Der Umzug in eine andere Stadt, die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen, ein groß angelegtes Sanierungsvorhaben der Immobilie oder die Entsendung ins Ausland durch den Arbeitgeber – es kann viele Gründe geben, warum die Vertragspateien unabhängig von den gesetzlichen Kündigungsfristen von Mieter und Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag aufsetzen.
Im beidseitigem Einverständnis kann ein Mietverhältnis durch einen Mietaufhebungsvertrag zu selbst gewählten Terminen beendet werden.

Voraussetzungen für einen Mietaufhebungsvertrag

Mieter und Vermieter vereinbaren in einem Mietaufhebungsvertrag die Beendigung eines bestehenden Mietverhältnisses unter vorher geklärten Bedingungen. Grundsätzlich kann ein Mietaufhebungsvertrag jederzeit geschlossen werden, allerdings ist Voraussetzung dafür, dass beide Parteien damit einverstanden sind. Ein Mietaufhebungsvereinbarung ist auch die einzige Möglichkeit für einen Rücktritt vom Mietvertrag, wenn sich z.B. die Lebensumstände schlagartig geändert haben.
Weder Mieter noch Vermieter müssen demnach das Angebot eines Aufhebungsvertrages annehmen, sondern können bei Nichteinigung nach den gesetzlichen Fristen handeln. Stimmen beide Parteien dem Mietaufhebungsvertrag zu, ist dieser jedoch verpflichtend.


Meistens wird die Form des Mietaufhebungsvertrages bei Zeitmietverträgen gewählt, weil während der Laufzeit solcher dem Mieter kein ordentliches Kündigungsrecht zusteht und er dann unter Umständen noch Jahre in der Wohnung bleiben müsste. Weil die vorzeitige Kündigung des Zeitmietvertrages nicht ohne Weiteres möglich ist.
Aber auch plötzliche Änderungen der Lebenssituation machen oftmals einen kurzfristigen Wohnungswechsel nötig, wobei ein Mietaufhebungsvertrag auch bei einem unbefristeten Mietverhältnis helfen kann, doppelte Mietausgaben zu vermeiden.

Die Inhalte eines Mietaufhebungsvertrages

Ein Mietaufhebungsvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden. Allerdings gibt es dafür keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Im Grunde würde es ausreichen, wenn er das von Mieter und Vermieter vereinbarte neue Vertragsende des Mietverhältnisses enthält und von beiden Parteien unterschrieben wird. Hier finden Sie ein Muster für eine Mietaufhebungsvereinbarung.


In der Praxis hat es sich jedoch bewährt, den Mietaufhebungsvertrag etwas auszuweiten. So können in ihm gleich alle für einen Auszug relevanten Punkte geklärt und festgehalten werden, wie beispielsweise der genaue Rückgabetermin, der Zustand, in dem die Wohnung zurückgegeben werden muss (z.B. besenrein), Übernahmeregelungen eventueller Einbauten (z.B. einer Küche), die Rückzahlung der Mietkaution und die Übernahme von Schönheitsreparaturen oder generelle Regelungen zu den Renovierungen beim Auszug.
Auch wenn finanzielle Abfindungen für einen Interessensausgleich vereinbart wurden, gehören diese Absprachen in den Mietaufhebungsvertrag.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

11 Gedanken zu „Mietaufhebungsvertrag“

  1. Hallo Herr Hundt,
    ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, bin aber noch nicht eingezogen. Was ich auch nicht mehr möchte. Falls die Vermieterin kein Aufhebungsvertrag unterschreiben möchte und ich normal kündigen muss, muss ich die Betriebskosten auch zahlen oder nur die Kaltmiete?
    mfg Gaby

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    • Hallo Gaby,
      Sie müssen auch die Vorauszahlung für die Nebenkosten leisten. Wenn Sie allerdings keinen Verbrauch bei den verbrauchsabhängigen Nebenkosten erzeugen, können Sie eine hohe Rückzahlung nach der Nebenkostenabrechnung erwarten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Hallo,
    wir sind vor fast 3 Jahren in eine Mietwohnung gezogen. Schnell zeigte sich Schimmel, welchen wir versuchten erst selbst zu bekämpfen und haben sogar eine Art Schimmeltagebuch geführt (wann trat Schimmel auf, wo, wie war unser Lüftungsverhalten, wie war die Raumfeuchte, was haben wir gegen Schimmel gemacht, trat er wieder auf, etc.). Wir sind dann auf den Vermieter zugegangen, der natürlich meinte, es wäre unser Lüftungsverhalten. Dann gab es einen Vermieterwechsel, dem teilten wir sogar vor dem Kauf des Miethauses mit, dass hier Schimmel ist (bei allen Wohnparteien, insgesamt 4). Nun tut dieser nach gut einem Jahr so als wüsste er nichts, obwohl er erst versprach etwas dagegen zu tun.
    Ich habe halt einige Zeit gewartet, weil ich dachte, der Vermieter tut wirklich was dagegen, im Gegenteil unsere NAchbarin hat deswegen einen Rechtsstreit, hat die Miete gemindert und droht mit Einbehaltung weiterer Miete (sie ist beim Anwalt). Das wollen wir aber nicht tun, auch wenn wir es könnten, wir wollen lieber mit unseren 2 Kindern raus, da wir noch weiteren Nachwuchs erwarten.
    Das müsste doch demnach ein sehr guter Grund für einen Mietaufhebungsvertrag sein. Kann ich den Vermieter quasi dazu drängen uns hier vorzeitig rauszulassen (wir hätten sogar schon eine Wohnung, wo wir eine Zusage haben, sobald wir hier raus können), weil ich sonst auch die rechtlichen Schritte einleite?
    Vielen Dank für Ihre Mühen

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    • Hallo Maria,
      Sie können den Vermieter jederzeit auf einen Mietaufhebungsvertrag ansprechen. Je stärker Ihre Position ist, desto eher wird der Vermieter sich darauf einlassen und auf die reguläre Kündigungsfrist verzichten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Sehr geehrter Herr Hundt,
    unsere Vermieterin hat uns fristlos gekündigt, weil sie die Unterlagen des Mietkautionskonto nicht erhalten hat. Im Nachhinein hat sich heraus gestellt das ein Falsche Konto meiner Bank angelegt wurde. Da wir persönlich auf ein weiteres Mietverhältnis mit ihr verzichten wollen haben wir uns nun eine neue Wohnung gesucht.
    Habe unsere Vermieterin in einem schreiben darum gebeten uns bis zum 31.5 Zeit zu geben für die Schlüsselübergabe. Nun hat sie sich einen Anwalt genommen um uns über ihn darüber mitzuteilen das sie damit einverstanden ist, mit der Bedingung das wir einen Mietaufhebungsvertrag bis zum 23.3 unterschreiben. In diesem steht drin, dass wir für die Kosten Ihres Anwalts aufkommen sollen. Ist dies Rechtens? Müssen wir für diese Kosten aufkommen und was ist wenn wir den Vertrag nicht unterschreiben? Was kann der Anwalt dann tun? Eine Räumungsklage würde sich ewig hinziehen und bis dahin sind wir ja bereits ausgezogen. Also was für Konsequenzen können auftreten und was sind unsere Rechte?

    Antworten
    • Hallo Mara,
      ein Mietaufhebungsvertrag kann frei verhandelt werden – Sie können dort also alles mögliche vereinbaren. Ich würde zu erst einmal die Kündigung auf deren Wirksamkeit prüfen lassen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Guten Tag Herr Hundt,
    ich hab einen Mietvertrag zum 30.12.2017 abgeschlossen und vor Einzug bzw. Schlüsselübergabe eine Kündigung bzw. einen Rücktritt des Mietvertrags schriftlich eingereicht.
    Im Mietvertrag steht das beide Mietvertragsparteien ab Mietbeginn für die Dauer von 24 Monaten auf eine Kündigung verzichten.
    Bin ich nun nach 3 oder 24 Monaten aus dem Vertrag entlassen?
    lg

    Antworten
    • Hallo Jürgen,
      wenn Sie einen wirksamem Kündigungsverzicht vereinbart haben, können Sie jetzt nicht kündigen – sondern erst zum Ablauf der Mindestmietzeit.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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  5. Guten Tag Herr Hundt,
    ich habe vor 2,5 Jahren einen befristeten Mietvertrag unterzeichnet und musste nun aus beruflichen Gründen frühzeitig ans andere Ende Deutschlands wechseln. Der Vertrag läuft insgesamt für 5 Jahre und nun bleiben noch gute 2 Jahre bis 30.09.2022.
    Ich bin schon ausgeszogen und habe zuerst versucht, Nachmieter zu finden, aber die Vermieterin wollte nicht länger als 2,5 Jahre vermieten. Nun habe ich versucht, Untermieter zu finden, aber jedesmal schafft es die Vermieterin etwas an ihnen auszusetzen und ‚vertreibt‘ sie sozusagen bevor ich eine Zusage bekomme.
    Gibt es irgendeine Möglichkeit, aus diesem Mietvertrag zu kommen? Oder muss ich jetzt 2 Jahre bezahlen?
    Vielen Dank!

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