Die Suche nach einer Mietwohnung ist meist nicht ohne Einbeziehung eines Maklers möglich. Dieser ist im Auftrag des Eigentümers mit der Vermittlung der Wohnung beauftragt. Im Normalfall wird der Makler mit einer Courtage oder auch Maklerprovision genannt bei erfolgreicher Vermietung vergütet.
Herrscht ein „Mietermarkt“ (es gibt mehr freie Wohnungen als potenzielle Mieter) wird die Maklerprovision bei Vermietung oftmals vom Vermieter bezahlt. Herrscht hingehen ein „Vermietermarkt“ (wenig verfügbare Wohnungen für viele Mietinteressenten, der Vermieter kann sich seinen Mieter regelrecht aussuchen), wird die Maklerprovision im Normalfall vom Mieter entrichtet.

Wie hoch darf die Maklerprovision bei Vermietung ausfallen?

Mieter zahlt die Provision: Die Höhe der Maklerprovision für eine Vermietung ist gesetzlich festgelegt und darf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer in Höhe von 19% betragen. Je Nach Anfrage anderer Mietinteressenten kann man den Makler ansprechen, ob die Maklerprovision verhandelbar ist. Wenn es keine weiteren potenziellen Mieter gibt, wird der Immobilienmakler vielleicht mit sich Reden lassen.
Beispiel Provision: Beträgt die Kaltmiete für eine Wohnung etwa 700 €, so würde die Provision für den Makler eine Höhe von: 2 x 700 Euro = 1.400 Euro zzgl. 19 % MwSt., also 1666 Euro betragen.


Die Zahlung der Maklerprovision erfolgt im Normalfall direkt nach Abschluss des Mietvertrages in einer Summe. Jedoch kann im Einzelfall der Makler einer Aufteilung der Courtage in z.B. 3 Monatsraten zustimmen.
Vermieter zahlt die Provision: Hier herrscht absolute Vertragsfreiheit. Wenn der Vermieter den Makler bezahlt, kann der Vermieter durchaus aus 3, 4 oder 6 Monatsmieten an den Makler bezahlen. Wenn der Vermieter die Maklerprovision bei Vermietung bezahlt wird die Höhe in der Regel von der Schwierigkeit der Vermietung abhängen.

Wann darf ein Makler keine Provision für eine Vermietung berechnen?

Ein Makler ist dazu berechtigt Provision für die Vermietung eines Objekts zu fordern, wenn er aktiv an der Vermittlung beteiligt ist. Dieses geschieht im Regelfall, indem der Makler das Mietobjekt in der Zeitung anbietet, mit dem Kunden die Wohnung besichtigt und danach ein Mietvertrag zustande kommt.


Es gelten jedoch vereinzelte Ausnahmen:

  • Handelt es sich bei der Wohnung um eine Sozialwohnung gem. § 2 Abs.3 WoVermG so fällt keine Maklerprovision für die Vermittlung der Wohnung an.
  • Auch wenn ist es unzulässig eine Maklerprovision zu fordern, wenn kein Mietverhältnis zustande kommt. Als Ausnahme gilt hier eine vorab vereinbarte Zahlung für die vom Makler entstanden Kosten.
  • Ist der Makler neben seiner Tätigkeit als Makler auch z.B. als Hausverwalter für den Vermieter tätig, ist eine Maklerprovision bei Vermietung ebenfalls nicht erlaubt.

Besteht der Verdacht zu unrecht eine Maklerprovision gezahlt zu haben, so gilt hier eine Verjährungsfrist von vier Jahren, in denen ein Anspruch auf Rückzahlung geltend gemacht werden kann.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

25 Gedanken zu „Maklerprovision bei Vermietung“

  1. Hallo,
    ich habe eine Frage.
    Mein Vermieter ist eigentlich den Makler, und er hat eine Maklergebühr von 510 € von mir gefördert.
    Ist es erlaubt für ihn eine Maklerprovision zu verlangen?
    Wenn nicht, was kann ich tun, um die bezahlte Gebühr zurück zu fördern?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Tuck Hon

    Antworten
    • Hallo Tuck,
      wenn Ihr Vermieter gleichzeitig Makler ist, darf er natürlich keine Provision von Ihnen verlangen. Sie sollten die Provision (notfalls mit Hilfe eines Anwalts) zurückfordern.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Vielen Dank für die Rückmeldung.
        Ich habe noch mal den Mietvertrag gelesen und darauf steht ein anderer Name als der des Vermieter.
        Ist das bedeutet, dass ich die Provision nicht zurückfördern kann ?

        Antworten
        • Hallo Tuck,
          es ist für mich schwer zu beurteilen wer bei Ihnen welche Position einnimmt. Eins steht jedoch fest: Für die Vermietung einer eigenen Wohnung darf der Vermieter keine Provision nehmen. Möglicherweise steht bei Ihnen im Vertrag eine Hausverwaltung. Aber auch das ändert nicht daran, dass die Provision unzulässig ist.
          Viele Grüße
          Dennis Hundt

          Antworten
  2. Hallo,
    Da mein Vrmieter die Miete um 20 % erhöht hat, musste ich mich nach einer anderen Wohnung umsehen. Nun habe ich erfahren, dass in meinem Haus eine kleinere Wohnung frei wird. Daraufhin habe ich mich an meinen Vermieter gewandt, der Eigentümer beider Wohnungen ist und mich um die Wohnung beworben. Der Eigentümer hat nun eine Maklerin beauftragt, mir die Wohnung zuerst anzubieten, weil er an mir als zuverlässige Mieterin interessiert ist. Die Maklerin hat mir die Wohnung nun angeboten. Da ich die jetzige Mieterin kenne, habe ich mir die Wohnung schon angesehen und konnte daher dem Angebot der Maklerin sofort zustimmen ohne nochmalige Besichtigung. Sie hat mich daraufhin in ihr Büro zur Unterzeichnung des Mietvertrages bestellt. Kann die Maklerin nun 1,19 Kaltmiete von mir als Provision verlangen?
    Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort.
    A. Stelter

    Antworten
    • Hallo Frau Stelter,
      wenn Sie sich an den Vermieter gewandt haben, kann die Maklerin in meinen Augen eine Provision mehr verlangen. Sie wussten ja bereits vor dem Kontakt zur Maklerin, dass die Wohnung frei wird, kennen den Vermieter und haben direkt Kontakt ausgenommen. Wenn der Vermieter die Abwicklung über eine Maklerin organisieren will, muss er diese Leistung auch bezahlen.
      Ich würde mir A: die Vereinbarung zwischen Ihnen in der Maklerin ansehen und mich B: rechtlich beraten lassen. Wohlmöglich werden Sie die Forderung mit einem einfachen Anwaltsschreiben wieder los.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  3. Hallo,
    Ich habe eine Wohnung gemietet über einen Makler und dementsprechend Provision gezählt. Mein Vermieter ist laut Vertrag eine Stiftung. Auch die Hausverwaltung ist nicht als die Firma des Maklers angegeben, jedoch ist der Makler immer noch unser einziger Ansprechpartner und im Prinzip der aktive Verwalter. Bei mir erweckt das den Eindruck als hätte ich die Provision möglicherweise zu Unrecht zählen müssen. Wie könnte ich Vorgehen ?

    Antworten
    • Hallo Alexander,
      Sie sollten herausfinden in welchem Zusammenhang Makler, Vermieter und Hausverwaltung stehen. Erst wenn es hier nicht zulässige Überschneidungen gibt können Sie überhaupt gegen irgendwen / irgendwas vorgehen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  4. Hallo Dennis,
    erst einmal muss ich sagen, dass das hier ein Super Blog ist! Vielen Dank für die Mühe die Du damit hast. – Nun zu meinem Anliegen.
    Meine Freundin und ich haben uns über eine Maklerin eine Wohnung in Köln besorgt, welche durch die Maklerin bei ImmoScout eingestellt wurde. Wir haben die Wohnung mit der Maklerin besichtigt und Sie hat uns alle Infos zukommen lassen.
    Als es um den Mietvertrag ging haben wir auch alle Details mit der Maklerin besprochen, allerdings als ich nach einem Verwendungszweck für die Kaution fragte sagte Sie „Einfach auf das angegebene Konto mit euren Namen, dann kann ich es entsprechend Umbuchen.“ – Auf dieses Konto sollen wir auch die Miete zahlen. Zusätzlich sagte Sie, dass Sie sich um die Namensschilder an der Klingel, sowie am Briefkaster kümmert und die Schlüsselübergabe sowie die Übergabe der Wohnung mit uns vornimmt. – Daher gehe ich davon aus, dass die gute Damen auch in der Hausverwaltung tätig ist.
    Da Sie als Maklerin selbstständig ist (wohl als Nebenjob) und auch in der Hausverwaltung angestellt ist oder für diese tätig ist, darf Sie doch eigentlich keine Maklerprovision von uns verlangen, auch wenn es sich rechtlich um zwei verschiedene Rechtspersonen handelt. (Maklering & Hausverwaltung/mietung)
    Ich würde mich sehr über eine Rückinfo von Dir freuen.
    Viele Grüße
    Thorsten

    Antworten
    • Hallo Thorsten,
      wenn eine solche Verflechtung tatsächlich besteht, darf Sie keine Provision verlangen bzw. der Provisionsanspruch ist zumindest strittig.
      Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, ist ja noch gar nicht klar, wie und ob die Maklerin mit der Hausverwaltung in Verbindung steht. Das solltest du zu allererst in Erfahrung bringen.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
      • Hallo Dennis,
        es handelt sich bei der Maklerin wohl um die Tochter des Hauseigentümers.
        Für diesen übernimmt Sie anscheinend auch die Aufgaben der Hausverwaltung, ist wie gesagt allerdings auch als Maklerin aktiv.
        Die Adresse der Maklerin sowie der Hausverwaltung stimmen z.B. überein.
        Das Problem könnte bei dieser Verpflechtung sein, dass es für mich schwierig ist nachzuweisen, ob die Maklerin auch einen Arbeitsvertrag oder ähnliches mit dem Hauseigentümer (Ihr Vater) hat und somit doppelt tätig ist.

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        • Hallo Dennis,
          mir ist eingefallen, dass wir uns noch einmal mit der Maklerin zum Unterzeichnen der Mietverträge treffen.
          Wenn die Maklerin die Mietverträge selber oder im Auftrag unterzeichnet, geht hier doch ganz klar hervor das eine Maklerprovision nicht rechtens ist, oder?
          VG
          Thorsten

          Antworten
  5. Hallo Dennis,
    eine Frage an den Fachmann: Ich habe im letzten Jahr eine Wohnung zur Miete gesucht und über einen Makler auch gefunden. 3 Monatsmieten zzgl. Mwst. schien mir zwar hoch – aber gezahlt habe ich.
    Durch die aktuell in den Medien und der Politik angestoßene Diskussion bzgl. der Maklerprovision bei Vermieteten Objekten bin ich auch darauf aufmerksam geworden, dass laut Gesetzt Maximal 2 Kaltmieten zzgl. Mwst. an Maklerprovision in Rechnung gestellt werden dürfen.
    Wie soll ich Deiner Meinung nach nun vorgehen, um zuviel gezahlte Provisionen zurück zu bekommen? Bzw.: Habe ich überhaupt noch ein Recht darauf und wenn ja: Soll ich es direkt über den Rechtsweg versuchen und meinst du, ich könne es einfach auch erst mal im direkten Kontakt mit dem Makler versuchen.
    Danke für eine Antwort

    Antworten
    • Hallo Christoph,
      ich würde einen Brief aufsetzen, um Rückzahlung von 1,19 Monatsmieten Provision bitten und rechtliche Konsequenzen androhen. Im zweiten Schritt würde ich dann einen Anwalt einschalten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  6. Hallo Dennis,
    wie schätzt du folgenden Fall ein:
    Der Mann meiner Vermieterin ist Geschäftsführer einer Hausverwaltung, die auch Immobilien anbietet. Nachdem ich die Rechnung über die Maklercoutage erhalten habe, habe ich direkt nochmal nachgefragt, ob die Firma auch als Hausverwaltung für meine Wohnung tätig ist. Dies wurde verneint. Ich finde, es hat nun noch den faden Beigeschmack, dass der Mann meiner Vermieterin (nur sie steht im Mietvertrag) Geschäftsführer eben dieser Hausverwaltung ist, von denen mir eben nun auch eine Rechnung über die Maklerprovision gestellt wurde.
    Ist die Maklercoutage berechtigt?
    Vielen Dank für deine Meinung.
    Sabine

    Antworten
    • Hallo Sabine,
      Ihre Antwort finden Sie im Wohnungsvermittlungsgesetz § 2 (2). Ich gehe schwer davon aus, dass der Verwalter keine Provision von Ihnen als Mieterin verlangen darf.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  7. Hallo,
    Wir haben vor umzuziehen und uns im Netz nach einer Immobilie umgeschaut. Haben eine gefunden und den Markler unser Interesse bekundet und um einen Besichtigungstermin gebeten. Bis her kam nur die Meldung das er sich für das Interesse bedankt und sich erneut zwecks Besichtigungstermin bei uns melden will.
    In der Zwischenzeit haben wir die Immobilie ohne Ihn gefunden und wollen selber den Kontakt aufnehmen und uns kümmern. müssen wir, wenn der jetzige Vermieter mit uns einen Mietvertrag abschließt dennoch die Provision zahlen?
    Weshalb werden die Kaltmieten dermaßen erhöht, wenn ein Markler beauftragt wird? Laut mietspiegel liegt es hier bei 4,50 /m² und er will eine Miete von 6,18./m². Wenn ich die erhöhte Miete zahle dann werde ich ja so lange „betrogen“ bis ich ausziehe oder?
    Kann es sein das sich der Markler und der Vermieter dann auf kosten des Vermieters bereichern.
    Eigentlich hat doch der Vermieter den Markler beauftragt, warum muss ich ihn dann bezahlen? Ich hab ihn ja gar nicht beauftragt. Wenn ich etwas bestelle, muss ich es zahlen und kann es nicht auf jemand anderen umlegen. Ist das nicht doppelte Abzocke?

    Antworten
  8. Hallo,
    mein Freund und ich wollen in unsere erste gemeinsame Wohnung ziehen! Wir haben auch eine tolle Wohnung in Aussicht was uns aber irritiert ist, dass dort drinn steht 2 Monatsmieten Kaution und weiter unten steht 1,19 Kaltmieten inkl. gesetzl. MWst. aus € 730,–. Meine Frage wie berechne ich das? Mir wurde gesagt die Kaltmiete mal 2 und dann nochmal 1,19 Kaltmiete. Stimmt das?
    Liebe Grüße

    Antworten
    • Hallo Vanessa,
      die Mietkaution darf maximal zwei Kaltmieten betragen. Sie Maklerprovison maximal zwei Kalten + Mehrwertsteuer. Hier scheint der Makler hingeben nur eine Kaltmiete abzurechnen. 1 Kaltmieter + 19% MwSt = 1,19 Kaltmieten.
      Viele Grüße
      Dennis Hundt

      Antworten
  9. Frage: Dürfen Familienangehörige als Vermittler auftreten, z.B. Mein Sohn managt für mich die Untervermietung innerhalb meiner Mietwohnung. Gibt es Beschränkungen bei der Bezahlung? Könnte ich ihm z.B. 10% der erzielten Einnahmen abtreten, auch als Werbungsausgaben im Blick auf die Wohnung?

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