Möchte der Vermieter die Miete nach §558 BGB erhöhen, muss er sich an gewisse Regeln halten, ohne die eine Ankündigung der Mieterhöhung keine Gültigkeit hat.
In erster Linie muss die Ankündigung der Mieterhöhung in Textform erfolgen, wobei dieses sowohl per Post, per E-Mail als auch per Fax geschehen darf. Eine Unterschrift des Vermieters ist hierbei nicht zwingend erforderlich, jedoch muss eindeutig erklärt werden und sichtbar sein, wer als Vermieter die Erklärung abgibt.
Grundsätzlich ist eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erst nach einer Wartefrist von 15 Monaten (§558 Abs.1 BGB) möglich, in welcher der Mietzins nicht erhöht worden sein darf.
Zusätzlich darf die Miete, nach § 558 Abs.3 BGB, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren um nicht mehr als 20% angehoben werden, selbst wenn hierdurch der ortsübliche Mietspiegel nicht erreicht wird.


Das Ankündigungsschreiben bedarf keiner besonderen Rechtsform, dennoch müssen die Gründe für eine geplante Mieterhöhung nach §558 BGB aufgeführt werden. Weitere wichtige Punkte, die Vermieter bei einer Mieterhöhungsschreiben beachten müssen findet man hier.

Eine schriftliche Ankündigung zur Mieterhöhung könnte dem entsprechend so aussehen:


Ort, Datum
 
Name und Anschrift Vermieter
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Name und Anschrift Mieter
Musterstraße 2
12345 Musterstadt
Sehr geehrte(r) Herr / Frau ____________,
gem. §558 BGB möchte ich Sie um die Zustimmung zu einer Mieterhöhung für die von Ihnen seit dem ________________ bewohnte Wohnung _________________, Etage, ggf. Wohnungsnummer in ___________________ bitten.
Der von Ihnen gezahlte Mietzins beträgt  _______,__ Euro per m² zzgl. der laufenden Betriebs- und Nebenkosten. Dieser Betrag liegt unterhalb der für die Stadt / die Gemeinde / den Kreis ________ geltende Mietspiegel, welcher derzeit ______ Euro / m² entspricht.
Da die Mieter sich innerhalb der vergangen 15 Monate nicht verändert hat und zudem im Zeitraum der letzten 3 Jahre um nicht mehr als 20% erhöht hat, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung gegeben.


Bedingt durch die Mieterhöhung in Höhe von ___,___ Euro beträgt Ihre neue Miete _____,___ Euro. Diese ist mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Erhalt dieses Schreibens, also zum 01.Monat.Jahr, zu entrichten.
Ich möchte Sie bitten, dass Sie diesem Mieterhöhungsverlangen bis zum ___________ schriftlich zustimmen. Versäumen Sie diese Frist, bin ich dazu berechtigt die Zustimmung zur Mieterhöhung auf dem Rechtsweg einzufordern. Zudem möchte ich Sie gerne darauf hinweisen, dass Ihnen gem. § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht zusteht, welches ebenfalls innerhalb einer Frist von zwei Monaten vorliegen muss.
Freundlichen Grüßen
Ihr Vermieter


Anmerkung: Für die Richtigkeit und Aktualität dieses Musterschreibens für eine Mieterhöhung können wir nicht garantieren und haften.

 

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

4 Gedanken zu „Mieterhöhung Musterschreiben“

  1. Hallo Herr Hundt…
    ich habe von meinem Vermieter heute folgendes Schriftstück bekommen
    Sehr geehrte Frau XXX
    die Miete ihrer Wohnung ist seit längerer Zeit unverändert und liegt unter dem ortsüblichen Mietpreis.In Anpassung an den aktuellen Mietspiegel beträgt ihre Miete ab 01. Januar 2013
    Kaltmiete 310 Euro
    Stellplatz 30 Euro
    Nebenkostenvorrauszahlung 160 Euro
    gesamt 500 Euro
    Ich bitte Sie,diese Erhöhung bis zum 15.November zu bestätigen indem sie die zweite Ausfertigung dieses Schreibens ,unterschrieben an mich zurücksenden.
    ist dieses Schreiben formell korrekt ? es wird weder auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen ,noch die richtige Frist eingehalten..ich habe doch jetzt diesen Monat und die darauffolgenden 2 Monate Zeit,ihm meine Zustimmung zukommen zu lassen.sehe ich das richtig so ? Ausserdem würde nach gesetzlicher Frist die Mieterhöhung erst ab 01. Februar in Kraft treten.also dass ich quasi die neue Miete zum 1.Februar überweise.
    vielen Dank schonmal für ihre Antwort.
    ps. Die Seite hier ist spitze..weiter so

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