Immer häufiger kommt es vor, dass ein Makler auch in Verbindung mit der Suche nach einer Mietwohnung aufgesucht wird. Insbesondere, weil viele Vermieter sich für die Vermietung an einen Makler wenden, der die Mietersuche übernehmen soll und die Wohnung folglich auch in seiner Funktion als Makler anbietet.
Wie auch bei einer Maklertätigkeit bei einem Immobilienkauf ist auch bei einer Vermietung eine Maklerprovision in entsprechender Höhe zu zahlen.
Die Höhe der Maklerprovision ist hierbei abhängig von der Höhe der Kaltmiete des gemieteten Objektes oder im Falle eines Immobilienkaufs von der Höhe des Kaufpreises.
Im Gegensatz zur Maklerprovision bei eine Vermittlung von Kaufimmobilien, ist die maximale Höhe der Maklerprovision bei der Vermietung in § 3 WoVermRG (Wohnungsvermittlungsgesetz) gesetzlich geregelt.

Bis zu welcher Höhe ist die Maklerprovision bei Vermietung zulässig?

Die in § 3 WoVermRG zulässige Höhe der Maklerprovision liegt bei maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Diese wird erst nach Zustandekommen des Mietvertrages fällig und ist im Regelfall umgehend fällig. Unter Umständen kann jedoch mit dem Makler eine Ratenzahlung von durchschnittlich drei Monaten vereinbart werden.


Weitere im Zusammenhang mit der Vermietung entstandene Kosten, wie beispielsweise Schreibgebühren oder eine Auslagenerstattung dürfen in der Regel nicht erhoben werden.
Ausnahme lediglich, wenn die entstanden Auslagen höher als eine Monatsmiete sind und dieses durch den Makler nachgewiesen werden kann.
Zusätzlich kann vereinbart werden, dass eine Auslagenerstattung erfolgt, sofern kein Mietvertrag zustande kommt.
§ 2 Abs. 2 WoVermRG regelt zudem, wann ein Makler keine Maklerprovision erhalten darf (z.B. im Sozialen Wohnungsbau).
Beispiel: Die Wohnung kostet 350,00 Euro Kaltmiete. Die Höhe der Maklerprovision berechnet sich wie folgt:
350,00 Euro x 2 = 700,00 Euro + 133,00 Euro (19% MwSt) = 833,00 Euro Provision für den Makler.

In welcher Höhe fällt die Maklerprovision bei einem Immobilienkauf aus?

Bei einem Immobilienkauf unterliegt die Höhe der Maklerprovision keinen gesetzlichen Grenzen und kann zwischen dem Makler und dem Verkäufer bzw. Käufer (bei Käuferprovision) frei festgelegt werden, wobei die jeweiligen Vertragsparteien die Wahl zwischen zwei Provisionsmodellen haben:

  • Bei der geteilten Provision zahlen Verkäufer und Käufer der Immobilie jeweils 3 % des Kauf- bzw. Verkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer als Maklerprovision.
  • Bei der Käuferprovision zahlt lediglich der Käufer die Maklerprovision zuzüglich der entsprechenden Mehrwertsteuer.

Bei der Höhe der Käuferprovision gibt es regional bedingte Unterschiede. So werden beispielsweise

  • in Hamburg oftmals lediglich 3,12 % Maklerprovision erhoben,
  • während in Bremen bis zu 5,95 % Provision als Durchschnitt anzusehen sind und die Makler in
  • Berlin mit über 7 % die höchste Maklerprovision erheben (inkl. MwSt).

Beispiel für eine reihe Käuferprovision:
Der Kaufpreis der Immobilien beträgt 300.000 Euro. Der Berliner Makler verlangt 6% + Mehrwertseuer. (6% + 19% MwSt = 7,14%)
300.000 Euro x 6,00% = 18.000 Euro + 3.420 Euro = 21.420 Euro Maklerprovision.
Grundsätzlich ist die Maklerprovision nicht immer ein absolut festgeschriebener Wert. Gerade wenn man als Käufer einen „Ladenhüter“ (eine Immobilie, die sich schlecht verkauft) über einen Makler kaufen will, so ist die Maklerprovision nicht selten verhandelbar.

Mein Name ist Dennis Hundt. Seit 2009 schreibe ich hier Beiträge für Immobilien­eigentümer. Mit meinem Portal Hausver­walter-Vermittlung.de helfe ich Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Haus­ver­waltung. Eigentümer können hier kostenfrei und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.

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