Die Zahlung einer Mietkaution, welche bis zu 3 Monatsmieten betragen kann, ist üblicherweise eine enorme zusätzliche Belastung beim Anmieten einer Wohnung bzw. beim Abschluss eines Mietvertrages. Nicht immer ist es dem Mieter möglich, ohne großen Aufwand, eine Barkaution zu hinterlegen. Eine Mietkautionsbürgschaft, die durch die Hausbank oder eine entsprechende Versicherung angeboten wird, bietet hier eine moderne und oftmals auch günstige Alternative zur Zahlung einer Barkaution.

Welche Sicherheit bietet eine Mietkautionsbürgenschaft?

Die hinterlegte Mietkaution dient für den Vermieter als Sicherheit, für den Fall, dass der Mieter seinen Verpflichtungen, die bei Abschluss des Mietvertrags entstanden sind, nicht oder nur unzureichend nachkommt.
Eine abgeschlossene Mietkautionsbürgschaft dient dem Vermieter in gleicher Weise als Mietsicherheit, wie es bei der Barkaution der Fall ist.
Zusätzlich hat eine abgeschlossene Mietkautionsbürgschaft für Mieter und Vermieter weitere Vorteile. Da es üblicherweise eine Versicherung ist, bei der die Mietkautionsbürgschaft abgeschlossen wurde, kann der Vermieter sich sicher sein, dass die Versicherungsgesellschaft einen entstandenen Schaden ohne großen Aufwand reguliert.


Zusätzlich hat der Mieter die Sicherheit, dass eine eventuelle Forderung seitens des Vermieters vor Schadensregulierung durch die Versicherung geprüft wird und nur bei einer berechtigten Forderung einspringt.
Diese zusätzliche Sicherheit und die Tatsache, dass der Vermieter sich bei einer Mietkautionsbürgschaft nicht um die gesetzliche geregelte zinsbringende Anlage einer Mietkaution sorgen muss, führen immer häufiger dazu, dass ein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft als Mietsicherheit akzeptiert.

Wie wird eine Mietkautionsbürgschaft abgeschlossen und welche Kosten entstehen?

Um eine Mietkautionsbürgschaft anzuschließen, ist es nötig, einen entsprechenden Antrag bei der Versicherung zu stellen und die geforderten Unterlagen unterschrieben wieder einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erhält der Mieter dann in der Regel innerhalb weniger Tage die Versicherungsunterlagen zugesandt.
Die jährlichen Kosten für die Bürgschaftsversicherung belaufen sich auf etwa 5% bis 5,5% der Kautionshöhe. Je nach Versicherungsanbieter können noch weitere einmalige oder jährliche Kosten hinzukommen. Hier lohnt sich ein Vergleich, um den für die eigenen Bedürfnisse optimalen Anbieter zu finden.

Fazit zur Kautionsbürgschaft

Der Mieter hat den Vorteil, dass er die Kaution nicht in einer Summe beim Vermieter hinterlegen muss. Genau genommen hinterlegt er gar keine Kaution. Für diesen finanziellen Spielraum muss er allerdings eine Art Zins bezahlen. Wie oben bereits beschreiben 5,0 bis 5,5 % der Kautionshöhe.
Alle weiteren Informationen zur Mietbürgschaft haben wir hier ausführlich zusammengestellt: Mietbürgschaft.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

4 Gedanken zu „Mietkautionsbürgschaft“

  1. Unser Sohn bezieht mit 3 Freunden eine WG. Der Vermieter verlangt sowohl die Mietkaution als auch von allen 4 Eltern einen Bürgschaftsvertrag mit Verzicht der Einrede der Vorausklage und der Aufrechenbarkeit und Anfechtbarkeit gemäß §770 BGB ohne Festlegung der Höhe der Bürgschaft und mit „selbstschuldnerischen Bürgschaft für die Zahlung aller fälligen Forderungen gemäß Mietvertrag vom…sowie aller Folgeverträge aufgrund von Mieterwechsel innerhalb der WG.“
    Ist diese Formulierung rechtens? Kann ich die Bürgschaft einschränken?
    Muss ich für alle Mieterwechsel bürgen? Der Mietvertrag ist mit allen 4 Jungs aufgesetzt worden.

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    • Hallo fz,
      zum einem kann Ihr Vermieter nicht die Kaution und eine Bürgschaft verlangen. Erster Fehler. Kaution + Bürgschaft geht nur, wenn Sie die Bürgschaft selbst und freiwillig anbieten. Zudem kann er die Bürgschaft nicht in unbegrenzter Höhe abschließen. Für die Bürgschaft gilt wie der der Kaution die Regelung der drei Kaltmieten. Das war der Zweite Fehler.
      Gut, nun könnten Sie sich darauf einlassen und hoffen, das die Bürgschaft im Ernstfall nicht Stand hält und vielleicht sogar im ganzen nichtig ist. Aber gerade die Formulierung zu den Mieterwechseln ist für Sie natürlich ein nicht kalkulierbares Risiko. Und eine Kaution + vier Bürgschaften überschreitet bei weitem das übliche Maß.
      Jetzt wird es wohl davon abhängen, ob es Alternativen zu der Wohnung gibt, oder ob der Vermieter mit sich Reden lässt. Sinnvoll kann es auch sein, wenn einfach ein Elternteil mit in den Mietvertrag eintritt. Denn jeder einzelne Mieter haftet für alle Schäden in der Wohnung. Das wäre eine Sicherheit für den Vermieter und viel einfacher.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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