Mit einer Mietaufhebungsvereinbarung wird eine vorzeitige Beendigung eines bestehenden Mietverhältnisses. Im Gegensatz zu einer regulären Kündigung des Mietvertrages seitens des Mieters oder des Vermieters, bei der es keine Zustimmung der anderen Partei bedarf, ist bei einer Mietaufhebungsvereinbarung das Einverständnis beider Vertragspartner eine Grundvoraussetzung für ein Zustandekommen der Vereinbarung.
In der Regel kommt es zu einem Aufheben des Mietvertrages, wenn die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist nicht gewollt oder möglich ist, oder wenn eine Kündigung seitens des Vermieters nicht ausreichende begründet werden kann.
Für eine Mietaufhebungsvereinbarung gibt es keine starren Fristen oder Formvorgaben, dennoch sollte sie grundsätzlich schriftlich erfolgen. Besonders dann, wenn im Zusammenhang mit der Mietaufhebungsvereinbarung besondere Zuwendungen (z.B. das Zahlen einer Abfindung) an den Mieter oder andere Vereinbarungen (z.B. Regellungen zur Renovierung bei Auszug (Wer führt die Renovierung durch, Mieter oder Vermieter?)) getroffen wurden.


Da das Ziel einer Mietaufhebungsvereinbarung das unkomplizierte vorzeitige Ende eines Mietverhältnisses ist, sollte auch die Rückzahlung einer evtl. geleistet Kaution Inhalt der Vereinbarung sein. Oftmals verzichtet der Mieter im Zusammenhang mit der Vereinbarung auch auf eine Geltendmachung der in § 721 ZPO aufgeführten gesetzlichen Räumfrist, welche eine Verlängerung dieser erwirken kann.

Wie eine solche Aufhebungsvereinbarung aussehen kann, zeigt das folgende Muster / die folgende Vorlage für eine Mietaufhebungsvereinbarung:


Mietaufhebungsvereinbarung
 
Zwischen dem Vermieter
Name & Anschrift Vermieter
Mustergasse 1
12345 Musterstadt
und
Dem Mieter
Name & Anschrift Mieter
Mustergasse 2
12345 Musterstadt
wird für das bestehende Mietverhältnis ein Mietaufhebungsvertrag wie folgt abgeschlossen.
Das zwischen dem Vermieter und dem Mieter seit dem ___________  (Beginn der Mietzeit) bestehenden
Mietverhältnis für die Wohnung / das Haus ________________ (Straße,ggf. Etage und
Wohnungsnummer, PLZ, Ort) endet im gegenseitigen Einverständnis zum __________(Datum Ende der Mietzeit).
Der Mieter hat am oben genannten Zeitpunkt die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand an den Vermieter zu übergeben. Dies beinhalten unter anderem die Renovierung der Wohn- und Schlafräume, sowie Badezimmer, Küche und vorhandener Nebenräume,
sofern der Zustand dies erforderlich macht.


…. Platz für eventuelle sonstige Vereinbarungen wie z.B. einer Sonderzahlung, Übernahme der Materialkosten für die Renovierung oder Beihilfen zu entstehenden Umzugskosten etc….
Bei der Wohnungsübergabe am ________ (Datum) werden vom Vermieter und Mieter gemeinsam sämtliche Zählerstände abgelesen. Der Mieter hat dem Vermieter alle ausgehändigten und nachträglich angefertigten Schlüssel für die Wohnung / das Haus zu übergeben.
Die Rückzahlung der in Höhe von ________ Euro geleisteten Kaution erfolgt zum ______(Datum).
Ort, Datum
Unterschrift Vermieter  /  Unterschrift der / des Mieter(s)
(Alle im Mietvertrag aufgeführten Personen, die diesen auch unterschrieben haben, müssen auch die Mietaufhebungsvereinbarung unterschreiben)


Sie können diesen Musterbrief für Ihre eigene Mietaufhebungsvereinbarung kostenlos nutzen.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

13 Gedanken zu „Mietaufhebungsvereinbarung (mit Muster)“

  1. Hallo Herr Hundt, ich benötige mal dringend einen Rat von Ihnen. Mein Mann und ich möchte so schnell wie möglich aus underer Wohnung raus, wir haben einen Nachmieter gefunden der die Wohnung haben möchte. Wir nehmen dann seine Wohnung (weil die kleiner ist) und die Partei übernimmt dann unsere alte Wohnung (praktisch Wohnungstausch). Jetzt habe ich den Vermieter das mitgeteilt und ein Kennenlernentreffen ist jetzt am 15.9.2012, auf Nachfrage wieso so spät meinete der vermieter: Meine Eltern kommen erst am 14.9.2012 aus dem Urlaub. Also müssen wir jetzt alle bis zum 15.9.2012 warten bis seine Eltern da sind und die neuen Nachmieter akzeptieren. Wie und wann muß ich denn einen Mietaufhebungsvertrag machen, weil wir dann zum 30.9.2012 aus der Wohnung sein wollen und die Nachmieter gleich zum 01.10.2012 einziehen wollen. Besten dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüssen
    Ute

    Antworten
    • Hallo Ute,
      einer Mietaufhebungsvereinbarung muss der Vermieter natürlich zustimmen. Im Grunde können Sie einvernehmlich eine solche Vereinbarung von einem Tag auf den anderen schließen. Wenn sich alle einig sind ist das kein Problem.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
    • Hallo Renate,
      auch einen mündlichen Mietvertrag müssen Sie schriftlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Wenn Sie ein einvernehmliches und schnelleres Ende herbeiführen wollen, dass wäre ein Mietaufhebungsvertrag die richtige Wahl.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  2. Hallo Herr Hundt,
    Ich bin Student und arbeite nebenbei ein wenig um etwas Geld zu verdienen. Jetzt werde ich aber ab dem 01.01. nicht mehr arbeiten können, weil es das Studium nicht mehr zulässt. Ich habe aktuell einen Mietvertrag bis zum Juni 2018, möchte diesen aber nun gerne vorzeitig auflösen und zu meinem Partner ziehen, der in der nähe meines StudienStandorts wohnt (aktuell sind es ca 60km von der Wohnung zum Studien Ort), da ich mir die Wohnung ja ohne Gehalt nicht mehr leisten kann.
    Darf mein Vermieter auf den noch offen stehenden Zeitraum bestehen bei mir als Student bestehen? Ich habe von einem BGH Urteil von 2009 gehört und einem Urteil aus Saarbrücken von 2016 wo gesagt wurde dass der Student definitiv vorzeitig ausziehen darf.
    Auf was muss ich achten bei dem Gespräch mit dem Vermieter?
    Liebe grüße

    Antworten
    • Hallo Andre,
      ich würde empfehlen sich genauestens in Ihre Quelle einzulesen und zu prüfen, ob die Dinge tatsächlich vergleichbar sind. Ich persönlich frage mich, warum Mieter in der Studienzeit einen Mietvertrag dieser Art abschließen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Hallo Herr Hundt
    Ich bin vor einem Jahr aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.Meine Ex hat im April ihren neuen Freund einziehen lassen.Ich bin darauf zum 1 .August ausgezogen.Leider ohne schriftliche Kündigung. Habe mehrmals versucht unseren Vermieter telefonisch zu erreichen.Leider ohne Erfolg.Und es kam auch kein Rückruf von ihm.Er weiß das ich ausgezogen bin und das der neue Freund von meiner ex im April schon eingezogen ist.Hat das telefonisch mit meiner ex geklärt.Und gefragt ob sie denn weiterhin in der Wohnung bleibt.Sie hat ja gesagt und er war einverstanden.Aber ich stehe immer noch im Mietsvertrag.Was kann ich tun.
    Mir freundlichen Grüßen
    Melanie

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  4. Mein Exmann ist im Jahr 2011 aus dem gemeinsam als Mieter 2003 bezogenem Mietshaus gezogen, ohne dass ich jemals eine Mietaufhebungsvereinbarung zu Gesicht bekommen habe, oder der Vermieter mit mir einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hat.
    Im Rahmen der Scheidung hat meine Rechtsanwältin erwirkt, dass die Kaution im Falle eines Auszugs meinerseits lediglich an mich alleine ausgezahlt wird.
    Ich habe beim Auszug meines Exmannes nichts unterschrieben, das ihn aus dem gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag entlässt.
    Bin ich bei dem etwaigen Auszug mit der entsprechenden Kündigung jetzt auf das Wohlwollen meines Exmannes angewiesen, damit ich das Mietverhältnis beenden kann.
    In einer Auseinandersetzung warf mir der Vermieter die Tage vor, dass er lediglich von meinem Exmann und nicht von mir über dessen Auszug informiert wurde. Müssen alle Mieter den Vermieter über den Auszug eines Mieters schriftlich in Kenntnis setzen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Christine

    Antworten
    • Hallo Christine,
      wenn Sie mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart haben (einvernehmliche Entlassung aus dem Vertrag), sind Sie noch immer gemeinsame Mieter.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

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