zeitdauer) kann eine Miete gemindert werden (wie lange müssten die Arbeiten andauern um einen Anspruch zu erwirken?
    Leider haben wir von den gesamten Tagen keine Aufzeichnungen, Akustik „beweise“.
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus
    Verbindlichst Ihr
    Pascal K.

    Antworten
    • Hallo Pascal,
      die Miete könnten Sie ab dem Zeitpunkt mindern, ab dem der Mangel vorliegt und Sie den Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt haben. Eine Frist für die Inaugenscheinnahme ist nett, hat mit der Minderung nichts zu tun. Wenn Sie die Miete mindern wollen, können Sie das tun. Der Vermieter muss der Minderung nicht zustimmen. Die Minderung ist Ihr Risiko. Ist die Minderung nicht angemessen, bauen Sie im dümmsten Fall Mietschulden auf, was bis zur Kündigung führen kann. Ob die Arbeiten bis 15 oder 18 Uhr gingen, ist in meinen Augen nicht relevant.
      Wenn Sie mich fragen ist Ihre Position nicht besonders gut. Ich denke die Mühe wird sich am Ende nicht lohnen. Zumal es ohnehin schwierig wird bzw. nicht möglich ist, die Miete für einen Mangel in der Vergangenheit zu mindern. Im Grund ist überhaupt erst eine Minderung für die Zeit ab Mängelmeldung möglich. Im Zweifel sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  30. Vielen Dank Herr Hundt für die schnelle Antwort.
    Dann werden wir wohl oder übel Abwarten, was sich letztendlich der Vermieter als „Regelung“ ausdenkt.
    Verbindlichst Ihr
    Pascal K.

    Antworten
  31. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich Wohne in einem Mehrfamilienhaus und arbeite nachts und muss so am Tage schlafen.
    Ich Wohne im EG und wir hatten vor kurzen Renovierungsarbeiten im 3. OG die ca. 3 Wochen gingen.
    Was aber noch dazu kommt , ist das wir auf der anderen Strassenseite( ca.15 meter entfernt ) seid einigen Tagen eine Baustelle haben wo ein Wohnhaus mit Eigentumswohnungen gebaut wird.
    Diese sollen bis zum 31.03.2013 anhalten. Es ist teilweise für mich unmöglich Ruhe oder Schlaf zu finden , da ich ja wie beschrieben nachts arbeiten muss .
    Was kann ich jetzt als Mieter tun , oder auch die Miete mindern und in welcher höhe?
    Und was muss ich dabei beachten?
    Viele Grüsse
    Sven Fritsche

    Antworten
    • Hallo Sven,
      im Nachhinein können Sie wegen der Renovierung in der 3. Etagen keine Miete mindern. Die Minderung wegen der Nachbarbaustelle scheint möglich. Es gibt allerdings auch Urteile, die eine Minderung ablehnen, wenn Sie mit dem Bau oder der Sanierung einen Hauses rechnen hätten können (z.B. leeres Baufeld auf dem Nachbargrundstück). Wie hoch einen Minderung ausfallen kann, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Sie können sich aber Anhaltspunkte aufgrund von Rechtsprechung suchen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Danke für die schnelle bearbeitung.
        Das Grundstück war vorher mit Garagen belegt und es war nicht abzusehen , das dort mal gebaut wird. Was jetzt leider der fall ist.
        Vielen dank nochmal für die schnelle Antwort.
        Viele Grüße
        Sven Fritsche

        Antworten
  32. Sehr geehrter Hrr Hundt,
    wir wohnen seit 8 Monaten in einem Reihenhaus als Mieter. Seit ca. 4 Wochen wird im Nebenhaus umfangreich renoviert. Das Haus wurde komplett entkernt, ein neuer Dachstuhl darauf gezimmert. Das war schon sehr laut, weil sich der Schall 1:1 durch die dünnen Wände überträgt. Jetzt wird noch ein Anbau an das Haus gebaut. Seit einer Woche sind Minibagger und Presslufthammer am Werk. Und die nächsten 4 Wochen wird sich auch am Lärmpegel nichts ändern. Zudem fallen ständig große Teile zu uns ins Grundstück, die trotz Rücksprache nicht weggeräumt wurden. Wir können diesen Sommer den Garten so gut wie nicht nutzen. Die Handwerker halten sich zwar an die gesetzlichen Zeiten 7:00 Uhr bis 17 Uhr aber der Dreck, Staub und Lärm ist bei uns. Kann ich Mietminderung erbeten? Bei meinem Vermieter? Fordert dieser das dann vom Nachbarn zurück. Ich möchte keinen Ärger mit meinem Vermieter haben.
    Vielen Herzlichen Dank für die Auskunft
    Fam. Micklich

    Antworten
    • Hallo Daniela,
      ja, die Miete mindern Sie bei Ihrem Vermieter. Se müssen eine Minderung auch nicht erbitten. Vielmehr zeigen Sie den Mangel und und mindern angemessen die Miete. Wenn Sie allerdings keinen Ärger mit dem Vermieter wünschen und das Verhältnis gut bleiben soll, würde ich tatsächlich einen Abstimmung mit dem Vermieter empfehlen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  33. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe eine Frage. Ich bewohne eine Mietwohnung in Berlin. Seit knapp drei Monaten wird direkt nebenan das Nachbarhaus aufwendig saniert, Balkone angebaut und die Außenfassade energetisch saniert.
    Im Mietvertrag gibt es den Passus, dass das das Haus sich in einem Sanierungsgebiet befindet, und mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist.Der Mietvertrag wurde 2009 geschlossen. Die Sanierung erfolgt seit 06/2012. Eine Mitteilung (Dauer der Beeinträchtigung o.ä.) haben wir nie erhalten.
    Ich habe den Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt, das ich die Miete daher kürzen werde. Dieser Minderung hat der Vermieter erwartungsgemäß widersprochen.
    Durch die Sanierungsarbeiten entsteht jedoch auf dem Balkon derart viel Dreck, das meine Balkonmöbel sehr stark in Mitleidenschaft gezogen werden und der Balkon stark verschmutzt..
    Diese Beeinträchtigungen sind doch nicht zumutbar und auch nicht pauschal abzulehnen, oder? Welche Vorgehensweise wäre machbar? Was schlagen Sie vor?
    Vielen Dank,
    Jens König

    Antworten
    • Hallo Herr König,
      der Fall ist schwierig, gerade weil der Vermieter die auf die anstehende Sanierung hingewiesen hat. Über die genauen Arbeiten und den genauen Ablauf muss der Vermieter sie nicht informieren. Das kann er ja auch gar nicht, da es ja nicht sein Haus, sondern das Nachbarhaus ist.
      Ich persönlich sehe eher keine Minderungsmöglichkeit. Im Zweifel sollten Sie sich aber rechtlich beraten lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  34. Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir bewohnen eine 4 Zimmer Mietwohnung in Potsdam. Seit Anfang des Jahres ist direkt auf dem Nachbargrundstück eine Großbaustelle. Hier werden 4 6geschössige Häuser erbaut. Der Baulärm beginnt 07.00 Uhr in der früh und geht teiltweise bis 20.00 Uhr abends. Nun haben wir Mitte Juni dem Vermieter eine Mietminderung (25% der Kaltmiete ab Juli) angezeigt. Und mit der Juli Miete die Minderung bereits einbehalten. In der letzten Woche (am 15.08.) erreichte uns nun ein Schreiben des Vermieters das er diese Mietminderung in vollem Umfang ablehnt. Seiner Aussage nach wäre die Minderung auch ungültig da wir die Formvorschriften nicht eingehalten hätten. Er fordert uns nun auf die einbehaltene Summe nachzuzahlen. Wie können wir reagieren?
    Lieben Gruß
    Katrin Böhm

    Antworten
    • Hallo Frau Böhm,
      das ist für den Vermieter natürlich des einfachste – die komplette Mieterhöhung vom Tisch fegen. Wenn das Nachbargrundstück ein Baufeld war, kann es durchaus sein, dass der Vermieter sich darauf beruft, dass Sie mit der Baustelle hätten rechnen müssen (es gibt auch Rechtsprechung in diese Richtung). Entweder Sie beugen sich dem Vermieter oder Sie bleiben hart und holen sich rechtlichen Rat. Im dümmsten Fall geraten Sie wegen der Minderung in Mietrückstand und können gekündigt werden (daher auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen).
      Ich wüsste nicht, welche besonderen Formvorschriften bei einer Mietminderung einzuhalten sind.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Sehr geehrter Herr Hundt,
        Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Wir wohnen bereits seit 4 Jahren in dieser Wohnung, da kann ich doch nicht damit rechnen das 2012 eine Großbaustelle nebenan sein wird. Ich denke wir werden es durchziehen und anwaltlichen Rat einholen.
        Vielen Dank und sonnige Grüße
        Katrin Böhm

        Antworten
  35. Hallo Herr Hundt!
    Ich wohne seit 5 Jahren in einem Wohngebiet mit sehr schönen und grünen Wohnanlagen, die jedoch allesamt langsam in die Jahre gekommen sind und Renovierungen teilweise dringend nötig haben. Dieser Umstand war jedoch bisher kein Problem, da Ausbesserungsarbeiten in der Wohnung vom Vermieter immer sehr rasch nach deren Beanstandung vorgenommen wurden. Auch sonst gabe es bisher keinerlei Probleme.
    Seit Montag (20.08.12) herrscht DIREKT unter meinem Schlafzimmer ab 7 Uhr frühs sehr heftiger Baustellenlärm, der von der Sanierung des Nachbarhauses kommt, welches zur selben Wohngenossenschaft gehört (d.h. die Arbeiten erfolgen im Auftrag der Vermieter). Steinsägen, Presslufthämmer und anderes lautes Gerät hämmert von 7 bis etwa 19 Uhr abends (die Mittagsruhe wird eigehalten). In keinem meiner drei Räume in der Wohnung habe ich (außer die 2 Stunden mittags) meine Ruhe, wenn ich zuhause bin. Ich habe vom Vermieter leider keinerlei Vorankündigung zu den Bauarbeiten erhalten.
    Da ich in einer Dachgeschosswohnung lebe, muss ich gerade im Sommer die Fenster fast immer geöffnet lassen (vor allem Nachts und Vormittags zum Kühlen der Wohnung), um die Innentemperatur nicht auf 35 Grad + ansteigen zu lassen. Aber selbst mit geschlossenen Fenstern hört man dern Baulärm wegen der geringen Entfernung der Baustelle zu meiner Wohnung.
    Desweiteren bin ich letzten Monat innerhalb des selben Hauses in eine größere Wohnung umgezogen (es wurde ein neuer Miertvertrag abgeschlossen), und ich habe auch hier keinerlei Hinweise auf die Bauarbeiten erhalten.
    Ich wollte mich nun frühzeitig erkunden, ob im Falle einer längeren Dauer der Baustelle eine Mietminderung angebracht ist oder was ich sonst tun kann.
    Liebe Grüße,
    Katharina

    Antworten
    • Hallo Katharina,
      danke für die ausführliche Schilderung. Ja, ich denke das ein Mangel vorliegt. In meinen Augen ist aufgrund des Baulärms eine angemessene Mietminderung möglich. Vielleicht sollten Sie das offene Gespräch mit der Wohnungsgesellschaft suchen und erfragen, wie lange die Arbeiten noch gehen werden. Schließlich wollen Sie das Verhältnis sicherlich nicht wegen weniger Tage Baulärm auf die Probe stellen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Vielen Dank für die flotte Antwort!
        Ein Anruf bei der Vermietung ergab, dass es sich um Arbeiten am Abflusssystem des Hauses handelt (ich hoffe, es wird nicht auch noch irgendwann stinken…) und die Arbeiten nunoch einen Monat dauern. Dies ist zum Glück schneller, als ich erwartet habe.
        So wie ich das verstanden habe, kann ich erst eine Mietminderung fordern, wenn die Lautstarken Arbeiten länger als die vom Vermieter angegebene Zeit (also 1 Monat) andauern?
        Erneute nette Grüße,
        Katharina

        Antworten
  36. Hallo, seit nun 2 Wochen wird die Wohnung über mir saniert. Ich springe regelrecht jeden morgen aus dem Bett. Ist das denn erlaubt schon morgens so viel lärm zu machen? Nächste Woche wollen die schon um 7 Uhr anfangen zu schleifen.
    LG
    Meri

    Antworten
  37. Hallo,
    wir sind am 11. September eingezogen (Neubau Erstbezung). Da das Haus ganz neu ist und die Hälfte der Wohnungen noch leer sind wussten wir Bescheid, dass Bauarbeiten im Haus noch nötig wären. Wir hatten aber meistens „leichte“ Arbeiten wie Malerarbeiten, Gartenbegrünung usw. erwartet, weil die Wohnungen sonst fertig sind (wir hatten mehrere besichtigt). Das Haus war tatsächlich extrem ruhig bis zum 1. Oktober… Aber seit dem 2. Oktober gibt es jeden Tag inkl. Samstags ab ca. 7.15 Uhr bis Nachmittags sehr lauten Baulärm mit Drucklufthammer. Es klingt, als ob ein Hubschrauber direkt über dem Haus fliegen würde. Das kommt wahrscheinlich von Laden- und Bürofläschen im EG und 1. OG, die auch noch leer sind und demselben Eigentümer gehören. Sie sind aber seit Jahren leer, also konnten wir nicht vermuten, dass solche schwere Bauarbeiten stattfinden würden. Meinen Sie, dass es uns zu einer Mietminderung berechtigt?
    Vielen Dank und viele Grüsse
    Eloise

    Antworten
    • Hallo Eloise,
      ich denke eine Minderung ist quasi ausgeschlossen. Sie haben es richtig geschrieben, Sie haben „vermutet“, dass keine lauten Arbeiten stattfinden werden. Mit der Vermutung legen Sie falsch. Dafür kann der Vermieter aber nichts.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  38. Guten Morgen Herr Hundt,
    es wäre toll, wenn Sie mir einen Rat geben könnten, ich habe folgendes Problem:
    Seit ca. 3 Wochen wird die direkt unter mir liegende Wohnung saniert. Es wird ab 7.00 Uhr morgens mit lauten Maschinen gebohrt, gefräst, geschliffen, gehämmert und die Nachtruhe ist damit beendet. Es ist vormittags vor Lärm kaum auszuhalten, desweiteren riecht es seit unten gestrichen wird und die Fenster lackiert wurden in meiner Wohnung streng nach Farbe. Ich glaube der Farbgeruch zieht an den Fußleisten in meine Wohnung, ich kann es nicht wirklich nachvollziehen, aber es riecht, als würde ein offener Eimer Farbe in meiner Wohnung stehen.
    Ich denke ich könnte die Miete mindern, vielmehr helfen würde mir aber, wenn die lauten Arbeiten ab 10.00 z. B. durchgeführt würden und ich so wenigstens meinen Schlaf bekommen würde. Sollte ich mir einen Anwalt nehmen um eine Besserung zu erreichen?
    Viele Grüße, C. Beck

    Antworten
    • Hallo Herr / Frau Beck,
      ich denke Ihre Chancen Ihre Nachruhe auf 10 Uhr zu verlängern stehen denkbar schlecht. Handwerker fangen früh an zu arbeiten, daran werden Sie in meinen Augen nichts ändern können.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  39. Hallo – vielen Dank für Ihre Arbeit hier. Wir sind in eine große Wohnung gezogen, nebenan ist schon eine Baugrube gewesen. Die Maklerin sagte aber: vor nächstem Jahr passiert hier nix. nun beginnen die Bauarbeiten doch bereits jetzt und wir werden erhebliche Beeinträchtigungen bekommen.
    Wir haben natürlich die Baugrube vor Einzug gesehen, aber eine off. Ankündigung von Baulärm gab es nie – gibt es Potenzial, die Miete zu mindern? VIelen Dank

    Antworten
    • Hallo Herr Hornetz,
      wenn eher angefangen wird zu bauen, ist der Bau ja auch eher beendet und damit auch der Lärm. Ich persönlich sehe eher keine Möglichkeit der Minderung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  40. Hallo,
    ich hätte da mal eine Frage:
    Ich wohne seit fast 10 Jahren in meiner derzeitigen Wohnung. Nun wird seit mitte August (Plan 20.8 – 5.11) das komplette Hausrenoviert. Sprich wir bekommen eine neue Außenfassade mit Wärmedämmung und neue Fenster. Dabei haben wir vor allen Fenstern ein Gerüst stehen und da ich im Hochparterre wohne, wurde bei mir direkt vor dem Fenster am Gerüst noch eine Folie gespannt. Sprich in der Wohnung ist es jetzt sehr dunkel, es gibt sehr viel dreck im Haus und der Lärm durch Presslufthammer ist teilweise in der Zeit von 7.00 – 17.00 Uhr unerträglich. Da mein Partner im Homeoffice arbeite stellt dies für uns eine sehr hohe Belastung dar. Das ganze wir noch ca 2 Wochen dauern. Um wieviel Prozent kann ich die Miete in den Monaten der Bauarbeiten mindern?
    Ich hoffe sie können mir weiter helfen.
    Viele Grüße
    Daniela Seitz

    Antworten
    • Hallo Daniela,
      jede Mietminderung ist eine Einzelfallentscheidung. Eine konkrete Höhe kann man nicht nennen. Recherchieren Sie nach ähnlich gelagerten Fällen / Urteilen – so können Sie Inspirationen für die Höhe der Minderung holen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  41. Guten Tag Herr Hundt,
    Ich hätte auch eine Frage zu einer möglichen Mietminderung und frage Sie hier in der Hoffnung, dass Sie trotz Ihrer eingeschränkten Antwortmöglichkeit Gelegenheit zum Antworten haben. Es ist ein etwas spezieller Fall, ich glaube nicht, dass es hierzu ein Urteil gibt:
    Ich wohne seit 2 Jahren in einer WG. Bei Besichtigung der WG waren im Innenhof bereits Ansätze einer Baustelle erkennbar. Mein Zimmer liegt als einziges zum Innenhof. Ich fragte die Mitbewohner, ob ich wohl Lärmbelästigung zu erwarten hätte, da ich Lärmempflindlich bin, was sie verneinten. Ich will es Ihnen auch nicht zum Vorwuf machen, schließlich hatte die Baustelle noch nicht angefangen. Der Vermieter wies auf die Lärmbelästigung nicht hin, war bei der Wohnungsbesichtigung und -Übergabe allerdings nicht anwesend.
    Nun haben ca. 1 Monat nach Einzug die Bauarbeiten begonnen, sie dauern bis jetzt an (1,5 Jahre). Es wird tatsächlich ein mehrstöckiges Gebäude mit Privatwohnungen errichtet, anfangs hatte ich nur auf eine Straßensanierung oder Ähnliches gehofft.
    Die Bauarbeiten gehen Mo-Sa. von ca. 7Uhr bis 17Uhr. Da die Fenster und Wände alt sind, höre ich jeden Hammerschlag in meinem Zimmer, als würde er aus meinem Zimmer kommen. Selbst die Konversationen der Bauarbeiter kann ich teilweise verstehen, man kann sich also vorstellen, wie gut arbeiten und schlafen bei Bohrer- und Presslufthammerlärm geht.
    Ich bin Student und stehe deswegen nicht immer um 7Uhr auf, allerdings ist an Ausschlafen nur im Ausnahmefall zu denken. Selbst mit Ohrstöpseln ist es viel zu laut zum Schlafen. Da ich für meine Klausuren eigentlich zu Hause lerne, machte die Sache auch nicht einfacher, oft konnte ich nur mit MP3 Player im Ohr den Lärm überdecken.
    Da ich ein sehr lärmempfindlicher Mensch bin, merke ich deutlich wie gestresst ich jeden Morgen aufwache auf und leide seit ca. 1,5 Jahren an Tinnitus (mit 23!), was mit dem Baustellenlärm meiner Meinung nach in Zusammenhang steht, anders kann ich es mir nicht erklären.
    Nun habe ich mich bisher nicht beschwert, einfach weil ich nicht wusste, dass eine Mietminderung durch Baustellenlärm überhaupt möglich ist. Ich ziehe bald aus und möchte rückwirkend eine Mietminderung von 10% erwirken. Ob die Lärmbelästigung nun „unzumutbar“ ist, weiß ich nicht, schließlich wird Sonntags und Abends nicht gearbeitet. Trotzdem hat sie mich sehr belastet und gestresst. Deswegen wollte ich den Vermieter nach dem Motto „Fragen kostet ja nichts“ bitten… Meinen Sie, ich habe eine Chance?
    Mit freundlichen Grüßen, und vielen Dank im Voraus,
    Alex

    Antworten
  42. Hallo Herr Hundt,
    auch ich wäre über Ihren Rat sehr dankbar:
    Wir wohnen zu zweit in einer Mietwohnung in der ersten Etage eines Hauses, das gleich neben dem Haus der Vermieter steht. Deren Geschäft befindet sich im Erdgeschoss von beiden Häusern. Seit Anfang/Mitte Oktober wird nun der Innenhof, sowie ein künstlicher Garten, der außenrum in erhöhter Lage (ca. einen halben Meter niedriger als unser Geschoss) schwer gebaut. Nach lauten Abrissarbeiten wurde eine Decke eingezogen mit einer Aussparung für eine Treppe. Deren Überdachung wird genau vor meinem Fenster mit einem Abstand von ca. 1m dazu verlaufen und durchkreuzt es zu etwa 1/8, wodurch meine Aussicht und auch der Lichteinfall sich stark verändern werden. Die Bauarbeiter sind nicht jeden Tag vor Ort, sodass wir im Oktober ein Auge zugedrückt haben und keine Miete gekürzt haben, da wir auch Sorge hatten uns es mit dem Vermieter zu „verscherzen“. Wir haben sie jedoch gebeten uns vorher Bescheid zu sagen, wenn es laut wird. Das haben sie jedoch nie getan. Meine Privatsphäre ist tagsüber stark eingeschränkt, da ich von zu Hause aus arbeite und die Bauarbeiter mich sehr gerne dabei beobachten. Vorher war es absolut ruhig und es hat sich auch nie jemand vor meinem Fenster befunden. Für mich wäre es sehr interessant zu wissen, wie mein Recht auf Mietminderung ist, wenn die Bauarbeiter nicht jeden Tag (sondern nur 3 oder 4 Tage in der Woche) meine Wohnsituation beeinträchtigen. Kann ich die Tage des Oktobers noch miteinbeziehen, wenn ich die Miete für Dezember nun Ende November überweise und dann zusammenfasse, dass ich bisher in Summe etwa einen Monat beeinträchtig war? Somit würde ich dann bspw. 20% von der gesamten Monatsmiete abziehen und das nicht tageweise (z.B. 16 Tage mit Beeinträchtigung im November) ausrechnen.
    Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße
    V. Heinen

    Antworten
    • Hallo Frau Heinen,
      eine rückwirkende Minderung ist nicht möglich. Wenn nicht jeden Tag gebaut wird, müssen Sie das in die Minderung einfließen lassen, der Mangel ist schließlich nicht so groß (im Vergleich zum täglichen Bau). Die Abgrenzung nach Tagen erscheint sinnvoll. Vergessen Sie nicht Ihre Vermieter über die Mietminderung zu informieren.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
    • Hallo Herr Hundt,
      vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
      Noch eine ergänzende Frage: Die Miete für November haben wir schon Anfang des Monats überwiesen, sodass eine Minderung in der Miete Anfang Dezember ja quasi auch rückwirkend wäre. Wie aber kann ich sonst die Miete „ab sofort“ mindern? Kann ich in einem Schreiben auch die schon gezahlte Miete für den Monat November als „vorbehaltlich“ auszeichnen?
      Und ist es Ihrer Meinung nach erlaubt, dass ich eine solche Überdachung vors/ durchs Fenster gesetzt bekomme?
      Noch einmal vielen Dank und viele Grüße
      V. Heinen

      Antworten
      • Hallo Frau Heinen,
        Sie müssten den Vermieter informieren, dass Sie ab sofort die Miete mindern werden. Dann müssen Sie die Minderung in der Tat von der nächsten Zahlung einbehalten. Ob das Vordach eine dauerhafte Minderung der Wohnqualität mit sich bringt kann ich Ihnen leider nicht sagen.
        Viele Grüße
        Dennis Hundt

        Antworten
  43. Hallo Herr Hundt,
    wir leiden nun schon seit über einem Jahr unter starkem Baulärm. Das Nachbarhaus (Mehrfamilien) wurde inklusive Dach umfangreich saniert und modernisiert. Wegen des Lärms und des Drecks haben wir in den vergangenen Monaten mehrfach unsere Hausverwaltung informiert, dies aber nur telefonisch gemacht. Eine Mietpartei in unserem Haus hat – wie wir eben erfahren haben – die Miete um 10 Prozent gemindert. Die Bauarbeiten sind fast abgeschlossen, können wir auch rückwirkend mindern?

    Antworten
    • Hallo Frau Müller Lütken,
      Sie hätten die Miete während der Bauphase unter Vorbehalt zahlen sollen, dann wäre wohl auch eine Mietminderung wegen dem Baulärm möglich gewesen. So ist eine rückwirkende Minderung in meinen Augen nicht möglich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  44. Hallo Herr Hundt,
    seit einem Jahr ist an unserem Mietshaus von oben bis unten an den Laubengängen ein Gerüst angebracht, das jegliche Sicht nach draußen behindert. Jetzt nach einem Jahr beginnen seit letzter Woche unangekündigt Sanierungsarbeiten an den Laubengängen. Ich habe meinen Vermieter angerufen und ihn gefragt, wie lange das geht. Er sagte, dass nur letzte Woche die erste Reihe der Steine von den Laubengängen abschlagen werden und bevor die Geländer abgemacht werden, wird er noch einen Aushang im Treppenhaus machen. Nun fangen aber heute, am 22.11.2012, die Bauarbeiten für das Geländer unangekündigt ohne Aushang im Treppenhaus an. Ich habe meinem Wohnungsverwalter am Telefon gesagt, dass ich hochschwanger bin und ihn gebeten, den Baulärm auf nächste oder übernächste Woche zu verschieben. Er sagte, er sieht, was er machen kann und nun hat er mir noch nicht mal persönlich Bescheid gegeben, dass der Sanierungslärm diese Woche weitergeht. Am Telefon lässt er sich verleugnen, wahrscheinlich, weil er kein Mitgefühl für schwangere Frauen hat. Auch wird seit ca. zwei Wochen kein Treppenhaus mehr gemacht, was wir mit den Betriebskosten bezahlen müssen. Letztes Jahr wurden auch mehrere Male kein Treppenhaus gemacht, und wir Mieter mussten alles bezahlen, weil der Vermieter behauptet hat, dass immer Treppenhaus gemacht wurde. Und wer will schon deshalb mit Ärger vor Gericht ziehen?
    Kann ich meine Miete mindern? Zudem möchte ich so schnell wie möglich bald ausziehen, ich habe aber noch keine Wohnung gefunden. Kann er mir verbieten innerhalb von drei Monaten dann auszuziehen, wenn ich meine Miete mindere, denn er wollte mir mit einem vorzeitigen Auszug entgegenkommen.
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sonja

    Antworten
    • Hallo Sonja,
      grundsätzlich scheint eine angemessene Mietminderung aufgrund des Baulärm möglich. Wenn Sie die Miete mindern wird Ihr Vermieter vielleicht – nachvollziehbarer Weise – auf die volle Kündigungsfrist bestehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  45. Hallo Herr Hundt !
    Erstmal: ein super „Dienst“, den Sie hier anbieten !
    Jetzt zu meinem Anliegen!
    Ich wohne seit nun 2 Jahren in einer Mietswohnung in einem großen Mehrfamilienkomplex! Gegenüberliegende Flächen waren stets frei und wurden von Gärtnereien bewirtet. Jetzt, seit ca einem Monat, wurde eine Großbaustelle eröffnet ! Durch Nachfrage beim Bauträger erfuhr ich, dass ein Studentenwohnheim mit 210 Wohneinheiten gebaut wird, welche planmäßig bis Ende 2013 fertiggestellt werden soll! Die Baustelle liegt ca. 6m vom Haus auf der Schlafzimmer-/Kücheseite, getrennt durch einen Weg zu den einzelnen Hauseingängen, entfernt! Die Baufirmen halten die Ruhezeiten meines Erachtens nach zwar stets ein, allerdings ist mir als Schichtarbeiter das Ausschlafen und das öffnen Fenster absolut unmöglich geworden! Desweiteren fällt es mir relativ schwer bei dem Lärm für meine Weiterbildung trotz geschlossener Türen im Wohnzimmer (andere Hausseite) zu lernen! Sehen Sie hier Möglichkeiten eine Mietminderung zu beantragen? Und wenn ja, an wen muss ich diese richten ? Vermieter oder Hausverwaltung ?
    Besten Dank,
    Sebastian

    Antworten
    • Hallo Sebastian,
      ob Sie mindern können wird wohl davon abhängen, ob für Sie absehbar war, dass irgendwann das Nachbargrundstück bebaut wird. Wenn es nicht absehbar war, halte ich eine Mietminderung wegen dem Baulärm für möglich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  46. Guten Tag Herr Hundt,
    auch meine Nerven werden durch Baulärm strapaziert. Vor zwei Monaten bin ich in eine WG in einer Plattenbausiedlung gezogen, da ich angefangen habe zu studieren. An unsrem Nachbaraufgang wird die Fassade/ die Balkone erneuert. Nächstes Jahr soll unser Aufgang erneuert werden. Von den Baumaßnahmen am Nachbaraufgang wurde ich zu keiner Zeit informiert, weder von dem Vermieter noch von meinem Mitbewohner.
    Von den Baumaßnahmen an unserem Aufgang wurde ich zwar informiert, jedoch erst 3 Wochen nach dem Einzug. Die Arbeiten werden auch in der Prüfungszeit des nächsten Semesters stattfinden. Ich habe Angst/ die Befürchtung, dass meine Prüfungsleistungen darunter leiden werden, da jetzt schon, obwohl bis jetzt nur am Nachbaraufgang gebaut wird die Vorbereitung auf die Seminare eine Qual ist.
    Nun stellt sich mit die Frage ob ich überhaupt einen Anspruch auf Mietminderung habe (rückwirkend aufgrund der Arbeiten am Nachbaraufgang und zukünftig, obwohl ich über die Baumaßnahmen informiert bin, wenn auch nach meinem Einzug) und wenn wann muss der Antrag dem Vermieter vorliegen?
    Beste Grüße!

    Antworten
    • Hallo Rita,
      eine rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich. Wenn absehbar war, dass auch Ihr Aufgang saniert wird, kann selbst für diesen Fall eine Minderung schwierig werden. Ansonsten könnte man mit Beginn des Mangels / des Baulärms mindern.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  47. Hallo,
    ich habe eine Frage.
    Seit über drei Monaten finden in meinem Haus Bauarbeiten statt (Sanierung von leerstehenden Wohnungen). Diese sind sehr laut und beginnen teilweise um 7 und enden gegen 16/17 Uhr auch am Sa.
    Weil ich nach einem Streit Anfang des Jahres wegen einem defekten Boiler mich nicht schon wieder mit der Hausverwaltung anlegen wollte, habe ich nichts unternommen, um sie auch nicht zu einer Mieterhöhung anzuregen.
    Nun haben diese die Miete ab 02/13 erhöht und jetzt reicht es mir und ich möchte die Miete mindern.
    Geht dies auch nachträglich / rückwirkend für die Zeit seit Baustart, da die Hausverwaltung als Bauherr ja vom Mangel wusste?
    Ich habe das hier gefunden:
    Ein verwirkter Minderungsanspruch lebt wieder neu auf, wenn der Vermieter später die Miete erhöht. Der Mieter kann aber nur bis zur Höhe des Erhöhungsbetrages mindern. (OLG Köln, Az. 3 U 56/00, aus: ZMR 2001, S. 533) Allerdings muss der Mieter seinen Minderungsanspruch unverzüglich nach der Mieterhöhung erklären. (LG Berlin, Az. 64 S 297/97, aus: ZMR 1997, S. 354)
    was heißt das für mich?
    Eine Minderung ist ab dem Zeitpunkt, seit dem der Vermieter Kenntnis von diesem Mangel hat, möglich. Man muss dazu nichts ankündigen und keinerlei Fristen einhalten.
    stimmt das?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    R.B.

    Antworten
    • Hallo Rollbert,
      ich kenne die beiden Urteile leider nicht. Ich bin auf dem Stand, dass eine rückwirkende Mietminderung ausgeschlossen ist. Es sei denn, Sie hätten unter Vorbehalt gezahlt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  48. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in Hamburg in einer an sich sehr ruhigen Umgebung. Mitte August wurden wir von der Wohnungsbaugesellschaft über Sanierungsarbeiten wegen Wärmedämmung informiert, die sowohl den Außenbereich, als auch den Innenbereich betreffen, da Fenster ausgetauscht werden sollen. Das Ganze wird dann natürlich auf die Mieter umgelegt und soweit die Arbeiten beendet sind, soll die Miete deutlich erhöht werden. Ich gehe mal davon aus, dass sich eine solch große Gesellschaft rechtlich absichert, allerdings empfinden wir den Baulärm inzwischen als nicht mehr rechtens. Seit drei Monaten erschüttern jeden Morgen ab 8 Uhr Hammerschläge und schwere Bohrmaschinen und sonstiger Baulärm das Haus. Da wir häufig abends lange arbeiten sind wir auf einen ruhigen Morgen angewiesen und werden jetzt immer so brutal aus dem Schlaf geholt. Da die Arbeiten sich noch einige Monate hinziehen werden, daher die Frage, ob man wenigstens die Miete mindern kann. Wären über eine Antwort sehr dankbar.
    Viele Grüße
    J.B.

    Antworten
  49. Hallo,
    sei 01.11.2012 bin ich Mieterin eines Einzelappartments im Studentenwohnheim auf dem Unicampus. Ich habe genau diesen Wohnkomplex ausgewählt, weil er etwas fernab liegt und für seine Ruhe bekannt ist.
    Nun der Schok Ende November: Es gab eine Mail des Studentenwerks mit dem Hinweis, dass alle Autos vom Parkplatz hinter dem Haus entfernt werden müssen, da am nächsten Tag die (seit 2010 geplanten) Bauarbeiten für eine neue Wohnanlage beginnen!!
    Nun sitze ich hier und habe DIREKT vor meinem Fenster ab morgens um 7 bis abends den Baulärm, dutzende Bagger etc und frage mich, wie ich bei diesem unerträglichen Lärm auf der Baustelle LERNEN soll. Das ist doch der Sinn einer Studentenbude. Der Blick direkt auf die Baustelle wäre ja noch verschmerzbar, aber ich kann kaum noch ein Fenster öffnen und selbst bei geschlossenem Fenster ist es unmöglich, sich zu konzentrieren oder auch nur Radio auf Zimmerlautstärke zu hören.
    Und das, was mich wirklich ärgert: Mir wurde das bei Vertragsunterzeichnung im Novemeber nicht gesagt! Sonst hätte ich niemals eingewilligt, denn jetzt kann ich täglich nach Hause pendeln, damit ich dort wenigstens in Ruhe lernen kann.
    Kündigungsfrist ist 3 Monate, die Kündigung ging auch direkt raus, doch ganz ehrlich: Muss ich jetzt 3 Monate umsonst Miete bezahlen, weil ich doch nicht in der Wohnung sein kann? Gibt es hier nicht so einen Fall, dass man ohne Kündigungszeit das Mietverhältnis beenden kann?
    Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, bin nämlich echt der Verzweiflung nahe. Gerade als Student sind die Monatsmieten nicht gerade aus der Portokasse zu zahlen und da ist extrem ärgerlich, wenn die Wohnung nicht so genutzt werden kann, wofür sie gedacht ist.
    Danke!

    Antworten
  50. Hallo,
    wir sind Mieter in einem Vierfamilienhaus einer Wohnbau GmbH. Mit Schreiben, datiert 28.07.2012 , wurde eine Baumaßnahme im Zeitraum 03.12.12 bis 20.12.12 angekündigt. Dieses Schreiben haben wir und alle anderen Mieter aber erst am 23.11.12 erhalten. Dies ist dem Vermieter auch bekannt. Was wohl einem Versäumnis der Verwaltung zuzuschreiben ist.
    Die Baumaßnahme beinhaltet die Dämmung aller Kellerdecken und aller Kellerwände von der Decke abwärts ca. 50-70 cm. Dicke des Dämmmaterials beträgt an der Decke ca. 9 cm und an den Wänden ca. 12 cm.
    Nun wird seit dem 10.12. gearbeitet, Ende der Baumaßnahme ist vorraussichtlich am 21.12.2012. Anfang Januar 2013 werden dann die elektrischen Leitungen neu verlegt.
    Nicht nur der Lärm beeinträchtig die Wohnqualität, auch der Feinstaub, der sich in allen Kellerräumen, im Treppenhaus und auch in der Wohnung verbreitet. Die Waschküche konnte nur am Wochenende genutzt werden, da unter der Woche dort und im Trockenraum das Baumaterial gelagert wird. Im ganzen Treppenhaus verbreitet sich eine feine Staubwolke, verbunden mit einer nicht unerheblichen Geruchsbelästigung.
    Da meine Frau und ich derzeit aus gesundheitlichen Gründen, und auf Grund der sehr kurzen Vorlaufzeit die Keller nicht räumen konnten, wurde der Keller durch die die Baumaßnahmen ausführende Firma zum Teil ausgeräumt und wird wieder eingeräumt.
    Wie schaut es mit den Wandregalen aus, die ich wegen der Dicke des Dämmmaterials nicht mehr stellen kann. Die Regale sind 1.60 m hoch und gehen somit ca. 10 cm über den unteren Rand der Dämmung. Dar Abstand zu Wand beträgt ca. 10 cm.
    Wer kommt für evtl. entstehende Schäden auf? Kann hier eine Mietminderung durchgeführt werden und wenn ja, wie hoch?
    Viele Grüße.

    Antworten
    • Hallo Hermann,
      ich denke im Zweifel müssen Sie die Regale kürzen oder einfach hinnehmen, dass die derzeitigen Regale nicht mehr gestellt werden können. Wenn ein Mangel vorliegt, kann ggf. auch die Miete gemindert werden. Rückwirkend ist eine Minderung in meinen Augen allerdings nicht möglich.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  51. Hallo,
    ich bin Mieter in einer Mietwohnung einer Bank. In dem Haus wohnt noch 1 Partei zusätzlich + 1 Kieferorthopäde hat seine Praxis dort. Jetzt lässt die Bank alle leerstehnden Räume für Büros umbauen und eine Abbruchfirma ist mit Presslufthämmer fleißig am Arbeiten.
    Um 7 Uhr in der früh gehts schon los wenn ich meinen Kaffee trinken möchte. Aber in einer Lautstärke die eine Unterhaltung in meiner Wohnung sehr erschwert. Ich habe Glück das ich um 7:15 meine Wohnung verlassen muss und erst um 17 Uhr wieder komme. Dennoch wäre ein Aufenthalt in dieser Zeit nicht mehr machbar. Mein Hund der den Vormittag in der Wohnung verbringen muss bekommt jetzt leider alles mit.
    Kann ich nun bei meinem Vermieter eine Mietminderung einfordern oder besteht für mich die Möglichkeit nicht da ich ja von Mo. – Do. in den Arbeitszeiten nicht zu Hause bin?
    Danke für Ihre Hilfe.
    Liebe Grüße

    Antworten
    • Hallo Michael,
      wenn ein Mangel in der Wohnung vorliegt, dann besteht für Mieter auch ein Recht zur angemessenen Minderung. Ob man sich den Ärger der Minderung antun will, obwohl man nicht in der Wohnung ist muss jeder selbst entscheiden.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  52. Hallo Herr Hundt,
    unser Vermieter hat uns zum Einzug dazu informiert, dass Bauarbeiten am Treppenhaus, der Fassade und ein Ausbau des Dachgeschosses geplant sind. Mündlich wurde uns von der Maklerin damals mitgeteilt, dass diese Bauarbeiten ca. 3 Monate dauern werden. Mittlerweile dauern die Bauarbeiten aber schon fast ein Jahr. Aus diesem Grund wollten wir ab November die Miete um 15% mindern. Der Vermieter hat diesem aber mit Androhung einer fristlosen Kündigung und dem Hinweis auf den im Mietvertrag aufgeführten Passus, das wir aufgrund der anstehenden Bauarbeiten die Miete nicht mindern dürfen, widersprochen. Müssen wir das so hinnehmen?
    Danke für eine Antwort!
    Beste Grüße aus Hamburg
    Andreas Stephan

    Antworten
    • Hallo Andreas,
      in meinen Augen kann der Vermieter nicht ewig darauf abstellen, das Sie über die Bauarbeiten bescheid wussten. Wenn die aktuellen Arbeiten die angekündigte Dauer deutlich übersteigen, kann man sich meiner Meinung nach nicht unbefristet auf die Info beim Einzug beziehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  53. Hallo Herr Hundt,
    bei uns liegt folgende Situation vor.
    Wir wohnen in einem 2-Familien-Haus. Beide Parteien haben eine Kündigung wegen Eigenbedarf zum Mai diesen Jahres erhalten. Die andere Familie ist Ende Februar ausgezogen. Seitdem wird die untere Wohnung komplett saniert.
    Seit 4 Wochen haben wir Lärm von morgens 8 Uhr bis mindestens 18 Uhr…auch eine Mittagsruhe wird nicht eingehalten. Ständig wird das Wasser abgestellt, die Toilette ist nicht zu benutzen oder die Heizungen funktionieren nicht. Vom Lärm die ein Schlagbohrer verursacht ganz zu schweigen.
    Ich habe 4 Kinder – darunter ein Säugling von 6 Monaten. Wie es ihnen geht können Sie sich sicher vorstellen.
    Nun wollen wir die Miete kürzen. Was halten Sie für angebracht?
    Ich danke Ihnen für die Rückmeldung.
    Viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Manja,
      in meinen Augen ein klassischer Fall für eine Mietminderung wegen Baulärm. Sie sollten nach Urteilen recherchieren, diese geben Ihnen Anhaltspunkte für eine Mietminderung. Ansonsten sollten Sie ankündigen, dass Sie ab sofort die Miete unter Vorbehalt der Mietminderung zahlen. Damit halten Sie sich alle Optionen offen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  54. Hallo Herr Hundt,
    ich beziehe seit 2008 ein 35 qm großes 1-Zimmer-Apartment, welches auch eine Terrasse und die Mitbenutzung eines riesigen Gartens mit gemauerter Grillecke beinhaltet (Zugang der Terrasse erfolgt über den einzigen Wohnraum, komplette Glasfront). Die Gartenbenutzung an sich ist im Mietvertrag leider nicht explizit benannt. Nun baut mein Vermieter genau vor meine Terrasse ein Eigenheim in den Garten. Das heißt nun für mich: die Grillecke fällt weg, von dem riesigen Garten bleibt mir ein kleiner Grünstreifen (ca. 3 m breit), ich habe den üblichen Baulärm (Beginn der Arbeiten war letzten Dienstag) und ich kann nun in dem einen Zimmer, welches mir zur Verfügung steht, die Fenster nicht öffnen (Bauschmutz) und mich nur, auf Grund der Bauarbeiter, eingeschränkt bewegen bzw. muss mir absolut blickdichte Gardinen anschaffen, womit ich widerum weniger Licht in meinem Wohnraumhabe. Die Terrasse selbst ist nun auch nur bedingt nutzbar, also entweder abends oder am Wochenende (wenn nicht gebaut wird). Der Vermieter hat, soweit ich weiß, mich und die anderen Mietparteien nicht über die beabsichtigte Baumaßnahme informiert. Ich habe, nachdem sämtliche Bäume im Garten gefällt wurden, nur lapidar auf mehrfache Nachfrage die Information erhalten, dass er einen Eigenheimbau plant. Umziehen kann ich derzeit leider nicht, welche Möglichkeiten zur Mietminderung habe ich bzw. gibt es dafür vielleicht schon ein Urteil über die mögliche Minderungshöhe? Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
    Gruß Sabine B.

    Antworten
    • Hallo Sabine,
      danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Sie sind schon auf dem richtigen Weg, Suchen Sie nach Urteilen, die Ihrem Fall ähnlich sind. Die Gerichtsentscheidungen können Ihnen einen Ansatz zur Höhe der Mieterminderung liefern.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  55. Hallo Herr Hundt,
    ich wohne seit 2009 in unserer 3-Zimmer Wohnung mit Gartenbenutzung und Pergola. Dezember 2011 wurde dann das Haus verkauft, der neue Vermieter wird im Garten ein Haus hin bauen. Das heißt das unser Garten kleiner wird. Ich habe auch einen kleinen Sohn der ist 4 Monate alt, im Juli sollen die Bauarbeiten los gehen. Da ich die meiste zeit zuhause bin, aber leider den Garten nicht nutzen kann. Könne wir eine Mietminderung generell machen, weil wir nachher einen kleinen Garten haben. Und in der Zeit wo die Bauarbeiten sind kann ich für den Garten den wir garnicht nutzen können eine Mietminderung machen oder und wie sieht das dann in Prozenten aus.
    Ich danke Ihnen.
    Familie Chaibi

    Antworten
  56. Hallo Herr Hundt,
    ich hätte nun auch eine Frage!
    Wir sind seit über zehn Jahren Mieter einer Gewerbeeineheit in 1-B Lage. Seit Anfang des Jahres kämpfen wir mit Baustellen um uns herum. Direkt neben uns wurde eine Bank komplett umgebaut wir hatten Ständig Handwerker-Fahrzeuge und des gleichen in der Fußgängerzone hierzu haben wir uns auch nicht bei unserem Vermieter die auch wideum die Bank ist nicht beschwert. Das gößere Übel ist das seit Anfang der Woche eine riesen Baustelle begonnen hat mit Abriss von zwei Häusern die komplett neu gebaut werden, diese Baustelle geht ca. 1 1/2 Jahre (was wahrscheinlich immer länger geht).
    Nun ist meine Frage kann ich die Miete ab sofort unter Vorbehalt zahlen? In unserem Mietvertag ist auch keine Klause um die Mietminderung auszuschließen. Duch den Baulärm, Staub und Dreck müssen wir die Tür ständig zumachen das beeinträchtigt unser Laufkundschaft. Weiter ist es eine Problem das der Fußgängerbereich bis zur Hälfte nicht mehr begehbar ist und unsere Sicht auf die Hauptfußgängerzone sehr beeinträchtigt!
    Kann ich hier eine Mietminderung beantragen und wie sieht es dann mit den Prozenten aus?
    Ich danke Ihnen
    T. Özdemir

    Antworten
    • Hallo Herr Özdemir,
      ich wüsste nicht, was das Problem mit einer Zahlung unter Vorbehalt sein könnte. Mit dem Vorbehalt verschieben Sie das Problem / das Risiko einer Mietminderung ja nur nach hinten. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, gerade beim Gewerbemietrecht gibt es einiges zu beachten und die Miethöhe ist sicherlich auch auf einem anderen Niveau als bei Wohnraummietverhältnissen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  57. Hallo, ich hoffe sie können mir helfen.
    Wir wohnen seit 3 Jahren in einem 2-Familienhaus, Eigentümerin ist eine Freundin.
    Seit Freitag wird nun von der Stadt eine Feuerwehrstation für die freiwillige Feuerwehr gebaut.
    Die Baustelle befindet sie ca. 8 Meter von dem Grundstück entfernt und bis auf Küche und Wohnzimmer liegen alle Zimmer zur Baustelle hin. An Hausaufgaben im Kinderzimmer ist nicht mehr zu denken und evtl Mittagsschläfchen fallen weg. Normale Gespräche sind, wegen dem Lärm, in den Räumen teilweise nicht möglich. Ausserdem arbeite ich 15 Tage im Monat als Nachtschwester, von 20:30 – 06:30.
    Leider wird es sich nicht um Baulärm für lediglich 2-3 Wochen handeln.
    Auch wenn ich die Miete mindern könnte, möchte ich das nicht einfach so machen. Eigentümerin und Vermieterin ist wie gesagt eine gute Freundin.
    Was für Möglichkeiten hat die Eigentümerin? Kann sie sich, falls wir die Miete mindern, den Verlust „wiederholen“? An wenn muss sie sich wenden?
    Vielen Dank!

    Antworten
  58. Guten Tag Herr Hundt,
    kann ich meine Miete mindern, wenn die Stadt unsere Straße aufreißt? Die Straße wird bis zur Haustür aufgerissen und wir können somit den Hauptausgang eingeschränkt nutzen. Ebenfalls sind die Arbeiten mit erheblichen Lärm verbunden. Von 7-16 Uhr. Unsere Küche und Wohnzimmer zeigen zur Straße raus hin und an einem Öffnen ist nicht zu denken. Wir haben auch einen 1, 5 alten Sohn.
    Zusammengefasst, kann ich meine Miete mindern, ca. wie viel Prozent und von der Kalt- oder Gesamtmiete.
    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Antworten
  59. Guten Tag Herr Hundt,
    erst einmal muss ich Ihnen großen Respekt dafür aussprechen, wie Sie hier mit einer Engelsgeduld teils immer und immer wieder die selben Fragen geduldig beantworten. Hut ab.
    Ich habe auch ein verzwicktes Problem mit Baulärm. Anfang November ging es bei mir auf dem Nachbargrundstück los und ich habe dann im Dezember zusammen mit der Mängelanzeige Mietminderung angekündigt. Dummerweise habe ich in diesem Schreiben keine Frist gesetzt, innerhalb der der Vermieter den Mangel hätte beseitigen können (???)…..deshalb berief sich der Vermieter auf einen Formfehler meinerseits und forderte den Mietrückstand ein.
    Nun meine Frage: Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Miete mindern?
    Ab dem Zeitpunkt, an dem ich den Mangel anzeige? Oder muss gleichzeitig eine Frist gesetzt werden, um die Mietminderung rechtlich einwandfrei durchzubekommen?
    Und noch eine Frage: Ich habe jetzt eine neue Mängelanzeige verschickt INKLUSIVE Frist. Allerdings habe ich diese per E-MAIL geschickt. Könnte mir der Vermieter da wieder einen Strick aufgrund eines eventuellen Formfehlers draus drehen?
    Vielen Dank
    Christian

    Antworten
  60. Hallo,
    erstmal vielen Dank das sie sich so vielen Problemen annehmen…..
    leider muss ich nun auch einmal unseren Fall erläutern und ihre Meinung einholen, weil mir bisher niemand helfen konnte;
    Wir wohnen seit ca 15Jahren in einem Mehrfamilienhaus mit großem Garten in einem Stadtteil indem die Gentrigikation in vollem Gange ist. Wir haben eine Hausgemeinschaft welche sich mit der des Nachbarhauses gut versteht…alles in allem sind mittlerweile ca 25 Kinder, zwischen Neugeboren und 14 Jahren hier und wir haben uns unsere Nische bzw Lebensraum geschaffen.
    Jetzt kommts: Links der Häuser wird ein neues Wohnhaus gebaut (Bauzeit wird auf 17 Monate anberaumt), Rechts von uns entsteht gerade eine Megabaustelle (eine alte Fabrik mit Umgebung wird saniert, Bauzeit bis 2020, die Bagger der Abrissfirma zerstören die komplette Umgebung) und auf der anderen Seite gegenüber wird sehr bald ebenfalls eine Baulücke mit einem Wohnhaus geschlossen.
    Das bedeutet das wir in keinem Zimmer mehr sicher vor Baulärm sind, der Hof bzw Garten ist jetzt schon so entstellt, das die Kinder nicht mehr rauskönnen, durch Lärm und Schmutz stark verschreckt sind)
    Wir haben um das Haus herum also mehrere große Baustellen in einem Umkreis von nicht mal 20m. Wir sind wirklich schwer am verzweifeln, weil wir die Mieter eigentlich nichts falsch machen und wir dem ganzen hilflos entgegenstehen. Was kann man tun? Mietminderung gut und schön, aber der kann ja auch nichts dafür. Er ist sehr human und hat seit 1999 die Miete nicht erhöht.Ich weiss das man die Baustellen nicht stoppen kann, aber darf man in einem Wohngebiet den Beweohnern eines Hauses gleich 3 grosse Baustellen vor die Nase setzen und den Lebensmittelpunkt so zerstören?
    vielen Dank für eine baldige Hilfe
    Ich bin verzweifelt und frag mich was zu tun ist?!

    Antworten
    • Hallo Katharina,
      Sie haben es in meinen Augen schon richtig beschrieben, Ihr Vermieter kann nichts dafür und wird sich über eine MIetminderung sicher nicht freuen. Wer soll die Eigentümer der anderen Grundstücke hindern dieser zu sanieren / zu bebauen?
      Also, es wird schweig bleiben, auch wenn ich Ihnen gerne anderweitig geholfen hätte.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  61. Hallo Herr Hundt,
    am 31.10. hing vom Hausmeister ein Zettel im Treppenhaus, dass 3 Tage später ein Gerüst am Haus gestellt wird und der Hof nicht mehr zu nutzen wäre.
    Wir Mieter wurden weder über die Arbeiten die ausgeführt werden sollen oder die Dauer der Arbeiten informiert.
    Gleichzeitig arbeiteten Arbeiter außen am Haus, spritzen das Haus ab um es anschließend zu streichen. Sauten aber erst die Fenster mit dem Spritzwasser ein und beklebten dann die Fenster mit Folie.
    Innen wurden in den 5 leerstehenden Wohnungen angefangen Türen, Bäder, EBK und Fliesenspiegel raus zu reißen. Danach wurden die Wohnungstüren 3 mal in Abständen von mehreren Tagen gestrichen. Ich bekam in meiner Wohnung kaum noch Luft, da die Fenster zugeklebt waren.
    Der Vermieter hat sich bis heute nicht gemeldet und den Architekten interessiert dies auch nicht.
    Muss ich bei der Verwaltung (Vermieter) auch per Mail fragen was genau u. wie lange gemacht wird um nicht im Nachhinein dar zu stehen als hätte ich es stillschweigend hin genommen?
    Kann ich die Miete kürzen und wenn ja, wann mache ich dies und in welcher Höhe?
    Danke schon jetzt für die Antwort!
    LG

    Antworten
    • Hallo Besuch,
      Sie könnten den Vermieter darüber informieren, das Sie ab sofort die Miete unter Vorbehalt einer Mietminderung zahlen. Damit halten Sie sich alle Wege offen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  62. Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen seit Dezember 2014 in einem Haus zur Miete. Es sind 6 Reihenhäuser auf zwei Reihen aufgeteilt. Vorne und rechts von den Häusern verläuft eine sehr ruhige Straße und daneben eine Bahnstrecke mit Lärmschutzwand. Hinter den Häusern und Links davon ist eine große Wiese mit zwei Fußballtoren, eine hundetobewiese und ganz vielen Obstbäumen. Diese Wiese gibt es schon seit mind. 15 Jahren und durfte immer öffentlich von den bürgern genutzt werden. Nun sollen in diesem Herbst Bauarbeiten auf der Wiese begonnen werden. Die Stadt möchte mind. 5 Häuser hier bauen und erst als flüchtlingsunterkunft und dann als Sozialwohnungen nutzen….
    Meiner Meinung nach sinkt dadurch der Wert des Hauses auf langer Sicht… Hätte ich gewusst, dass dort gebaut wird, wären wir nie hier eingezogen… Wir haben eine 3 jährige Tochter und eine 4 Monate alte Tochter und ich bin in elternzeit.,,, unser baby ist sowieso sehr leicht im Schlaf… Wenn hier gebaut wird kommt sie ja überhaupt nicht mehr zu ruh…
    Was sagen Sie dazu?
    Danke und viele Grüße

    Antworten
    • Hallo Madeleine,
      ich denke, wenn Sie die Baustelle nicht für Zeitraum X miterleben möchten, bleibt nur der Umzug. Das ist unschön, aber wohl die einzige nachhaltige Lösung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hehe, das ist nicht ganz so einfach. Eine Wohnung oder ein Haus mit mind. 4 zimmern (brauchen eig 5) hier zu finden, ist fast unmöglich. Bevor wir hier eingezogen sind, haben wir 2 Jahre gesucht.
        Meine Frage war ja, ob hier eine mietminderung durchsetzbar wäre…? Denn ab Baubeginn ist mir die Höhe nichts mehr wert.

        Antworten
  63. Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich hoffe so sehr das Sie mir helfen können. Ich wohne in einem Mietshaus, hatte nie irgendwelche Probleme. Es gibt jetzt einen neuen Vermieter der die leerstehenden Wohnungen sanieren läßt.Als die Wohnung neben mir saniert wurde hatte ich Wochenlang Baulärm und nicht nur das,drei mal haben sie bei mir durchgebohrt! Jetzt wird die Wohnung über mir saniert es ist einfach unzumutbar! Presslufthammer und diverse Bohrmaschinen kommen zum Einsatz. Habe meinen Vermieter kontaktiert, was ich schon mehrmals getan habe), da bekam ich zu hören ,das es jetzt die Sache des neuen Eigentümers wäre und nicht mehr Ihre. Dazu muß ich erläutern das wir also meine Nachbarn und ich noch nicht mal darüber informiert wurden über kommende Sanierungsarbeiten. Ich habe heute nachdem ich mit den Handwerkern direkt gesprochen habe, erfahren das es noch länger dauern wird und auch noch weiter lauter sein wird. Nun meine Frage kann ich eine Mietminderung machen und wieviel Prozent? Meine Lebens und Wohlfühlqualität ist im sehr starken Maße eingeschränkt!

    Antworten
    • Hallo Sylvia,
      Baulärm ist ein typischer Mangel, der in der Regel zur Mietminderung berechtigt. Recherchieren Sie nach passenden Urteilen, diese helfen Ihnen bei der Ermittlung einer angemessene Mietminderung.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  64. Seit 2 Monaten wird bei uns im Block gearbeitet. Es wird von Gas auf Strom umgestellt. Aufgang für Aufgang. Einen Tag lang müssen die Leute bei jedem in die Wohnung. Wo man hinterher selbst den Dreck weg machen durfte natürlich. Dann wird ständig im Aufgang gearbeitet und gebohrt. Und im Keller. Und nach und nach die anderen Aufgänge. Man kommt von der Nachtschicht nach Hause und wirder nach einer Stunde von dem gebohre geweckt. Oder man hat Spätschicht und kommt dadurch erst sehr spät ins Bett und wird dann aber auch sehr früh geweckt. Erst lässt man es sich ja noch gefallen. Aber nach 2 Monaten reicht es irgendwann auch mal morgens um 8 alle Leute aus dem Bett zu holen. Da kann man doch bestimmt für die vergangenen 2 Monate jetzt Mietminderung rückwirkend bekommen oder? Und für die Zeit die noch kommt wo die noch hier arbeiten werden.
    Lg

    Antworten
  65. Hallo Herr Hundt,
    in unserem 3 Parteienhaus, welches einen neuen Eigentümer hat, finden seit 16.03.2016 in einer bereits freigezogenen Wohnung umfangreiche Modernisierungsarbeiten statt. Diese Modernisierung ist nicht angekündigt, keiner der derzeitigen Mieter hat eine Information erhalten. Die Wohnungen sind alle wegen Eigenbedarf gekündigt. Wie schon geschildert ist eine Fam. bereits ausgezogen, die anderen zwei Parteien gehen gegen die Kündigung vor. ( soziale Härte nach § 574 ) Meine Frage geht eigentlich nur dahin, ob diese Modernisierung, welche mit unzumutbaren Lärmbelästigungen verbunden ist, der Ankündigungspflicht unterliegt. Ich meine ja. Auch Modernisierungen außerhalb meiner Wohnung sind anzukündigen, wenn ich durch Lärm und Schmutz belästigt werde. Die Baumaßnahmen finden Mo.-Fr. ab 16:30 Uhr und Sa. regelmäßig ab ca.07:00 Uhr statt. Es stehen regelmäßig Fahrzeuge mit Landeskennung Rumänien vorm Haus. Die ausführenden Personen sind durchweg Kroaten, Rumänen, evtl. Italiener. Auch durch diese wird keinerlei Rücksicht auf die Mieter genommen. Alkoholkonsum wärend der Arbeit ist normal. Deshalb gehe ich mal ganz vorsichtig von Schwarzarbeit aus.

    Antworten
  66. Lieber Herr Hundt,
    kurze Frage: Mein Vermieter gesteht mir eine Mietminderung wg. Baulärm in Höhe von 10 % zu – allerdings nur anteilig für den tatsächlichen Zeitraum der Lärmentstehung von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Ist das so üblich? Oder kann ich auf eine tageweise Minderung bestehen, die jeweils den gesamten Tag umfasst?
    Mit besten Grüßen,
    Philipp

    Antworten
  67. Sehr geehrter Herr Hundt,
    auch in meinem Fall denke ich, wäre eine Mietminderung angebracht. Warum kann der Vermieter denn von sich aus nicht mit einer Mietminderung entgegenkommen? Ich wage nicht, mich mit ihm auseinander zu setzen, da ich dann Angst haben müsste, dass er mir die Wohnung kündigt. Es ist so ungerecht, dass viele Vermieter die Situation ausnützen, da gerade bei uns eine grosse Wohnungsnot herrscht.
    Ich fühle mich richtig unwohl, wenn man weiss, man hat Recht und kann es nicht so einfach durchsetzen.

    Antworten
    • Hallo Ursula,
      der Vermieter kann Sie nicht grundlos kündigen. Im Gegenteil: für die meisten Vermieter ist eine Kündigung quasi unmöglich, sofern der Mieter seine Miete zahlt.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  68. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ist eine Mietminderung möglich, wenn nicht der Vermieter der Verursacher der Mietminderung ist?
    Meine Freundin hat eine Ladengeschäft seit sieben Jahren gemietet. Sie wurde vor einem halben Jahr vom Vermieter in Kenntnis gesetzt, das ein Großbaustelle neben und hinter ihrem Ladengeschäft eingerichtet wird und zwar auf unbestimmte Zeit. Von der Stadt wurden schon der Bürgersteig vor ihrem Laden aufgerissen und nur ein schmaler Zugang ist zu ihrem Laden angelegt worden, der nicht behinderten gerecht ist. Da ihre Kundschaft hauptsächlich aus älteren Menschen besteht, führt diese Situation nachweislich zu eklatanten Umsatzeinbußen. Nun hat ein Wechsel des Vermieters statt gefunden. Der aktueller Vermieter hat trotz dokumentierter Bilder der Großbaustelle und durch einen Steuerberater beglaubigte Umsatzrückgänge keiner Mietminderung zugestimmt, mit dem Hinweis er sei ja nicht der Verursacher!
    Habe ich das Recht eine Mietminderung zu beantragen, obwohl der Vermieter nicht der Verursacher des Baulärms ist und wie könnte man weiter vorgehen?
    Vielen Dank für ihre geschätzte Antwort!

    Antworten
  69. Hallo zusammen,
    wir leiden gerade auch sehr unter Baulärm.
    Auf dem Nachbargrundstück wurde ein Haus abgerissen und wird nun neu gebaut, beide Grundstücke haben den gleichen Inhaber. Es ist so nah, dass es sehr laut ist, man jedes Wort der Bauarbeiter versteht und das auch noch nur den Schall im Hof verstärkt wird. Außerdem ist der Balkon nicht nutzbar, weil der super schmutzig wird/ist und der Kran vor der Nase baumelt.
    Für die Stemmarbeiten beim Abriss haben wir mit der Gesellschaft eine Mietminderung von 15% vereinbart. Das ist meines Erachtens zwar zu wenig, aber das war mit Entgegenkommen beiderseits in Ordnung.
    Die Stemmarbeiten wurden nun von anderen Lärmintensiven arbeiten abgelöst, wie Metallsägen, Planierarbeiten, Bagger, etc. Dadurch kann ich weder zu Hause konzentriert Arbeiten geschweige denn länger als 7 Uhr schlafen, wenn Zeit dafür ist, also auch nicht Samstags, kein geöffnetes Fenster. Diese neuen Arbeiten sind laut der Vermietergesellschaft aber kein Grund zu einer Mietminderung.
    Was kann man da tun? Weniger Mietminderung verlangen?
    Besonders schwierig wird es, weil wir Ende November ausziehen und gerne einen Nachmieter vorschlagen wollen, der Küche etc. übernimmt.
    Beste Grüße und Danke im Voraus
    Gloria

    Antworten
  70. Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich beziehe zum 1. Oktober eine 1-Zimmer-Wohnung. Letzte Woche habe ich bei der Wohnungsbsichtigung ein Schild zum Bauvorhaben beim direkt angrenzenden Nachbarhaus wahrgenommen. Dort wird ab November der Dachstuhl ausgebaut. Aufgrund von leichten Renovierungsarbeiten die ich in meiner Wohung noch vornehmen muss, kann auch ich sicherlich erst im November einziehen. Ich gehe momentan davon aus, das die Bauarbeiten sicher nicht leise von statten gehen werden. Reicht ein solches Bauschild schon als „Vorwarnung“ aus (a ´lá „Sie wussten doch davon, es stand doch ein Schild dort“) oder besteht ggf. Anspruch auf Mietminderung?

    Antworten
  71. Hallo Herr Hundt,
    ich arbeite im Homeoffice im Vertrieb und muss tagsüber viel telefonieren.
    Unser Nachbarhaus (3 Familienhaus) wird nun komplett abgerissen und neu gebaut.
    Der Lärm fällt nun damit genau in meine Arbeitszeiten und ich kann nicht wegen einer Baustelle meine Selbstständigkeit 6 Monate oder länger ruhen lassen.
    Welche Möglichkeiten habe ich?
    Lieben Gruß
    Christiane

    Antworten
  72. Guten Tag Herr Hundt,
    ich wohne seit mittlerweile 3 Jahren in einem kleinem Wohnblock (ca. 50 Wohnungen) in einem ruhigen Wohngebiet. Bei Einzug wurde mir jedoch nichts davon gesagt, dass es später zu extremen Baulärm kommen könnte. Etwa ein Jahr später begann die neue Wohnungsgesellschaft mit neuen Baumaßnahmen. Die Wohnungen wurden vorher alle frisch saniert, doch wenn jetzt jemand auszieht, wird diese Wohnung weiter modernisiert, was in den Augen der meisten Mieter gar nicht notwendig wäre. Diese Bauarbeiten dauern häufig mehrere Wochen an und kommen mehrmals im Jahr vor, sodass es im Haus eigentlich niemals wirklich Ruhe gibt. Angekündigt werden die Bauarbeiten nicht. Morgens ab 7.00 Uhr und den ganzen Tag durchgehend wird man von den lieblichen Geräuschen des Bohrhammers geweckt. Der Lärm dröhnt durch das gesamte Haus und ist so laut, dass ich das Radio auf Zimmerlautstärke gar nicht mehr höre. Sind die Arbeiten in einer Wohnung doch einmal abgeschlossen, geht es fast ohne Unterbrechung in die nächste Wohnung. Wer hier mal auf 5 Tage am Stück Ruhe haben möchte, ist hier komplett falsch. Meinen Tagesrhythmus habe ich jetzt schon so ändern müssen, dass ich 2 Stunden zu früh aufstehe und möglichst 12 Stunden gar nicht zuhause verbringe, was jetzt allerdings schon auf meine Gesundheit geht.
    Kann man da irgendwas machen oder muss ich es wirklich so hinnehmen?
    Gruß Jürgen

    Antworten
  73. Seit ca. 5 Wochen wird neben unserer Wohnung ein Neubeu mit Eigentumswohnungengebaut. Wir wohnen hier seit 4 Jahren zur Miete und es war nicht absehbar, daß dort jemals gebaut wird. Ab 8 Uhr-16 Uhr haben wir extremen Baulärm und viel Baustaub (unser Auto und Motorrad sehen jeden Tag aus wie Sau). Unseren Garten können wir in dieser Zeit überhaupt nicht nutzen.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Weitere Infos

Archiv