Endlich ist es soweit, die richtige Immobilie ist gefunden. Doch ein Makler ist mit ihrem Verkauf betraut und auch er möchte natürlich für seine geleisteten Dienste bezahlt werden.
Zwischen 3 – 6% zzgl. MwSt. des Kaufpreises sind beim Kauf einer Immobilie als Courtage an den Makler fällig, die Werte schwanken je nach Region, Beliebtheit des Objekts, Zustand der Immobilie usw. Zumeist ist es jedoch eine stattliche Summe, die dabei zusammenkommt. Steuervergünstigungen würden dem Käufer da natürlich entgegenkommen. Aber kann man die Maklerprovision beim Immobilienerwerb in der Steuererklärung geltend machen?

Kann ich beim Kauf von Wohneigentum die Maklerprovision von der Steuer absetzen?

Auch hier gilt wie den Absetzungsmöglichkeiten beim Hauskauf – bewohnen Sie die Immobilie selbst oder haben sie diese vermietet. Im Falle der Eigennutzung lautet die Antwort leider nein, weil sie laut Staat mit ihrem Gebäude ja keine Einnahmen erzielen und diese somit auch nicht steuerlich geltend machen können.


Anders sieht der Sachverhalt hingegen aus, wenn das Haus vermietet ist. Dann können sie die Aufwendungen für die Maklerprovision in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wie funktioniert das Absetzen der Maklerprovision?

Genauso wie die Grunderwerbssteuer und weitere Nebenkosten beim Hauskauf wird die Courtage für den Makler als Anschaffungsnebenkosten den Anschaffungskosten für Ihre Immobilie zugerechnet. Somit fließt ihr Wert dann in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abschreibung mit ein. Das bedeutet, dass sie als Teil der Anschaffungskosten nicht zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten und Betriebsausgaben zählen.


Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Kosten für den Makler, auf verschiedene Dienstleistungen aufzuteilen, z. B. wenn er Ihnen bei der Finanzierung der Eigentumswohnung oder des Haues mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat. Dann ist es möglich, dass der Makler einen Teil seiner Provision (z. B. 2%) für die Vermittlung der Immobilie verlangt und den Rest für die Finanzierungsberatung in Rechnung stellt.
Notwendig ist dabei eine Erwähnung der Aufteilung sowohl im Maklervertrag als auch im Kaufvertrag. Der Betrag für die Finanzierungsberatung könnte dann als Geldbeschaffungskosten im Jahr der Zahlung in ganzer Höhe als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. (Anmerkung: sofern das den Tatsachen entspricht, wir können an dieser Stelle KEINE steuerliche Beratung abgeben. Bitte beachten Sie das unbedingt!)

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

2 Gedanken zu „Maklerprovision steuerlich absetzbar?“

  1. Hallo,
    wenn eine Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie anfällt, die als Kapitalanlage dient und dauerhaft vermietet wird, wird die Provision im Jahr des Anfallens steuerlich abgesetzt. Wenn das Jahr allerdings fast vorbei ist und nur wenige Einnahmen generiert werden, kann die angefallene Maklerprovision dann im Folgejahr weiterhin abgesetzt werden, bis sie praktisch komplett abgeschrieben ist?!
    Danke und Gruß

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